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65 plus Seniorenwegweiser

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Academic year: 2022

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65 plus – Seniorenwegweiser

Ausgabe 2021

HÖRBEITRAG

(2)

Wo Zuhause

am schönsten ist

Ihr neues Zuhause wartet auf Sie. Sprechen Sie uns an!

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(3)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

„Wohin kann ich mich wenden, wenn ich in eine schwierige Lebenssituation komme und Informationen und Beratung benötige?“ Diese Frage bewegt Seniorinnen und Senioren in verschiedenen Lebenslagen, ob es nun um Vorsorge geht, um Hilfe im Alltag oder ob sich eine Pflegebedürftigkeit abzeich- net. Mit unserer Broschüre „65 plus – Seniorenwegweiser“

möchten wir Ihnen einen Überblick über das Angebot für ältere Menschen geben. Im Landkreis Waldshut leben aktuell etwa 36.600 Menschen, die 65 Jahre und älter sind, davon sind mehr als 11.500 Mitbürgerinnen und Mitbürger über 80 Jah- re alt. Mit dem „Älterwerden“ sollte man sich frühzeitig ausei- nander setzen. Gegenseitige Unterstützung, Netzwerke, bür- gerschaftliches Engagement und professionelle Hilfe tragen dazu bei, solange wie möglich selbstständig leben zu können.

Ich wünsche mir, dass Ihnen unsere Broschüre „65 plus – Seniorenwegweiser“ dabei helfen kann, gut informiert zu sein und Unterstützung zu finden. Die 7. Auflage soll Ihnen als Leitfaden und Orientierungshilfe dienen. Dennoch gibt es Fragen, die sich besser im persönlichen Gespräch klären

lassen. Der Pflegestützpunkt des Landkreises Waldshut informiert und berät Sie gerne über die einzelnen Angebote.

Mein besonderer Dank gebührt den pflegenden Angehörigen, ehrenamtlich Engagierten und hauptamtlichen Mitarbeiterin- nen und Mitarbeitern, die tagtäglich wertvolle Arbeit für ihre Mitmenschen in der Altenhilfe leisten.

Ich möchte ein herzliches Dankeschön an alle sagen, die die Neuauflage dieses Wegweisers durch ihr Angebot und ihre Anzeige ermöglicht haben.

Ihr

Dr. Martin Kistler Landrat

Vorwort

© Landkreis Waldshut

(4)

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Bezeichnung Seite

Vorwort 1

Seniorenvertretung: 10

Der Kreisseniorenrat Waldshut 10

Stadtseniorenräte – Ortsseniorenräte 10

Der Landkreis: 11

Bildungsangebote 11

Senioren als Wirtschaftsfaktor – der „Konsummotor Alter“ 11

„Seniorenfreundlicher Service“ – ein Zertifizierungsangebot

des Kreisseniorenrates Waldshut 13

Barrierefreie Freizeitangebote 14

Öffentlicher Nahverkehr 14

Landratsamt Waldshut 15

Amt für Soziale Hilfen, Behinderten- und Altenhilfe 15 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 16

Hilfe zur Pflege 16

Schwerbehindertenrecht 16

Wohngeld 18

Schuldnerberatung 18

Altenhilfefachberatung 18

Betreuungsbehörde 19

– Rechtliche Betreuung für Volljährige 19

Persönliche Vorsorge 19

– Vorsorgevollmacht 19

– Betreuungsverfügung 19

– Patientenverfügung 21

SKM – Katholischer Verein für soziale Dienste

im Landkreis Waldshut e. V. 21

Gesundheitsamt 22

Heimaufsicht 22

Bezeichnung Seite

Amtsgerichte: 24

Amtsgerichte Bad Säckingen – St. Blasien –

Waldshut-Tiengen 24

Krankenhäuser: 25

Hegau-Bodensee-Klinikum Stühlingen 25

Klinikum Hochrhein GmbH 25

Psychiatrische Tagesklinik Bad Säckingen 25

Beratung: 27

Beratungsmöglichkeiten für ältere Menschen und deren

Angehörige 27

Pflegestützpunkt Landkreis Waldshut 27 Pflegeberatung nach § 7a SGB XI (Pflegeversicherung) 28 Beratungsstelle für barrierefreies Wohnen im

Landkreis Waldshut 29

Behindertenbeauftragte für den Landkreis Waldshut 30 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) 30 Patientenfürsprecherin für psychisch erkrankte Menschen 31 Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle für

psychisch erkrankte Menschen 31

Inhaltsverzeichnis

Was tun im Alter mit Ihrer Immobilie?

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65 plus – Seniorenwegweiser Ausgabe 2021

HÖRBEITRAG

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(7)

Bezeichnung Seite

Wohlfahrtsverbände: 33

Verbände der Freien Wohlfahrtspflege 33

AWO Waldshut soziale Dienste gGmbH 33

Caritasverband Hochrhein e. V. 33

– Bezirksstelle Bad Säckingen 33

Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Waldshut e. V. 33 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Säckingen e. V. 35 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Freiburg e. V.

– Geschäftsstelle Hochschwarzwald 35

Diakonisches Werk des Evangelischen

Kirchenbezirks Hochrhein – Außenstelle Bad Säckingen 35

Ambulante Pflegedienste: 37

Bad Säckingen: AWO Pflegedienst, 38

Sozialstation St. Martin 38

Bonndorf: Sozialstation Oberes Wutachtal 38 Görwihl: Ambulanter Pflegedienst Hotzenwald 38 Klettgau: Sozialstation Klettgau-Rheintal gGmbH 39 Küssaberg: Pflegedienste St. Martin 39 Laufenburg: Pflegedienst Henschke GmbH, 39

Sozialstation Heilig Geist e. V. 39

St. Blasien: Sozialstation St. Blasien 40 Stühlingen: Ambulanter Pflegedienst für daheim 40 Waldshut-Tiengen: Sozialstation St. Verena

Waldshut-Tiengen 40

Wutöschingen: Pegasus Ambulanter Pflegedienst 40

Organisierte Nachbarschaftshilfe: 41

Nachbarschaftshilfe Albbruck e. V. 41

Pflegeunterstützer Bad Säckingen Hand in Hand e. V. 41 Nachbarn für Nachbarn Bad Säckingen-Wallbach e. V. 41 Bürger für Bürger Dachsberg / Ibach e. V. 41

Nachbarschaftshilfe Dogern e. V. 42

Inhaltsverzeichnis

Bezeichnung Seite Soziale Börse / Nachbarschaftshilfe Hotzenwald e. V. 42 Nachbarschaftshilfe Höchenschwand e. V. 42 Bürgernetzwerk Hohentengen am Hochrhein e. V. 42 IDee e. V. Soziales Netzwerk Klettgau 42

Bürgergemeinschaft Küssaberg e. V. 42

Pflege-Unterstützer / Alltagsbegleiter 42 Fahrdienst des Stadtseniorenrats Laufenburg 42

Nachbarschaftshilfe Murg e. V. 42

Ortsseniorenrat Murg e. V. 43

Jung & Alt e. V. – Attraktives Dorfleben 43 Nachbarschaftshilfe Waldshut-Tiengen e. V. 43 Miteinander – Füreinander e. V. Wehr / Öflingen 43

Mahlzeitendienste: 44

Caritasverband Hochrhein e. V., Region Bad Säckingen, Bonndorf, St. Blasien, Waldshut-Tiengen 45 Sozialstation Klettgau-Rheintal gGmbH „Menü Mobil“ 45 Ambulanter Pflegedienst für daheim, Stühlingen 45 Pflegedienste St. Martin, Küssaberg, Essen auf Rädern 45

