• Keine Ergebnisse gefunden

Veröffentlichung. Gem. 8a und 11 der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) Günzburg. Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Anwohner,

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Veröffentlichung. Gem. 8a und 11 der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) Günzburg. Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Anwohner,"

Copied!
7
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

PERI Werk Günzburg GmbH Kimmerle-Ring 14

89312 Günzburg Deutschland

Telefon +49 (0)8221.2782.-0 info@peri.de · www.peri.de PERI Werk Günzburg GmbH · Kimmerle-Ring 14 · 89312 Günzburg

02.09.2021 | Günzburg Sehr geehrte Damen und Herren,

Sehr geehrte Anwohner,

mit der zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall- Verordnung - 12. BImSchV) ist PERI Werk Günzburg GmbH mit Sitz in 89312 Günzburg, Kimmerle- Ring 14, als Betreiber von relevanten Betriebsbereichen, die der vorgenannten Verordnung

unterliegen, unter anderem dazu verpflichtet, Sie über Maßnahmen zur Verhütung von Störfällen und zur Begrenzung der Auswirkungen möglicher Störfälle (§§3 bis 5, 12. BImSchV) zu informieren.

Als einer der weltweit führenden Hersteller für Schalungs- und Gerüstsysteme sieht sich die PERI Gruppe in der Pflicht, in besonderem Maße Verantwortung für ihr unternehmerisches Handeln an ihren Standorten zu übernehmen.

Auf unserem Betriebsgelände in 89312 Günzburg, Kimmerle-Ring 14, betreiben wir in unserem Leitwerk Gerüst seit Gründung des Standortes, störfallfrei eine hochmoderne Feuerverzinkerei für die Stückverzinkung zum Aufbringen einer schmelzflüssigen metallischen Schutzschicht (Zink) auf die von uns hergestellten Produkte für Gerüstsysteme. Der zuständigen Behörde wurden die erforderliche Anzeige nach §7 Absatz 1 sowie der Sicherheitsbericht nach §9 der 12. BImSchV vorgelegt.

Zusammenfassung

Wir sind auf der Basis dieser Störfallverordnung und in enger Abstimmung mit den Behörden

verpflichtet, Sie über theoretisch denkbare auftretende Gefahren zu informieren, auch wenn der Eintritt eines Störfalles höchst unwahrscheinlich ist.

Auch ist es aufgrund der sehr umfangreichen baulichen, technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen höchst unwahrscheinlich, dass Sie als Anwohner von den Auswirkungen eines solchen eventuell eintretenden Störfalls betroffen sein könnten.

Mit freundlichen Grüßen, Veröffentlichung

Gem. §8a und §11 der Störfall-Verordnung (12. BImSchV)

(2)

1. Teil: Information zu Betriebsbereichen

1.1 Name oder Firma des Betreibers und vollständige Anschrift des Betriebsbereichs.

Betreiber: PERI Werk Günzburg GmbH, Kimmerle-Ring 14, 89312 Günzburg

1.2 Bestätigung, dass der Betriebsbereich den Vorschriften dieser Verordnung unterliegt und dass der zuständigen Behörde die Anzeige nach § 7 Absatz 1 und bei Betriebsbereichen der oberen Klasse der Sicherheitsbericht nach § 9 Absatz 1 vorgelegt wurde.

Der Betriebsbereich unterliegt der Störfallverordnung und entspricht einem Betrieb der oberen Klasse. Der Betriebsbereich wurde der zuständigen Behörde nach §7 angezeigt, sowie der Sicherheitsbericht nach §9 Absatz der 12. BImSchV vorgelegt.

1.3 Verständlich abgefasste Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich.

Folgende Prozesse finden im entsprechenden Betriebsbereich statt.

PROZESS TÄTIGKEITSBESCHREIBUNG

Vorbehandlung

- Entfetten - Beizen - Fluxen Trocknen Verzinken

Anlieferung/Abholung

Lager

Vollautomatisiertes Eintauchen in Wirkbäder, dazwischen jeweils Spülen

- Entfernung von Öl und Fett auf den Produktoberflächen - Entfernung von Rost und Zunder bei Schweißteilen - Vorbereitung der Oberfläche für die Verzinkung Entfernung von Feuchtigkeit

Überzug mit schmelzflüssigem Zink

Transport von Roh- und Betriebshilfsstoffen sowie Abfällen durch externe Dienstleister

Bereitstellung von Roh- und Betriebshilfsstoffen sowie Abholung von Abfällen

(3)

1.4 Bezeichnung und Gefahreneinstufung der im Betriebsbereich vorhandenen relevanten gefährlichen Stoffe.

Die verwendeten Stoffe die im Sinne der Störfallverordnung als umweltgefährlich und somit störfallrelevant eingestuft sind, welche in relevanten Mengen im Betriebsbereich zum Einsatz kommen sind:

