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Sicheres und sauberes Stuttgart

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Sicheres und sauberes Stuttgart

Die Landeshauptstadt Stuttgart ist eine der sichersten Großstädte Deutschlands und hat mit dem Konzept „Sauberes Stuttgart“ im Jahr 2018 zahleiche Maßnahme auf den Weg gebracht, um die Müllvermeidung und -entsorgung im öffentlichen Raum zu verbessern. Durch die – auch coronabedingte – veränderte Nutzung öffentlicher Plätze und Anlagen besteht jedoch Bedarf an weiteren Maßnahmen. Darauf reagiert die Stadt jetzt mit dem Programm „Sicheres und sauberes Stuttgart“.

Der Gemeinderat hat 30 neue Stellen für den Städtischen Vollzugsdienst (SVD) geschaffen, wodurch der SVD sukzessive auf insgesamt 100 Stellen erhöht wird. Der Städtische Vollzugsdienst wird damit in die Lage versetzt, die zahlreichen bisherigen Aufgaben im Rahmen seines Streifendienstes häufiger und nachhaltiger zu erfüllen.

Außerdem werden die Möglichkeiten für flexiblere Schwerpunkteinsätze gerade auch bei der Überwachung öffentlichen Plätze und Anlagen erhöht.

Darüber hinaus werden für ein sicheres und sauberes Stuttgart Finanzmittel in Höhe von 1 Mio. Euro pro Jahr. in den Doppelhaushalt 2022/23 und die Finanzplanung eingestellt. Die Stadt wird ein Gesamtkonzept für die Bespielung öffentlicher Flächen erarbeiten, an dem sich der gezielte Einsatz dieser Mittel orientieren wird. So sollen an den Plätzen und in den Anlagen, die sich als Hauptanlaufstellen der öffentlichen Nutzung herausgestellt haben, mehr Toiletten und mehr Mülleimer aufgestellt und die Reinigung im Bedarfsfall verstärkt werden. Ebenso kann aus diesem Topf der Einsatz privater Sicherheitskräfte zur Ergänzung von Städtischem Vollzugsdienst und Polizei finanziert werden. Aber auch die gezielte Belegung kritischer Flächen mit

Sportangeboten oder Veranstaltungen kann finanziell unterstützt werden.

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Großinvestitionen bei Bau- und Sanierungsprojekten

Als zentrale Kultur- und Bildungseinrichtung – mit Strahlkraft weit über die

Stadtgrenzen hinaus – und als Teil einer ambitionierten Smart-City-Strategie wird die Realisierung eines Hauses für Film und Medien mit Gesamtkosten von 47 Millionen Euro in Angriff genommen. Im Bereich Bildung werden in allen Stadtbezirken wichtige Schulbauprojekte weiterentwickelt. Bei der Schulsituation in Stammheim wird die Entwicklung der Park-Realschule und Ganztagsgrundschule in einem weiteren Bauabschnitt vorangetrieben. Ein Schwerpunkt ist auch die Fortführung des Neuen Gymnasiums Leibnitz in Feuerbach und die damit verbundene Entwicklung des Schulcampus-Areals. Die bisher prognostizierten Gesamtkosten belaufen sich auf 132,5 Millionen Euro. Die Entwicklung des Schulcampus Feuerbach stellt demnach das derzeit größte Schulbauvorhaben der Stadt dar. Darüber hinaus werden im kommenden Doppelhaushalt für 20 Schulbaumaßnahmen Planungsmittel in Höhe von über 35 Mio. EUR bereitgestellt.

Weitere Akzente des Haushalts liegen im Bereich der Stadtteilinfrastruktur, bei Bürgerzentren etwa in Stammheim, Sillenbuch, Degerloch und Untertürkheim sowie bei zahlreichen Sporthallen- und Sporteinrichtungen, ob in Plieningen/Birkach, Hedelfingen, Feuerbach, im Neckarpark oder auf der Waldau.

Im Bereich des Tiefbaus sind für den Bau der B10/14-Verbindung am Leuze sowie für Restarbeiten am Rosensteintunnel weitere 38 Millionen beschlossen worden. Zur Steigerung der Energieeffizienz des Wagenburgtunnels, des Lärmschutztunnels Neugereut und des Peregrinatunnels stehen für den Austausch der

Tunnelbeleuchtung 5,4 Millionen Euro zur Verfügung, für die Aufrüstung der Stuttgarter Straßentunnel mit Digitalfunk über 1,2 Millionen Euro. Für den Bahnhofsvorplatz Bad Cannstatt sowie den Kelterplatz Wangen stehen rund 7,7 Millionen Euro bereit. Auch in den Erhalt und die Erneuerung der Straßen wird mit jährlich 23 Millionen Euro weiter investiert. Bei den größeren Straßenumgestaltungen wurde die Pragstraße mit knapp 17 Millionen Euro, die Theodor-Heuss-Straße inklusive Radweg mit 13,2 Millionen sowie die Umgestaltung der Knotenpunkte der Nord-Süd-Straße mit 5 Millionen Euro bedacht. Daneben hat der Gemeinderat Mittel von jährlich 2 Millionen Euro zur Fortsetzung des barrierefreien Ausbaus von

Bushaltestellen bis 2030 und jährlich 1 Million Euro für das innerstädtische Fußverkehrskonzept genehmigt.

Bei den Stuttgarter Bädern soll das neue Sportbad NeckarPark im Frühsommer 2022 fertiggestellt werden und die Traglufthalle im Inselbad Untertürkheim und das

Hallenbad Cannstatt ersetzen. Als Zukunftsprojekt ist die Fertigstellung des Neubaus des Hallenbads Zuffenhausen für Mitte 2026 geplant. Ein weiterer Neubau ist für das Hallenbad in Sonnenberg ab 2027 geplant, Vaihingen soll ab 2030 saniert werden.

Um die Bezirke nicht im Trockenen stehen zu lassen, will die Stadt ein Interimsbad als Ersatzwasserfläche bieten. Davon profitieren während der Schließungsphasen 44 Schule, 22 Vereine sowie Hunderte Schwimmkurse. Der Rat stimmte einstimmig für 6,3 Millionen Euro starke Projekte. Das temporäre Becken wird dann in den

jeweiligen Bezirken errichtet.

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Mittel für Schulen: Von Bauvorhaben bis Digitalisierung

Schulbau- und Schulsanierungsprojekte zählen zu den Schwerpunkten im

Doppelhaushalt 2022/2023. Mittel wurden sowohl für Vorhaben, die bereits in den Vorjahren begonnen wurden, als auch für neue Bauprojekte zur Verfügung gestellt.

Neben der Finanzierung des „Neuen Gymnasiums Leibniz“ in Feuerbach als derzeit größtes Einzelvorhaben mit zusätzlich 114,5 Millionen Euro hat der Gemeinderat die Weiterfinanzierung von zahlreichen laufenden Bauvorhaben beschlossen. So wurden etwa für den Ausbau des Standorts Reiterkaserne der Altenburgschule in Bad

Cannstatt zusätzlich 26,9 Millionen Euro bewilligt und für die Erweiterung und Umstrukturierung der Anne-Frank-Gemeinschaftsschule in Möhringen zusätzlich 14,45 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Zu den finanzierten Projekten gehören des Weiteren der Ersatzneubau Hengstäcker 2 für das Schulzentrum Hengstäcker, für den zusätzliche Mittel in Höhe von 17,9 Millionen Euro beschlossen wurden, sowie die Umstrukturierung und Erweiterung der Wilhelmsschule Wangen, für die zusätzlich 15 Millionen Euro bewilligt wurden. Für die Erneuerung der Außenanlagen der

Sporthalle Möhringen, der TVH Steinhaldenfeld, der Grundschule Mühlhausen, der Immenhoferschule sowie des Sportplatzes am Hegel-Gymnasium wurden insgesamt 2,74 Millionen Euro bereitgestellt.

Planungsmittel bereitgestellt

Die Stadträtinnen und Stadträte haben außerdem Planungsmittel in Höhe von insgesamt 36 Millionen Euro beschlossen. Damit können die Planungen unter

anderem für den Schulstandort Stammheim, für das Eiermann-Areal in Vaihingen, die Pragschule in Stuttgart-Nord, die Deutsch-Französische Grundschule in Sillenbuch, die Grundschule Heumaden sowie für den Neubau von Schulsporthallen am

Schulzentrum Heilbronner Straße und am Gottlieb-Daimler-Gymnasium fortgeführt werden. Auch für ein Modul-Schulgebäude, das adäquate

Auslagerungsmöglichkeiten bei großen Sanierungs- und Bauvorhaben bieten wird, sind Planungsmittel bewilligt worden.

Dezentrale Handwerkerteams

Parallel sollen künftig bauliche und technische Kleinmaßnahmen an den bestehenden Schulgebäuden beschleunigt und verstärkt durchgeführt werden. So soll

sichergestellt werden, dass Schulgebäude auch bis zur Umsetzung umfassender Sanierungen in gutem Zustand bleiben. Hierzu hat der Gemeinderat insgesamt acht zunächst bis Ende 2025 befristete Stellen zur Einrichtung von vier dezentralen Handwerkerteams beim Schulverwaltungsamt bewilligt. Diese sollen künftig Mängel und Störmeldungen an den städtischen Schulen entweder selbst beheben oder direkt entsprechende Handwerker mit der Behebung beauftragen.

Digitale Endgeräte für Lehrkräfte

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Bereits im Jahr 2020 hat der Gemeinderat Beschlüsse zur Beschaffung von rund 13.000 digitalen Endgeräten für die Schülerinnen und Schüler an den städtischen Schulen gefasst. Im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2022/2023 wurde nun auch die Ausstattung aller rund 6.000 Lehrerinnen und Lehrer mit digitalen

Endgeräten beschlossen und hierfür Mittel im Umfang von 2,296 Millionen Euro sowie vier Stellen für den Gerätesupport ermöglicht. Die Ausstattung eines Teils der

Lehrkräfte konnte das Schulverwaltungsamt auf Grundlage von Förderprogrammen des Bundes und des Landes bereits im Frühjahr in die Wege leiten. Um alle

auszustatten, sind die von Bund und Land bereitgestellten Gelder nun durch städtische Mittel aufgestockt worden. Die Stadt tritt in Vorleistung und setzt auf Kompensation durchs Land.

