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Das Persönliche Budget

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Academic year: 2022

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> Was ist das Persönliche Budget?

Das Persönliche Budget ist eine neue Form der Leistungsgewährung für Menschen mit Behinderung. Es ist ein Geldbetrag, den Sie zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und am Arbeitsleben anstelle von bisher gewährten Sachleistungen erhalten können. Wenn Sie Leistungen meh- rerer Träger bekommen, lassen diese sich zu einem trägerübergreifenden Persönlichen Budget zusammenfassen. Sie können sich mit diesem Geld selbst die Dienstleistungen, die Sie benötigen „einkaufen“.

> Für wen kommt das Persönliche Budget in Frage?

Menschen mit einer dauerhaften körper- lichen, geistigen oder seelischen Behinde- rung, die bereits Rehabilitationsleistungen erhalten oder diese beantragen wollen, können ein Persönliches Budget erhalten.

Dabei spielt es keine Rolle, welcher Art und wie schwer die Behinderung ist. Der Antrag kann auch von Eltern oder gesetzlichen Betreuern gestellt werden.

Unter der Voraussetzung, dass Sie einen Anspruch auf eine Rehabilitationsleistung haben, haben Sie seit dem 01.01.2008 nach Paragraf 17 Sozialgesetzbuch (SGB) IX ebenfalls einen Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget.

> Welche Vorteile bietet Ihnen ein Persönliches Budget?

Sie können selber bestimmen, welche Hilfen Sie wann, wie oft und durch wen in Anspruch nehmen wollen. Wenn Sie in einem Monat Geld übrig haben, können Sie es an- sparen, um es zu einem späteren Zeitpunkt zweckentsprechend auszugeben.

Beim trägerübergreifenden Budget erhalten Sie die Leistungen der unterschiedlichen Träger aus einer Hand. Sie müssen nur noch mit einem, und zwar dem beauftragten Träger verhandeln.

> Wofür können Sie ein Persönliches Budget verwenden?

Sie können damit insbesondere soziale Dienstleistungen / Assistenz in den

folgenden Bereichen nutzen und finanzieren:

> Wohnen

> Pflege

> Arbeit/Beruf

> Bildung

> Mobilität

> Kommunikation

> Freizeit

Das Persönliche Budget soll Sie zielgerichtet fördern und Ihnen die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und am Arbeitsleben sichern.

Das

Persönliche Budget

So können

Menschen mit

Behinderung mehr

selbst bestimmen.

(2)

> Welche Vorteile bietet Ihnen ein Persönliches Budget?

Sie können selber bestimmen, welche Hilfen Sie wann, wie oft und durch wen in Anspruch nehmen wollen. Wenn Sie in einem Monat Geld übrig haben, können Sie es an- sparen, um es zu einem späteren Zeitpunkt zweckentsprechend auszugeben.

Beim trägerübergreifenden Budget erhalten Sie die Leistungen der unterschiedlichen Träger aus einer Hand. Sie müssen nur noch mit einem, und zwar dem beauftragten Träger verhandeln.

> Wofür können Sie ein Persönliches Budget verwenden?

Sie können damit insbesondere soziale Dienstleistungen / Assistenz in den

folgenden Bereichen nutzen und finanzieren:

> Wohnen

> Pflege

> Arbeit/Beruf

> Bildung

> Mobilität

> Kommunikation

> Freizeit

Das Persönliche Budget soll Sie zielgerichtet fördern und Ihnen die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und am Arbeitsleben sichern.

> Was ist das Persönliche Budget?

Das Persönliche Budget ist eine neue Form der Leistungsgewährung für Menschen mit Behinderung. Es ist ein Geldbetrag, den Sie zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und am Arbeitsleben anstelle von bisher gewährten Sachleistungen erhalten können. Wenn Sie Leistungen meh- rerer Träger bekommen, lassen diese sich zu einem trägerübergreifenden Persönlichen Budget zusammenfassen. Sie können sich mit diesem Geld selbst die Dienstleistungen, die Sie benötigen „einkaufen“.

> Für wen kommt das Persönliche Budget in Frage?

Menschen mit einer dauerhaften körper- lichen, geistigen oder seelischen Behinde- rung, die bereits Rehabilitationsleistungen erhalten oder diese beantragen wollen, können ein Persönliches Budget erhalten.

