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Umwelterheblichkeitsprüfung zur Standortverordnung LIDL - Markt Seekirchen

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Academic year: 2022

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LIDL - Markt Seekirchen

Unterlagen zur Standortverordnung „LIDL Seekirchen“ auf TF der Gst. 3362/1, 3731/4 3731/6

KG Waldprechting

LIDL Austria GmbH, Niederlassung Lindach

Quelle: www.bing.com/maps/ 31.07.2012

Technisches Büro für Raumplanung und angewandte Geographie Claudia Schönegger KG

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Umwelterheblichkeitsprüfung zur Standortverordnung Verbrauchermarkt LIDL Seekirchen

Unterlagen zur Standortverordnung Handelsgroßbetrieb für einen Verbrauchermarkt LIDL Seekirchen

auf Gst. 3362/1, 3731/4 3731/6

Auftraggeber:

LIDL Austria GmbH Niederlassung Lindach Gewerbegebiet 1 4663 Laakirchen vertreten durch Dr. Eva Capkova Bearbeitung:

Mag. Claudia SC HÖN EGGER

Technisches Büro für Raumplanung und angewandte Geographie Claudia Schönegger KG

Schallmooser Hauptstraße 85A, 5020 Salzburg T: 0662 / 846 892-0,

F: 0662 / 846 892-20 office@terracognita.at www.terracognita.at

Entwurf 22.08.2012

Terra Cognita, Salzburg am 22.08.2012

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INHALT

1.PLANUNGSVORHABEN UND STANDORTBEREICH ... 5 

1.1  Veranlassung und Projekt ... 5 

1.2  Funktions- und Nutzungsstruktur ... 8 

1.3  Bestehende und geplante Verkehrs- und technische Infrastruktur ... 10 

1.4  Wichtige Umweltmerkmale ... 11 

2.ZIELE DER RAUMPLANUNG UND UMWELTZIELE MIT BEDEUTUNG FÜR DIE PLANUNG ...12 

2.1  Ziele der überörtlichen Raumplanung und Umweltziele ... 12 

2.1.1 Landesentwicklungsprogramm Salzburg ... 12 

2.1.2 Sachprogramm „Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Salzburger Zentralraum“ ... 13 

2.1.3 Regionalprogramm „Salzburger Seenland“ ... 13 

2.1.4 Allgemeine Umweltziele im Landesentwicklungsprogramm bzw. weiterer Rahmenvorgaben (EU-Ebene, National, …) ... 15 

2.2  Räumliches Entwicklungskonzept und Flächenwidmungsplan ... 15 

3.STRUKTURANALYSE MIT UMWELTERHEBLICHKEITSPRÜFUNG ...17 

3.1  Landschaftstruktur und Landschaftsbild ... 17 

3.2  Vegetation und Tierwelt sowie Lebensräume und Biotope ... 19 

3.3  Erholungsnutzung und Grünflächen ... 20 

3.4  Kulturgüter und Ortsbild ... 21 

3.5  Geologie und Baugrundeignung ... 21 

3.6  Boden sowie Land- und Forstwirtschaft ... 23 

3.7  Wasser und Wasserwirtschaft ... 23 

3.8  Naturräumliche Gefährdungen ... 23 

(4)

3.9  Lärm ... 24 

3.10  Luft ... 25 

3.11  Zusammenfassung der Ergebnisse zur Umwelterheblichkeitsprüfung... 26 

4.SONSTIGE AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG ...27 

4.1  Verkehrserschließung und technische Infrastruktur ... 27 

4.2  Wirtschafts- und Handelsstruktur ... 28 

ABBILDUNGVERZEICHNIS

Abbildung 1-1:  Auszug Flächenwidmungsplan im Planungsgebiet Standort Gewerbegebiet Doll, Quelle: www.salzburg.gv.at\sagis ... 6 

Abbildung 1-2:  Auszug Einreichplan 29.09.2011 mit Darstellung der derzeit in Bau befindlichen Erschließung ... 7 

Abbildung 1-3:  Nutzungsstruktur Standortumfeld ... 9 

Abbildung 2-4:  Auszug Regionalprogramm Salzburger Seengebiet – Planungskarte ... 14 

Abbildung 2-5:  Auszug Räumliches Entwicklungskonzept Seekirchen 2002 ... 16 

Abbildung 3-6:  Biotopkartierung Land Salzburg auf Orthophoto Quelle: SAGIS ... 20 

Abbildung 3-7:  Schnitt: Norwestwest-Südost Auszug Einreichplan 2011.09.29 ... 21 

Abbildung 3-8:  Auszug geologischen Karte 1:50.000 (Blatt 64, Straßwalchen) Herausgeber: Geol. Bundesanstalt Wien, 2003 ... 22 

Abbildung 3-9:  SAGIS – Baugrudkataster ... 22 

Abbildung 3-10:  Lage Immissionspunkte gemäß schalltechnischem Projekt ... 24 

(5)

1. PLANUNGSVORHABEN UND STANDORTBEREICH

Der Untersuchungsstandort befindet sich im Areal des Firmengeländes Bauunternehmen Doll im Süden der Gemeinde Seekirchen am Wallersee in der Ortschaft Wimmsiedlung. Das Areal liegt nordöstlich der Obertrumer Landesstraße (L 102) und westlich der Fischach. Die durch das Projekt betroffenen Teilflächen der Grundstücke 3362/1, 3731/4 3731/6 sind im Besitz des Bauunternehmen Doll und weisen eine Gesamtfläche von ca. 5.600 m² auf.

Der Gesamtstandort wird derzeit als Lagerfläche für Baumaterialien genutzt. Im Anschluss befindet sich am Firmengelände Doll eine eingeschoßige Bebauung mit Lagerhallen.

1.1 Veranlassung und Projekt

Die Fa. LIDL Austria GmbH beabsichtigt die Errichtung von gesamt 750 m² Verkaufsfläche und ca. 77 Stellplätzen auf einer Grundfläche von ca. 5.600 m². Das Vorhaben befindet sich in der Gemeinde Seekirchen am Wallersee, KG 56320 Waldprechting und umfasst fol- gende Grundstücke:

Grundstücksnummer

und Größe Eigentümer Flächenwidmung IST (Stand 31.05.2012)

Flächenwidmung geplant

3362/1 ca. 3.200

Bauunternehmen Doll GmbH & Co.

KG

M.-Bayerhamer- Str. 9

5201 Seekirchen

Bauland

Gewerbegebiet Auf- schließungsgebiet Verkehr

Sonstige nicht als Bauland oder Ver- kehrsfläche gewid- mete Flächen

Bauland Gebiet für Handelsgroßbetriebe, Kategorie Verbrau- chermarkt mit 750 m² Gesamtverkaufsfläche

§ 30 Abs. (1) Zif. 10 und § 32 Abs. (3) Zif. 1 ROG 2009

3731/4 ca. 2.000 m² 3731/6 ca. 400 m² Gesamt Ca. 5.600

Tabelle 1-1: Aufstellung betroffener Flächen, Grundbesitzer, Flächenwidmung

Grundsätzlich soll der Standort über einen derzeit in Bau befindlichen Kreisverkehr, an der L°102 zwischen der Fischach und dem nordwestlichen Wohngebiet, und die anschließende Zufahrtsstraße westlich der LIDL Filiale erschlossen werden. Die nachstehende Abbildung zeigt die Lage des Planungsgebietes sowie die bestehende Widmung am Standort.

