Donnerstag 08. Oktober 2020
41
Zustellung: www.nussbaum-lesen.de - Tel. 07033/6924-0
Redaktionsschluss
für 42/2020 Montag, 12. Oktober um 8.00 Uhr
Tischtennis-Bundesligamann- schaften spielen am Wochenende auswärts
Die beiden Neckarsulmer Tischtennis-Bundesliga- mannschaften spielen am Samstagnachmittag, 10. Oktober auswärts. Die Damen Wenna Tu, Kath- rin Hessenthaler, Simona Horvathova und Minh Thu Nguyen, sind Gast bei Vik- toria Wombach, gegen die Neckarsulms Damen vor 40 Jahren in der Regionalliga schon die Schläger kreuz-
ten. Die Neckarsulmerin- nen sind favorisiert. Die Herren hoff en, dass Julian Mohr nach seiner Rücken- verletzung in Passau voll einsatzfähig ist und wollen mit Florian Bluhm, Jens Schabaker und Josef Braun punkten.
Lesen Sie in unserem Sportteil auf Seite 22 wei- ter.
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Beharrliche Mahnerin für Kinderrechte in aller Welt
Gabriele Naumer mit der Bundesverdienstmedaille ausgezeichnet
„Jedes Kind auf der Welt hat das Recht auf eine Kindheit.“ Unter diesem Motto setzt sich das Kinderhilfswerk der Verein- ten Nationen, Unicef, seit 74 Jahren für die Rechte von Kindern in aller Welt ein. In der Region Heilbronn-Franken hat Gabrie- le Naumer diesen Grundsatz gewisserma- ßen zu ihrem Lebenswerk gemacht. Für ihre Verdienste um hilfsbedürftige Kinder und Jugendliche im Dienste von Unicef ist die gebürtige Neckarsulmerin jetzt mit der Verdienstmedaille des Verdienst- ordens der Bunderepublik Deutschland ausgezeichnet worden. Friedlinde Gurr- Hirsch, Staatssekretärin im Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Ver- braucherschutz und Mitglied des Landta- ges, überreichte die Ordensinsignien mit der Urkunde des Bundespräsidenten bei einem festlichen Empfang im Kultursaal der Ballei Neckarsulm.
Oberbürgermeister Steffen Hertwig begrüßte rund 70 Gäste, darunter Fami- lienangehörige und Freunde, Mitstreiter und Wegbegleiter sowie Vertreter von Unicef Deutschland. Zu den Gästen gehör- ten auch der Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn, Harry Mergel, der frühere Heil- bronner Oberbürgermeister und heutige Ehrenbürger Helmut Himmelsbach, Mit- glieder des Neckarsulmer Gemeinderates sowie die Neckarsulmer Ehrenbürger Kurt Bauer und Roland Stammler. Für viele Gäste war der Empfang in der Ballei, der unter Einhaltung der aktuellen Hygiene- und Abstandsregeln stattfand, die erste größere Festveranstaltung seit längerer Zeit. Das Lehrer-Trio „Subito“ der Städti- schen Musikschule Neckarsulm umrahm- te die Feierstunde mit schwungvoller Jazz- und Swing-Musik.
Im Vorfeld des Empfangs habe Gabrie- le Naumer von ihrem Engagement bei Unicef erzählt, berichtete Steffen Hertwig.
„Da habe ich gespürt, mit welchem Herz- blut Sie sich für die Kinder weltweit ein- setzen.“ Gabriele Naumer gehört zu den vielen Menschen, die sich ehrenamtlich in Unicef-Gruppen in ganz Deutschland engagieren. Seit 2003 leitet sie die 1980 gegründete Unicef-Arbeitsgruppe Heil- bronn.
In dieser Funktion erzielt sie gemeinsam mit ihrer Gruppe Einnahmen von 20.000 bis 30.000 Euro im Jahr zugunsten des Kinderhilfswerks. Sie war auch maßgeb- lich an der Partnerschaftsaktion „Heil- bronn - Unicef-Stadt für Kinder“ in den Jahren 2005/2006 beteiligt. Diese Aktion erbrachte ein Spendenergebnis von ins- gesamt 1,55 Millionen Euro. Wegen ihrer vorbildlichen Leistungen wurde Gabriele Naumer 2017 von den Leitungen sämt- licher Arbeitsgruppen in Deutschland
als Mitglied in das Deutsche Komitee für Unicef e.V. gewählt.
Friedlinde Gurr-Hirsch: „Teil der Erfolgs- geschichte von Unicef in Deutschland“
„Gabriele Naumer ist Teil der Erfolgsge- schichte von Unicef in Deutschland“, stell- te Staatssekretärin Gurr-Hirsch fest. „Ihnen liegen die Kinder und Jugendlichen am Herzen.“ Bei ihrer Arbeit sei es Gabrie- le Naumer stets ein Anliegen, „den Spa- gat zwischen Helfen und Mahnen immer wieder herauszustreichen“, so Friedlinde Gurr-Hirsch: „Unicef lässt uns nicht verges- sen, dass Kinder in Deutschland privile- giert aufwachsen, während man in vielen Ländern schnell zum Erwachsenwerden gezwungen wird.“ Diese „Diskrepanz des Aufwachsens in der Welt“ greife Gabriele Naumer auf. Sie breche die globalen Her-
ausforderungen herunter und wende sich einzelnen Regionen zu, zum Beispiel den Flutopfern in Südostasien, Straßenkin- dern in Brasilien oder Familien in Ghana.
„Mit Elan, Herzblut und reichlich Motiva- tion gelingt es Ihnen immer wieder, Ihre Themen voranzutreiben“, versicherte die Staatssekretärin. Dabei lasse Gabriele Naumer ihr Engagement nicht abbrechen:
„Es läuft immer etwas.“
Global denken, lokal handeln
„Den globalen Bezug herzustellen und lokal zu handeln, ist für die Arbeit von Unicef enorm wichtig“, bestätigte Klaudia Werth, Vertreterin von Unicef Deutsch- land und Mitglied der Geschäftsleitung.
Sie beglückwünschte Gabriele Naumer im Namen aller Kolleginnen und Kollegen bei Unicef Deutschland und dankte ihr Bei der Feierstunde in der Ballei Neckarsulm: (v. li.) OB Steffen Hertwig, Unicef-Geschäftsführungsmit- glied Klaudia Werth, Gabriele Naumer und Staatssekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch. Foto: Peter Klotz
Gabriele Naumer (li.) erhält die Bundesverdienstmedaille aus den Händen von Staatssekretärin Friedlin-
de Gurr-Hirsch. Foto: Peter Klotz
NECKARSULM JOURNAL · 08. OKTOBER 2020 · Nr. 41 | 3
Michel Hettich ist neuer Bauhofleiter der Stadt Neckarsulm
Diplom-Betriebswirt übernimmt wichtiges Amt mit großer Außenwirkung Der neue Leiter des Bauhofs bei der Stadt
Neckarsulm, Michel Hettich, hat jetzt sei- nen Dienst angetreten. Oberbürgermeis- ter Steffen Hertwig und Bürgermeisterin Dr. Suzanne Mösel begrüßten den neuen Amtsleiter an seinem ersten Arbeitstag im Kreise der Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter. „Wir freuen uns, dass der Gemein- derat Sie in dieses verantwortungsvolle und wichtige Amt gewählt hat“, sagte die Bürgermeisterin.
Michel Hettich studierte von 2001 bis 2006 Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik mit dem Schwerpunkt Verkehrslogistik im Fachgebiet Controlling an der Hochschule Heilbronn. Nach seinem Studium arbeite- te der Diplom-Betriebswirt (FH) zunächst als Controller und Qualitätssicherungsbe- auftragter bei der Fritz Gruppe in Schwai- gern, dem größten konzerunabhängigen Speditions- und Logistikunternehmen in der Region. 2009 wurde Michel Het- tich Assistent der Geschäftsleitung bei der Fritz GmbH & Co.KG am Standort der Unternehmensgruppe in Heilbronn.
