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Schweizerische Ärztezeitung

Bollettino dei medici svizzeri Bulletin des médecins suisses

Offizielles Organ der FMH und der FMH Services www.saez.ch Organe officiel de la FMH et de FMH Services www.bullmed.ch Bollettino ufficiale della FMH e del FMH Services

Editorial 987

Seltene Krankheiten: Von Worten und Taten

FMH 989

Zukunft Gesundheitswesen – Tarife von morgen

Tribüne 1010

Die Macht von Social Media –

Einfluss auf die Reputation von Ärzten und Kliniken

Begegnung mit der Neurochirurgin Nadia Khan 1014

«Was ich mache, ist meine Leidenschaft»

«Zu guter Letzt» von Werner Bauer 1018

Worüber auf einer Busfahrt gesprochen wird…

26

25. 6. 2014

(2)

I N H A LT

FMH

Editorial

987 Seltene Krankheiten:

Von Worten und Taten Gert Printzen

Tariffragen

989 Zukunft Gesundheitswesen – Tarife von morgen

Beatrix Meyer

Wie viel Staat braucht es im Gesundheitswesen? Sind Masterpläne nützlich? Wie sieht das (Tarif-)Leben nach SwissDRG und TARMED aus? Diese und weitere Fragen diskutierten die Teilnehmenden an der FMH-Tagung

«Zukunft Gesundheitswesen».

991 SIWF-Award – SIWF

für besonderes Engagement in der Weiterbildung

Werner Bauer, Michelle Gerber

Engagierte Weiterbildende jetzt nominieren! Der SIWF- Award gibt die Möglichkeit, besonders engagierten und kompetenten ärztlichen Weiterbildungsverantwortlichen eine Anerkennung zu übermitteln.

992 Personalien

Briefe / Mitteilungen 993 Briefe an die SÄZ

FMH Services

997 Seminare/Séminaires/Seminari 2014 999 Rechtsschutzversicherung

1001 Stellen und Praxen

Tribüne

Standpunkt

1010 Die Macht von Social Media –

Einfluss auf die Reputation von Ärzten und Kliniken

Daniela A. Caviglia

Bei der Internet-Suche werden Kommentare und Beurtei- lungen zu Dienstleistern im Gesundheitswesen aus Social- Media-Diensten oft prominenter angezeigt als die offi- zielle Website. Diese digitale Identität und die Online- Reputation beeinflussen den realen Erfolg. Ein von Ärzten nicht selten vernachlässigter Aspekt.

1013 Spectrum

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I N H A LT

Horizonte

Begegnung mit …

1014 «Was ich mache, ist meine Leidenschaft»

Daniel Lüthi

Eine recht ungewöhnliche Kombination: Neurochirurgin und Kinderbuchautorin. Nadia Khan ist beides: Als Lei- tende Ärztin für die Gehirngefäss-Erkrankung Moyamoya am Kinderspital Zürich hat sie ihre Botschaft «Ihr braucht keine Angst zu haben vor einer Operation» in ein Buch gepackt. Mit vollem Engagement berichtete sie Daniel Lüthi von ihrer Arbeit, die sie als Mission versteht.

Streiflicht

1017 Selbstbedienung Erhard Taverna

Der Kunde war einmal König. Sein Nachfolger bedient sich selber. Auch für den «med-o-mat», eine Hausapo- theke, gibt es schon den Prototypen. Und das ist noch lange nicht alles im Bereich der Medizin. Das Do-it-your- self-Prinzip greift auch hier um sich …

Zu guter Letzt

1018 Worüber auf einer Busfahrt gesprochen wird …

Werner Bauer

Hier kann wahr- lich nicht behaup- tet werden, Män- ner würden nie richtig zuhören!

Werner Bauer hat

sogar sehr gut zugehört und Aufschlussreiches über die Medizin im Allgemeinen und die Ärzte im Besonderen erfahren. Wir dürfen mitlauschen.

Gauch

Redaktion

Dr. med. et lic. phil. Bruno Kesseli (Chefredaktor)

Dr. med. Werner Bauer Prof. Dr. med. Samia Hurst Dr. med. Jean Martin Anna Sax, lic. oec. publ., MHA Dr. med. Jürg Schlup (FMH) Prof. Dr. med. Hans Stalder Dr. med. Erhard Taverna

lic. phil. Jacqueline Wettstein (FMH) Redaktion Ethik

PD Dr. theol. Christina Aus der Au Prof. Dr. med. Lazare Benaroyo Dr. phil., dipl. biol. Rouven Porz Redaktion Medizingeschichte

Prof. Dr. med. et lic. phil. Iris Ritzmann PD Dr. rer. soc. Eberhard Wolff Redaktion Ökonomie Anna Sax, lic. oec. publ., MHA Redaktion Recht

Fürsprecher Hanspeter Kuhn (FMH) Managing Editor

Annette Eichholtz M.A.

Redaktionssekretariat Elisa Jaun Redaktion und Verlag

EMH Schweizerischer Ärzteverlag AG Farnsburgerstrasse 8, 4132 Muttenz Tel. 061 467 85 55, Fax 061 467 85 56 E-Mail: redaktion.saez@emh.ch Internet: www.saez.ch, www.emh.ch Herausgeber

FMH, Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte, Elfenstrasse 18, Postfach 300, 3000 Bern 15 Tel. 031 359 11 11, Fax 031 359 11 12 E-Mail: info@fmh.ch

Internet: www.fmh.ch Herstellung Schwabe AG, Muttenz Marketing EMH Dr. Karin Würz

Leiterin Marketing und Kommunikation Tel. 061 467 85 49, Fax 061 467 85 56 E-Mail: kwuerz@emh.ch

Inserate Werbung Dr. Karin Würz Leitung Anzeigenverkauf

Tel. 061 467 85 49, Fax 061 467 85 56 E-Mail: kwuerz@emh.ch

«Stellenmarkt/Immobilien/Diverses»

Matteo Domeniconi, Inserateannahme Stellenmarkt

Tel. 061 467 85 55, Fax 061 467 85 56 E-Mail: stellenmarkt@emh.ch

«Stellenvermittlung»

FMH Consulting Services Stellenvermittlung Postfach 246, 6208 Oberkirch Tel. 041 925 00 77, Fax 041 921 05 86 E-Mail: mail@fmhjob.ch

Internet: www.fmhjob.ch Abonnemente FMH-Mitglieder

FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte Elfenstrasse 18, 3000 Bern 15 Tel. 031 359 11 11, Fax 031 359 11 12

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EMH Schweizerischer Ärzteverlag AG Abonnemente, Postfach, 4010 Basel Tel. 061 467 85 75, Fax 061 467 85 76 E-Mail: abo@emh.ch

Jahresabonnement: CHF 320.–, zuzüglich Porto

© 2014 by EMH Schweizerischer Ärzteverlag AG, Basel. Alle Rechte vor- behalten. Nachdruck, elektronische Wiedergabe und Übersetzung, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages gestattet.

Erscheint jeden Mittwoch ISSN 0036-7486

ISSN 1424-4004 (Elektronische Ausg.) Titelbild: Pp76/Dreamstime.com

I M P R E S S U M

Delegierte der Fachgesellschaften Allergologie und Immunologie:

Prof. Dr. A. Bircher

Allgemeinmedizin: Dr. B. Kissling Anästhesiologie und Reanimation:

Prof. T. Erb

Angiologie: Prof. B. Amann-Vesti Arbeitsmedizin: Dr. C. Pletscher Chirurgie: Prof. Dr. L. Bühler Dermatologie und Venerologie:

PD Dr. S. Lautenschlager Endokrinologie und Diabetologie:

Prof. Dr. G. A. Spinas

Gastroenterologie: PD Dr. C. Mottet Geriatrie: Dr. M. Conzelmann Gynäkologie und Geburtshilfe:

Prof. Dr. Dr. h. c. mult. W. Holzgreve

Hämatologie: Dr. M. Zoppi Handchirurgie: PD Dr. L. Nagy Infektologie: Prof. Dr. W. Zimmerli Innere Medizin: Dr. W. Bauer Intensivmedizin: Dr. C. Jenni Kardiologie: Prof. Dr. C. Seiler Kiefer- und Gesichtschirurgie:

