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M E T H O D E N , D U R C H F Ü H R U N G U N D I H R E A U S W I R K U N G E N A U F D A S T I E R
RECHTSKONFORME SAUGFERKELTÖTUNG
Dr. S. Wehmeier-Graf Dr. C. Ellenberger
Landesamt für Verbraucherschutz, FB4, Stendal
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STUMPFER SCHLAG AUF DEN KOPF
TIERSCHUTZSCHLACHTVERORDNUNG
5. Stumpfer Schlag auf den Kopf
5.1 Abweichend von Anhang I Kapitel I Tabelle 1 Nummer 6 der Verordnung (EG) Nr.
1099/2009 darf ein stumpfer Schlag auf den Kopf
5.1.1 bei Ferkeln, Schaf- und Ziegenlämmern nur außerhalb von Schlachthöfen, nur bis zu einem Lebendgewicht von 5 Kilogramm und nur in den Einzelfällen, in denen keine anderen Betäubungsverfahren zur Verfügung stehen und bei denen das Betäuben und Entbluten durch dieselbe Person vorgenommen wird,
5.1.2 zur Betäubung von Küken und nicht schlupffähigen Küken nur bei nicht mehr als 50 Tieren je Betrieb und Tag,
5.1.3 nicht bei Pelztieren angewendet werden.
5.2 Abweichend von Anhang I Kapitel I Tabelle 1 Nummer 6 in Verbindung mit Kapitel
II Nummer 3 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 ist der stumpfe Schlag auf den Kopf als
einfaches Betäubungsverfahren einzuordnen. Der stumpfe Schlag auf den Kopf ist mit
einem geeigneten Gegenstand und ausreichend kräftig auszuführen. Ein den Tod
herbeiführendes Verfahren muss unmittelbar danach durchgeführt werden.
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STUMPFER SCHLAG AUF DEN KOPF ERLASS SACHSEN-ANHALT
• ..]Der stumpfe Schlag auf den Kopf darf nur außerhalb von Schlachthöfen und nur in den Einzelfällen, in denen keine anderen Betäubungsverfahren zur Verfügung stehen, angewendet werden […..]
• Der stumpfe Schlag auf den Kopf ist mit einem geeigneten Gegenstand und ausreichend kräftig auszuführen. Das Schlaggerät muss zum Tier geführt werden. Das Schleudern der Ferkel gegen eine Wand, über eine Kante oder das Schlagen der Tiere auf den Boden entspricht nicht den geltenden
Rechtsvorschriften.
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STUMPFER SCHLAG AUF DEN KOPF
OHNE HILFSMITTEL
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STUMPFER SCHLAG AUF DEN KOPF
PIGLET CASE
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PATHOLOGIE
Ellenberger, Landesamt für Verbraucherschutz, FB4 Akute Blutungen in der
Unterhaut
Akute Blutungen im Periost
Zahlreiche akute Impressionsfrakturen
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PATHOLOGIE
Akute leptomeningeale Blutungen auf der Dorsalfläche GH + KH
Akute Blutungen an der dem Trauma gegenüberliegenden Seite (Contrecoup-Blutungen)
Knöcherne Schädelbasis intakt Ellenberger, Landesamt für
Verbraucherschutz, FB4
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ENTBLUTEN
ERLASS SACHSEN-ANHALT
• Um den stumpfen Schlag mit Entblutung sicher und seuchenhygienisch einwandfrei durchzuführen, sollten die Tiere abgesammelt und an einer zu reinigenden und zu desinfizierenden Stelle mit Blutauffangmöglichkeit betäubt und entblutet werden.
• Die Stelle sollte sich in der Nähe des Abferkelbereiches befinden. Das Blut ist aufzufangen und als Material der Kategorie 2 durch Beseitigungspflichtige beseitigen zu lassen. (Artikel 13 i.V. m Artikel 9 Buchstabe h VO (EG nr.
1069/2009 und §7 Tierische Nebenprodukte-
Beseitigungsgesetz)
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ENTBLUTEN
TVT MERKBLATT 89
F. Das Töten der Tiere 1. Entbluten
Mit dem Entbluteschnitt werden die vordere Hauptschlagader und die vordere Hohlvene eröffnet, so dass in kürzester Zeit ein maximaler Blutverlust eintritt und die weitere Sauerstoffzufuhr zum Gehirn unterbunden wird. Der Entbluteschnitt muss während der Wirkungsdauer der Betäubung
vorgenommen werden, und zwar so zügig, dass die Tiere nichtmehr aus der Betäubung erwachen.
