• Keine Ergebnisse gefunden

Ratschlag betreffend Finanzierung und Realisierung des Gemeindezentrums Johannes, Basel

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Ratschlag betreffend Finanzierung und Realisierung des Gemeindezentrums Johannes, Basel"

Copied!
17
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Basel-Stadt

1354

Ratschlag betreffend Finanzierung und Realisierung des Gemeindezentrums Johannes, Basel

Vom Kirchenrat verabschiedet am 8. Februar 2021 Der Synode vorgelegt am 24. März 2021

(2)

2 1. Einleitung und Ausgangslage

Als im Jahre 1936 die Johanneskirche als hochmodernes Kirchengebäude mit einem architektonisch markant gestalteten Kirchenraum eingeweiht wurde, hatte die damalige Petersgemeinde ein eigentliches «Zentrum» im äusseren Gemeindeteil bekommen. Die Johanneskirche mit dem angeschlossenen Büro- und Wohntrakt (Pfarr- und Sigristenwohnung) und grossem Vorplatz erfüllte wichtige Quartieraufgaben, sie hatte lange Zeit den hinteren Quartierteil bis zur Flughafenstrasse als Einzugsgebiet.

Die ästhetisch hochstehende Architektur wurde in den 80er und 90er Jahren nachteilig «verschönert», ohne aber grundsätzliche Erneuerungen (insbesondere der Technik) vorgenommen zu haben. Gleichzeitig ging die Mitgliederzahl in der Kirchgemeinde stark zurück, die Räumlichkeiten waren deutlich unternutzt.

Im Zusammenhang mit den grundsätzlichen Überlegungen und Planungsstrate- gien der Kirchgemeinde Basel West wurde nach einem breit abgestützten Prozess entschieden, einen neuen Schwerpunkt mit dem Johanneszentrum zu setzen.

Nach dem Verzicht auf Pauluskirche und Oekolampad soll im oberen St. Johann- Quartier ein eigentliches Zentrum geschaffen werden. Mit einer funktionalen und gestalterischen Aufwertung des Innen- und Aussenraumes soll ein einladendes, flexibles Gemeindezentrum entstehen. Der vorliegende Ratschlag zeigt die umfassenden Planungsstudien und das mit Projektentwicklern und der Bau- und Vermögensverwaltung in Abstimmung mit der Kirchgemeinde Basel West und der Denkmalpflege ausgearbeitete Vorprojekt, auf dessen Basis dieses Vorhaben rasch, kostengünstig und nachhaltig realisiert werden soll.

2. Von der Johanneskirche zum Gemeindezentrum Johannes

Eine Nutzungsstudie, die im Herbst 2018 von der Kirchgemeinde Basel West nach einem Auswahlverfahren unter drei Büros extern in Auftrag gegeben und mit dem Kirchenvorstand Basel West durchgeführt wurde, zeigte, dass «im Johannes» ein grosses Nutzungs- und Identifikationspotential in urbaner Lage gegeben ist. Es bestehen Möglichkeiten eines neuen Auftritts und einer Aufwertung des Aussenraumes, mit Café und Garten, mit House-Church sowie unterschiedlich grossen, vielseitig nutzbaren Veranstaltungs- und Konzerträumlichkeiten, welche auf das ganze neu erstandene städtische Quartier ausstrahlen. Das Gebäudeensemble wird neben seiner Hauptfunktion als neuem Zentrum für die Kirchgemeinde Basel West auch Platz bieten für Drittnutzer. Neben Dauermietern (beispielsweise gemeinschaftliches Wohnen und Tagesstrukturangebot für Schülerinnen und Schüler) werden Quartier- und Sozialinstitutionen, Kulturanbieter, Kursveranstalter etc. die Räume am Kannenfeldplatz stunden- bzw. tageweise für ihre Zwecke nutzen können. Entsprechend wandelt sich die Johanneskirche zum offenen Zentrum mit einem urbanen, offenen, niederschwelligen Profil.