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Abbildung 1-1: Auszug Flächenwidmungsplan im Planungsgebiet Standort Gewerbegebiet Doll, Quelle: www.salzburg.gv.at\sagis

Das Planungsgebiet ist derzeit als „Bauland Gewerbegebiet – Aufschließungsgebiet Ver- kehr“ gewidmet. Die nordöstlich angrenzenden Flächen sind als „Betriebsgebiet - Aufschlie- ßungsgebiet Verkehr“ gewidmet. Richtung Landesstraße und Fischach wurde ein ca. 10 m breiter Streifen als „Sonstige nicht als Bauland oder Verkehrsfläche ausgewiesen Gebiete“

gewidmet. Im Anschluss an das Betriebsgebiet sowie südöstlich der Fischach wurde „Erwei- tertes Wohngebiet – Lärmbelastete Fläche“ gewidmet.

Aufbauend auf die angeregte Standortverordnung soll der Flächenwidmungsplan im Bereich der Gp. 3362/1, 3731/4 3731/6 von Bauland Gewerbegebiet in Bauland Gebiet für Han- delsgroßbetriebe (HG) gemäß § 30 Abs. (1) Zif. 10 abgeändert werden. Dabei wird die Kategorie Verbrauchermarkt § 32 Abs. (3) Zif. 1 ROG 2009 angestrebt.

Entsprechend dem beiliegenden Handelsstrukturgutachten der RegioPlan Consulting GmbH wird für den Verbrauchermarkt LIDL eine Zusammensetzung des Sortiments aus überwie- gend Lebensmittel und Non-Food-Artikel, aber auch aus Aktionswaren angenommen. Die Aktionsware enthält mehrere große Warengruppen, da sich die Aktionsartikel laufend än- dern. Mögliche Warengruppen sind z.B. Elektroartikel, Bekleidung, Bücher/Schreibwaren und Schuhe/Lederwaren. In den Sortimentsbereich Non-Food fallen etwa Körperpflege, Tiernahrung, Reinigungsmittel Wohnung/Waschmittel sowie Gesundheitsprodukte.

Planungsgebiet Standort- verordnung: ca. 5.600 m² angestrebte Widmung:

HG - V 750 m²

(7)

Für die Aktionsartikel wird eine Verkaufsfläche von 50 m² angenommen, somit wird die rest- liche Fläche von 700 m² auf Lebensmittel und Non-Food Artikel aufgeteilt.

Die RegioPlan Consulting GmbH berechnet ein Umsatzpotential (ausgehend von 750 m²) von 4,1 Mio. € pro Jahr nach der Ausführung des Projektes. Dabei fallen etwa 3,1 Mio. € auf Lebensmittel, 0,6 Mio. € auf Non-Food und 0,5 Mio. € auf Aktionsware.

Die nachstehende Abbildung zeigt den Planungsstand zur Lage, Anordnung und Größe so- wie Erschließung der geplanten Verkaufsfläche für den bereits zur baurechtlichen Genehmi- gung eingereichten LIDL Markt mit 490 m². Für diesen Verbrauchermarkt liegt eine Bau- genehmigung und wasserrechtliche Genehmigung bereits vor.

Abbildung 1-2: Auszug Einreichplan 29.09.2011 mit Darstellung der derzeit in Bau befindlichen Erschließung

Die Erhöhung der Verkaufsfläche von 490 m² auf 750 m² soll dabei innerhalb des bereits geplanten Bauvolumens ermöglicht werden. An den Außenmaßen sowie Lage des Baukör- pers am Standort werden keine maßgeblichen Änderungen vorgenommen. Die Erhöhung auf 750 m² Verkaufsfläche ist durch die Nutzung von Lagerräumen (z.B. Lager 1 250 m²) wie sie im obigen Plan dargestellt sind, vorgesehen.

Derzeit wird auch bereits die neue Verkehrslösung realisiert und ein Kreisverkehr errichtet.

Es ist daher davon auszugehen, dass kein Aufschließungsgebiet Verkehr mehr festgelegt werden muss.

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1.2 Funktions- und Nutzungsstruktur

Der Standort befindet sich südlich des Ortszentrums von Seekirchen am Wallersee im Be- reich des ehemals für die stoffliche Verwertung von Bodenaushub genutzten Lagerplatzes des Bauunternehmen Doll. Die unmittelbare Standortumgebung weist vorwiegend Wohnnut- zung auf, vereinzelt sind punktuelle Gewerbe- oder Dienstleistungsnutzungen vorzufinden.

Richtung Nordosten, Westen und Südwesten ist das Umfeld – entsprechend der Widmung – von gewerblicher und betrieblicher Nutzung, aber auch landwirtschaftlich genutzten Flächen geprägt. Die nachstehende Abbildung gibt einen Überblick über die Nutzungen im Standort- umfeld. Unmittelbar angrenzend ist sowohl Wohnnutzung als auch Gewerbe gegeben.

Die umliegenden baulichen Strukturen sind im Bereich der Wohnnutzungen vorwiegend durch eine Ein- und Mehrfamilienhausbebauung gekennzeichnet. In den gewerblich genutz- ten Gebieten sind mehrgeschoßige Baukörper, Lagerhallen und Parkplätze vorzufinden.

Im Bereich zwischen der L 102 und der „OMV“-Tankstelle ist auf der folgenden Abbildung auch der neu errichtete „Billa“ –Verbrauchermarkt zu sehen, der zum Zeitpunkt der Erstel- lung des Handelsstrukturgutachtens noch nicht fertiggestellt war, aber bereits in die Berech- nungen und Bewertungen eingeflossen ist.

(9)

Abbildung 1-3: Nutzungsstruktur Standortumfeld

Bauunter- nehmen

Doll

Kläranlage Seekirchen Fahrschule

Zebra

Baumschule Knoblechner Post

Kleineberg Schmidt Asen

OMV Billa

Frigologo

Planungsgebiet Standort- verordnung:

angestrebte Widmung:

HG - V 750 m²

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1.3 Bestehende und geplante Verkehrs- und technische Infrastruktur

Grundsätzlich wurden bereits detaillierte Planungen für einen LIDL Markt mit ca. 500 m² Verkaufsfläche am Standort vorgenommen und zur Baugenehmigung eingereicht. Da für die Erweiterung der Verkaufsfläche Teile der bisher als Lagerräume geplanten Flächen auch als Verkaufsflächen genutzt werden sollen, kann auch die bestehende Infrastrukturplanung für den neu geplanten Verbrauchermarkt herangezogen werden. Die Grundlagen dafür sind bereits im Zuge des Bauverfahrens bzw. wasserrechtlichen Bewilligungsverfahrens für den 500 m² Markt erstellt worden.

