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Dokumentation zum Online-Seminar: Neuerungen zum Elterngeld Was Bündnisakteur*innen wissen sollten. 6. Oktober 2021, 11:00-12:00 Uhr

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Academic year: 2022

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(1)

Dokumentation zum Online-Seminar:

„Neuerungen zum Elterngeld –

Was Bündnisakteur*innen wissen sollten“

6. Oktober 2021, 11:00 - 12:00 Uhr

(2)

Servicebüro „Lokale Bündnisse für Familie“

Unser Ziel als Servicebüro ist es, die rund 600 Lokalen Bündnisse in Deutschland

gemeinsam mit ihren Partnern bei der Ausgestaltung ihrer Bündnisarbeit zu unterstützen.

Kostenfreie Leistungen und Angebote im Überblick:

✓Wir geben fachliche Impulse für die Bündnisarbeit.

✓ Wir stärken Ihre Vernetzung und Sichtbarkeit.

✓ Wir unterstützen Sie mit Checklisten und Leitfäden.

✓ Wir beraten und unterstützen Sie gerne!

(3)

Bündnisumfrage 2021

07.10.2021 | Neuerungen Elterngeld| 3

(4)

Ihr heutiges Online-Seminar-Team

Nadine Schultz

Projektreferentin

Melanie Kalka

Referentin

Petra Kather-Skibbe Jan Paul Theißen

Werkstudent

Servicebüro

„Lokale Bündnisse für Familie“

Bundesfamilienministerium Elterngeld- und Elternzeitberaterin

Servicebüro

„Lokale Bündnisse für Familie“

Moderatorin Referentin Referentin Technischer Support

(5)

53

Umfrage

07.10.2021 | Neuerungen Elterngeld| 5

57

77% sind Partner in einem Lokalen

Bündnis für Familie

65

(6)

„Neuerungen zum Elterngeld –

Was Bündnisakteur*innen wissen müssen.“

Veranstaltende: Servicebüro „Lokale Bündnisse für Familie“

Petra Kather-Skibbe

(7)

Agenda

Elternzeit Elterngeld

Bezugszeitraum - abweichende Regelungen

Flexiblere Teilzeit

Partnerschaftsbonus

Frühgeborenen - Monate

Anspruch

Corona - Sonderregelungen Ausklammerungstatbestände -

Bemessungszeitraum Geschwisterkind

(8)

Rechtlicher Rahmen

• Zweites Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, vom 15.02.2021, für Geburten ab 01.09.2021,

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/zweites-gesetz-zur-aenderung-des-bundeselterngeld-und-elternzeitgesetzes-147674

• Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz – BEEG – für Geburten ab 01.07.2015

http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/

(9)

Corona-Sonderregelungen für Elterngeld

(10)

Elterngeld – Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

maximal 1.800,- Euro

mindestens 300,- Euro maximal halbes Basis-Elterngeld,

das die berechtigte Person ohne Erwerbstätigkeit erhalten würde (Deckelung),

mindestens 150,- Euro

zuzüglich

Geschwister-Bonus und Mehrlings-Zuschlag

zuzüglich

halber Geschwister-Bonus halber Mehrlings-Zuschlag

Basis-Elterngeld ElterngeldPlus –

doppelte Anzahl der Lebensmonate

(11)

Ermittlung des Bemessungszeitraum für die Berechnung &

Möglichkeiten der Inanspruchnahme des Elterngeldes

Geburt des Kindes

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 …

Elternteil 1

Basis-Elterngeld max. 12 + 2 Lebensmonate

Lebensmonate des Kindes

Mutterschaftsgeld:

6 Bemessungs-Zeitraum Bezugs-Zeitraum

Elternteil 2

Regelung für Eltern, deren Kind innerhalb der Mutterschutzfrist vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin geboren wurde.