Die Stärken des Zentrums – das vielseitig nutzbare Raumangebot, der grosse Saal mit Küche, der attraktive Aussenraum – entsprechen dem, was es künftig braucht, um zeitgemässe kirchliche Arbeit leisten und als Beteiligungskirche netzwerkartig und gemeinschaftlich wirken zu können. Für die Intentionen der Kirchgemeinde Basel West, nämlich Projektkirche zu werden und für verschiedene Zielgruppen (beispielsweise für die jungen Erwachsenen, die aus der Kinder- und Jugendarbeit Genesis «herauswachsen») Heimat und Treffpunkt zu sein, eignet sich das Zentrum in idealer Weise. Dazu kommt der einzigartige Charakter als Denkmal des Neuen Bauens – welcher nach diversen Massnahmen zur Auffrischung und Aufwertung neu zum Tragen kommen wird.

(3)

3 Auf der Basis der Nutzungsstudie vom März 2019 wurde von Courvoisier Stadtentwicklung in Zusammenarbeit mit Nussbaumer Trüssel Architekten, der Bau- und Vermögensverwaltung der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Stadt sowie Vertreterinnen und Vertretern der Kirchgemeinde Basel West das vorliegende Vorprojekt zur baulichen Aufwertung und betrieblichen Optimierung erarbeitet. Die Kostenschätzung basiert auf Kennwerten der Architekten, Fachplanergutachten und Richtofferten. Auszüge aus dem Vorprojekt vom Februar 2020 finden sich in Anhang 1.

Die Leitideen und Grundzüge des Projekts sowie dessen räumliche Aufteilung im Gebäude werden in Anhang 1 dargestellt.

Anhang 2 gibt einen Einblick in die baulichen Aspekte, einerseits bezüglich der erforderlichen Instandstellungsmassnahmen, andererseits betreffend der projektbezogenen baulichen Eingriffe.

3. Bauliche Massnahmen und Kosten

Zur Realisierung eines Gemeindezentrums bedarf es einiger präziser baulicher Eingriffe in die wertvolle Architektursubstanz. Zwischen dem Jahre 1936 und heute waren verschiedentlich architektonische Veränderungen erfolgt, welche nicht immer der Qualität des Gebäudes gerecht wurden und deshalb zum Teil auch wieder rückgebaut werden sollten. Die baulichen Aufwertungsmassnahmen betreffen beispielsweise das Foyer und die neue Verbindung ins Untergeschoss, die Auffrischung des Kirchenraums, funktionale und ästhetische Verbesserungen beim Saal, die Schaffung neuer Gruppenräume, die Beleuchtung u.a.

Gleichzeitig besteht die Gelegenheit, durch neue Gebäudetechnik und denkmal- pflegerisch konformen Anpassungen die Energiebilanz zu verbessern. Im Zuge der Instandstellungsmassnahmen werden die Bauteile, die das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben, erneuert (Heizung, Lüftung, Elektrisch u.a.). Auch wird das Gebäudeensemble erdbebenertüchtigt.

Das Projekt wird in Zusammenarbeit zwischen der Bau- und Vermögensver- waltung und externen Architekten fachgerecht begleitet werden.

Die Baumassnahmen ermöglichen einen funktionalen Mehrwert bei gleichzeitiger Instandstellung. Damit ergibt sich die Möglichkeit, ein breites Raumangebot für die Bedürfnisse einer vielfältigen und lebendigen Gross-Kirchgemeinde zu schaffen:

Massnahmen «funktionale Aufwertung»

1. Allgemeine Installationen IT/Elektro/Sanitär CHF 350'000.- 2. Saal UG: Bühne, Küche, Theke, Licht, Oberflächen CHF 365'000.- 3. Wohnung UG: Umnutzung Tagesstruktur inkl. Hof CHF 300'000.- 4. Kirchenraum: Oberflächen, Veranstaltungstechnik CHF 355'000.- 5. Foyer: Neuer Treppenabgang zur Saalebene CHF 225'000.- 6. Café: neues Fenster, Einrichtung, Nebenräume CHF 205'000.- 7. Wohnungen OG, Neuorganisation inkl. House-Church CHF 365'000.- 8. Umgestaltung Aussenbereich, Café-Sitzplatz, Rampe CHF 320'000.- 9. Diverses: Reserve, Signaletik, Möbel, Schliessung etc. CHF 255'000.- 10. Bewilligungen, Gebühren und Nebenkosten CHF 90'000.- Kostenanteil «funktionale Aufwertung»: CHF 2'830'000.-

