• Keine Ergebnisse gefunden

Pressemitteilung vom 25. September 2018

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Pressemitteilung vom 25. September 2018"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Dr. Harald von Bose

Pressemitteilung vom 25. September 2018

Digitalisierung nur mit Datenschutz erfolgreich – Sachsen-Anhalt muss noch aufholen!

Heute habe ich der Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch meinen XIII. / XIV. Tätigkeits- bericht übergeben. Der XIII. Tätigkeitsbericht umfasst den Zeitraum vom 1. April 2015 bis 31.

März 2017. Der XIV. Tätigkeitsbericht umfasst den Zeitraum vom 1. April 2017 bis 5. Mai 2018. Der Text für diesen Gesamtzeitraum liegt als Landtagsdrucksache 7/3361 vor.

Der Gesamtbericht ist der letzte nach alter Rechtslage. Nach der Entscheidung des Landes- gesetzgebers nimmt der Landesbeauftragte die neuen Aufgaben gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bereits seit 6. Mai 2018 wahr. Die Folgeberichte werden auf der neuen Rechtsgrundlage der DS-GVO zukünftig jährlich erstellt.

Der o. g. Gesamtzeitraum war in besonderer Weise und in großem Umfang durch die Vorbe- reitung auf das neue seit Mai 2018 geltende europäische Recht geprägt (siehe Nrn. 1.1, 3.1 und 13.2). Der Landesbeauftragte wirkte vielfältig als Berater für die Landesregierung, für Behörden, Unternehmen und Vereine, für die Menschen im Land. Die Herausforderungen des neuen Rechts betrafen sowohl rechtspolitische Fragestellungen als auch rechtsprakti- sche Anwendungsaspekte. Insbesondere bei Themen aus dem Bereich der Wirtschaft wer- den im Bericht auch Hinweise auf die neue Rechtslage nach DS-GVO gegeben.

Die Behörde des Landesbeauftragten ist durch den Aufgabenzuwachs weiterhin stark bean- sprucht. Die erforderliche Personalausstattung blieb dahinter zurück. „Ich danke allen Mitar- beiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle für die großartige Leistung der Vorbereitung

(2)

2

auf die DS-GVO“, betont der Landesbeauftragte hinsichtlich der bereits vorab erworbenen Kompetenzen und der erstellten Informationsangebote und Hilfestellungen.

Der Landesbeauftragte hat gemäß den europäischen Vorgaben sowohl Sensibilisierungs- und Beratungsaufgaben als auch Anordnungs- und Sanktionsbefugnisse. Das neue Recht ist Auftrag und Chance zugleich. Der Landesbeauftragte wirkte oftmals auch als Ratgeber zum Zwecke des Möglichmachens von Datenverarbeitungen. Dass Datenschutz auch Auf- wand beinhalten kann, ist unvermeidlich. Jedoch können z. B. eine Bestandsanalyse der Da- tenverarbeitungen im Unternehmen und die Beachtung des Grundsatzes der Datenminimie- rung in vielen Bereichen zu Entlastungen und auch Wettbewerbsvorteilen führen. Ein kluger Datenschutz schafft auch Vertrauen gegenüber dem Kunden und Verbraucher.

Schwerpunkte der Beratungstätigkeiten der Behörde des Landesbeauftragten betrafen – ne- ben den europarechtlichen Auswirkungen –

• Novellen des Landespolizeigesetzes (Nr. 6.2) und die Errichtung des gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums für polizeiliche Telekommunikationsüber- wachung (Nr. 6.6),

• das Schulgesetz und das Bildungsmanagementsystem (Nrn. 9.2.2 und 9.2.3),

• den Gesetzentwurf zum Klinischen Landeskrebsregister und dessen Betrieb (Nr. 10.1.6),

• Prüfvorgänge im Bereich von Webshops bei Apotheken (Nr. 10.1.7), der Selbstaus- künfte von Mietinteressenten (Nr. 13.10) und der Videoüberwachung in Bäckereien (Nr. 14.1.8),

• die Prüfung des Fachverfahrens Zentraler Meldebestand beim IT-Dienstleister Data- port (Nr. 4.6).