2012 wechselte er als Prokurist in den elterlichen Betrieb, die Frachtspedition Hettich Transporte GmbH & Co.KG in Vil- lingen-Schwenningen. Zuletzt war Michel Hettich als Betriebsleiter bei der Heiche GmbH in Schwaigern, einem Spezialis- ten für Metall imprägnierung und weitere Teile veredelung tätig.
Als Leiter des städtischen Bauhofs mit rund 80 Beschäftigten ist Michel Hettich verantwortlich für den Unterhalt und die Pflege der städtischen Grünanlagen, Park-
anlagen, Spielplätze und Friedhöfe. Zum Aufgabenbereich gehören zudem Unter- haltungsarbeiten an Straßen, Wegen und Gebäuden sowie der Winterdienst. „Als Bauhofleiter übernehmen Sie eine außer- ordentlich bedeutsame Aufgabe mit gro- ßer Außenwirkung“, betonte Dr. Suzanne Mösel. „Ihnen ist das Erscheinungsbild unserer Stadt anvertraut.“ Als moder- ner kommunaler Dienstleistungsbetrieb unterstütze der Bauhof die städtischen Einrichtungen und das Vereinsleben. „Mit seinen vielfältigen Tätigkeitsfeldern trägt
der Bauhof in vielen Bereichen dazu bei, die Lebensqualität unserer Einwohnerin- nen und Einwohner zu erhalten“, erklärte die Bürgermeisterin. Für diese große Auf- gabe wünschten Dr. Suzanne Mösel und OB Steffen Hertwig dem neuen Bauhof- leiter viel Erfolg und Freude an der Arbeit.
Der Bauhof solle als kommunaler Dienst- leister wieder stärker wahrgenommen werden, formulierte Michel Hettich sein Ziel. „Wir wollen als Profiteam in der Bevöl- kerung und in der Verwaltung sichtbar sein.“ (snp)
Zum Antritt wünschten OB Steffen Hertwig (re.) und Bürgermeisterin Dr. Suzanne Mösel dem neuen Bauhofleiter Michel Hettich (2. v. li.) zusammen mit dessen Stellvertreter Günter Glaser einen guten
Start. Foto: snp
für „so viel Ausdauer, Talent, Begeisterung und Kraft“: „Ohne dies könnten wir nicht so vielen Kindern helfen.“ Gabriele Nau- mer arbeite unermüdlich daran, „dass das Kinderrecht eingelöst wird“. Als „Überzeu- gungstäterin mit langem Atem“ nutze die Geehrte jede Gelegenheit, „die Stimme für die Kinder dieser Welt zu erheben“.
Gabriele Naumer stehe beharrlich für
Unicef und die Kinder ein, erklärte Klaudia Werth. „Für Unicef ist Ihnen kein Weg zu weit und keine Diskussion zu unbequem.
Das Leben und Getragenwerden unserer Botschaft braucht Menschen wie Sie.“
Die neue Trägerin der Bundesverdienst- medaille bedankte sich für diese „außer- ordentliche Ehre“ und würdigte ihre Wegbegleiter: „Es ist nicht mein Verdienst
allein. Ich habe großartige Menschen an meiner Seite, denen ein Stück von dieser Medaille gehört.“ Gemeinsam mit ihren Wegbegleitern habe sie sich immer für Kinderrechte überall in der Welt einge- setzt, betonte Gabriele Naumer: „Kinder schaffen Zukunft, und sie sind unsere Zukunft.“
(snp)
Kultur- und Sportamt zieht in die Sonnengasse um
Erreichbarkeit vorübergehend eingeschränkt Das Kultur- und Sportamt der Stadt Neckarsulm bezieht neue Diensträume im Haus Sonnengasse 9 im ersten Stock.
Der Umzug beginnt am Montag, 12.
Oktober, und dauert etwa zwei Wochen.
In diesem Zeitraum ist das Kultur- und Sportamt vorübergehend nur einge- schränkt erreichbar, vorzugsweise per
E-Mail. Sobald der Umzug abgeschlos- sen ist, kann das Amt wieder unter den bekannten Rufnummern erreicht wer- den. (snp)
Weitere Infos unter
www.neckarsulm.de
Neckarsulmer Adventszauber findet nicht statt
Städtisches Citymanagement plant Alternativprogramm im Advent Der Neckarsulmer Adventszauber findet
in diesem Jahr nicht statt. Ein Hygie- nekonzept, wie es die aktuellen Coro- na-Auflagen für eine öffentliche Veran- staltung dieser Art fordern, lässt sich wegen der baulichen Gegebenheiten in der Fußgängerzone und auf dem Marktplatz nicht wirksam umsetzen.
Aus diesem Grund hat sich die Stadt dazu entschlossen, den traditionellen
Weihnachtsmarkt am ersten Advents- wochenende abzusagen. Um unter den gegebenen Umständen dennoch ein weihnachtliches Veranstaltungsformat anzubieten, plant die Stadt ein Alter- nativprogramm in kleinerem Rahmen.
Geplant sind Aktionen, die sich über den gesamten Adventszeitraum erstrecken.
Daran beteiligen sich sowohl der Gewer- beverein als auch die städtischen Kultur-
und Bildungseinrichtungen. Im Rahmen des Alternativprogramms wird zudem die neue Weihnachtsbeleuchtung in der Innenstadt offiziell in Betrieb genom- men. Der städtische Citymanager Daniel Bürkle organisiert das Programm derzeit in Zusammenarbeit mit dem Gewerbe- verein. Sobald die Details feststehen, wird die Stadt das Adventsprogramm vorstellen. (snp)
Feldwegenetz in Dahenfeld wird abschnittsweise saniert
Erste Teilabschnitte werden im Oktober erneuert Das Feldwegenetz im Neckarsulmer Stadtteil Dahenfeld soll abschnittsweise saniert werden. Erneuert werden Teilab- schnitte des Hauptwegenetzes, die sich in einem schlechten baulichen Zustand befinden. In diesem Jahr werden zwei Feldwegabschnitte saniert: ein Abschnitt im Gewann Öläcker nördlich der L 1095
und ein weiterer im Gewann Diebspfad im südöstlichen Ortsgebiet. Diese ersten beiden Streckenabschnitte wurden von der Stadtverwaltung gemeinsam mit dem Ortschaftsrat als vorrangig eingestuft.
Die zu sanierenden Feldwege werden neu befestigt. Hierzu wird die Schotter- tragschicht ertüchtigt und die Asphalt-
deckschicht erneuert. Die Arbeiten in den genannten Abschnitten beginnen am Montag, 12. Oktober und dauern bis zu sechs Wochen. Bei trockener Witterung können die Arbeiten früher abgeschlos- sen werden. Während der Bauzeit sind die betroffenen Feldwege voll gesperrt.
(snp)
NECKARSULM JOURNAL · 08. OKTOBER 2020 · Nr. 41 | 5
sulm vom 15.12.2015 ermöglicht werden; ungeachtet des im Bebauungsplan festzusetzenden Gebietstyps sollen demnach Vergnügungsstätten künftig nur in den Unter- und Obergeschos- sen zugelassen werden. Neben dem Schutz des Wohnens dient die geschossbezogene Beschränkung dazu, die Dichte sowie die Attraktivität und Vielfalt des Einzelhandels- und Dienstleistungs- besatzes der Innenstadt nicht zu gefährden. Eine Ansiedlung von Vergnügungsstätten insbesondere in Erdgeschosslage führt zu Trading-Down-Prozessen und Verdrängungseff ekten gegenüber Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben, sodass gleichzeitig die Vermietung von (auch leer stehenden) Ladengeschäften im direkten Umfeld deutlich erschwert werden würde. Des Weiteren war bzw. ist der Innenstadtbereich Teil von Sanierungsgebieten mit dem Schwerpunkt einer städtebaulichen Aufwertung und Neugestaltung wesentlicher Teile des Innenstadtbereiches, die auch künftig für die Ansiedlung von Vergnügungsstätten nur be- dingt geeignet sind.
