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Veröffentlicht am Nr. 20/S. 220

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2021-20 Veröffentlicht am 14.12.2021 Nr. 20

/S. 220

Tag Inhalt Seite

14.12.21 Ordnung zur Aufhebung der Ordnung für die Prüfung in den Bachelor-Studi- engängen „Angewandte Informatik, Bio-, Umwelt- und Prozess-Verfahrens- technik, Maschinenbau – Produktent- wicklung und Technische Planung, Me- dieninformatik, Physikingenieurwesen, Umwelt- und Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsingenieurwesen/Umweltpla- nung, Bio- und Pharmatechnik (grund- ständig)“ des Fachbereichs Umweltpla- nung/-technik an der Hochschule Trier, Standort Birkenfeld vom 03.05.2012

221-223

14.12.21 Ordnung zur Aufhebung der Ordnung für die Prüfung in den Masterstudien- gängen „Angewandte Informatik, Busi- ness Administration and Engineering, Digitale Produktentwicklung – Maschi- nenbau, Medieninformatik, Bio- und Prozess-Verfahrenstechnik und Um- weltorientierte Energietechnik“ im Fachbereich Umweltplanung/-technik an der Fachhochschule Trier /Standort Birkenfeld vom 03.05.2012

224-225

(2)

Ordnung zur Aufhebung der Ordnung für die Prüfung in den Bachelor-Studiengängen

„Angewandte Informatik, Bio-, Umwelt- und Prozess-Verfahrenstechnik, Maschinenbau – Produktentwicklung und Technische Planung, Medieninformatik, Physikingenieurwe- sen, Umwelt- und Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsingenieurwesen/Umweltplanung, Bio- und Pharmatechnik (grundständig)“ des Fachbereichs Umweltplanung/-technik an der Hochschule Trier, Standort Birkenfeld vom 03.05.2012

Auf Grund des § 7 Abs. 2 Nr. 2 und des § 86 Abs. 2 Nr. 2 des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes (HochSchG) vom 23. September 2020 (GVBl. S. 461), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 22.07.2021 (GVBl. S. 453), BS 223-41, hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Umweltplanung/Um- welttechnik der Hochschule Trier am 30.06.2021 die folgende Ordnung zur Aufhebung der Ordnung für die Bachelorprüfung in den Studiengängen Angewandte Informatik, Bio-, Umwelt- und Prozess-Verfah- renstechnik, Maschinenbau - Produktentwicklung und Technische Planung, Medieninformatik, Physikin- genieurwesen, Umwelt- und Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsingenieurwesen/Umweltplanung, Bio- und Pharmatechnik (grundständig) beschlossen. Sie wurde vom Präsidium der Hochschule Trier am 01.12.2021 genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gemacht.

§ 1 Außerkrafttreten der bisherigen Prüfungsordnung

Die Ordnung für die Prüfung in den Bachelor-Studiengängen „Angewandte Informatik, Bio-, Umwelt- und Prozess-Verfahrenstechnik, Maschinenbau – Produktentwicklung und Technische Planung, Medi- eninformatik, Physikingenieurwesen, Umwelt- und Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsingenieurwe- sen/Umweltplanung, Bio- und Pharmatechnik (grundständig)“ vom 03.05.2012 (publicus, 2012-05 vom 21.06.2012, S. 221-252), geändert am 28.03.2013 (publicus, 2013-01 vom 24.05.2013, S. 2-6 ), geän- dert am 14.02.2014 (publicus, 2014-03 vom 18.02.2014, S. 61-71), geändert am 04.12.2014 (publicus, 2015-01 vom 14.01.2015, S. 39-56), geändert am 30.06.2015 (publicus, 2015-09 vom 15.07.2015, S.

122-125), geändert am 28.01.2016 (publicus, 2016-02 vom 29.02.2016, S. 14-15), zuletzt geändert am 19.08.2019 (publicus, 2019-05 vom 23.08.2019, S. 123-124), wird hiermit aufgehoben.

§ 2 Übergangsvorschriften

(1) 1. Studierende, die vor dem Inkrafttreten der neuen Fachprüfungsordnung vom 17.10.2019 (publi- cus, 2019-06) im Bachelorstudiengang Maschinenbau – Produktentwicklung und Technische Planung eingeschrieben waren, können das Studium nach der in § 1 genannten Ordnung bis zum 29.02.2024 beenden.

