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FRÜHE HILFEN ZWISCHEN „BELASTUNG“,

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© 2015 – NZFH, BZgA, DJI

FRÜHE HILFEN ZWISCHEN „BELASTUNG“,

„RISIKO“ UND „GEFÄHRDUNG“

FACHGESPRÄCH KINDERSCHUTZ

KOOPERATION IM KINDERSCHUTZ – SCHNITTSTELLE ODER SCHWACHSTELLE?

MÜNCHEN, 15./16.03.2018

Susanna Lillig

Deutsches Jugendinstitut

Fachgruppe Frühe Hilfen Kooperationspartner im Nationalen Zentrum Frühe Hilfen

2018 – NZFH, BzGA, DJI

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2018 - NZFH, BZgA, DJI

 Vielfalt kennzeichnet Frühe Hilfen

 Unklare Begriffe und Konzepte

 Konzeptionelle Dilemmata in den Frühen Hilfen

 Fazit

ÜBERBLICK

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2018 - NZFH, BZgA, DJI

VIELFALT KENNZEICHNET FRÜHE HILFEN

Konzeptionelle Vielfalt

- z.B. primär-präventive oder sekundäre-präventive Hilfeangebote für Risikogruppen mit entsprechenden Screening-Verfahren

- Unterstützung für alle Familien mit Kindern von 0 - 3 Jahren - interdisziplinäre Netzwerke und Netzwerkbildung zwischen Jugend- und Gesundheitshilfe

Vielfalt in den adressierten Zielgruppen

- „alle“ Familien, psychosozial belastete Familien,

schwer erreichbare Familien in belastenden Lebenslagen

Vielfalt in den Zugängen

- z.B. über Schwangerschaftsberatungsstellen und Geburtshilfe - über kinderärztliche Praxen

- über die Jugendhilfe

- durch Eigeninitiative von Eltern

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2018 - NZFH, BZgA, DJI

VIELFALT KENNZEICHNET FRÜHE HILFEN

Vielfalt in den Angeboten und Ausgestaltung der Hilfearrangements

beispielsweise Informationsvermittlung, bindungsorientierte Beratung,

Vermittlung in Eltern-Kind- Angebote, lebenspraktische Unterstützung, Anleitung in der Versorgung und dem Umgang mit dem Kind, Hilfen zur Erziehung

Vielfalt der beteiligten Berufsgruppen

- aus der Gesundheitshilfe: z.B. Familienhebammen, FGKiKP

- aus der Jugendhilfe: z.B. SozialpädagogInnen, ErzieherInnen - Ehrenamtliche

Vielfalt in Wissensbeständen und Praxis der Kinderschutzarbeit

wie etwa Unterschiede im Begriffs- und Funktionsverständnis von

„gewichtigen Anhaltspunkten“, Gefährdungseinschätzung, Erfahrung in der Bearbeitung von Gefährdungsfällen

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2018 - NZFH, BZgA, DJI

UNKLARE BEGRIFFE UND KONZEPTE

... die Handlungsunsicherheiten und Kooperationshemmnisse bei möglichen Gefährdungsfällen erzeugen können

Gewichtige Anhaltspunkte?

etwa Bedeutung und Funktion von gewichtigen Anhaltspunkten

Risikoscreening?

Identifikation der Zielgruppen Früher Hilfen Klärung des Unterstützungsbedarf

Risikoeinschätzung?

Wahrscheinlichkeit weiterer Gefährdungsereignisse, zukunftsbezogen

Gefährdungseinschätzung ?

Liegt eine Kindeswohlgefährdung vor? Was ist damit gemeint?

Schutzkonzepte in Gefährdungsfällen?

Wodurch wird ein Kind geschützt?

(Z.B. Schutzillusion durch Fallbeteiligung des Jugendamtes)

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2018 - NZFH, BZgA, DJI

BELASTUNG ODER RISIKO?