Prof. Dr. H.-F. Zeilhofer

Kinder- und Jugendpsychiatrie: Dr. R. Hotz Kinderchirurgie: Dr. M. Bittel

Medizinische Genetik: Dr. D. Niedrist Neonatologie: Prof. Dr. H.-U. Bucher Neurochirurgie: Prof. Dr. H. Landolt Neurologie: Prof. Dr. H. Mattle Neuropädiatrie: Prof. Dr. J. Lütschg Neuroradiologie: Prof. Dr. W. Wichmann

Nuklearmedizin: Prof. Dr. J. Müller Onkologie: Prof. Dr. B. Pestalozzi Ophthalmologie: Dr. A. Franceschetti ORL, Hals- und Gesichtschirurgie:

Prof. Dr. J.-P. Guyot

Orthopädie: PD Dr. M. Zumstein Pädiatrie: Dr. R. Tabin

Pathologie: Prof. Dr. G. Cathomas Pharmakologie und Toxikologie:

Dr. M. Kondo-Oestreicher

Pharmazeutische Medizin: Dr. P. Kleist Physikalische Medizin und Rehabilitation:

Dr. M. Weber

Plast.-Rekonstrukt. u. Ästhetische Chirurgie:

PD Dr. T. Fischer

Pneumologie: Prof. Dr. T. Geiser

Prävention und Gesundheitswesen:

Dr. C. Junker

Psychiatrie und Psychotherapie:

Dr. G. Ebner

Radiologie: Prof. Dr. B. Marincek Radioonkologie: PD Dr. Damien Weber Rechtsmedizin: Prof. T. Krompecher Rheumatologie: Prof. Dr. M. Seitz Thorax-, Herz- und Gefässchirurgie:

Prof. Dr. T. Carrel

Tropen- und Reisemedizin: PD Dr. C. Hatz Redaktion

Dr. med. et lic. phil. Bruno Kesseli (Chefredaktor)

Dr. med. Werner Bauer Prof. Dr. med. Samia Hurst Dr. med. Jean Martin Anna Sax, lic. oec. publ., MHA Dr. med. Jürg Schlup (FMH) Prof. Dr. med. Hans Stalder Dr. med. Erhard Taverna

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Matteo Domeniconi, Inserateannahme Stellenmarkt

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FMH Consulting Services Stellenvermittlung Postfach 246, 6208 Oberkirch Tel. 041 925 00 77, Fax 041 921 05 86 E-Mail: mail@fmhjob.ch

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ISSN 1424-4004 (Elektronische Ausg.) Titelbild: Pp76/Dreamstime.com

I M P R E S S U M

(4)

E d i t o r i a l

F M H

987

Schweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2014;95: 26 Voraussichtlich noch vor den

Sommerferien will das Bun­

desamt für Gesundheit (BAG) seinen Entwurf eines «Kon­

zepts Seltene Krankheiten»

vorstellen. Es soll das Postulat von Nationalrätin Ruth Hum­

bel vom 16.12.2010 erfüllen, welches eine «Nationale Stra­

tegie zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation von Menschen mit seltenen Krankheiten» verlangt. Um der Forderung nach einem natio­

nalen Massnahmenplan Nachdruck zu verleihen, wurde im August 2011 die IG Seltene Krankheiten (IGSK) gegründet, in der unter anderen wichtigen Stakeholdern auch die FMH von Beginn weg aktiv mitwirkt.

Von der Einreichung des Postulats bis zur heutigen vor­

konzeptuellen Phase liegt ein steiniger Weg. Nachdem lange Zeit von offizieller Seite nicht viel geschah, führte das BAG von Herbst 2013 bis Frühling 2014 vier Workshops mit weite­

ren betroffenen Organisationen und der IGSK durch. Die vom BAG präsentierten Ziele, Handlungsfelder und Priori­

täten entsprechen in den meisten Punkten denjenigen des Massnahmenplans, den die IGSK dem BAG bereits 2012 vor­

gelegt hat. Einige unseres Erachtens erfreuliche Ansätze in den Präsentationen des BAG sind erkennbar. So ist die Bünde­

lung von Ressourcen und Kompetenzen im Bereich seltene Krankheiten in einzelnen Kompetenzzentren weitgehend un­

bestritten. Ebenso, dass der Zugang zu Diagnosen verbessert und der Informations­ und Wissenstransfer sowie die inter­

nationale Zusammenarbeit gestärkt werden müssen.

Bei etlichen für die Betroffenen eminent wichtigen Fragen bleiben die präsentierten Vorschläge des BAG allerdings va ­ ge – insbesondere in den Bereichen des rechtsgleichen Zu­

gangs und der Vergütung von Therapien, der Regelung des Übertritts von der IV in das KVG, der Bildungs­ und For­

schungsförderung sowie der Massnahmenfinanzierung.

Die vier BAG­Workshops haben auch gezeigt, dass das BAG den Projekt­Lead beansprucht. Dies gehört selbstver­

ständlich zur hoheitlichen politischen Aufgabe des Bundes.

Soll der angestrebte Massnahmenplan aber ein griffiges Instru­

ment werden, muss dieser breit abgestützt sein: Nur so lassen sich die Situation von Menschen mit seltenen Krankheiten und die Arbeitsbedingungen der sie betreuenden Fachleute, beispielsweise Ärztinnen und Ärzte, verbessern. Die betroffe­

nen Organisationen sind aktiv und direkt in den Erarbei­

tungsprozess einzubeziehen und in ihren Anliegen ernst zu nehmen.

Wie sich die Zusammenarbeit zwischen BAG und den IGSK­Organisationen gestalten könnte, zeigt das erfolgreiche Projekt des Nationalen Aktionsbündnisses für Menschen mit

Seltenen Erkrankungen NAMSE in Deutschland. Die Bundes­

ministerien für Gesundheit sowie für Bildung und Forschung und die Interessenvertretungen der Betroffenen arbeiten dort partnerschaftlich und auf Augenhöhe zusammen. NAMSE formulierte im Konsens insgesamt 52 konkrete Massnahmen­

vorschläge zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation von Menschen mit seltenen Erkrankungen und fasste diese in einem Nationalen Aktionsplan zusammen. Es ist zu wünschen, dass in der Schweiz beim weiteren Engagement für Menschen mit seltenen Krankheiten ebenfalls auf eine noch engere Kooperation aller Betroffenen gesetzt wird als bisher.

Denn so sehr man auf das Konzept des BAG gespannt sein darf, allein damit lassen sich die vordringlichsten Probleme der Betroffenen und ihrer Angehörigen nicht lösen. Die kon­

krete Umsetzung der einzelnen Massnahmen steht noch an.

Es ist vorhersehbar, dass dabei mit etlichen Vollzugsproblemen gerechnet werden muss. Doch diese Herausforderungen lassen sich meistern, wenn alle Akteure gewillt sind, partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Dies ist die Voraussetzung dafür, echte und nachhaltige Verbesserungen für alle Betroffenen rasch realisieren zu können, denn ihr Leidensdruck und der Hand­

lungsbedarf sind unvermindert hoch. Weitere Verzöge­

rungen darf es nicht geben.

Dr. med. Gert Printzen, Mitglied des Zentralvorstandes der FMH, Departementsverantwortlicher eHealth – Medizinische Informatik und Dokumentation / Heilmittel

Seltene Krankheiten: Von Worten und Taten

Die Betroffenen und die sie betreuenden Fachleute sind aktiv und direkt in den Erarbeitungsprozess einzubeziehen und in ihren Anliegen ernst zu nehmen.

So sehr man auf das Konzept des BAG gespannt

sein darf, allein damit lassen sich die Probleme

der Betroffenen nicht lösen.

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989

Ta r i f f r a g e n

F M H

Schweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2014;95: 26

Zukunft Gesundheitswesen – Tarife von morgen

Wie viel Staat braucht es im Gesundheitswesen? Sind Masterpläne nützlich? Kann das Vertragsprimat wiederbelebt werden? Und wie sieht das (Tarif-)Leben nach SwissDRG und TARMED aus? Diese und weitere Fragen diskutierten die zahlreichen Teilnehmenden an der vergangenen FMH-Tagung «Zukunft Gesundheitswesen» mit Thomas Christen, persönlicher Berater von Bundesrat Alain Berset, sowie mit dem Gesundheitsökonomen Dr. Heinz Locher.

