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Außerordentliche Überprüfung Klimaanlagen und Wärmepumpen

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Academic year: 2022

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Außerordentliche Überprüfung Klimaanlagen und Wärmepumpen

Anlage

(E-Mail)

(Gemeinde/Straße/Hausnummer/Stiege/Tür) (Gemeinde/Straße/Hausnummer/Stiege/Tür)

(E-Mail) (Telefonnummer)

Klimaanlage Wärmepumpe

Anlagennummer

Name des Prüforgans Prüfnummer: BPR-

Firmenanschrift

(Postleitzahl)

Telefon / E-Mail

(Telefonnummer)

Datum und Uhrzeit

der Überprüfung (Tag) (Monat) (Jahr)

……

.(Uhrzeit)

Betreiberdaten

Name / Firma

Anschrift (Postleitzahl)

Standort der Anlage wie oben

Telefon / E-Mail

Technische Daten der Anlage

Beschreibung des Messgerätes

Fabrikat / Type

Fabrikations-/Hersteller Nr. Baujahr

Nennleistung (kW) Kältemittel

Leistungsbereich (kW) Schalleistungspegel (dB[A])

Fabrikat / Type

Schallpegelmessgerät der Klasse 1 Klasse 2 Datum der letzten Eichung

Messparameter (SPL, LAeq) Datum der letzten Kalibrierung

Betriebsmodus der Anlage während der Messdurchführung

Beschreibung der Messdurchführung

Mikrofonhöhe (m) Windgeschw. (ungefähre Angabe)

Lufttemperatur (°C) Windrichtung(ungefähre Angabe)

Messdauer Schneelage JA NEIN

Anmerkungen zur Messung

• Bei Messung von Lärmstörung innerhalb von Gebäuden (mehrere Wohneinheiten), ist für die Messung ein qualifizierter Fachmann zu beauftragen.

• Die Messung ist an der exponiertesten Stelle zur Grundstücksgrenze, wo der höchste Schalldruckpegel zu erwarten ist, durchzuführen.

• Die Messung ist so durchzuführen, dass der A-bewertete Schalldruckpegel (SPL) über einen repräsentativen Zeitraum ohne Störgeräusch bestimmt werden kann.

• Die Messung hat nach den Regeln der Technik (z.B. ÖNORM S 5004) zu erfolgen.

• Vorzugsweise ist bei Windstille zu messen, da Windgeräusche das Messergebniss beeinflussen können.

• Das Messgerät ist vor und nach jeder Messung bzw. nach Angaben des Herstellers zu Kalibrieren.

Anlage 4.4 gemäß § 39 Abs. 2 Bgld. HK-VO 2019

Allgemeine Daten

(2)

2 von 2

Ergebnis der Messung

Messung LAeq in dB(A) am Immissionspunkt 1.

2.

3.

Festgestellte Mängel an der Anlage

Schallschutzgrenzwerte gem. § 24c Bgld. HK-VO 2019 werden eingehalten JA NEIN Mängel / Bemerkungen:

Empfehlung zur Mängelbehebung:

Name und Unterschrift des Prüforgans,

Firmenstempel des / der Prüfberechtigten Unterschrift der Betreiberin / des Betreibers

Skizze (Grundgrenze, Gebäude, Anlage, Messpunkt)

Referenzen

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