Z.B. können in Publikationen Aspekte wie „Armut“, „Gewalt gegen die

Mutter“ oder „erhöhte Depressivität der Mutter“ sowohl zu Belastungen als auch zu Risiken zugeordnet sein (Kindler/Künster 2013)

In Orientierungshilfen für die Praxis werden z.B. „Partnerschaftsgewalt“ und

„elterliche psychische Erkrankung“ unter empirisch gesicherte

Belastungsfaktoren gezählt, während „Armut“ und „jugendliche Mutter“ als sozialstrukturelle Risikoverstärker genannt werden (Burkardt 2014).

0der „Armut“, „innerfamiliäre Gewaltstrukturen“ werden als Aspekte kritischer Lebenslagen von Kindern bezeichnet (Hentze 2010)

Oder Gesundheitsfachkräfte schätzen u.a. das „Erleben von häuslicher Gewalt“ und „belastende Erfahrungen in der eigenen Kindheit“ als

psychosoziale Belastungsfaktoren ein, die zusätzliche Hilfen zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung erforderlich machen (Renner/Scharmanski 2017)

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KONZEPTIONELLE DILEMMATA

Schnittstellen und Übergänge in den Frühen Hilfen können konzeptionell Abgrenzungsdilemmata erzeugen

„Die Begriffe »Kinderschutz« und »Frühe Hilfen« sind nicht eindeutig definiert und erfordern eine eigenständige Interpretationsleistung der Akteure vor Ort für die Gestaltung und praktische Umsetzung entsprechender Maßnahmen sowie zur Abgrenzung von Leistungsbereichen und zur Gestaltung von Übergängen…. Frühe Hilfen sind demnach im weitesten Sinne Kinderschutzmaßnahmen, auch wenn ihr primärer Auftrag präventiv bzw. gesundheits- und entwicklungsfördernd ist…

Maßnahmen im tertiärpräventiven Bereich sind nicht Gegenstand der Frühen Hilfen.

Allerdings wenden sich zahlreiche Angebote Früher Hilfen insbesondere an Familien in psychosozialen Belastungssituationen mit dem Ziel, Risiken für das Wohl und die Entwicklung des Kindes frühzeitig wahrzunehmen und nach Möglichkeit zu reduzieren.“

(BIFH, Bericht 2016)

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2018 - NZFH, BZgA, DJI

„Gleichermaßen ist es notwendig, die Schnittstelle von Frühen Hilfen zu Maßnahmen zum Schutz bei Kindeswohlgefährdung fachlich zu gestalten. Die Abklärung einer möglichen Kindeswohlgefährdung und die Einleitung entsprechender Schutzmaßnahmen im engeren Sinne von Kinderschutz fällt definitiv nicht in den Aufgabenbereich der Frühen Hilfen, sehr wohl jedoch die fachliche Kompetenz zum Erkennen gewichtiger Anhaltspunkte und zur Initiierung eines Abklärungsverfahrens im Übergang von Frühen Hilfen zum Handeln bei Kindeswohlgefährdung.“

(BIFH, Bericht 2016)

KONZEPTIONELLE DILEMMATA

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2018 - NZFH, BZgA, DJI

FAZIT

Welchen Nutzen hätte ein interdisziplinär gemeinsam geteiltes, wissensbasiertes Verständnis dieser Begriffe und Konzepte?

Verbesserung der

Interdisziplinären (Risiko)Kommunikation

Kommunikation mit Familien

Worin besteht ein Risiko für das Kind? Was sollte sich entsprechend ändern?

Falleinschätzung

etwa Unterstützung bei familiären Belastungen oder Abwendung von Gefährdungen für ein Kind?

Verständigung über notwendige Hilfe- oder Interventionsziele („passgenaue Hilfen“)

Aufgabenklärung der hilfebeteiligten Fachkräfte

(Wer kann welche Belastungen oder Risiken in der Familie bearbeiten?)

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