Hausnotruf: 46

Caritasverband Hochrhein e. V., Waldshut-Tiengen 46 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Freiburg e. V. 46

– Geschäftsstelle Hochschwarzwald 47

Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Säckingen e. V. 47 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Waldshut e. V. 47 Ambulanter Pflegedienst für daheim, Stühlingen 47

Ambulante Hilfen im Alltag / Fahrdienste: 48

Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Waldshut e. V. 48 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Säckingen e. V. 48 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Freiburg e. V. 48

– Geschäftsstelle Hochschwarzwald 48

(8)

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(9)

Inhaltsverzeichnis

Bezeichnung Seite

Betreuungsgruppen: 49

Gerontopsychiatrische Betreuungsgruppen 49

Betreuungsgruppe Bad Säckingen 49

Betreuungsgruppe Dogern 49

Betreuungsgruppe Görwihl 49

Betreuungsgruppen für Demenzkranke für Dangstetten, Hohentengen, Klettgau und Küssaberg 50

Betreuungsgruppe Murg 50

Betreuungsgruppe St. Blasien 50

Betreuungsgruppe Ühlingen-Birkendorf 50

Betreuungsgruppe Waldshut-Tiengen 50

Betreute Seniorenwohnanlagen: 51

Albbruck: Seniorenwohnanlage Albbruck, 51

ASB Seniorenzentrum Albtal 52

Bad Säckingen:

Seniorenwohnanlage Am Kurpark Bad Säckingen 52

Residenz Schützengarten, 53

St. Josefshaus 53

Bonndorf: Haus Anna, Haus Martin, Haus Michael,

Haus Joachim 53

Dogern: Haus Sebastian 54

Hohentengen: Seniorenwohnen mit Service 54 Jestetten: Wohnpark Im Winkel, 54

Seniorenresidenz Im Winkel II 54

Lauchringen: Seniorenwohnanlage Lauchringen, 55 Seniorenwohnanlage Haus ob dem Lauffen 55

Murg: Seniorenwohnanlage Murg 56

Rickenbach: Seniorenwohnungen Am Dorfplatz 56 St. Blasien:

Senioren- und Pflegeresidenz Luisenheim GmbH 57 Stühlingen: Seniorengerechtes Wohnen in den

Brunnenwiesen 57

Bezeichnung Seite Ühlingen-Birkendorf: Seniorenwohnanlage

Ühlingen-Birkendorf 57

Waldshut-Tiengen: Haberer-Haus, 57 Seniorenwohnanlage Am Bilgergarten, 58

Seniorenwohnanlage Am Seidenhof, 58

Betreutes Wohnen St. Josef, 58

Park-Residenz, 58

Seniorenwohnanlage Betreutes Wohnen 59

Wehr: Seniorenresidenz Adler, 59

Seniorenwohnungen der Bürgerstiftung 59 Wutöschingen:

AWO Seniorenzentrum „Sonnengarten“ gGmbH 59

Tagespflege: 60

Albbruck: Caritas Tagespflegen Hochrhein Albbruck 60 Bad Säckingen: AWO Tagespflege St. Josefshaus 60 Bonndorf: Tagespflege St. Laurentius 61 Görwihl: Tagespflege in Görwihl - Segeten 61 Häusern: Caritas Tagespflege Häusern 61 Höchenschwand:

Seniorenresidenz Alpenpanorama GmbH 61 Klettgau-Grießen:

Tagespflege der Sozialstation Klettgau – Rheintal gGmbH 62 Lauchringen: Tagespflegestätte St. Martin, 62

Caritas Tagespflegen Hochrhein 62

Ühlingen-Birkendorf: Tagespflege in

Ühlingen-Birkendorf 62

Waldshut-Tiengen: Caritas Tagespflegen Hochrhein

Haberer-Haus 63

Wehr: Caritas Tagespflegen Hochrhein St. Elisabeth 63

(10)

Inhaltsverzeichnis

© Halfpoint · adobestock.com

Bezeichnung Seite

Wohngemeinschaften für Menschen

mit Unterstützungsbedarf 64

Hohentengen: Anbietergestützte ambulant betreute

Pflegewohngemeinschaften Pfarrwiese 64 Küssaberg: Selbstverantwortete Wohngemeinschaft, 65 Selbstverantwortete Wohngemeinschaft St. Martin 65 Lauchringen: Ambulant betreute Wohngemeinschaft

im Riedpark 65

Ühlingen-Birkendorf: Ambulant betreute

Wohngemeinschaft St. Joachim 65

Stationäre Pflege: 67

Albbruck: ASB Seniorenzentrum Albtal 67 Bad Säckingen: St. Marienhaus, 67

Seniorenzentrum St. Franziskus, 69

Seniorenheim Sonnhalde, 69

ASB Seniorenzentrum St. Fridolin 69

Bonndorf: St. Laurentius 69

Herrischried-Giersbach: Haus am Gugel 69 Herrischried-Atdorf: Seniorenheim Mühle 70 Herrischried-Niedergebisbach:

Residenz Alpenblick GmbH 70

Herrischried-Hogschür: Seniorenstift Sonnenrain 70 Höchenschwand:

Seniorenresidenz Alpenpanorama GmbH 70 Jestetten: Seniorenwohnen Jestetten 71 Klettgau: BeneVit Pflege in Baden-Württemberg GmbH

Haus Apfelblüte 71

Laufenburg: Pflegeheim Sonnenhang, 71

ASB Seniorenzentrum Rheinblick 71

Murg: Altenpflegeheim St. Vinzentiushaus 71 St. Blasien:

Senioren- und Pflegeresidenz Luisenheim GmbH 73

Bezeichnung Seite Stühlingen:

Pflegeeinrichtung In den Brunnenwiesen Betriebs GmbH 73

Todtmoos: Haus Krone 73

Waldshut-Tiengen: Matthias-Claudius-Haus, 73 Altenpflegeheim / Betreutes Wohnen St. Josef, 74 Haus am Vitibuck Diakonische Dienste Hochrhein gGmbH 74

Wehr: Bürgerstiftung Wehr 74

Wutöschingen: AWO Seniorenzentrum

„Sonnengarten“ gGmbH 74

Selbsthilfe im Alter: 75

Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg e. V. 76 AMSEL (Aktion Multiple Sklerose Erkrankter) 76 Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e. V. 76

BDH Bundesverband Rehabilitation 76

Deutsche Parkinson Vereinigung e. V. 77 Frauenselbsthilfe nach Krebs Baden-Württemberg e. V. 77 Psoriasis – Selbsthilfegruppe Hochrhein –

Markgräflerland e. V. 77

Schlaganfall-SHG Hochrhein e. V. 77

Sozialverband VdK 77

(11)

Bezeichnung Seite

Verschiedene Kontaktadressen: 78

AGJ – Fachverband für Prävention und Rehabilitation

in der Erzdiözese Freiburg e. V. 78

Baden-Württembergischer Landesverband für Prävention und Rehabilitation gGmbH bwlv – Fachstelle Sucht 78 Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg 78