Frühzeitige Beteiligung der Öff entlichkeit nach § 3 Abs.1 Baugesetzbuch:
Zur Information über die Inhalte und allgemeinen Ziele und Zwe- cke liegt der Abgrenzungsplan mit einem Erläuterungsbericht und dem städtischen Vergnügungsstättenkonzept ab dem Tage dieser Bekanntmachung bis einschließlich 20.11.2020 im Rat- haus Neckarsulm, Marktstraße 18, 74172 Neckarsulm im Flur des Bauverwaltungsamtes (Zi. 2.1 im 2. OG) während der üblichen Öff nungszeiten aus. Auf die coronabedingten Anforderungen beim Betreten des Rathauses (Hygienekonzept, Tragen einer Schutzmaske, ausfüllen Kontaktformular) wird hingewiesen.
Stellungnahmen zu den Planunterlagen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift ab- gegeben werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch schriftlich ohne persönliches Erscheinen per Post (Stadt Ne- ckarsulm - Bauverwaltungsamt - Marktstraße 18, 74172 Neckar- sulm), per Fax (07132/3511310) oder E-Mail (Juergen.Gimber@
Neckarsulm.de) beim Bauverwaltungsamt eingereicht werden.
Die ausgelegten Unterlagen können auch auf der Homepage der Stadt Neckarsulm (www.neckarsulm.de unter „Online Rathaus“/
„Bauen und Wohnen“/„Aktuelle Bebauungsplanverfahren“) ab- gerufen werden.
Der Bebauungsplanentwurf wird erst ab dieser frühzeitigen Be- teiligung der Öff entlichkeit weiter ausgearbeitet. Auf die sich hie- ran später anschließende öff entliche Auslegung des Bebauungs- planentwurfs wird dann zu gegebener Zeit hingewiesen.
Neckarsulm, 5.10.2020
gez. Steff en Hertwig, Oberbürgermeister
Öffentliche
Bekanntmachungen
Einladung zur öff entlichen Sitzung des Bau- und Werksausschusses StadtwerkeAm Dienstag, 13. Oktober 2020, 16.00 Uhr fi ndet im Sitzungs- saal des Rathauses, Marktstraße 18, eine öff entliche Sitzung des Bau- und Werksausschusses Stadtwerke mit folgender Tages- ordnung statt:
1. Städtische Klimaanpassungskonzepte; Fachvortrag 2. Verlagerung Bolzplatz Friedenstraße; Standortbeschluss 3. Radverkehrskonzept Stadt Neckarsulm; Sachstandsbericht
und Grundsatzbeschluss zum klassifi zierten Radverkehrsnetz 4. Sulmsteg, Bleichstraße; allgemeiner Baubeschluss
5. Sonstiges Bauausschuss 6. Sonstiges Werksausschuss
Die Einwohnerinnen und Einwohner sind herzlich zur Sitzung eingeladen.
gez. Dr.-Ing. Suzanne Mösel, Baubürgermeisterin
Bebauungsplan „Kolpingstraße“ 17. Änderung – Plan Nr. 01.01/17
Hier: Einleitungsbeschluss nach § 2 Abs.1 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Neckarsulm hat in seiner öff entlichen Sitzung am 1.10.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kol- pingstraße“ 17. Änderung, Plan Nr. 01.01/17 beschlossen.
Räumlicher Geltungsbereich:
Das Bebauungsplangebiet schließt östlich und südlich an das Kolpingdeck an und wird weiterhin durch die Kolpingstraße im Norden, die Neutorgasse im Osten und die Rathausstraße im Sü- den begrenzt. Es umfasst die Grundstücke Flst. Nr. 56, 56/1, 56/2, 56/3, 57/1, 57/2, 57/3, 58, 59, 59/1, 59/2, 59/3, 60/1 und 60/3.
Maßgebend für den räumlichen Geltungsbereich ist der Abgren- zungsplan vom 6.8.2020, gefertigt durch das Amt für Stadtent- wicklung Neckarsulm, Abteilung Stadtplanung.
Inhalte und Zielsetzungen des Bebauungsplanes:
Die bestehende Bebauung in dem genannten Abgrenzungsbe- reich ist neben gewerblichen Nutzungen in der Rathausstraße im Bereich der Kolpingstraße überwiegend durch Wohnen geprägt.
Ziel der Bebauungsplanänderung ist es zum einen, die heute geltenden Bebauungsplanfestsetzungen aus dem Jahr 1964 auf diese tatsächliche Nutzung hin auszurichten; demnach soll das derzeit ausgewiesene Kerngebiet in einen der bestehenden Be- bauung entsprechenden Gebietstyp der Baunutzungsverord- nung 1990 (Mischgebiet, besonderes Wohngebiet) geändert werden.
Darüber hinaus soll mit dem Bebauungsplan eine weitergehen- de planungsrechtliche Steuerung von Vergnügungsstätten auf Grundlage des Vergnügungsstättenkonzepts der Stadt Neckar-
Technische Ämter
(Rathaus, Marktstraße 18)
Bürgermeisteramt (techn. Bereich) Tel. 35-203 Bürgermeisterin Dr.-Ing. Suzanne Mösel
E-Mail: suzanne.moesel@neckarsulm.de
Bauverwaltungsamt Tel. 35-310
Leiter: Jürgen Gimber
E-Mail: juergen.gimber@neckarsulm.de
Amt für Stadtentwicklung Tel. 35-235
Leiter: Werner Zimmermann
E-Mail: werner.zimmermann@neckarsulm.de
Hochbauamt Tel. 35-322
Leiter: Patrick Rickenbrot
E-Mail: patrick.rickenbrot@neckarsulm.de
Tiefbauamt Tel. 35-335
Leiterin: Tanja Blattmann
E-Mail: tanja.blattmann@neckarsulm.de
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NECKARSULM JOURNAL · 08. OKTOBER 2020 · Nr. 41 | 7
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Amorbach (Sonnenhalde)“, 7. Änderung, Plan Nr. 17.07/7 in Neckarsulm
hier: Einleitungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Neckarsulm hat in seiner öffentlichen Sitzung am 1.10.2020 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Amorbach (Sonnenhalde)“, 7. Änderung, Plan Nr. 17.07/7 in Neckarsulm beschlossen.
Räumlicher Geltungsbereich:
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Flurstück Nr. 6011, 6012/1, 6021 (teilweise) und 6029 (teilweise). Maßgeblich ist der Abgrenzungsplan des Amts für Stadtentwicklung vom 21.4.2020.
Inhalte und Zielsetzungen des Bebauungsplanes:
Nach einem Eigentümerwechsel des „Amorbacher Hofs“ (Amor- bacher Str. 1, Flst Nr. 6012/1) in Neckarsulm-Amorbach sollen die dort bestehenden Gebäude abgebrochen und unter Einbe- ziehung von Teilen der angrenzenden unbebauten städtischen Grundstücke Flst. Nr. 6011 und 6029 neu bebaut werden. Die ein- geleitete Bebauungsplanänderung verfolgt dabei das Ziel einer innerörtlichen Nachverdichtung im Stadtteil Amorbach mit dem Schwerpunkt Wohnnutzung. Nach derzeitigem Planungsstand sollen ca. 85 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern entstehen, von denen ein noch zu bestimmender Anteil als mit öffentlichen Mitteln geförderte Mietwohnungen angeboten werden sollen.
Entlang der Amorbacher Straße könnten ergänzend hierzu ge- werbliche Nutzungen untergebracht werden.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a Abs. 1 Ziffer 1 BauGB im be- schleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprü- fung nach § 2 Abs.4 BauGB aufgestellt.