Stallfütterung durch den Staat?

Einleitend stellt Heinz Locher besorgt fest, dass den meisten Akteuren im Gesundheitswesen ein ord­

nungspolitisches Bewusstsein fehlt. Für ihn unver­

kennbar ist der Hang vieler zur «Stallfütterung durch den Staat», wie es der berühmte Ökonom Friedrich A. Hayek einst ausdrückte. Dabei geht es nicht da­

rum, jegliche Regulierung abzuschaffen. Die Frage ist eher, wieviel Regulierung es braucht und wie der Staat optimale Rahmenbedingungen schaffen kann.

Von Masterplänen hält Locher nichts, vielmehr steht die Definition von Zielen anstelle von Pro­

grammen im Vordergrund. Den Akteuren sollen dadurch genügend Freiräume gelassen werden, um

Pilotprojekte zu ermöglichen und eine Kultur ler­

nender Systeme zu schaffen. Für Thomas Christen ist das Gesundheitswesen ein regulierter Markt. Es ist nicht sinnvoll, sich mit der Grundsatzfrage «Markt versus Staat» aufzuhalten: Dies würde nur zu ideo­

logischen Auseinandersetzungen führen und die Schweiz nicht weiterbringen. Es gibt für Christen nicht ein «Entweder­oder», sondern nur ein «So­

wohl­als­auch».

Vertragsprimat mit Leben füllen

Wie weitgehend und wie lange wird der Bund im Ta­

rifbereich regulierend einwirken? Thomas Christen verweist auf die subsidiäre Kompetenz des Bundes, die erst dann zum Zug kommt, wenn sich die Tarif­

partner nicht auf eine Revision einer nicht mehr sachgerechten Tarifstruktur einigen können. Dabei betont Christen ausdrücklich, dass das Eidgenös­

sische Departement des Innern keinerlei Interesse hat, die Rolle der Tarifpartner bei der Ausarbeitung von Tarifstrukturen zu übernehmen. Der Bund nutzt aktuell seine subsidiäre Kompetenz im ambulanten Bereich nur so lange, bis sich die Tarifpartner auf eine neue Tarifstruktur einigen. Hier stellt sich die Anschlussfrage, ob für eine Einigung ausnahmslos alle Tarifpartner an Bord sein müssen oder ob ein Teil der Verbände, z.B. curafutura bei den Versiche­

rern, dafür ausreicht. Christen betont, dass es für eine Tarifstrukturänderung grundsätzlich sämtliche Tarifpartner braucht.

Doch ist eine Kompromissfindung angesichts der unterschiedlichen Interessen realistisch? Für Heinz Locher sind die Rahmenbedingungen mit der vorgegebenen Kostenneutralität so ausgestaltet, dass eine Einigung aller Tarifpartner praktisch unmög­

lich ist: Sie sind zum Dissens verdammt. Eine glaub­

würdige Wiederbelebung der Vertragspartnerschaft ist jedoch dringend geboten, um die schleichende Beatrix Meyer

Leiterin Abteilung Tarife und Gesundheitsökonomie Spitalärzte

Korrespondenz:

FMH

Frohburgstrasse 15 CH­4600 Olten Tel. 031 359 11 11 Fax 031 359 11 12 tarife.spital[at]fmh.ch

Durch Kostenneutralität sind Tarif- partner zum Dissens verdammt.

Gesundheitsökonom Heinz Locher hält nichts von Masterplänen.

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Ta r i f f r a g e n

F M H

Schweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2014;95: 26

990

und weiter voranschreitende Verstaatlichung des Gesundheitswesens zu verhindern. Problematisch ist für Locher zudem, dass die Kantone im stationären Bereich faktisch Tarifparteien geworden sind, ob­

wohl keine formellen Regelungen dafür bestehen.

Tarifmodelle der Zukunft

Wie könnte die Tariflandschaft nach dem Zeitalter von SwissDRG und TARMED aussehen? Tarife sollen gemäss Heinz Locher so ausgestaltet sein, dass sie qualitätsorientiert sind sowie die Zusammenarbeit

unter den Leistungserbringern und den effizienten Ressourceneinsatz fördern. Er erläutert verschiedene Tarifmodelle und ihre Anreizwirkungen. Eine ganz­

heitliche Tarifierung wird dabei mit Komplexpau­

schalen ermöglicht. Dies kann eine Fallpauschale für den Spitalaufenthalt sein inklusive aller verbunde­

nen Leistungen bis zum Abschluss einer Behand­

lungsperiode für alle beteiligten Leistungserbringer.

Beispielsweise wurden in Stockholm gute Erfahrun­

gen gesammelt mit Komplexpauschalen für Hüft­

und Knie­Endoprothesen. Positiv findet Locher, dass die Schweizer Krankenkasse Sanitas bei eindeutigen Krankheitsbildern keine Kostengutsprache für die Überweisung in die Rehabilitation mehr verlangt.

Thomas Christen ist zurückhaltend bezüglich einer Einführung von Komplexpauschalen oder anderen umfassenden Änderungen. Er gibt zu bedenken, dass zu grosse und umfassende gesundheitspolitische Re­

formvorhaben in der Schweiz weder notwendig noch mehrheitsfähig sind: Das Schweizer Gesund­

heitssystem erhält von internationalen Experten gute Noten und die Bevölkerung ist damit zufrieden.

Dennoch brauche es natürlich eine Strategie, um be­

stehende Schwächen zu beseitigen und kommende Herausforderungen zu meistern.

Einsparpotenzial vorhanden?

Für Thomas Christen ist die Strategie Gesundheit 2020 des Bundesrates der Anfang eines Prozesses, nicht das Ende; die gesundheitspolitischen Akteure sollen sie gemeinsam konkretisieren. Christen be­

dankt sich dann auch ausdrücklich für die umfas­

sende Stellungnahme der FMH [1]. Das im Strategie­

papier erwähnte Einsparpotenzial von 20% der kas­

senpflichtigen Leistungen durch Effizienzsteigerung relativiert Christen etwas: Einsparungen durch Effi­

zienzsteigerung sind möglich und nötig, aber die von älteren Berichten übernommene Zahl von 20%

stehe nicht im Vordergrund. Für Heinz Locher ist nicht das Sparen das primäre Ziel, sondern dass qualitativ gute Leistungen effizient erbracht werden.

Nicht begründbare Variationen bei der Leistungs­

erstellung im regionalen Vergleich, wie sie die Ver­

sorgungsforschung zeigt, sind zu vermeiden. Es wäre durchaus machbar, die Rahmenbedingungen im Schweizer Gesundheitswesen so auszugestalten, da­

mit ein wertorientiertes, nachhaltig ausgerichtetes Gesundheitssystem Realität wird.

1 Wille N, Büttikofer A, Schlup J. «Gesundheit 2020»:

ein tauglicher Wegweiser für das Gesundheitssystem?

Schweiz Ärztezeitung. 2014;95(11):423–6.

Vertragspartnerschaft wiederbeleben,

um schleichende Verstaatlichung zu stoppen.

Thomas Christen, persönlicher Berater von Bundesrat Alain Berset, verweist auf die subsidiäre Kompetenz des Bundes.

Die verschiedenen Positionen und Argumente stiessen bei den Zuhörern auf reges Interesse.

Weitere Informationen zur FMH-Tagung Alle Referate der FMH-Tagung vom 13. Mai 2014 finden Sie unter www.fmh.ch → Stationäre Tarife

→ Publikationen → Zukunft Gesundheitswesen

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991

S I W F

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Schweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2014;95: 26

SIWF-Award – für besonderes Engagement in der Weiterbildung*

Die Anforderungen an die Kaderärztinnen und -ärzte, welche Verantwortung in der Weiterbildung tragen, sind heute häufig an der Grenze des Tragba- ren. Nicht zuletzt angesichts der grossen Arbeitsbe- lastung, der administrativen Pflichten und der Struk- turveränderungen an vielen Weiterbildungsstätten.