(12)

Ermittlung des Bemessungszeitraum für die Berechnung &

Möglichkeiten der Inanspruchnahme des Elterngeldes

Geburt des Kindes

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 …

Elternteil 1

Basis-Elterngeld max. 12 + 2 Lebensmonate

Elterngeld Plus max. 24 + 4 Lebensmonate

(!) ab dem 15. Lebensmonat ohne Unterbrechung im Bezug unter den Partnern

Lebensmonate des Kindes

Mutterschaftsgeld:

Bemessungs-Zeitraum Bezugs-Zeitraum

Elternteil 2

Für Geburten ab 01.09.2021 längstens bis einschließlich 32. Lebensmonat

(13)

Ermittlung des Bemessungszeitraum für die Berechnung &

Möglichkeiten der Inanspruchnahme des Elterngeldes

Geburt des Kindes

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 …

Elternteil 1

Basis-Elterngeld max. 12 + 2 Lebensmonate

Elterngeld Plus max. 24 + 4 Lebensmonate

(!) ab dem 15. Lebensmonat ohne Unterbrechung im Bezug unter den Partnern

Zuzüglich Partnerschaftsbonus Lebensmonate des Kindes

Mutterschaftsgeld:

6 Bemessungs-Zeitraum Bezugs-Zeitraum

Elternteil 2

Für Geburten ab 01.09.2021 längstens bis einschließlich 32. Lebensmonat

Regelung für Eltern, deren Kind innerhalb der Mutterschutzfrist vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin geboren wurde.

(14)

Ermittlung des Bemessungszeitraum für die Berechnung &

Möglichkeiten der Inanspruchnahme des Elterngeldes

Geburt des Kindes

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 …

Elternteil 1

Basis-Elterngeld max. 12 + 2 Lebensmonate

Elterngeld Plus max. 24 + 4 Lebensmonate

(!) ab dem 15. Lebensmonat ohne Unterbrechung im Bezug unter den Partnern

Lebensmonate des Kindes

Mutterschaftsgeld:

Bemessungs-Zeitraum Bezugs-Zeitraum

Elternteil 2 Kombinieren der Varianten möglich

Für Geburten ab 01.09.2021 längstens bis einschließlich 32. Lebensmonat

Zuzüglich Partnerschaftsbonus

(15)

Mutterschutzfrist

Geburt des Kindes

Bemessungszeitraum § 2b und § 2c BEEG

Zeit Steuerpflichtiges Brutto-Erwerbseinkommen der

12 Kalendermonate vor dem Mutterschutz

1 2 3 4

5 6

7 8

9 10 11

12 13 14

15 16 17

18 19

Mutter/ Elternteil 1

7

(16)

Mutterschutzfrist

Geburt des Kindes

Bemessungszeitraum § 2b und § 2c BEEG

Zeit Steuerpflichtiges Brutto-Erwerbseinkommen der

12 Kalendermonate vor dem Mutterschutz

1 2 3 4

5 6

7 8

9 10 11

12 13 14

15 16 17

18 19

Mutter/ Elternteil 1

Steuerpflichtiges Brutto-Erwerbseinkommen der 12 Monate vor dem Geburtsmonat des Kindes

1 2 3 4

5 6

7 8

9 10 11

12 13 14

15 16 17

18 19

Vater/ Elternteil 2

(17)

Mutterschutzfrist

Geburt des Kindes

Bemessungszeitraum § 2b und § 2c BEEG

Zeit Steuerpflichtiges Brutto-Erwerbseinkommen der

12 Kalendermonate vor dem Mutterschutz

1 2 3 4

5 6

7 8

9 10 11

12 13 14

15 16 17

18 19

Mutter/ Elternteil 1

Verschiebung der zu berücksichtigenden Monate bei Vorliegen eines Ausklammerungstatbestandes.

Steuerpflichtiges Brutto-Erwerbseinkommen der 12 Monate vor dem Geburtsmonat des Kindes

1 2 3 4

5 6

7 8

9 10 11

12 13 14

15 16 17

18 19

Vater/ Elternteil 2

7

(18)

Mutterschutzfrist

Geburt des Kindes

Bemessungszeitraum § 2b und § 2c BEEG

Zeit Steuerpflichtiges Brutto-Erwerbseinkommen der

12 Kalendermonate vor dem Mutterschutz

1 2 3 4

5 6

7 8

9 10 11

12 13 14

15 16 17

18 19

Mutter/ Elternteil 1

Verschiebung der zu berücksichtigenden Monate bei Vorliegen eines Ausklammerungstatbestandes.

