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Amtlicher Teil
Beschlüsse der 19. Sitzung des Hauptausschusses vom 19.08.2021 2 Beschlüsse der 20. Sitzung der Gemeindevertretung vom 31.08.2021 2 Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung zu Beschluss-Nr. 194-19/21 der Gemeindevertretung vom 22.06.2021:
öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von zwei Vergabeverfahren für die Leistungen zur „Instandsetzung der leitungsgebundenen Schmutzwasseranlagen (Drucklei-
tungen, Freispiegelsystem)“ 5
Amtliche Bekanntmachung zur Durchführung der Sprachstandsfeststellung und kompensatorischen
Sprachförderung 8
Öffentliche Auslegung der Machbarkeitsstudie zur Radwegführung in der Leipziger Straße 8
Öffentliche Bekanntmachung - Mandatswechsel 8
Bekanntmachung über die Durchführung eines Volksbegehrens "Volksinitiative zur Abschaffung der
Erschließungsbeiträge für „Sandpisten““ 9
Öffentliche Bekanntmachung zu Beschluss-Nr. 179-16/21 der Gemeindevertretung vom 02.03.2021:
mandatierende öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Einrichtung eines gemeinsamen Bauam-
tes der Gemeinde Mühlenbecker Land und Glienicke/Nordbahn 12
Nicht-Amtlicher Teil
Bekanntmachung der Gewässerunterhaltungsarbeiten des WBV „Schnelle Havel“ 27
Bürgerhaushalt 2022 – Ideen gesucht 28
Impressum 28
AMTSBLATT
Jg. 14 / Nr. 4 Glienicke/Nordbahn, 27.09.2021
für die Gemeinde
Glienicke/Nordbahn
Amtlicher Teil
Öffentliche Bekanntmachung
Beschlüsse des Hauptausschusses vom19. August 2021
In der 19. Sitzung des Hauptausschusses am 19.08.2021 wurden nachfolgend aufgeführte Be- schlüsse gefasst:
Öffentlicher Teil
Beschluss-Nr.: 42-19/21
Beschluss über die Vergabe von Planungsleis- tungen für den Neubau des Gehweges Märki- sche Allee zwischen Waldstraße und Breit- scheidstraße, Projekt G 16
Der Hauptausschuss beschließt die Vergabe von Planungsleistungen für den Neubau des Gehweges in der Märkischen Allee zwischen Waldstraße und Breitscheidstraße an das Büro Partnerschaftsgesellschaft Frommeyer und Kaufmann mbB Bauingenieure (PFK) aus Hop- pegarten. Die geprüfte Angebotssumme beträgt 33.888,71 € brutto (netto: 28.477,91 €).
nachrichtlich: Abstimmungsergebnis
Anzahl der gesetzlichen Vertreter (einschließlich Bürgermeister): 9
Anwesend: 8 // Ja-Stimmen: 8 // Nein-Stimmen: 0 //
Stimmenthaltungen: 0
Beschluss-Nr.: 43-19/21
Beschluss über die Auftragsvergabe zur Be- schaffung mobiler Endgeräte gemäß der Richtli- nie "Ausstattungsprogramm für schulgebun- dene mobile Endgeräte II"
Der Hauptausschuss beschließt, den Auftrag zur Beschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten für die Ausstattung der Grund- schule an das Unternehmen Gesellschaft für di- gitale Bildung mbH, Friesenweg 5g, 22763 Hamburg zu vergeben.