Dennoch bemühen sich die meisten von ihnen mit viel zeitlichem und didaktischem Engagement, der jungen Ärztegeneration die notwendigen Kompe- tenzen im Rahmen des klinischen Alltags so gut wie möglich zu vermitteln. Das verdient Anerkennung.

Deshalb möchte das SIWF den Ärzten in Weiterbil- dung im Rahmen eines Pilotprojektes die Gelegen- heit hierfür geben. Anerkannt werden sollen jene Weiterbildungsverantwortlichen, welche sich be- sonders engagiert, kompetent oder kreativ um die Vermittlung der ärztlichen Kompetenzen bemühen.

Hat sich einer Ihrer früheren Weiterbildner beson- ders für Ihre Weiterbildung eingesetzt? Haben Sie dank der hohen didaktischen Kompetenz einer Wei- terbildnerin besonders erfreuliche Fortschritte in Kenntnissen und Fähigkeiten machen können? Dann nominieren Sie diese Person für den SIWF-Award für besonderes Engagement in der Weiterbildung!

Nominierung durch ehemalige Assistenzärzte Für den SIWF-Award können Personen nominiert werden, welche zurzeit in der ärztlichen Weiterbil- dung aktiv tätig sind. Gedacht wird an Kaderärzte, welche sich für die Weiterbildung von angehen- den Fachärzten persönlich intensiv engagieren und von diesen in der Weitergabe von Kenntnissen und Fertig keiten als besonders kompetent erlebt werden.

Nominationsberechtigt sind deshalb Ärztinnen und

Ärzte, die zurzeit in der Weiterbildung zu einem Facharzttitel stehen oder vor weniger als einem Jahr den Facharzttitel erworben haben. Damit eine Nomination gültig ist, muss sie durch zwei Personen gemeinsam erfolgen. Sie soll die persönliche Wert- schätzung für die wahrgenommene Weiterbildungs- qualität und das Engagement von Weiterbildenden ausdrücken. Damit auf Grund des Nominationspro- zesses keine Vorteile oder Konflikte am Arbeitsplatz entstehen können, dürfen nur Weiterbildungsver- antwortliche nominiert werden, bei denen die Nomi- nierenden aktuell nicht mehr angestellt sind. Die Namen der nominierenden Personen werden nicht veröffentlicht und werden auch den Nominierten nicht mitgeteilt. Es wird keine «Rangliste» erstellt.

Jetzt Nomination einreichen!

Um jemanden zu nominieren, erstellen Sie bitte ein kurzes (ca. 1000–2000 Zeichen) Nominationsschrei- ben im Word- oder PDF-Format. Darin müssen fol- gende Punkte enthalten sein:

– Angaben zur nominierten Person (vollständiger Name, E-Mail, Fachrichtung, Funktion, Weiter- bildungsstätte mit Adresse),

– Angaben zu den beiden Nominierenden (vollstän- diger Name, E-Mail, Fachrichtung, von wann bis wann bei nominierter Person in Weiterbildung), – Begründung, weshalb die Person nominiert

wurde: Geben Sie mindestens zwei konkrete Bei- spiele dafür, wie Sie persönlich die nominierte Person in der Weiterbildung als besonders kom- petent, kreativ und engagiert erlebt haben.

Das Nominationsschreiben können Sie bis am 3. August 2014 in elektronischer Form mit Vermerk

«SIWF-Award für besonderes Engagement in der Weiterbildung» an siwf@fmh.ch einreichen. Die SIWF-Geschäftsleitung überprüft, ob die Nominie- rung formell korrekt ist und entscheidet so über die Gültigkeit der einzelnen Nominationen.

Alle korrekt Nominierten erhalten als Würdigung ihres Engagements in der Weiterbildung eine Aner- kennungsurkunde und ein Präsent. Sie werden (nach Rückfrage) auf der SIWF-Website (www.siwf.ch) in der Rubrik «Anerkennungen» aufgeführt und an der Medical-Education-Tagung vom 11. September 2014 namentlich genannt.

Rechtliche Hinweise: Das SIWF behält sich das Recht vor, das AWARD-Projekt bei Vorliegen besonderer Umstände zu sistieren oder die Teilnahmebedingungen zu ändern.

Über den Award wird keine Korrespondenz geführt, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Werner Bauer a, Michelle Gerber b a Dr. med., Präsident des

Schweizerischen Instituts für ärztliche Weiter- und Fortbildung SIWF b Lic. phil., Wissenschaftliche

Mitarbeiterin FMH/SIWF

* Nachdruck aus dem VSAO-Journal Nr. 3 Juni 2014

Korrespondenz:

Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung SIWF FMH Elfenstrasse 18 Postfach 300 CH-3000 Bern 15 Tel. 031 359 11 11 siwf[at]fmh.ch

Engagierte Weiterbildende jetzt nominieren!

Der SIWF-Award gibt die Möglichkeit, besonders engagierten und kompetenten ärztlichen Weiter- bildungsverantwortlichen eine Anerkennung zu übermitteln. Hat ein ehemaliger Weiterbildner / eine ehemalige Weiterbildnerin bei Ihnen einen bleibenden Eindruck hinterlassen? Dann nominie- ren Sie ihn/sie für den SIWF-Award für besonderes Engagement in der Weiterbildung!

Senden Sie Ihr Nominationsschreiben bitte in elek- tronischer Form an siwf[at]fmh.ch mit dem Vermerk

«SIWF-Award für besonderes Engagement in der Weiterbildung».

Einsendeschluss: 3. August 2014

Informationen finden Sie auch auf www.siwf.ch.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: siwf[at]fmh.ch oder Tel. 031 359 11 11.

(8)

992

Schweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2014;95: 26

F M H

Personalien

Aargauischer Ärzteverband

Zur Aufnahme in den Aargauischen Ärztever- band haben sich als ordentlich praktizierende Mitglieder angemeldet:

Karim El-Haschimi, 8908 Hedingen, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin und Facharzt für Endokrinologie / Diabetologie, Praxiseröffnung in Praxisgemeinschaft in Baden per 1. Juli 2014 Fabio Vassalli, 5200 Brugg, Facharzt für Anästhe- siologie FMH, Praxiseröffnung in Brugg per 1. Juli 2014

Diese Kandidaturen werden in Anwendung von Art. 5 der Statuten des Aargauischen Ärzte- verbandes veröffentlicht. Einsprachen müssen innert 14 Tagen seit der Bekanntmachung schriftlich und begründet der Geschäftsleitung des Aargauischen Ärzteverbandes eingereicht werden. Nach Ablauf der Einsprachefrist ent- scheidet die Geschäftsleitung über Gesuch und allfällige Einsprachen.

Ärztegesellschaft des Kantons Bern Ärztlicher Bezirksverein Bern Regio Zur Aufnahme als ordentliches Mitglied in unselbständiger Tätigkeit hat sich angemeldet:

Dagmar Kolp, Fachärztin für Unfallchirurgie, Universitätsklinik für Kinderchirurgie, Insel- spital, 3010 Bern

Zur Aufnahme als ordentliches Mitglied haben sich angemeldet:

Oliver Bucher, Facharzt für Kinder- und Jugend- medizin, Engeried-Spital, Riedweg 15, 3012 Bern Kerstin Seibel, Fachärztin für Kinder- und Jugend- medizin FMH, Lindenhof-Spital, Bremgarten- strasse 117, 3012 Bern

Claudia Frey-Koch, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Marktgasse 50, 3011 Bern Einsprachen gegen diese Vorhaben müssen in- nerhalb 14 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich und begründet beim Präsidenten des Ärztlichen Bezirksvereins Bern Regio ein- gereicht werden.

Nach Ablauf der Frist entscheidet der Vorstand über die Aufnahme der Gesuche und über die allfälligen Einsprachen.

