Dokumentation zum Online-Seminar:
„Neuerungen zum Elterngeld –
Was Bündnisakteur*innen wissen sollten“
6. Oktober 2021, 11:00 - 12:00 Uhr
Servicebüro „Lokale Bündnisse für Familie“
Unser Ziel als Servicebüro ist es, die rund 600 Lokalen Bündnisse in Deutschland
gemeinsam mit ihren Partnern bei der Ausgestaltung ihrer Bündnisarbeit zu unterstützen.
Kostenfreie Leistungen und Angebote im Überblick:
✓Wir geben fachliche Impulse für die Bündnisarbeit.
✓ Wir stärken Ihre Vernetzung und Sichtbarkeit.
✓ Wir unterstützen Sie mit Checklisten und Leitfäden.
✓ Wir beraten und unterstützen Sie gerne!
Bündnisumfrage 2021
07.10.2021 | Neuerungen Elterngeld| 3
Ihr heutiges Online-Seminar-Team
Nadine Schultz
Projektreferentin
Melanie Kalka
Referentin
Petra Kather-Skibbe Jan Paul Theißen
Werkstudent
Servicebüro
„Lokale Bündnisse für Familie“
Bundesfamilienministerium Elterngeld- und Elternzeitberaterin
Servicebüro
„Lokale Bündnisse für Familie“
Moderatorin Referentin Referentin Technischer Support
53
Umfrage
07.10.2021 | Neuerungen Elterngeld| 5
57
77% sind Partner in einem Lokalen
Bündnis für Familie
65
„Neuerungen zum Elterngeld –
Was Bündnisakteur*innen wissen müssen.“
Veranstaltende: Servicebüro „Lokale Bündnisse für Familie“
Petra Kather-Skibbe
Agenda
Elternzeit Elterngeld
Bezugszeitraum - abweichende Regelungen
Flexiblere Teilzeit
Partnerschaftsbonus
Frühgeborenen - Monate
Anspruch
Corona - Sonderregelungen Ausklammerungstatbestände -
Bemessungszeitraum Geschwisterkind
Rechtlicher Rahmen
• Zweites Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, vom 15.02.2021, für Geburten ab 01.09.2021,
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/zweites-gesetz-zur-aenderung-des-bundeselterngeld-und-elternzeitgesetzes-147674
• Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz – BEEG – für Geburten ab 01.07.2015
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/
Corona-Sonderregelungen für Elterngeld
Elterngeld – Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
maximal 1.800,- Euro
mindestens 300,- Euro maximal halbes Basis-Elterngeld,
das die berechtigte Person ohne Erwerbstätigkeit erhalten würde (Deckelung),
mindestens 150,- Euro
zuzüglich
Geschwister-Bonus und Mehrlings-Zuschlag
zuzüglich
halber Geschwister-Bonus halber Mehrlings-Zuschlag
Basis-Elterngeld ElterngeldPlus –
doppelte Anzahl der Lebensmonate
Ermittlung des Bemessungszeitraum für die Berechnung &
Möglichkeiten der Inanspruchnahme des Elterngeldes
Geburt des Kindes
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 …
Elternteil 1
Basis-Elterngeld max. 12 + 2 Lebensmonate
Lebensmonate des Kindes
Mutterschaftsgeld:
6 Bemessungs-Zeitraum Bezugs-Zeitraum
Elternteil 2
Regelung für Eltern, deren Kind innerhalb der Mutterschutzfrist vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin geboren wurde.