Information der Öffentlichkeit:
Zur Information über die Inhalte und allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung liegen der Abgrenzungsplan sowie das be- schriebene städtebauliche Konzept ab dem Tage dieser Bekannt- machung bis einschließlich 20.11.2020 im Flur des Bauverwal- tungsamtes, Marktstraße 18, 74172 Neckarsulm (Zi. 2.1 im 2.OG) aus.Die Unterlagen können auch auf der Homepage der Stadt Ne- ckarsulm (www.neckarsulm.de) unter „Online Rathaus“ / „Bauen und Wohnen“ / „Aktuelle Bebauungsplanverfahren“ abgerufen werden.
Ergänzend zur öffentlichen Auslegung wird das städtebauliche Konzept der Neubebauung am Mittwoch, 21.10.2020 ab 17.30 Uhr in der Festhalle Amorbach, Amorbacher Straße 23, 74172 Neckarsulm-Amorbach, ausgehängt und um 18.00 Uhr von Ver- tretern der Stadtverwaltung und des Vorhabenträgers vorgestellt und erläutert. Die Veranstaltung findet auf Grundlage der jeweils aktuellen Corona-Verordnung statt. Aufgrund des begrenzten Platzangebotes wird um vorherige Anmeldung mit Nennung der Kontaktdaten (Name, Telefon) telefonisch unter 07132/35- 306 oder per E-Mail (Juergen.Gimber@Neckarsulm.de) gebeten.
Auf die coronabedingten Anforderungen beim Betreten öffentli- cher Gebäude (Hygienekonzept, Tragen einer Schutzmaske, Aus- füllen Kontaktformular) wird hingewiesen.
Stellungnahmen zu den Planunterlagen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift ab- gegeben werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch schriftlich ohne persönliches Erscheinen per Post (Stadt Ne- ckarsulm - Bauverwaltungsamt - Marktstraße 18, 74172 Neckar- sulm), per Fax (07132/3511310) oder E-Mail (Juergen.Gimber@
Neckarsulm.de) beim Bauverwaltungsamt eingereicht werden.
Neckarsulm, 5.10.2020
gez. Steffen Hertwig, Oberbürgermeister
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
„Erweiterung nördlich der Römerstraße“, Plan Nr.
41.11 in Neckarsulm-Obereisesheim
Hier: Beschluss über die Planoffenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB Der Gemeinderat der Stadt Neckarsulm hat in seiner öffentlichen Sitzung am 1.10.2020 den Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Erweiterung nördlich der Römerstra- ße“, Plan Nr. 41.11 in Neckarsulm-Obereisesheim gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Planoffen- lage nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Räumlicher Geltungsbereich:
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke Flst.Nr. 3822 (teilweise), 3834, 3835, 3836, 3838, 3839, 3840, 3845, 3846, 3850/57, 3850/58 (teilweise), 3853, 3854, 3855, 3856/2, 3857, 3858, 3859/1 und 3860. Der Geltungsbereich wird im Norden durch die Friedhofstraße und im Süden durch das bestehende Baugebiet „Nördlich der Römerstraße“ begrenzt.
Maßgeblich ist der Abgrenzungsplan des Amts für Stadtentwick- lung, Abt. Stadtplanung, vom 27.7.2017.
Ziele und Zwecke der Planung:
Mit der geplanten Erweiterung des bestehenden Baugebietes
„Nördlich der Römerstraße“ sollen neue Wohnbauplätze in Fort- führung der Bebauungsstruktur überwiegend für Einfamilien- häuser und Doppelhaushälften sowie für ein Mehrfamilienwohn- haus entstehen.
Begründung:
Die Begründung zum Bebauungsplanentwurf, gefertigt durch das Amt für Stadtentwicklung, Abt. Stadtplanung wird in der Fas- sung vom 25.5.2020 festgestellt.
Umweltbezogene Informationen:
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind folgende Arten um- weltbezogener Informationen:
1. Begründung des Amtes für Stadtentwicklung, Abt. Stadtpla- nung vom 25.5.2020 mit Aussagen zu Flächen und Maßnah- men zu Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Land- schaft (insektenfreundliche Beleuchtung, Maßnahmen zur Dämpfung des Regenwasserabflusses) sowie zu Pflanzgebo- ten und zur Gestaltung der unbebauten Grundstücksflächen.
Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stel- lungnahmen und Äußerungen in öffentlichen Sitzungen (Fach- ausschüsse, Gemeinderat) in Kopie beigefügt, darüber beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Äu- ßerung oder der Person des Betroffenen ausdrückliche oder of- fensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Neckarsulm, 5.10.2020
gez. Steffen Hertwig, Oberbürgermeister
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Lichtensterner Straße“, 1. Änderung, Plan Nr.
40.06/1 in Neckarsulm-Obereisesheim
hier: Einleitungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 i.V.m. § 13a BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Neckarsulm hat in seiner öffentlichen Sitzung am 1.10.2020 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Lichtensterner Straße“, 1. Änderung, Plan Nr.
40.06/1 in Neckarsulm-Obereisesheim beschlossen.
Räumlicher Geltungsbereich:
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Flurstück Nr. 2348, 2352, 2352/2 (teilweise) und 2353/2. Maßgeblich ist der Abgrenzungs- plan des Amts für Stadtentwicklung vom 6.8.2020.
Inhalte und Zielsetzungen des Bebauungsplanes:
Ein privater Investor hat im Bereich der Biberacher Straße/Lich- tensterner Straße in Neckarsulm-Obereisesheim mehrere zu- sammenhängende Grundstücke erworben, um im Rahmen einer innerörtlichen Nachverdichtung neuen Wohnraum zu schaffen.
Die betreffenden Grundstücke sind derzeit als Wiese bzw. Baum- wiese genutzt.
Das Bebauungskonzept sieht dabei die Errichtung von insgesamt sieben Mehrfamilienhäusern mit jeweils 2 Vollgeschossen und ei- nem zusätzlichen Staffeldachgeschoss sowie einer gemeinsame Tiefgarage mit Zufahrt über die Biberacher Straße vor. Je nach späterer Aufteilung können bis zu 60 Wohneinheiten entstehen, die im Sinne der Schaffung bezahlbaren Wohnraums teils miet- preisgebunden sein sollen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a Abs. 1 Ziffer 1 BauGB im be- schleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprü- fung nach § 2 Abs.4 BauGB aufgestellt.
Information der Öffentlichkeit:
Zur Information über die Inhalte und allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung liegt der Abgrenzungsplan sowie das be- schriebene städtebauliche Konzept ab dem Tage dieser Bekannt- machung bis einschließlich 20.11.2020 im Flur des Bauverwal- tungsamtes, Marktstraße 18, 74172 Neckarsulm (Zi. 2.1 im 2.OG) aus.
Die Unterlagen können auch auf der Homepage der Stadt Ne- ckarsulm (www.neckarsulm.de) unter „Online Rathaus“/„Bauen und Wohnen“/ „Aktuelle Bebauungsplanverfahren“ abgerufen werden.
2. Umweltbericht mit integrierter artenschutzrechtlicher Prü- fung vom 27.3.2020, gefertigt durch das Büro Landschaftspla- nung.Langenolt, Stuttgart
mit Beschreibung und Bewertung der aufrund des Bebauungs- planes zu erwartenden Umweltauswirkungen mit anschließen- der Maßnahmenbeschreibung (Eingriff-Ausgleichsbilanzierung).
Insbesondere enthält der Umweltbericht umweltbezogene Infor- mationen zu den wesentlichen Auswirkungen auf die Schutzgü- ter Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Pflanzen und Tiere, Landschaft, Mensch, Kultur und Sachgüter (Bodendenkmal) mit Darstellung des Eingriffsumfangs und der Kompensationsmaß- nahmen sowie mit dem integrierten artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (Wirkungsprognosen für Fledermäuse und Vögel).
1. Pflanzliste des Landratsamtes Heilbronn „Heimische Gehölze“
mit Empfehlungen zur Artenwahl und Pflanzung.