Dabei spielt es keine Rolle, welcher Art und wie schwer die Behinderung ist. Der Antrag kann auch von Eltern oder gesetzlichen Betreuern gestellt werden.

Unter der Voraussetzung, dass Sie einen Anspruch auf eine Rehabilitationsleistung haben, haben Sie seit dem 01.01.2008 nach Paragraf 17 Sozialgesetzbuch (SGB) IX ebenfalls einen Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget.

(3)

> Welche Vorteile bietet Ihnen ein Persönliches Budget?

Sie können selber bestimmen, welche Hilfen Sie wann, wie oft und durch wen in Anspruch nehmen wollen. Wenn Sie in einem Monat Geld übrig haben, können Sie es an- sparen, um es zu einem späteren Zeitpunkt zweckentsprechend auszugeben.

Beim trägerübergreifenden Budget erhalten Sie die Leistungen der unterschiedlichen Träger aus einer Hand. Sie müssen nur noch mit einem, und zwar dem beauftragten Träger verhandeln.

> Wofür können Sie ein Persönliches Budget verwenden?

Sie können damit insbesondere soziale Dienstleistungen / Assistenz in den

folgenden Bereichen nutzen und finanzieren:

> Wohnen

> Pflege

> Arbeit/Beruf

> Bildung

> Mobilität

> Kommunikation

> Freizeit

Das Persönliche Budget soll Sie zielgerichtet fördern und Ihnen die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und am Arbeitsleben sichern.

> Was ist das Persönliche Budget?

Das Persönliche Budget ist eine neue Form der Leistungsgewährung für Menschen mit Behinderung. Es ist ein Geldbetrag, den Sie zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und am Arbeitsleben anstelle von bisher gewährten Sachleistungen erhalten können. Wenn Sie Leistungen meh- rerer Träger bekommen, lassen diese sich zu einem trägerübergreifenden Persönlichen Budget zusammenfassen. Sie können sich mit diesem Geld selbst die Dienstleistungen, die Sie benötigen „einkaufen“.

> Für wen kommt das Persönliche Budget in Frage?

Menschen mit einer dauerhaften körper- lichen, geistigen oder seelischen Behinde- rung, die bereits Rehabilitationsleistungen erhalten oder diese beantragen wollen, können ein Persönliches Budget erhalten.

Dabei spielt es keine Rolle, welcher Art und wie schwer die Behinderung ist. Der Antrag kann auch von Eltern oder gesetzlichen Betreuern gestellt werden.

Unter der Voraussetzung, dass Sie einen Anspruch auf eine Rehabilitationsleistung haben, haben Sie seit dem 01.01.2008 nach Paragraf 17 Sozialgesetzbuch (SGB) IX ebenfalls einen Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget.

(4)

Wenn Sie ein Persönliches Budget für stationäre oder teilstationäre Leistungen, zum Beispiel Heimkosten oder Leistungen in Werkstätten für Menschen mit Behinderung oder ambulant betreutes Wohnen beantragen, so wenden Sie sich direkt an den überörtlichen

Sozialhilfeträger:

> Landschaftsverband Rheinland Rheinisches Sozialamt

Tel.: 0221.809-69 04 / sabine.kraemer@lvr.de Tel.: 0221.809-64 48 / anke.viganske@lvr.de Tel.: 0221.809-69 14 / helene.faber@lvr.de www.lvr.de

Für alle übrigen ambulanten Eingliederungs- hilfen für Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger wenden Sie sich an die:

> Landeshauptstadt Düsseldorf

Amt für soziale Sicherung und Integration Eingliederungshilfe nach SGB XII

Tel.: 0211.89-954 17 Fax: 0211.89-290 99

sabine.mueller@stadt.duesseldorf.de www.duesseldorf.de

Die gemeinsamen örtlichen Servicestellen der Rehabilitationsträger bieten behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen und ihren Vertrauenspersonen Beratung und Unterstützung an.