VERFAHRENSSCHRITTE CHEMISCHE EINSATZSTOFFE GEFAHR FÜR MENSCH UND UMWELT

Zinkbeizen Zinkchlorid

Signalwort: Gefahr H302, H314, H400, H410 Fluxen Zinkchlorid-Lösung (anteilig)

Signalwort: Gefahr;

H302, H314, H400, H410

Lager Zinkchlorid (Altbeize)

Signalwort: Gefahr H302, H314, H400, H410 Schlämme aus Entfettung

Signalwort: --- H411

Zinkchlorid

(Fluxmittel pulverförmig)

Signalwort: Gefahr H302, H314, H400, H410 Filterstäube

Signalwort: Achtung H400, H410

(4)

1.5 Allgemeine Informationen darüber, wie die betroffene Bevölkerung erforderlichenfalls gewarnt wird; angemessene Informationen über das Verhalten bei einem Störfall oder Hinweis, wo diese Informationen elektronisch zugänglich sind.

Wenn ein Brand über die Brandmeldeanlage registriert wird, erfolgt ein automatischer Alarm bei der ständig besetzten Leitstelle der Feuerwehr. Bei Bedarf werden die umliegenden Freiwilligen Feuerwehren hinzugezogen.

Bei Austritt von wassergefährdenden Stoffen sind keine direkten Auswirkungen auf die Nachbarschaft zu befürchten. Die Vorbehandlungsbäder und Lagerbereiche der Gefahrstoffe verfügen über ausreichend dimensionierte Lagerkapazitäten und Brandwiderstände.

Verhalten im Notfall:

• Bitte beachten Sie im Schadensfall die Lautsprecherdurchsagen der Polizei und Feuerwehr sowie mögliche Radio- und Fernsehdurchsagen.

• Halten Sie sich vom Unfallort fern und halten Sie die Straßen und Wege für die Einsatzkräfte frei.

• Leisten Sie den Anweisungen von Polizei und Feuerwehr Folge.

1.6 Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung durch die Überwachungsbehörden

Die derzeit letzte Vor-Ort-Besichtigung der Feuerverzinkerei durch die zuständigen Behörden fand am 18. Februar 2021 statt. In regelmäßigen Abständen werden wir PERI Werk Günzburg GmbH durch die zuständigen Behörden geprüft. Nähere Informationen können Sie beim Landratsamt Günzburg, An der Kapuzinermauer 1, 89312 Günzburg einholen.

1.7 Einholung weiterer Informationen

Weitere Informationen über Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten im Störfall erteilen wir Ihnen gerne auf Anfrage. Bitte wenden Sie sich an PERI Werk Günzburg GmbH, Kimmerle-Ring 14 in 89312 Günzburg, unter der Telefonnummer +49(0)8221.2782-0 oder per E-Mail an info@peri.com. Ihre Anfrage wird dann umgehend an die entsprechende Stelle in unserem Hause zur Bearbeitung weitergeleitet.

(5)

2. Teil: Weitergehende Informationen zu Betriebsbereichen

Nachfolgend werden Angaben zum Betriebsbereich gem. § 11 Abs. 1 der StörfallV i.V.m.

Anhang V Teil 2 der StörfallV aufgeführt, soweit diese keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beinhalten.

2.1 Allgemeine Informationen zu den Gefahren, die von einem Störfall ausgehen können, einschließlich ihrer möglichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt und zusammenfassende Darstellung der wesentlichen Störfallszenarien und der Maßnahmen, mit denen diese Szenarien verhindert werden oder ihre Auswirkungen begrenzt werden sollen.

2.1.1 Darstellung der Gefahren und mögliche Auswirkungen

Die Feuerverzinkerei am Standort Günzburg, dient der Oberflächenbeschichtung von Metallen durch Eintauchen in geschmolzenes Zink (bei etwa 450°C).

Die vorgeschaltete Vorbehandlungsbäder dienen zur Reinigung der Teile von Fetten, Ölen und arteigenen Verunreinigungen wie z. Bsp. Rost und Zunder.

Die auf Zinkchlorid (ZnCl 2) als Störfallstoff basierenden Gemische bzw. saure Lösungen bilden einen Anteil von ca. 94 % der insgesamt gehandhabten störfallrelevanten Stoffmenge. Diese werden als umweltgefährdend eingestuft.

Im Tanklager & Abtankbereich sind mehrere Lagertanks vorhanden. In diesen Lagertanks wird die Frischsäure und Altsäure aus der Eisen- und Zinkbeize zur Entsorgung gesammelt und gelagert. Der Lagertank für das gesättigte Zinkchlorid ist als sicherheitsrelevantes Anlagenteil (SRA) eingestuft.

