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*)Mit„!“ sind die Tagesordnungspunkte gekennzeichnet, die auf Initiativen Sachsen-Anhalts zurückgehen oder bei denen ein besonderer Bezug zu Sachsen-Anhalt bzw. zu den neuen Ländern dargestellt ist.

Telefon-Nummer: (0 30) 24 34 58 -20 oder -84

Berlin, den 23. Januar 2018

E r l ä u t e r u n g e n

zur 964. Sitzung des Bundesrates am 2. Februar 2018

I n h a l t s v e r z e i c h n i s

! TOP 2a Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-

Energien-Gesetzes Seite 3

! TOP 2b Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-

Energien-Gesetzes (EEG) Seite 3

! TOP 3 Entschließung des Bundesrates zur Entfristung der SED-

Unrechtsbereinigungsgesetze Seite 7

! TOP 6 Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Renten- versicherung, insbesondere über die Entwicklung der Ein- nahmen und Ausgaben, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren (Rentenversicherungsbericht 2017) und

Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungs- bericht 2017

Seite 9

(2)

! TOP 16 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialaus- schuss und den Ausschuss der Regionen: Ernährung und

Landwirtschaft der Zukunft Seite 13

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TOP 2a: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien- Gesetzes

- BR-Drucksache 9/18 -

TOP 2b: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien- Gesetzes (EEG)

- BR-Drucksache 3/18 -

Einspruchsgesetze

Inhalt der Vorlagen

Sowohl der Gesetzentwurf des Landes Niedersachsen (TOP 2a) als auch der Gesetzentwurf des Landes Nordrhein-Westfalen (TOP 2b) sehen Korrekturen an den Regelungen des EEG 2017 zu den so genannten Bürgerenergiegesellschaften im Bereich Windenergie an Land vor. Beide Gesetzentwürfe beinhalten übereinstimmend:

 die Verlängerung der Aussetzung der Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften für die ersten beiden Ausschreibungsrunden 2018 auf alle Ausschreibungen 2018 und 2019.

Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf des Landes Niedersachsen (TOP 2a)

 die Ausschreibung von zusätzlich 2.000 Megawatt Windenergie an Land im Rahmen der beiden Gebotstermine 01.08. und 01.10.2018 und

der Gesetzentwurf des Landes Nordrhein-Westfalen (TOP 2b) im Unterschied dazu

 ein bloßes Vorziehen von Ausschreibungsmengen in Höhe von 1.400 Megawatt in das Jahr 2018 zur zwischenzeitlichen Verhinderung einer „Ausbaudelle“ und die anschließende Verrechnung dieser zur Einhaltung des Ausbaupfades.

Die Gesetze sollen jeweils am Tage nach der Verkündung in Kraft treten.

Ergänzende Informationen / Auswirkungen für Sachsen-Anhalt

Im novellierten EEG, dessen Regelungen hauptsächlich am 01.01.2017 in Kraft getreten sind, wurde der bislang gewährte Anspruch auf staatlich festgelegte Fördersätze u. a. für Wind- energieanlagen an Land ab einer Leistung von 750 Kilowatt abgeschafft und durch ein wettbewerbliches Ausschreibungs- bzw. Gebotsverfahren ersetzt.

Zum Zweck des Erhalts der Akteursvielfalt und der Bürgerbeteiligung wurde zusätzlich das Konzept der Bürgerenergiegesellschaften samt Legaldefinition eingeführt. Für die Bürgerenergie- gesellschaften gelten gemäß § 36g EEG 2017 grundsätzlich eine Reihe von Privilegien:

(4)

 Bürgerenergiegesellschaften können Gebote für bis zu sechs Windenergieanlagen an Land mit bis zu 18 Megawatt an Leistung bereits vor Erteilung der erforderlichen Genehmigung gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz abgeben.

 Bürgerenergiegesellschaften haben eine um 24 Monate verlängerte und somit 54- monatige Realisierungsfrist.

 Bürgerenergiegesellschaften müssen eine geringere Sicherheit zahlen (15 Euro statt 30 Euro pro Kilowatt).

Im Rahmen der drei bisher unter diesen Voraussetzungen durchgeführten Ausschreibungen 2017 (Gebotstermine: 01.05., 01.08., 01.11.) waren die Bürgerenergiegesellschaften weit über die Erwartungen hinaus erfolgreich. Sie vereinten knapp 2.700 der ausgeschriebenen 2.800 Megawatt.

Für dieses Abschneiden der Bürgerenergiegesellschaften spielten die Privilegien nach aktueller Analyse eine zentrale Rolle.

Die Ergebnisse riefen unmittelbar starke Kritik vieler Verbände und Unternehmen der Branche für Windenergieanlagen am Ausschreibungsdesign hervor. Kritikpunkte sind:

 Die missglückte Legaldefinition der Bürgerenergiegesellschaften im EEG 2017 habe zugelassen, dass viele „Schein-Bürgerenergiegesellschaften“, hinter denen sich tatsächlich professionelle (das heißt nicht besonders schutzwürdige) Projektierer verbergen, Gebote abgegeben hätten.

 Viele Projekte der Bürgerenergiegesellschaften könnten voraussichtlich nicht realisiert werden, da die spätere Erteilung der Genehmigung gemäß Bundes-Immissions- schutzgesetz bzw. das Ausweisen einer Fläche in der angegebenen Gemarkung unwahrscheinlich sei.