Technische Infrastruktur

Wasserver- und entsorgung: Zustimmungserklärung des RHV Wallersee Süd 06.03.2009

• Die Trinkwasserversorgung erfolgt über die bestehende Gemeindewasserleitung

• Die Abwässer können am Transportkanal TKL-A des RHV abgeleitet werden.

• In den Schmutzwasserkanal dürfen nur Hauswässer eingeleitet werden.

Stromversorgung: Stellungnahme Salzburg AG und Salzburg Netz GmbH 10.03.2009

• Im Standortbereich befinden sich 110 kV und 30 kV Kabel sowie Lichtwellenleiter.

Es gelten daher die Vorschriften (ÖVE und ÖNORM) in Bezug auf die Errichtung von Objekten sowie damit in Verbindung stehender technischer Infrastruktur.

• Die Stromversorgung aus dem Netz der Salzburg AG ist möglich.

Da die für den Verbrauchermarkt erforderliche Fläche bereits genutzt ist und sich innerhalb eines Gebietes befindet, das bereits vergleichbare Nutzungen aufweist, ist die für die Um- setzung des Vorhabens erforderliche technische Infrastruktur (Wasser, Abwasser, Strom) in ausreichendem Ausmaß vorhanden bzw. bestehen die jeweiligen Anschlussmöglichkeiten.

Bestehende und geplante Verkehrsinfrastruktur (inkl. Uferweg Fischach)

Der Standort befindet sich unmittelbar an der L 102 und wird über die in Planung bzw. Um- setzung befindliche Verbesserung der Anbindung des Gewerbegebietes aufgeschlossen.

Derzeit wird im unmittelbaren Nahbereich ein neuer Kreisverkehr errichtet, der auch eine entsprechende Anbindung des Standortes an die Landesstraße ermöglicht. Seitens des Landes (Verkehrsinfrastruktur) wurde grundsätzlich eine positive Stellungnahme für die An- bindung an die L 102 Obertrumer Landesstraße abgegeben und in Verbindung damit einige Auflagen festgelegt, die im Wesentlichen die Absicherung der erforderliche Grundsicherung sowie Qualität und Finanzierung der Maßnahmen im Zusammenhang mit einem Mobilitäts- vertrag beinhalten. Die Anbindung des LIDL Marktes ist zugleich auch die verbesserte An- bindung des dahinter liegenden, gewerblich genützten Areals (DOLL) bzw. die Aufschlie- ßung für die langfristig geplante Nachnutzung als Wohnstandort. Die Aufschließung selbst muss über Gemeindestraßen erfolgen. Die KFZ-Abstellplätze müssen mindestens 12 m vom Asphaltrand der L 102 entfernt sein.

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Grundsätzlich muss auch weiterhin eine Zugänglichkeit der Uferbereiche der Fischach mög- lich sein und für Instandhaltungsarbeiten eine fachgerechte, ausreichend dimensionierte Zufahrtsmöglichkeit für Schwerverkehr (mind. 3,5 m breit) bis an die Fischach errichtet wer- den. Entlang der gesamten Uferböschung der Fischach ist für die maschinelle Zugänglich- keit eine 4,5 m breite, leicht geneigte Böschung (Wartungsberme) zu belassen bzw. zu schaffen. (Quelle: Stellungnahme der Bundeswasserbauverwaltung vom 12.03.2009)

Ruhender Verkehr (Planung):

Gemäß Lage- bzw. Einreichplan ist die Errichtung von ca. 82 KFZ Stellplätzen südwestlich sowie nordöstlich des Marktes geplant. Damit wird den Vorgaben des Bautechnikgesetzes entsprochen bzw. gehen diese deutlich darüber hinaus.

Öffentlicher Verkehr

Der Standort des geplanten Verbrauchermarktes liegt in fußläufiger Erreichbarkeit (ca.

250 m) zur Haltestelle Mühlberg des Salzburger Verkehrsverbund sowie ca. 500 m entlang der Fischach zur Haltestelle Untermarkt (Linie 131 Salzburg - Eugendorf – Seekirchen – Obertrum – Seeham) und ist damit vergleichsweise gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln er- reichbar.

1.4 Wichtige Umweltmerkmale

Grundsätzlich weisen der Standort sowie das Standortumfeld keine maßgeblichen Umwelt- merkmale auf. Zu klären ist jedoch, wie das in der Biotopkartierung des Landes aus- gewiesene Biotop „Schlankseggensumpf an der Fischach“ (Biotiopnr. 56320041), das gemäß Salzburger Naturschutzgesetz § 24 Abs. 2 als zu schützender Lebensraum ein- zustufen ist, im Rahmen der Umwelterheblichkeitsprüfung (Punktebwertung gem. Verord- nung) zu bewerten ist, da die Abgrenzung dieses Gebietes in der Natur nicht mehr nachvoll- zogen werden kann. Details dazu in Kapitel 3.2.

Relevant für die weitere Bewertung der Auswirkung des Vorhabens auf die Umwelt sowie der Umwelt auf das Vorhaben sind die in Verbindung mit den Verkehrsmengen erzeugten bzw. bestehenden Schallemissionen sowie Luftschadstoffe.

Luft

Der Standortbereich liegt außerhalb der gemäß Verordnung (BGBl II Nr. 483/2008) festge- legten belasteten Gebiete IG-Luft zum UVP-G 2000 i.d.g.F. Seitens des Landes wird im Raum Seekirchen am Wallersee keine Luftgütemessstelle betrieben. Entsprechend den Ergebnissen aus der im Anhang befindlichen luftreinhaltetechnischen Beurteilung kann da- von ausgegangen werden, dass die Grenzwerte gemäß Immissionsschutzgesetz-Luft ein- gehalten werden.

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Schall

Zur Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens in Bezug auf Schall wurde ein schalltech- nisches Projekt erstellt, das ebenso im Anhang zu finden ist.

So wurde für das Projekt eine Messung der Schall-Ist-Situation im Nahbereich des Standor- tes auf Gst. 3340/52, dem nördlich gelegenen Wohnhaus, durchgeführt.

Nachstehende Messergebnisse können festgehalten werden:

Tageszeitraum: = 55,8 dB (A) Abendzeitraum: = 53,1 dB (A) Nachzeitraum: = 50,9 dB (A)

Die Schall-Ist-Situation ist bestimmt durch den Verkehrslärm ausgehend von der L 102 Obertrumer Landesstraße und der L 263 Salzburger Straße.

2. ZIELE DER RAUMPLANUNG UND UMWELTZIELE MIT BEDEU- TUNG FÜR DIE PLANUNG

2.1 Ziele der überörtlichen Raumplanung und Umweltziele

2.1.1 Landesentwicklungsprogramm Salzburg

Das Landesentwicklungsprogramm (LEP) enthält entsprechend § 7 ROG 1998 Leitbilder, in welchen die wünschenswerte Landesentwicklung formuliert ist.