Ausklammerungstatbestände: (1) Zeiten des Elterngeldbezugs für ein älteres Kind, (2) Zeiten der mutterschutzgesetzlichen Beschäftigungsverbote oder des Bezugs von Mutterschaftsgeld, (3) Zeiten schwangerschaftsbedingter Erkrankungen, (4) Zeiten des Wehrpflicht- oder Zivildienstes,

Erfordernis der Einkommensminderung bei (3) und (4)

Steuerpflichtiges Brutto-Erwerbseinkommen der 12 Monate vor dem Geburtsmonat des Kindes

1 2 3 4

5 6

7 8

9 10 11

12 13 14

15 16 17

18 19

Vater/ Elternteil 2

(19)

Mutterschutzfrist

Geburt des Kindes

Bemessungszeitraum § 2b BEEG

Corona-Sonderregelungen

Zeit Steuerpflichtiges Brutto-Erwerbseinkommen der

12 Kalendermonate vor dem Mutterschutz

Steuerpflichtiges Brutto-Erwerbseinkommen der 12 Monate vor dem Geburtsmonat des Kindes

1 2 3 4

5 6

7 8

9 10 11

12 13 14

15 16 17

18 19

1 2 3 4

5 6

7 8

9 10 11

12 13 14

15 16 17

18 19

Mutter/ Eltenteil 1

Vater/ Elternteil 2

Sonderregelungen für die Ermittlung des Einkommens für die Zeit vom 01.03.2020 –31.12.2021.

Auf Antrag bleiben bei der Ermittlung des Einkommens Kalendermonate unberücksichtigt, in denen die berechtigte Person aufgrund der COVID-19-Pandemie ein geringeres Einkommen hatte und dies glaubhaft machen kann.

8

(20)

Bezugszeitraum § 4, § 27 BEEG

Corona-Sonderregelungen

Geburt des Kindes

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 …

Elternteil 1

Lebensmonate des Kindes

Elternteil 2

15.11.2019 15.08.2020 15.01.2021

systemrelevante Tätigkeit der Mutter

• Übte ein Elternteileine systemrelevante Tätigkeit aus, konnte sein/ ihr Bezug von Elterngeld auf Antrag für die Zeit vom 01.03.2020 bis 31.12.2020 aufgeschoben werden.

• Der Bezug der verschobenen Lebensmonate musste spätestens bis zum 30.06.2021 angetreten werden.

01.03.2020 31.12.2020 30.06.2021

Basis-Elterngeld Mutterschaftsgeld

Partnerschaftsbonus

(21)

Bezugszeitraum § 4, § 27 BEEG

Corona-Sonderregelungen

Geburt des Kindes

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 …

Elternteil 1

Lebensmonate des Kindes

Elternteil 2

15.11.2019 15.08.2020 15.01.2021

systemrelevante Tätigkeit der Mutter

01.03.2020 31.12.2020 30.06.2021

Basis-Elterngeld Mutterschaftsgeld

Partnerschaftsbonus Vollzeit

• Übte ein Elternteileine systemrelevante Tätigkeit aus, konnte sein/ ihr Bezug von Elterngeld auf Antrag für die Zeit vom 01.03.2020 bis 31.12.2020 aufgeschoben werden.

• Der Bezug der verschobenen Lebensmonate musste spätestens bis zum 30.06.2021 angetreten werden.

Basis-Elterngelddurfte in diesem Fall nach dem 14. Lebensmonat des Kindes bezogen werden.

• Entstehende Lücken im Elterngeldbezug nach dem 14. Lebensmonat des Kindes in der Zeit vom 01.03.2020 bis 30.06.2021 waren unschädlich.

10

(22)

Geburt des Kindes

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 …

Elternteil 1

Lebensmonate des Kindes

Elternteil 2

15.11.2019 15.08.2020 15.01.2021

systemrelevante Tätigkeit der Mutter

01.03.2020 31.12.2020 30.06.2021

Verschiebung des Partnerschaftsbonus war möglich, wenn ein Elternteil eine systemrelevante Tätigkeit ausübte.