Todesfälle / Décès / Decessi Claude Dubois (1930), † 29. 5. 2014, Spécialiste en psychiatrie et psychothérapie d’enfants et d’adolescents et Spécialiste en psychiatrie et psychothérapie 1205 Genève Roland Dami (1942), † 7. 6. 2014,

Spécialiste en médecine interne générale, 1227 Carouge GE

Jacques Vuilleumier (1947), † 28. 5. 2014, 1207 Genève

Angela M. Gisler (1947), † 3. 6. 2014, 8700 Küsnacht ZH

André Weber (1958), † 30. 5. 2014,

Spécialiste en psychiatrie et psychothérapie, 1920 Martigny

Hans-Rudolf Müller-Steiger (1919), † 4. 6. 2014, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, 8702 Zollikon

Walter Germann (1921), † 27. 4. 2014, Facharzt für Chirurgie und Facharzt für Urologie, 6006 Luzern

Edouard Grasset (1923), † 9. 6. 2014, Spécialiste en chirurgie orthopédique et traumatologie de l’appareil locomoteur, 1205 Genève

Rudolf Willy Keel (1925), † 26. 5. 2014, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, 9014 St. Gallen

Praxiseröffnung /

Nouveaux cabinets médicaux / Nuovi studi medici

FR

Jean-Bernard Matthieu Guilhem,

Médecin praticien, 18, boulevard de Pérolles, 1700 Fribourg

ZH

Holger Himmighoffen,

Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Wäldlistrasse 5, 8032 Zürich

Ärztegesellschaft des Kantons Luzern

Zur Aufnahme in unsere Gesellschaft Sektion Stadt haben sich gemeldet:

Daniel Marfurt, Facharzt Anästhesiologie und Reanimation FMH sowie Intensivmedizin FMH, ab 1. 8. 2014 Gemeinschaftspraxis für Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie, St. Anna- Str. 32, 6006 Luzern

Claudia Waldleben, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin, ab 1.9.2014 Hausarztpraxis Udligenswil, Dorfstrasse 21, 6044 Udligenswil Einsprachen sind innert 20 Tagen nach der Publikation schriftlich und begründet zu rich- ten an: Ärztegesellschaft des Kantons Luzern, Schwanenplatz 7, 6004 Luzern

Ärztegesellschaft des Kantons Zug Zur Aufnahme in die Ärzte-Gesellschaft des Kantons Zug als ordentliches Mitglied haben sich angemeldet:

Zuberbühler Urs Iwan, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie, Spinale Chirur- gie/Wirbelsäulenchirurgie, Luzernerstrasse 48, 6043 Adligenswil

Terwey Isabell, Fachärztin für Kinder- und Ju- gendmedizin, Ruchlistrasse 22a, 6312 Steinhau- sen (Praxisgemeinschaft Dr. Sylvia Geschwend, Zug)

Einsprachen gegen diese Kandidaturen müssen innerhalb 14 Tagen seit dieser Veröffentlichung schriftlich und begründet beim Sekretariat der Ärzte-Gesellschaft des Kantons Zug eingereicht werden. Nach Ablauf der Einsprachefrist ent- scheidet der Vorstand über Gesuch und allfäl- lige Einsprachen.

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B R I E F E

Briefe an die SÄZ

lehnt, ausser Luzern? Warum unterbindet das BSV nicht offiziell dieses Vorgehen, wenn es denn «bei der Gesamtbeurteilung kein ent- scheidendes Gewicht hat»? Ich meine, dass sich hier ein fragwürdiges, mechanistisches und diskriminierendes Menschenbild in un- sere Diagnosepraxis einschleicht, und damit auch ein kultureller Wertewandel. Deshalb sollten wir als Ärzte diese von der IV-Luzern ge- förderten Methoden sowohl zum Schutz der betroffenen Patienten als auch für das Wohl unserer Gesellschaft entschieden ablehnen.

Haben wir aus den Irrwegen der jüngeren Ge- schichte nichts gelernt?

Wieder einmal wissen wir es und schauen nach kurzer innerer Empörung weg.

Weshalb ich die FMH bitte, eine klare Stellung- nahme zu verfassen und dem BSV zu kommu- nizieren. Hier geht es tatsächlich einmal um das von uns Ärzten viel gepriesene «Wohl der Patienten» – und um die Werterhaltung in un- serem kulturellen Zusammenleben.

Dr. med. Walter Rüger, Oberstammheim

Antwort

Lieber Herr Kollege Rüger

Wir teilen Ihre Meinung voll und ganz, dass die von der IV-Stelle Luzern angewandten Unter- suchungsmethoden nicht geeignet sind für die Überprüfung der Arbeitsfähigkeit. Weder die Magnetresonanztomografie noch die ereignis- korrelierten EEG-Messungen sind in Bezug auf diese Frage auch nur annähernd wissenschaft- lich evaluiert, die Fachleute haben sich dies- bezüglich klar geäussert!

Rechtlich ist dazu Folgendes zu vermerken: Hat die Invalidenversicherung (IV) ihre Leistungs- pflicht zu prüfen, nimmt sie die notwendigen Abklärungen von Amtes wegen vor [1]. Es liegt im Ermessen der IV, darüber zu befinden, mit welchen Mitteln die Sachverhaltsabklärung zu erfolgen hat. Im Rahmen dieser Verfahrenslei- tung kommt ihr ein grosser Ermessensspiel- raum in Bezug auf Notwendigkeit, Umfang und Zweckmässigkeit von medizinischen Erhebun- gen zu [2]. Die regionalen ärztlichen Dienste prüfen die geeigneten Prüfmethoden im Rah- men ihrer medizinischen Fachkompetenz und der allgemeinen fachlichen Weisungen des Bun- desamtes für Sozialversicherungen (BSV) frei [3].

In Bezug auf psychiatrische Begutachtungen hat das BSV per 1. Juli 2012 eine Weisung [4]

erlassen, dass die von der Schweizerischen Ge- sellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (SGPP) entwickelten Qualitätsleitlinien für psychiatrische Gutachten in der IV [5] für alle Ärztinnen und Ärzte der IV sowie für alle von Neurobiologische Testverfahren

bei IV-Antragstellern

Am 31. 3. 2014 habe ich das BSV schriftlich angefragt, ob weiterhin neurobiologische Test- verfahren (Hirnscans/EEG) zur Beurteilung des Leistungsanspruches bei IV-Antragsstellern durchgeführt werden, wie von der IV-Stelle des Kantons Luzern bei über 60 Fällen veranlasst.

In der Antwort vom 10. 4. 2014 hält das BSV fest:

1. Dass die regionalen ärztlichen Dienste in der Wahl der Prüfmethoden im Rahmen der medizinischen Fachkompetenz und den gesetzlichen Weisungen des BSV frei seien.

2. Der Antragsteller könne den Entscheid vor Gericht überprüfen lassen; bisher lägen dem BSV keine Urteile des Bundesgerichts vor, wonach diese Abklärungsmassnahmen generell im Rahmen der Gesamtbeurtei- lung unzulässig wären.

3. Demzufolge könnten neurobiologische Testverfahren weiterhin angewendet wer- den.

4. Bei der Gesamtbeurteilung komme ihnen kein entscheidendes Gewicht zu.

5. Das BSV habe keine Kenntnis, dass in ande- ren Kantonen als Luzern neurobiologische Testverfahren durchgeführt werden.

Dazu habe ich folgende Bemerkungen und Fra- gen:

Zu Punkt 1: Ist die medizinische Fachkompe- tenz der IV-Stelle Luzern wirklich gegeben, wenn alle Fachpersonen ganz klar deklarieren, dass es keine wissenschaftliche Evidenz für sol- che Verfahren gibt, um die kognitiven Fähig- keiten, den Seelenzustand oder die Glaubwür- digkeit zu beurteilen. Bestätigt hat dies an einem Vortrag im Kantonsspital Winterthur Prof. Dr.

rer. nat. Martin Meyer, Leiter «Fachrichtung Neuroplastizität und Lernforschung» von der Uni Zürich. Prof. Dr. med. Daniel Hell be- schreibt das IV-Vorgehen im Tages Anzeiger vom 15. 3. 2014 als Fehlentwicklung.

Zu Punkt 2: Dass bisher kein Bundesgerichtsur- teil gegen derartige Testverfahren vorliegt, ist für die IV Grund genug, sie anzuwenden. Bis- her gibt es aber auch kein Bundesgerichtsurteil, welches das «Pendeln» als Testverfahren ab- lehnt. Ist es deshalb zulässig?