Das dazu verwendete Messer muss ausreichend lang und scharf sein.Ein stumpfes Messer verlangt nicht nur größeren Kraftaufwand des Ausführenden, sondern vergrößert auch die Unfallgefahr.
Wenn das Tier als Lebensmittel verwendet werden soll, ist vor dem eigentlichen Entbluteschnitt mit einem zweiten Messer die Haut zu eröffnen (sog. Zwei-Messer-Methode – bei Schweinen nicht anwendbar). Außerdem ist darauf zu achten, dass weder Luft- noch Speiseröhre durchschnitten werden.
Kehlschnitt oder Halsschnitt
Mit einem Schnitt von Ohr zu Ohr durch die Kehle werden alle Weichteile des Halses einschließlich der Luft- und Speiseröhre durchschnitten und dabei die Blutgefäße eröffnet.Weil bei dieser
Schneidetechnik die Gefahr des Auslaufens von Lungensekret bzw. Mageninhalt mit Kontamination der Schnittwunde besteht, darf sie zur Lebensmittelgewinnung nur noch bei rituellen Schlachtungen angewendet werden. Beim Schwein wird seitlich an der Halsbasis, zwei bis drei Finger breit vor der Brustbeinspitze, in Richtung gegenüberliegendes Schulterblatt / Schwanz eingestochen. Nach dem Einstich werden durch einen in der Tiefe quer durch den Brustkorb geführten Schnitt die
Hauptblutgefäße eröffnet.
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HÖCHSTDAUER ZWISCHEN BETÄUBEN UND ENTBLUTUNGSSCHNITT
ANLAGE 2 ZU § 12 ABSATZ 6 TIERSCHUTZSCHLACHTVERORDNUNG
Betäubungsverfahren Sekunden Bolzenschuss bei
a) Rindern 60
b) Schafen und Ziegen in den Hinterkopf
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c) Anderen Tieren oder anderen Schusspositionen
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Elektrobetäubung warmblütiger Tiere
10 (Liegendentblutung)
20 (bei Entblutung im Hängen Kohlendioxidbetäubung (einfache
Betäubungsverfahren)
20 (nach Verlassen der Betäubungsanlage ) 30 (nach dem letzten Halt in der CO2 - Atmosphäre
Stumpfer Schlag auf den Kopf
Unmittelbar durch dieselbe Person08.12.2014
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ENTBLUTEN
bsi 2000
Quelle: TVT Merkblatt 87
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ENTBLUTEN
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ENTBLUTEN
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ENTBLUTEN
www.stallbesuch.de
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PATHOLOGIE
Akute Verletzungen in Haut, Unterhaut, Halsgefäßen und Halsmuskulatur
Akute Zusammenhangstrennungen Luft-, Speiseröhre mit Blutungen
Akute Zusammenhangstrennung Luftröhre mit Blutungen
in die Brusthöhle (Hämothorax) Ellenberger, Landesamt für
Verbraucherschutz, FB4
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BOLZENSCHUSS
TIERSCHUTZSCHLACHTVERORDNUNG
1.1 Abweichend von Anhang I Kapitel I Tabelle 1 Nummer 1 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 darf der penetrierende Bolzenschuss
1.1.1 bei Schweinen nur zur Tötung in Notfällen sowie mit Einwilligung der zuständigen Behörde zur Betäubung oder Tötung von Schweinen, die ganzjährig im Freien gehalten werden, sowie bei Hausschlachtungen und als Ersatzverfahren während der Dauer einer Reparatur bei Elektro- oder Kohlendioxidbetäubungsanlagen,
1.1.2 bei Gatterwild nur zur Notschlachtung oder Nottötung von festliegenden Tieren oder mit Einwilligung der zuständigen Behörde, wenn aus Sicherheitsgründen eine Schießerlaubnis nicht erteilt werden kann, 1.1.3 nicht bei Pelztieren angewendet werden.
1.2 Beim penetrierenden Bolzenschuss muss das Gerät so angesetzt und die Größe sowie die Auftreffenergie des Bolzens so bemessen sein, dass der Bolzen mit Sicherheit in das Gehirn eindringt.
Es ist untersagt, Tieren in den Hinterkopf zu schießen. Satz 2 gilt nicht für Schafe und Ziegen, soweit das Ansetzen des Schussapparates am Vorderkopf wegen der Hörner unmöglich ist; der Schuss muss in der Mitte des Kopfes direkt hinter der Hörnerbasis zum Maul hin angesetzt werden. Der
Bolzenschussapparat darf nur verwendet werden, wenn der Bolzen vor dem Schuss vollständig in den Schaft eingefahren ist.