2. Studierende, die bis zum Wintersemester 2019/2020 im Bachelorstudiengang Physikingenieurwesen eingeschrieben waren, können das Studium nach der in § 1 genannten Ordnung bis zum 31.08.2024 beenden.

3. Studierende, die vor dem Inkrafttreten der neuen Fachprüfungsordnung vom 27.07.2020 (publicus, 2020-07) im Bachelorstudiengang Bio- und Pharmatechnik (grundständig) eingeschrieben waren, kön- nen das Studium nach der in § 1 genannten Ordnung bis zum 28.02.2025 beenden.

4. Studierende, die bis zum Sommersemester 2021 im Bachelorstudiengang Bio-, Umwelt- und Pro- zess-Verfahrenstechnik eingeschrieben waren, können das Studium nach der in § 1 genannten Ord- nung bis zum 28.02.2026 beenden.

5. Studierende, die vor dem Inkrafttreten der neuen Fachprüfungsordnung vom 21.07.2021 (publicus, 2021-15) im Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen/Umweltplanung eingeschrieben waren, können das Studium nach der in § 1 genannten Ordnung bis zum 28.02.2026 beenden.

(3)

6. Studierende, die bis zum Sommersemester 2021 im Bachelorstudiengang Angewandte Informatik eingeschrieben waren, können das Studium nach der in § 1 genannten Ordnung bis zum 31.08.2026 beenden.

7. Studierende, die vor dem Inkrafttreten der neuen Fachprüfungsordnungen vom 26.03.2021 (publicus, 2021-08) in den Bachelorstudiengängen Medieninformatik und Umwelt- und Wirtschaftsinformatik ein- geschrieben waren, können das Studium nach der in § 1 genannten Ordnung bis zum 31.08.2026 be- enden.

In Härtefällen kann der Prüfungsausschuss die hier genannten Fristen verlängern.

(2) Studierende werden nach der in § 1 genannten bisherigen Prüfungsordnung eingeschrieben, sofern sie bei der Einschreibung in einen der in § 1 genannten Bachelorstudiengänge in ein höheres Fachse- mester eingestuft werden und wenn die Veranstaltungen des höheren Fachsemesters gemäß Curricu- lum der aktuell geltenden Fachprüfungsordnung gemäß Abs. 3 noch nicht angeboten werden.

(3) Studierende nach Abs. 1 Nr. 1 können den Wechsel von der in § 1 genannten Prüfungsordnung vom 03.05.2012 in die Fachprüfungsordnung vom 17.10.2019 (publicus, 2019-06) des Bachelorstudien- gangs Maschinenbau – Produktentwicklung und Technische Planung beantragen.

Studierende nach Abs. 1 Nr. 2 können den Wechsel von der in § 1 genannten Prüfungsordnung vom 03.05.2012 in die Fachprüfungsordnung vom 27.07.2020 (publicus, 2020-07) des Bachelorstudien- gangs Angewandte Naturwissenschaften und Technik beantragen.

Studierende nach Abs. 1 Nr. 3 können den Wechsel von der in § 1 genannten Prüfungsordnung vom 03.05.2012 in die Fachprüfungsordnung vom 27.07.2020 (publicus, 2020-07) des Bachelorstudien- gangs Bio- und Pharmatechnik (grundständig) beantragen.

Studierende nach Abs. 1 Nr. 4 können den Wechsel von der in § 1 genannten Prüfungsordnung vom 03.05.2012 in die Fachprüfungsordnung vom 26.03.2021 (publicus, 2021-07) des Bachelorstudien- gangs Bio- und Prozess-Ingenieurwesen/Verfahrenstechnik beantragen.

Studierende nach Abs. 1 Nr. 5 können den Wechsel von der in § 1 genannten Prüfungsordnung vom 03.05.2012 in die Fachprüfungsordnung vom 21.07.2021 (publicus, 2021-15) des Bachelorstudien- gangs Wirtschaftsingenieurwesen/Umweltplanung beantragen.