Diese beraten und unterstützen Sie insbe- sondere, wenn Sie ein Persönliches Budgets in Anspruch nehmen wollen. Die Service- stellen sind ein trägerübergreifendes Angebot der Rehabilitationsträger. Für Düsseldorf ist dies die:

> Gemeinsame Servicestelle der

Deutschen Rentenversicherung Rheinland Königsallee 71 / 40215 Düsseldorf Tel.: 0211.937-29 07 oder 937-22 17 Fax: 0211.937-30 85

service-zentrum.duesseldorf@drv-rheinland.de www.drv-rheinland.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Mittwoch: 7.30 – 15 Uhr Donnerstag: 7.30 – 18 Uhr

Freitag: 7.30 – 13 Uhr

> Wo können Sie das Persönliche Budget beantragen?

Das Budget können Sie bei dem für Sie zuständigen (beauftragten) Rehabilitations- träger beantragen. Dazu gehören folgende Einrichtungen:

> gesetzliche Krankenversicherung

> Rentenversicherung

> Unfallversicherung

> Agentur für Arbeit

> Integrationsämter

> Träger der Kriegsopferfürsorge

> Jugend- und Sozialhilfeträger

Wenn Sie Leistungen mehrerer Träger erhal- ten, müssen diese sich einigen, wer Ihnen das trägerübergreifende Persönliche Budget auszahlt. Vor Antragstellung sollten Sie sich jedoch ausführlich beraten lassen.

> Wie wird Ihr Persönliches Budget ermittelt?

Ihr persönlicher Hilfebedarf wird

gemeinsam mit Ihnen und dem beauftragten Rehabilitationsträger festgelegt. Sie können hierzu gerne eine Person Ihres Vertrauens hinzuziehen.

Umfang und Höhe des Persönlichen Budgets sind abhängig von den Zielen, die Sie

erreichen wollen und von der Art der Hilfen, die Sie benötigen und wird individuell ermittelt. Wenn Sie vorher Sachleistungen erhalten haben, so ist deren Wert die Ober- grenze für das Persönliche Budget. Über die Ziele, die mit dem Budget erreicht werden sollen, wird mit Ihnen eine Zielvereinbarung abgeschlossen. Diese Vereinbarung legt auch fest, ob und wie Sie die bestimmungs- gemäße Verwendung nachweisen müssen.

Im Anschluss daran erhalten Sie einen

Leistungsbescheid des Rehabilitationsträgers und dann das Persönliche Budget monatlich im Voraus auf Ihr Konto.

Weitere allgemeine Informationen erhalten Sie über die folgenden Internetseiten:

www.isl-ev.de

Interessenvertretung Selbstbestimmtes Leben in Deutschland e.V.

www.bar-frankfurt.de

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) www.budget.bmas.de

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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Wenn Sie ein Persönliches Budget für stationäre oder teilstationäre Leistungen, zum Beispiel Heimkosten oder Leistungen in Werkstätten für Menschen mit Behinderung oder ambulant betreutes Wohnen beantragen, so wenden Sie sich direkt an den überörtlichen

Sozialhilfeträger:

> Landschaftsverband Rheinland Rheinisches Sozialamt

Tel.: 0221.809-69 04 / sabine.kraemer@lvr.de Tel.: 0221.809-64 48 / anke.viganske@lvr.de Tel.: 0221.809-69 14 / helene.faber@lvr.de www.lvr.de

Für alle übrigen ambulanten Eingliederungs- hilfen für Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger wenden Sie sich an die:

> Landeshauptstadt Düsseldorf

Amt für soziale Sicherung und Integration Eingliederungshilfe nach SGB XII

Tel.: 0211.89-954 17 Fax: 0211.89-290 99

sabine.mueller@stadt.duesseldorf.de www.duesseldorf.de

Die gemeinsamen örtlichen Servicestellen der Rehabilitationsträger bieten behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen und ihren Vertrauenspersonen Beratung und Unterstützung an.

Diese beraten und unterstützen Sie insbe- sondere, wenn Sie ein Persönliches Budgets in Anspruch nehmen wollen. Die Service- stellen sind ein trägerübergreifendes Angebot der Rehabilitationsträger. Für Düsseldorf ist dies die:

> Gemeinsame Servicestelle der

Deutschen Rentenversicherung Rheinland Königsallee 71 / 40215 Düsseldorf Tel.: 0211.937-29 07 oder 937-22 17 Fax: 0211.937-30 85

service-zentrum.duesseldorf@drv-rheinland.de www.drv-rheinland.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Mittwoch: 7.30 – 15 Uhr Donnerstag: 7.30 – 18 Uhr

Freitag: 7.30 – 13 Uhr

> Wo können Sie das Persönliche Budget beantragen?