Ermittlung des Bemessungszeitraum für die Berechnung &
Möglichkeiten der Inanspruchnahme des Elterngeldes
Geburt des Kindes
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 …
Elternteil 1
Basis-Elterngeld max. 12 + 2 Lebensmonate
Elterngeld Plus max. 24 + 4 Lebensmonate
(!) ab dem 15. Lebensmonat ohne Unterbrechung im Bezug unter den Partnern
Lebensmonate des Kindes
Mutterschaftsgeld:
Bemessungs-Zeitraum Bezugs-Zeitraum
Elternteil 2
Für Geburten ab 01.09.2021 längstens bis einschließlich 32. Lebensmonat
Ermittlung des Bemessungszeitraum für die Berechnung &
Möglichkeiten der Inanspruchnahme des Elterngeldes
Geburt des Kindes
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 …
Elternteil 1
Basis-Elterngeld max. 12 + 2 Lebensmonate
Elterngeld Plus max. 24 + 4 Lebensmonate
(!) ab dem 15. Lebensmonat ohne Unterbrechung im Bezug unter den Partnern
Zuzüglich Partnerschaftsbonus Lebensmonate des Kindes
Mutterschaftsgeld:
6 Bemessungs-Zeitraum Bezugs-Zeitraum
Elternteil 2
Für Geburten ab 01.09.2021 längstens bis einschließlich 32. Lebensmonat
Regelung für Eltern, deren Kind innerhalb der Mutterschutzfrist vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin geboren wurde.
Ermittlung des Bemessungszeitraum für die Berechnung &
Möglichkeiten der Inanspruchnahme des Elterngeldes
Geburt des Kindes
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 …
Elternteil 1
Basis-Elterngeld max. 12 + 2 Lebensmonate
Elterngeld Plus max. 24 + 4 Lebensmonate
(!) ab dem 15. Lebensmonat ohne Unterbrechung im Bezug unter den Partnern
Lebensmonate des Kindes
Mutterschaftsgeld:
Bemessungs-Zeitraum Bezugs-Zeitraum
Elternteil 2 Kombinieren der Varianten möglich
Für Geburten ab 01.09.2021 längstens bis einschließlich 32. Lebensmonat
Zuzüglich Partnerschaftsbonus
Mutterschutzfrist
Geburt des Kindes
Bemessungszeitraum § 2b und § 2c BEEG
Zeit Steuerpflichtiges Brutto-Erwerbseinkommen der
12 Kalendermonate vor dem Mutterschutz
1 2 3 4
5 6
7 8
9 10 11
12 13 14
15 16 17
18 19
Mutter/ Elternteil 1
7
Mutterschutzfrist
Geburt des Kindes
Bemessungszeitraum § 2b und § 2c BEEG
Zeit Steuerpflichtiges Brutto-Erwerbseinkommen der
12 Kalendermonate vor dem Mutterschutz
1 2 3 4
5 6
7 8
9 10 11
12 13 14
15 16 17
18 19
Mutter/ Elternteil 1
Steuerpflichtiges Brutto-Erwerbseinkommen der 12 Monate vor dem Geburtsmonat des Kindes
1 2 3 4
5 6
7 8
9 10 11
12 13 14
15 16 17
18 19
Vater/ Elternteil 2
Mutterschutzfrist
Geburt des Kindes
Bemessungszeitraum § 2b und § 2c BEEG
Zeit Steuerpflichtiges Brutto-Erwerbseinkommen der
12 Kalendermonate vor dem Mutterschutz
1 2 3 4
5 6
7 8
9 10 11
12 13 14
15 16 17
18 19
Mutter/ Elternteil 1
Verschiebung der zu berücksichtigenden Monate bei Vorliegen eines Ausklammerungstatbestandes.
Steuerpflichtiges Brutto-Erwerbseinkommen der 12 Monate vor dem Geburtsmonat des Kindes
1 2 3 4
5 6
7 8
9 10 11
12 13 14
15 16 17
18 19
Vater/ Elternteil 2
7
Mutterschutzfrist
Geburt des Kindes
Bemessungszeitraum § 2b und § 2c BEEG
Zeit Steuerpflichtiges Brutto-Erwerbseinkommen der
12 Kalendermonate vor dem Mutterschutz
1 2 3 4
5 6
7 8
9 10 11
12 13 14
15 16 17
18 19
Mutter/ Elternteil 1
Verschiebung der zu berücksichtigenden Monate bei Vorliegen eines Ausklammerungstatbestandes.