Darüber hinaus liegen aus den im Zuge der frühzeitigen Beteili- gungen nach §§ 3 Abs.1, 4 Abs.1 BauGB abgegebenen Stellung- nahmen umweltbezogene Informationen vor, die ebenfalls Be- standteil der Offenlage sind:
Natur- und Artenschutz:
• Hinweis auf Biotopverbund (1)
• Untersuchungsumfang Artenschutz (1), (2) Landwirtschaft, agrarstrukturelle Belange
• Hinweis zur Inanspruchnahme von Böden sehr hoher Qualität
• Hinweis auf Flurbilanz (1), (3)(1)
• Hinweis auf Nutzungskonflikte mit benachbarten landwirt- schaftlichen Betrieben (1)
Gewässerschutz:
• Hinweis auf Lage innerhalb des Wasserschutzgebietes III (1), (3)
• Hinweis auf Grundwasserfreilegung (1) Bodenschutz:
• Hinweis auf Umgang mit Mutterboden und bodenkundliche Baubegleitung (1)
Quellangaben zu den vorliegenden Stellungnahmen:
1. Landratsamt Heilbronn; Bauen, Umwelt und Nahverkehr (7.11.2019)
2. Regierungspräsidium Stuttgart (30.10.2019) 3. Regionalverband Heilbronn-Franken (29.10.2019) Angaben zu Ort und Dauer der Offenlage:
Die Planoffenlegung findet von Montag, 19. Oktober 2020 bis Freitag, 27. November 2020 (jeweils einschließlich) statt.
In dieser Zeit wird der Entwurf des Bebauungsplanes einschl. der Begründung zum Bebauungsplan und der umweltbezogenen In- formationen während der Dienststunden (Montag - Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie Montag, Dienstag, Donnerstag von 13.30 bis 16.00 Uhr und Mittwoch von 13.30 bis 17.00 Uhr) im Flur des Bauverwaltungsamtes Neckarsulm, Marktstraße 18, 74172 Ne- ckarsulm (II. OG, Zimmer 2.1) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Auf die coronabedingten Anforderungen beim Betreten des Rat- hauses (Hygienekonzept, Tragen einer Schutzmaske, ausfüllen Kontaktformular) wird hingewiesen.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die genannten auszule- genden Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Stadt Neckarsulm (www.neckarsulm.de) unter „Online Rathaus“/„Bau- en und Wohnen“/„Aktuelle Bebauungsplanverfahren“ eingestellt und dort zugänglich.
Stellungnahmen zu den Planunterlagen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift ab- gegeben werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch schriftlich ohne persönliches Erscheinen per Post (Stadt Ne- ckarsulm - Bauverwaltungsamt - Marktstraße 18, 74172 Neckar- sulm), per Fax (07132/3511310) oder E-Mail (Juergen.Gimber@
Neckarsulm.de) beim Bauverwaltungsamt eingereicht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der späteren Beschlussfassung über den Be- bauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hät- te kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich da- rauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches
NECKARSULM JOURNAL · 08. OKTOBER 2020 · Nr. 41 | 9 Ergänzend zur öff entlichen Auslegung wird das städtebauliche
Konzept der Neubebauung am Mittwoch, 4.11.2020 ab 17.30 Uhr in der Festhalle Obereisesheim, Rosenstraße 11, 74172 Ne- ckarsulm-Obereisesheim ausgehängt und um 18:.00 Uhr von Ver- tretern der Stadtverwaltung und des Vorhabenträgers vorgestellt und erläutert. Die Veranstaltung fi ndet auf Grundlage der jeweils aktuellen Corona-Verordnung statt. Aufgrund des begrenzten Platzangebotes wird um vorherige Anmeldung mit Nennung der Kontaktdaten (Name, Telefon) telefonisch unter 07132/35- 306 oder per E-Mail (Juergen.Gimber@Neckarsulm.de) gebeten.
Auf die coronabedingten Anforderungen beim Betreten öff entli- cher Gebäude (Hygienekonzept, Tragen einer Schutzmaske, Aus- füllen Kontaktformular) wird hingewiesen.
Stellungnahmen zu den Planunterlagen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift ab- gegeben werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch schriftlich ohne persönliches Erscheinen per Post (Stadt Ne- ckarsulm - Bauverwaltungsamt - Marktstraße 18, 74172 Neckar- sulm), per Fax (07132/3511310) oder E-Mail (Juergen.Gimber@
Neckarsulm.de) beim Bauverwaltungsamt eingereicht werden.
Neckarsulm, 5.10.2020
gez. Steff en Hertwig, Oberbürgermeister
Bauhof Neckarsulm
Winterdienst NSU-Nord
August 2020 LKW 1
NORD Fahrzeug
LKW 2 Fumo 2
Neckarkanal
Sulm Gottlob-
Banzhaf- Str.
K2000
Hafenstraße
Neuenstädter Str.
Urbanstraße
Schönbuchstr.
NSU-Einfahrbahn
Schönbuchstr.
Strombergstraße
Canstatter Weg Kochendorfer Str.
Karlstr.
ckenhof krug
Im Gre
B27 B27
NSU-Straße
B27
Dammstraße
K 2116
Sonneng.
Hungerberg
Querg.
Kurze G.
Schulgasse
NECKARSULM
Grabenstraße
Wehrg.
Am
Klostergasse
Voll
Marienstr.
Ratsg.
Marktpl.
Chr.- Schmidt- Platz
Deutsch- ordensplatz
Ebene Hasenbiegel Hungerberg
Kleiner Hungerberg
Reutweg
Stöckich
Vordere Weinberge
Steppachäcker
Kunzenberg
Kunzenberg
Hungerberg
Hohberg Kalben
bisGasregler Hängelbach
Außer Bronnenstubeder
Großer Hungerberg
Hag
Hilbert Hohberg
Kreuzberg
Kunzenberg
Milchschmalz
Oberer Scheuerberg
Rosenberg Scheuerberg
Steppachäcker
Unterer Scheuerberg
Waldenberg
Gymnasiumstraße Königsberger Str.
Wilfenseeweg
Pichterichstraße Neubergstraße
Linkentalstraße Tübinger Str.
Georg-Schwarz-Weg
Damaschkestr. Gymnasiumstraße
Urbanstraße
Marktstraße Centgasse
Lammgasse Untere Neckarstraße
Rathausstraße Schindlerstraße
Bleichstraße
Rathausstraße Weinstraße
Saarstraße
Wilhelmstraße
Goethestraße Friedrichstr.
Heilbronner Str.
Linkentalstraße
Saarstraße Wehrbrücke
Paulinenstraße Salinenstraße
Friedrichstr.
Ulrichstraße Neckarstraße
Binswanger Str.
Werftstraße
Friedenstraße Binswanger Str.
Friedrichstr.
Gartenstraße Karlstraße
Schafäckerweg
Pichterichstraße Schloßgasse
Neutorgasse Kolpingstraße
Löwengasse
Neutorg.
Weinstraße Hafenstraße
Christian-Rieker-Straße Steinachstr.
Damaschkestr. Erzbergerstr. Ulmer Str.
Spitalstraße
Marktstr.
Marktstraße Felix-Wankel-Straße
Neuenstädter Str.
Dammstr.
NSU-Straße Dammstr.
Spohnstr.
Sulmstraße
Bleichstraße Frühmeßgasse
Pfarrgasse Engelgasse
Hofackerstraße Sulmstraße
Gymnasiumstraße Spitalstraße
Wachterstraße Viktor-Brunner-Straße
Seestraße Martin-Fischel-Straße
Spitalstraße Steinachstr.
Hezenbergstraße Viktor-Brunnen- Straße NSU-Straße
Friedrich-Ebert-Straße
Spitalstraße Hezenbergstraße
Weidachstr.
NSU-Einfahrbahn
Ulmer Str.
Gottlob-Banzhaf-Str.
Steinachstr.
Elsternweg Elsternweg
Erzbergerstr.