Familienzentrum Dogern 78

Familienzentrum Hochrhein 79

Frauen- und Kinderschutzhaus Waldshut-Tiengen 79

Frauenberatungsstelle COURAGE 79

Hospizdienst Hochrhein e. V. 80

Lebenshilfe SSW e. V. – Unterstützung für Familien

mit behinderten Angehörigen 80

PVD Zweckbetrieb 80

TelefonSeelsorge Lörrach-Waldshut e. V. 80

WEISSER RING e. V. 80

Bezeichnung Seite

Informative Internetseiten

und Bürgertelefone: 81

Internetseiten 81

Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit

und Soziales 81

Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit 81

Handwerk – Barrierefreies Wohnen: 82

Barrierefreies Sanieren und Wohnen 82

Inserentenverzeichnis 84

In Zusammenarbeit mit: Landratsamt Waldshut, Kaiserstr. 110, 79761 Waldshut-Tiengen post@landkreis-waldshut.de, www.landkreis-waldshut.de

Redaktion: Daniela Roters, Michaela Lange-Spindler

Verantwortlich für den Anzeigenteil: mediaprint info verlag gmbh – Goran Petrasevic

Angaben nach Art. 8 Abs. 3 BayPrG: Alleinige Gesellschafterin der mediaprint infoverlag gmbh ist die Media-Print Group GmbH, Paderborn

Quellennachweis für Fotos/Abbildungen: Titel (Stadt Laufenburg): Klaus Hansen. Die restlichen Bildnachweise stehen bei den jeweiligen Fotos. Hinweis: Die Herausgeber erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und geben keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben. Änderungen und An- regungen werden gern entgegengenommen. Aus Gründen der Lesbarkeit und mit Rücksicht auf die Lesege wohnheiten der älteren Leserinnen und Leser wurde davon abgesehen, alle Bezeichnungen in der weiblichen und männlichen Form anzugeben (der/die bzw. Betreuer/In). Gleichwohl wird auf die Gleichberechtigung von Mann und Frau hingewiesen und dementsprechend darauf, dass in den Fällen der Wiedergabe der männlichen Form auch die der weiblichen gemeint ist.

IMPRESSU M

Herausgeber:

mediaprint infoverlag gmbh Lechstr. 2, 86415 Mering Registergericht Augsburg, HRB 27606 USt-IdNr.: DE 118515205 Geschäftsführung:

Ulf Stornebel Tel.: 08233 384-0 Fax: 08233 384-247 info@mediaprint.info

79761057/7. Auflage/2021 Druck:

MUNDSCHENK Druck + Medien GmbH & Co. KG Mundschenkstr. 5

06889 Lutherstadt Wittenberg Papier:

Umschlag:

250 g/m2 Bilderdruck, dispersionslackiert Inhalt:

115 g/m2, weiß, matt, chlor- und säurefrei Titel, Umschlaggestaltung sowie Art und Anord- nung des Inhalts sind zugunsten des jeweiligen Inhabers dieser Rechte urheberrechtlich geschützt.

Nachdruck und Übersetzungen in Print und Online sind – auch auszugsweise – nicht gestattet.

(12)

Der Kreisseniorenrat Waldshut

wird von den Altenvereinigungen des Kreises gewählt. Er ist eine Arbeits- gemeinschaft der auf dem Gebiet der Altenhilfe tätigen Vereinigungen, Organi- sationen und Einrichtungen im Landkreis

Waldshut. Der Kreisseniorenrat ist parteipolitisch und konfes- sionell neutral und unabhängig. Er arbeitet ehrenamtlich, ist als gemeinnützig anerkannt und erhebt keine Mitgliedsbeiträ- ge. Mitglieder sind über 100 Altenvereinigungen, die Wohl- fahrtsverbände, Pflegeheime sowie der Landkreis. Derzeit befinden sich weitere Ortsseniorenräte in Gründung.

Internet: www.kreisseniorenrat-waldshut.de

Vorsitzender: Gernot Strohm Sonnhalde 24, 79774 Albbruck Tel. 0 77 53/97 81 18

E-Mail: gernot.strohm@

kreisseniorenrat-waldshut.de

Stadtseniorenräte

J Stadtseniorenrat Bad Säckingen Vorsitzender: Kurt Robert

Schaffhauser Straße 7, 79713 Bad Säckingen Tel. 0 77 61/61 62

E-Mail: kubri.robert@t-online.de

J Stadtseniorenrat Laufenburg (SENRAT) Vorsitzender: Jürgen Wagner

Obere Sitt 25, 79725 Laufenburg Tel. 0 77 63/34 33

E-Mail: jcfm.wagner@t-online.de

J Stadtseniorenrat Wehr Vorsitzende: Susanne Andres Silcherweg 2A, 79664 Wehr Tel. 0 77 62/56 78 348

E-Mail: Stadtseniorenrat-Wehr@web.de

Internet: www.wehr.de/de/leben-wohnen/alt-jung/

stadtseniorenrat

Ortsseniorenräte

J Ortsseniorenrat Grafenhausen Angelika Heller

Auf dem Buck 1, 79865 Grafenhausen Tel. 0 77 48/778

E-Mail: a.heller@grafenhausen.de J Ortsseniorenrat Hotzenwald Vorsitzender: Alfred R. Laffter Kaisermatte 41, 79733 Görwihl Tel. 0 77 54/75 83

E-Mail: alfred.laffter@kreisseniorenrat-waldshut.de J Ortsseniorenrat Murg e. V.

Vorsitzender: Wolfgang Tritschler Gartenstraße 25, 79730 Murg Tel. 0 77 63/91 410

E-Mail: w.tritschler@ahvers-ad.de J Ortsseniorenrat Ühlingen-Birkendorf Vorsitzender: Wolfgang Duttlinger Im Hard 4, 79777 Ühlingen-Birkendorf Tel. 0 77 43/15 84

Seniorenvertretung

© Gerd Leutenecker

(13)

Bildungsangebote

Das vielfältige Bildungsangebot im Landkreis, von Kursen, Vorträgen, Workshops über Exkursionen bis hin zu Bildungs- reisen, insbesondere auch für die ältere Generation, können Sie der Broschüre „Mehr Wissen – Weiterbildung“ entneh- men. Diese wird jährlich aktuell aufgelegt und umfasst die Veranstaltungsprogramme der Volkshochschulen sowie der konfessionellen Bildungsträger des Landkreises.

Die Broschüre erhalten Sie kostenlos über das:

Kreiskuratorium für Weiterbildung

Amt für Kultur, Archivwesen und Öffentlichkeitsarbeit Kaiserstraße 110, 79761 Waldshut-Tiengen

Tel. 0 77 51/86 74 03 Fax 0 77 51/86 74 99

E-Mail: kultur@landkreis-waldshut.de

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.landkreis- waldshut.de.

Senioren als Wirtschaftsfaktor – der „Konsummotor Alter“

In der Diskussion um den Demographischen Wandel wer- den oft nur die negativen Aspekte betont. Schlagworte wie die „Überalterung der Gesellschaft“, zunehmende Demenz- erkrankungen und explodierende Kosten für das Gesund- heitswesen zeichnen ein eher trostloses Bild. Die positiven Seiten der Entwicklung und die Chancen, die sich daraus ergeben, werden gerne übersehen. Dabei ist die Aussicht, bei guter Gesundheit ein hohes Alter zu erreichen, wie es sich frühere Generationen nicht einmal vorstellen konnten, nur einer der Vorzüge. Auch aus wirtschaftlicher Perspektive bietet eine alternde Gesellschaft nicht nur Kosten und Belas-

Der Landkreis

Bernau im Schwarzwald – Krunkelbachhütte © Bernau im Schwarzwald

tungen. Senioren sind schon heute überwiegend kaufkräftige, anspruchsvolle und selbstbewusste Konsumenten. Dieser Trend wird sich so weit verstärken, dass nach Untersuchun- gen des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels die über 60-Jährigen schon bald die wichtigste Zielgruppe des Einzelhandels überhaupt sein werden. Eine Studie der Bun- desregierung spricht sogar vom „Konsummotor Alter“!