Zu Punkt 3/4/5: Warum haben gesamtschwei- zerisch alle IV-Stellen diese Methoden abge-

der IV beauftragten Gutachterinnen und Gut- achter verbindlich seien. Ziel der Qualitätsleit- linien der SGPP ist es, die Methodik im Begut- achtungsprozess sowie Form und Inhalt von psychiatrischen Gutachten in der IV auf der Basis wissenschaftlich evidenzbasierter Krite- rien zu vereinheitlichen. Diese Zielsetzung steht auch mit der Rechtsprechung des Bundes- gerichts in Einklang, wonach es zur Beurteilung sozialversicherungsrechtlicher Leistungsan- sprüche verlässlicher medizinischer Entschei- dungsgrundlagen bedarf. Gemäss Bundes- gericht muss eine medizinisch-diagnostische Methode nämlich wissenschaftlich anerkannt sein, damit der mit ihr erhobene Befund eine zuverlässige Beurteilungsgrundlage zu bie- ten vermag. Als wissenschaftlich anerkannt gilt eine Untersuchungsart, wenn sie von Forschern und Praktikern der medizinischen Wissenschaft auf breiter Basis anerkannt ist (BGE 134 V 231 E. 5.1 und auch RKUV 2000 Nr. U 395 S. 316).

Es gibt also weder aus rechtlicher noch aus wis- senschaftlicher Sicht eine Rechtfertigung für das Luzerner Vorgehen. Wir haben von Seiten der FMH diese Kritik an einer unserer regel- mässig stattfindenden Sitzungen mit dem BSV vorgebracht und Herrn Ritler, den Vizedirektor des BSV und Leiter des Geschäftsfeldes «Invali- denversicherung», darauf aufmerksam gemacht, dass hier Handlungsbedarf besteht. Dass das BSV hier seine eigenen Kriterien – die Weisung vom 1. Juli 2012 – nicht durchzusetzen gewillt ist, stösst bei uns auf wenig Verständnis.

Wir werden an der nächsten Sitzung nachfra- gen.

Dr. med. Christine Romann, Mitglied des Zentral- vorstandes der FMH, Departementsverantwortliche Gesundheitsförderung und Prävention Gabriela Lang, Rechtsanwältin, Rechtsdienst FMH 1 Vgl. Art. 43 Abs. 1 Bundesgesetz über den

Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG; SR 830.1).

2 Vgl. Urteil des Bundesgerichts 9C_1037/2010 vom 10. Oktober 2011 E. 5.1.

3 Art. 49 Abs. 1 Verordnung über die Invaliden- versicherung (IVV; SR 831.201).

4 Bundesamt für Sozialversicherung, IV-Rund- schreiben Nr. 313, Leitlinien für versicherungs- psychiatrische IV-Gutachten. Diese Weisung gilt für alle psychiatrischen IV-Gutachten und internen medizinischen Berichte, welche ab 1. Juli 2012 in Auftrag gegeben werden.

5 Die Qualitätsleitlinien befinden sich auf der Homepage der SGPP (www.psychiatrie.ch) unter «Empfehlungen».

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B R I E F E

Schweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2014;95: 26

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De l’art de manipuler les chiffres

J’ai reçu récemment plusieurs journaux de caisses-maladie prétendant que les frais admi- nistratifs des assureurs seraient en baisse, pas- sant de 8,2 % des frais de santé en 1996 à 5,4 % actuellement. Or plus loin, on nous indique que les frais totaux de santé ont fortement aug- menté pendant la même période. Une règle de 3 permet d’évaluer sur la base des chiffres fournis que les frais administratifs ont en fait aug- menté de l’ordre de 13 %! J’ai écrit deux fois à ma caisse complémentaire pour avoir des expli- cations, mais n’ai pas reçu de réponse. Je suis donc allé chercher le message de base du Con- seil fédéral. On y trouve que les frais administ- ratifs avaient été spécialement élevés en 1996 à cause de l’introduction de la LAMal. Par contre, ils sont passés de 118 francs par assuré en 1998 à 160 francs en 2011, ce qui représente une aug- mentation de 36 % entre 1998 et 2011! Et ceci alors qu’il y a eu une concentration de caisses

et qu’on nous prétend que la concurrence per- met de maintenir les coûts.

Ceci m’amène deux réflexions:

Quelle confiance pourra-t-on faire aux assureurs privés lors de la future campagne sur la caisse publique? De quel droit les caisses-maladies uti- lisent-elles l’argent de nos primes pour interve- nir dans un débat politique?

Dr Michel Perrenoud, La Chaux-de-Fonds

«Gefälligkeitszeugnisse»

Zum «Zu guter Letzt» von Jean Martin in SÄZ Nr. 21 [1]

Sehr geehrter Herr Kollege

Der Artikel macht auf die begrenzten Ressour- cen in jedem Gesundheits- und Sozialsystem aufmerksam. Nur: «Selbstregulierung durch be grenzte Ressourcen» ist natürlich bei «Gefäl- ligkeitszeugnissen» häufig nicht wirksam, vor

allem nicht bei ungerecht erlangten immate- riellen Vorteilen, wie Motorfahrzeugführer- tauglichkeit oder Befreiung vom Militärdienst.

Nein, viel früher als um Mangel an Ressourcen geht es um die Frage der Gerechtigkeit, und um Ärzte, Ärztinnen und andere Gesundheitsbe- rufe, die an dieser Frage interessiert sind – und unter diesen Berufsleuten gibt es eben recht viele, die diese Frage nicht interessiert, solange sie über Geld und Interessen von anonymen Kollektiven entscheiden – selbst wenn der/die Beurteiler(in) selbst diesen Kollektiven ange- hört – z. B. der Versichertengemeinschaften (Krankenkassen, Unfallversicherungen, Taggeld- versicherungen), der Verkehrsteilnehmer (Beur- teilung der Eignung als Motorfahrzeugführer) oder der Stimmbürgermehrheit, die die Mili- tärpflicht befürwortet (Beurteilung der Militär- diensttauglichkeit).

Der Arzt/die Ärztin kann den Wert der «Gerech- tigkeit» im Sinne von «ausgleichende Gerechtig- keit für alle Gesellschaftsmitglieder» uneinge- standen und eventuell halb bewusst absichtlich verkennen. «Empathie» kann ein Euphemis- mus für Ängste vor der Reaktion des Patienten oder des Gesuchstellers beim Neinsagen sein;

Aktuelle Forumthemen

Jetzt online mitdiskutieren auf www.saez.ch

Dr. med. Daniel Bracher, Autor von «Effizienzsteigerung im Gesundheitswesen»

Verwirrender Expertenstreit

Weshalb sich die Informationspolitik des Swiss Medical Board ändern muss

Dr. med. Ignazio Cassis, Nationalrat

Rezeptpflicht in Arztpraxen

Sinn und Unsinn der neuen Regelung

Felix Schneuwly, Krankenkassen-Experte Comparis

Skandalöse Defizite

Über Kosten, Effizienz und Qualität in der Medizin

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B R I E F E

Schweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2014;95: 26

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das Zeugnis ist dann nicht nur eine Gefälligkeit gegenüber dem Gesuchsteller, sondern zu ei- nem grossen Teil gegenüber dem/der Aus- steller(in). Niemand sagt gern Nein; man muss das Neinsagen lange begründen, es kann trotz- dem «in den falschen Hals geraten», es kann den Arzt/die Ärztin noch lange nach dem Ge- spräch belasten, es kann zum Abbruch jeg- licher Behandlung oder zu Diffamierung des Arztes/der Ärztin in der Umgebung des frust- rierten Gesuchstellers führen. Das alles bleibt dem/der Aussteller(in) eines «Gefälligkeits- zeugnisses» erspart. Immer vorausgesetzt, dass ihm/ihr der Begriff Gerechtigkeit nichts sagt.

Ein Advokat im juristischen Sinn ist ein Parteien vertreter. Der Arzt/die Ärztin sollte gegenüber Krankenkassen, Versicherungen, Arbeitgebern und anderen Zeugnisempfängern jedoch die Rolle eines/einer Richter(in) überneh- men. Ist der Arzt/die Ärztin ausschliesslich An- walt des Patienten, um mit diesem mehr oder weniger unberechtigte Wünsche gegenüber dem Zeugnisempfänger durchzusetzen, ver- setzt er/sie diesen Zeugnisempfänger in die Rolle einer Gegenpartei, die seines/ihres Erach- tens auch ihre Vertreter, z. B. den Vertrauens- arzt, herbeiziehen soll, wenn ihm das Zeugnis nicht passt. Mit einer solchen Argumentation verspielt der Ärztestand auf lange Sicht das Vertrauen dieser « Gegenseite» in Zeugnisse, ein Zustand, der in der Umgebung des ungerecht profitierenden Patienten und Gesuchstellers wie auch des/der beurteilenden Arztes/Ärztin zu Missgunst und Hass führen kann, wenn Dritten bekannt wird, dass das Prinzip der aus- gleichenden Gerechtigkeit missachtet wurde.