Stellenschaffungen im Schulverwaltungsamt

Die Schullandschaft in der Landeshauptstadt Stuttgart und mit ihr das

Schulverwaltungsamt sind im Wandel begriffen. Nicht nur die Schülerschaft und ihre Bedürfnisse werden vielfältiger, sondern auch die Herausforderungen der

Schulverwaltung – sei es in den Bereichen Schulbau, Digitalisierung der Schulen oder Ausbau von qualitativ hochwertigen Ganztagsschulangeboten. Mit dem jetzt beschlossen Doppelhaushalt 2022/2023 wird dieser Entwicklung auch in den

kommenden Jahren Rechnung getragen. Zu den erforderlichen Sachmitteln werden in diesem Doppelhaushalt insgesamt 70,2 Stellen geschaffen.

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Digitalisierung: Stadt schafft neues Amt

Die Digitalisierung stellt einen der größten Transformationsprozesse für die Stadt Stuttgart dar. Damit einher geht ein fundamentaler Wandel der Arbeits- und Lebenswelten. Grundlage dafür ist die städtische Digitalisierungsstrategie „Digital MoveS – Stuttgart.Gestaltet.Zukunft“, deren Umsetzung bereits 2020 begonnen hat.

Für die zweite Umsetzungsstufe in den Jahren 2022/2023 hat der Gemeinderat der Schaffung von 120,75 Stellen zugestimmt und bewilligte insgesamt über 53 Millionen Euro Investitions‐ und Sachmittel in den beiden Jahren. Geplant ist, bis 2026 – einschließlich Personal – zirka 175 Millionen Euro in die Digitalisierung der Stadtverwaltung zu investieren.

Ziel von Digital MoveS – als ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess – ist es, den Menschen kundenorientierte, effiziente und effektive Verwaltungsprozesse digitalisiert anzubieten, basierend auf einer modernen und sicheren IT‐Infrastruktur. Im Fokus des Programms steht dabei der Dreiklang Mensch, Prozess und IT. Für die nun zweite Umsetzungsstufe werden viele weitere Projekte angegangen, so etwa die Einführung eines stadtweiten Learning Management Systems, die Umsetzung eines Onlinezugangsgesetzes, eBauantrag, Familiencard online, Ausbau von Online- Services zur Eheschließung und der Relaunch des Bürgerbeteiligungsportals.

Insgesamt sind dies stadtweit 201 große und auch kleinere Projekte. Über

stuttgart.de und service-bw.de sind inzwischen 145 Online-Services verfügbar, davon 114 mit Bezug zum Onlinezugangsgesetz (OZG). Auf service-bw.de stehen weitere 170 OZG-Leistungen zur Umsetzung mit den Ämtern und Eigenbetrieben an. Der Fokus liegt auf der Bereitstellung kundenorientierter digitaler Bürgerdienste.

Um die verschiedenen Kompetenzen zu bündeln, wird ein neues Amt für

Digitalisierung, Organisation und IT gegründet. Die Grundlagen dafür wurden 2021 vorbereitet, in der nun folgenden Umsetzungsphase ist die Arbeitsaufnahme für April 2022 geplant. Geplant ist neben einer organisatorischen Integration auch die örtliche Zusammenführung der Mitarbeitenden. Das neue Amt wird rund 322 Stellen

umfassen.

Während sich Digital MoveS auf die Digitalisierung der Stadtverwaltung konzentriert, befasst sich der umfassendere Ansatz „Smart City“ mit den Auswirkungen der Digitalisierung auf den städtischen Lebensraum, etwa bei Klima, Umwelt oder

Mobilität. Die Stadt Stuttgart ist hier in zahlreichen Bereichen bereits zukunftsweisend aufgestellt, eine noch fehlende Smart City-Strategie soll jetzt erstellt werden. Die Federführung für das Zukunftsthema liegt bei der Wirtschaftsförderung. Daher wird in diesem Bereich zum Doppelhaushalt eine Koordinierungsstelle geschaffen, die – zusammen mit den Fachabteilungen – eine gemeinschaftliche und ganzheitliche Zielvision für eine Smart City Stuttgart entwerfen, mit allen relevanten Akteuren abstimmen und dann Umsetzungsstrategien mit konkreten Maßnahmen aufstellen soll.

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Nachhaltige Mobilität als Daueraufgabe

Das Thema Mobilität ist eine zentrale Daueraufgabe jeder Kommune. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat daher unter Vorsitz des Oberbürgermeisters zusammen mit den jeweiligen Fachreferaten und -ämtern den Aktionsplan

„Nachhaltig mobil in Stuttgart“ erarbeitet, der mit breiter Mehrheit 2017 vom

Gemeinderat beschlossen wurde. Der Aktionsplan formuliert den Handlungsrahmen und definiert konkrete Maßnahmen, mit denen die Ziele nachhaltiger Mobilität in der Landeshauptstadt Stuttgart erreicht werden können. Die Fortschreibungen sind Bestandsaufnahme und konsequente Weiterentwicklung konkreter Maßnahmen für eine nachhaltigere Mobilität in der Landeshauptstadt Stuttgart.

Zur Unterstützung und Beschleunigung der Ziele des Aktionsplanes wurde auch zum Doppelhaushalt ein umfangreiches, ausgewogenes und ehrgeiziges Paket geschnürt, aus dem viele Maßnahmen in den Haushaltsplanberatungen aufgegriffen wurden.

Der Schwerpunkt liegt in diesem Doppelhaushalt in der Verstetigung und Sicherung des bisher Erreichten ohne neue Aufgaben zu vernachlässigen. Mit diesem

inzwischen vierten Haushaltspaket Mobilität investiert die Landeshauptstadt Stuttgart in alle Bereiche der nachhaltigen Mobilität.

Im Doppelhaushalt stehen insgesamt 16.5 Millionen Euro bereit unter anderem für folgende Maßnahmen:

- Autofreier Sonntag/Stuttgarter Mobilitätswoche - Emissionsarme Buslinien

- Fortschreibung Ergänzungsverkehre, Pilotprojekt Ortsbuslinie - Fortsetzung des Ausbauprogramms Barrierefreie Bushaltestelle - Weitere Maßnahmen für das innerbetriebliche Mobilitätsmanagement

einschließlich der Einführung eines städtischen Angebots zum Dienstradleasing

- Fortsetzung des stadtinternen Fonds emissionsarmes Fahren - Fortsetzung städtische E-Taxiförderung

- Platz zum Spielen durch Ausbau verkehrsberuhigter Bereiche - Fortführung Fußverkehrskonzept

- Weiterentwicklung der IVLZ

- Umgestaltung Pragstraße Bad Cannstatt

- Umgestaltung Außenbereiche Theodor-Heuss-Straße, inklusiv baulich getrennter Radwege

- Neubau des Radwegs Jahnstraße (Hauptradroute 7) mit Fahrbahnsanierung

- Sanierung Steg Fauststraße

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Zur Umsetzung dieser und weiterer Maßnahmen aus allen Handlungsfeldern des Aktionsplans „Nachhaltig mobil in Stuttgart“ wurden zum Doppelhaushalt 2022/2023 zusätzlich 7,5 Stellen geschaffen.

Radverkehr wird weiter gestärkt

Stuttgart soll Fahrradstadt werden, das hat der Gemeinderat per Grundsatzbeschluss im Jahr 2019 beschlossen. Mit dem Ziel, den Radverkehr zu steigern, das

Hauptradroutennetz fertigzustellen und das Radfahren insgesamt attraktiver zu machen, soll in der Landeshauptstadt die nachhaltige und umweltfreundliche Mobilität auch im Doppelhaushalt 2022/23 gefördert werden. Viele begonnene Planungen können im nächsten Doppelhaushalt umgesetzt werden. So nimmt der Ausbau der Radverkehrsanlagen spürbar Fahrt auf. Für 2022/23 können ca. 15 km

Radverkehrsanlagen verbessert oder neu hergestellt werden. Insgesamt investiert die Stadt weitere rund 6,5 Millionen Euro pro Jahr in den Ausbau der Radinfrastruktur.

Ein Schwerpunkt ist die Einrichtung von Fahrradstraßen. So wird die Möhringer Straße/Burgstallstraße in zwei Bauabschnitten zur Fahrradstraße umgestaltet, ebenso die Wiesbadener Straße und die Burgenlandstraße. Weitere Fahrradstraßen sollen bis Ende 2023 fertig geplant an das Tiefbauamt zur Umsetzung übergeben werden. Der Ausbau der HRR 2 und die Umgestaltung der Pragstraße nach

Eröffnung des Rosensteintunnels sind (nach Kilometern) die größten Projekte, die zur Umsetzung anstehen. Ebenso soll die Böblinger Straße (Kaltentaler Abfahrt) durch eine Pop-up-Maßnahme verbessert werden. Als künftiges Projekt soll im Rahmen einer Straßensanierung entlang der Jahnstraße zwischen Geroksruhe und Ruhbank ein erster Bauabschnitt der Radschnellverbindungen von der Innenstadt nach Ostfildern/Filderstadt realisiert werden. (HRR 41, RSV 7) Mit den Vorplanungen zum Rotebühlplatz und zum Hedelfinger Platz werden ab 2022 zwei anspruchsvolle Knotenpunkte geplant, um diese für den Radverkehr attraktiver zu gestalten.

Auf Grundlage der abgeschlossenen Machbarkeitsstudie zu Radschnellverbindungen sollen im weitere Abschnitte geplant werden, u.a. im Korridor nach Fellbach und im Korridor nach Esslingen. Derzeit läuft zudem eine Machbarkeitsstudie für die Neue Weinsteige. Untersucht wird darin, ob unter Wegfall eines Fahrstreifens ein Angebot für den Radverkehr im Radschnellverbindungsstandard erreicht werden kann. Nach Abschluss der Machbarkeitsstudie kann im Jahr 2022 mit der Vorplanung begonnen werden. Die Verbindung von Degerloch in die Innenstadt ist eine zentrale Achse im Radverkehrsnetz.

Im Jahr 2022 sollen zudem weitere Stuttgarter RegioRadStuttgart-Stationen im Stadtgebiet eingerichtet werden. Weitere zehn E-Lastenräder sollen im 1. Quartal 2022, überwiegend in den äußeren Stadtbezirken, in das RegioRadStuttgart integriert werden. Der städtische Stationsaufbau gilt danach als abgeschlossen.

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Die E-Lastenradförderung für Stuttgarter Familien wird auch in den Haushaltsjahren 2022/2023 fortgesetzt. 2022 soll noch ein niederschwelliges Ausleihangebot mit zunächst 60 E-Lastenrädern hinzukommen. Die E-Trike Förderung für

mobilitätseingeschränkte Menschen wird ebenfalls fortgesetzt.