Kochendorfer Straße Amselweg
Falkenstr.
Falkenstr.
Plattenwaldweg
Finkenweg Schwalbenweg Eulenweg Drosselweg
Im Vogelsang
Dahenfelder Weg Gundels- heimer Str.
Breisgaustr.
Heidelberger Str.
Mergentheimer Str.
Weinsberger Str.
Schwarzwaldstr.
Kraichgaustraße
Reutweg
In der Hälde
Mühlweg Wilfenseeweg
Reisachmühlweg Breslauer Str.
Stettiner Str.
Tübinger Str.
Steppach- weg
Birkenweg Buchenw. Fichtenw. Eichenweg
Stuttgarter Str. Steppachweg
Göppinger Str.
Neubergstraße
Ahornweg Neubergstraße
Kalbenstr.
Reutlinger Str.
Berliner Str.
Ravensburger Str.
Berliner Str.
Stuttgarter Str.
Göppinger Str.
Ravensburger Str.
Reutlinger Str.
Danziger Str.
Danziger Str.
Berliner Str.
Breisgaustr.
Stuttgarter Str. Leipziger Str.
Fellbacher Weg Waiblinger Weg Mannheimer
Weg
Zabergäustraße
Kraichgaustr.
Schwarzwaldstr.
Leipziger Str. Dahenfelder Weg
Leipziger Str.
Thüringer Str. Kalbenstr.
Vogelsbergstraße Taunusstraße
Im Hägelich Öhringer Weg
Haller Weg
Stuttgarter Str.
Crailsheimer Weg Ellwanger Weg
Stuttgarter Str.
Leipziger Str.
Heidelberger Str.
Karlsruher Weg
Thüringer Str.
Pfälzer Straße Steigerwaldstraße
Spessartstraße Im Hägelich
Albstr.
Thüringer Str.
Mecklenburger Str.
Thüringer Str.
Thüringer Str.
Hunsrückstr.
Mecklenburger Str.
Frankenwaldstr.
Rhönstraße
Untere Bahnhostr.
Obere Bahnhostr.
Kochendorfer Straße
Greckengasse
Scharpffstraße Marienstr.
Gottlieb-Daimler-Straße
Parkplatz bis Schweinshag Hühnerfarm bis
Bestand Streichung
Fumo 1
Die Stadtverwaltung informiert
Bauhof konzentriert Winterdienst auf Hauptverkehrsstraßen und gefährliche Strecken
Anlieger beachten bitte die allgemeine Räum- und Streu- pfl icht
Die Stadt Neckarsulm senkt von diesem Jahr an den Standard beim Winterdienst. Künftig werden nur noch solche Strecken und Stellen geräumt, die verkehrswichtig oder im Winter gefährlich sind. Ziel dieser vom Gemeinderat beschlossenen Maßnahme ist es, den städtischen Bauhof zu entlasten und Personalressourcen einzusparen. Darüber hinaus wird weniger Streusalz verbraucht und so die Umwelt geschont.
Der Bauhof konzentriert seinen Räum- und Streueinsatz im Win- ter künftig vorrangig auf Hauptverkehrsstraßen, Steilstrecken, gefährliche Kreuzungen, Buslinien sowie Zu- und Abfahrtswe- ge zu Schulen und Kindertageseinrichtungen. Trotz dieser Ein- schränkungen beim Winterdienst erfüllt die Stadt diese Aufgabe immer noch deutlich über das gesetzlich geforderte Maß hinaus.
Auf den folgenden Lagekarten sind alle Strecken im Stadtgebiet eingezeichnet, die weiterhin uneingeschränkt von der Stadt ge- räumt werden (Bestand). Die rot markierten Strecken werden vom städtischen Bauhof nicht mehr geräumt (Streichung).
Unabhängig von dieser Neuregelung gilt weiterhin die allgemei- ne Räum- und Streupfl icht für alle Straßenanlieger. Bei Schnee- und Eisglätte sind die Eigentümer beziehungsweise die Besitzer, also zum Beispiel Mieter oder Pächter, verpfl ichtet, den Gehweg vor dem Grundstück so zu räumen, dass Fußgänger möglichst gefahrlos passieren können. Dabei ist der Gehweg auf einer Brei- te von mindestens 1,50 Meter frei zu räumen, damit ein Begeg- nungsverkehr möglich ist. (snp)
Behördliche Einrichtungen
Gebäude (Am Hungerberg 1)
Bauhof Tel. 35-314
Leiter: Michel Hettich
E-Mail: michel.hettich@neckarsulm.de
i
Salinenstraße Kerschen- steiner Weg
Gottfried-Leibniz-Str.
Friedrich-Gauss-Str.
Schellingw.
Rich.-Wagner-Str.
Karlstr.
weg Mühlweg
Taubenstr.
Scharpffstraße
Wiesen-
B27
Reisachmühle
Eierwiesen 2 Eierwiesen
1
Buckel
Gottesäcker
Hasenzagel
Herrenwiesen
Hälde
Napf
Stiftsberg Stiftsberg
Taubenloch
Teufelsäcker
Unter dem
Bächenden
Abelisbaum
Birkoff
Brücklesstraßenäcker
Dürre Gärten Eierwiesen
Hessenbach
Hofwiesen Linkes
Tal
Präsenz
Rainäcker Riedwiesen
Seele
Spitzäcker
Stellsteg
Stiftsberg
Taubenloch
Wahläcker Wasenäcker
Wolfsäcker
Zwischen
Stiftsberg Stiftsberg
Stiftsberg
Stiftsberg Pichterichstraße
Konrad-Zuse-Str.
Beethovenstr.
Joh.-Strauß-Weg
Hohenloher Str.
Linkentalstraße
Heilbronner Str.
Im Klauenfuß Im Klauenfuß
Austr.
Rötelstr.
B27 Rötelquerspange
Heiner-Fleischmann-Str.
Wilhelm-Herz-Str.
Rötelstr.
Südtangente A6/E50
Am Wildacker B27 Wilhelmstr.
Goethestraße
Friedrichstr.
Lerchen- platz
Robert-Bosch-Str.
Kernerstraße Wilhelmstraße
Beethovenstr.
Mozartstr.
Gerokweg
Odenwaldstr. Goethestr.
Ganzhornstr.
Paulinenstraße Goethestraße
Schillerstr.
Schillerstr.
Paulinenstr.
Beethovenstr.
Schubertstraße Gerokweg
Mozartstr.
Ganzhornstr.
Ganzhornstr.
Hohenloher Str.
Friedenstraße Freiligrathstraße
Lenauweg Freiligrathstr.
Heilbronner Str.
Ganzhornstr.
Uhlandstr.
Scheffelstr.
Carmauxstr.
Kanalstraße
Carmauxstr.
Friedenstr.
Lerchenstr.
Wilhelmstraße
Carmauxstr.
Lerchenstr.
Binswanger Str.
Wilhelmstr.
Gartenstr.
Heilbronner Str.
Lerchenstr.
Friedrichstr.
Südtangente
Holzweg Mozartstr.
Peter-Heinrich-Merkle-Straße
Stiftsbergstr.
Robert-Mayer-Str.
Gottfried-Leibniz-Str.
In der Hälde
Binswanger Str.
Am Mühlrain
In der Hälde Pichterichstraße
Mühlweg Am Mühlrain
Palmstraße
Werner-von-Siemens-Allee Siegmund-Loewe-Str.
Carl-Zeiss-Str.
Heinz-Nixdorf-Str.
Scharpffstr.
Hauptstraße Am Kutschersberg Werner-Heisenberg-Str.
Georg-Ohm-Str.
Im Petersrain
Herdweg
Bauhof Neckarsulm
Winterdienst NSU-Süd
August 2020 NORD
Kerschen- steiner Weg
LKW 1 Fahrzeug
LKW 2 Fumo 2
Recyling- hof Rötelstr.
Bestand Streichung
Auf der Breit
Lortzingstr.