 Auch durch die lange Realisierungsfrist von viereinhalb Jahren für Anlagen der Bürger- energiegesellschaften sei eine „Zubaudelle“ bzw. ein „Fadenriss“ beim Zubau zu erwarten, da viele Projekte – wenn überhaupt – erst nach 2020 realisiert würden und zwischen- zeitlich voraussichtlich kaum Zubau stattfinde.

 Projekte mit einer bereits bestehenden Genehmigung gemäß Bundes-Immissions- schutzgesetz würden benachteiligt, da es den Bürgerenergiegesellschaften möglich sei, bereits zukünftige, das heißt effizientere und günstigere Anlagentypen, deren Marktreife erst in den nächsten Jahren zu erwarten sei, als Grundlage ihrer Kalkulationen und Gebote zu nutzen.

Es wird vorgetragen, dass insbesondere durch den befürchteten „Fadenriss“ neben Auswirkungen auf die politischen Ausbauziele im Bereich Windenergieanlagen an Land (Nichterfüllung) auch die Wirtschaftlichkeit der hiesigen Herstellungskapazitäten mit den zugehörigen Arbeitsplätzen in Frage stünde. (Laut Bundesverband WindEnergie e. V. zählt die Branche bundesweit aktuell 140.000 Arbeitsplätze.)

Mitte 2017 reagierte die Bundesregierung auf die geschilderten Umstände, indem sie den § 104 Absatz 8 EEG 2017 einführte, welcher ein „Moratorium“ für zwei der genannten Privilegien der Bürgerenergiegesellschaften, nämlich die Befreiung von der Genehmigung gemäß Bundes- Immissionsschutzgesetz bei Gebotsabgabe sowie die längere Realisierungsfrist (siehe BT-

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Drucksache 18/12988), für die ersten beiden Ausschreibungsrunden 2018 regelt. Dieses Morato- rium sollte auch eine Evaluierung der Ausschreibungsergebnisse ermöglichen.

Der Bundesrat hatte zuvor bereits in seiner Sitzung am 02.06.2017 beschlossen, die Bundes- regierung auf die Probleme hinzuweisen und um Prüfung gebeten [BR-Drucksache 347/17 (Beschuss), dort Ziffer 11].

Sowohl Niedersachsen als auch Nordrhein-Westfalen beabsichtigen mit ihrem jeweiligen Gesetzentwurf, die Regelungen nunmehr auszuweiten (s. o.), da das von der Bundesregierung beschlossene „Moratorium“ als nicht ausreichend erachtet wird.

Für Sachsen-Anhalt ist das Vermeiden einer „Ausbaudelle“ von industriepolitischem Interesse, da das Land ein bedeutender Standort der Windenergiebranche (u. a. ENERCON GmbH) ist.

Daneben ist eine stärkere Bürgerbeteiligung im Rahmen der Energiewende erklärtes politisches Ziel. So heißt es im Koalitionsvertrag zwischen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen (dort Seite 115): „Der Erhalt der Akteursvielfalt auch im Sinne der Bürgerbeteiligung an Investitionen zur Umsetzung ist hierbei für uns zentral, weil somit Wettbewerb, Mehrwert und höhere Akzeptanz geschaffen werden.“

Zum Verfahren im Bundesrat

Zu TOP 2a:

Ausschussberatungen haben zu dieser Vorlage noch nicht stattgefunden. Niedersachsen hat beantragt, sofort in der Sache zu entscheiden.

Zu TOP 2b:

Der federführende Wirtschaftsausschuss sowie der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheitempfehlen dem Bundesrat die Einbringung des Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag nach Maßgabe von Änderungen.

Die Änderungsempfehlungen des Wirtschaftsausschusses sehen vor, dass für den Gebotstermin eine von 30 auf 21 Monate verkürzte Realisierungsfrist gelten soll.

Bei den Änderungen desAusschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheithandelt es sich um die Streichung der im Gesetzentwurf für die Zeit ab 2023 vorgesehenen Verrechnungs- regelung bei gleichzeitiger Erhöhung der zusätzlichen Ausschreibungsmengen für 2018 von 1.400 Megawatt auf 2.000 Megawatt. Zudem soll das „Moratorium“ für die Privilegien der Bürgerenergiegesellschaften nur bis Jahresmitte 2019 gelten. Hilfsweise empfiehlt der Ausschuss zum einen eine andere Verteilung der zusätzlichen Ausschreibungsmengen zwischen den Gebotsterminen 2018, zum anderen – noch einmal gesondert – die Streichung der o. g. Verrech- nungsregelung.

Die Gesetze bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrates.

(6)

Der Bundesrat hat über die Einbringung der Gesetzentwürfe beim Deutschen Bundestag – zu TOP 2a im Wege der sofortigen Sachentscheidung und zu TOP 2b ggf. nach Maßgabe von Änderungen – zu entscheiden.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Reinhardt [Telefon-Nummer (0 30) 24

34 58 97].

(7)

TOP 3: Entschließung des Bundesrates zur Entfristung der SED-Unrechts- bereinigungsgesetze

- BR-Drucksache 743/17 -

Inhalt der Vorlage

Mit dem Antrag der Länder Thüringen, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt soll die Bundesregierung gebeten werden, die rechtlichen Voraussetzungen für eine Aufhebung der Antragsfristen in den Gesetzen zur Rehabilitierung von Opfern politischer Verfolgung in der DDR zu schaffen. Im Einzelnen bezieht sich der Antrag auf das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz, das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz und das Berufliche Rehabilitierungsgesetz, bei denen die Fristen für die Antragstellung am 31.12.2019 bzw. 31.12.