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Bezahlbare Wohnungen schaffen und erhalten

Der Gemeinderat hat dem Thema Wohnen – insbesondere dem bezahlbaren Wohnen – einen weiteren Schwerpunkt eingeräumt. Für den geförderten

Mietwohnungsbau, einschließlich möglicher Nachsubventionierungen für geförderte Bestandswohnungen, stehen im nächsten Doppelhaushalt daher jährlich 3,5 Millionen Euro zur Verfügung. Das seit 2019 bestehende Förderprogramm für den Mittelstand

„Wohnraum zur Schaffung von Miete“ wird mit einem Budget von 1,2 Millionen Euro pro Jahr fortgesetzt. Die Schaffung von neuem Wohnraum für mittlere

Einkommensbezieher wird über Baukostenzuschüsse der Stadt erleichtert. Auch für junge Familien, die Eigentum erwerben wollen, stehen über das Stuttgarter

Eigentumsprogramm Fördermöglichkeiten zur Verfügung: So wird der erstmalige Eigentumserwerb mit jährlich 2 Millionen Euro unterstützt. Eine Förderung wird sowohl beim Erwerb von Bestandswohnungen als auch für Neubauten, wie derzeit im Neubaugebiet Langenäcker/Wiesert Stammheim, gewährt.

Damit perspektivisch auch weiterhin bezahlbarer Wohnraum im Bestand gesichert werden kann, werden jährlich 100.000 Euro für die Untersuchung weiterer Gebiete zur Festlegung von Milieuschutzsatzungen sowie eine Stelle zur Überwachung der Sanierungsziele und der Klärung mietpreisrechtlicher Fragestellungen bereitgestellt.

Darüber hinaus sollen in den nächsten drei Jahren mit jeweils 410.000 Euro 15 potenzielle Wohnbauflächen, die im Rahmen einer Potentialanalyse ermittelt wurden, einer näheren Betrachtung unterzogen werden. Neben der Erarbeitung von

Konzepten sind auch Beteiligungsveranstaltungen vorgesehen. Außerdem soll es auch in Stuttgart künftig eine externe Beratungsstelle für gemeinschaftliches Wohnen als Ergänzung der städtischen Angebote geben.

Um die klimatischen Ziele der Stadt zu erreichen, wird beim Wohnen auch der Heizungsaustausch von Kohleöfen oder Öl-Kesselanlagen mit insgesamt 4,75 Millionen Euro gefördert. Dazu kommt das bewährte städtische

Energiesparprogramm mit einem Fördervolumen von jährlich 15 Millionen Euro.

Auch die Rahmenbedingungen sind wichtig, innerhalb derer neue Bauvorhaben realisiert werden können. Als Ausgangspunkt dient hier eine

Wohnungsbedarfsanalyse, die den tatsächlichen Bedarf an Wohnungen in Stuttgart erkundet. Mit der Zeitstufenliste Wohnen listet die Stadt auf, welche Projekte in welchem Zeitrahmen mit welcher Anzahl an Wohneinheiten realisiert werden. Hinzu kommen zusätzliche Potenziale für den Wohnungsbau, die in der Potenzialanalyse erfasst werden. Ein wichtiges Kriterium für den erfolgreichen Wohnungsbau ist auch die zügige Umsetzung der Verfahren, sowohl bei den baurechtlichen Grundlagen als auch bei der schnellen baulichen Umsetzung durch den Eigentümer. Deshalb soll letztendlich auch das Baurechtsamt gestärkt werden.

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Stuttgart verstärkt den Klimaschutz

Mit weiteren wichtigen Beschlüssen verfolgt Stuttgart das Ziel, die Stadt klimaneutral zu machen und auf Klimaveränderungen vorzubereiten. Die städtischen

Liegenschaften sollen bis 2030 ohne fossile Energien versorgt werden, dafür stellt der zukünftige Doppelhaushalt zusätzlich 50 Millionen Euro bereit. Zudem erhalten

Bürgerinnen und Bürger in Stuttgart Förderprogramme im Energiebereich und durch Aufstockung der Beratungsleistung beim Stuttgarter Energieberatungszentrum e.V.

(EBZ) Unterstützung bei der Energiewende. Gleichzeitig wird ein Bereich in den Blick genommen, der mehr Aufmerksamkeit verdient: die Ernährung. Sie trägt einen sehr großen Teil zu den klimaschädlichen Treibhausgasen bei. Und auch das Thema Klimaanpassung rückt verstärkt in den Fokus.

50 Millionen Euro zusätzlich für die Sanierung städtischer Gebäude

Um bestehende städtische Gebäude bis 2030 klimaneutral zu bekommen, muss der Umfang energetischer Sanierungen in den über 1300 städtischen Liegenschaften zunehmen. Mit den bereits in den vergangenen Jahren getätigten und den in den kommenden beiden Jahren geplanten Sanierungen ist beziehungsweise wird dies bereits für einen Teil der Liegenschaften umgesetzt. Allerdings besteht im Blick auf die Zielerreichung 2030 für die Gesamtheit der städtischen Liegenschaften nun die Aufgabe, den Status der Gebäude differenziert für die einzelnen Ämter und

Eigenbetriebe zu betrachten. So muss analysiert werden, wie viele Gebäude schon klimaneutral sind oder durch bereits begonnene oder beschlossene Maßnahmen in den nächsten Jahren klimaneutral werden, und wie viele Liegenschaften noch saniert werden müssen.

Weitere Mittel werden für den Ausbau innovativer Anlagentechnik bei städtischen Liegenschaften, für Untersuchungen im Zusammenhang mit der

Abwasserwärmenutzung und zur thematischen Stärkung des Themas Klimaschutz beim Handwerk zur Verfügung gestellt.

Stärkung des Energieberatungszentrums

Die energetische Gebäudesanierung spielt eine wichtige Rolle, um den

Energieverbrauch in Stuttgart zu senken und Energie- und Klimaziele zu erreichen.

Deshalb wird das EBZ mit 387.500 Euro pro Jahr unterstützt, um den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt eine neutrale und unabhängige Beratung bei der

energetischen Sanierung von Wohngebäuden anzubieten. Damit wird das EBZ in die Lage versetzt, sich personell zu verstärken.

Strategie für klimafreundliche Ernährung

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Die Ernährung ist laut Umweltbundesamt für bis zu 15 Prozent des persönlichen CO2- Fußabdrucks verantwortlich. Hier will die Stadt Stuttgart ansetzen: Eine neue

Koordinierungsstelle wird gemeinsam mit vielen Beteiligten eine Gesamtstrategie für klimafreundliche Ernährung in Stuttgart entwickeln. Außerdem fördert die Stadt den Verein Ernährungsrat StadtRegion Stuttgart mit 230.000 Euro pro Jahr in 2022 und 2023.Dieser bringt Akteure von der Erzeugung bis zu den Endverbrauchern

zusammen und wird eng mit der Stadt zusammenarbeiten.

Klimaanpassung

Der Klimawandel führt unter anderem dazu, dass Hitzeperioden in Stuttgart häufiger und intensiver werden. Die Stadt wird nach einer Studie des Deutschen

Wetterdienstes zukünftig an bis zu 70 Tagen im Jahr mit Temperaturen von 30 Grad und mehr rechnen müssen. Das sind mehr als doppelt so viele Hitzetage, wie im Hitzesommer 2018 oder im „Jahrhundertsommer“ 2003. Ebenso ist zukünftig mit mehr Starkregenereignissen zu rechnen, die Notfallmaßnahmen und

zukunftsorientierte Vorkehrungen zum Schutz vor Überflutungen erforderlich machen.

Um verstärkt gegensteuern zu können, wird die Stuttgarter Klimawandel-

Anpassungsstrategie (KLIMAKS) zielgerichtet weiterentwickelt und operationalisiert.

Hierfür sind ein Maßnahmenmonitoring und weitere Wirkungsanalysen entscheidend.

Der Gemeinderat hat dafür 120.000 Euro im Doppelhaushalt 2022/2023 bereitgestellt.

Damit kann die Ausrichtung der Strategie angepasst und gegebenenfalls die Umsetzungsgeschwindigkeit von Maßnahmen entscheidend beeinflusst werden.

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Etat des Jugendamts: Platzangebot in Kitas wird deutlich vergrößert

Für die Belange von Kindern und Jugendlichen hat der Gemeinderat umfangreiche Mittel zur Verfügung gestellt. Die Vorhaben reichen vom Kita-Ausbau bis hin zur verstärkten Förderung von Jugendhäusern.

Das Platzangebot in den Stuttgarter Kindertagesstätten wird, wie auch in den vergangenen Jahren, weiter vergrößert: Im nächsten Doppelhaushalt sollen in städtischen Kitas und in den Kitas freier Träger 474 zusätzliche Plätze für null- bis dreijährige Kinder geschaffen werden. Für drei- bis sechsjährigen Kinder entstehen durch neue Projekte beziehungsweise Angebotsveränderungen rund 887 neue Ganztagesplätze. Dafür sind im kommenden Haushalt rund 73,4 Millionen Euro Investitionsmittel vorgesehen.

Die mit den zusätzlichen Plätzen verbundenen laufenden jährlichen Betriebskosten liegen dauerhaft bei 26,6 Millionen Euro. Davon gehen Betriebskostenzuschüsse von rund 10,9 Millionen an freie Träger und Betriebskindertagesstätten. In den

städtischen Kitas werden 2022 für den Ausbau der Kindertagesbetreuung zudem 96,1 Stellen geschaffen.

Zur dringend notwendigen Nachwuchsgewinnung hat der Gemeinderat ermöglicht, dass bei der Stadt nunmehr dauerhaft pro Ausbildungsjahrgang 90 Erzieherinnen und Erzieher in der sogenannten praxisintegrierten Ausbildung (PiA) ausgebildet werden können. Auch im Bereich der Kinderpflegerinnen und -pfleger beziehungsweise der sozialpädagogischen Assistenz können je Ausbildungsjahrgang jetzt 20 Azubis eingestellt werden. Eine Erhöhung der PiA-Ausbildungsplätze wird entsprechend auch bei den freien Trägern finanziert. Damit die Absolventen der PiA im Anschluss an die Ausbildung bei ihrem Ausbildungsbetrieb bleiben, können diese mit einer besseren vergütungsrelevanten Erfahrungsstufe als bisher eingestellt werden. Für diese Maßnahmen hat der Gemeinderat Haushaltsmittel von insgesamt 1,396 Millionen Euro (2022) beziehungsweise 2,521 Millionen Euro (2023) bereitgestellt.