Es wurden im LEP verschiedene Ziele und Maßnahmen zur Versorgungsinfrastruktur (D.5) definiert. Da sich das Vorhaben im Bereich eines Zentralen Ortes der Stufe B (Seekir- chen in Funktionsteilung mit Neumarkt und Straßwalchen) befindet, der eine hohe Qualität in der Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln aufweist, können durch das Vorhaben folgende Ziele – „Sicherstellung einer möglichst gleichwertigen Versorgung der Bevölkerung bei möglichst geringer Abhängigkeit vom motorisierten Individualverkehr“, „Die Errich- tung und Erweiterung von Versorgungseinrichtungen soll an der Versorgungsfunktion der Gemeinde gemessen werden.“ und „Die Gewährleistung der Nahversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Lebens- und Genussmitteln, soll besondere Berücksich- tigung finden“ – unterstützt werden.

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2.1.2 Sachprogramm „Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Salzburger Zentralraum“

Das Sachprogramm „Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Salzburger Zentral- raum“ orientiert sich an Zielen und Grundsätzen des Salzburger Raumordnungsgesetztes 1998 und beinhaltet verschiedene Leitbilder. Eines davon ist das Leitbild „Wohnen und Ar- beiten in einer Region der kurzen Wege“. Dieses Leitbild enthält verschiedene Ziele und Maßnahmen, die die Errichtung eines Verbrauchermarktes unterstützen.

• „Vorhandensein von mehreren Einrichtungen der Daseinsvorsorge in fußläufiger Entfernung“ (3.2 Leitbild „Wohnen und Arbeiten in der einer Region der kurzen We- ge“).

• „Die gedankliche Trennung von Wohnen und Arbeiten hat in der Raumentwicklung zur räumlichen Trennung bzw. zum immer weiteren Auseinanderdriften der Grund- funktionen geführt. Dies erschwert insbesondere den versorgenden Lebensalltag.“

Im Rahmen des Sachprogramms wird daher eine stärkere Mischung von verträgli- chen Funktionen vorgeschlagen, um dadurch kürzere Arbeits- und Versorgungswe- ge zu erreichen.

• Flächen für betriebliche Nutzungen sollen im räumlichen Nahverhältnis zu Sied- lungsschwerpunkten geschaffen werden.

• Gemäß Sachprogramm soll damit auch ein positiver Beitrag zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie geleistet werden, in dem die Siedlungsentwicklung dort konzen- triert wird, wo Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, Nahversorgungseinrichtun- gen und Arbeitsplätze vorhanden sind.

Das im Sachprogramm festgelegte Leitbild „Wohnen und Arbeiten in einer Region der kur- zen Wege“ wird durch die Entwicklung des Standortes „LIDL Seekirchen“ innerhalb eines Bereichs mit bereits bestehender hoher Funktionsmischung aus Gewerbe und Wohnen un- terstützt. Auch den Zielen der kürzeren Arbeits- und Versorgungswege und der damit ver- bundenen Vereinbarkeit von Beruf und Familie kann mit dem Vorhaben entsprochen wer- den.

2.1.3 Regionalprogramm „Salzburger Seenland“

Auch im Rahmen des Regionalprogramms „Salzburger Seengebiet“ sind verschiedene Ent- wicklungsziele angeführt, die die Errichtung eines Handelsgroßbetriebes (Verbrauchermarkt) als Teil der Nachnutzung des Areals „Bauunternehmen Doll“ unterstützen. So wird

• Seekirchen mit Neumarkt und Straßwalchen u.a. als Handelszentrum festgelegt.

• Seekirchen wird als Regionszentrum Süd mit Versorgungsfunktion für südliche und westliche Regionsgebiete sowie über die Region hinaus definiert.

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Wie im nachstehenden Kartenausschnitt ersichtlich, ist in Seekirchen Süd nahe des Areals der Fa. Doll im Regionalprogramm eine neue Bahnhaltestelle an der Westbahn (Seekirchen Süd) mit Umsteigeknoten zur Verknüpfung von Westbahn und Buslinie Seekirchen – Obert- rum – Berndorf vorgesehen. Ebenso soll ein neuer Park & Ride – Platz gebaut werden.

(S. A-46ff)

Abbildung 2-4: Auszug Regionalprogramm Salzburger Seengebiet – Planungskarte Planungsgebiet Standort- verordnung:

angestrebte Widmung:

HG - V 750 m²

(15)

2.1.4 Allgemeine Umweltziele im Landesentwicklungsprogramm bzw. weiterer Rahmenvor- gaben (EU-Ebene, National, …)

Folgende übergeordnete (nationale und internationale) Umweltziele können auszugsweise festgehalten werden (Göteborg Strategie der EU):

• Bekämpfung der Klimaänderungen

• Abwendung von Gefahren für Gesundheit der Bevölkerung

• Verantwortungsvoller Umgang mit natürlichen Ressourcen

Durch die Nachnutzung bzw. Umstrukturierung des bestehenden Standortes werden Um- weltziele auf nationaler bis regionaler Ebene unterstützt. Von besonderer Bedeutung ist da- bei

• der sparsame Umgang mit Grund und Boden.

Durch die Nachnutzung werden keine neuen zusätzlichen, derzeit unverbauten Flächen in Anspruch genommen.

Mit dem angestrebten Branchenmix auf den 750 m² Verkaufsfläche, der überwiegend dem Kurzfristbedarf dienen soll, und die Versorgungsqualität der Wohnbevölkerung im Standort- umfeld verbessern soll, ist auch mit nur geringen Verkehrszunahmen durch das Vorhaben zu rechnen. Weiters weist der Standort eine vergleichsweise hohe Qualität in der Erreichbarkeit mit Öffentlichen Verkehrsmitteln auf. Es können damit sowohl

• Kyoto Klimaschutzziele (Reduzierung CO2 Ausstoß durch Erreichbarkeit mit ÖV)

• als auch Ziele eines nachhaltigen Mobilitätssystems unterstützt werden.

Es werden durch das Vorhaben auch keine gravierenden Erhöhungen der Lärm- und Luftbe- lastung gegenüber dem Ist-Zustand induziert.

2.2 Räumliches Entwicklungskonzept und Flächenwidmungsplan

Im Rahmen des „Räumlichen Entwicklungskonzeptes (REK) Stadtgemeinde Seekirchen am Wallersee 2002“ wurden Ziele und Maßnahmen für die Entwicklung der Gemeinde festge- legt. Maßgeblich für den Verbrauchermarkt LIDL Seekirchen ist dabei vor allem das Sied- lungs- und Ortsbildkonzept.

Gemäß den Zielen zur Gesamtentwicklung der Gemeinde sollen einheimischen Betrieben Strukturverbesserungen, Erweiterungen und das Umsiedeln innerhalb der Gemeinde ermög- licht werden, um Arbeitsplätze in der Gemeinde zu sichern bzw. neu zu schaffen. (S. 23)

(16)

Für die künftige Funktion des derzeitigen Gewerbegebietes Doll wurde weiterhin die Nutzung als Gewerbegebiet in Betracht gezogen, unter der Voraussetzung der Verbesserung der verkehrstechnischen Anbindung an die Landesstraße.

