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Auswahl des BSV – Nr. 3

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27. März 2008

Rechtsprechung des Bundesgerichts zum AHV- Beitragsrecht

Auswahl des BSV – Nr. 3

Art. 11 Abs. 1 AHVG: Herabsetzung

Urteil vom 29. Mai 2007 i.S. S. (H 61/06)

Gegenstand einer Herabsetzung gemäss Art. 11 Abs. 1 AHVG können nur rechtskräftig mittels Verfü- gung oder gegebenenfalls Urteil festgesetzte Beiträge sein. Nicht vorausgesetzt ist, dass die Beiträge auf definitiver Berechnungsgrundlage beruhen. Entscheidend ist einzig, dass eine Verpflichtung zur Beitragsbezahlung besteht. Das trifft auf die von der Ausgleichskasse gestützt auf Art. 24 Abs. 5 AHVV mittels Verfügung rechtskräftig festgesetzten Akontobeiträge offensichtlich zu (Erw. 3). Auf provisorischer Berechnungsgrundlage verfügte Akontobeiträge sind somit einer Herabsetzung zu- gänglich (Erw. 4).

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