Natürlich haben Senioren ein anderes Konsumverhalten als die häufig umworbene Gruppe der unter 25-Jährigen. Das Qualitätsbewusstsein ist bei ihnen ebenso ausgeprägt wie die Erwartungshaltung an den Service. Eine stärkere Orientierung an diesen Bedürfnissen verlangt vom Einzelhandel also ent- sprechende Anstrengungen.

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E R I C H M AT T

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Alter ist einfach.

Wenn man sich mit der passenden Vorsorgestrategie auch bei niedrigen Zinsen auf die Zukunft freuen darf.

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seit

2018

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Text Die Lebenswirklichkeit der Senioren fordert aber nicht nur

besseren Service, sondern auch neue oder angepasste Pro- dukte, die ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten entgegen kommen, z. B. hinsichtlich Qualität, Bedienbarkeit oder auch Lesbarkeit.

In Branchen wie der Gesundheitswirtschaft, dem Einzelhan- del oder dem Tourismus wird die Zielgruppe der Senioren zukünftig als Innovationstreiber und Motor der wirtschaftlichen Entwicklung dienen. Hier ist der Landkreis Waldshut sehr gut aufgestellt und kann optimistisch in die Zukunft blicken.

Aber auch über diese Branchen hinaus bieten sich kreativen Unternehmen und Existenzgründern viele Chancen, von der Kaufkraft der Senioren zu profitieren – wenn sie rechtzeitig die richtigen Produkte, Dienstleistungen und Serviceangebote auf den Markt bringen. Die aktuellen Megatrends „Digitalisie- rung“ und „Künstliche Intelligenz“ bieten ein enormes Poten- zial, um gerade für die Bedarfe einer alternden Gesellschaft neue Lösungen und Produkte zu finden.

Autor: Kai Müller

Amt für Wirtschaftsförderung und Nahverkehr Gartenstraße 7, 79761 Waldshut-Tiengen Tel. 0 77 51/86 26 03

E-Mail: kai.mueller@landkreis-waldshut.de

„Seniorenfreundlicher Service“ – ein Zertifizierungsangebot des Kreisseniorenrates Waldshut

Daran mitzuwirken, dass ältere Menschen ihren Alltag möglichst lange selbstständig in den eigenen vier Wänden bewältigen können, ist eines der Ziele des Kreisseniorenrates Waldshut. Vor diesem Hintergrund hat er vor mehr als zehn

Jahren das Projekt „Seniorenfreundlicher Service“ ins Leben gerufen.

Es beinhaltet, dass er Handels- und Gewerbebetriebe, Ämter, Behörden, Kirchen, Arztpraxen, Banken und soziale Einrich- tungen, die sich über das normale Engagement hinaus den Seniorinnen und Senioren verpflichtet wissen, öffentlich mit einer Zertifizierungsurkunde auszeichnet. Diese Zertifizierung kann jederzeit auch in der Werbung verwendet werden.

Der Verleihung voraus geht eine Augenscheinnahme vor Ort.

Anhand eines Fragekatalogs erfolgt dabei die Abarbeitung spezifisch altersbezogener Kriterien.

Beispiele:

J Gibt es Angebote, die speziell für alte Menschen bestimmt sind?

J Wie sieht es mit der Erreichbarkeit der Angebote aus (z. B.

im Supermarkt)?

J Gibt es „Seniorenparkmöglichkeiten“ in der unmittelbaren Nähe?

J Wie ist der Eingang gestaltet (Eignung für Rollstuhlfahrer und Rollatorbenutzer)?

J Besteht Barrierefreiheit?

Schloss Bonndorf © Bonndorf

Der Landkreis

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Der Landkreis

J Falls Sortimente auf mehrere Stockwerke verteilt sind:

Gibt es einen Lift?

J Bestehen Sitzmöglichkeiten?

J Gibt es eine Toilette für Kunden/Besucher?

J Gibt es einen Zubringerdienst?

usw.

Die Teilnahme seitens der auf Seite 13 genannten Unterneh- men und Einrichtungen erfolgt auf deren Anfrage.

Bewerbungsbogen und Kriterienkatalog können aus dem Internet (www.kreisseniorenrat-waldshut.de) heruntergeladen werden.

Autor: Alfred Lins

Verantwortlich für das Projekt ist:

Alfred Laffter

Kaisermatte 41, 79733 Görwihl Tel. 0 77 54/75 83

E-Mail: Laffter@web.de

Barrierefreie Freizeitangebote

Der Urlaub sollte die schönste Zeit des Jahres sein!

Es ist aber immer noch nicht ganz einfach zu reisen, ohne an bestimmte Barrieren zu stoßen. Auskünfte über senioren- gerechte Gastgeber, Einkehrmöglichkeiten und Ausflugsziele erhalten Sie in allen örtlichen Tourist-Informationen sowie auf unserer Website unter: www.landkreis-waldshut.de  Leben und Arbeiten  Tourismus und Freizeit.

Weitere barrierefreie Angebote im Landkreis Waldshut finden Sie unter: www.hochschwarzwald.de

Infostelle:

Amt für Wirtschaftsförderung und Nahverkehr Abteilung Tourismus

Gartenstraße 7, 79761 Waldshut-Tiengen Tel. 0 77 51/86 26 05

E-Mail: tourismus@landkreis-waldshut.de Internet: www.landkreis-waldshut.de

Öffentlicher Nahverkehr

Automaten- und Busschule

Der WTV Waldshuter Tarifverbund informiert Interessierte vor Ort über die Funktionsweise der Fahrkartenautomaten und bietet gleichzeitig in Zusammenarbeit mit dem Süd- badenbus eine „Busschule“ an.

Bahnnutzer sollen im Tarifgebiet des Waldshuter Tarifver- bundes mit den Fahrscheinautomaten näher vertraut werden.

© WTV Waldshuter Tarifverbund GmbH

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Daher organisiert der WTV bei Interesse, gemeinsam mit der Südbadenbus (SBG) und DB Regio, eine kostenfreie Infor- mationsveranstaltung für all diejenigen, die genau erfahren wollen, wie sie an den Automaten der Bahnhöfe an ihren Fahrschein für Nahverkehrs- und auch Fernzüge kommen. Mit dieser Aktion bietet der Waldshuter Tarifverbund Bürgerinnen und Bürger, die wenig Erfahrung mit ÖPNV-Automaten haben, eine gezielte Schulung an. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, die Automatenschulung mit einer Busschule, organisiert durch Mitarbeiter der SBG, zu verbinden. Dabei werden Themen wie Verhalten am/im Bus, Zu- und Ausstieg sowie Besonderheiten näher erläutert.

WTV Waldshuter Tarifverbund GmbH Eisenbahnstraße 11, 79761 Waldshut-Tiengen Tel. 0 77 51/89 64 0

Fax 0 77 51/89 64 19

E-Mail: auskunft@wtv-online.de Internet: www.wtv-online.de

Auskunft erteilen auch die SBG-Kunden Center in Bad Säckingen, St. Blasien und Waldshut.