Um mehr Auszubildende für die klassische schulische Erzieherausbildung zu

gewinnen, will die Stadt ab dem Ausbildungsjahr 2022/2023 zudem einen freiwilligen Zuschuss zum Schulgeld in Höhe von 200 Euro monatlich bezahlen. Im Gegenzug müssen sich die Azubis verpflichten, mindestens so lange in einer Kita in Stuttgart zu arbeiten, wie sie zuvor den Schulgeldzuschuss erhalten haben. Hierfür wurden 720.000 Euro für das Jahr 2022 und 1,08 Millionen Euro ab dem Jahr 2023 sowie zwei Stellen für die Abwicklung des Zuschusses beschlossen. Mit diesen

Maßnahmen hofft die Stadt auf eine spürbare Attraktivitätssteigerung der Erzieherausbildung.

Die Förderung freier Kita-Träger wurde mit Wirkung ab 2022 weiter verbessert. Nach den substanziellen Förderverbesserungen in den vergangenen Jahren hat der

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Gemeinderat einer Erhöhung der Sachkostenförderung im Umfang von dauerhaft 4,52 Millionen Euro zugestimmt. Damit wurde die Preissteigerung der letzten Jahre nachvollzogen. Für die Sprachförderung wurden jährlich 100.000 Euro zusätzlich bereitgestellt. Die Mittel für Bildungsförderungsmaßnahmen wurden um 300.000 Euro erhöht. Insgesamt werden für die laufende Förderung freier Kitaträger im Haushalt der beiden kommenden Jahre zirka 500 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Das Konzept der Kinder- und Familienzentren (KiFaZ) ist ein Erfolgsmodell.

Entsprechend ausgestattete Kindertagesstätten können mit den zusätzlichen Mitteln die Familien und Kinder ihrer Einrichtung noch besser unterstützen. Pro Jahr werden in den vorhandenen 33 KiFaZ-Einrichtungen durchschnittlich knapp 950 Kinder mit Bonuscard und ihre Familien erreicht. Der Gemeinderat hat jetzt Mittel für die

Aufnahme von zwei neuen Kitas in das Konzept beschlossen. Insgesamt werden für die Kinder- und Familienzentren zusätzlich rund 110.000 Euro bereitgestellt.

Um den Menschen in Stuttgart und insbesondere auch Familien, Kindern und Jugendlichen gut ausgestattete, zeitgemäße Orte für ein soziales Miteinander zu bieten, hat der Gemeinderat im Doppelhaushalt zusätzliche laufende Gelder von insgesamt rund 4,3 Millionen Euro beschlossen. Allein die Stuttgarter Jugendhäuser erhalten eine zusätzliche Förderung von rund einer Million Euro jährlich.

Mehr Mittel für Stadtteil- und Familienzentren und Jugendhäuser

In Stuttgart gibt es in 14 Stadtbezirken 20 Stadtteil- und Familienzentren (SFZ). Sie dienen als soziale Treffpunkte und schaffen Orte für nachbarschaftliche Netzwerke mit intergenerativen Angeboten. Der Gemeinderat hat jetzt acht SFZ mit einer höheren Förderung ausgestattet. Dadurch können entweder mehr hauptamtlich Beschäftigte eingestellt werden oder die dortigen Mittagessensangebote und Programme deutlich besser am Bedarf ausgerichtet werden. Im kommenden

Doppelhaushalt belaufen sich die zusätzlichen Finanzmittel hierfür auf rund 110.000 Euro pro Jahr.

Von den 20 SFZ wird künftig das Stadtteil- und Familienzentrum Neugereut als Stadtteilhaus mit generationenübergreifendem Ansatz betrieben. Drei weitere SFZ werden als sogenannte PLUS-Variante im Übergang zum Stadtteilhaus geführt.

Insgesamt wurden hierfür rund 227.000 Euro jährlich bereitgestellt. Für die Sanierung des SFZ Pfaffenäcker hat der Gemeinderat zudem Investitionsmittel im Umfang von 1,18 Millionen Euro beschlossen.

Für die Verbesserung der Ausstattung mit Sachmitteln, die Inbetriebnahme neuer Häuser, die professionelle Ausrichtung von StuggiTV und die Schaffung eines Pop- up-Jugendtreffs beim Züblin-Parkhaus ist die laufende Zuweisung an die

Jugendhausgesellschaft für den kommenden Doppelhaushalt bei den Etatberatungen um rund 1,1 Millionen Euro jährlich erhöht worden. Mit diesen Mitteln soll unter

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anderem auch die Digitalisierung der Beratungsarbeit durch die Jugendhäuser vorangetrieben werden. Daneben sind Gelder für Sanierung und Neubau von

Jugendhäusern in Höhe von 4,25 Millionen Euro im Doppelhaushalt beziehungsweise in der Finanzplanung berücksichtigt.

Beratungsangebot für Familie und Jugend wird weiter gestärkt

Das Jugendamt finanziert in Stuttgart über 45 Angebote bei 27 verschiedenen Trägern, die für Kinder, Jugendliche und Eltern in den unterschiedlichsten Lebenslagen unentgeltliche Beratung anbieten. Hierzu gehören

Trennungssituationen, Lebensphasen mit psychischen Belastungen oder der Umgang mit Aggression und Gewalt, Fragen der Identitätsfindung und vieles mehr.

Der Gemeinderat stellt zusätzlich für die Verbesserung der Personalkostenförderung der Beratungsstellen rund 220.000 Euro jährlich bereit. Darüber hinaus werden einzelne Beratungsangebote, insbesondere das trägerübergreifende Projekt „schools for future“, mit jährlich rund 140.000 Euro neu in die Förderung aufgenommen.

Daneben wurde ein weiterer Ausbau von Beratungsangeboten, unter anderem bei Pro Familia, mit zusammen rund 300.000 Euro ermöglicht. Insgesamt sind zusätzlich mehr als 660.000 Euro an Fördermitteln beschlossen worden.

Ein wichtiges Angebot der lebensweltbezogenen Jugendsozialarbeit ist die Schulsozialarbeit. An vier Grundschulen wird im nächsten Jahr erstmals Schulsozialarbeit mit je einer 50-Prozent-Stelle angeboten. An neun weiteren allgemeinbildenden Schulen und sechs Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) wurde das Angebot in der Regel um 25-Prozent- Stellenanteile aufgestockt, während an beruflichen Schulen eine zusätzliche 100- Prozent-Stelle hinzukam. Insgesamt werden 7,5 neue Stellen bei den Trägern der Schulsozialarbeit gefördert. Daneben wird die Förderung der Leitungsstellen verbessert, so dass insgesamt eine Erhöhung des Budgets von rund 654.000 Euro jährlich beschlossen wurde.

Auch für die mobile Kindersozialarbeit in den Stadtbezirken Birkach, Botnang und Zuffenhausen werden insgesamt 91.000 Euro bereitgestellt.

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Kulturförderung als Schwerpunkt

Der Gemeinderat hat sein bereits in der Pandemie demonstriertes kulturelles Bewusstsein auch beim Doppelhaushalt 2022/2023 gezeigt und deutlich in die kulturelle Infrastruktur investiert. Er erhöht sowohl die Budgets in den städtischen Kultureinrichtungen als auch die Förderungen bei den externen Kulturinstitutionen aller Sparten um insgesamt rund 16 Millionen Euro. 19,7 Stellen erhält das Kulturamt, um die vielfältige Stuttgarter Kultur stärken und weiter zukunftsfähig zu machen.

Schwerpunkte setzt der Gemeinderat in den Bereichen kulturelle Teilhabe und

kulturelle Stadtentwicklung, bei der Etablierung der Kunst im öffentlichen Raum sowie bei der Fortschreibung der Erinnerungskultur. Er setzt zudem die nächsten

Meilensteine für das Haus für Film und Medien und initiiert eine Dynamisierung der kulturellen Förderung.

Kulturelle Teilhabe

Bei seinen kulturellen Zukunftsinvestitionen hebt der Gemeinderat insbesondere die kulturelle Teilhabe hervor, die eine immer wichtigere Rolle für den gesellschaftlichen Zusammenhalt spielt. Damit Zugänge zu Einrichtungen und kulturellen Angeboten für Jugendliche gerade nach der Pandemie erleichtert werden, hat der Gemeinderat einen Kulturpass und hierfür zunächst für zwei Jahre jeweils 500.000 Euro inklusive einer hieraus finanzierten Personalstelle (75 Prozent) beschlossen, die beim

Netzwerk Kulturelle Bildung Stuttgart (KUBI-S) angesiedelt sein wird. Mit den bewilligten Sachmitteln sollen jährlich alle Stuttgarterinnen und Stuttgarter, die das 16. Lebensjahr vollenden, zum Geburtstag ein Guthaben im Wert von jeweils 100 Euro erhalten, das innerhalb von zwei Jahren beispielsweise für den Besuch von Kultureinrichtungen oder den Kauf von Büchern genutzt werden soll. Begleitend auf diesem Weg zu einer Kultur für alle und mit allen schafft der Gemeinderat zudem eine halbe Stelle einer Diversitätsagentin/eines Diversitätsagenten.

Das Lernmobil, ein Gemeinschaftsprojekt der Stuttgarter Bildungspartnerschaft und der Stadtbibliothek, unterstützt Kinder und Jugendliche, die in prekären

Wohnsituationen leben und oft keinen eigenen Arbeitsplatz zum Lernen haben. Die bisher aus Projektmitteln finanzierte Personalstelle wird nun um eine zweite feste Stelle verstärkt.

Fraktionsübergreifende Zustimmung erntete zudem der Antrag zum „Lückenschluss im Netz der Stadtteilbibliotheken“. Gestartet werden soll in Hedelfingen mit dem Ziel, einen attraktiven Lern- und Begegnungsort real erlebbarer Kultur zu schaffen. Für eine sogenannte Pop-up-Bibliothek hat der Gemeinderat eine Vollzeitstelle für eine Kinderbibliothekarin/einen Kinderbibliothekar beschlossen sowie 15.000 Euro für Medien zur Verfügung gestellt. Die Pop-up-Bibliothek soll mit einem klar

zugeschnittenen Medienbestand insbesondere für Kinder und Jugendliche erste

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stationäre Bibliotheksangebote machen und durch eine frühzeitige Vernetzung im Stadtteil die passende Ausgestaltung der zukünftigen Angebote vorbereiten.

Auch die Stuttgarter Musikschule erhält weitere 2,5 Personalstellen und 140.000 Euro im Jahr 2023 sowie ab 2024 jährlich 14.000 Euro Sachmittel zur Erweiterung und Fortführung des erfolgreichen Bildungskooperationsprojekts „Musik für alle“, das Kindern die Möglichkeit bietet, im Rahmen der Ganztagesschule ein Instrument zu erlernen.

