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S. 1 Artenvielfalt und Stärkung von Bauernhöfen statt der Förderung
industrieller Großbetriebe gefordert
Agrarpolitik des Wachsens oder Weichens beenden
BUND Naturschutz (BN) und Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft Bayern (AbL) fordern ein Eintreten der Bayerischen Staatsregierung für den Umbau der EU Agrarpolitik bei der am 10.4.
beginnenden Agrarministerkonferenz in Landau in Rheinland-Pfalz.
„Neben der Förderpolitik muss endlich eine Abkehr von der Export- und Weltmarktorientierung diskutiert werden“, so die beiden Verbände.
„Die bevorstehende Reform der Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) bietet die Möglichkeit, EU-weit die
Agrarpolitik auf Umweltschutz, biologische Vielfalt und Tierschutz sowie auf eine wirtschaftliche Perspektive für bäuerliche Betriebe und
ländliche Gemeinschaften auszurichten“, betont Richard Mergner, BN Landesvorsitzender. „Das erfolgreiche Volksbegehren zeigt deutlich, dass auch an den Rahmenbedingungen der Förderung und des Marktes dringend etwas geändert werden muss. Es wäre schade, wenn diese Chance verpasst würde. Auch die Finanzierung des Ausbaus des Ökolandbaus entsprechend des Ziels des Volksbegehrens (30% der landwirtschaftlichen Nutzfläche bis 2030 für Bayern und 20% auf
Bundesebene) muss in der kommenden GAP-Förderperiode abgesichert werden“, so Mergner.
„Bäuerliche Landwirtschaft und Umweltschutz passen gut zusammen“, betont Gertraud Angerpointner, die Vorsitzende der AbL Bayern. „Die AbL hat dazu einen Vorschlag für eine Reform des Agrarfördersystems erarbeitet, der sowohl die Arbeitsleistung der Bäuerinnen und Bauern, als auch ihre Leistungen für die Umwelt und das Tierwohl berücksichtigt.
Das müsste endlich von der bayerischen Politik aufgegriffen werden, um der jungen Generation Lust auf Zukunft auf ihren Höfen zu machen.
Statt ständiger Lippenbekenntnisse zu bäuerlicher Landwirtschaft
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S. 2 müssen diese Leistungen endlich von der Gesellschaft signifikant
honoriert werden“ , so Angerpointner.
Der BUND Naturschutz hält es für wichtig, die Umschichtung von Säule 1 in Säule 2 in der aktuellen Förderperiode auch über das Jahr 2019 hinaus nicht nur abzusichern, sondern über die bisherige Umschichtung von 4,5% hinaus den möglichen Rahmen von 15% Umschichtung
auszuschöpfen. „Auch muss Bayern endlich Farbe bekennen und sich für die möglichen 30% der Umschichtung auf die ersten 30 Hektare (bisher sind es knapp 7%), sowie verbindliche Obergrenzen der
Flächenförderung, die am AK Bedarf ausgerichtet sind, einsetzen. Denn damit könnte Bayern ein Signal geben, dass kleinere bäuerliche Betriebe nicht aufgeben, sondern gewünschte Partner in einem Netz aus
verschiedenen Betriebsstrukturen in Bayern bleiben sollen“, so Mergner.
„Statt an Größe zu wachsen, wollen wir Bäuerinnen und Bauern Lebensmittel hoher Qualität erzeugen und damit unsere
Betriebseinkommen sichern und über gezielte Förderung noch mehr zum Erhalt der Artenvielfalt beitragen. Kleinere Felder und Wiesen zu bewirtschaften bedeutet bereits, für mehr Vielfalt durch mehr
Randstrukturen zu sorgen. Dieser höhere Aufwand muss belohnt, statt bestraft werden“, so Angerpointner.
Bei der AMK geht es auch um die EU Agrarpolitik ab 2021. „Leider fehlt in den Entwürfen ein Bekenntnis zur Mengensteuerung im Binnenmarkt.
Damit würde der Preisdruck durch Überproduktion erhalten bleiben, und für weiterhin z.B. Fleisch und Milch auf Basis von Importsoja
erzeugt werden. Das drückt nicht nur auf den Marktpreis, sondern trägt auch zum Stickstoffeintrag in das Grundwasser bei“, so Mergner.
„Zusätzlich zur Mengensteuerung ist es deutschlandweit notwendig, Ausbildung und Beratung von LandwirtInnen in eine andere Richtung zu lenken. Nicht mehr die kurzfristig hohe Leistung, sondern die
Langlebigkeit gesunder Tiere muss in den Mittelpunkt rücken. Diese Inhalte müssen ab der ersten Schulstunde den LandwirtInnen vermittelt werden“ , fordert Angerpointner.
Aus Sicht des BN ist das neue Förderinstrument „Eco-Schemes“ das Herzstück der GAP-Reform, denn es bietet die Möglichkeit Zahlungen in der ersten Säule mit dem Anspruch „öffentliches Geld nur für öffentliche
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S. 3 Leistungen“ zu realisieren. Die Eco-Schemes sollten daher für alle
Mitgliedstaaten verpflichtend und mit einem EU-weiten Mindestbudget von 30% zu Beginn der Förderperiode versehen sein.
Der BUND Naturschutz begrüßt es auch, wenn die bisherigen Greening- Kriterien (Mindestanteil an ökologischen Vorrangflächen, Erhalt von Dauergrünland und Fruchtfolgekriterien) komplett in die erweiterte Konditionalität aufgenommen werden. Hierbei sollten jedoch klare Mindeststandards für die Mitgliedstaaten EU-weit einheitlich
vorgegeben werden, um einen Wettbewerb nach unten zu vermeiden.
Dazu gehört auch ein Mindestanteil anspruchsvoller ökologischer Vorrangflächen, wie beispielsweise Brachen, mehrjährige Blühflächen oder Hecken. Der BUND Naturschutz schlägt hierfür - wie der
Umweltausschuss des Europäischen Parlaments - sieben Prozent vor.
Thema der AMK ist auch die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Der BUND Naturschutz kritisiert, dass sich die bayerische Staatsregierung gegen eine aus Sicht des Umweltschutz absolut notwendige weitere Reform des Zulassungsprozesses für Pflanzenschutzmittel ausspricht.
Der BN fordert seit langem, dass die Prüfung von Pflanzenschutzmitteln unabhängig von der Industrie erfolgen muss. Um unabhängige Studien zu finanzieren, ist es sinnvoll einen Fonds einzurichten, in den die Industrie einzahlt, der aber unabhängig verwaltet wird. Unerlässlich ist, dass bei der Risikobewertung auch Langzeitwirkungen und
Kombinationseffekte beachtet werden, ebenso wie Auswirkungen auf Insekten. Der Einsatz von Pestiziden in besonders schutzbedürftigen Bereichen wie Natur- und Wasserschutzgebieten, sowie im
Siedlungsbereich muss komplett verboten werden, so wie es das Volksbegehen ja auch bereits befürwortet hat.
Für Rückfragen:
Richard Mergner, BN Landesvorsitzender, mobil: 0171-63 94 370 Marion Ruppaner, BN Agrarreferentin, marion.ruppaner@bund- naturschutz.de, Tel. 0911 81 87 8- 20/21
Gertraud Angerpointner, AbL Bayern-Vorsitzende, fuermannalm@web.de, Tel. 08656 393