Neben den Aufgaben als Aufsichtsbehörde nach europäischen Recht begleitete der Landes- beauftragte auch die Entwicklungen und Vorhaben im Bereich der Digitalisierung von Wirt- schaft und Gesellschaft, etwa bei der Schulbildung (vgl. Nrn. 1.2, 4.12 und 9.2.5). Die Ver- mittlung von Medienkompetenz ist hierbei Daueraufgabe und wurde vom Landesbeauftrag- ten erneut angemahnt (Nr. 9.2.4).

(3)

3

Menschenwürde und informationelle Selbstbestimmung bleiben zentrale Maßstäbe im digita- len Zeitalter. Datenschutz stellt kein Hindernis für die Digitalisierung dar, sondern ist viel- mehr wesentliche Voraussetzung für deren Gelingen. Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern dienendes Mittel zum Wohle des Menschen. Dabei kommt einem Datenschutz durch Technikgestaltung, Datenschutzfolgenabschätzungen und Verschlüsselungskonzep- ten (vgl. Nrn. 4.9 und 4.11) besondere Bedeutung zu.

Die Landesverwaltung ist noch nicht digital modern aufgestellt. Der Landesbeauftragte for- dert dazu: „Sachsen-Anhalt braucht schnell eine aktuelle E-Government-Strategie. Der Ent- wurf des E-Government-Gesetzes bedarf der Anpassung im Hinblick auf mehr Ganzheitlich- keit und Verbindlichkeit. So ist die kommunale Ebene zwingend einzubeziehen. Ein ganz- heitlicher Ansatz nützt auch dem Datenschutz, etwa mittels entsprechender Standards.“

(siehe Nr. 4.4) Das Finanzministerium scheint dies endlich erkannt zu haben. Noch aber geht durch das Land kein Modernisierungsruck (vgl. auch Nrn. 4.2 und 4.3).

Als Fazit des Berichts stellt der Landesbeauftragte fest: „Eine starke unabhängige Aufsichts- behörde ist Garant und Impulsgeber für einen wirksamen Datenschutz im Ausgleich unter- schiedlicher Interessen bei der Fortentwicklung der digitalen Gesellschaft.“

Der Tätigkeitsbericht ist auf der Homepage des Landesbeauftragten verfügbar und kann auch telefonisch oder schriftlich bestellt werden.

Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Dr. Harald von Bose

Leiterstr. 9, 39104 Magdeburg, Postanschrift: PF 1947, 39009 Magdeburg

Telefon: 0391 81803-0, Telefax: 0391 81803-33, FreeCall: 0800 9153190 (nur Festnetz DTAG) www.datenschutz.sachsen-anhalt.de

www.informationsfreiheit.sachsen-anhalt.de E-Mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Dazu wurden eigens neue Seminare entwickelt, wie beispielsweise: „Das passende Geschäftsmodel für meinen Betrieb“, bei dem neue, individuelle Wege für den eigenen

Erst wenn mehrere Studien mit unterschiedlichen Daten und Methoden zum selben Ergebnis kommen, haben wir eine belastbare und für die Gesellschaft bedeutsame Erkenntnis.“ Zum

[r]

Jedoch wird erwähnt, dass es zu früh sei, einen generellen Trend „raus aufs Land“ (Dähner et al. Auch wird angezweifelt, dass der Ansatz eine flächendeckende Strategie

Der Beitrag von Gregor Rehder auf der Konferenz beschäftigt sich darüber hinaus mit der Frage, wie die Messungen im Rahmen von ICOS auch die Überwachung des ökologischen Zustands

Eingebettet in das Gelände der ehemaligen Beelitzer Heilstätten und in direkter Nachbar- schaft zum Baumkronenpfad, lässt sich der Besuch im Barfußpark sehr schön mit einer

sorgen auch die aktuellen Entwicklungen im Java-Kosmos rund um die Zukunft von Java EE / Jakarta EE für viel Gesprächsstoff.. Neue Impulse gibt es außerdem am Dienstag von

Wie viele Schülerinnen und Schüler haben jeweils in den Bezirken Mitte und Tempelhof-Schöneberg, deren Angaben nicht in der Antwort auf Frage 2 der Schriftlichen Anfrage