Das Budget können Sie bei dem für Sie zuständigen (beauftragten) Rehabilitations- träger beantragen. Dazu gehören folgende Einrichtungen:

> gesetzliche Krankenversicherung

> Rentenversicherung

> Unfallversicherung

> Agentur für Arbeit

> Integrationsämter

> Träger der Kriegsopferfürsorge

> Jugend- und Sozialhilfeträger

Wenn Sie Leistungen mehrerer Träger erhal- ten, müssen diese sich einigen, wer Ihnen das trägerübergreifende Persönliche Budget auszahlt. Vor Antragstellung sollten Sie sich jedoch ausführlich beraten lassen.

> Wie wird Ihr Persönliches Budget ermittelt?

Ihr persönlicher Hilfebedarf wird

gemeinsam mit Ihnen und dem beauftragten Rehabilitationsträger festgelegt. Sie können hierzu gerne eine Person Ihres Vertrauens hinzuziehen.

Umfang und Höhe des Persönlichen Budgets sind abhängig von den Zielen, die Sie

erreichen wollen und von der Art der Hilfen, die Sie benötigen und wird individuell ermittelt. Wenn Sie vorher Sachleistungen erhalten haben, so ist deren Wert die Ober- grenze für das Persönliche Budget. Über die Ziele, die mit dem Budget erreicht werden sollen, wird mit Ihnen eine Zielvereinbarung abgeschlossen. Diese Vereinbarung legt auch fest, ob und wie Sie die bestimmungs- gemäße Verwendung nachweisen müssen.

Im Anschluss daran erhalten Sie einen

Leistungsbescheid des Rehabilitationsträgers und dann das Persönliche Budget monatlich im Voraus auf Ihr Konto.

Weitere allgemeine Informationen erhalten Sie über die folgenden Internetseiten:

www.isl-ev.de

Interessenvertretung Selbstbestimmtes Leben in Deutschland e.V.

www.bar-frankfurt.de

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) www.budget.bmas.de

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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Wenn Sie ein Persönliches Budget für stationäre oder teilstationäre Leistungen, zum Beispiel Heimkosten oder Leistungen in Werkstätten für Menschen mit Behinderung oder ambulant betreutes Wohnen beantragen, so wenden Sie sich direkt an den überörtlichen

Sozialhilfeträger:

> Landschaftsverband Rheinland Fachbereich Sozialhilfe I

Tel.: 0221.809-69 04 / sabine.kraemer@lvr.de Tel.: 0221.809-64 48 / anke.viganske@lvr.de Tel.: 0221.809-69 14 / helene.faber@lvr.de www.lvr.de

Für alle übrigen ambulanten Eingliederungs- hilfen für Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger wenden Sie sich an die:

> Landeshauptstadt Düsseldorf

Amt für soziale Sicherung und Integration Eingliederungshilfe nach SGB XII

Tel.: 0211.89-954 17 Fax: 0211.89-290 99

sabine.mueller@stadt.duesseldorf.de www.duesseldorf.de

Die gemeinsamen örtlichen Servicestellen der Rehabilitationsträger bieten behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen und ihren Vertrauenspersonen Beratung und Unterstützung an.

Diese beraten und unterstützen Sie insbe- sondere, wenn Sie ein Persönliches Budgets in Anspruch nehmen wollen. Die Service- stellen sind ein trägerübergreifendes Angebot der Rehabilitationsträger. Für Düsseldorf ist dies die:

> Gemeinsame Servicestelle der

Deutschen Rentenversicherung Rheinland Königsallee 71 / 40215 Düsseldorf Tel.: 0211.937-29 07 oder 937-22 17 Fax: 0211.937-30 85

service-zentrum.duesseldorf@drv-rheinland.de www.drv-rheinland.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Mittwoch: 7.30 – 15 Uhr Donnerstag: 7.30 – 18 Uhr

Freitag: 7.30 – 13 Uhr

> Wo können Sie das Persönliche Budget beantragen?