Als längerfristiges Ziel wird jedoch die Umwidmung in Wohngebiet und damit eine Aussiede- lung der Betriebe forciert, um die zentrumsnahe Lage, entsprechend der nordwestlich und südöstlich bestehenden Wohnnutzung, auch für Wohnen nutzen zu können und die beste- henden Konflikte zwischen der gemäß Widmung möglichen gewerblichen und betrieblichen Nutzung zur bestehenden Wohnbebauung zu verringern. Langfristig wird eine offene bis verdichtete kleinteilige Wohnbebauung sowie Blockbebauung mit hoher Bebauungsdichte angestrebt. (S. 66)

Dem Betrieb Doll soll die Möglichkeit geboten werden an einen verkehrstechnisch günstige- ren Standort im Gemeindegebiet zu übersiedeln. Die bestehende Widmung sowie ange- strebte Widmung wurden in Kapitel 1.1 Veranlassung und Projekt beschrieben.

Nachstehender Auszug aus dem Siedlungsleitbild verdeutlicht die geplanten Nutzungen am Standort bzw. Standortumfeld.

Abbildung 2-5: Auszug Räumliches Entwicklungskonzept Seekirchen 2002

Seitens des Raumplaners der Gemeinde wurde zum geplanten Verbrauchermarkt (750 m²) am 26.04.2012 eine positive Stellungnahme abgegeben.

Planungsgebiet Standort- verordnung:

angestrebte Widmung:

HG - V 750 m²

(17)

3. STRUKTURANALYSE MIT UMWELTERHEBLICHKEITSPRÜFUNG

Teile zur Strukturanalyse wurden bereits im Zuge der Beschreibung des Planungsvorhabens (Kapitel 1) sowie in Bezug auf die Ziele der Raumplanung und Umweltziele dargelegt.

Da die Fläche derzeit bereits zum Teil genutzt und als Gewerbegebiet gewidmet ist, erfolgt im Zuge der Errichtung eines Verbrauchermarktes im Wesentlichen eine Umstrukturierung bzw. Nachverdichtung innerhalb einer geschlossenen Siedlungslage.

Grundlage für die Bewertung der Umwelterheblichkeit ist die Verordnung des Landes Salz- burg LGBl Nr. 59/2007.

Da keine in der Verordnung angeführten Ausschlussgründe gegeben sind, der Schwellwert für die obligatorische Durchführung einer Umweltprüfung aber nicht überschritten wird, wird in Folge eine Strukturanalyse zur Umwelterheblichkeitsprüfung in Anwendung der in der Verordnung vorgegebenen Prüfsystematik durchgeführt.

3.1 Landschaftstruktur und Landschaftsbild

Der geplante Standort für den Verbrauchermarkt befindet sich in einem überwiegend durch bestehende Verkehrsinfrastruktur (Straße und Schiene) vorbelastetem Gebiet, das durch die bestehende Wohnbebauung und betriebliche Nutzung und Bebauung geprägt ist.

Zu den landschaftsprägenden Elementen im Standortumfeld zählen der Flussverlauf der Fischach mit dem Bestand an Uferbegleitgehölzen sowie land- und forstwirtschaftlich ge- nutzten Flächen östlich und Westlich des Standortes.

Mit Ausnahme der Uferbegleitgehölze sind keine Strukturen in der Landschaft gegeben, die einen besonderen Wert in Bezug auf die Eigenart, Vielfalt und Natürlichkeit der Landschaft aufweisen. Da im Süden von Seekirchen im Nahbereich der Fischachufer bereits zahlreiche Wohnbauten bzw. betriebliche Nutzungen (Doll) gegeben sind, ist auch das Element der Uferbegleitgehölze nicht mehr in der Form wahrnehmbar und damit für die Struktur der Landschaft und das Landschaftsbild von Bedeutung, wie dies außerhalb des geschlossenen Siedlungsgebietes bzw. der Siedlungsränder der Fall ist.

Der Standort selbst liegt zudem etwas tiefer als das umliegende Gelände. Die geplante ein- geschoßige Bebauung ragt daher über die bestehenden Gebäudehöhen nicht hinaus und ist als „Lückenschluss“ zwischen der bereits bestehenden Bebauung nordwestlich bzw. südöst- lich zu werten sowie in ihrer Kubatur und Anordnung der Baukörper gegenüber den gewerb- lichen Baukörpern im Umfeld als untergeordnet zu betrachten.

Im Standortumfeld befinden sich keine landschaftsbezogenen Erholungsnutzungen. Der Bereich des Seeufers steht in keinem räumlichen Zusammenhang mit dem Standortumfeld.

(18)

Das Radwegenetz wird in diesem Bereich auf den untergeordneten Straßen und Wegen geführt, zweigt südlich des Standortes im Bereich Mühlberg von der Landesstraße ab und führt über den Weiler Grub Richtung Norden bzw. Nordosten. Der Landschaft im unmittelba- ren Standortumfeld kommt daher keine Bedeutung in Bezug auf ihren Erholungswert zu.

Da der unmittelbare Uferbereich der Fischach auch weiterhin vor Bebauung freigehalten und damit der Gehölzbestand erhalten werden kann, ist davon auszugehen, dass es durch die Errichtung eines Verbrauchermarktes zu keinen Veränderungen in Bezug auf die Landschaft und die Landschaftsstruktur kommen wird. Darüber hinaus sind keine Veränderungen in den Blickbeziehungen auf bzw. zwischen den Landschaftsräumen zu erwarten.

Es kann daher zusammenfassend davon ausgegangen werden, dass keine Umweltauswir- kungen auf das Landschaftsbild und die Landschaftsstruktur zu erwarten sind.

Blick auf Standort von der Salzburger Straße „Höhe Wehr Fischach“ Richtung Westen

Blick von Norden auf Uferbegleitgehölz an der Fisch- ach

Blick von der L 102 auf Standort Richtung Nordosten Blick von der neuen Aufschließung ab Kreisverkehr Richtung Osten auf Standort

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3.2 Vegetation und Tierwelt sowie Lebensräume und Biotope

Gemäß Salzburger Biotopkartierung sind zwei Biotope maßgeblich für den Standort. Zum einen die Fischach, die jedoch nicht direkt den Standort betrifft, sondern südöstlich entlang des Standortes verläuft und vor allem in Bezug auf die bestehenden Ufergehölze und deren Erhaltung von Bedeutung ist und zum anderen der direkt am Standort festgelegte Schlank- seggensumpf an der Fischach (Biotopnummer 56320041; Fläche 5.064 m², Schutzdatum 01.07.1992). Der Schlankseggensumpf ist gemäß Biotoptypenkatalog Salzburg den Was- sergebundenen Lebensräumen und hier den Röhrichten und Großseggensümpfen zuzuord- nen. Der Schlankseggensumpf - Caricetum gracilis - ist eine Ersatzgesellschaft für Erlenbrü- che und zum Teil Auwälder auf feuchten, nährstoffreichen, meist kalkhaltigen Böden. Er tritt auch als Sukzessionsstadium der Entwicklung von ungemähten Streuwiesen zu Gehölzfor- mationen auf. Die Gesellschaft ist häufig extrem artenarm und wird von der Schlanken Seg- ge - Carex gracilis - dominiert.1