nachrichtlich: Abstimmungsergebnis
Anzahl der gesetzlichen Vertreter (einschließlich Bürgermeister): 9
Anwesend: 9 // Ja-Stimmen: 9 // Nein-Stimmen: 0 //
Stimmenthaltungen: 0
Glienicke/Nordbahn, den 20.08.2021 Dr. Hans G. Oberlack, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Beschlüsse der Gemeindevertretung vom31. August 2021
In der 20. Sitzung der Gemeindevertretung am 31.08.2021 wurden nachfolgend aufgeführte Be- schlüsse gefasst:
Öffentlicher Teil
Beschluss-Nr.: 211-20/21
Beschluss über den Abruf von Tiefbauleistun- gen zur Sanierung des Gymnasiumweges (Pro- jekt G 59) gemäß Tiefbau-Rahmenvertrag Die Gemeindevertretung beschließt den Leis- tungsabruf der Bauleistungen zur Sanierung des Weges am Neuen Gymnasium zwischen Schönfließer Straße und Am Feldrain. Mit der Durchführung der Maßnahme wird die Firma Stradeck GmbH Tief- und Straßenbau beauf- tragt. Die Bruttoangebotssumme beträgt 32.374,81 € (netto: 27.205,72 €).
nachrichtlich: Abstimmungsergebnis
Anzahl der gesetzlichen Vertreter (einschließlich Bürgermeister): 23
Anwesend: 19 // Ja-Stimmen: 19 // Nein-Stimmen: 0 // Stimmenthaltungen: 0
Nichtöffentlicher Teil Beschluss-Nr.: 212-20/21
Beschluss über die Entbehrlichkeit Flurstückes 60 Flur 13, 20 m² Wohnbaufläche
Anzahl der gesetzlichen Vertreter (einschließlich Bürgermeister): 23
Anwesend: 19 // Ja-Stimmen: 19 // Nein-Stimmen: 0 // Stimmenthaltungen: 0
Öffentlicher Teil
Beschluss-Nr.: 213-20/21
Beschluss zur Umrüstung und Refinanzierung der Straßenbeleuchtung auf LED in Glienicke Ost, 1. Bauabschnitt, Projekt L06
Die Gemeindevertretung beschließt die Umrüstung von Bestandsleuchten im Ortsgebiet Glienicke Ost.
Mit der Erneuerung der Leuchten werden gleichlau- fend die vorhandenen 70 W- Natriumdampflampen durch 20 W- LED- Leuchtmittel ersetzt.
Im ersten Bauabschnitt werden im Jahr 2021 104 Leuchten umgerüstet. Deren Standorte sind in der Anlage dargestellt. Folgende Straßen sind Bestand- teil der Maßnahme:
Brandenburger Straße: 8 Stück
Elsässer Straße: 22 Stück
Frankfurter Straße: 9 Stück
Grenzweg: 6 Stück
Großbeerenstraße: 13 Stück
Hannoversche Straße zwischen Groß- beerenstraße und Elsässer Straße: 7 Stück
Potsdamer Straße: 4 Stück
Salvador-Allende-Straße: 15 Stück
Schwedenstraße zwischen Karl-Lieb- knecht-Straße und Salvador-Allende- Straße: 10 Stück
Wiesenweg: 10 Stück
Es handelt sich bei der Maßnahme um eine Er- neuerung der Straßenbeleuchtung gem. § 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Brandenburg. Die Refinanzierung über das Land Brandenburg erfolgt je beitragsrechtlicher Anlage. Es sind folgende beitragsrechtliche An- lagen betroffen:
Brandenburger Straße
Elsässer Straße inkl. Grenzweg
Frankfurter Straße
Großbeerenstraße / Hannoversche Straße zwischen Großbeerenstraße und Elsässer
Straße
Potsdamer Straße
Schwedenstraße zwischen Karl-Lieb- knecht-Straße und Salvador-Allende- Straße
Salvador-Allende-Straße / Paul-Singer- Straße (Umlage erfolgt hier gem. ge- sondertem Kostenspaltungsbeschluss, vgl. Vorlage BV-2021-0490)
Die voraussichtlichen Umlagegebiete sind in den anliegenden Karten markiert.
Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlus- ses.
nachrichtlich: Abstimmungsergebnis
Anzahl der gesetzlichen Vertreter (einschließlich Bürgermeister): 23
Anwesend: 19 // Ja-Stimmen: 18 // Nein-Stimmen: 0 // Stimmenthaltungen: 1
Beschluss-Nr.: 214-20/21
Beschluss der 1. Änderung der Geschäftsord- nung der Gemeindevertretung der Gemeinde Glienicke/Nordbahn
Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Än- derung der Geschäftsordnung der Gemeinde- vertretung der Gemeinde Glienicke/Nordbahn.
nachrichtlich: Abstimmungsergebnis
Anzahl der gesetzlichen Vertreter (einschließlich Bürgermeister): 23
Anwesend: 19 // Ja-Stimmen: 17 // Nein-Stimmen: 2 // Stimmenthaltungen: 0
Beschluss-Nr.: 215-20/21
Beschluss über die Unentbehrlichkeit einer Teil- fläche des Flurstückes 207 der Flur 11, Alte Schildower Straße 22, ca. 120 m² Wohnbauflä- che
Die Gemeindevertretung beschließt die Unent- behrlichkeit einer Teilfläche des Flurstückes 207 der Flur 11 mit einer Größe von ca. 120 m², gemäß beiliegender Karte (schraffierte Flä- che).
nachrichtlich: Abstimmungsergebnis
Anzahl der gesetzlichen Vertreter (einschließlich Bürgermeister): 23
Anwesend: 18 // Ja-Stimmen: 18 // Nein-Stimmen: 0 // Stimmenthaltungen: 0
Beschluss-Nr.: 216-20/21
Beschluss über die Entbehrlichkeit einer Teilflä- che des Flurstücks 329 Flur 1, Falkenweg, ca.
114 m²
Die Gemeindevertretung beschließt zu Gunsten des Bauvorhabens "Seniorenwohnen mit Ta- gespflegeeinrichtung" der Projektgesellschaft Chaussee Residenz Berlin-Glienicke GmbH, Marburger Straße 112, 35396 Gießen die Ent- behrlichkeit des unvermessenen Trennstücks 1 (A B C D) des Flurstücks 329 der Flur 1 mit einer Größe von ca. 114 m², gemäß beiliegender Skizze.
Die Chaussee Residenz Berlin-Glienicke GmbH plant den Bau einer Seniorenresidenz.
Geplant sind zwei Baukörper für Seniorenwoh- nen mit insgesamt 61 Wohneinheiten sowie eine Tagespflegeeinrichtung mit bis zu 15 Pfle- geplätzen nach modernsten Standards.
Der Umweltausschuss hat in seinen Beratun- gen zum Bebauungskonzept und zum Bebau- ungsplan Nr. 31 für das Projekt "Seniorenwoh- nen mit Tagespflegeeinrichtung" gefordert, dass die nach gültiger Stellplatzsatzung der Ge- meinde Glienicke/Nordbahn erforderlichen Stellplätze vom Investor gebaut werden sollen.
Dies hat aber zur Folge, dass u. a. die Teilfläche des o. g. Flurstückes (Teilabschnitt des Falken- weges) mit einer Tiefgarage unterbaut werden muss. Dazu ist die Veräußerung des Flurstücks 329 der Flur 1 mit einer Größe von ca. 114 m² erforderlich. Um dem Planungsziel der Ge- meinde zur Erhaltung der Durchwegung vom
"Sandkrug" über den Falkenweg zur B 96 zu entsprechen, soll der Weg auf dieser Teilfläche vom Investor neu angelegt werden. Für eine dauerhafte Sicherung des Weges wird im Kauf- vertrag für die oben genannte Fläche für die Ge- meinde Glienicke/Nordbahn eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit (Wegerecht) verein- bart und ins Grundbuch aufgenommen.