Ausklammerungstatbestände: (1) Zeiten des Elterngeldbezugs für ein älteres Kind, (2) Zeiten der mutterschutzgesetzlichen Beschäftigungsverbote oder des Bezugs von Mutterschaftsgeld, (3) Zeiten schwangerschaftsbedingter Erkrankungen, (4) Zeiten des Wehrpflicht- oder Zivildienstes,
Erfordernis der Einkommensminderung bei (3) und (4)
Steuerpflichtiges Brutto-Erwerbseinkommen der 12 Monate vor dem Geburtsmonat des Kindes
1 2 3 4
5 6
7 8
9 10 11
12 13 14
15 16 17
18 19
Vater/ Elternteil 2
Mutterschutzfrist
Geburt des Kindes
Bemessungszeitraum § 2b BEEG
Corona-Sonderregelungen
Zeit Steuerpflichtiges Brutto-Erwerbseinkommen der
12 Kalendermonate vor dem Mutterschutz
Steuerpflichtiges Brutto-Erwerbseinkommen der 12 Monate vor dem Geburtsmonat des Kindes
1 2 3 4
5 6
7 8
9 10 11
12 13 14
15 16 17
18 19
1 2 3 4
5 6
7 8
9 10 11
12 13 14
15 16 17
18 19
Mutter/ Eltenteil 1
Vater/ Elternteil 2
Sonderregelungen für die Ermittlung des Einkommens für die Zeit vom 01.03.2020 –31.12.2021.
Auf Antrag bleiben bei der Ermittlung des Einkommens Kalendermonate unberücksichtigt, in denen die berechtigte Person aufgrund der COVID-19-Pandemie ein geringeres Einkommen hatte und dies glaubhaft machen kann.
8
Bezugszeitraum § 4, § 27 BEEG
Corona-Sonderregelungen
Geburt des Kindes
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 …
Elternteil 1
Lebensmonate des Kindes
Elternteil 2
15.11.2019 15.08.2020 15.01.2021
systemrelevante Tätigkeit der Mutter
• Übte ein Elternteileine systemrelevante Tätigkeit aus, konnte sein/ ihr Bezug von Elterngeld auf Antrag für die Zeit vom 01.03.2020 bis 31.12.2020 aufgeschoben werden.
• Der Bezug der verschobenen Lebensmonate musste spätestens bis zum 30.06.2021 angetreten werden.
01.03.2020 31.12.2020 30.06.2021
Basis-Elterngeld Mutterschaftsgeld
Partnerschaftsbonus
Bezugszeitraum § 4, § 27 BEEG
Corona-Sonderregelungen
Geburt des Kindes
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 …
Elternteil 1
Lebensmonate des Kindes
Elternteil 2
15.11.2019 15.08.2020 15.01.2021
systemrelevante Tätigkeit der Mutter
01.03.2020 31.12.2020 30.06.2021
Basis-Elterngeld Mutterschaftsgeld
Partnerschaftsbonus Vollzeit
• Übte ein Elternteileine systemrelevante Tätigkeit aus, konnte sein/ ihr Bezug von Elterngeld auf Antrag für die Zeit vom 01.03.2020 bis 31.12.2020 aufgeschoben werden.
• Der Bezug der verschobenen Lebensmonate musste spätestens bis zum 30.06.2021 angetreten werden.
• Basis-Elterngelddurfte in diesem Fall nach dem 14. Lebensmonat des Kindes bezogen werden.
• Entstehende Lücken im Elterngeldbezug nach dem 14. Lebensmonat des Kindes in der Zeit vom 01.03.2020 bis 30.06.2021 waren unschädlich.
10
Geburt des Kindes
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 …
Elternteil 1
Lebensmonate des Kindes
Elternteil 2
15.11.2019 15.08.2020 15.01.2021
systemrelevante Tätigkeit der Mutter
01.03.2020 31.12.2020 30.06.2021
• Verschiebung des Partnerschaftsbonus war möglich, wenn ein Elternteil eine systemrelevante Tätigkeit ausübte.