Im referats- und ämterübergreifend angelegten Haushaltspaket Inklusion 3.0 werden für 2022 und 2023 insgesamt 172.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Mittel sollen verwendet werden, um Konzert- und Kulturveranstaltungen barrierefrei zu

ermöglichen. Außerdem sollen in den städtischen Museen spezielle Medienformate mit Voice over und Führungen in Gebärdensprache sowie kontrastreiche und taktile Informationen angeboten werden.

Für zunächst vier Jahre wird die Kulturinitiative Bohnenviertel neu in die institutionelle Förderung des Kulturamts aufgenommen. Darüber hinaus werden die Förderungen für die Kinderwerkstatt in der Jugendkunstschule (plus 40.000 Euro), das Theater La Lune (plus 20.000 Euro), Eliszis Jahrmarktstheater (plus 26.000 Euro), Ars Narrandi (plus 30.000 Euro) und den Verein Ausdrucksreich (plus 5.000 Euro) erhöht. Auch die Volkshochschule erhält weitere städtische Mittel für ihre laufende Arbeit (plus 444.000 Euro in 2022 und 541.000 Euro ab 2023) sowie in 2022 und 2023 jeweils 333.000 Euro für den Ausbau digitaler Formate.

Auch der Planungsstab der Villa Berg für das bürgerschaftlich erarbeitete und inklusiv geplante „Haus für Musik und mehr“ wird um 1,5 Stellen sowie um jeweils 60.000 Euro Projektmittel in 2022 und 2023 erweitert.

Kulturelle Stadtentwicklung

Für die kulturelle Stadtentwicklung sieht der Gemeinderat im Doppelhaushalt 2022/2023 daher zahlreiche Maßnahmen vor. Neben den Mitteln für die Pop-up- Bibliothek in Hedelfingen und das Lernmobil werden insbesondere Einrichtungen unterstützt, die von der Entwicklung des Teilgebiets C1 Stuttgart Rosenstein bei den Wagenhallen betroffen sind. So erhält die Ateliergemeinschaft Bauzug 3YG eine Unterstützung für den Umzug auf die Fläche der ehemaligen DB-Wohnheime und die notwendigen Investitionen in Höhe von 970.000 Euro sowie einmalig für Personal in Höhe von 77.400 Euro. Die Ateliergemeinschaft contain’t e.V. erhält

standortunabhängig 604.000 Euro Umzugs- und Investitionsmittel sowie jeweils 117.400 Euro für Personal in 2022 und 2023, um neuen Raum zu finden.

Auch die auf dem Zollamt-Areal in Bad Cannstatt gegenüber dem Stadtarchiv

beheimatete Kulturinsel, die als Begegnungsort für Kulturschaffende, Neu-Stuttgarter

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sowie für die Bevölkerung im Quartier und darüber hinaus fungiert, erhält für die weiter bestehenden Einschränkungen aufgrund der Bau- und Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Gesamterneuerung Neckarpark eine Verlängerung der institutionellen Förderung in Höhe von 175.000 Euro bis zum Jahr 2025.

Der Gemeinderat stellt zudem 200.000 Euro Renovierungs- und Mietzuschuss für eine kulturelle Zwischennutzung für Kulturschaffende in den derzeit leerstehenden städtischen Räumlichkeiten der ehemaligen Schwaben-Bräu-Passage am Bahnhof Bad Cannstatt zur Verfügung.

Erinnerungskultur

Geschichtsvermittlung und die Stärkung der Erinnerungskultur stehen im Fokus zahlreicher Förderungen und Investitionen, die der Gemeinderat ab 2022 vorsieht:

Die bereits etablierte Koordinierungsstelle Erinnerungskultur wird um eine

Personalstelle erweitert, insbesondere um die Kommunikation und Vernetzung in die Breite der Stadtgesellschaft hinein voranzutreiben. Zusätzlich stehen 150.000 Euro im Jahr an Sachmitteln zur Verfügung. Entscheidend forciert werden damit unter anderem die Einrichtung eines stadtweiten Netzwerks und die strategische Aufarbeitung von weißen Flecken der Erinnerung in Stuttgart. Einer der

Schwerpunkte wird dabei die Beschäftigung mit der Rolle Stuttgarts als „Knotenpunkt des Kolonialen“ sein, die auch im Rahmen eines Promotionsprojekts tiefgehender erforscht werden soll. Außerdem bewilligt wurden die unbefristete Erhöhung der institutionellen Förderung für die Initiative Lern- und Gedenkort Hotel Silber (plus 7.000 Euro) sowie zusätzliche Mittel für das Projekt „StolperKunst“ (plus jeweils 25.000 Euro in 2022 und 2023). Die Initiative Stuttgarter Stolpersteine erhält 10.500 Euro für einen neuen Internetauftritt, der Verein Zeichen der Erinnerung 25.000 Euro für den Gedenkort am Stuttgarter Nordbahnhof.

Fördermittel für Freie Szenen

Sehr wichtig ist der Stadt Stuttgart die finanzielle Stabilisierung der kulturellen Einrichtungen. Daher hat der Gemeinderat den Einstieg in die Dynamisierung

institutioneller Zuwendungen bei ausgewählten etablierten Theatern beschlossen. Die Solidargemeinschaft Stuttgarter Theater, bestehend aus 16 Privattheatern wie den Schauspielbühnen, dem Theater der Altstadt, dem JES (Junges Ensemble Stuttgart), dem FITZ (Zentrum für Figurentheater Stuttgart), dem Theaterhaus und dem Theater Rampe, erhält eine Erhöhung der institutionellen Förderung um jeweils 4,6 Prozent für die kommenden zwei Jahre. Insgesamt stellt der Gemeinderat hierfür jeweils 542.000 Euro zur Verfügung.

Im Interesse einer angemessenen Honorierung von Künstlern und Kulturschaffenden sieht der Gemeinderat eine dauerhafte Erhöhung der Projektförderung um insgesamt 60.000 Euro vor. Damit werden die Förderfonds der Fachbereiche Bildende Kunst,

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Darstellende Kunst, Literatur, Musik sowie Kultur im öffentlichen Raum aufgestockt.

Der Gemeinderat möchte damit sicherstellen, dass beteiligte Künstler an geförderten Projekten eine gerechte Bezahlung ihrer Leistungen sowie eine soziale Absicherung über die Künstlersozialkasse erfahren. Auch für Künstler, deren Werke in Stuttgarter Kultureinrichtungen ausgestellt werden, soll künftig ein angemessenes Honorar gewährleistet werden. Unter Beteiligung von Akteuren der Kunstszene soll ein Konzept entwickelt werden, das den Stuttgarter Verhältnissen gerecht wird. Hierfür beschließt der Gemeinderat zunächst 50.000 Euro Konzeptentwicklungskosten, von 2023 bis 2026 sind 210.000 Euro für die Förderung vorgesehen.

Neben der Stabilisierung freier Kulturarbeit soll außerdem der internationale Austausch, zunehmend auch der freien Szenen, verstärkt werden. Im

Zusammenspiel beispielsweise mit der Akademie Schloss Solitude oder dem Institut für Auslandsbeziehungen sollen 50.000 Euro Projektmittel zur stärkeren Vernetzung führen.

Kunst im öffentlichen Raum

Ab 2022 stellt der Gemeinderat für die Dauer von vier Jahren insgesamt 1 Million Euro jährlich inklusive 2,5 Personalstellen für Kunst im öffentlichen Raum bereit. In einem Beteiligungsprozess mit Kunst- und Kulturschaffenden, Ämtern und Mitgliedern des Gemeinderats soll ein sogenanntes „Stuttgarter Modell“ erarbeitet werden. Die Projektentwicklung soll neben Erhalt und Pflege des Kunstbestands im öffentlichen Raum vor allem auch die Vermittlung und Förderung von Kunstprojekten bis hin zu Ausschreibung von Wettbewerben und Durchführung von Festivals umfassen. Das Konzept Kunst im öffentlichen Raum soll mit dem partizipativ gedachten Ansatz alle Gesellschaftsgruppen wie auch internationale Positionen im Zusammenspiel mit lokalen Akteuren erschließen.

„Haus für Film und Medien“ & Filmkultur

Eines der größten Kulturprojekte der nächsten Jahre ist das Haus für Film und Medien. Die Eröffnung des im Leonhardsviertel geplanten Baus ist für 2027 geplant.

Insgesamt sollen 47 Millionen Euro investiert werden. Im Jahr 2020 wurden bisher 2,5 Millionen Euro bereitgestellt, weitere 44,5 Millionen Euro sind für Planungs- und Baukosten in den nächsten Jahren vorgesehen. Die Planungen schreiten planmäßig voran. Das Preisgericht für den baulichen Realisierungswettbewerb tagt bereits im Februar 2022. Der Verein Haus für Film und Medien e.V. erhält Mittel in Höhe von 326.000 Euro (2022) und 395.00 Euro (2023). Bereits vor Eröffnung des Hauses soll durch digitale Veranstaltungsformate Interesse für das Projekt geweckt werden.

Zudem werden weitere Mittel in Höhe von jährlich 30.000 Euro bereitgestellt, um Initiativen, Vereinen und kleinere Festivals die Möglichkeit zu geben, den Diskurs über Film- und Kinokultur in bestehenden Filmtheatern und darüber hinaus zu verstärken.

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Stärkung von Stadtbezirken und Bezirksbeiräten

Das bereits im letzten Haushalt aus zwei Finanzierungstöpfen zusammengelegte Bezirksbudget von insgesamt 1,43 Millionen Euro steht den Stadtbezirken seither jährlich zur Verfügung. Die Stadtbezirke und ihre Bezirksbeiräte haben dadurch weiterhin die Möglichkeit, bürgerschaftliches Engagement, kulturelle Veranstaltungen, kleinere bauliche Maßnahmen und Bürger- beziehungsweise Kinderbeteiligungen stadtbezirksbezogen zu unterstützen und damit auch eigene Schwerpunkte in ihrem Bezirk zu setzen. Die 2021 erfolgte Auswertung der bestehenden Regelungen hat insgesamt eine positive Zustimmung der beteiligten Verwaltung ergeben, jedoch auch einen Anpassungsbedarf sowohl in den verwaltungsinternen Abläufen als auch in den stadtweiten Richtlinien. Damit sollen die Budgetmittel zukünftig noch besser

abgewickelt werden können. Die Neufassung der Richtlinien hat die Verwaltung für 2022 vorgesehen.