nachrichtlich: Abstimmungsergebnis
Anzahl der gesetzlichen Vertreter (einschließlich Bürgermeister): 23
Anwesend: 19 // Ja-Stimmen: 13 // Nein-Stimmen: 4 // Stimmenthaltungen: 2
Beschluss-Nr.: 217-20/21
Antrag der Fraktion CDU/Freie Demokraten zum Thema Behelfsbrücke Karl-Liebknecht-Straße Der Bürgermeister wird beauftragt, möglichst gemeinsam mit seinem Amtskollegen im Müh- lenbecker Land, die Möglichkeit einer gemein- samen Stellungnahme gegenüber dem Landrat zu prüfen. In dieser Stellungnahme soll Sorge dafür getragen werden, dass während der Brü- ckenreparatur an der Karl-Liebknecht-Straße eine Behelfsbrücke, die neben Fußgänger- und Radverkehr auch mindestens einspurig dem übrigen Straßenverkehr zur Verfügung steht.
Weiterhin soll in der Stellungnahme gefordert werden, dass der ÖPNV mit den Buslinien 806 und 810 auch während der Bauzeit sicherge- stellt wird.
Sollte eine gemeinsame Stellungnahme mit der Nachbarkommune nicht zustande kommen, wird der Bürgermeister beauftragt, die Stellung- nahme im Namen der Gemeinde Glieni- cke/Nordbahn abzugeben.
nachrichtlich: Abstimmungsergebnis
Anzahl der gesetzlichen Vertreter (einschließlich Bürgermeister): 23
Anwesend: 19 // Ja-Stimmen: 18 // Nein-Stimmen: 0 // Stimmenthaltungen: 1
Glienicke/Nordbahn, den 01.09.2021 Dr. Hans G. Oberlack, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
zu Beschluss-Nr. 194-19/21 der Gemeindevertretung vom 22.06.2021 (Ergänzung der Bekanntmachung im Amtsblatt Jg. 14 Nr. 3)
Amtliche Bekanntmachung
zur Durchführung der Sprachstandsfeststellung und kompensatorischen SprachförderungGemäß § 3 Verordnung zur Durchführung der Sprachstandsfeststellung und kompensatori- schen Sprachförderung (SprachfestFörderver- ordnung - SfFV) sind Kinder, die für das Schul- jahr (2021/2022) in der Schule anzumelden sind und deren Wohnung und gewöhnlicher Aufent- haltsort sich bis zum 31. Oktober 2020 im Jahr vor der Einschulung im Land Brandenburg be- findet, verpflichtet, an dem Verfahren zur Sprachstandsfeststellung teilzunehmen. Die Sprachstandsfeststellung findet im Jahr vor der Einschulung statt. Bei festgestelltem Sprachför- derbedarf besteht die Pflicht, an einer geeigne- ten Sprachförderung in einer Kindertagesstätte teilzunehmen. Das Verfahren findet in der be- treuenden Kindertagesstätte statt.
Für Kinder, die nicht in einer Kindertagesstätte betreut werden, ist in einer der nachfolgend auf- geführten Einrichtungen, während der Öff- nungszeiten, die Sprachstandsfeststellung und kompensatorische Sprachförderung durchzu- führen:
Kita Sonnenschein am 04.11.2021 (Tel.:
033056 / 22 073)
Kita Mischka am 10.11.2021 (Tel.: 033056 / 77 609)
Kita „Burattino“ am 16.11.2021 (Tel.: 033056 / 80 623)
Telefonische Anmeldungen sind, aufgrund der aktuellen Lage, zwingend erforderlich. Bitte er- fragen Sie gleichzeitig die dann geltenden Be- tretungsregelungen.
Eltern, deren Kinder sich am Verfahren zur Sprachstandsfeststellung beteiligt haben, erhal- ten eine Teilnahmebestätigung. Die Teilnahme- bestätigung ist bei der Anmeldung gemäß § 4 Absatz 1 Grundschulverordnung in der zustän- digen Schule vorzulegen.