Basis-Elterngeld Mutterschaftsgeld

Partnerschaftsbonus Vollzeit

Bezugszeitraum § 4, § 27 BEEG

Corona-Sonderregelungen

• Übte ein Elternteileine systemrelevante Tätigkeit aus, konnte sein/ ihr Bezug von Elterngeld auf Antrag für die Zeit vom 01.03.2020 bis 31.12.2020 aufgeschoben werden.

• Der Bezug der verschobenen Lebensmonate musste spätestens bis zum 30.06.2021 angetreten werden.

Basis-Elterngelddurfte in diesem Fall nach dem 14. Lebensmonat des Kindes bezogen werden.

• Entstehende Lücken im Elterngeldbezug nach dem 14. Lebensmonat des Kindes in der Zeit vom 01.03.2020 bis 30.06.2021 waren unschädlich.

(23)

Zeit für Ihre Fragen

© Production Perig_178594334

(24)

Möglichkeiten der Inanspruchnahme des Elterngeldes

Geburt des Kindes

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 …

Elternteil 1

Basis-Elterngeld max. 12 + 2 Lebensmonate

Elterngeld Plus max. 24 + 4 Lebensmonate

(!) ab dem 15. Lebensmonat ohne Unterbrechung im Bezug unter den Partnern

Zuzüglich Partnerschaftsbonus Lebensmonate des Kindes

Mutterschaftsgeld:

Bemessungs-Zeitraum Bezugs-Zeitraum

Elternteil 2 Kombinieren der Varianten möglich

Für Geburten ab 01.09.2021 längstens bis einschließlich 32. Lebensmonat

(25)

Elterngeldregelungen für Eltern von Frühgeborenen -

gültig für Geburten ab dem 01.09.2021 – BEEG-Reform

Geburt des Kindes

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 …

Elternteil 1

Basis-Elterngeld max. 13+ 2 Lebensmonate

Elterngeld Plus max. 26 + 4 Lebensmonate

(!) ab dem16. Lebensmonat ohne Unterbrechung

im Bezug unter den Partnern -längstens bis einschließlich 32. Lebensmonat

Zuzüglich Partnerschaftsbonus Lebensmonate des Kindes

Mutterschaftsgeld:

14 Bemessungs-Zeitraum Bezugs-Zeitraum

Elternteil 2

Regelung für Eltern, deren Kind mindestens 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin geboren wurde.

Basis-Elterngeld kann bis zur Vollendung des 15. Lebensmonats bezogen werden

Kombinieren der Varianten möglich

(26)

Elterngeldregelungen für Eltern von Frühgeborenen -

gültig für Geburten ab dem 01.09.2021

Geburt des Kindes

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 …

Elternteil 1

Basis-Elterngeld max. 14+ 2 Lebensmonate

Elterngeld Plus max. 28 + 4 Lebensmonate

(!)ab dem 17.Lebensmonat ohne Unterbrechung

im Bezug unter den Partnern - längstens bis einschließlich 32. Lebensmonat

Zuzüglich Partnerschaftsbonus Lebensmonate des Kindes

Mutterschaftsgeld:

Bemessungs-Zeitraum Bezugs-Zeitraum

Elternteil 2

Basis-Elterngeld kann bis zur Vollendung des 16. Lebensmonats bezogen werden

Kombinieren der Varianten möglich

(27)

Elterngeldregelungen für Eltern von Frühgeborenen -

gültig für Geburten ab dem 01.09.2021

Geburt des Kindes

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 …

Elternteil 1

Basis-Elterngeld max. 15+ 2 Lebensmonate

Elterngeld Plus max. 30 + 4 Lebensmonate

(!)ab dem 18.Lebensmonat ohne Unterbrechung

im Bezug unter den Partnern - längstens bis einschließlich 32. Lebensmonat

Zuzüglich Partnerschaftsbonus Lebensmonate des Kindes

Mutterschaftsgeld:

16 Bemessungs-Zeitraum Bezugs-Zeitraum

Elternteil 2

Regelung für Eltern, deren Kind mindestens 12 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin geboren wurde.