Eine unbesehene Rollenübernahme des Arztes/

der Ärztin als «Advokat(in) des Patienten um jeden Preis» führt auf lange Sicht zu einer mas- siven bis vollständigen Abwertung von ärztli- chen Zeugnissen erster Instanz, zu Zunahme von Rechtsstreiten über Zeugnisse und vor al- lem zu einem Vertrauensverlust gegenüber der Ärzteschaft – den wir notabene schon heute bei vielen Juristen haben, unter anderem we- gen «Gefälligkeitszeugnissen» ...

Dr. med. Paul Fischer, Luzern 1 Martin J. Zum Spannungsfeld zwischen

Empathie und sozialer Verantwortung im medizinischen Alltag.

Schweiz Ärztezeitung. 2014;95(21):848.

Kann, darf, soll, muss der Arzt ärztliche Aufgaben delegieren?

Bei ständig steigenden Gesundheitskosten ist es verzeihbar, wenn an eine Entlastung der Ärzte durch Nicht-Ärzte gedacht wird. Dabei müssen die damit verbundenen Gefahren im Auge be- halten werden.

Am 12. Februar speiste ich mit einem 70 Jahre alten Freund, einem Doktor der Geschichte, im Restaurant. Seine Hände ruhten mit den Hand- rücken nach oben auf dem Tisch. Auf dem lin- ken Handrücken fiel mir ein grauschwarzer etwa ein Zentimeter langer Hautzipfel auf, der an ein kleines Matterhorn erinnerte. Ich dachte an ein Cornu cutaneum, eine semimaligne bis ma- ligne Hautveränderung, und empfahl ihm, diese einem Hautarzt zu zeigen. Er antwortete, er habe diese Stelle dem Apotheker gezeigt.

Dieser habe die Hautveränderung als Warze beurteilt, ihm eine Tinktur verschrieben und vorausgesagt, dass die Warze zuerst schwärzer und in etwa sechs Wochen abfallen werde. Am 13. März sassen wir am gleichen Ort zu Tisch.

Die Hautveränderung war jetzt mindestens so prominent wie etwa fünf Wochen zuvor und ich erneuerte meinen Vorschlag. Mein Freund wiederholte die Meinung des Apothekers und fügte an, die Podologin habe vor wenigen Ta- gen die Hautveränderung als typische Warze beurteilt und den Therapievorschlag des Apo- thekers gutgeheissen.

Zwei Tage später erhielt ich ein Mail von mei- nem Freund. Er habe sich einen Tag nach unse- rem Treffen doch beim Dermatologen gemel- det, sei untersucht und sofort operiert worden.

Der Arzt habe den Verdacht auf einen weissen Hauttumor geäussert und die Besprechung der Histologie in drei Wochen angesetzt.

Die Histologie ergab ein gut differenziertes Plattenepithelkarzinom der Haut vom Kerato- akanthom-Typ bis in die tiefe Dermis reichend.

Beantwortung der Eingangsfrage: Wenn ähnli- che Fehler verhindert werden sollen, müssen die Gesundheitsbehörden dafür sorgen, dass Arzt und Apotheker und weitere Nicht-Ärzte ihre angestammte Arbeit tun und bei ihrem Leisten bleiben, auch wenn das nicht allen ge- fällt, oder: Il n’y a rien de si impertinent que les faits.

Prof. em. Dr. med. Rolf Adler, Kehrsatz

Zu rasche Verjährung ärztlicher Fehler Zum Editorial «Neues Verjährungsrecht»

in SÄZ Nr. 18/2014

Gegen eine Verkürzung der (relativen) Verjäh- rungsfrist!

Im Hauptfokus der aktuellen Revision des Ver- jährungsrechtes liegt die Verlängerung der Verjährungsfrist bei Körperverletzung oder Tö- tung von 10 auf 30 Jahre. Bei der 30-jährigen Frist handelt es sich um eine absolute Verjäh- rungsfrist.

Neu soll laut Gesetzesentwurf für solche An- sprüche jedoch auch eine relative Frist von 3 Jahren gelten, vom Tage an gerechnet, an welchem der Geschädigte Kenntnis vom Scha- den hat. Über die geplante Einführung dieser neuen, kurzen Frist wird leider aktuell nicht ge- sprochen. Aus Patientensicht ist dies sehr pro- blematisch.

Denn die Verkürzung der vertraglichen (rela- tiven) Verjährungsfrist von 10 auf 3 Jahre er- schwert die ohnehin anspruchsvolle Klage des verletzten Patienten oder dessen Hinterblie- benen weiter. Der Standpunkt, dass die heutige Frist von 10 Jahren für medizinische Behand- lungen ausreichen, mag vertretbar sein. Eine Verkürzung der (relativen) Frist auf 3 Jahre erschwert jedoch die Umsetzung der Ansprü- che von geschädigten Patienten über Gebühr.

Zwar trifft zu, dass die Patienten bei einem Misserfolg im Behandlungsverlauf rasch einen Fehler vermuten. Doch die Praxis zeigt, dass die durch einen Behandlungsfehler geschädig- ten Patienten frühestens dann die Ursache des Schadens effektiv abklären lassen, wenn sie ge- nesen sind. Die dann erforderlichen Abklärun- gen des medizinischen Sachverhalts dauern im Weiteren oft mehrere Jahre.

Bei öffentlichen Spitälern, die unter kantonale Haftungsgesetze fallen, haben wir leider bereits heute – je nach Kanton – kurze Verjährungs- fristen von 1 bis 2 Jahren. In diesen Fällen müs- sen wir den Patienten systematisch empfehlen, zur Wahrung der Verjährungsfristen den An- walt aufzusuchen, der dann sofort die Unter- brechung der Frist beantragt. Diese Unterbre- chung ist mit Aufwand an Zeit und Kosten verbunden, denn es liegt in der Natur der Sache, dass oft Unklarheit darüber besteht, ab welchem Zeitpunkt der Patient Kenntnis vom Schaden hatte und somit ab wann die Frist zu laufen begann.

Eine retrospektive Abklärung des medizini- schen Sachverhaltes bei einem fraglichen Be- handlungsfehler sollte ohne zu grossen Zeit- druck ermöglicht werden. Schon früh Anwälte einschalten zu müssen ist teuer und psycholo- gisch belastend für alle Beteiligten.

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Schweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2014;95: 26

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Der vielbeklagten «Verrechtlichung» in unserem Alltag, insbesondere in der Medizin, würde mit einer verkürzten Frist Vorschub geleistet. Die Schweizerische Stiftung SPO Patientenschutz wehrt sich aus den angeführten Gründen ge- gen die im Rahmen der Revision geplante Ein- führung einer relativen vertraglichen Verjäh- rungsfrist von drei Jahren.

lic. iur. Barbara Züst, Co-Geschäftsführerin SPO Patientenschutz 1 Pally Hofmann U. Neues Verjährungsrecht.

Schweiz Ärztezeitung.2014;95(18):679.

Praxisapotheke lieber nicht (so)

Wir betreiben seit 2007 eine ophthalmolo- gische Gemeinschaftspraxis in Zürich. Zu Be- ginn haben wir um die Bewilligung zur Füh- rung einer Praxisapotheke nachgesucht und auch bekommen. Es kostete CHF 500.– pro Per- son und uns wurde sehr schnell klar, dass wir darauf verzichten, unter anderem, weil unsere Praxissoftware dafür schlecht gerüstet ist. 2014 wurden wir überfallsmässig von der kantona- len Heilmittelkontrolle aufgesucht und kon- trolliert und sehr nett, aber bestimmt «durch- gekämmt». Die Temperatur unseres Kühl- schrankes war 3 Grad zu hoch (wir haben keine kühlpflichtigen Medikamente), etliche Ärzte- muster (befeuchtende Augentropfen in Mono- dosenform) waren zu alt, und andere Abläufe wurden korrekt hinterfragt. Die Kontrolle kos- tete uns CHF 1300.–.