Landratsamt Waldshut

Allgemeine Öffnungszeiten:

Montag 08:30 – 12:30 Uhr

Dienstag 08:30 – 12:30 Uhr und 13:30 – 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:30 – 15:30 Uhr (durchgehend) Freitag 08:30 – 12:30 Uhr

Amt für Soziale Hilfen, Behinderten- und Altenhilfe

Adresse: Landratsamt Waldshut Amt für Soziale Hilfen, Behinderten- und Altenhilfe

Kaiserstraße 110, 79761 Waldshut-Tiengen Telefon: 0 77 51/86 0

Telefax: 0 77 51/86 42 99

E-Mail: sozialamt@landkreis-waldshut.de

Zentrale Aufgabe dieses Amtes ist die soziale Sicherung hilfe- bedürftiger Mitbürgerinnen und Mitbürger. Neben finanziellen Hilfen umfasst dies auch umfangreiche Beratungs-, Hilfs- und Unterstützungsangebote.

Das Aufgabenspektrum ist breit gefächert. Die folgende Aufgabenbeschreibung stellt nur eine Auswahl dar. Für ältere Menschen sind vor allem unten stehende Themenbereiche interessant. Wenn Sie zu diesen Themen Fragen haben oder wissen wollen, ob ein Antrag Aussicht auf Erfolg hätte, können Sie sich gerne an die zuständigen Ansprechpartner wenden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Soziale Hilfen, Behinderten- und Altenhilfe helfen Ihnen gerne weiter und beraten Sie freundlich und kompetent.

Die stets aktuellen Durchwahlnummern finden Sie im Internet unter www.landkreis-waldshut.de oder unter Tel. 0 77 51/86-0.

© Brigitte Bohnhorst · fotolia.com

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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Leistungsberechtigt sind Personen mit gewöhnlichem Aufent- halt in der Bundesrepublik Deutschland, die

1. das Renteneintrittsalter entsprechend dem Geburtsjahr erreicht haben oder

2. das 18. Lebensjahr vollendet haben und aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

Diese Personen haben allerdings nur dann einen Anspruch auf Leistungen, wenn sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus dem eigenen Einkommen und Vermögen bzw. dem des Ehegatten oder des Lebenspartners bestreiten können.

Vermögen bis zur sog. „Freigrenze“ von 5.000,– € bei Allein- stehenden bzw. 10.000,– € bei Ehegatten oder Lebens- partnern bleibt dabei unberücksichtigt. Für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gibt es in der Regel keine Unterhaltsverpflichtung der Angehörigen. Sozialleistungen werden nur auf Antrag geleistet. Anträge können bei der Ge- meinde- oder Stadtverwaltung Ihrer Wohngemeinde gestellt werden.

Tel. 0 77 51/86 42 31

E-Mail: katrin.maier@landkreis-waldshut.de

Hilfe zur Pflege

Personen, die pflegebedürftig sind, haben unter Umständen einen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Diese Leistungen können gewährt werden für häusliche, teilstatio- näre und vollstationäre Pflege. Zunächst muss deshalb ein entsprechender Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden.

Der Landkreis

Reichen die Leistungen der Pflegekasse nicht aus, die Kosten der Pflege zu decken oder besteht keine Kranken- und Pfle- geversicherung, kann sogenannte „Hilfe zur Pflege“ beantragt werden. Leistungen können ab Bekanntwerden der Notlage erfolgen. Es ist deshalb sehr wichtig, dass rechtzeitig ein Antrag gestellt wird bzw. zumindest vorab die Notlage beim Amt für Soziale Hilfen des Landratsamtes angezeigt wird, z. B. durch telefonische Benachrichtigung oder E-Mail.

Dennoch ist ein schriftlicher Antrag in der Folge notwendig.

Es können sowohl Pflegekosten im Heim („stationäre Pflege“) als auch in der eigenen Häuslichkeit („ambulante Pflege“) oder in einer Tagespflegeeinrichtung („teilstationäre Pflege“) übernommen werden.

Finanzielle Hilfe kann demjenigen gewährt werden, dem die Aufbringung der Mittel aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. dem des Ehegatten oder Lebenspartners nicht zuzumuten ist. Barvermögen bis zur „Freigrenze“ von 5.000,– € bei Alleinstehenden bzw. 10.000,– € bei Ehegat- ten oder Lebenspartnern bleibt dabei unberücksichtigt. Eine Prüfung auf Unterhaltsfähigkeit der Kinder findet nur dann statt, wenn deren jährliches Gesamt-Einkommen über 100.000 € liegt.

Tel. 0 77 51/86 42 12

E-Mail: peter.gross@landkreis-waldshut.de

Schwerbehindertenrecht

Menschen sind behindert, wenn sie körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesell-

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schaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebens- alter typischen Zustand abweicht.

Die Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesell- schaft werden als Grad der Behinderung (GdB) nach Zeh- nergraden abgestuft festgestellt. Eine Feststellung ist nur zu treffen, wenn ein GdB von wenigstens 20 vorliegt.

Schwerbehindertenausweise werden als Plastikkarte ausge- stellt, wenn der Grad der Behinderung wenigstens 50 beträgt.

Die bisherigen Ausweise behalten ihre Gültigkeit, sie können jedoch auf Antrag kostenlos umgetauscht werden.

Auf dem Schwerbehindertenausweis werden bei Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen Merkzeichen (Ver- günstigungsmerkmale) festgestellt.

Merkzeichen G (Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr):

Ermäßigung im öffentlichen Nahverkehr oder Kfz-Steuerer- mäßigung

Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung):

Ermäßigung im öffentlichen Nahverkehr und Kfz-Steuer- befreiung, Parkerleichterung

Merkzeichen H (Hilflosigkeit):

Kostenfreie Nutzung im öffentlichen Nahverkehr und Kfz-Steuerbefreiung, erhöhter steuerfreier Pauschbetrag Merkzeichen Bl (Blindheit):

Kostenfreie Nutzung im öffentlichen Nahverkehr und Kfz-Steuerbefreiung, erhöhter steuerfreier Pauschbetrag

Merkzeichen Gl (Gehörlosigkeit):

Ermäßigung im öffentlichen Nahverkehr oder Kfz-Steuer- ermäßigung

Merkzeichen B (Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson):

Freifahrt für eine Begleitperson im öffentlichen Personen- verkehr

Merkzeichen RF (Ermäßigung des Rundfunkbeitrags):

Ermäßigung des Rundfunkbeitrags Merkzeichen TBl:

Rundfunkbeitragsbefreiung

Antragsformulare und Informationsmaterial sind bei den Gemeindeverwaltungen sowie beim Amt für Soziale Hilfen, Behinderten- und Altenhilfe erhältlich.

Tel. 0 77 51 / 86-42 06

E-Mail: stephanie.berner@landkreis-waldshut.de

Rheinschleife © Photo Conrads, Tiengen

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Wohngeld

Wohngeld wird als Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter sowie für Heimbewohner in Pflegeheimen oder als Lastenzu- schuss für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer geleistet. Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch. Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, sollte seinen Anspruch gel- tend machen. Voraussetzung ist, dass er keine sog. „Trans- ferleistungen“ wie z. B. Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmin- derung bezieht. Wohngeld ist abhängig von der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, von der monatlichen Miete bzw. Belastung und vom anzurechnenden Einkommen des Haushaltes.

Die Wohngeldgesetzgebung ändert sich häufig. Deshalb soll in dieser Broschüre auf Tabellen und Modellrechnungen verzichtet werden. Ausführliche Informationen über die gel- tenden Wohngeldregelungen stellt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit im Internet zur Verfügung unter: www.bmi.bund.de

Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate geleistet. Es kann nur gewährt werden, wenn ein Antrag gestellt wurde. Antrags- formulare sind bei den Gemeindeverwaltungen sowie im Amt für Soziale Hilfen, Behinderten- und Altenhilfe erhältlich.