Die Stadtteilzentren werden durch den Strukturwandel im Einzelhandel, die Digitalisierung, aber auch das veränderte Kaufverhalten vor gewaltige

Herausforderungen gestellt. Bei der Wirtschaftsförderung wurde deshalb ein Budget in Höhe von je 350.000 EUR in den Jahren 2022 und 2023 beschlossen, um

Maßnahmen zur Belebung der Stadt und der Stadtteilzentren zu finanzieren.

Des Weiteren werden im Investitionsfonds „Stadtteilzentren konkret“ für die

Umsetzung der im gleichnamigen Handlungskonzept formulierten Maßnahmen in den Stadtteilzentren Bad Cannstatt, Feuerbach, Untertürkheim, Vaihingen, Weilimdorf und Zuffenhausen Investitionsmittel in Höhe von 3,3 Mio. Euro im Doppelhaushalt

2022/2023 zur Verfügung gestellt.

Auch insgesamt rund 14 Stellen wurden für alle Stadtbezirke neu geschaffen, davon 2 Stellen für die Inneren und 12 Stellen für die Äußeren Stadtbezirke. Und nicht zuletzt hat die Sommertour von Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper durch alle 23 Stuttgarter Stadtbezirke diese ebenfalls gestärkt. Dabei hat der OB zunächst mit Bezirksvorstehern und -beiräten gesprochen und anschließend an einem zentralen Punkt des Bezirks das Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern gesucht, um sich vor Ort ein Bild zu machen und einen direkten Kontakt aufzunehmen. Eine

Wiederholung der Tour ist für 2023 vorgesehen.

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Ein klares Zeichen für Sport und Bewegung

Der Gemeinderat investiert in die Zukunftsfähigkeit der Stuttgarter Sportvereine und setzt ein klares Zeichen für Sport und Bewegung. Im Fokus stehen vor allem

Jugendliche und junge Erwachsene, die gezielt zu mehr Sport und Bewegung motiviert werden sollen. Mit je 75.000 Euro werden attraktive Nachtsportangebote in der Innenstadt im Rahmen des Konzepts „Nachtschwärmer“ vom

Gemeinschaftserlebnis Sport geschaffen. Darüber hinaus können mit je 50.000 Euro sogenannte „Pop Up Gyms“ aus dem Jugendsportkonzept verwirklicht werden.

Da sich immer mehr Menschen draußen und ohne größere Anleitung im öffentlichen Raum bewegen wollen, macht es sich die Stadt zur Aufgabe, die urbanen Flächen vielseitiger und attraktiver zu gestalten. Grundlage hierfür ist der sogenannte Masterplan urbane Bewegungsräume. In ihm stecken eine Fülle an

Bewegungsmöglichkeiten, die in den kommenden beiden Jahren dank eines Budgets von 2 Millionen Euro kontinuierlich umgesetzt werden können.

Die weitere Entwicklung der Vereinslandschaft hängt maßgeblich von der Digitalisierung der Sportvereine ab. Um die Stuttgarter Sportvereine bei diesem Prozess konstruktiv begleiten zu können, werden für 2022 und 2023 pro Jahr 78.000 Euro zur Verfügung gestellt. Erfreulicherweise kann auch das kooperative

Mitgliedschaftsmodell Sportpool Plus realisiert werden: Mit dem innovativen Konzept sollen Vereine ihre Angebote für Mitglieder eines anderen Vereins öffnen und so auch für neue Interessenten attraktiver werden. 2022 stehen für Personal und Entwicklung einer entsprechenden digitalen Plattform 150.000 Euro und 2023 100.000 Euro bereit.

Auch die erfolgreiche Tradition im Radsport kann mit dem Straßenradsportkonzept für Stuttgart und die Region 2023 fortgesetzt werden. Ziel ist dabei die langfristige

Etablierung und das kontinuierliche Wachstum des Teilnehmerfelds des Jedermann- Rennens Brezel Race Stuttgart & Region. Hierfür stehen 2023 insgesamt 480.000 Euro bereit. Stuttgart wird außerdem seinem Image als BMX-Mekka gerecht: Neben der bereits vorhandenen Supercross Strecke in Münster hat der Gemeinderat grünes Licht für den Bau einer 1,27 Millionen Euro teuren BMX-Freestyle-Anlage erteilt.

Um dem Sporthallen-Notstand und dem damit verbundenen Mangel an Hallenzeiten entgegenzuwirken, hat der Gemeinderat weitere Mittel für den Hallenbau zur

Verfügung gestellt: 13,92 Millionen Euro für eine 3-teilbare Sporthalle in Feuerbach, 16,9 Millionen Euro für eine 2-teilbare Halle in Hedelfingen sowie 16,9 Millionen Euro für eine 2-teilbare Sporthalle in Plieningen. Auch die Freianlagen für den Sport sind berücksichtigt. So werden die 400-Meter-Kunststofflaufbahnen bei der Sportvg

Feuerbach für 690.000 Euro und beim SV Vaihingen für 860.000 Euro saniert. Auf die schon lang ersehnte Umwandlung von Plätzen in Kunstrasenspielfelder dürfen sich

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TSV Mühlhausen (1,06 Millionen Euro), SV Sillenbuch (900.000 Euro) und die Sportfreunde Stuttgart (860.000 Euro) freuen

Und auch auf der Waldau tut sich etwas. Nachdem 2015 die neue Haupttribüne des Gazi-Stadions eingeweiht wurde, ist nun die Gegentribüne an der Reihe. Für

Weiterplanung und Realisierung des modularen Neubaus wurden im Doppelhaushalt 8,34 Millionen Euro eingestellt.

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Die Landeshauptstadt investiert umfassend in grüne Infrastruktur Auch im Doppelhaushalt 2022/2023 stattet der Gemeinderat das Stuttgarter

Grünprogramm und die Förderung von urbanen Gärten mit einem jährlichen Budget in Höhe von 250.000 Euro aus. Durch das Stuttgarter Grünprogramm ermöglicht der Gemeinderat einen wichtigen und aktiven Beitrag für ein gesundes Stadtklima und trägt zur Steigerung der Wohn- und Lebensqualität im urbanen Raum bei. Mit der Förderung von gemeinschaftlichen Gärten entsteht unter anderem ein

niederschwelliger Zugang zur sozialen und ökologischen Mitgestaltung der Stadt. Mit jährlich weiteren 100.000 Euro wird künftig bürgerschaftliches Engagement im öffentlichen Raum unterstützt.

Weitere Maßnahmen zur Stärkung der Grünen Infrastruktur sind die Bereitstellung der Mittel für die Planung der Freiräume entlang des Neckars im Bereich des Neckarknies in Bad Cannstatt, die vertiefende Planung zum „Wasenpark“ am Neckarufer zwischen Campingplatz und Talstraße. Außerdem ist die Ausgestaltung der Solitude-Allee in Weilimdorf sowie die stadtweite Biotopverbundplanung

vorgesehen. Für diese Maßnahmen wurden insgesamt 3,385 Mio. Euro im Doppelhaushalt 2022/2023 eingeplant.

Mit dem Programm „Erhalt der vom Weinbau geprägten Kulturlandschaft der

Landeshauptstadt Stuttgart“ stehen jährlich 850.000 Euro für den Wiederaufbau und die Sanierung von Trockenmauern sowie für die Instandsetzung von Wegen, Staffeln und Wandeln in den weinbaulich genutzten Steillagen bereit. Beim Aktionsprogramm Klimaschutz stehen zur Erstellung der „Straßenbaumkonzeption 2.0“ über mehrere Jahre hinweg insgesamt 400.000 Euro an Planungsmitteln zur Verfügung. Die Mittel zur Umsetzung in Höhe von 2 Mio. Euro hat das Garten-, Friedhofs- und Forstamt zu Verfügung.

Die Stadt setzt das Programm „Entwicklung Stuttgarter Parklandschaften“ mit weiteren Pflege-, Umgestaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen in städtisch bedeutsamen Grünanlagen fort. Basierend auf ersten Vorplanungen geht die Stadt nächste Bauabschnitte im Park der Villa Berg in einer Gesamtsumme von 6,812 Mio.

Euro an. Ebenso sind Sanierungsmaßnahmen in der Karlshöhe und

Silberburganlage, Uhlandshöhe, der Parkanlage IGA 1993 und dem Leibfriedschen Garten in einem Gesamtvolumen von 1,780 Mio. Euro vorgesehen.

Erneut misst die Stadt der Neugestaltung und Sanierung von städtischen

Spielflächen, wie auch dem Ersatz von Spielgeräten hohe Bedeutung bei. Mit der zusätzlichen Bereitstellung von 2,620 Mio. Euro zum Doppelhaushalt 2022/2023 werden unter anderem Neugestaltungen oder Sanierungen der Spielflächen Hasenberg-/Breitscheidstraße und Wiener Straße, Spielplätze Schlosspark in Mühlhausen und Fasanenhof Ost umgesetzt. Als Teil des städtischen Pakets

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„Maßnahmen zur Barrierefreiheit und Inklusion werden fünf Spielplätze mit inklusiven Schwerpunkt überplant und neugestaltet.

Einen neuen Schwerpunkt bilden Maßnahmen des Haushaltspakets „Verbesserung der städtischen Infrastruktur“. So ist im Doppelhaushalt ein Gesamtvolumen von 2,355 Mio. Euro eingestellt. Auf der Agenda stehen Platz-, Wege- und

Treppensanierungen bspw. im Wernhaldepark, in der Hasenbergsteige, am Riedsee, in den Talwiesen in Zuffenhausen, im Kurpark von Bad Cannstatt und am Max-Eyth- See. Ebenfalls im Programm enthalten sind 200.000 Euro für die Ausstattung von Grünanlagen mit neuem Mobiliar oder Zaunanlagen. Für die Sanierung und

Wiederherstellung der maroden Berger Sprudler am Schwanenplatz sind zusätzliche Mittel in Höhe von 4 Mio. Euro bis 2024 vorgesehen.

Auch ökologischen Aspekten wird die Stadt im Doppelhaushalt 2022/2023 Rechnung tragen. Mit der Ernennung neuer, sogenannter TOP-E-Flächen, werden

Potentialflächen für den Artenschutz durch Pflegemaßnahmen aufgewertet und erhalten. Hierfür stehen für Flächen des Garten-, Friedhofs- und Forstamts in Summe 527.000 Euro für die beiden Jahre zur Verfügung.