1.3 Abweichend von den Bestimmungen in Artikel 4 Absatz 1 Satz 3 der Verordnung (EG) Nr.
1099/2009 darf der penetrierende Bolzenschuss bei Tötungen ohne Blutentzug nur angewendet werden, wenn im Anschluss an den Bolzenschuss das Rückenmark zerstört oder durch elektrische Herzdurchströmung ein Herzstillstand verursacht wird.
1.4 Abweichend von Anhang I Kapitel I Tabelle 1 Nummer 2 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 darf der nicht penetrierende Bolzenschuss/Schlag außer bei Geflügel und Kaninchen nicht angewendet werden.
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PENETRIERENDER BOLZENSCHUSS
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PENETRIERENDER BOLZENSCHUSS
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PATHOLOGIE
Zusammenhangstrennung Haut / Unterhaut mit akuten Blutungen
Akute Blutungen im Periost; Impressionsfraktur
„Kleintierbetäubungsgerät“
Firma Dick
Ellenberger, Landesamt fürVerbraucherschutz, FB4
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PATHOLOGIE
- „Schusskanal“ (durch gelbe, leicht bogenförmige Linien eingeschlossen) mit Blut gefüllt
- frische Blutungen in der Leptomeninx, dem Großhirnparenchym und den Seitenventrikeln
dorsale Bereiche der Leptomeninx, in der Region um das „Einschussloch“: frische Blutungen
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PATHOLOGIE
Akute Blutungen im Periost; Lochfraktur
Kaninchentöter „Karl Schermer“
Zusammenhangstrennung Haut / Unterhaut mit akuten Blutungen
Ellenberger, Landesamt für Verbraucherschutz, FB4
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PATHOLOGIE
Schädelkalotte (Formalin-fixiert): in der Medianen, auf Höhe der Augenmitte:
ovaler ausgestanzter Defekt in der Kalotte (Lochfraktur)
Knochenfragment: aus der linken Großhirnhälfte (von der Basis des „Schusskanals“) geborgen
Ellenberger, Landesamt für Verbraucherschutz, FB4
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PATHOLOGIE
- „Schusskanal“ (durch Linien eingeschlossen) ggr. mit Blut gefüllt
- an der Schusskanal“-basis Nachweis eines Knochenfragmentes
Gehirn (Formalin-fixiert): Großhirn-/“Schusskanal“-basis Nachweis eines Knochenfragmentes
Ellenberger, Landesamt für Verbraucherschutz, FB4
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PATHOLOGIE
Akute Blutungen an der Großhirnbasis (Oval; wie Contrecoup- Blutung) und Nachweis des aus der Kalotte ausgestanzten Knochenfragmentes.
Ellenberger, Landesamt für Verbraucherschutz, FB4
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BETÄUBUNGSKONTROLLE
• Die Tiere stürzen unmittelbar noch dem Schuss/Schlag zusammen
• Die Tiere unternehmen keine Aufstehversuche
• Die Lid-, Bindehaut-, Hornhaut-, und Pupillenreflexe fallen aus
• Keine regelmäßige Atmung mehr erkennbar im Falle einer Fehlbetäubung müssen die Tiere unverzüglich nachbetäubt werden
TVT merkblatt 89
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FESTSTELLUNG DES TODES
Das Tier ist sicher tot, wenn nach dem Entbluten
• Keine Reaktion bei Berühren der Hornhaut des Auges erfolgt
Und
• Keine Atmung mehr erkennbar ist Und
• Alle Muskeln vollkommen erschlafft sind
Überwachungszeit nach der Entblutung 10 min.
TVT merkblatt 89
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METHODEN UND IHRE RECHTLICHEN VORGABEN
ELEKTROBETÄUBUNG UND - TÖTUNG
•
6. Elektrobetäubung und –tötung
•
6.1 Abweichend von Anhang I Kapitel I Tabelle 2 Nummer 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 dürfen Einhufer, Küken, Gatterwild und Pelztiere nicht elektrisch betäubt werden.
•
6.2 Bei der Elektrobetäubung oder -tötung muss das Gehirn zuerst oder zumindest gleichzeitig mit dem Körper durchströmt werden. Für einen guten Stromfluss durch das Gehirn oder den Körper des Tieres ist zu sorgen, insbesondere, falls erforderlich, durch Befeuchten der Haut des Tieres. Bei automatischer Betäubung muss die Elektrodeneinstellung an die Größe der Tiere angepasst werden; erforderlichenfalls sind die Tiere nach ihrer Größe vorzusortieren.