2020 auslaufen.

Ergänzende Informationen / Auswirkungen für Sachsen-Anhalt

Rehabilitierungsanträge nach den o. g. Gesetzen können nach derzeitiger Rechtslage nur bis zum 31.12.2019 bzw. bis zum 31.12.2020 gestellt werden. Die Bundesregierung sah diese Fristen- regelung seinerzeit als ausgewogenen Kompromiss zwischen den Bedürfnissen der Verwaltungen der Länder nach Planungssicherheit und den Ansprüchen der Betroffenen auf materielle Gerechtigkeit andererseits an. Die Antrag stellenden Länder weisen darauf hin, dass sie es vor dem Hintergrund der Antragszahlen der vergangenen zehn Jahre nicht für angebracht halten, administrativen Interessen den Vorrang gegenüber dem möglichen Interesse Betroffener staatlichen (SED-)Unrechts an einer Rehabilitierung einzuräumen. Es sei zu befürchten, dass durch den rein formal begründeten Ausschluss an sich berechtigter Ansprüche der Eindruck entstehe, dass ein gesellschaftspolitisch in hohem Maße relevantes Problem vor dem vollständigen Abschluss der Aufarbeitung legislativ „unter den Teppich“ gekehrt werde. Die Entwicklung der Antragszahlen ließ darauf schließen, dass auch nach 2020 noch Betroffene, die bislang nicht tätig geworden sind, Anträge stellen.

Die Beauftragten der Länder zur Aufarbeitung der SED-Diktatur haben auf ihrem Bundeskongress am 24.04.2017 in Magdeburg gefordert, dass die Befristung, nach denen Anträge zur straf- rechtlichen, verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung gestellt werden können, aufgehoben wird. Allein in Sachsen-Anhalt würden jährlich rund 250 neue Anträge oder Teilanträge gestellt. Es sei dem Rechtstaat abträglich, dass Menschen mit politischer Verfolgungserfahrung die Möglichkeit einer Rehabilitierung und damit ggf. auch eines Rentennachteilsausgleichs verwehrt werde. Die jüngsten Betroffenen (bis Geburtsjahrgang 1974) würden bis etwa 2040 in Rente gehen.1

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am 24.11.2017 einstimmig beschlossen, die Landesregierung u. a. zu bitten, „eine gemeinsame Bundesratsinitiative der neuen Bundesländer zur Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze zu unterstützen“ und sich insbesondere dafür einzusetzen, die Frist für das Auslaufen der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze aufzuheben (LT-Drucksache

1 Zur Pressemitteilung vom 28.04.2017:

https://aufarbeitung.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Stasi- Unterlagen/Pressemitteilungen/A007_Bundeskongress-28-04-2017.pdf

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7/21422). In der Debatte im Landtag wies Minister Holger Stahlknecht darauf hin, dass seit dem In- Kraft-Treten des zweiten SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes insgesamt 6.579 Anträge auf Reha- bilitierung und 18.659 Anträge auf berufliche Rehabilitierung gestellt wurden. Es seien etwa zwei Drittel der Anträge auf verwaltungsrechtliche und drei Viertel der Anträge auf berufliche Rehabilitierung positiv entschieden worden. Derzeit seien noch 664 Anträge auf berufliche Rehabilitierung und 187 Anträge auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung offen.3

Zum Verfahren im Bundesrat

Der federführende Rechtsausschuss, der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, der Finanzausschussund der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung um zwei Punkte zu ergänzen. So soll die dauerhafte Überprüfung des in §§ 20 und 21 jeweils Absatz 1 Nummer 6 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes genannten Personenkreises auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst ermöglicht werden. Zudem sprechen sie sich für die Aufhebung der Frist in § 64b Absatz 1 Satz 1 des Bundes- zentralregistergesetzes aus, nach der die hiernach gespeicherten Unterlagen aus dem ehemaligen Strafregister der DDR nach dem 31.12.2020 vernichtet werden, da die Unterlagen weiterhin für die Durchführung der Rehabilitierungsverfahren benötigt werden.

Der Bundesrat hat über das Fassen der Entschließung – ggf. nach Maßgabe von Änderungen – zu entscheiden.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Störtenbecker [Telefon-Nummer (0 30) 24 34 58 23].

2 Zum LT-Beschluss:http://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d2142vbs.pdf

3 Zum LT-Plenarprotokoll vom 24.11.2017 (dort TOP 1):

http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/plenum/wp7/039stzg.pdf

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TOP 6: Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversiche- rung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Aus- gaben, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren (Rentenversiche- rungsbericht 2017) und

Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 2017 - BR-Drucksache 733/17 -

4

Inhalt der Vorlage

Gemäß § 154 Absatz 1 und 3 SGB VI (Gesetzliche Rentenversicherung) hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat jährlich einen Bericht über maßgebliche Entwick- lungen in der gesetzlichen Rentenversicherung vorzulegen. Den Rentenversicherungsbericht 2017 hat die Bundesregierung am 30.11.2017 beschlossen. Zentrale Schlussfolgerung aus den vorlie- genden Daten, Prognosen und Schätzungen ist, dass „der Rückgang des Sicherungsniveaus vor Steuern … deutlich (macht), dass die gesetzliche Rente zukünftig alleine nicht ausreichen wird, um den Lebensstandard des Erwerbslebens im Alter fortzuführen.“, wie es in der Zusammenfassung der Ergebnisse zu Beginn des Berichts u. a. heißt.