Aufgrund der hohen Nachfrage nach pflegefreien Gräbern auf Stuttgarter Friedhöfen stehen für die Herstellung neuer Grabanlagen Mittel in Höhe von insgesamt 850.000 Euro bereit. Es werden in den Jahren 2022/2023 folgende Grabfelder erstellt:

Meditatives Grabfeld (Friedhof Dornhaldenfeld), pflegefreies Grabfeld im Friedhof Obertürkheim, Bestattungswald (Buchrain Friedhof). Darüber hinaus wird das Bestattungsfeld für ordnungsbehördliche Bestattungen auf dem Friedhof Dornhaldenfeld ausgebaut und die Verstorbenen erhalten Namenstafeln.

Ferner sind für Maßnahmen im Rahmen des Klimaschutzes verschiedene

Baumstandortsanierungen einschließlich Erneuerung von Wege- und Leitungsnetzen auf den Friedhöfen Pragfriedhof, Berg- und Steigfriedhof Mittel in Höhe von 1,2 Mio.

Euro beschlossen. Um die mit dem gestiegenen Erholungsdruck verbundenen Konflikte im Stuttgarter Wald zu entschärfen, hat das Garten-, Friedhofs- und Forstamt 2020 ein Planungsbüro mit der Erststellung eines umfassenden

Freizeitkonzepts für den Stuttgarter Wald beauftragt. Ziel des Freizeitkonzepts ist es, Lösungsvorschläge zu erarbeiten, wie zukünftig der Erholungsdruck auf den Wald kanalisiert, Hot-Spots entzerrt und die Besucherströme besser gelenkt werden können. Für die Umsetzung des erarbeiteten Konzepts hat der Gemeinderat insgesamt 400.000 Euro bewilligt.

Des Weiteren stehen Mittel für verschiedene, dringend erforderliche

Gebäudesanierungen bereit. So wurden mit den Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2022/2023 für umfangreiche Maßnahmen zur Sanierung

denkmalgeschützter Gebäude auf dem Pragfriedhof Mittel in Höhe von 14,4 Mio.

Euro beschlossen. Bis Ende 2025 soll die technische Anlage des Krematoriums

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komplett erneuert und an die heutigen Anforderungen hinsichtlich Klimaneutralität und Kundenservice angepasst werden. Der gesamte Gebäudekomplex des Krematoriums wird zudem als Dienstleistungszentrum - zentrale Servicestelle - für alle Fragen rund um die Bestattung ausgebaut. Für die historischen Gebäude „Altes Leichenhaus“ und die Kapelle im Pragfriedhof stehen sowohl Mittel für den

Gebäudesubstanzerhalt als auch Planungsmittel für die dringend benötigten Grundsanierungen zur Verfügung.

Beim Betriebsstandort Fasanenhof mit Stadtgärtnerei am Logauweg entsprechen die Verwaltungs- und Sozialgebäude sowie die technische Infrastruktur nicht mehr den aktuellen energetischen Anforderungen und sind in großen Teilen

sanierungsbedürftig. Für den Umbau des Betriebsstandortes Fasanenhof hat der Gemeinderat in den Beratungen für den DHH 2022/2023 Mittel in Höhe von 14,3 Mio.

Euro bewilligt. Mit dem Umbau wird dort auch ein modernes Ausbildungszentrum für die Fachrichtungen Zierpflanzenbau und Garten- und Landschaftsbau entstehen.

Für die Sanierung der vier unter Denkmalschutz stehenden Siedlungshäuser im Höhenpark Killesberg hat der Gemeinderat Baumittel in Höhe von insgesamt 2,665 Mio. Euro bewilligt. Die Baumaßnahmen werden sukzessive zwischen 2022 und 2025 umgesetzt. Neben der Sanierung des Innenausbaus und der Sanitärräume ist

geplant, energetische Maßnahmen an Dach, Fenstern und Gebäudehülle sowie an den Heizungsanlagen vorzunehmen. Die Gebäude sollen als gebaute Zeitdokumente erhalten und für Wohn- und betriebliche Zwecke genutzt werden.

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Stadtquartier Stuttgart Rosenstein im Doppelhaushalt

Stuttgart Rosenstein ist als Modellstadtteil konzipiert und soll mit hoher

Nutzungsvielfalt, attraktiven öffentlichen Räumen, identitätsstiftenden Orten und international angesehenen kulturellen Angeboten ausgebaut werden. Außerdem soll bei der Entwicklung das Ziel des Plusenergieniveaus und damit die Realisierung eines klimaneutralen Stadtquartiers erreicht werden. Mit diesem Anspruch will die Landeshauptstadt Stuttgart bereits zur Internationalen Bauausstellung 2027 (IBA’27) im C1-Gebiet Teile des Projekts „Quartier C1 Wagenhallen“ realisieren: In

unmittelbarer Nähe zu den Wagenhallen soll die »Maker City« entstehen mit

kreativen Pilotprojekten an der Schnittstelle zwischen Kulturproduktion, Wohnen und Arbeiten.

Im Rahmen dieser vielfältigen Planungen sind verschiedene Grundlagenermittlungen, fachtechnische Untersuchungen und Gutachten erforderlich. Darüber hinaus sind insbesondere im Bereich des Arten- und Naturschutzes bereits kurzfristig erste Maßnahmen umzusetzen. Je Teilgebiet wurden darüber hinaus die spezifischen Bedarfe für die jeweils anstehenden Entwicklungsschritte und Planungsmaßnahmen ermittelt Zur Abdeckung dieser Mittelbedarfe werden 15 Millionen Euro bereitgestellt.

Darüber hinaus werden 2,575 Millionen Euro für die Herstellung von Ersatzhabitaten und für Vergrämungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit der geplanten

Bebauung des Teilgebiets C1 erforderlich sind, zur Verfügung gestellt.

Zusätzlich werden spezifisch für das A3-Gebiet 1,2 Millionen Euro bereitgestellt, um für die zukünftige Nutzung dieses besonderen Areals einen internationalen

Wettbewerb durchführen zu können.

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Die wichtigsten Maßnahmen im Sozialreferat

Basis einer chancengerechten und sozialen Stadt Stuttgart ist und bleibt die Teilhabe aller Stuttgarterinnen und Stuttgarter am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben. Durch die Pandemie hat diese in ihrer Bedeutung in erheblichem Maße zugenommen. Daher liegt der Fokus des Referats Soziales und

gesellschaftliche Integration (SI) für den Doppelhaushalt 2022/2023 auf einfach zugänglichen, gut abgestimmten und passgenauen Angeboten zur sozialen Teilhabe.

Strategische Sozialplanung

In den vergangenen zwei Jahren wurden die Komplexität und die Dynamik sozialer Prozesse immer deutlicher. Die Pandemie hat die Einsamkeit vieler Menschen verstärkt und sichtbar gemacht, offene und verdeckte Armut zeigen sich inmitten der Stadtgesellschaft. Das Referat SI geht mit der Einführung einer Strategischen Sozialplanung (2 Stellen sowie Sachmittel in Höhe von 40.000 Euro pro Jahr in den nächsten beiden Haushaltsjahren) gesellschaftliche Problemstellungen neu und in ihrer Komplexität an. Die Teilhabe aller Einwohner steht im Mittelpunkt – und soll über neue Strategien und Maßnahmen, in enger Abstimmung mit der Politik, der Liga der Wohlfahrtspflege, Stiftungen und der Bürgergesellschaft verbessert werden.

Jobcenter

Der Gemeinderat stärkt die Strukturen des Jobcenters und ermöglicht nicht nur eine Verstetigung der Leistungen, sondern unterstützt auch die Modernisierung, unter anderem im Bereich der Digitalisierung. Bewährte Angebote wie der

Ausbildungscampus, ein offenes Angebot für neu Zugewanderte im Übergang Schule-Beruf, die Strukturen für die erfolgreiche Umsetzung des ReFit-Projekts zur Unterstützung von Rehabilitanten oder die städtische Beteiligung am

Teilhabechancengesetz werden weitergeführt. Außerdem fördert der Gemeinderat weiterhin die Kontaktstelle des Kulturwerks der Neuen Arbeit gGmbH und unterstützt suchtkranke und langzeitarbeitslose Menschen dadurch in ihrer beruflichen

Weiterentwicklung. Eine Intensivierung der Beratung von geflüchteten erziehenden Frauen ab 2022 ist ebenfalls gesichert. Ein zusätzliches Budget für Kinderbetreuung in besonderen Einzelfällen bietet zudem unbürokratische und rasche Hilfe.

Das Jobcenter Stuttgart unterstützt rund 39.000 Menschen, darunter etwa 9.000 Kinder und Jugendliche mit Leistungen zum Lebensunterhalt, zur Teilhabe und zur Vermittlung in Ausbildung und Beschäftigung. 3.000 Arbeitssuchende befinden sich monatlich in Bildungs- und Aktivierungsmaßnahmen, ca. 7.400 pro Jahr beginnen ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis.

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Sozialamt

Quartiersentwicklung: Im Doppelhaushalt 2022/2023 erarbeitet die

Sozialverwaltung einen Prozess zu Entwicklung einer Strategie nachhaltiger Quartiersentwicklung. Als konkrete Projekte werden insbesondere die

Quartiersentwicklung am Wiener Platz in Feuerbach im Mittelpunkt stehen. Um den demografischen und sozialen Herausforderungen zu begegnen, sind neue Strukturen des Zusammenlebens nötig. Quartiersansätze stellen eine Möglichkeit dar, Inklusion und Integration, das Leben im Alter und das Zusammenleben der Generationen neu zu organisieren.

Neustrukturierung Stuttgarter Wohnungsnotfallhilfe: Die Stuttgarter

Wohnungsnotfallhilfe hält für wohnungslose Familien mit Kindern sowie erwachsene Wohnungslose ein differenziertes Hilfesystem vor. Grundlage für die

Weiterentwicklung der Angebote soll die Evaluation des gesamten Hilfesystems sowohl hinsichtlich der Gesamtstruktur als auch in Bezug auf das Angebots- und Maßnahmenspektrum sowie der implementierten Steuerungsstrukturen sein. Hierfür stellt der Gemeinderat im Doppelhaushalt 2022/2023 insgesamt 250.000 EUR bereit.

Mit dem Weiterentwicklungsprozess „Wohnung-S-Los! 2025“ sollen die Lebensbedingungen von Wohnungslosen verbessert und Wohnungslosigkeit

reduziert werden. Im Sinne der sozialen Teilhabe wohnungsloser Menschen wird das Modellprojekt „Housing First Stuttgart“ umgesetzt. Dafür wurden im Doppelhaushalt 390.000 EUR 2022 und 435.000 EUR 2023 beschlossen.