Basis-Elterngeld Mutterschaftsgeld
Partnerschaftsbonus Vollzeit
Bezugszeitraum § 4, § 27 BEEG
Corona-Sonderregelungen
• Übte ein Elternteileine systemrelevante Tätigkeit aus, konnte sein/ ihr Bezug von Elterngeld auf Antrag für die Zeit vom 01.03.2020 bis 31.12.2020 aufgeschoben werden.
• Der Bezug der verschobenen Lebensmonate musste spätestens bis zum 30.06.2021 angetreten werden.
• Basis-Elterngelddurfte in diesem Fall nach dem 14. Lebensmonat des Kindes bezogen werden.
• Entstehende Lücken im Elterngeldbezug nach dem 14. Lebensmonat des Kindes in der Zeit vom 01.03.2020 bis 30.06.2021 waren unschädlich.
Zeit für Ihre Fragen
© Production Perig_178594334
Möglichkeiten der Inanspruchnahme des Elterngeldes
Geburt des Kindes
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 …
Elternteil 1
Basis-Elterngeld max. 12 + 2 Lebensmonate
Elterngeld Plus max. 24 + 4 Lebensmonate
(!) ab dem 15. Lebensmonat ohne Unterbrechung im Bezug unter den Partnern
Zuzüglich Partnerschaftsbonus Lebensmonate des Kindes
Mutterschaftsgeld:
Bemessungs-Zeitraum Bezugs-Zeitraum
Elternteil 2 Kombinieren der Varianten möglich
Für Geburten ab 01.09.2021 längstens bis einschließlich 32. Lebensmonat
Elterngeldregelungen für Eltern von Frühgeborenen -
gültig für Geburten ab dem 01.09.2021 – BEEG-Reform
Geburt des Kindes
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 …
Elternteil 1
Basis-Elterngeld max. 13+ 2 Lebensmonate
Elterngeld Plus max. 26 + 4 Lebensmonate
(!) ab dem16. Lebensmonat ohne Unterbrechung
im Bezug unter den Partnern -längstens bis einschließlich 32. Lebensmonat
Zuzüglich Partnerschaftsbonus Lebensmonate des Kindes
Mutterschaftsgeld:
14 Bemessungs-Zeitraum Bezugs-Zeitraum
Elternteil 2
Regelung für Eltern, deren Kind mindestens 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin geboren wurde.
Basis-Elterngeld kann bis zur Vollendung des 15. Lebensmonats bezogen werden
Kombinieren der Varianten möglich
Elterngeldregelungen für Eltern von Frühgeborenen -
gültig für Geburten ab dem 01.09.2021
Geburt des Kindes
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 …
Elternteil 1
Basis-Elterngeld max. 14+ 2 Lebensmonate
Elterngeld Plus max. 28 + 4 Lebensmonate
(!)ab dem 17.Lebensmonat ohne Unterbrechung
im Bezug unter den Partnern - längstens bis einschließlich 32. Lebensmonat
Zuzüglich Partnerschaftsbonus Lebensmonate des Kindes
Mutterschaftsgeld:
Bemessungs-Zeitraum Bezugs-Zeitraum
Elternteil 2
Basis-Elterngeld kann bis zur Vollendung des 16. Lebensmonats bezogen werden
Kombinieren der Varianten möglich
Elterngeldregelungen für Eltern von Frühgeborenen -
gültig für Geburten ab dem 01.09.2021
Geburt des Kindes
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 …
Elternteil 1
Basis-Elterngeld max. 15+ 2 Lebensmonate
Elterngeld Plus max. 30 + 4 Lebensmonate
(!)ab dem 18.Lebensmonat ohne Unterbrechung
im Bezug unter den Partnern - längstens bis einschließlich 32. Lebensmonat
Zuzüglich Partnerschaftsbonus Lebensmonate des Kindes
Mutterschaftsgeld:
16 Bemessungs-Zeitraum Bezugs-Zeitraum
Elternteil 2
Regelung für Eltern, deren Kind mindestens 12 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin geboren wurde.