Tel. 0 77 51/86 42 53

E-Mail: hanspeter.fricker@landkreis-waldshut.de

Schuldnerberatung

Die Schuldnerberatung des Landkreises hilft Ihnen, wenn Sie Unterstützung in einer überschuldeten Situation suchen.

Sie kann z. B. Kontakt zu Ihren Gläubigern aufnehmen und

Vereinbarungen wie Stundungen, Ratenzahlungen und Vergleiche treffen. Sie selbst müssen bereit sein, Ihre finan- ziellen Verhältnisse offen zu legen und aktiv mitzuarbeiten.

Die Schuldnerberatung ist eine anerkannte Stelle im Sinne der Verbraucherinsolvenzordnung.

Die Inanspruchnahme ist kostenlos, es besteht Schweige- pflicht gegenüber Außenstehenden.

Selbstständige und Immobilienbesitzer können von uns leider nicht beraten werden.

Tel. 0 77 51/86 42 49 oder 86 42 50 oder 86 42 26 E-Mail: stefanie.dreher@landkreis-waldshut.de

Altenhilfefachberatung

Die Altenhilfefachberatung ist Ansprechpartnerin für alle Fra- gen der Altenhilfe. Sie ist planerisch zuständig für die offene, ambulante, teilstationäre und stationäre Altenhilfe. Dazu gehören vor allem die Weiterentwicklung und ein bedarfs- gerechter Auf- und Ausbau des gesamten Angebots in der Altenhilfe sowie das barrierefreie Wohnen und Bauen. Auch bei der Gründung von Nachbarschaftshilfen fördert, berät und unterstützt die Altenhilfefachberatung. Um die Belange und Bedürfnisse älterer Menschen fachlich einzubringen, ist die Altenhilfefachberatung in Arbeitsgemeinschaften und Gremien vertreten. Weitere wesentliche Aufgaben sind die Beratung und Unterstützung aller in der Altenhilfe Tätigen sowie Infor- mations- und Öffentlichkeitsarbeit.

Tel. 0 77 51/86 42 54

E-Mail: birgit.goede-pokrzywa@landkreis-waldshut.de Tel. 0 77 51/86 42 69

E-Mail: ulrike.klein@landkreis-waldshut.de Terminvereinbarung wird empfohlen

Der Landkreis

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Betreuungsbehörde

Rechtliche Betreuung für Volljährige

Seit Inkrafttreten des Betreuungsrechtes im Jahr 1992 kann niemand mehr entmündigt werden. An die Stelle der Vormund- schaft ist die rechtliche Betreuung nach dem BGB getreten.

Eine rechtliche Betreuung nach dem BGB wird vom Betreu- ungsgericht angeordnet, wenn jemand aufgrund einer geisti- gen, seelischen oder körperlichen Erkrankung oder Behinde- rung nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise zu regeln.

Viele ältere Menschen sind im letzten Abschnitt ihres Lebens auf Unterstützung bei der Regelung ihrer rechtlichen Ange- legenheiten angewiesen. Aber auch infolge eines Unfalles oder einer plötzlichen Erkrankung kann jeder unabhängig von seinem Alter in eine solche Situation kommen. Ehepartner, Kinder oder weitere Angehörige können nur tätig werden, wenn ihnen im Vorfeld eine Vorsorgevollmacht erteilt wurde.

Liegt keine Vollmacht vor, muss das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung einrichten.

Ab dem 01.01.2023 treten gesetzliche Veränderungen in Kraft. Vorgesehen ist u. a. eine auf sechs Monate befristete Vertretungsmöglichkeit für akut erkrankte Ehegatten oder Lebenspartner in Gesundheitsangelegenheiten.

Die rechtliche Betreuung wird nur für die Aufgabenbereiche eingerichtet, in denen der Betroffene Hilfe benötigt, z. B.

Gesundheitsfürsorge, Vermögenssorge oder Behördenange- legenheiten.

Bei der Ausführung wie auch bei der Auswahl des Betreuers stehen das Wohl des Betroffenen und die Umsetzung seiner Wünsche im Vordergrund.

Der rechtliche Betreuer steht unter der Aufsicht des Betreu- ungsgerichtes.

Aufgaben der Betreuungsbehörde

J Information und Beratung in allen Angelegenheiten nach dem Betreuungsrecht

J Sachverhaltsermittlung für die Betreuungsgerichte

J Beratung und Unterstützung von Betreuern, Betreuerinnen und Bevollmächtigten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben J Beratung über betreuungsvermeidende Hilfen

J Information und Beratung zu Vorsorgevollmachten, Betreu- ungsverfügungen und Patientenverfügung

J Öffentliche Beglaubigung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen u.a.

Persönliche Vorsorge

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht hat man die Möglichkeit, in ge- sunden Tagen eine Person des Vertrauens damit zu beauf- tragen, den Vollmachtgeber im Fall der Handlungsunfähigkeit rechtlich zu vertreten und die rechtlichen Angelegenheiten zu regeln. Wurde eine wirksame Vorsorgevollmacht erteilt, ist eine Betreuerbestellung über das Amtsgericht nicht erforder- lich. Im Gegensatz zu einem rechtlichen Betreuer wird der Bevollmächtigte nicht vom Gericht kontrolliert.

Betreuungsverfügung

In einer Betreuungsverfügung kann man in gesunden Tagen festlegen, wen man sich im Fall der Handlungsunfähigkeit als rechtlichen Betreuer wünscht. Dieser Wunsch ist für das Ge- richt bindend. Es darf nur davon abgewichen werden, wenn begründete Anhaltspunkte bestehen, dass die vorgeschlage- ne Person für die Übernahme der rechtlichen Betreuung nicht geeignet ist.

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Anerkannter Betreuungsverein

• Beratung, Begleitung, Fortbildung von ehrenamtlichen Gesetzlichen Betreuern

• Übernahme von Gesetzlichen Betreuungen

• Informationen, Beratung und Vorträge über Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

Gartenstraße 15 79761 Waldshut-Tiengen Telefon: 07751 / 8000 888 SKM.Waldshut@t-online.de www.SKM-Waldshut.de

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Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung kann man in gesunden Tagen Ärzten, Pflegekräften und rechtlichen Betreuern bzw. Bevoll- mächtigten verbindliche Anweisungen geben, welche medizi- nischen Behandlungen man im Fall der Handlungsunfähigkeit wünscht bzw. ablehnt. Eine eindeutige Patientenverfügung ist für alle Beteiligten verbindlich.

Die wichtigsten Informationen zu Vorsorgevollmach- ten, Betreuungs- verfügungen und Patientenverfügun- gen und erforder- liche Formulare wurden in einer Vorsorgemappe zusammengestellt, die den Bürgerin- nen und Bürgern des Landkreises kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

Anforderungen

zum Postversand der Broschüre oder Terminanfragen zur öffentlichen

Beglaubigung von Vollmachten richten Sie bitte an Betreuungsbehörde@landkreis-waldshut.de

Auf der Homepage des Landkreises steht die Broschüre zum Download zur Verfügung: www.landkreis-waldshut.de.

Sie erhalten Auskunft und Beratung zu den vorgenannten Themen:

K Betreuungsbehörde des Landkreises Tel. 0 77 51/86 42 46

E-Mail: thomas.altmeyer@landkreis-waldshut.de oder

Tel. 0 77 51/86 42 18

E-Mail: andrea.zeiser@landkreis-waldshut.de K Amtsgerichte

Die Adressen und Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Kapitel.