Maßnahmen zur Begegnung des Pflegenotstands und Stärkung der Pflegeinfrastruktur: Um dem Pflegenotstand zu begegnen und die

Pflegeinfrastruktur zu stärken, hat die Stadt bereits eine Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht. Im Doppelhaushalt 2022/2023 werden für die Sicherstellung ambulanter Angebote zur Unterstützung Pflegebedürftiger und pflegender

Angehöriger im Alltag insgesamt 247.000 Euro in 2022 bzw. 248.000 Euro in 2023 für diverse Maßnahmen bereitgestellt. Zudem wurden für zehn Jahre beginnend ab 2023 Zuschüsse zum Bau neuer Pflegeheimplätze i. H. v. 5 Mio. Euro p. a. bewilligt, um mit dem Förderprogramm die Investitionskostensätze zu senken und damit die

Wohnkosten für die Bewohner*innen spürbar zu reduzieren. Für die Entwicklung und Ausarbeitung der Förderkonzeption wurde eine 0,5 Stelle beim Sozialamt für

Doppelhaushalt 2022/2023 geschaffen.

Integration von in Stuttgart lebenden Flüchtlingen:

Mit dem Projekt „Verbesserung der Situation von Kinder und Jugendlichen in Sozial- und Gemeinschaftsunterkünften“ hat die Sozialverwaltung 2021 einen wesentlichen Schwerpunkt auf die Verbesserung der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen, die in Sozial- und Gemeinschaftsunterkünften leben, gelegt.

Hierfür wurde eine Vielzahl von Maßnahmen erarbeitet sowie Ideen entwickelt,

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welche dem Gemeinderat bereits im Sommer vorgestellt wurden. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wurden im Doppelhaushalt die entsprechenden finanziellen Mittel (2,67 Mio. Euro in 2022 bzw. 2,27 Mio. Euro in 2023) in den verschiedenen Zuständigkeitsbereichen durch den Gemeinderat zur Verfügung gestellt.

Zur Stabilisierung traumatisierter Flüchtlinge sind 290.000 Euro p. a.im Haushalt eingestellt.

Um die in der sozialen Betreuung von Flüchtlingen tätigen Integrationsmanagerinnen und -managern zu unterstützen, stehen im Doppelhaushalt 60.000 Euro jährlich für Dolmetschereinsätze zur Verfügung.

Außerdem wird die Förderung der Rückkehrberatungsstelle für Migrantinnen und Migranten im kommenden Doppelhaushalt fortgesetzt.

Gesundheitsamt

Das Gesundheitsamt befasst sich aktuell nicht nur mit Themen rund um Covid-19, sondern auch den Themen wie der Prostitution, der Sucht- und

Übergewichtsprävention und den gesundheitslotsen für Migrantinnen- und Migranten.

Im Doppelhaushalt 2022/2023 wurde für die Erstellung einer Studie Langzeitfolgen von Covid-19 Mittel in Höhe von 72.500 Euro bereitgestellt. Zum Aufbau von

Fachkraftstellen im Bereich der Suchtprävention (städtische Förderung ab dem Jahr 2022) wurden Fachkraftstellen bis 2025 gefördert. Zudem wurde der Fortführung des Pilotprojekts „Gesundheitslotsen für Migrantinnen und Migranten“ zugestimmt.

Abteilung Integrationspolitik

Haus der Kulturen: Die Abteilung Integrationspolitik bekommt den Auftrag, die Konzeption für ein Haus der Kulturen zu konkretisieren. Dafür wurden 72.000 Euro pro Jahr im Doppelhaushalt 2022/2023 sowie eine 0,5 Stelle beschlossen. Für eine standortbezogene Machbarkeitsstudie werden außerdem 60.000 Euro zur Verfügung gestellt. Hallo Demokratie – Demokratiebildung für Neuzugewanderte: Die bereits etablierten Demokratiebildungsangebote für Neuzugewanderte in

Vorbereitungsklassen sollen mit 25.000 Euro pro Jahr in den Jahren 2022 und 2023 ausgeweitet werden auf weitere junge Menschen und für die Beratung von

sachkundigen Einwohnern für Migration und Integration in den Bezirksbeiräten. Eine zentrale Funktion hat dabei die Koordinationsstelle Maßnahmen zur politischen Jugendpartizipation und Demokratieförderung im Programm „Hallo Demokratie“, die aufgestockt wird. Empowerment von Geflüchteten für Geflüchtete: Für 2022 und 2023 werden weitere kommunale Fördermittel in Höhe von 100.000 Euro pro Jahr für Empowermentmaßnahmen zur Verfügung gestellt, damit Geflüchtete in enger

Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern bei der Gestaltung und Umsetzung von Projekten und Maßnahmen aktiv und eigenverantwortlich mitwirken. Sie werden

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befähigt und gestärkt, ihre Ressourcen, Fähigkeiten und Kompetenzen zu nutzen, um das gesellschaftliche Zusammenleben in Stuttgart aktiv mitzugestalten.

Hauptamtliche Beauftragte für Menschen mit Behinderung

Inklusion 3.0 Barrierefreiheit und Teilhabe: Die Inklusion von Menschen mit Behinderung ist besonderes Anliegen des Gemeinderates und der Stadtverwaltung.

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters hat der Gemeinderat einmütig für den Doppelhaushalt 2022/2023 das „Haushaltspaket Inklusion 3.0“ unter dem Motto

„Barrierefreiheit und Teilhabe – Gemeinsam weiter vorangehen“ beschlossen. Die referatsübergreifenden Vorhaben und Maßnahmen zur Barrierefreiheit und Inklusion sind darin gebündelt und sind mit den dafür notwendigen Mitteln ausgestattet. Die Mittel sind im Sinne des barrierefreien Zusammenlebens von Menschen mit und ohne Behinderung einzusetzen. Mit diesen Schritten ist die Stadtverwaltung in der Lage, bereits bestehende Konzepte konsequent umzusetzen und weitere Möglichkeiten zu schaffen. In Abwägung mit der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung, den Referaten der Stadtverwaltung sowie dem Beirat für Menschen mit Behinderung werden in den kommenden Jahren folgende Schwerpunktthemen bearbeitet:

Barrierefrei in Stuttgart leben – Alltag ohne Hindernisse: Dazu gehört ein barrierefreier ÖPNV und weitgehende Barrierefreiheit in der Stadt. Dies schließt öffentliche wie private Einrichtungen in der Stadt und den Bezirken, aber auch die städtische Verwaltung ein. Ein wesentlicher Bestandteil ist auch das Wohnen und der Alltag. Viele Betroffene haben ein großes Problem, im Alter oder bei Behinderung in ihrem Wohnraum zu bleiben oder eine für sie passende Wohnung zu finden. Dies betrifft auch Familien mit Kinderwagen. Begegnungen von Menschen mit und ohne Behinderung sollen gefördert werden, um Unsicherheiten, Barrieren und auch Ängste abzubauen. Viele Geschäfte, Restaurants, Arztpraxen sind nicht barrierefrei.

Arbeitsplätze und Wirtschaft – Alle Potentiale nutzen: Damit dies gelingt, müssen Arbeitgeber ins Boot genommen werden. Die Stadtverwaltung will Beschäftigung für Menschen mit Behinderung ermöglichen und bei anderen Arbeitgebern für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung werben.

Eine barrierefreie Kultur für alle schaffen: Menschen mit Behinderung sollen genauso wie Menschen ohne Handicap ihre Freizeit abwechslungsreich gestalten können. Das beinhaltet auch, dass sie die vielseitigen und lebendigen Angebote der Stuttgarter Kunst- und Kulturlandschaft nutzen können. Die Stadtverwaltung will eine Vorbildfunktion einnehmen und ihr Kunst- und Kulturprogramm barrierefrei

ausrichten. Dazu benötigt es barrierefreie Angebote und Formate. Es sollen

Plattformen geboten werden, damit Menschen mit und ohne Behinderung als Künstler sichtbar werden und die Kunst- und Kulturszene aktiv mitgestalten.

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Familien und Kinder mit Behinderung – Pflegen und Stärken in allen

Lebenslagen: Damit Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam aufwachsen, spielen und lernen können, benötigen sie gute Rahmenbedingungen in Freizeit, Kita und Schule. Eltern von Kindern mit Behinderung erleben Schwierigkeiten im Alltag, der ihnen einiges abverlangt. Sie müssen eine Vielzahl ihrer eigenen Bedürfnisse zurückstellen. Angehörige leisten Beachtliches in der Betreuung, Förderung und Pflege ihrer Kinder zuhause. Die Folgen der Corona-Pandemie haben diesen Personenkreis in starkem Ausmaß gefordert.

Qualitäts- und Wissensmanagement – Lernen. Wissen. Machen: Die

Stadtverwaltung ist auf dem Weg, sich barrierefrei und inklusiv auszurichten. Um zukunftsfähig und strukturiert aufgestellt zu sein und dem gesetzlichen Auftrag, Barrierefreiheit von Beginn an mitzudenken, noch besser gerecht zu werden, sollen die vorhandenen Strukturen in den Ämtern genutzt und ein Wissenstransfer guter Beispiele für barrierefreie Methoden, Formate, Veranstaltungen, Leitfäden (weiter-) entwickelt und zusammengeführt werden. Strukturen und Rahmenbedingungen für barrierefreie Prozesse und Formate in den einzelnen Ämtern der Stadtverwaltung können angepasst werden. Dies beinhaltet Weiterbildungs- und

Fortbildungsangebote sowie eine Vernetzung zum Thema Inklusion und Barrierefreiheit innerhalb der Stadtverwaltung.

Budget für den Beirat für Menschen mit Behinderung: Darüber hinaus wurde dem Beirat für Menschen mit Behinderung ein Budget in Höhe von 50.000 Euro pro Jahr in den Jahren 2022 und 2023 zur Verfügung gestellt, um einzelne Maßnahmen und Projekte gezielt umzusetzen. Diese ergeben sich unter anderem aus dem Fokus- Aktionsplan und den Diskussionen im Beirat.

Städtische Arbeitsförderung

Kofinanzierung ESF Plus: Die städtische Arbeitsförderung wird im Rahmen der neuen Förderperiode „ESF Plus“ (2021- 2027) Fördermittel in Höhe von 200.000 Euro p.a. entsprechend zielgerichtet zur Kofinanzierung von Projekten zur Verfügung stellen können. Damit wird es möglich, für eine Vielzahl von Menschen Projekte über den ESF anzubieten, um Armut zu verhindert und die Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern.

Referenzen

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