Das Budget können Sie bei dem für Sie zuständigen (beauftragten) Rehabilitations- träger beantragen. Dazu gehören folgende Einrichtungen:

> gesetzliche Krankenversicherung

> Rentenversicherung

> Unfallversicherung

> Agentur für Arbeit

> Integrationsämter

> Träger der Kriegsopferfürsorge

> Jugend- und Sozialhilfeträger

Wenn Sie Leistungen mehrerer Träger erhal- ten, müssen diese sich einigen, wer Ihnen das trägerübergreifende Persönliche Budget auszahlt. Vor Antragstellung sollten Sie sich jedoch ausführlich beraten lassen.

> Wie wird Ihr Persönliches Budget ermittelt?

Ihr persönlicher Hilfebedarf wird

gemeinsam mit Ihnen und dem beauftragten Rehabilitationsträger festgelegt. Sie können hierzu gerne eine Person Ihres Vertrauens hinzuziehen.

Umfang und Höhe des Persönlichen Budgets sind abhängig von den Zielen, die Sie

erreichen wollen und von der Art der Hilfen, die Sie benötigen und wird individuell ermittelt. Wenn Sie vorher Sachleistungen erhalten haben, so ist deren Wert die Ober- grenze für das Persönliche Budget. Über die Ziele, die mit dem Budget erreicht werden sollen, wird mit Ihnen eine Zielvereinbarung abgeschlossen. Diese Vereinbarung legt auch fest, ob und wie Sie die bestimmungs- gemäße Verwendung nachweisen müssen.

Im Anschluss daran erhalten Sie einen

Leistungsbescheid des Rehabilitationsträgers und dann das Persönliche Budget monatlich im Voraus auf Ihr Konto.

Weitere allgemeine Informationen erhalten Sie über die folgenden Internetseiten:

www.isl-ev.de

Interessenvertretung Selbstbestimmtes Leben in Deutschland e.V.

www.bar-frankfurt.de

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) www.budget.bmas.de

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

(7)

Wenn Sie ein Persönliches Budget für stationäre oder teilstationäre Leistungen, zum Beispiel Heimkosten oder Leistungen in Werkstätten für Menschen mit Behinderung oder ambulant betreutes Wohnen beantragen, so wenden Sie sich direkt an den überörtlichen

Sozialhilfeträger:

> Landschaftsverband Rheinland Rheinisches Sozialamt

Tel.: 0221.809-69 04 / sabine.kraemer@lvr.de Tel.: 0221.809-64 48 / anke.viganske@lvr.de Tel.: 0221.809-69 14 / helene.faber@lvr.de www.lvr.de

Für alle übrigen ambulanten Eingliederungs- hilfen für Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger wenden Sie sich an die:

> Landeshauptstadt Düsseldorf

Amt für soziale Sicherung und Integration Eingliederungshilfe nach SGB XII

Tel.: 0211.89-954 17 Fax: 0211.89-290 99

sabine.mueller@stadt.duesseldorf.de www.duesseldorf.de

Die gemeinsamen örtlichen Servicestellen der Rehabilitationsträger bieten behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen und ihren Vertrauenspersonen Beratung und Unterstützung an.

Diese beraten und unterstützen Sie insbe- sondere, wenn Sie ein Persönliches Budgets in Anspruch nehmen wollen. Die Service- stellen sind ein trägerübergreifendes Angebot der Rehabilitationsträger. Für Düsseldorf ist dies die:

> Gemeinsame Servicestelle der

Deutschen Rentenversicherung Rheinland Königsallee 71 / 40215 Düsseldorf Tel.: 0211.937-29 07 oder 937-22 17 Fax: 0211.937-30 85

service-zentrum.duesseldorf@drv-rheinland.de www.drv-rheinland.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Mittwoch: 7.30 – 15 Uhr Donnerstag: 7.30 – 18 Uhr

Freitag: 7.30 – 13 Uhr

> Wo können Sie das Persönliche Budget beantragen?