Studierende nach Abs. 1 Nr. 6 können den Wechsel von der in § 1 genannten Prüfungsordnung vom 03.05.2012 in die Fachprüfungsordnung vom 26.03.2021 (publicus, 2021-08) des Bachelorstudien- gangs Angewandte Informatik und Künstliche Intelligenz beantragen.

Studierende nach Abs. 1 Nr. 7 können den Wechsel von der in § 1 genannten Prüfungsordnung vom 03.05.2012 in die Fachprüfungsordnungen vom 26.03.2021 (publicus, 2021-08) der Bachelorstudien- gänge Medieninformatik und Umwelt- und Wirtschaftsinformatik beantragen.

Dabei werden gleichwertige Leistungen, die bereits erbracht wurden, angerechnet. Der Antrag ist unwi- derruflich.

(4) Studierende nach Abs. 1, die nach Ablauf der dort genannten Fristen das Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen haben, beantragen den Wechsel in die Fachprüfungsordnung des entsprechenden Bachelorstudiengangs gemäß Abs. 3. Dabei werden Studienzeiten, gleichwertige Leistungen, die be- reits erbracht wurden, sowie Fehlversuche nach Maßgabe der jeweils gültigen Fachprüfungsordnung angerechnet. Der Antrag ist unwiderruflich.

(5) Einzelheiten des Übergangs regelt der Prüfungsausschuss.

(6) Zusätzlich wird auf die Übergangsregelungen der jeweiligen Fachprüfungsordnungen verwiesen.

(4)

§ 3 Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Veröffentlichungsorgan der Hoch- schule Trier „publicus“ in Kraft.

Trier, den 08.12.2021

Prof. Dr.-Ing. Peter Gutheil

Der Dekan des Fachbereichs Umweltplanung/Umwelttechnik der Hochschule Trier

(5)

Ordnung zur Aufhebung der Ordnung für die Prüfung in den Masterstudiengängen „Angewandte Informatik, Business Administration and Engineering, Digitale Produktentwicklung – Maschinen- bau, Medieninformatik, Bio- und Prozess-Verfahrenstechnik und Umweltorientierte Energietech- nik“ im Fachbereich Umweltplanung/-technik an der Fachhochschule Trier /Standort Birkenfeld vom 03.05.2012

Auf Grund des § 7 Abs. 2 Nr. 2 und des § 86 Abs. 2 Nr. 2 des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes (HochSchG) vom 23. September 2020 (GVBl. S. 461), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 22.07.2021 (GVBl. S. 453), BS 223-41, hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Umweltplanung/Um- welttechnik der Hochschule Trier am 30.06.2021 die folgende Ordnung zur Aufhebung der Ordnung für die Masterprüfung in den Studiengängen Angewandte Informatik, Business Administration and Engine- ering, Digitale Produktentwicklung – Maschinenbau, Medieninformatik, Bio- und Prozess-Verfahrens- technik und Umweltorientierte Energietechnik beschlossen. Sie wurde vom Präsidium der Hochschule Trier am 01.12.2021 genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gemacht.

§ 1 Außerkrafttreten der bisherigen Prüfungsordnung

Die Ordnung für die Prüfung in den Masterstudiengängen „Angewandte Informatik, Business Administ- ration and Engineering, Digitale Produktentwicklung – Maschinenbau, Medieninformatik, Bio- und Pro- zess-Verfahrenstechnik und Umweltorientierte Energietechnik“ im Fachbereich Umweltplanung/-technik an der Fachhochschule Trier /Standort Birkenfeld vom 03.05.2012 (publicus, 2015-05 vom 21.06.2012, S. 310-328), geändert am 28.03.2013 (publicus, 2013-01 vom 24.05.2013, S. 7-8), geändert am 14.02.2014 (publicus 2014-03 vom 18.02.2014, S. 72-76), zuletzt geändert am 04.12.2014, (publicus 2015-01 vom 14.01.2015, S. 33-39), geändert am 28.01.2016 (publicus, 2016-02 vom 29.02.2016, S.

19-20), geändert am 21.02.2017 (publicus, 2017-02 vom 17.03.2017, S. 18-22), zuletzt geändert am 19.08.2019 (publicus, 2019-05 vom 23.08.2019, S. 120-122b) wird hiermit aufgehoben.