Der ausführliche Bericht beinhaltet wie üblich

 Teil A: Rückschau auf die letzten Jahre, bezogen auf Zugänge, Wegfall und Struktur im Versichertenbestand, auf Zahl, Höhe und Arten der gezahlten Renten, auf den An- gleichungsprozess im Rechtskreis Ost an den Rechtskreis West sowie in Bezug auf Einnahmen, Ausgaben und Vermögen der gesetzlichen Rentenversicherung;

 Teil B: Vorausberechnungen für den Mittelfristzeitraum 2017 bis 2021 sowie Annahmen zur langfristigen Entwicklung 2017 bis 2031 – getrennt nach allgemeiner und knapp- schaftlicher Rentenversicherung sowie unter Berücksichtigung von Annahmen zur Lohn- und Arbeitsmarktentwicklung;

 Teil C: Ausführungen zur schrittweisen Angleichung der Renten in den alten und neuen Ländern (nunmehr auf der Basis der schrittweisen Angleichungsperspektive bis 2024);

 Teil D: Ausführungen darüber, wie sich das Heraufsetzen der Altersgrenzen für den Zugang zur Rentenversicherung auswirkt.

Das Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 2017 enthält neben der gewohnten Stellungnahme zu den mittelfristigen Vorausberechnungen und langfristigen Annahmen des Rentenversicherungsberichts in diesem Jahr eine „Agenda für die neue Legislaturperiode“.

Darin äußert der aus Vertretern der Gewerkschaften, der Arbeitgeberverbände und der Wohlfahrts- verbände bestehende Beirat folgende konsentierte Erwartungen bzw. stellt folgende Forderungen an die Bundespolitik:

4 Bericht und Gutachten sind als BT-Drucksache 19/140 vollständig umgedruckt:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/001/1900140.pdf

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 langfristige und für die Versicherten und Betriebe verlässliche Zusagen zum Beitrags- und Leistungsniveau durch den Gesetzgeber – dies insbesondere in der Zusammenschau mit den Entwicklungen in der zweiten und dritten Säule, also der kapitalgedeckten betrieb- lichen und privaten Altersvorsorge;

 Steuerfinanzierung von Leistungen, die nicht durch Beiträge gedeckt sind, was konkret die so genannte „Mütterrente“ betrifft;

 Verdopplung der Mindestnachhaltigkeitsrücklage von 20 auf 40 Prozent einer durchschnitt- lichen Monatsausgabe oder eine bessere gesetzliche Liquiditätssteuerung;

 Regelungen, die eine obligatorische Altersvorsorge von Selbstständigen gewährleistet, wobei der Gesetzgeber politisch zu entscheiden hat, auf welchem Wege bzw. in welcher Form die Vorsorge zu leisten ist;

 Beobachtung, wie sich die Absicherung nicht erwerbstätiger Pflegepersonen entwickelt;

 verständliche, aufeinander abgestimmte regelmäßige Information der Versicherten über ihre voraussichtlichen Leistungsansprüche aus gesetzlicher sowie staatlich geförderter be- trieblicher und privater Altersvorsorge als „säulenübergreifende Altersvorsorgeinformation“;

 die gesunde Teilhabe am Arbeitsleben in dem bewährten Mix aus Arbeitsschutz und Prävention, medizinischer Versorgung und Rehabilitation weiter zu verbessern – dies in der gemeinsamen Verantwortung der Sozialversicherungsträger, der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften sowie der Betriebe und ihrer Beschäftigten.

Außerdem greift der Sozialbeirat erneut das Thema „Mindestsicherung“ auf. Er verweist darauf, dass es hierzu im Beirat selbst unterschiedliche Positionen zu den bisher diskutierten Lösungsansätzen gibt – dies einerseits mit Blick auf das Äquivalenzprinzip von Beitragszahlungen und Rentenhöhe und andererseits wegen der Gefahr einer Vermischung von aus Steuern zu finanzierenden Elementen nachrangiger Grundsicherung mit beitragsfinanzierten Rentenleis- tungen.

Prüfbedarf sieht der Beirat in Bezug auf die Entwicklung des Risikos, dass Haushalte mit Rentnern auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind – hier vor allem vor dem Hintergrund einer günstigen Arbeitsmarktlage, aber einer ungünstigen Entwicklung der Wohnkosten. Zu klären sei auch, wie sich die mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführten Freibeträge auswirken werden.

Ergänzende Informationen / Auswirkungen für Sachsen-Anhalt

In den am 12.01.2018 beschlossenen Sondierungsergebnissen von CDU, CSU und SPD zur möglichen Aufnahme von Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene gibt es eine Reihe renten- bezogener Absichtserklärungen – so z. B. zur gesetzlichen Gewährleistung eines Rentenniveaus von 48 Prozent bis 2025; dieses kann laut aktuellen Annahmen im Rentenversicherungsbericht 2017 unter Berücksichtigung der gesetzlichen Beitragssatzziele voraussichtlich bis 2024 einge- halten werden. Für die Zeit nach 2025 soll eine Rentenkommission „Verlässlicher Generationen- vertrag“ Empfehlungen erarbeiten, die sich auf die Entwicklung von Beiträgen und Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung, aber auch die nachhaltige Sicherung und Fortentwicklung der betrieblichen und privaten Altersversorgung beziehen.