(4)

4 Massnahmen «Instandstellung»

1. Ersatz gesamte Lüftungsanlage inkl. Nebenarbeiten CHF 1'250'000.- 2. Umstrukturierungen Garage/abgehängte Decke u. dgl. CHF 70'000.- 2. Turmsanierung und Glockenrevision, Schallmassnahmen CHF 320'000.- 3. Energetische Fensterertüchtigung und Oeffnungssteuerung CHF 560'000.- 4. Denkmalverträgliche Dachsanierung Wohntrakt und Kirche CHF 920'000.- 5. Fassadenreinigung und -sanierung CHF 390'000.- 6. Unvorhergesehenes, Kanalisationssanierung u. dgl. CHF 600'000.- 7. Bewilligungen, Gebühren und Nebenkosten CHF 30'000.-

Kostenanteil «Instandstellung»: CHF 4’140'000.-

4. Finanzierung

Die Gesamtprojektkosten belaufen sich auf ca. CHF 7 Mio. Darin sind sämtliche baulichen aber auch planerischen Aufwendungen miteingerechnet, zusätzliche Abklärungen, Gebühren etc. sind auch berücksichtigt.

Aus denkmalpflegerischer Sicht sind die vorgesehenen Massnahmen vertretbar.

Die geplante Ausgabe in der Höhe von CHF 7 Mio. soll wie folgt gedeckt sein:

 Kosten und Förderbeiträge von diversen öffentlichen Stellen (Denkmal- pflege, Amt für Umwelt und Energie, Mehrwertabgabefonds zur Schaffung und Aufwertung öffentlich zugänglicher Grün- und Freiflächen) in Höhe von CHF 1 Mio.

 Beitrag à fonds perdu Kirchgemeinde Basel West 0.5 Mio.

 Beitrag Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Stadt («ERK BS») CHF 5.5 Mio.

Diesen auf den ersten Blick hoch erscheinenden Kosten für die Schaffung dieses Gemeindezentrums stehen neue Einnahmen und ein zusätzliches Potential durch Drittnutzer (Dauer- und Einzelmieter) gegenüber. Zudem werden Einsparungen bei den Betriebskosten (z.B. Heizung/Wartung) erreicht. Insgesamt wird mit einer Ergebnisverbesserung von rund CHF 100’000.- pro Jahr gerechnet. Diese könnte in Zukunft bzw. je nach langfristiger Entwicklung der kirchlichen Aktivitäten und Nutzungsansprüche noch gesteigert werden. Unumgänglich ist in jedem Fall mittelfristig ein Investitionsbedarf aufgrund der seit Jahren aufgestauten Sanierungsmassnahmen.

5. Erwägungen und Beschlussantrag des Kirchenrates

Der Kirchenrat sieht es als sinnvoll und notwendig, im Bereich von Basel West/Johannes ein Zentrum einzurichten, das mit einem neuen Auftritt der Kirche an einem markanten Ort in einem Quartier, das deutlich Zuwachs an Bevölkerung verzeichnet, ein Angebot bieten zu können. Mit dem Betriebskonzept und den ansprechenden baulichen Massnahmen wird hier ein breites Angebot geschaffen, sowohl für Besucherinnen und Besucher, aber auch für soziale Institutionen, Quartierinstitutionen, Einzelveranstalter etc., die Gelegenheit haben sich in diesem Zentrum einzumieten.

Die vorgesehene Ausgabe ist zum jetzigen Zeitpunkt wichtig und vertretbar, da die ERK BS aufgrund der Veräusserung anderer Liegenschaften über die notwendigen liquiden Mittel verfügt, die hier in ein zukunftsweisendes und nachhaltiges Projekt fliessen.