§ 2 Übergangsvorschriften

(1) 1. Studierende, die vor dem Inkrafttreten der neuen Fachprüfungsordnung vom 17.10.2019 (publi- cus, 2019-06) im Masterstudiengang Digitale Produktentwicklung – Maschinenbau eingeschrieben wa- ren, können das Studium nach der in § 1 genannten Ordnung bis zum 28.02.2023 beenden.

2. Studierende, die vor dem Inkrafttreten der neuen Fachprüfungsordnungen vom 26.03.2021 (publicus, 2021-08) in den Masterstudiengängen Angewandte Informatik und Medieninformatik eingeschrieben waren, können das Studium nach der in § 1 genannten Ordnung bis zum 31.08.2024 beenden.

3. Studierende, die vor dem Inkrafttreten der neuen Fachprüfungsordnungen vom 21.07.2021 (publicus, 2021-15) in den Masterstudiengängen Business Administration and Engineering und Umweltorientierte Energietechnik eingeschrieben waren, können das Studium nach der in § 1 genannten Ordnung bis zum 28.02.2025 beenden.

4. Studierende, die bis zum Sommersemester 2021 im Masterstudiengang Bio- und Prozess-Verfah- renstechnik eingeschrieben waren, können das Studium nach der in § 1 genannten Ordnung bis zum 28.02.2025 beenden.

In Härtefällen kann der Prüfungsausschuss die hier genannten Fristen verlängern.

(2) Studierende werden nach der in § 1 genannten bisherigen Prüfungsordnung eingeschrieben, sofern sie bei der Einschreibung in einen der in § 1 genannten Masterstudiengänge in ein höheres Fachse- mester eingestuft werden und wenn die Veranstaltungen des höheren Fachsemesters gemäß Curricu- lum der aktuell geltenden Fachprüfungsordnung gemäß Abs. 3 noch nicht angeboten werden.

(6)

(3) Studierende nach Abs. 1 Nr. 1 können den Wechsel von der in § 1 genannten Prüfungsordnung vom 03.05.2012 in die Fachprüfungsordnung vom 17.10.2019 (publicus, 2019-06) des Masterstudiengangs Digitale Produktentwicklung – Maschinenbau beantragen.

Studierende nach Abs. 1 Nr. 2 können den Wechsel von der in § 1 genannten Prüfungsordnung vom 03.05.2012 in die Fachprüfungsordnung vom 26.03.2021 (publicus, 2021-08) der Masterstudiengänge Angewandte Informatik und Medieninformatik beantragen.

Studierende nach Abs. 1 Nr. 3 können den Wechsel von der in § 1 genannten Prüfungsordnung vom 03.05.2012 in die Fachprüfungsordnung vom 21.07.2021 (publicus, 2021-15) der Masterstudiengänge Business Administration and Engineering und Umweltorientierte Energietechnik beantragen.

Studierende nach Abs. 1 Nr. 4 können den Wechsel von der in § 1 genannten Prüfungsordnung vom 03.05.2012 in die Fachprüfungsordnung vom 26.03.2021 (publicus, 2021-07) des Masterstudiengangs Bio-, Pharma- und Prozesstechnik beantragen.

Dabei werden gleichwertige Leistungen, die bereits erbracht wurden, angerechnet. Der Antrag ist unwi- derruflich.

(4) Studierende nach Abs. 1, die nach Ablauf der dort genannten Fristen das Masterstudium noch nicht abgeschlossen haben, beantragen den Wechsel in die Fachprüfungsordnung des entsprechenden Mas- terstudiengangs gemäß Abs. 3.

Dabei werden Studienzeiten, gleichwertige Leistungen, die bereits erbracht wurden, sowie Fehlversu- che nach Maßgabe der jeweils gültigen Fachprüfungsordnung angerechnet. Der Antrag ist unwiderruf- lich.

(5) Einzelheiten des Übergangs regelt der Prüfungsausschuss.

(6) Zusätzlich wird auf die Übergangsregelungen der jeweiligen Fachprüfungsordnungen verwiesen.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Veröffentlichungsorgan der Hoch- schule Trier „publicus“ in Kraft.

Trier, den 08.12.2021

Prof. Dr.-Ing. Peter Gutheil

Der Dekan des Fachbereichs Umweltplanung/Umwelttechnik der Hochschule Trier

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