K SKM – Katholischer Verein für Soziale Dienste im Landkreis Waldshut e. V.

Anerkannter Betreuungsverein

Gartenstraße 15, 79761 Waldshut-Tiengen Tel. 0 77 51/8 00 08 88

Fax 0 77 51/8 00 08 89

E-Mail: skm.waldshut@t-online.de Internet: www.skm-waldshut.de

Sprechzeiten: Montag bis Freitag 09:00 – 12:00 Uhr Angebote:

– Werbung, Beratung und Begleitung von ehrenamtlichen gesetzlichen Betreuern

– Übernahme von gesetzlichen Betreuungen – Beratung von Vorsorgevollmachtnehmern

– Informationen, Beratung und Vorträge über Vorsorge- vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

Der Landkreis

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Zwei weitere Ämter des Landratsamtes sollen hier noch vor- gestellt werden:

Gesundheitsamt

Ziel der Arbeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes ist die Förderung und der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung.

Einrichtungen wie Altenpflegeheime unterliegen wie andere Gemeinschaftseinrichtungen der Überwachung durch das Gesundheitsamt.

Die Gesundheitsämter wirken bei der Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz, insbesondere in Fachfragen des Infektionsschutzes und der Hygiene, mit.

Im Gesundheitsamt selbst gibt es eine Infothek mit Informa- tionsmaterialien zu den unterschiedlichsten gesundheitlichen Themen, die auch Seniorinnen und Senioren zur Verfügung steht. Sie ist barrierefrei erreichbar.

Gesundheitsamt

Im Wallgraben 34, 79761 Waldshut-Tiengen Tel. 0 77 51/86 51 01

Fax 0 77 51/86 51 99

E-Mail: gesundheitsamt@landkreis-waldshut.de

Es gelten die allgemeinen Öffnungszeiten des Landratsamtes.

Heimaufsicht

Im Landkreis Waldshut gibt es derzeit 40 unter das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) fallende Einrichtungen.

Die Heimaufsicht hat folgende Aufgaben:

K Überprüfung der Einrichtungen:

Regelüberprüfung: Sämtliche Einrichtungen werden in der Regel mindestens einmal jährlich unangemeldet überprüft.

An einer Heimbegehung nehmen grundsätzlich ein Vertre- ter der Heimaufsichtsbehörde und eine externe Pflegefach- kraft teil.

Der Landkreis

• Rollstuhl- und behindertengerecht

• Alterszahnheilkunde spezialisiert

• Pfl egeheimbetreuung, Pfl egeheimschulung

• Zahnersatz,

festsitzend und abnehmbar

• Zahnersatzreparatur, schnell und effi zient

• Oralchirurgie, Implantate, Eigenbluttherapie

• Dentalhygiene, Prothesenreinigung

Dr. Thilo Fechtig und Dr. Kristin Fechtig

Mangenstraße 4, 79793 Wutöschingen Tel.: 07746-5270

Hauptstraße 78, 79771 Klettgau-Erzingen Tel.: 07742-9168900

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Beschwerdebezogene Überprüfung: Beschwerden über eine Einrichtung sind von jedermann zulässig. Je nach Beschwerdevorwurf ist eine anlassbezogene Begehung möglich. Falls es der Kontrollzweck erfordert, kann die Kon- trolle auch zur Nachtzeit erfolgen.

K Beratung von Heimbewohnern, Heimbeiräten und Heimfür- sprechern im Hinblick auf ihre Rechte und Pflichten K Beratung von Personen, die ein berechtigtes Interesse

haben

K Beratung auf Antrag von Personen und Trägern bei der Planung und dem Betrieb der Einrichtungen; Mitwirkung im Baugenehmigungsverfahren.

Amt für öffentliche Ordnung und Ausländerwesen Heimaufsicht

Kaiserstraße 110, 79761 Waldshut-Tiengen Frau Scheffler-Villette Tel. 0 77 51/86 21 10 Frau Moser Tel. 0 77 51/86 21 07

Frau Busch Tel. 0 77 51/86 21 01 Fax 0 77 51/86 21 99

E-Mail: heimaufsicht@landkreis-waldshut.de Terminvereinbarung wird empfohlen

Landratsamt © Landkreis Waldshut

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K Amtsgericht Bad Säckingen

mit Nachlassgericht und Betreuungsabteilung Hauensteinstraße 9, 79713 Bad Säckingen Postfach 12 45, 79703 Bad Säckingen Tel. 0 77 61/56 60

Fax 0 77 61/56 62 67

E-Mail: poststelle@agbadsaeckingen.justiz.bwl.de Internet: www.agbadsaeckingen.de

Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag 09:00 – 11:30 Uhr

Freitag 09:00 – 12:00 Uhr

und nach Vereinbarung Zuständigkeitsbereich:

Bad Säckingen, Herrischried, Laufenburg, Murg, Rickenbach, Wehr

K Amtsgericht St. Blasien mit Betreuungsabteilung

Am Kurgarten 15, 79837 St. Blasien Tel. 0 76 72/93 12 0

Fax 0 76 72/93 12 30

E-Mail: poststelle@agblasien.justiz.bwl.de Internet: www.agblasien.de

Sprechzeiten: Montag bis Freitag 09:00 – 11:30 Uhr Montag bis Donnerstag 14:00 – 15:30 Uhr Bei persönlicher Vorsprache vereinbaren Sie

bitte vorher telefonisch einen Termin.

Zuständigkeitsbereich:

Bernau, Dachsberg, Häusern, Höchenschwand, Ibach, Todtmoos, St. Blasien

K Amtsgericht Waldshut-Tiengen

mit Nachlassgericht und Betreuungsabteilung Bismarckstraße 23, 79761 Waldshut-Tiengen Tel. 0 77 51/88 10 (Behördenzentrale) Fax 0 77 51/88 13 05

E-Mail: poststelle@agwaldshut-tiengen.justiz.bwl.de Internet: www.agwaldshut-tiengen.de

Sprechzeiten: Montag bis Freitag 09:00 – 11:30 Uhr Bei persönlicher Vorsprache vereinbaren Sie

bitte vorher telefonisch einen Termin mit dem jeweiligen Sachbearbeiter.

Zuständigkeitsbereich:

Bonndorf, Grafenhausen, Stühlingen, Ühlingen-Birkendorf, Wutach, Dettighofen, Hohentengen, Jestetten, Klettgau, Lauchringen, Lottstetten, Albbruck, Dogern, Eggingen, Gör- wihl, Küssaberg, Waldshut-Tiengen, Weilheim, Wutöschingen

Amtsgerichte

Jestetten – Brücke zur Klosterinsel © Jestetten

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K Hegau-Bodensee-Klinikum Stühlingen Träger: Hegau-Bodensee-Klinikum GmbH Loretoweg 10, 79780 Stühlingen

Tel. 0 77 44/531-0 Fax 0 77 44/531-357

E-Mail: info.hbk.stuehlingen@glkn.de Sozialdienst:

Tel. 0 77 44/531-246 und 0 77 44/531-245

E-Mail: Margot.Etspueler-Kaiser@glkn.de Marlene.Eckert@glkn.de

K Klinikum Hochrhein GmbH Träger: Landkreis Waldshut

Kaiserstraße 93-101, 79761 Waldshut-Tiengen Tel. 0 77 51/85 0

E-Mail: service@klhr.de

Internet: www.klinikum-hochrhein.de Geriatrie/Altersmedizin:

Tel. 0 77 51/85 41 28 Sozialdienste:

Tel. 0 77 51/85 0

E-Mail: sozialdienst@klhr.de Pflegeüberleitung:

Tel. 0 77 51/85 0

E-Mail: pflegeueberleitung@klhr.de

Krankenhäuser

K Psychiatrische Tagesklinik Bad Säckingen Nagaistraße 3, 79713 Bad Säckingen

Tel. 0 77 61/9 39 77 90 Fax 0 77 61/9 39 77 99

E-Mail: zentrale@tagesklinik-saeckingen.de

Internet: www.psychiatrische-tagesklinik-saeckingen.de Träger:

Hochrheinzentrum für Dienstleistung und Innovation GmbH Nagaistraße 3, 79713 Bad Säckingen

Betreiber:

Zentrum für Psychiatrie Reichenau Feursteinstraße 55, 78479 Reichenau

Stationäre und ambulante Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung Orthopädie | Innere Medizin | Augenrehabilitation

sowie

Präventionskurse | Nachsorgeprogramme | Gesundheitswochen Ambulante Physiotherapie

– Zulassung für alle Kassen – Fachkliniken Sonnenhof GmbH

Kirchstr. 2 · D-79862 Höchenschwand · Tel.: 07672-489-0 info@sonnenhof.cc · www.sonnenhof.cc

Wohin nach Knie- oder Hüft-OP?

Wohin bei chronischem Rückenschmerz?

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Rund um die Uhr für Sie erreichbar !

 Service-Zentrale (24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr)

 Hausnotruf und Mobilruf (auch Rauchmelder / Bewegungssensoren)

 Mobiler Sozialer Dienst

 Hauswirtschaftliche Hilfen oder Hilfe beim Einkaufen

 Arztfahrten / Behindertenfahrdienst / Rollstuhltaxi

 Servicestelle SeniorInnen (Informations- und Beratungsstelle)

 Wohnraumberatung, Wohnungsanpassung

 Vorsorgecheck (nicht nur) für Senior/innen

 Vorträge, Erste Hilfe 50+, Pflege in der Familie

 Bewegungsprogramme und Gedächtnistraining

 Begleitete Ausflugsfahrten und Freizeiten (nicht nur) für Senior/innen

 Rettungs- und Sanitätsdienste

 Kleiderkammern und Kleiderläden

 Familienprogramme (z.B. PEKiP, EIBa)

 Jugendrotkreuz

 Rettungshundestaffel / Besuchshunde

 Flüchtlingssozialarbeit / Suchdienst

 Katastrophenschutz

 Auslandshilfe

 Notfallmedizinische Ausbildung

 Duales Hochschulstudium (DHBW)

 Freiwilliges Soziales Jahr

 Bundesfreiwilligendienst

DRK Kreisverband Säckingen e.V.

Rot-Kreuz-Straße 4 Telefon 0 77 61 - 92 01 0 79713 Bad Säckingen info@drk-saeckingen.de

Wir sind immer für Sie da!

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Beratung

Beratungsmöglichkeiten für ältere Menschen und deren Angehörige

Pflegestützpunkt Landkreis Waldshut

Pflegebedürftigkeit tritt häufig sehr plötzlich ein. Für die Betroffenen und ihre Angehörigen bedeutet dies eine enorme Stresssituation. Gute sachliche Informationen sind hier ganz wichtig. Andererseits entwickelt sich Pflegebedürftigkeit oft langsam und stetig, so dass man noch vorsorglich handeln oder entlastend wirken kann.

In beiden Lebenssituationen möchte der Pflegestützpunkt Landkreis Waldshut seine Hilfe anbieten.

Der Pflegestützpunkt Landkreis Waldshut ist eine Beratungs- stelle für die Bevölkerung zu allen Fragen rund um Pflege und Demenz und ergänzt damit die Beratungsangebote der Kran- ken- und Pflegekassen. Er steht Bürgerinnen und Bürgern jeden Alters offen, die von Pflegebedürftigkeit betroffen oder bedroht sind – selbst oder in ihrer Familie oder ihrem Umfeld.

Kompetente Ansprechpartner/innen beraten neutral und kos- tenlos unter Beachtung der Schweigepflicht. Sie informieren zu Fragen von Pflege, häuslicher Versorgung, Leistungsange- boten und den entsprechenden Sozialgesetzen. Es wird keine Rechtsberatung geleistet.

Die Beratungsstelle befindet sich im Amt für Soziale Hilfen, Behinderten- und Altenhilfe im Dezernat für Arbeit, Jugend und Soziales des Landratsamtes Waldshut. Sie bietet damit die Möglichkeit, Anliegen schnell zu klären und kann an die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter weiter- leiten.

Unsere Sprechzeiten entsprechen den allgemeinen Sprech- zeiten des Landratsamtes.

Die Mitarbeiterinnen beraten nach vorheriger Termin - verein barung auch außerhalb der Sprechzeiten.

Hausbesuche sind im Einzelfall möglich.

In verschiedenen Gemeinden finden Außensprechstunden statt. Die jeweiligen Termine werden in den Gemeindeblättern und auf unserer Internetseite veröffentlicht.

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Kooperationspartner

Bei jeder Gemeindeverwaltung im Landkreis Waldshut gibt es eine Ansprechperson, die schnell an die zuständigen Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter des Pflegestützpunktes vermitteln kann.

Eine Kooperation besteht ebenfalls mit der Beratungsstelle für barrierefreies Wohnen im Landkreis Waldshut (Träger: DRK Kreisverbände Säckingen e. V. und Waldshut e. V.).

Träger

Träger des Pflegestützpunktes Waldshut sind der Landkreis Waldshut und die Kranken- und Pflegekassen in Baden- Württemberg.

Hilfsangebote im Landkreis Waldshut und nähere Informatio- nen finden Sie über die Website: pflegestuetzpunkt.landkreis- waldshut.de

Vor den Räumen des Pflegestützpunktes im 1. Stock des Landratsamtes können Sie eine kleine Ausstellung zum Thema „Nützliche Alltagshilfen“ besichtigen.

Pflegestützpunkt Landkreis Waldshut Kaiserstraße 110 (im Landratsamt) 79761 Waldshut-Tiengen

Tel. 0 77 51/86 42 45 oder 86 42 55 oder 86 42 56 E-Mail: pflegestuetzpunkt@landkreis-waldshut.de Internet: https://pflegestuetzpunkt.landkreis-waldshut.de

Pflegeberatung nach § 7a SGB XI (Pflegeversicherung)

Seit der Pflegereform 2008 haben Pflegebedürftige das Recht, eine individuelle Beratung durch Mitarbeiter ihrer Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen – und dies, auch wenn noch kein Pflegegrad festgestellt wurde.

Gesetzlich Versicherte erhalten über ihre Pflegekasse Kontakt zu der für sie zuständigen Pflegeberaterin / zu dem für sie zuständigen Pflegeberater. Der Pflegestützpunkt führt ebenfalls Pflegeberatungen durch.

Privat Versicherte erhalten Pflegeberatung von compass private pflegeberatung GmbH

Servicenummer: 0800/101 88 00 (bundesweit gebührenfrei) E-Mail: info@compass-pflegeberatung.de

Internet: www.pflegeberatung.de

Zentrale: Gustav-Heinemann-Ufer 74c, 50968 Köln

Beratung

© Lange-Spindler

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