(5)

5 Die Kirchgemeinde Basel West hat durch den Verzicht auf die Nutzung der Pauluskirche und des Gemeindezentrums Schweizergasse sowie durch die Ermöglichung des Verkaufes des Gemeindehauses Oekolampad und zahlreicher Pfarrhäuser einen massgeblichen Beitrag zur Reduktion des Liegenschafts- aufwandes der ERK BS geleistet und mit einem Beitrag von CHF 80'000.- den überwiegenden Teil der Kosten für die Nutzungsstudie und das Vorprojekt übernommen.

Die geplante Aufwertung der Johanneskirche in ästhetischer, funktionaler und energetischer Hinsicht ermöglicht der ERK BS und der Kirchgemeinde Basel West an einem hochwertigen urbanen Standort zeitgemässe und einladende Präsenz zu zeigen, die auch eine Aufwertung für das Quartier bedeutet.

Aufgrund der Möglichkeit, zusammen mit der Kirchgemeinde Basel West eine einfache Finanzierung, allenfalls mit einem Darlehen sicherzustellen, ist jetzt der richtige Moment, um das Projekt möglichst bald umzusetzen. Der Kirchenrat ist der Überzeugung, hier ein innovatives und gleichzeitig massvolles Projekt der Synode vorzuschlagen. Deshalb bittet der Kirchenrat die Synode den nachstehenden Beschlussantrag auf Realisierung und Finanzierung des Gemeindezentrums Johannes gutzuheissen.

Basel, 8. Februar 2021

Namens des Kirchenrates

Der Präsident: Pfr. Dr. Lukas Kundert Der Sekretär: Peter Breisinger

Beschluss

der Synode der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Stadt vom 24. März 2021

betreffend

sFinanzierung und Realisierung des Gemeindezentrums Johannes, Basel.

1. Die Synode nimmt Kenntnis vom Projekt Gemeindezentrum Johannes und beschliesst die entsprechende Realisierung des Projektes gemäss vorliegendem Ratschlag.

2. Die Synode beschliesst, vorbehältlich des Beitrages der Kirchgemeinde Basel West in der Höhe von CHF 500'000.-- sowie vorbehältlich der Zusage oben genannter diverser öffentlicher Förderbeiträge einen Baukostenbeitrag in der Gesamthöhe von CHF 5,5 Mio. zu Lasten der Jahresrechnungen ab 2022 (und folgende, aufgeteilt gemäss anfallender Projektkosten).

3. Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem fakultativen Referendum.

(6)
(7)

7

(8)

8

(9)

9

(10)

10

(11)

11

(12)

12

(13)

13

(14)

14

(15)

15

(16)

16

(17)

17

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Den Gedanken, die städtische Fläche entlang der Lesumbroker Landstraße perspektivisch wieder als mögliche Friedhofsfläche zu nutzen sieht der Ausschuss sehr kritisch.

Tabelle 6: Empfehlungen zu projektspezifischen Anforderungen für den Übereinstimmungsnachweis für Rissfüllstoffe zum dehnbaren Füllen von Rissen (D) mit polymeren

Die Kirche kann ein Doppelmitglied bei Vorliegen einer gewissen Härte teilweise von der Kirchensteuer befreien und ihm die für die entsprechende Steuerperiode bereits geleistete

Internationale Konferenz über in den Alltag eingebettete Computer bringt Experten aus Wissen- schaft, Industrie und Mode zusammen / Gadget-Ausstellung zeigt neuste Prototypen..

Dass der Gare du Nord in der Transformationszeit genügend finanziellen Spielraum hat, wird nicht zuletzt durch das grosszügige Engagement einer Mäzenin möglich gemacht, was

Bezüglich der Effekte von FbW auf die Abgänge aus Arbeitslosigkeit ermittelt eine Studie des ZEW für Ostdeutschland, dass diese nur sehr kurzfristig leicht positiv sind, aber schon

Wie gedenkt der Gemeinderat, im Falle der Ausarbeitung einer kommunalen Lösung zu gewährleisten, dass die Überlegungen betreffend die Digitalisierung der Volksschulen aus dem

Dabei soll die Gruppe prüfen, ob der Gesamtumfang der kan- tonal vorbereiteten Lösung für die Gemeindeschulen stimmt, ob die im kantonalen Ratschlag beschriebenen