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Vorgesehen ist zudem eine Grundrente für Menschen mit mindestens 35 Beitragsjahren, Kinder- erziehungs- und Pflegezeiten, die 10 Prozent oberhalb des Grundsicherungsniveaus liegen und an eine Bedürftigkeitsprüfung gekoppelt ist, jedoch im Regelfall den Verbleib im selbst genutzten Wohneigentum ermöglicht. Weitere Verbesserungen soll es bei den Leistungen für Erwerbsge- minderte sowie bei den Kindererziehungszeiten für Mütter geben, die vor 1992 drei oder mehr Kinder geboren haben. Der flexible Rentenzugang soll nachhaltig ausgestaltet und die Pflicht zu einer insolvenzsicheren Altersvorsorge für Selbstständige eingeführt werden.

In Sachsen-Anhalt spielen die gesetzlichen Renten nach wie vor die herausragende Rolle in der Altersversorgung. Im Landtag wurde das Thema zuletzt am 23.11.2017 behandelt. Anlass war eine Debatte zur Antwort der Landesregierung auf eine Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom Mai 2017.5

Ein zentraler Befund der Landesregierung ist es, dass Rentner im Land im Vergleich zu anderen Personengruppen noch immer unterdurchschnittlich vom Armutsrisiko betroffen sind; exemplarisch seien hier Landzeitarbeitslose, alleinerziehende Frauen, Erwerbsgeminderte sowie Menschen mit Migrationshintergrund genannt. Ob und in welchem Maße sich das Armutsrisiko von Rentnern in den kommenden Jahren erhöht, dürfte dabei auch von der Wirkung rentenpolitischer Maßnahmen auf Bundesebene abhängen, die bereits in der 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages beschlossen wurden. Das sind z. B. ein flexiblerer Rentenzugang, Verbesserungen für Erwerbsgeminderte oder Verbesserungen bei der ergänzenden Vorsorge – Letzteres einerseits in Bezug auf die Verbreitung betrieblicher Altersvorsorge sowie die höhere Freistellung von Einnahmen aus staatlicher geförderter ergänzender Altersvorsorge von der Anrechnung auf Grundsicherungsleistungen.

Für die Landwirte gibt es ein spezielles Alterssicherungssystem mit einer eigenständigen gesetzlichen Grundlage. Zur Lage und Entwicklung dieses Alterssicherungssystems hat die Bundesregierung seit nunmehr 20 Jahren gemäß § 67 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte alle vier Jahre zum 31.12. einen Lagebericht zu erstellen und dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat vorzulegen. Der aktuelle Bericht wird als TOP 5 in der 964. Sitzung des Bundesrates behandelt.6

Zum Verfahren im Bundesrat

Der federführende Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik sowie der Ausschuss für Familie und Seniorenempfehlen dem Bundesrat, zur Vorlage Stellung zu nehmen:

Sie verweisen auf die Bedeutung der gesetzlichen Rentenversicherung und den stetigen Anpassungsbedarf an sich ändernde ökonomischen und gesellschaftliche Rahmenbedingungen.

Die Einschätzung des Sozialbeirats werde unterstützt, insbesondere die Empfehlungen für rentenpolitische Maßnahmen der kommenden Jahre – bezogen auf das Rentenniveau und die Beitragssatzziele, die Gewährleistung der Liquidität in der gesetzlichen Rentenversicherung, die Absicherung Selbstständiger, nicht erwerbsmäßiger Pflegepersonen, aber auch auf Maßnahmen

5 Zur Antwort der Landesregierung in LT-Drucksache 7/1813:

http://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d1813dag.pdf

6 Zum Bericht (BR-Drucksache 722/17) in BT-Drucksache 19/100 vollständig umgedruckt:

http://dip21.bundestag.de/dip21.web/br?rp=http://dip21.bundestag.de/dip21.web/searchProcedures/simple_se arch.do?nummer=722/17%26method=Suchen%26wahlperiode

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zur Mindestsicherung langjähriger Versicherter oberhalb der Grundsicherung, die Einführung einer säulenübergreifenden Altersvorsorgeinformation und die längere gesunde Teilhabe am Arbeits- leben. Anzustreben seien zudem weitere Verbesserungen der Einkommenssituation für Menschen, die Erwerbsminderungsrenten beziehen. Nicht zuletzt sei eine zügige und möglichst in einem breiten politischen Konsens erarbeitete Umsetzung dieser Empfehlungen zu fordern und die in der letzten Wahlperiode des Deutschen Bundestages bei rentenpolitischer Gesetzgebung wiederholt erhobene Forderung nach Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen zu erneuern.

Der Bundesrat hat darüber zu befinden, ob er zur Vorlage Stellung oder ggf. von ihr Kenntnis nimmt.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Richter [Telefon-Nummer (0 30) 24 34 58

30].