Nachstehende Abbildung 3-6: zeigt die Lage der Biotope (grünschraffierte Fläche) sowie die Außenumrisse (rote Linie) des geplanten Verbrauchermarktes inkl. Erschließung und Stell- plätze. Gemäß Orthophoto ist jedoch auch deutlich erkennbar, dass im Bereich des ausge- wiesenen Biotopes kein Bewuchs mehr gegeben ist und die Fläche überwiegend durch eine unbefestigte (geschotterte) Lagerfläche genutzt wird. Die konkrete Lage des ausgewiese- nen Biotops sowie die fachliche Prüfung betreffend Biotopausstattung und Wert muss daher in Abstimmung mit der Naturschutzabteilung im Detail geprüft werden. Da für den Standort bereits eine Baugenehmigung für einen LIDL Verbrauchermarkt mit 500 m² vorliegt, ist weiters zu prüfen, in welcher Form die gemäß Naturschutzgesetz (vgl. § 24 Abs.

3 SNschG) erforderliche Genehmigung eines etwaigen Eingriffs in Zusammenhang mit den weiteren Genehmigungsschritte zu erfolgen hat.

Der Standort ist grundsätzlich durch die Nutzung als Baustofflager und die damit verbundene Oberflächenbehandlung bestimmt. Der Lebensraum für Pflanzen und Tiere wird dadurch bereits maßgeblich beeinträchtigt, zudem werden derzeit weitere Freiflächen durch Bau- maßnahmen im Rahmen der verkehrlichen Erschließung reduziert bzw. beeinflusst.

Konkrete Auswirkungen der Ansiedlung des Verbrauchermarktes auf Tiere und Pflanzen sowie Lebensräume und Biotope können daher erst nach Abschluss der Baumaßnahmen für die Erschließung, wie sie derzeit im Gang sind, beurteilt werden bzw. müssen im Zusam- menhang mit der fachlichen Überprüfung des Schlankseggensumpfes mit der Naturschutz- abteilung abgestimmt werden.

1 Nowotny, G., H. Hinterstoisser et al. (1994): Biotopkartierung Salzburg. Kartierungsanleitung. - Naturschutz- Beiträge 14/94, Amt der Salzburger Landesregierung

(20)

Abbildung 3-6: Biotopkartierung Land Salzburg auf Orthophoto Quelle: SAGIS

3.3 Erholungsnutzung und Grünflächen

Durch die Nachnutzung und Umstrukturierung der Flächen für einen Verbrauchermarkt ge- hen keine Flächen für die Erholungsnutzung verloren. Auswirkungen auf die Erholungsnut- zung im Standortumfeld können ausgeschlossen werden.

(21)

3.4 Kulturgüter und Ortsbild

Am Standort sind keine bedeutsamen Kulturgüter erfasst. In der Gemeinde Seekirchen sind weiters keine Ortsbildschutzgebiete im FWP kenntlich gemacht (Seekirchen ist keine Orts- bildschutzgemeinde). Das Ortsbild im Nahbereich des geplanten Standortes wird durch die bestehende „Mischnutzung“ aus Wohnen und Gewerbe bestimmt und weist den Charakter einer Ortsrandlage ohne hochwertige Baustrukturen und damit ortsbildwirksamen Elemente auf.

Die Errichtung des geplanten Verbrauchermarktes beeinträchtigt die gegeben Strukturen nicht, wird sich aber in Bezug auf die langfristig geplante Bebauung des Gewerbegebietes Richtung Nordosten mit Wohnbauten aufgrund der geplanten eingeschoßigen Bauweise abheben. Nachstehender Schnitt aus den derzeitigen Planungen lässt eine Abschätzung in Bezug auf die Höhen und Situierung im Gelände – vor allem gegenüber der Fischach – zu.

Nicht dargestellt ist das weiterhin bestehende Uferbegleitgehölz.

Abbildung 3-7: Schnitt – Norwestwest-Südost Auszug Einreichplan Stand 2011-09-29

3.5 Geologie und Baugrundeignung

In Bezug auf die geologischen Verhältnisse sowie Baugrundeignung werden die Daten aus dem Baugrundkataster des Landes und Auswertungen der geologischen Karte herangezo- gen. Die Bodenprofile des Baugrundkatasters sind im Anhang dokumentiert.

Aus der geologischen Karte 1:50.000 (Blatt 64, Straßwalchen) geht hervor, dass das Areal im Grenzbereich zwischen Seetonen und würmzeitlichen Grundmoränensedimenten liegt.

Zwei Bohrungen im Nahbereich des Projektareals (Bl1 und 2 – 78) aus dem amtlichen Bau- grundkataster am Amt der Salzburger Landesregierung zeigen unter einer diskontinuierli- chen Lage von feinkörnigeren Sedimenten die Existenz von gründungsfähigem Material (dicht gelagerte sandig-schluffige Kiese mit Steinanteil - vermutlich Moränensedimente) ab einer Tiefe von 2,2 bis 2,6 m ab GOK. Eine Flachgründung auf diesem Material ist auf jeden Fall möglich.

(22)

Abbildung 3-8: Auszug geologischen Karte 1:50.000 (Blatt 64, Straßwalchen) Herausgeber: Geol.

Bundesanstalt Wien, 2003

Legende:

~

Seeton auf Moräne, : Moräne

Abbildung 3-9: SAGIS – Baugrudkataster

Baugrundaufschluss (besteht) Bezeichnung: BK2/19 Fischach- Seekirchen – BK2/19 Bohrung BL1-78 – vgl. Anhang

(23)

3.6 Boden sowie Land- und Forstwirtschaft

Am Standort sind keine Altlasten bzw. Verdachtsflächen gemäß REK bzw. SAGIS Daten sowie Bodenkontaminationen eingetragen. In Bezug auf die Bonität des Bodens sind keine Wertigkeiten festgehalten – auch nicht gering. Entsprechend der Ausführungen zur Geologie sowie Baugrundeignung sind als geogene Hintergrundgehalte tertiäre und quartäre Sedi- mente anzutreffen.

Der Boden ist ausgenommen von Teilflächen des Gst. 3362/1 nicht bewachsen und dient derzeit der Baustofflagerung. Die Flächen werden daher weder für die Land- noch für die Forstwirtschaft genutzt. Auswirkungen auf den Boden sowie die Land- und Forstwirtschaft können daher ausgeschlossen werden.

3.7 Wasser und Wasserwirtschaft

Der Standort liegt innerhalb des Trinkwasserversorgungsnetzes der Gemeinde und des Ab- wasserentsorgungsgebietes des Reinhalteverbandes Wallersee Süd und kann, wie bereits im Kapitel „Technische Infrastruktur“ angeführt, an das Versorgungsnetz angeschlossen werden. Schutz- bzw. Schongebiete des Wasserschutzes sind nicht gegeben. Es befinden sich weiters keine Brunnen am Standort.