•
6.3 Bei einer Elektrobetäubung muss die Mindeststromstärke nach Anhang I Kapitel II Nummer 4.2. Tabelle 1 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 innerhalb der ersten Sekunde erreicht werden. Abweichend von Anhang I Kapitel II Nummer 4.2.
Tabelle 1 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 beträgt die Mindeststromstärke für
mindestens sechs Monate alte Rinder 2,5 Ampere (A). Für Kaninchen beträgt die
Mindeststromstärke 0,3 A und für Straußenvögel 0,5 A.
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WIRKUNG UND KONTROLLE
DER ELEKTROBETÄUBUNG UND -TÖTUNG
• Epileptiformer Anfall mit Verkrampfung der Muskulatur
• Keine Aufstehversuche
• Keine Anzeichen einer regelmäßigen Atmung
• Ausfall des Cornealreflexes
Zunächst tonischer Krampf nach beenden der
Betäubung in klonischen Krampf übergehend – es sei
denn die Herzdurchströmung schließt sich unmittelbar
an
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ELEKTROBETÄUBUNG UND - TÖTUNG
Kopfdurchströmung
mind. 4 sek.
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ELEKTROBETÄUBUNG UND - TÖTUNG
Herzdurchströmung
mind. 8 sek.
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ELEKTROBETÄUBUNG- UND TÖTUNG
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PROBLEME
DER ELEKTROBETÄUBUNG UND -TÖTUNG
• Derzeit noch keine Zange für Saugferkel konzipiert
• Bei Ferkeln unter 20 kg KGW (Quelle TVT) kein
sicheres Auslösen von Herzkammerflimmern möglich
• Bei langen Durchströmungszeiten (bis 30 Sekunden ) Rauchentwicklung und tiefreichende
Verbrennungen
• Betäubung hält beim Schwein ca. 30 Sekunden an
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PATHOLOGIE
Strommarken: lokale Verbrennungen
Ellenberger, Landesamt für Verbraucherschutz, FB4
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PATHOLOGIE
Strommarken: Verbrennungen 3. Grades
Ellenberger, Landesamt für Verbraucherschutz, FB4
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PATHOLOGIE
Leber: Gewebekoagulationen/Verbrennungen Lunge: Gewebekoagulationen/Verbrennungen
Ellenberger, Landesamt für Verbraucherschutz, FB4
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CO 2 BETÄUBUNG UND – TÖTUNG
TIERSCHUTZSCHLACHTVERORDNUNG
• 7.1 Abweichend von Anhang I Kapitel I Tabelle 3 Nummer 1 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 dürfen Pelztiere nicht mit Kohlendioxid betäubt werden.
• 7.2 Die nach Anhang I Kapitel I Tabelle 3 Nummer 1 in Verbindung mit Kapitel II Nummer 7 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 erforderliche Kohlendioxidkonzentration * zur Betäubung von Schweinen muss am ersten Halt und am letzten Halt vor dem Auswurf in der Kohlendioxidbetäubungsanlage in Kopfhöhe der Tiere gewährleistet sein.
• 7.3 Die Kammer, in der die Schweine dem Kohlendioxid ausgesetzt werden, muss mit Geräten zur Messung der Gaskonzentration am ersten Halt und am letzten Halt vor dem Auswurf ausgestattet sein.
• 7.4 Schweine müssen spätestens 30 Sekunden nach dem Einschleusen in die Betäubungsanlage den ersten Halt erreichen.
• 7.5 Zum Zwecke der Betäubung müssen Schweine mindestens 100 Sekunden, zur Tötung ohne Blutentzug mindestens 10 Minutenin der in Anhang I Kapitel II Nummer 7 der Verordnung (EG) Nr.
1099/2009 genannten Kohlendioxidkonzentration verbleiben.
• 7.6 Die Betäubungsanlagen für Schweine müssen folgende Anforderungen erfüllen:
• 7.6.1 der Einstieg in die Beförderungseinrichtung muss ebenerdig sowie schwellen- und gefällefrei angelegt sein;
• 7.6.2 Beförderungsvorrichtung und Kammer müssen so mit indirektem Licht beleuchtet sein, dass die Schweine ihre Umgebung sehen können;
• 7.6.3 die Kammer muss auf Anhaltehöhe der Beförderungseinrichtung einsehbar sein.
• 7.7 Die Beförderungseinrichtungen sollen mit mindestens zwei Schweinen beladen werden.
• 7.8 Die Schweine müssen ohne Einengung des Brustkorbes aufrecht und auf festem Boden stehen können, bis sie das Bewusstsein verlieren.
* Erforderlich sind 80 % Kohlendioxidkonzentration