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TOP 16: Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Aus- schuss der Regionen: Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft - BR-Drucksache 731/17 -

Inhalt der Vorlage

Die Europäische Kommission hat mit der vorliegenden Mitteilung ihre ersten konkreteren Über- legungen zur Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 dargelegt. Einleitend beschreibt sie den Kontext, in dem sich die EU-Landwirtschaft und die ländlichen Räume aktuell befinden. Neben den sozialen, ökonomischen und ökologischen Herausforderungen werden auch die Erkenntnisse aus der im ersten Halbjahr 2017 durchgeführten öffentlichen Konsultation zum Thema „Modernisierung und Vereinfachung der GAP" skizziert. Diese zeigen einen breiten Konsens darüber, dass die aktuellen Herausforderungen mit den derzeitigen Instrumenten der EU- Agrarpolitik nur bis zu einem gewissen Grad erfolgreich bewältigt werden können. Laut Kommission gilt dies insbesondere auch für Herausforderungen in den Bereichen Umwelt und Klima, in denen die GAP nach Auffassung einer Mehrheit der Landwirte und anderer Interessen- träger mehr leisten sollte.

Anschließend beschreibt die Kommission einen möglichen Weg hin zu einer anderen Umsetzung sowie einer vereinfachten GAP. Demnach sollen in Zukunft die Mitgliedstaaten ein größeres Mitspracherecht bei der Überwachung und Durchsetzung aller politischen Ziele sowie bei der Aus- gestaltung der für die Landwirte geltenden Einhaltungs- und Kontrollvorschriften erhalten. Die künf- tige Umsetzung soll zudem stärker an den Ergebnissen ausgerichtet sein. Dazu will die Kommission die Subsidiarität stärken, "realistische und angemessene" Ziele verfolgen und den Verwaltungsaufwand für die Landwirte verringern. Im einfacheren und flexibleren Ansatz werden konkrete Maßnahmen festgelegt, durch die die auf EU-Ebene vereinbarten Ziele erreicht werden sollen. Jeder EU-Mitgliedstaat erstellt dann seinen eigenen – von der Kommission zu genehmi- genden – Strategieplan, in dem er darlegt, wie er die Ziele erreichen will. Das Augenmerk wird weniger auf der Einhaltung von Vorschriften als vielmehr auf der Überwachung der Fortschritte liegen, und die Bereitstellung von Mitteln wird an konkreten Ergebnissen ausgerichtet.

Ein Kapitel widmet sich einer "intelligenteren, moderneren und nachhaltigeren GAP". Demzufolge soll vor allem das Wissen um Anbaumethoden durch Forschung und Innovation gestärkt werden.

Zudem soll der Agrarsektor krisenfester gemacht werden. Dafür strebt die Kommission u. a. die Kappung der Direktzahlungen unter Berücksichtigung der erforderlichen Arbeitsleistung an, um negative Auswirkungen auf die Beschäftigung zu vermeiden. Ebenso sind degressive Zahlungen zur Reduzierung der Stützung für größere landwirtschaftliche Betriebe angedacht. Genannt wird zudem die Ausweitung der Umverteilungsprämie, um die Förderung gezielter kleineren und mittle- ren Betrieben zugutekommen zu lassen. Schließlich ist eine Stärkung der Erzeugerorganisationen sowie der Instrumente zur Risikoabsicherung vorgesehen. Auch die so genannte "globale Dimen- sion der GAP" soll mehr als bisher berücksichtigt werden. Dabei spricht sich die Kommission für eine Stärkung des Agrarhandels mit Drittstaaten aus.

Die Landwirte werden weiterhin im Rahmen von Direktzahlungen Unterstützung erhalten. Mit der Mitteilung wird weder den Ergebnissen der Debatte über die Zukunft der EU-Finanzen noch den Vorschlägen für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen vorgegriffen. Es werden einige – nicht

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erschöpfende – Möglichkeiten ausgelotet, wie eine gerechte und gezieltere Einkommensstützung für die Landwirte gewährleistet werden kann.

Die Mitteilung enthält zunächst nur grundsätzliche Vorstellungen über die strategische und inhaltliche Ausrichtung der GAP und noch keine Details oder konkrete Zahlen.

Ergänzende Informationen / Auswirkungen für Sachsen-Anhalt

In der aktuellen Förderperiode von 2014 bis 2020 wird der Landwirtschaftssektor mit rund 400 Milliarden Euro gefördert, was rund 7 Millionen Landwirten in der EU zugutekommt. Für die Agrarförderung in Deutschland stehen von 2014 bis 2020 jährlich rund 6,2 Milliarden Euro an EU- Mitteln zur Verfügung.

Dabei fallen rund 4,85 Milliarden Euro jährlich auf die Zahlungen aus der ersten Säule und rund 1,35 Milliarden Euro jährlich auf Zahlungen aus der zweiten Säule. Für das Antragsjahr 2016 wurden in Deutschland annähernd 4,84 Milliarden Euro landwirtschaftliche Direktzahlungen an insgesamt 316.600 Antragsteller ausgegeben. Etwa 316 Millionen Euro wurden auf die Konten von über 4.250 Landwirten in Sachsen-Anhalt überwiesen.7

Laut Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt, geben die Über- legungen der Kommission wertvolle Impulse für die Diskussionen auf europäischer und nationaler Ebene für die nächste Förderperiode. Allerdings wird für die vorgeschlagenen strategischen Pläne, die beide Säulen der GAP erfassen, für Programmierung, Monitoring und Evaluation ein überzeugendes Konzept erwartet, das Zielerreichung und Ergebnisse steigert sowie die Bürokratie und Verwaltungslasten abbaut.8