Wir haben beschlossen, die Bewilligung zu- rückzugeben, was nochmals mit CHF 1200.–

(fünf Ärzte) zu Buche schlug.

Wenn Sie also eine Bewilligung zur Führung einer Praxisapotheke besitzen, diese aber nicht ausüben wollen, geben Sie die Bewilligung zurück, es kostet sie CHF 220.–/Person, ist aber noch billiger als das Gesamtverfahren.

Dr. med. Hans Gruber, Zürich Leserbriefe

Reichen Sie Ihre Leserbriefe rasch und bequem ein. Auf unserer neuen Homepage steht Ihnen dazu ein spezielles Eingabetool zur Ver- fügung. Damit kann Ihr Leserbrief rascher bearbeitet und publiziert werden – damit Ihre Meinung nicht untergeht. Alle Infos unter:

www.saez.ch/autoren/leserbriefe-einreichen/

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Schweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2014;95: 26

F M H S E R V I C E S

D i e g r ö s s t e s t a n d e s e i g e n e D i e n s t l e i s t u n g s o r g a n i s a t i o n

Seminare / Séminaires / Seminari 2014

Sponsoren

Die Kosten werden durch diverse Sponsoren (siehe www.fmhservices.ch) gedeckt.

Daten

K09 Donnerstag, Zürich 11. September 2014 FMT 13.30–18.00 Uhr

K10 Donnerstag, Basel 13. November 2014 Hotel Victoria 13.30–18.00 Uhr

Finanz- und Steuerplanung

Das Seminar richtet sich an Praxiseröffner/in- nen, Praxisübernehmer/innen sowie an bereits praxistätige Ärztinnen und Ärzte.

Themen

– Finanzplanung (Businessplan, buchhalte- rische Massnahmen vor Praxiseröffnung/- übernahme, Standardkontenplan, doppelte Buchhaltung, EDV-unterstützte Buchfüh- rungslösung)

– Steuern (Steueraspekte bei Eintritt in die Selbständigkeit, Steuerfallen und Steuer- risiken, optimierte Steuerplanung) Kosten

Für FMH Services-Mitglieder kostenlos.

Daten

K12 Donnerstag, Bern 18. September 2014 Schmiedstube 13.30–18.00 Uhr

Praxiscomputerworkshop

Der Workshop richtet sich an praxiseröffnende sowie an bereits praxistätige Ärztinnen und Ärzte.

Inhalt

– Anforderungen an ein Praxisinformations- system (Einführung)

– Evaluationsprozess (projektorientiertes Vorgehen in der Evaluation eines Praxis- informationssystems)

Präsentation von sechs führenden Praxis- informationssystemen (Leistungserfassung, elektronisches Abrechnen unter Einbezug der TrustCenter, Agendaführung, Statistiken, Laborgeräteeinbindung, elektronische Kran- kengeschichte, Finanzbuchhaltungslösun- gen usw.)

Kosten

Für FMH Services-Mitglieder kostenlos.

Daten

K15 Donnerstag, Olten 27. November 2014 Stadttheater 13.30–18.00 Uhr

Praxiseröffnung/-übernahme

Das Seminar richtet sich an Ärztinnen und Ärzte, welche vor einer Praxiseröffnung (Einzel-/

Gruppenpraxis), dem Einstieg in eine Gruppen- praxis oder vor einer Praxisübernahme stehen.

Themen

– Juristische Aspekte (Praxisbewilligung, Zulas- sung zur Sozialversicherung, Vertragswesen) – Gesellschaftsformen / Ehe- und Erbrecht

(Privat-/Geschäftsvermögen, Güterstand, Erbschaftsplanung)

– Praxiseinrichtung (Inneneinrichtung, Kosten berechnung)

– Praxisadministration (Leistungserfassungs- und Abrechnungssysteme)

– Bewertung einer Arztpraxis (Berechnung Inventarwert und Goodwill als Verhand- lungsbasis)

– Finanzierung der Arztpraxis (Business- plan, Kredite, Absicherungsmöglichkeiten) – Versicherungen/Vorsorge/Vermögen (Per-

sonen- und Sachversicherungen, Vorsorge- planung)

Sponsoren

Die Kosten werden durch diverse Sponsoren (siehe www.fmhservices.ch) gedeckt.

Daten

K04 Donnerstag, Zürich 4. September 2014 FMT 09.00–16.30 Uhr

K05 Donnerstag, Basel 6. November 2014 Hotel Victoria 09.00–16.30 Uhr

Praxisübergabe

Das Seminar richtet sich an zukünftige Praxis- übergeber/innen. Idealtermin: 5–10 Jahre vor geplanter Übergabe (aus steuer- und vorsorge- planerischen Gründen).

Themen

– Juristische Aspekte (Praxisübergabevertrag, allg. Vertragswesen, Übergabe der Kranken- geschichten)

– Nachfolgeplanung und Bewertung einer Arztpraxis (projektorientiertes Vorgehen in der Nachfolgeplanung, Berechnung Inven- tarwert und Goodwill als Verhandlungsbasis) – Versicherungen/Vorsorge/Vermögen

(Übergabe / Auflösung von Versicherungs- verträgen, Pensions- und Finanzplanung) – Steuern (Steueraspekte bei der Praxisüber-

gabe: Optimierung der steuerlichen Auswir- kungen, Liquidations- und Grundstück- gewinnsteuer, Bestimmung des optimalen Übergabezeitpunktes)

Röntgen in der Arztpraxis

Das Seminar richtet sich an Ärztinnen und Ärzte mit bestehender Praxis und an solche, die vor einer Praxiseröffnung/-übernahme stehen.

Themen

– Rentabilität Röntgen in der Arztpraxis – Evaluation und Beschaffung neuer oder

gebrauchter Anlagen

Möglichkeiten der Umrüstung von analo- gen zu digitalen Anlagen

Vor- und Nachteile analoger und digitaler Systeme

Komplette Marktübersicht mit Preisen und Leistungskomponenten

Kosten

Für FMH Services-Mitglieder kostenlos.

Daten

K16 Donnerstag, Niederscherli 28. August 2014 WIROMA AG 09.30–16.00 Uhr

Tarifwerk TARMED – Einführungskurs Das Seminar richtet sich an Ärztinnen und Ärzte mit bestehender Praxis und an solche, die kurz vor einer Praxiseröffnung oder Praxisüber- nahme stehen. Der Einführungskurs vermittelt den Kursteilnehmern die Grundlagen des Tarif- werkes TARMED.

Themen

– Fakten (gesetzliche und vertragliche Grundlagen)

– Struktur (Tarifbrowser, Grundstruktur, Regelhierarchie, Leistungsblöcke, Leis- tungsgruppen)

– Generelle Interpretationen («Allgemeine Grundleistungen», «Hauptleistungen, Zuschlagsleistungen», «Nichtärztliche Leis- tungserbringung» usw.)

– Parameter einer Tarifposition («Quantita- tive und Qualitative Dignität», «Ärztliche Leistung AL», «Assistenz», «Raumbelegung»

usw.)

Tarifpositionen aus dem Kapitel 00 Grund- leistungen

– Praxislabor und Präsenzdiagnostik (neue Analysenliste)

– Organisationen und Informationsquellen Kosten

200 CHF (inkl. Kursunterlagen) Daten

K62 Dienstag, Olten

16. September 2014 Hotel Arte 14.00–17.15 Uhr

R e d a k t i o n e l l e Ve r a n t w o r t u n g : F M H S E R V I C E S

Referenzen

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Falls Sie sich nicht sicher sind, ob einer der oben genannten Punkte auf Sie zutrifft, sprechen Sie vor der Anwendung von Simponi mit Ihrem Arzt oder Apotheker.. Warnhinweise

Informieren Sie unverzüglich Ihren Arzt, wenn Sie irgendwelche Hautveränderungen bemerken, während Sie dieses Arzneimittel einnehmen, oder nach der Behandlung (siehe auch Abschnitt