Basis-Elterngeld kann bis zur Vollendung des 17. Lebensmonats bezogen werden

Kombinieren der Varianten möglich

(28)

Elterngeldregelungen für Eltern von Frühgeborenen -

gültig für Geburten ab dem 01.09.2021

Geburt des Kindes

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 …

Elternteil 1

Basis-Elterngeld max. 16+ 2 Lebensmonate

Elterngeld Plus max. 32 + 4 Lebensmonate

(!) ab dem19.Lebensmonat ohne Unterbrechung im Bezug unter den Partnern –

längstens bis einschließlich 32. Lebensmonat

Zuzüglich Partnerschaftsbonus Lebensmonate des Kindes

Mutterschaftsgeld:

Bemessungs-Zeitraum Bezugs-Zeitraum

Elternteil 2

Basis-Elterngeld kann bis zur Vollendung des 18. Lebensmonats bezogen werden

Kombinieren der Varianten möglich

(29)

Flexibler Partnerschaftsbonus –

für Geburten ab 01.09.2021 – BEEG-Reform

• Beide Elternteile können parallel 2 bis 4 Lebensmonate ElterngeldPlus (Partnerschaftsbonus) zusätzlich beanspruchen, wenn beide in diesem Zeitraum mindestens 24 und höchstens 32 Stunden pro Woche im Durchschnitt des Lebensmonat des Kindes erwerbstätig sind.

• „Das Erfordernis des Bezugs in aufeinander folgenden Lebensmonaten […] gilt auch dann als erfüllt,

wenn sich während des Bezugs oder nach dem Ende des Bezugs herausstellt, dass die Voraussetzungen für den Partnerschaftsbonus nicht in allen Lebensmonaten, für die der Partnerschaftsbonus beantragt wurde, vorliegen oder vorlagen“. §4b Abs. 5 BEEG – Zweites Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes vom 15.02.2021

18

(30)

Kontaktdaten

Petra Kather-Skibbe KOBRA

Beruf | Bildung | Arbeit

Vereinbarkeit Beruf/ Familie/ Pflege Kottbusser Damm 79

10967 Berlin 030 695923 - 26

petra.kather-skibbe@kobra-berlin.de www.kobra-berlin.de

Berlin Alle Bundesländer außer Berlin

Petra Kather-Skibbe Arbeit-aktiv-gestalten Hultschiner Damm 248 12623 Berlin

030 3646 6677, 0171 533 4020 petra.kather-skibbe@web.de

(31)

Weiterführende Links

07.10.2021 | Neuerungen Elterngeld|

Was Sie zum Elterngeld wissen müssen: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/faq

Wer Elterngeld bekommen kann: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/familiensituation Arbeit und Einkommen mit Elterngeld: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/arbeitssituation Elterngeld – Corona: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/corona/elterngeld-corona

Elterngeldrechner:

https://familienportal.de/familienportal/rechner-antraege/elterngeldrechner (mit Erklärfilm) https://familienportal.de/familienportal/meta/egr (ausführliche Elterngeldberechnung mit Planer)

Kampagne:

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/kampagne

Publikationen:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/elterngeld-und-elternzeit-fuer-geburten-ab-01-09-2021-185102 https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/elterngeld-133568

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/eltern-geld-eltern-geld-plus-und-eltern-zeit-73782

(32)

Ausblick

Und noch ein paar Hinweise zu kommenden Online-Angeboten:

➢ Online-Seminar: „Elternbegleiter*in als Chance für Familie mit kleinen Einkommen“

am Donnerstag den 25.11.2021 von 11:00 - 12:00 Uhr

Save the date

Virtueller Bündnisdialog 18.11.2021: Eltern sein heute - Lokale Bündnisse für Familie als Partner für eine gelingende Vereinbarkeit

➢ Virtuelle Multiplikatorveranstaltung 30.11.2021: Vereinbarkeitsorientierte

Führungsmodelle im Praxistest

(33)

Kontakt zum Servicebüro

▪ Kostenlose Hotline (Mo-Fr): 0800 0863-826

▪ E-Mail: info@lokale-buendnisse-fuer-familie.de

▪ Website: www.lbff.de

▪ Twitter: @Service_LoBue

Nutzen Sie beim Tweeten: #LoBue

07.10.2021 | Neuerungen Elterngeld|

Referenzen

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