Glienicke/Nordbahn, den 23.08.2021 Dr. Hans G. Oberlack, Bürgermeister
Öffentliche Auslegung
der Machbarkeitsstudie zur Radwegführung in der Leipziger Straße Die Machbarkeitsstudie zur Radwegführung in der Leipziger Straße (Projekt G 33 „Leipziger Straße“) wird vom 20. September bis zum 18.Oktober 2021 öffentlich über die Internetseite der Gemeinde Glienicke/Nordbahn sowie im Bauamt, Hauptstraße 18 (nach Terminabspra- che) ausgelegt.
Die Bürgerinnen und Bürger können sich inner- halb dieses Zeitraumes zu der Studie äußern und ihre Einwände sowie Vorschläge an Staamann@glienicke.eu schicken.
Ursprünglich sollten die direkten Anlieger in ei- ner Bürgerversammlung die Gelegenheit erhal- ten, sich vor einer Entscheidung in der Gemein- devertretung über das Ob und Wie eines mögli- chen Fahrbahn-/Radwegausbaus in der Leipzi- ger Straße zu äußern. Die Gemeindeverwal- tung hatte dazu verschiedene Konzepte vorge- stellt und die Bürgerinnen und Bürger um Anre- gungen und Vorschläge gebeten. Wegen der Coronavirus-Pandemie und der damit einherge- henden Eindämmungsverordnungen des Lan- des Brandenburg muss auf eine Bürgerver- sammlung verzichtet werden.
Die Machbarkeitsstudie ist zum Lesen im Inter- net hinterlegt.
Für einen Vorort-Termin melden Sie sich zwecks Terminabsprache bitte unter 033056 - 69 226 oder 69 262.
Glienicke/Nordbahn, 16.09.2021 Bauamt der Gemeinde Glienicke/Nordbahn
Öffentliche Bekanntmachung - Mandatswechsel
Frau Stefanie Liesig hat ihr Mandat für die Ge- meindevertretung Glienicke/ Nordbahn am 25.
August 2021 niedergelegt.
Herr Michael Löser nimmt als Ersatzperson die Arbeit in der Gemeindevertretung Glieni- cke/Nordbahn für die CDU nach § 60 Branden- burgisches Kommunalwahlgesetz und § 80 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung auf.
Glienicke/Nordbahn, den 07.09.2021 Hannes Landsberg, stellv. Wahlleiter
Öffentliche Bekanntmachung
Abstimmungsbehörde: Der Bürgermeister Gemeinde: --- Glienicke/Nordbahn Stimmkreis: --- 8 – Stimmkreis
Bekanntmachung
über die Durchführung eines Volksbegehrens „Volksinitiative zur Abschaffung der Erschlie- ßungsbeiträge für ,Sandpisten‘“
Die Vertreter der Volksinitiative „Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ,Sandpis- ten‘“ haben fristgemäß die Durchführung eines Volksbegehrens verlangt. Die Landesregierung oder ein Drittel der Mitglieder des Landtages Brandenburg haben innerhalb der Frist des § 13 Absatz 3 des Volksabstimmungsgesetzes (VAGBbg) keine Klage gegen die Zulässigkeit des Volksbegehrens anhän- gig gemacht.
Das Volksbegehren kann durch alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab dem 12. Oktober 2021 bis zum 11. April 2022
durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten oder durch briefliche Eintragung auf den Ein- tragungsscheinen unterstützt werden. Gemäß § 17 Absatz 2 VAGBbg können die Bürgerinnen und Bür- ger ihr Eintragungsrecht durch Eintragung in die amtliche Eintragungsliste nur bei der Abstimmungsbe- hörde der Gemeinde ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung oder, sofern sie keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben, ihren gewöhnlichen Aufent- halt haben; diese Bürgerinnen und Bürger können ihr Eintragungsrecht jedoch auch bei den zu Buch- stabe A) angeführten weiteren Eintragungsstellen ausüben.