Das Budget können Sie bei dem für Sie zuständigen (beauftragten) Rehabilitations- träger beantragen. Dazu gehören folgende Einrichtungen:

> gesetzliche Krankenversicherung

> Rentenversicherung

> Unfallversicherung

> Agentur für Arbeit

> Integrationsämter

> Träger der Kriegsopferfürsorge

> Jugend- und Sozialhilfeträger

Wenn Sie Leistungen mehrerer Träger erhal- ten, müssen diese sich einigen, wer Ihnen das trägerübergreifende Persönliche Budget auszahlt. Vor Antragstellung sollten Sie sich jedoch ausführlich beraten lassen.

> Wie wird Ihr Persönliches Budget ermittelt?

Ihr persönlicher Hilfebedarf wird

gemeinsam mit Ihnen und dem beauftragten Rehabilitationsträger festgelegt. Sie können hierzu gerne eine Person Ihres Vertrauens hinzuziehen.

Umfang und Höhe des Persönlichen Budgets sind abhängig von den Zielen, die Sie

erreichen wollen und von der Art der Hilfen, die Sie benötigen und wird individuell ermittelt. Wenn Sie vorher Sachleistungen erhalten haben, so ist deren Wert die Ober- grenze für das Persönliche Budget. Über die Ziele, die mit dem Budget erreicht werden sollen, wird mit Ihnen eine Zielvereinbarung abgeschlossen. Diese Vereinbarung legt auch fest, ob und wie Sie die bestimmungs- gemäße Verwendung nachweisen müssen.

Im Anschluss daran erhalten Sie einen

Leistungsbescheid des Rehabilitationsträgers und dann das Persönliche Budget monatlich im Voraus auf Ihr Konto.

Weitere allgemeine Informationen erhalten Sie über die folgenden Internetseiten:

www.isl-ev.de

Interessenvertretung Selbstbestimmtes Leben in Deutschland e.V.

www.bar-frankfurt.de

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) www.budget.bmas.de

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

(8)

> Was ist das Persönliche Budget?

Das Persönliche Budget ist eine neue Form der Leistungsgewährung für Menschen mit Behinderung. Es ist ein Geldbetrag, den Sie zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und am Arbeitsleben anstelle von bisher gewährten Sachleistungen erhalten können. Wenn Sie Leistungen meh- rerer Träger bekommen, lassen diese sich zu einem trägerübergreifenden Persönlichen Budget zusammenfassen. Sie können sich mit diesem Geld selbst die Dienstleistungen, die Sie benötigen „einkaufen“.

> Für wen kommt das Persönliche Budget in Frage?

Menschen mit einer dauerhaften körper- lichen, geistigen oder seelischen Behinde- rung, die bereits Rehabilitationsleistungen erhalten oder diese beantragen wollen, können ein Persönliches Budget erhalten.

Dabei spielt es keine Rolle, welcher Art und wie schwer die Behinderung ist. Der Antrag kann auch von Eltern oder gesetzlichen Betreuern gestellt werden.

Unter der Voraussetzung, dass Sie einen Anspruch auf eine Rehabilitationsleistung haben, haben Sie seit dem 01.01.2008 nach Paragraf 17 Sozialgesetzbuch (SGB) IX ebenfalls einen Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget.

> Welche Vorteile bietet Ihnen ein Persönliches Budget?

Sie können selber bestimmen, welche Hilfen Sie wann, wie oft und durch wen in Anspruch nehmen wollen. Wenn Sie in einem Monat Geld übrig haben, können Sie es an- sparen, um es zu einem späteren Zeitpunkt zweckentsprechend auszugeben.

Beim trägerübergreifenden Budget erhalten Sie die Leistungen der unterschiedlichen Träger aus einer Hand. Sie müssen nur noch mit einem, und zwar dem beauftragten Träger verhandeln.

> Wofür können Sie ein Persönliches Budget verwenden?

Sie können damit insbesondere soziale Dienstleistungen / Assistenz in den

folgenden Bereichen nutzen und finanzieren:

> Wohnen

> Pflege

> Arbeit/Beruf

> Bildung

> Mobilität

> Kommunikation

> Freizeit

Das Persönliche Budget soll Sie zielgerichtet fördern und Ihnen die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und am Arbeitsleben sichern.

Das

Persönliche Budget

So können

Menschen mit

Behinderung mehr

selbst bestimmen.

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