Basis-Elterngeld kann bis zur Vollendung des 17. Lebensmonats bezogen werden
Kombinieren der Varianten möglich
Elterngeldregelungen für Eltern von Frühgeborenen -
gültig für Geburten ab dem 01.09.2021
Geburt des Kindes
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 …
Elternteil 1
Basis-Elterngeld max. 16+ 2 Lebensmonate
Elterngeld Plus max. 32 + 4 Lebensmonate
(!) ab dem19.Lebensmonat ohne Unterbrechung im Bezug unter den Partnern –
längstens bis einschließlich 32. Lebensmonat
Zuzüglich Partnerschaftsbonus Lebensmonate des Kindes
Mutterschaftsgeld:
Bemessungs-Zeitraum Bezugs-Zeitraum
Elternteil 2
Basis-Elterngeld kann bis zur Vollendung des 18. Lebensmonats bezogen werden
Kombinieren der Varianten möglich
Flexibler Partnerschaftsbonus –
für Geburten ab 01.09.2021 – BEEG-Reform
• Beide Elternteile können parallel 2 bis 4 Lebensmonate ElterngeldPlus (Partnerschaftsbonus) zusätzlich beanspruchen, wenn beide in diesem Zeitraum mindestens 24 und höchstens 32 Stunden pro Woche im Durchschnitt des Lebensmonat des Kindes erwerbstätig sind.
• „Das Erfordernis des Bezugs in aufeinander folgenden Lebensmonaten […] gilt auch dann als erfüllt,
wenn sich während des Bezugs oder nach dem Ende des Bezugs herausstellt, dass die Voraussetzungen für den Partnerschaftsbonus nicht in allen Lebensmonaten, für die der Partnerschaftsbonus beantragt wurde, vorliegen oder vorlagen“. §4b Abs. 5 BEEG – Zweites Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes vom 15.02.2021
18
Kontaktdaten
Petra Kather-Skibbe KOBRA
Beruf | Bildung | Arbeit
Vereinbarkeit Beruf/ Familie/ Pflege Kottbusser Damm 79
10967 Berlin 030 695923 - 26
petra.kather-skibbe@kobra-berlin.de www.kobra-berlin.de
Berlin Alle Bundesländer außer Berlin
Petra Kather-Skibbe Arbeit-aktiv-gestalten Hultschiner Damm 248 12623 Berlin
030 3646 6677, 0171 533 4020 petra.kather-skibbe@web.de
Weiterführende Links
07.10.2021 | Neuerungen Elterngeld|
Was Sie zum Elterngeld wissen müssen: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/faq
Wer Elterngeld bekommen kann: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/familiensituation Arbeit und Einkommen mit Elterngeld: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/arbeitssituation Elterngeld – Corona: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/corona/elterngeld-corona
Elterngeldrechner:
https://familienportal.de/familienportal/rechner-antraege/elterngeldrechner (mit Erklärfilm) https://familienportal.de/familienportal/meta/egr (ausführliche Elterngeldberechnung mit Planer)
Kampagne:
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/kampagne
Publikationen:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/elterngeld-und-elternzeit-fuer-geburten-ab-01-09-2021-185102 https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/elterngeld-133568
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/eltern-geld-eltern-geld-plus-und-eltern-zeit-73782
Ausblick
Und noch ein paar Hinweise zu kommenden Online-Angeboten:
➢ Online-Seminar: „Elternbegleiter*in als Chance für Familie mit kleinen Einkommen“
am Donnerstag den 25.11.2021 von 11:00 - 12:00 Uhr
Save the date
➢ Virtueller Bündnisdialog 18.11.2021: Eltern sein heute - Lokale Bündnisse für Familie als Partner für eine gelingende Vereinbarkeit
➢ Virtuelle Multiplikatorveranstaltung 30.11.2021: Vereinbarkeitsorientierte
Führungsmodelle im Praxistest
Kontakt zum Servicebüro
▪ Kostenlose Hotline (Mo-Fr): 0800 0863-826
▪ E-Mail: info@lokale-buendnisse-fuer-familie.de
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07.10.2021 | Neuerungen Elterngeld|