Die ersten Ideen der Kommission zur Ausrichtung der GAP sind nach Aussage des Deutschen Bauerverbandes e. V. (DBV) eine geeignete Grundlage für die Diskussion über eine zukunfts- orientierte Politik für Landwirtschaft und ländliche Räume. Umfangreichen Klärungsbedarf sieht der Verband bei der Umsetzung des „Delivery Model“, das den Mitgliedstaaten die Ausgestaltung der Maßnahmen überlässt, mit denen europäische Umwelt- und Klimaziele nach einem aus Brüssel vorgegebenen „Strategischen Plan“ erfüllt werden sollen.9

Die Agrarministerinnen und Agrarminister der ostdeutschen Länder haben am 13.11.2017 in einem gemeinsamen Thesenpapier zur GAP nach 2020 auf die Besonderheiten der ostdeutschen Land- wirtschaft hingewiesen.10 In einem gemeinsamen Brief an die EU-Kommissare Phil Hogan und Günther Oettinger wird eine einseitige Benachteiligung der ostdeutschen Landwirtschaft abgelehnt.

So solle es keine betriebsgrößenabhängigen Nachteile für nachhaltig wirtschaftende Landwirt- schaftsbetriebe geben. Eine Kappung der Direktzahlungen in Abhängigkeit von der Flächen- ausstattung der Landwirtschaftsunternehmen wird von den ostdeutschen Ländern abgelehnt. Die

7 Zur Pressemitteilung Nr.: 003/2018 des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt vom 05.01.2018:

http://www.presse.sachsen-

anhalt.de/index.php?cmd=get&id=889044&identifier=29653d0499c43b83a7eb2542565b6ea9

8 Zur Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 29.11.2017:

https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2017/104-GAP.html

9 Zur Pressemitteilung des DBV vom 29.11.2017:

http://www.bauernverband.de/ansaetze-der-eu-kommission-sind-diskussionsgrundlage-fuer-die-zukuenftige- gap

10 Zum Thesenpapier:https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/214490/assets?page=1

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Entscheidung zur Degression oder zur stärkeren Förderung erster Hektare muss in den Ländern verbleiben.

Zur Zukunft der GAP hat eine Sonderagrarministerkonferenz (AMK) am 18.01.2018 einen Beschluss gefasst. Darin spricht sich die AMK dafür aus, dass die GAP auch zukünftig auf europäischer Ebene entsprechend ihren Zielen und Aufgaben finanziell zumindest im bisherigen Volumen ausgestattet wird. Auf der Grundlage gemeinsam festgelegter Ziele sollen die Mitgliedstaaten und Regionen mehr Handlungsspielräume bei der Gestaltung und Umsetzung der GAP erhalten. Gleichzeitig müsse eine deutliche Reduzierung europäischer Vorgaben – auch in Form von Durchführungsverordnungen, Leitlinien und Auslegungsvermerken – stattfinden. Die AMK stellt zudem fest, dass die Landwirtschaft maßgebliche Verantwortung für den Schutz von Klima, Umwelt und biologischer Vielfalt sowie für eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen, für das Tierwohl sowie für die Erhaltung der Kulturlandschaften trägt. Es wird betont, dass die EU-Zahlungen in erheblichem Maße zum Einkommen landwirtschaftlicher Betriebe und damit zur Verringerung des Abstands zwischen den landwirtschaftlichen Einkommen und den Einkommen in anderen Wirtschaftssektoren der Mitgliedstaaten beitragen. Die AMK hält eine Basisabsicherung für die bäuerlichen Betriebe, zu denen auch Nebenerwerbs- und Mehrfamilien- betriebe gehören, für unverzichtbar. Dabei muss die Höhe der Zahlungen dem Ziel der Einkommenssicherung und der Risikoabsicherung gerecht werden. Auch künftig sind Unterschiede (z. B. bei Kosten, Kaufkraft und außerlandwirtschaftlichem Einkommensniveau) zwischen den Mitgliedstaaten zu berücksichtigen.11

Die Kommission wird die entsprechenden Gesetzgebungsvorschläge zur Umsetzung der in der Mitteilung dargelegten Ziele vor dem Sommer 2018 im Anschluss an den Vorschlag für den mehrjährigen Finanzrahmen vorlegen.

Zum Verfahren im Bundesrat

DerAusschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutzund derAusschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfehlen dem Bundesrat, zur Vorlage umfangreich, in weiten Teilen kritisch Stellung zu nehmen.

Beide Ausschüsse betonen insbesondere die Bedeutung der GAP und deren Leistung, 500 Millionen Bürger zuverlässig mit sicheren und hochwertigen Nahrungsmitteln zu bezahlbaren Preisen zu versorgen. Sie heben die Verantwortung der Landwirtschaft für die Erreichung europäischer Ziele im Bereich des Schutzes von Klima, Umwelt und biologischer Vielfalt, einer nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen sowie der Erhaltung der Kulturlandschaften und mehr Tierwohl hervor.

 Sie setzen sich übereinstimmend für eine deutlich einfachere und effizientere GAP ein; die strategischen Pläne der Mitgliedstaaten bzw. Regionen müssten hierzu einen Beitrag leisten.

 Die Mitgliedstaaten, Regionen und Landwirte sollten zusätzliche Handlungsoptionen erhalten, um die Zielorientierung und die Honorierung und Anreizwirkung der Maßnahmen

11 Zur Pressemitteilung vom 18.01.2018:

https://www.topagrar.com/news/Home-top-News-Sonder-AMK-Agrarminister-wollen-Anreizwirkung-in-der- GAP-staerken-8989694.html

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zu verbessern und eine erfolgreiche Umsetzung in den landwirtschaftlichen Betrieben zu ermöglichen.