Die Ab-& Betankung der Lagertranks erfolgt durch geschultes Personal, im abgetrennten Tanklager & Abtankbereich.

Die Vorbehandlungsbäder, aber auch Lagertanks, stehen in entsprechend wasserrechtlich zugelassene beschichtete Auffangräume mit ausreichend Auffangvolumen. In diesem

Auffangräumen sind Leckanzeigeeinrichtungen installiert. Es finden tägliche Rundgänge statt.

Gefahrstofflager, mit entsprechend zugelassener Beschichtung, beschränkt sich auf maximales Volumen von 1.000 l je Einzelgebinde. Die Einzelgebinde weißen alle eine

Zulassung für den Straßentransport auf. Weiterhin werden diese auf wasserrechtlich konforme Auffangwannen gelagert.

Das Gefahrstofflager dient der zeitweiligen Lagerung von Abfällen, die gefährliche und nicht gefährliche Eigenschaften haben können. Es ist ein sicherheitsrelevanter Teilbetriebsbereich

Zinkasche ist ein Abfall, welcher aus dem Prozess des Feuerverzinkens entsteht. Dieser Abfall liegt nicht in Kleinstkörnung (Staubförmig) vor.

Die grobkörnige Zinkasche wird in abgedeckten Container gelagert. Im Falle von Verlusten beim Umfüllen, werden die geringen Mengen sofort aufgekehrt. Somit kann eine Umweltgefährdung ausgeschlossen werden.

(6)

Dennoch kann es bei einem Schadensereignis (beispielsweise einem Brand) zu

wahrnehmbaren Beeinträchtigungen kommen. Je nach ausgetretenem Stoff kann dies zu Reizungen von Auge, Nase und Mund führen, zu Beeinträchtigungen durch Ruß- und Rauchbildung kommen.

Eine Beeinträchtigung der Umwelt (Wasser und Boden) durch den Austritt einer

wassergefährdenden Flüssigkeit ist hingegen nicht zu befürchten. Die relevanten Flächen sind vollflächig in einer baulichen Ausführung versiegelt, die als dicht im Sinne des Wasserrechtes anerkannt sind. Durch die wannenförmige Gestaltung der Flächen ist eine Rückhaltung gewährleistet.

2.1.2 Darstellung der Maßnahmen zu Verhinderung und Schadensbegrenzung

Wir als PERI treffen an unserem Standort in Günzburg alle erdenklichen Maßnahmen, um mögliche Schadensereignisse zu verhindern. Sollte dennoch ein Schadensereignis eintreten, ist es unser Ansinnen, die Auswirkungen weitgehend zu beschränken.

Neben dem Umwelt- und Ressourcenschutz hat die Anlagensicherheit bei PERI höchste Priorität. Schon in der Konzeptionsphase werden die Umwelt- und Sicherheitsaspekte mitberücksichtigt. Um einen gleichbleibend hohen Sicherheitsstandard unserer Anlagen zu garantieren, werden systematische Gefahrenanalysen erstellt. Die daraus resultierenden technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen, werden entsprechend umgesetzt.

Eine ständige Weiterqualifikation und Schulung unseres Teams, gehört genauso zu unserem Selbstverständnis wie die regelmäßige Wartung und Instandhaltung unserer Anlagentechnik.

Um dies zu realisieren, betreiben wir ein Sicherheitsmanagementsystem. Dies dient dem Aufspüren von Schwachstellen und der umgehenden Einleitung von technischen oder organisatorischen Gegenmaßnahmen. Dadurch gewährleisten wir, einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess der getroffenen Maßnahmen. Die technischen Maßnahmen helfen hierbei dem Identifizieren, aber auch der Verhinderung von Stofffreisetzungen sowie dem Gewässer- und Brandschutz. Die organisatorischen Maßnahmen dienen allein der

Gefahrenabwehr und sind zusätzlich im internen Alarm- und Gefahrenabwehrplan (AGAP) hinterlegt.

Der AGAP beschreibt erste Schritte die im Falle einer Störung des bestimmungsgemäßen Betriebes, wie die Freisetzung von Stoffen oder der Beginn eines Brandes, erforderlich sind.

Der AGAP beschreibt weiterhin die notwendigen Maßnahmen, welche den Schutz der eigenen Belegschaft garantieren und die Verständigung mit den externen Einsatzkräften sicherstellen soll. Der AGAP dient den zuständigen Behörden als Grundlage für die Erstellung der

Notfalleinsatzpläne.

Im Falle eines Versagens der Schutzmaßnahmen und dennoch eintreten eines Störfalles, sind kurzzeitige Auswirkungen außerhalb unseres Betriebsbereiches nicht auszuschließen. Diesen Fall haben wir im Rahmen eines Sicherheitsberichtes mit Gefahrenanalyse und

Auswirkungsbetrachtung analysiert und durch einen unabhängigen Experten prüfen lassen.