Für eine entsprechende Beseitigung der Niederschlagsgewässer (nicht in den Mischwasser- kanal) wurde im Rahmen der bisherigen Bauverfahren festgelegt, dass diese nach vorher- gehender Reinigung und Retention in die Fischach eingeleitet werden können. Es ist daher von einer Errichtung und Benutzung der dazu erforderlichen Anlagen (Kanalstrang, Revisi- onsschächte, Bodenkörperfilter sowie Rückhaltebecken) auszugehen. Sämtliche Ausleitun- gen in die Fischach werden strömungsgünstig eingebunden und vor Rückstau gesichert.

Die Hochwasserquote für das HW 100 wurde seitens der Wasserwirtschaft Land Salzburg mit 506,10 müA angegeben und darf durch Baumaßnahmen oder Veränderungen der Bö- schungsränder nicht unterschritten werden.

Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser sowie die Wasserwirtschaft sind entsprechend der Bestandsanalyse als maximal gering zu bewerten.

3.8 Naturräumliche Gefährdungen

Im Standortraum bestehen keine Festlegungen der Wildbach- und Lawinenverbauung in Bezug auf Naturgefahren. Er liegt zudem außerhalb der 30-jährlichen Hochwasseranschlag- kante der Fischach. Die Hochwasserquote für das 100-jährliche Hochwasser wurde mit 506, 10 müA angegeben (vgl. Kapitel Wasser und Wasserwirtschaft). Bei Realsierung des Vorha- bens ist daher davon auszugehen, dass keine Retentionsräume verloren gehen und daher keine Auswirkungen auf das Gefährdungspotential der Fischach zu erwarten sind. Im unmit- telbaren Nahbereich des Standortes befindet sich eine Wehranlage an der Fischach.

(24)

3.9 Lärm

Wie bereits in Kapitel 1.4 ausgeführt, liegen für den Standort des geplanten Verbraucher- marktes detaillierte Ergebnisse zur Bewertung der Schallimmissionen sowohl in Bezug auf die Ist-Situation als auch in Bezug auf den geplanten Verbrauchermarkt vor (vgl. Schalltech- nisches Projekt von DI Dr. Monika Leibetseder, 15.07.2011 im Anhang).

Die darin prognostizierten Schallimmissionen durch den geplanten Verbrauchermarkt betra- gen (inklusive Anpassungswert von 5 dB)

Tageszeitraum, Lr,spez: 38,1 bis 50 dB (A) Abendzeitraum, Lr,spez 35,3 bis 46,6 dB (A)

in der ungünstigsten Nachstunde, L r,spez 27,9 bis 41,6 dB (A)

L r,spez Beurteilungspegel der spezifischen Schallimmission = energieäquivalente Dauerschallpegel der spezifischen

Schallimmissionen, der bei gewerblichen Betriebsanlagen und verwandten Einrichtungen sowie Baulärm mit einem generellen Anpassungswert von +5 dB zu versehen ist.

Im unmittelbaren Umfeld des geplanten Standortes wurden vier Immissionspunkte festgelegt und für diese Punkte detaillierte Modellierungen und Berechnungen durchgeführt. Nachste- hende Abbildung zeigt die Lage der Immissionspunkte:

Abbildung 3-10: Lage Immissionspunkte gemäß schalltechnischem Projekt

IP 2

IP 1 IP 6

IP 5

IP 4

IP 3

(25)

Mit Ausnahme der ungünstigsten Nachtstunde bei IP 1 und im Tages- und Abendzeitraum bei IP 3 ist bei allen anderen Immissionspunkten und Beurteilungszeiträumen davon auszu- gehen, dass das Irrelevanzkriterium eingehalten werden kann (liegt dann vor, wenn der Be- urteilungspegel mindestens 5dB unter dem Planungsrichtwert liegt).

Am IP 1 und IP 3 ist eine maximale Pegelanhebung von 0,4 dB möglich. Diese ist jedoch vom menschlichen Gehör nicht wahrnehmbar.

Die Beurteilung und Prüfung, ob durch das Vorhaben planungstechnische Grundsätze ein- gehalten werden, hat damit ergeben, dass unter Zugrundlegung der einschlägigen Normen und Richtlinien und bei plan- und projektgemäßem Betrieb des Verbrauchermarktes (An- nahme 750 m² Verkaufsfläche) keine nennenswerte Anhebung der Immissionssituation zu erwarten ist.

3.10 Luft

Die verfügbaren Daten sowie Prognosen zur Belastung durch Luftschadstoffe wurden eben- so bereits in Kapitel 1.4 „Wichtige Umweltmerkmale“ angeführt. Zusammenfassend kann dazu nochmals festgehalten werden, dass sich das Gebiet außerhalb der gemäß Anhang zum UVP-G verordneten belasteten Gebiete Luft befindet.

Da der Standort bereits zum Teil gewerblich genutzt (Baustofflagerung) wird, als Gewerbe- gebiet gewidmet ist und sich innerhalb von bereits bebautem Gebiet befindet besitzt er keine maßgeblichen Funktionen von stadtklimatischer Bedeutung. Durch das Vorhaben werden ebenso keine zusätzlichen Belastungen durch Geruch entstehen.

Der Schwerverkehrsanteil ist im Zuge der Nutzung für einen Verbrauchermarkt gegenüber einer potenziellen Nutzung des Standortes durch Gewerbe- und Produktionsbetriebe als jedenfalls nicht höher anzunehmen.

Zusammenfassend kann gemäß luftreinhaltetechnischer Beurteilung (vgl. Anhang) aufgrund der Vorbelastung und der durch das Vorhaben bedingten Emissionen davon ausgegangen werden, dass mit keinen Überschreitungen der Grenzwerte im Sinne des IG-L, BGBl. I 115/1997 i.d.g.F. zu rechnen sein wird. Die Erheblichkeit der Auswirkungen wird nicht höher sein, als dies durch eine Nutzung des Standortes für Betriebe, wie sie im derzeit gewidmeten Gewerbegebiet zulässig wären, bereits möglich ist.

Hinsichtlich der Luftschadstoffbelastung sind die vorhabensbedingten Auswirkungen damit als irrelevant bis gering einzustufen.

(26)

3.11 Zusammenfassung der Ergebnisse zur Umwelterheblichkeitsprüfung

Sachgebiet Erheblichkeit der Auswirkungen Punkte

UEP Landschaftsstruktur und

Landschaftsbild

Es sind keine Umweltauswirkungen auf das Land- schaftsbild und die Landschaftsstruktur zu erwar- ten.

Vegetation und Tierwelt Muss noch mit Naturschutzabteilung fachlich ab- geklärt werden – betrifft v.a. Lage und Ausstattung bzw. ökologische Wertigkeit des unter § 24 Abs. 2 SNschG „Lebensraumschutz“ stehenden Biotops Schlankseggensumpf

Lebensräume und Biotope

Erholungsnutzung und Grünflächen

Auswirkungen auf die Erholungsnutzung im Standortumfeld können ausgeschlossen werden.