 Die Ausschüsse befürworten eine deutliche Verbesserung des Zugangs zu innovativen Technologien für alle ländlichen Räume und – auch kleine und mittlere – landwirt- schaftlichen Betriebe.

 Freiwillige Instrumente zum Risikomanagement für landwirtschaftliche Betriebe sollten gestärkt werden, da Landwirte in ihrer Eigenschaft als Unternehmer vor allem die Verantwortung für das einzelbetriebliche Risikomanagement zu tragen hätten.

Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz hebt hervor, dass in Deutschland jeder zehnte Arbeitsplatz von der Wertschöpfungskette der Landwirtschaft direkt oder indirekt anhängig ist. Eine Weiterentwicklung der GAP, die sowohl auf die Sicherung der einkommensstabilisieren- den Funktionen für die Landwirte als auch darauf ausgerichtet sei, Leistungen für die Gesellschaft stärker zu motivieren und zu honorieren, sei dafür unabdingbar. Insbesondere folgende Grundsätze möchte der Ausschuss berücksichtigt wissen:

 Die Verwaltungs- und Kontrollverfahren müssten im Sinne einer „Kultur des Vertrauens“

zwingend überarbeitet werden.

 Der Ausschuss hebt die einkommensstabilisierende Wirkung des bisherigen Fördermodells mit seinen beiden Säulen auf die landwirtschaftlichen Betriebe hervor, das auch künftig Unterschiede (z. B. bei Kosten, Kaufkraft und das außerlandwirtschaftliche Einkommens- niveau) zwischen den Mitgliedstaaten berücksichtigen müsse.

 Eine Basisabsicherung für die bäuerlichen Betriebe, zu denen auch Nebenerwerbs- und Mehrfamilienbetriebe gehören, sei unverzichtbar.

 Er fordert eine Stärkung der Marktposition der landwirtschaftlichen Erzeuger in der Wertschöpfungskette und weitere regionale Spielräume für die Produktauslobung und -kennzeichnung.

 Hohe Bedeutung misst er der Unterstützung von Junglandwirten zu. Die Regionen müss- ten selbst darüber entscheiden können, welche der möglichen Finanzierungsinstrumente sie dafür einsetzen.

 Die GAP müsse das Recht auf Nahrung und die Ernährungssouveränität durch faire Wettbewerbsbedingungen und nicht handelsverzerrende Maßnahmen gerade für Men- schen in weniger entwickelten Ländern berücksichtigen. Der EU-Landwirtschaft müsse es ermöglicht werden, die Chancen global integrierter Agrarmärkte und der weltweit steigenden Nachfrage zu nutzen.

Während derAusschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz bezüglich der Haushaltsmittel für die Agrarpolitik fordert, dass die GAP auch zukünftig auf europäischer Ebene entsprechend ihren Zielen und Aufgaben finanziell zumindest im bisherigen Volumen ausgestattet werden müsse, setzt sich derAusschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheitfür eine an den Zielen und Auf- gaben orientierte finanziell gute Ausstattung der GAP ein.

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DerAusschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheiterkennt vor allem, dass der Ansatz der Kommission nur ein erster Schritt hin zu einer ökologischeren, fairen und nachhaltigen Landwirtschaft sein könne.

 Im Hinblick auf die gesellschaftliche Akzeptanz für die Agrarpolitik verlangt er im Sinne des Grundsatzes „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ einen stärker integrierten Ansatz und ein höheres Ambitionsniveau bezüglich des Einklangs mit anderen Politikbereichen wie Umwelt-, Klima-, Natur-, Verbraucher- und Tierschutz.

 Die GAP soll zukünftig als Instrument für Naturschutzmaßnahmen im außerlandwirtschaft- lichen Bereich genutzt werden.

 Der Ausschuss tritt für eine weitere Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Land- wirtschaft ein.

 Er hebt die Verantwortung der EU-Agrar- und -Handelspolitik für einen ausgewogenen internationalen Handel hervor, der im Einklang mit der Entwicklungs- und Klima- schutzpolitik stehen müsse. Er vermisst die Benennung von Klimawandel und protektioni- stischen Tendenzen im Weltagrarhandel durch die Kommission als Fluchtursachen.

 Der Ausschuss spricht sich dafür aus, die Vorschläge der Kommission zur Kappung und Degression der Förderung landwirtschaftlicher Betriebe weiter zu verfolgen und die Berücksichtigung der erforderlichen Arbeitsleistung zu prüfen. Dabei sollten nicht verausgabte Mittel auf Ebene des Landes verbleiben.

 Er schlägt dem Bundesrat vor, die Stellungnahme der Kommission direkt zuzuleiten.

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union empfiehlt dem Bundesrat, von der Vorlage Kenntnis zu nehmen.

Der Bundesrat hat darüber zu entscheiden, ob er zur Vorlage Stellung oder von ihr Kenntnis nimmt.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte hinsichtlich agrarpolitischer Fragen an Frau

Bessmann [Telefon-Nummer (0 30) 24 34 58 68] bzw. hinsichtlich europapolitischer

Fragen an Frau Westermann [Telefon-Nummer (0 30) 24 34 58 83].

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