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Säule I: Ziele und Handlungsfelder

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Academic year: 2022

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(1)

Dr. Wilhelm Thiele Arbeitsschutztag Sachsen-Anhalt 2009 in Leuna

- Stand der Realisierung -

(2)

2

Ausgangssituation

Entlastung der Sozialversicherung,

Bürokratieabbau,

Bündelung der Ressource „Aufsichtskräfte“,

Strategiedefizit.

(3)

Harmonisierung Methoden, Regelwerk Ziele,

Handlungs- Felder, Strategie

Koordination Länder

UVTr.

Qualitäts- sicherung, Evaluation

GDA

Der Auftrag

(4)

Säule I: Ziele und Handlungsfelder

4

Ziel 1: Reduktion von Arbeitsunfällen

Bau und Montage; Zeitarbeit; innerbetrieblicher Transport,

Ziel 2: Reduktion von Muskel-Skelett-Erkrankungen Pflege, Büroarbeit,

Ziel 3: Reduktion von Hauterkrankungen, Feuchtarbeit;

(5)

Säule I: Arbeitsprogramme

Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Bau- und Montagearbeiten,

Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Zeitarbeit,

Sicher fahren und transportieren,

Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Pflege,

Gesund und erfolgreich arbeiten im Büro,

Gesundheitsschutz bei Feuchtarbeit und Tätigkeiten mit hautschädigenden Stoffen;

(Leuchttürme I)

(6)

Säule I: Arbeitsprogramme

Sensibilisierung in Schulen,

Personenbeförderung im ÖPNV,

Sicherheit und Gesundheit bei einseitig belastenden und bewegungsarmen Tätigkeiten ,

(Ernährungsindustrie, Feinmechanik,

Gastronomie und Hotellerie);

(Leuchttürme II)

(7)

Säule II: Angleichung Methodik

Leitlinien zu:

Gefährdungsbeurteilung (in Kraft),

Innerbetriebliche Arbeitsschutzorganisation (in Bearbeitung),

.

z.B.:

Überwachung (zukünftig),

Beratung (zukünftig).

(8)

8

Säule II: Angleichung Methodik

Leitlinie Gefährdungsbeurteilung:

GB nicht, nicht angemessen, angemessen durchgeführt.

Angemessen, wenn

GB im wesentlichen durchgeführt und zutreffend bewertet, Maßnahmen des AG ausreichend und geeignet,

Wirksamkeitskontrollen, Beurteilung aktuell,

Dokumentation in Form und Inhalt angemessen.

Übersicht der Gefährdungsfaktoren (11 Gruppen mit 47 Einzelfaktoren)

(9)

Säule II: Angleichung Methodik

Leitlinie zur künftigen Gestaltung des Vorschriften- und Regelwerkes im Arbeitsschutz:

Vorrang staatlichen Rechts.

Staatliche Regeln, Vermutungswirkung

UV-Vorschriften subsidiär zur Erfüllung des Präventionsauftrages.

Staatliche Regeln und UV-Vorschriften bilden ein stimmiges und kohärentes Gesamtgefüge: Abstimmung !

Noch offen: Verhältnis staatlicher Regeln zu UV- Vorschriften

(10)

Säule III: Kooperationsstruktur

10

Rahmenvereinbarung,

Nationale Arbeitsschutzkonferenz,

Umsetzung der GDA in den Ländern,

Deutscher Arbeitsschutzpreis,

Kooperation zwischen den Ländern,

(11)

Säule III: Kooperationsstruktur

Rahmenvereinbarung zwischen Ländern und DGUV:

Art.1 Geltungsbereich: Zusammenwirken bei Beratung und Überwachung;

Art.2 Ziele und Grundsätze: arbeitsteiliges Vorgehen auf der Basis vorhandener Kompetenzen, Leitlinien ;

Art.3 Koordination u. Informationsaustausch: Vermeidung inhaltlicher und zeitlicher Überschneidungen;

Art.4 Zusammenarbeit staatlicher Überwachungsbehörden mit der GLS: Steuerung der Zusammenarbeit;

Art.5 Zusammenarbeit auf Bundesebene; Bereitstellung von Daten auf Anforderung.

(12)

12

Säule III: Kooperationsstruktur

Nationale Arbeitsschutzkonferenz (NAK):

NAK,

Steuerkreise Arbeitsprogramme und Dachevaluation,

Geschäftsstelle,

Deutsches Arbeitsschutzforum.

(13)

Umsetzung der GDA in den Ländern:

Gemeinsame landesbezogene Stelle (GLS),

Umsetzungsvereinbarung,

Regionale Netzwerke.

Säule

III: Kooperationsstruktur

(14)

Säule III: Kooperationsstruktur

Deutscher Arbeitsschutzpreis

Erstmalig gemeinsam von Bund, Ländern und UVTr.,

„best-practice“,

40.000 € Preisgeld,

Neun nominierte Unternehmen,

Verleihung am 3.11.2009 (AuA)

(15)

Säule III: Kooperationsstruktur

Kooperation zwischen den Ländern

Ständige Vertretung des LASI - Vorsitzenden,

Mehrstufiges Verfahren für Entscheidungsprozesse,

Übertragung von Aufgaben an einzelne Länder z.B.: SLIC, Scoreboard, Internet.

(16)

Säule IV: Evaluation

Information- und Datenaustausch

Internetbasierte Plattform von UVTr. und Ländern

Evaluation (Programm- und Dachevaluation)

16

(17)

Gesetzlicher Auftrag

§ 20 Abs.1, ArbSchG:

UVtr. und Länder wirken bei der Beratung und Über- wachung der Unternehmen auf der Grundlage einer ge- meinsamen Beratungs- und Überwachungsstrategie eng zusammen.

Diese umfasst die Abstimmung allgemeiner Grundsätze zur methodischen Vorgehensweise, die Festlegung inhaltlicher Beratungs- und Überwachungsschwerpunkte, aufeinander abgestimmter oder gemeinsamer Schwerpunktaktionen und Arbeitsprogramme und die Förderung eines Daten- und

Informationsaustausches.

(18)

18

Persönliche Erfahrungen

! kompliziert und komplex, in der Folge

! Kommunikationsaufwand,

! Zeit,

☺ ☺

Zusammenarbeit im Konsens,

☺ ☺

Kompromissfähigkeit,

Verbindlichkeit und Kontinuität,

Trauen (Ver-; Miss-; Zu-)

(19)

Herausforderungen:

Start der Arbeitsprogramme (10 – 20 Prozent der Ressourcen),

Finanzierung der Gemeinschaftsaufgaben (ca. 350 000 € p.a. / Länder),

Etablierung der Evaluation,

Kommunikationskonzept nach Innen und nach Außen.

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