Eintragungsberechtigt sind gemäß § 16 VAGBbg in Verbindung mit §§ 5 und 7 des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes (BbgLWahlG) alle deutschen Bürgerinnen und Bürger, die zum Zeitpunkt der Ein- tragung oder spätestens am 11. April 2022
- das 16. Lebensjahr vollendet haben, also vor dem 12. April 2006 geboren sind,
- seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg ihren ständigen Wohnsitz oder, sofern sie keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben sowie nicht nach § 7 BbgLWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
A) Unterstützung des Volksbegehrens durch Eintragung in Eintragungslisten
Das Volksbegehren kann durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten in den folgenden Ein- tragungsräumen der Abstimmungsbehörde (Nummer 1 bis2) bis Montag, den 11. April 2022, 16 Uhr unterstützt werden:
Lfd.
Nummer Eintragungsstellen Eintragungszeiten
1
Einwohnermeldeamt, Altes Rathaus, Hauptstraße 19,
16548 Glienicke/Nordbahn
Terminvereinbarung unter:
ema@glienicke.eu
2
Wahlleitung, Altes Rathaus, Hauptstraße 19, 16548 Glienicke/Nordbahn
Terminvereinbarung unter:
033056 69 170
Personen, die sich in die Eintragungslisten eintragen wollen, haben sich über ihre Person auszuweisen (§ 7 Absatz 1 Volksbegehrensverfahrensverordnung - VVVBbg).
Wer sich in die Eintragungsliste einträgt, muss persönlich und handschriftlich unterzeichnen. Neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname, Tag der Geburt, Wohnort und Wohnung, bei mehreren Woh- nungen die Hauptwohnung oder gewöhnlicher Aufenthalt, sowie der Tag der Eintragung lesbar einzu- tragen (§ 18 Absatz 1 VAGBbg i. V. m. § 8 Absatz 1 VVVBbg). Eine Eintragung kann nach § 18 Absatz 2 VAGBbg nicht mehr zurückgenommen werden.
Eintragungsberechtigte Personen, die wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage sind, die Eintragung selbst vorzunehmen und dies mit Hinweis auf ihre Behinderung zur Niederschrift erklären, werden von Amts wegen in die Eintragungsliste eingetragen (§ 15 Absatz 2 Satz 2 VAGBbg i. V. m. § 8 Absatz 2 VVVBbg).
Eintragungsberechtigte Personen, die wegen einer körperlichen Behinderung den Eintragungsraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können, können eine Person ihres Ver- trauens (Hilfsperson) mit der Ausübung ihres Eintragungsrechts beauftragen. Hierfür ist der Hilfsperson eine entsprechende Vollmacht durch die eintragungsberechtigte Person auszustellen (§ 15 Absatz 2 Satz 2 VAGBbg i. V. m. § 7 Absatz 4 VVVBbg).
B) Unterstützung des Volksbegehrens durch briefliche Eintragung
Jeder Eintragungsberechtigte hat das Recht, auf Antrag das Volksbegehren durch briefliche Eintragung zu unterstützen. Der Antrag kann von der eintragungsberechtigten Person selbst oder einer von ihr bevollmächtigten Person schriftlich, elektronisch (z. B. per E-Mail oder Fax) oder mündlich (zur Nieder- schrift) bei der Abstimmungsbehörde gestellt werden, in der die eintragungsberechtigte Person ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bei der elektronischen Antragstellung ist der Tag der Geburt der antragstellenden Person anzugeben (§ 15 Absatz 6 Satz 4 VAGBbg). Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig.
Die antragstellende Person kann sich bei der Antragstellung auch der Hilfe einer Person ihres Vertrau- ens (Hilfsperson) bedienen (§ 15 Absatz 6 Satz 2 i. V. m. § 15 Absatz 2 Satz 2 VAGBbg).
Eintragungsscheine können bis zwei Tage vor Ablauf der Eintragungsfrist beantragt werden (§ 8a Ab- satz 5 VVVBbg).
Die für die briefliche Eintragung erforderlichen Unterlagen (Eintragungsschein und Briefumschlag) wer- den der antragstellenden Person entgeltfrei übersandt.