Auf der Breit Holzweg
der In Au Bru
Heinestraße
J.-Kepler- Kirchstr.
L1100
L1101 Obereisesheim
-Eyth-
Neckartalstraße Sender
Silcherstraße
Staffelstr.
Untereises
Max-Reger-Weg Verdistr.
Weg Max
Straße
weg
Senderweg nnen
gäss.
L1100
F.-Lehár-Str.
Biberacher Weg
Meier
Böllinger Höhe
Heilbronner
Hinter Wartder
Mühlweg Wartpfad
Weg Biberacher
Weg Gabel
Neckarwiesen
Unter Weidachdem
demBei
Flurscheide Hinter Kircheder
Kirchhofäcker
Krummer Rain
Lehmgrube
Schneider- Seitzentor
Steinäcker
äcker
Mörikestr.
Kopernikusstr.
Neckargartacher Str. Austr.
Falltorstr.
Lindenstr.
Badstr.
Badstr.
N. Schulstr.
Am Seitzentor Biberacher Str.
Römerstr.
Weststr.
Ringstr.
Lichtensterner Str.
Mühlstr.
Mühlstr.
Warthweg Einsteinstr.
Häldenstr.
Einsteinstr.
Häldenstr.
Südstr.
Einsteinstr.
Graf-Zeppelin-Str.
Johannes-Keppler-Str.
Robert-Koch-Str.
Häldenstr.
Häldenstr.
Austr.
Neckargartacher Str.
Lindenstr.
Falltorstr.
Im Baumgarten Südstr.
Falltorstr.
Hauptstr.
Zehenthofstr.
Freibrunnen Hauptstr.
Alte Schulstr.
Ziegelstr.
Raiffeisenstr.
Kegelgasse
Angelstr. Angelstr.
Rosenstr.
Friedhofstr.
Stäffelesbrunnenweg
Röntgenstr.
Neckargartacher Str.
Entlastungsstr. Ost
Brückenstr.
Lessingstr. Wimpfener Str.
Friedhofstr.
Herzog-Magnus-Str.
Nordstr. Hebelstr.
Lessingstr. Rosenstr.
Hessestr.
Nordstr.
Heinestr. Heinestr.
Am Dreschplatz Kleidäckerstr.
Hessestr. Eberwinstr.
Auf der Breit
Mörikestr. Nordstr.
Fuchshalde
Kreutzerweg Brahmsweg
Blumenstr. Orffstr.
Wimpfener Str.
Brückenstraße Eberwinstr.
Bauhof Neckarsulm Winterdienst Obereisesheim
August 2020
LKW 2 Fumo 2
NORD
Fahrzeug
Nicht streuen ! Alemannenrstr.
Germanenrstr.
Gotenstr.
Burgunderstr.
Bestand Streichung
NECKARSULM JOURNAL · 08. OKTOBER 2020 · Nr. 41 | 11
Bordighera Allee
Sonnenhalde
Hängelbach
Amorbach
enhag
Behring-
Am Attichsbach
schwingh- Europa-
Im
Im
Fernlesbrunnen
straße straße
Palisadenring
Paracelsus- straße
bruch-
Vinzenzstr.
Virchowstr.
Platt
Am Römer-
turm platz
Schwarzbrunnen
ring Str.
Str.
Bodel- str.
Sauer- saden Pali
von-
Malteser-
Johanniter-
Hasenbuckel
Lauterbacher Berg Reichertsberg
Reichertsberg
Platten
Lauternbacher Str.
Weichselstr.
Zschopaustr.
Oedheimer Str.
Geschwister-Scholl-Weg
Amorbacher Str.
Grenchenstr.
Frankenweg
Donaustr.
Schwabenweg
L1095
Sonnenhalde
Sonnenhalde
L1095
Amorbacher Str.
Sonnenhalde Waldweg
Hölderlinstr.
Hölderlinstr.
Schumannweg
Sebastian-Bach-Weg Haydnweg Händelweg Hauffweg Eichendorffweg Grimmstr.
Lauternbacher Str.
Schwabenweg Frankenweg
Lauternbacher Str.
Eduard-Hirsch-Str. Zschopaustr.
Budakeszistr.
L1095 Wilhelm-Leuschner-Weg
Elisabethenweg Katharinenweg
Luisenweg Eduard-Hirsch-Str.
Wolgastr.
Klaraweg
Eugen-Bolz-Str.
Eugen-Bolz-Str.
Eugen-Bolz-Str.
Schwabenweg
Johannes-Häußler-Str.
Geschwister-Scholl-Weg Wilhelm-Leuschner-Weg
Amorbacher Str.
Chalottenstr.
Oedheimer Str.
Anna-Becker-Weg Am Reichertsberg
Am Reichertsberg Olgaweg
Helenenweg Theresienweg Eduard-Hirsch-Str.
Oedheimer Str.
Gabeläcker Am Hasenbuckel
Gabeläcker
Oderstr.
Moldaustr.
Lahnweg
Unter dem Kelternberg
Isarstr. Moselstr.
Ruhrweg Weserweg
Fuldaweg Havelweg
Saaleweg Rheinstr.
Kocherweg
Unter dem Kelternberg Eugen-Bolz-Str.
Memelstr.
Elbestraße
Elbestraße Lauternbacher Str.
Mainweg Lauternbacher Str.
Am Hasenbuckel
Bauhof Neckarsulm
Winterdienst Amorbach
August 2020
Gärtner Atego Fumo 1
NORD
Tauberweg
Jagstweg
Streichung Bestand
Fahrzeug
enwiesenbächle Brunn
W.-Mattes Str.
Am Dittelberg
Lennacher Weg
Eberstädter Str.
Gellmersbacher Str.
Allmendstr.
Brambacher Str.
Kleines
Dürerweg
Industriestr.
L1095
Entengäß.
Grünewaldstr.
Lange Äcker
Hüttberg wiesen
Banholz Eichäcker
Grund
Halden
Hasenäcker
Hauswengert
Kastenäcker Maienblümlesäcker
Pfadwiesen Prügel -
Riedberg Schrammgärten
Schauberg
Tausendberg
Cäcilienstr.
Eberstädter Str.
Brambacher Str.
Kreuzstr.
Poststr.
Jahnstr.
Von-Busseck-Str.
Kilianstr.
Allmendstr.
Riedweg Gutenbergstr.
Kleiststr.
Allmendstr.
Gutenbergstr.
Blücherstr.
Alexanderstr.
Jahnstr.
Liststr.
Erlenbacher Str.
Erlenbacher Str.
Allmendstr.
Gutenbergstr.
Lönsweg Jahnstr.
Cäcilienstr.
Erlenbacher Str.
Riedweg Karl-Benz-Str.
Dieselstr.
Brunnengäßchen Dekansgasse
Bergstr.
Schaubergstr.
Backhausweg
Oststr. weg
Brunnen wiesen
Kastenäckerweg Hohe Str.
Oststr.
Im Grund
Lerchenbergweg
Oststr.
Hausäckerw.
Burenstr.
Kirschenstr.
Industriestr.
Kreuzstr.
Oststr.
Bauhof Neckarsulm
Winterdienst Dahenfeld
August 2020 Gärtner Atego
Fumo 1
NORD
Fahrzeug
Aussiedlerhof Öläcker Zufahrt
Bestand Streichung
per für eine Pause.
Samstag, 10.10.2020, 10.00 - 16.00 Uhr, 38 Euro zzgl. Materialkos- tenJersey, Sweat und Co.: Kinderkleidung selbst genäht
Dieser Kurs ist für Anfänger und Fortgeschrittene. Am ersten Kurstag wird mit einer Pumphose begonnen. Am darauffolgen- den Samstag werden wir das Outfit vervollständigen mit einem Pulli oder mit Accessoires wie Loop, Beanie oder Schühchen.