Kulturgüter und Ortsbild Die Errichtung des geplanten Verbrauchermarktes beeinträchtigt die gegeben Strukturen nicht, wird sich aber in Bezug auf die langfristig geplante Bebauung des Gewerbegebietes Richtung Nord- osten mit Wohnbauten aufgrund der geplanten eingeschoßigen Bauweise abheben.

Geologie und Baugrund- eignung

Eine Flachgründung ist auf den vorhandenen Bo- denverhältnissen jedenfalls möglich.

Boden Auswirkungen auf den Boden sowie die Land- und Forstwirtschaft können ausgeschlossen werden.

Land- und Forstwirtschaft Wasser und Wasserwirt- schaft

Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser sowie die Wasserwirtschaft sind maximal gering zu be- werten.

Naturräumliche Gefähr- dungen

Bei Realsierung des Vorhabens ist daher davon auszugehen, dass keine Retentionsräume verlo- ren gehen und daher keine Auswirkungen auf das Gefährdungspotential der Fischach zu erwarten sind.

Lärm Unter Zugrundlegung der einschlägigen Normen und Richtlinien und bei plan- und projektgemäßem Betrieb des Verbrauchermarktes (Annahme 750 m² Verkaufsfläche) ist keine nennenswerte Anhe- bung der Immissionssituation zu erwarten – da für die umgebenden Flächen jedoch die Kenntlichma- chung „lärmbelastete Fläche“ bereits gegeben ist, wird gesamt von geringen Auswirkungen (vom Umfeld auf den Standort) ausgegangen.

Luft Hinsichtlich der Luftschadstoffbelastung sind die vorhabensbedingten Auswirkungen als irrelevant bis gering einzustufen.

Gesamt

(27)

4. SONSTIGE AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG 4.1 Verkehrserschließung und technische Infrastruktur

Geplante Anbindung an das übergeordnete Verkehrswegenetz:

Die Anbindung ist, wie aus Abb. 1-2 ersichtlich, über den derzeit in Bau befindlichen Kreis- verkehr an der L 102 Obertrumer Landesstraße vorgesehen.

Lage zu Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, Fuß- und Radwegerschließung

Es befinden sich zwei Haltestellen des Salzburger Verkehrsverbundes (Linie 131 Salzburg – Eugendorf – Seekirchen) im fußläufigen Einzugsbereich des Standortes (vgl. Kap. 1.3).

Innere Erschließung, geplante Stellplatzzahl, Art der Unterbringung des ruhenden Verkehrs Gesamt sind ca. 82 KFZ Stellplätze vorgesehen, die zum einen im südwestlichen Anschluss am Fuß der Böschungskante zur L 102 und zum anderen zwischen Aufschließungsstraße und Verbrauchermarkt situiert werden (vgl. Plan Abbildung 1-2).

Bestendes Verkehrsaufkommen im anschließenden übergeordneten Straßennetz:

Das durchschnittliche Verkehrsaufkommen wird gemäß Handelsstrukturgutachten RegioPlan mit ca. 11.000 KFZ/24 Stunden und einem LKW Anteil von 6,5% angenommen (Stand 2005, Quelle: Straßenverkehrsvorschau 2015 auf Autobahnen und Landesstraßen in Salzburg).

Abschätzbares Verkehrsaufkommen (induzierter Verkehr) aufgrund des Vorhabens

Das Verkehrsaufkommen wurde im schalltechnischen Projekt (für 750 m² Verkaufsfläche) als Grundlage für die KFZ bedingten Emissionen sowie in der luftreinhaltetechnischen Beur- teilung ermittelt, auf die Stellplatzzahl von 82 hochgerechnet und beträgt im Tagesdurch- schnitt:

Ein-/Ausfahrten zwischen 08:00 und 20:00 Uhr

• 410 PKW Fahrten durch Kunden / Tag

• 30 Mitarbeiter-Fahrbewegungen /Tag

• 6 Klein LKW Fahrbewegungen / Tag

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4.2 Wirtschafts- und Handelsstruktur

Zur Bewertung der Wirtschafts- und Handelsstruktur wurde ein Gutachten durch RegioPlan Consulting GmbH erstellt. Dieses Gutachten liegt den Unterlagen bei.

Nachstehend das Fazit bezüglich der zu erwartenden Auswirkungen auf die Versorgungsinf- rastruktur aus dem Handelsstrukturgutachten. Quelle Handelsstrukturgutachten RegioPlan Consulting GmbH, Seite 33, 09.08.2011

Die Auswirkungen auf die bestehende Einzelhandelsstruktur werden im vorliegenden Handelsstrukturgutachten mit Umsatzerwartungen für mögliche Betriebstypen in den Untersuchungsbranchen Lebensmittelhandel, Non-Food und Aktionswaren berechnet und analysiert. Hierbei ist zu beachten, dass für den Lidl-Lebensmittelmarkt standort- adäquat ein leicht überdurchschnittlicher Umsatz errechnet wurde.

Der höchste zu erwartende Umsatzrückgang im Lebensmittelhandel mit 6,8 % betrifft die Gemeinde Obertrum, im Einzugsgebiet liegt der Umsatzrückgang bei 5, 4%. Im Non-Food Bereich ist die Gemeinde Eugendorf mit einem Umsatzrückgang von 5,1 % am stärksten betroffen, insgesamt ist hier ein Umsatzrückgang von 4,4 % zu erwarten.

Der Bereich Aktionswaren ist am geringsten durch Umsatzrückgänge betroffen, das Maximum liegt mit 2,1 % in Eugenkirchen. Insgesamt beträgt hier der Rückgang nur 1,6 %.

Die Errichtung der geplanten Billa-Filiale [Anmerkung Terra Cognita: bereits realisiert]

im primären Einzugsgebiet würde sich nur unwesentlich auf die Umsatzumverteilung durch den Lidl-Lebensmittelmarkt auswirken. Betroffen wäre hierbei – aufgrund von Umsatzeinbußen durch Konkurrenz im primären Einzugsbereich – vor allem der Lidl- Lebensmittelmarkt selbst.

In der Standortgemeinde ist in der Lebensmittelbranche ein Umsatzrückgang von 4,6

% und im Non-Food Bereich von 3, % zu erwarten, wobei Seekirchen derzeit noch ei- ne vergleichsweise geringe Verkaufsflächendichte bei den Gütern des kurzfristigen Bedarfs aufweist.

Generell erhöht sich durch den geplanten Lidl-Lebensmittelmarkt das bestehende An- gebot und damit die Versorgungsqualität im Einzugsgebiet, was einen positiven Effekt auf die Kaufkraftbindung haben wird. Eine unmittelbare Gefährdung der bestehenden Einzelhandelsstruktur in der Standortgemeinde und im Einzugsgebiet ist nicht zu er- warten.

Referenzen

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