Die Eintragung muss persönlich vollzogen werden. Wer wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage ist, die briefliche Eintragung persönlich zu vollziehen, kann sich der Hilfe einer Person (Hilfs- person) bedienen (§ 15 Absatz 2 Satz 2 VAGBbg). Auf dem Eintragungsschein hat die eintragungsbe- rechtigte Person oder die Hilfsperson gegenüber der Abstimmungsbehörde an Eides statt zu versichern, dass sie die Erklärung der Unterstützung des Volksbegehrens persönlich oder nach dem erklärten Wil- len der eintragungsberechtigten Person abgegeben hat (§ 15 Absatz 7 VAGBbg).
Bei der brieflichen Eintragung muss der Eintragungsberechtigte den Eintragungsschein so rechtzeitig an die auf dem amtlichen Briefumschlag angegebene Stelle absenden, dass der Eintragungsbrief dort spätestens am 11. April 2022, 16 Uhr eingeht.
Der Eintragungsbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Der Eintragungsbrief kann auch bei der auf dem Briefumschlag ange- gebenen Stelle abgegeben werden.
Das verlangte Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für „Sandpisten“
Der Landtag wird aufgefordert, die gemeindlichen Erschließungsbeiträge für sogenannte „Sandpisten“
abzuschaffen, d. h. für Erschließungsanlagen oder Teile von Erschließungsanlagen, die vor dem 3.
Oktober 1990 hergestellt oder für Verkehrszwecke genutzt wurden. Der Landtag möge eine entspre- chende Änderung des Kommunalabgabengesetzes vornehmen.
Begründung: Straßen sind Teil der Infrastruktur und damit der Daseinsvorsorge für jedermann. Als öffentlicher Raum sollten sie auch durch die Allgemeinheit finanziert werden. Ein besonderer Vorteil für anliegende Grundstücke ist nicht quantifizierbar. Eine Anliegerbeteiligung an Erschließungsbeiträgen ist nur gerechtfertigt, wenn es sich um neu angelegte Straßen handelt, weil sie dann erstmals die Mög- lichkeit erhalten, ihr Grundstück auch mit Fahrzeugen zu erreichen. Bei einer seit Jahrzehnten bestan- denen „Sandpiste“ bestand diese Möglichkeit aber auch schon früher. Dann sollten die Anlieger auch darauf vertrauen dürfen, dass aufgrund der langjährigen Benutzungsmöglichkeit keine Erschließungs- beitragspflichten mehr für die Fahrbahn, die Entwässerung, den Gehweg und das Straßenbegleitgrün entstehen werden. Erfolgt gleichwohl eine Heranziehung, führt dies bei den Betroffenen häufig zu Un- verständnis und untergräbt das Vertrauen in die Rechtsordnung. Aus Gründen der Rechtssicherheit und der Gerechtigkeit ist es geboten, sog. „Sandpisten“ von der Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen auszunehmen. Im Übrigen werden auch bei Landes- und Bundesstraßen keine Erschließungsbeiträge erhoben.
(Dienstsiegel) Glienicke/Nordbahn, den 8. September 2021
Dr. Hans G. Oberlack Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
zu Beschluss-Nr. 179-16/21 der Gemeindevertretung vom 02.03.2021
- Ende der amtlichen Bekanntmachungen -
Impressum
Herausgeber: Gemeinde Glienicke/Nordbahn Druck: Nordbahn gGmbH
Der Bürgermeister Werkstatt für behinderte Menschen Hauptstraße 19 Glienicker Chaussee 6
16548 Glienicke/Nordbahn 16567 Schönfließ Fax: 033056 / 69-258
E-Mail: info@glienicke.eu Internet: www.glienicke.eu
Bei Anmeldung über den eingereichten Anmeldebogen, erfolgt die postalische Zustellung (ein Exemplar pro Haushalt).
Erhältlich in der Gemeindeverwaltung Glienicke/Nordbahn.
Adressfeld