Auch eigene Ideen können verwirklicht werden. Bitte mitbrin- gen: 0,5m Jersey-Stoff, 0,3m Bündchen-Stoff, passendes Nähgarn, wer möchte kann seine eigene Nähmaschine mitbringen.
Samstags, ab 10.10.2020, 9.00 - 12.00 Uhr, 2 Termine, 39 Euro, Kleingruppe
Hegel und Hölderlin zum 250. Geburtstag
2020 jährt sich zum 250. Mal der Geburtstag zweier großer Schwaben, nach denen hierzulande so viele Straßen benannt sind: Hegel und Hölderlin. Sie teilten nicht nur, zusammen mit Schelling, die gleiche Stube im Tübinger Stift, sondern lösten sich auch von der Theologie, jeder auf seine Weise, um in neue Gefilde des Geistes vorzudringen. Was war das jeweils Neue, ja Revolu- tionäre des Dichters und des Denkers? Wie wirkten und wirken sie nach bis heute, sodass sich eine vertiefte Beschäftigung mit ihnen immer noch lohnt? Das soll an einigen verständlich inter- pretierten Texten genauer untersucht werden.
Dienstags, ab 13.10.2020, 20.00 - 21.30 Uhr, 6 Termine, 34 Euro Basiskurs Foto II
In diesem Kurs können die Kenntnisse und Erfahrungen aus dem Basiskurs ausgebaut werden. Nachdem das Basiswissen geschaf- fen ist, ist nun viel Zeit für die Praxis. Dadurch gibt es auch die Möglichkeit, individuell auf die eigene Kamera einzugehen. Ein Schwerpunkt ist die Analyse der eigenen Bilder. Weitere Themen sind u.a. für jedes Motiv das richtige Objektiv, Langzeitbelich- tung, Fotografie mit dem Stativ, Panoramen, gute Perspektiven.
Dies ist auch die optimale Grundlage für den nächsten Kurs: Auf- baukurs Fotografie
Mittwochs, ab 14.10.2020, 18.30 - 21.30 Uhr, 4 Termine, 96 Euro Yoga für Schwangere - am Abend
Yoga für Schwangere bietet wundervolle Techniken zur Entwick- lung von Körperbewusstsein, zur Stärkung des Selbstvertrauens und zur Aktivierung der Selbstheilungskräfte. Körperübungen im Wechsel von Anspannung und Entspannung stärken den Körper und das Durchhaltevermögen. Atemübungen lassen den Atem ruhiger, tiefer fließen und lösen Spannungen. Abschließende Tiefenentspannung mit meditativen Übungen hilft, einen neut- ralen Geist zu bewahren und so die Geburt gelassen und selbst- bewusst zu erleben.
Bitte mitbringen: bequeme Kleidung, rutschfeste Socken, Matte, Wolldecke, Kissen und eine Flasche Wasser
Mittwochs, ab 14.10.2020, 19.40 - 21.10 Uhr, 8 Termine, 75 Euro Geburtsbegleitung durch eine Doula
Es ist noch nicht weit verbreitet, dass es sogenannte Doulas als Schwangerschafts- Geburts- und Wochenbettbegleiterinnen gibt. An diesem Abend erläutert eine ausgebildete Doula, was genau ihre Aufgaben sein könnten, warum eine Doula sinnvoll sein kann, wo der Unterschied zu einer Hebamme liegt und das Thema der selbstbestimmten Geburt wird in den Fokus genom- men. Es wird auch Raum für Fragen sein in Bezug auf Schwan- gerschaft, Geburt und Wochenbett. Auch das Thema Hausgeburt wird angesprochen. Die Dozentin ist ausgebildete Doula und Er- zieherin.
Donnerstag, 15.10.2020, 18.30 - 20.00 Uhr, 8 Euro, Abendkasse, Anmeldung erforderlich
Das kleine 1x1 der Babypflege
Dieser Kurs bietet wichtige Informationen rund um das Baby. Wi- ckeln, baden, tragen oder lieber nicht? Wo soll das Kind schlafen?
Was tun, wenn es weint? Was muss vor der Geburt noch ange- schafft werden? Was ist die richtige Kleidung? Informationen und praktische Übungen (wickeln, baden und tragen) rüsten für die Ankunft des neuen Familienmitglieds. Teilnehmen können alle werdenden Mütter, Väter, Großmütter und Großväter, ältere Ge- schwister oder andere Personen, die sich um ein Baby kümmern.
Die Kursleiterin ist Kinderkrankenschwester.
Samstag, 17.10.2020, 9.00 - 14.00 Uhr, 35 Euro inkl. Skript
Städtische Einrichtungen
Mediathek
Diesen Oktober stehen bei uns die Comics im Mittelpunkt
Los geht es mit dem Gratis-Comic-Tag am Freitag, 16. Oktober in der Media-
thek: Zwischen 14.00 und 18.00 Uhr können sich alle Comic-Fans und die, die es werden wollen, einen Gratis-Comic, Manga oder Graphic Novel abholen. Ob Superhelden oder Donald Duck - für jeden ist etwas dabei. Man darf ohne Anmeldung einfach vorbei- kommen.
Wie wäre es mit einem selbst gemachten Comic?
Am 24. Oktober von 9.00 bis 13.00 Uhr entwickeln wir mit Illustrator Natalis Lorenz selbst eine kleine Story. Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 14 Jahren erfahren wie ein Co- micstrip entsteht, setzen sich mit ihrem Lieblingscomic aus- einander und dürfen selbst zu Comiczeichnern werden. Man muss nicht super zeichnen
können - jeder ist willkommen. Die Teilnahmegebühr beträgt 15
€. Bitte Getränk, Vesper und Lieblingscomic mitbringen. Die An- meldung läuft bis zum 17. Oktober persönlich in der Mediathek oder telefonisch unter 07132/35-256.
Comic-Ausstellung
Den ganzen Oktober über finden Sie im ersten Stock der Media- thek zudem eine Comic-Ausstellung für Groß und Klein.
Öffnungszeiten
Dienstag 10.00 - 18.00 Uhr Mittwoch 14.00 - 19.00 Uhr Donnerstag 10.00 - 18.00 Uhr Freitag 14.00 - 18.00 Uhr Samstag 10.00 - 13.00 Uhr
Volkshochschule Filigranes Filzobjekt:
Weiß in Weiß
Filz muss nicht immer wärmend und fest sein. Das (Zusammen-) Spiel von verschiedenen Wollarten, Seidenfasern und Geweben wie Spitze, Organza und Chiffon lässt filigrane Filzobjekte entste- hen. Verwendbar als Dekoration für den Tisch oder als kunstvolles Objekt für Wand oder Fenster. Verschiedene Wollarten von unter- schiedlichen Schafen sowie Seidengewebe, Organza, Chiffon und Spitze stehen zur Verfügung und werden nach Verbrauch mit der Dozentin abgerechnet (ca. 5 Euro). Bitte mitbringen: 2 Handtü- cherFreitag, 9.10.2020, 18.00 - 21.00 Uhr, 17 Euro, zzgl. Materialkosten Druckwerkstatt
An diesem kurzweiligen „Drucktag“ wird die Monotypie (auch
„Einmaldruck“ genannt) mit dem „Drucken im Handabzug“ ver- bunden. Als „Druckstock“ wird eine Linoleumplatte verwendet.
Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich, jedoch die Bereitschaft zum freien Arbeiten. Es fallen Kosten für Druckfarben, Chinapa- pier, Papier, Benutzung Walzen, Druckplatten, Linoleumplatte, etc. in Höhe von 14 Euro an, die direkt bei der Dozentin bezahlt werden. Bitte mitbringen: Malkittel oder unempfindliche Klei- dung, Bleistift HB, Schere, falls vorhanden: Zeichenblock DIN-A 3 oder DIN-A 4, 2 Stück flache Kartonagen ca. DIN-A3 (zum Trans- portieren der feuchten Arbeiten zum Kursende), Trinken und Ves- Foto: Andrew Martin (Pixabay)