Diese Unterlagen liegen der zuständigen Behörde vor. Die von uns getroffenen Maßnahmen wie z. Bsp.

- ausreichend dimensionierte Auffangräume,

- fachgerechte und wasserrechtlich zugelassene Bodenbeschichtung mit Aufkantung, - vollflächige Brandmeldeanlage,

- regelmäßige Überprüfung sicherheitsrelevanter Anlagenteile wurden für gut und angemessen befunden.

(7)

2.2 Bestätigung, dass der Betreiber verpflichtet ist, auf dem Gelände des Betriebsbereichs – auch in Zusammenarbeit mit Notfall- und Rettungsdiensten – geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung von Störfällen und zur größtmöglichen Begrenzung der Auswirkungen von Störfällen zu treffen.

Wir als PERI verpflichten uns, auf Basis unseres Sicherheitsmanagementsystems mit den Vorgaben aus der Unternehmenspolitik und den Unternehmensleitlinien, auf unserem Betriebsgelände in Günzburg die Maßnahmen zu treffen, die im Betriebsbereich zur Bekämpfung von Störfällen im Sinne der 12. BImSchV erforderlich sind. Dabei steht die größtmögliche Begrenzung der Auswirkung von Störfällen im Vordergrund.

Dies erfolgt ausschließlich in Zusammenarbeit mit den zuständigen Notfall- und Rettungsdiensten.

2.3 Angemessene Informationen aus den externen Alarm- und Gefahrenabwehrplänen zur Bekämpfung der Auswirkungen von Ereignissen außerhalb des Betriebsgeländes mit der Aufforderung, allen Anordnungen von Notfall- oder Rettungsdiensten im Fall eines Ereignisses Folge zu leisten.

Für die Bekämpfung der Auswirkung von Ereignissen außerhalb unseres Betriebsgeländes liegt die Verantwortung bei den zuständigen öffentlichen Stellen.

Hierbei leisten unter anderem die Feuerwehr, die Polizei, Rettungsdienste oder auch das THW Hilfestellung bei der Bekämpfung und Begrenzung von Schäden.

Die zuständigen öffentlichen Stellen, treffen die Entscheidung, ob zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung benötigt wird. Sie stufen auch die Schwere des Ereignisses

abschließend ein und sorgen bei Bedarf für die Durchführung entsprechender Maßnahmen.

Im Falle benötigter Maßnahmen zur Bekämpfung der Auswirkungen von Ereignissen außerhalb des Betriebsbereichs benötigt werden, werden die Notfall- und Rettungsdienste vollumfänglich informiert und deren Anweisungen Folge geleistet. Dieses Vorgehen ist auch in unserem Alarm- und Gefahrenabwehrplan (AGAP) verankert.

2.4 Gegebenenfalls Angabe, ob der Betriebsbereich in der Nähe des Hoheitsgebiets eines anderen Mitgliedstaats liegt und damit die Möglichkeit besteht, dass ein Störfall grenzüberschreitende Auswirkungen nach dem Übereinkommen über die

grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) hat.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Das Land gewährt auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung Zuwendungen zur Förderung von Projekten der Jugendhilfe mit und für junge Geflüchtete zur Wertevermittlung

alten Kaispeicher waren, der zudem im Zweiten Weltkrieg größtenteils zerstört und danach vom Hamburger Architek- ten Werner Kallmorgen wiederaufgebaut worden war, zeigt

Wenig überraschend wird daher ein Ausbau des Systems der betrieblichen Pensionsvorsorge mehrheitlich goutiert: Drei Viertel der Österreicherinnen und Österreicher (76

„Wahl 2021: Politik trifft Engagement für Wandern, Heimat, Naturschutz und Infrastruktur“: Einladung der örtlichen und regionalen Wander- und Gebirgsvereine sowie

Nicht geregelt ist auch, an wen die Beschlüsse zuzustellen sind und auf welche Weise (eigenhändig, an Vertreter etc.). Ebensowenig ist das Recht auf einen

Mit Blick auf den für eine vollständige Dekarbonisierung erforderlich werdenden Bedarf nach Grünem Wasserstoff 3 ist abschließend noch zu konstatieren, dass trotz Ausweitung der

Der Gesetzentwurf räumt interpretionsbedürftigen nicht-geologischen Kriterien einen hohen Stellenwert ein. „Sozioöko- nomische Potenzialanalysen“ und

„Wenn die bisherigen Ankündi- gungen eines niedrigen Zinsniveaus eingehalten werden, ist weiterhin mit vielen und auch großen Immobilien- transaktionen zu rechnen.“ Denn wo