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1Probleme mit GeldautomatenIn der Regel arbeiten Geldautomaten weitgehend störungsfrei. Dennoch gibt es Fälle, in denen Probleme auftreten. Dabei stellen sich folgende grundsätzlichen Fragen:

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Beispiele und Hinweise zum Zitieren Dr. Vonderau 7-2014

1 Probleme mit Geldautomaten

In der Regel arbeiten Geldautomaten weitgehend störungsfrei. Dennoch gibt es Fälle, in denen Probleme auftreten.

Dabei stellen sich folgende grundsätzlichen Fragen:

 Wie ist die Rechtslage, wenn der Geldautomat nicht korrekt auszahlt?

 Wer hat die Beweislast, wenn ein Kunde behauptet, er habe einen zu geringen Auszahlungsbetrag erhalten?

 Wie muss sich ein Kunde bei einer Störung verhalten?

Keine Kennzeichnung Gesamter Abschnitt eigener Text des Autors der Seminararbeit.

1.1 Beweislast für den Auszahlungsbetrag am Geldautomaten

1

Behauptet ein Kunde, er habe anstatt des eingegeben Geldbetrags einen geringeren Auszahlungsbetrag erhalten, ist gemäß eines Urteils des Landgerichts Stuttgart die Bank beweispflichtig (vgl. Landgericht Stuttgart, 2008). sinngemäßes Zitat innerhalb eines Satzes  Quellenangaben mit vgl. und vor dem Satzzeichen am Ende. In dem zu entscheidenden Fall hatte der Kläger vorgeblich statt der eingegebenen 1000 Euro lediglich 100 Euro erhalten. Sein Girokonto wurde allerdings mit dem eingegebenen Betrag belastet.

Die Bank konnte hier allerdings mit Hilfe der vorgelegten Unterlagen (Kassettenbefüllungsliste, Journalausdruck der Auszahlungsbeträge und der Auszahlungsprotokolle der beauftragten Sicherheitsfirma) nachweisen, dass sie den korrekten Betrag ausgezahlt hatte.

1.2 Zu hohe Auszahlung am Geldautomat

„Der Traum eines jeden Bankkunden.“ (Haufe online Redaktion, 2011:1.) Wörtliches Zitat, ganzer Satz.  Quellenangabe außerhalb des Satzes mit eigenem Punkt in der Klammer

Wurde vom Geldautomat mehr Geld ausgegeben, als angefordert, weil z.B. „das Geld falsch

einsortiert wurde“ (Haufe online Redaktion,2011:1) wörtliches Zitat im Satz  Quellenangabe direkt nach dem Zitat, und wird gleichzeitig dem Konto auch nur der geringere Betrag belastet, dann hat die Bank hat einen Rückzahlungsanspruch aus § 812 BGB, da der Bankkunde ungerechtfertigt bereichert ist. Es liegt laut Bundesgerichtshof allerdings kein strafbarer Betrug liegt vor. (Vgl. Bundesgerichtshof, 1993.) Sinn- gemäßes Zitat, mehr als einSatz  Quellenangaben mit Vgl. nach dem letzten Satz und mit eigenem Punkt in der Klammer.

Das bedeutet, dass in solchen Fällen der Kunde verpflichtet ist, das Geld bei der Bank abzugeben. Das sollte auch schon aus moralischen Gründen der Fall sein. Unmarkiert  Eigener Text des Autors der

Sem.arbeit.

2 Korrektes Kundenverhalten bei Automatenproblemen

2

Bei Problemen am Geldautomaten, ist es wichtig, sich als Kunde korrekt zu verhalten. Man muss ...

WICHTIG:

1 Abschnitt 1.1 im Wesentlichen nach Haufe online Redaktion (Hrsg.) (2011).  nur 1 Quelle  unwissenschaftlich

2 Abschnitt 2 im Wesentlichen nach Montalbano (o.J.); ähnlich auch Haufe online Redaktion (Hrsg.) (2011) und Jäger (2013). 1 Hauptquelle mit weiteren, zuverlässigen Quellen zur Bestätigung.  wissenschaftlich korrekt

(2)

 Im Text selbst und in den Fußnoten werden grundsätzlich nur Kurzbelege verwendet. Diese müssen eindeutig zu den vollständigen bibliographischen Angaben im Quellenverzeichnis am Ende der Arbeit führen.

 Ganze Theorie-Abschnitte, die sich ausschließlich auf eine einzige Quelle beziehen, sind unwissenschaftlich, da reine Reproduktion einer unüberprüften Quelle. Zwei, besser drei Quellen sollten für alle hermeneutischen Aussagen zur Verfügung stehen.

 Auch für empirische Daten sollten grundsätzlich Vergleichsdaten gesucht werden, um diese gegenseitig überprüfen zu können. Das gilt auch für selbst erhobene Daten. Gibt es keine Vergleichsdaten, sollte dies auch formuliert werden.

Muster für die bibliographischen Angaben im Quellenverzeichnis am Ende der Arbeit zu den im Beispieltext genannten Quellen:

Bundesgerichtshof (1993): BGH 4 StR 648/93 - Urteil vom 16. November 1993 (LG Magdeburg).

Onlineversion: URL: http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/93/4-648-93.pdf. <6.7.2014>.

Haufe online Redaktion (Hrsg.) (2011): Wenn der Geldautomat nicht korrekt auszahlt. URL:

http://www.haufe.de/unternehmensfuehrung/steuern-finanzen/wenn-der-geldautomat-nicht-korrekt- auszahlt_62_66738.html. <6.7.2014>.

Jäger, Annette (2013): Geldautomat – Fehler passiert, was nun? URL: http://www.geldsparen.de/

sparen/Geld/geldautomat-fehler-passiert-was-nun.php. <6.7.2014>.

Landgericht Stuttgart (2008): Beschluss vom 7. Oktober 2008. Az. 13 S 189/08. Onlineversion: URL:

http://openjur.de/u/350625.html. <6.7.2014>.

Montalbano, Marco (o.J.): Geldautomat: Systemfehler - was tun? URL: http://www.helpster.de/

geldautomat-systemfehler-was-tun_112004. <6.7.2014>.

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