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Die Anzahl an Praktikumsplätzen bei dem Verwaltungsgericht Halle ist auf 6 Praktikanten pro Monat begrenzt, vgl

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Academic year: 2022

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Merkblatt für die Ausbildung von Praktikantinnen und Praktikanten bei dem Verwaltungsgericht Halle

Bei dem Verwaltungsgericht Halle werden regelmäßig Praktikantinnen und Praktikanten im Rahmen ihres Studiums der Rechtswissenschaften ausgebildet.

Die Vergabe der Praktikumsplätze erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Bewerbungsunterlagen.

Die Anzahl an Praktikumsplätzen bei dem Verwaltungsgericht Halle ist auf 6 Praktikanten pro Monat begrenzt, vgl. tabellarische Übersicht.

1. Hinweise zum Bewerbungsverfahren

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen in Papierform unter Angabe Ihrer vollständigen Kontaktdaten auf dem Postweg ein:

a) ein kurzes Bewerbungsschreiben mit Angabe des genauen Zeitraumes des Praktikums

b) einen Lebenslauf

c) Ihre Immatrikulationsbescheinigung

Einmal erteilte Zusagen können nicht in andere Monate verlegt werden. Tauschpartner werden ebenso wenig angenommen.

2. Ablauf der Ausbildung

Die Einführung in die Ausbildung findet jeweils am ersten Tag des Praktikums, 10:30 Uhr statt.

In der Regel hat die Ausbildung folgenden Umfang:

a) Teilnahme an vielen verschieden Verhandlungen des Verwaltungsgerichts Halle,

b) eventuelle Besprechung offener Fragen mit den jeweiligen Richtern, welche die Sitzung durchgeführt haben,

c) Aktenstudium nach Zuweisung,

d) Einweisung in sonstige Verfahrensabläufe (Geschäftsstelle, Bibliothek, Rechtsantragstelle),

e) sonstiges

Die Präsidentin des Verwaltungsgerichts

Halle

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Die Praktikanten sind im Übrigen selbst für den Umfang verantwortlich, in dem sie die genannten Ausbildungsmöglichkeiten am Verwaltungsgericht Halle wahrnehmen.

3. Verhalten im Falle einer Krankheit

Der Krankheitsfall muss unverzüglich bei dem Ausbilder oder der Verwaltungsgeschäftsstelle (0345/220 – 2351) angezeigt und auf Verlangen nachgewiesen werden.

Bei mehr als drei Krankheitstagen im gesamten Praktikum ist die Anzahl der Krankheitstage durch Vorlage eines ärztlichen Attestes nachzuweisen. Die ausgefallenen Tage müssen in unmittelbarem Anschluss an die reguläre Praktikumszeit nachgeholt werden.

4. Abschluss des Praktikums

Am letzten Tag des Praktikums liegen die Praktikumsbescheinigungen in der

Verwaltungsgeschäftsstelle (Zimmer 1.081) von Montag bis Donnerstag zwischen 08:30 Uhr und 15:30 Uhr und Freitag zwischen 08:30 Uhr und 13:00 Uhr zur Abholung bereit.

Für weitere Fragen steht Frau Kläring (0345/220 – 2351) gern zur Verfügung.

Stand 12/2020

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