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HANAU STEHTPAN ZIEM. Hallo Frau Heydegger,

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••

HANAU STEHTPAN ZIEM

1

Von: Roemer, Sigrid <Sigrid.Roemer@hanau.de>

Gesendet: Freitag, 5. Februar 2021 09:37

An: Heydegger, Mikaela <Heydegger@region-frankfurt.de>

Betreff: Stellungnahme zur Änderung RegFNP Großkrotzenburg

Hallo Frau Heydegger,

anliegend sende ich Ihnen unsere Stellungnahme. Sie unterscheidet sich durch eine Ergänzung im Absatz Verkehr von der bereits übersandten: Die Führung der Radschnellverbindung wird unter Inanspruchnahme einer Fahrspur geprüft.

Könnten Sie bitte die beiliegende Stellungnahme verwenden.

Mit freundlichen Grüßen i.A.

Sigrid Römer

(2)

• 4,1

2 Magistrat der Stadt Hanau

Fachbereich 7 Planen, Bauen und Umwelt FB 7.1 - Stadtplanungsamt

Raum 2.15

Hessen-Homburg-Platz 7 63452 Hanau

Tel: 0 61 81 / 2 95 - 3 82 Fax: 0 61 81 / 2 95 - 6 41

E-Mail: sigrid.roemer@hanau.de Internet: www.hanau.de

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(3)

STADT HANAU

STADTPLANUNGSAMT

Magistrat der Stadt Hanau, FB 7, Postfach 1852, 63408 Hanau

Der Magistrat Regionalverband

FrankfurtRheinMain per Mail an:

beteiligung@region-frankfurt.de

Fachbereich 7

Planen, Bauen und Umwelt 7.1- Stadtplanungsamt

Unser Zeichen: 20210126-stellungnahme Name: Sigrid Römer

Telefon: 06181 295 382 Fax: 06181 295 641

e-mail: sigrid.roemer@hanau.de Zimmer: 2.15

Datum:

1. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 für die Gemeinde Großkrotzenburg

Gebiet: "Gewerbegebiet an der Limesbrücke/Staudinger"

Hier: Behördenbeteiligung gern. § 4 Abs. 1 BauGB Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Übersendung der Planunterlagen.

Das Kraftwerk Staudinger hat mit seinen Schloten und Kühltürmen seit Jahrzehnten das Bild der Region geprägt. Der weitgehende Rückbau der Anlagen ist eine große Chance zu weitrei- chenden Verbesserungen in den Bereichen Klimaschutz, Immissionsbelastungen und insbeson- dere für das Landschaftsbild direkt am Main. Besonders die anliegenden Kommunen - in Hanau dabei in erster Linie der Stadtteil Großauheim - waren durch die Nähe des Kraftwerkes großen Belastungen ausgesetzt und werden es auch in Zukunft weiter bleiben. Während diese Belas- tungen in der Vergangenheit noch durch die Sicherstellung der Energieversorgung für die ganze Region zu begründen waren, sind diese Belastungen bezogen auf die geplante Nutzung nicht mehr zumutbar.

Deshalb sollte bereits auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung das Ziel der Darstellun- gen die Verbesserung des aktuellen Zustands sein. Dazu gehört, dass bei der Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung die Obergrenzen der BauNVO für den Gebietstyp Gewerbege- biet auf das gesamte Gebiet umgelegt, eingehalten werden.

Aufgrund des LKW-Durchfahrtsverbotes in Großkrotzenburg ist zu erwarten, dass der kom- plette LKW-Verkehr aus dem zukünftigen Bebauungsplan „Gewerbegebiet an der Limesbrü- cke" über die L 3309 im Stadtgebiet Hanau abgewickelt werden muss. Auch der zukünftige PKW-Verkehr aus diesem Gewerbegebiet wird vermutlich zum Großteil das Verkehrswegenetz der Stadt Hanau belasten. Im Verkehrsgutachten ist darzustellen:

Aktuelles prognostizierte Verkehrsaufkommen (LKW, PKW) Aktuelle prognostizierte Verkehrsverteilung auf der L3309 Aktuelle Leistungsfähigkeitsberechnungen für die Knotenpunkte

Hausanschrift:

Technisches Rathaus Hessen-Homburg-Platz 7 63452 Hanau

www.hanau.de

Zentrale und USt-IdNr.:

Tel. (06181) 295 - 0 Fax (06181) 295 - 999 USt-IdNr. DE 113 525 347

Sprechstunden

Mo., Di. u. Do. 9:00 - 12:00 Uhr und Mi. 15:00 - 16:30 Uhr oder nach

telefonischer Vereinbarung.

Haltestellen

Hanauer Straßenbahn GmbH Haltestelle Francois-Gärten/VHS Linien 2, 2A, 12, MKK54, MKK56

(4)

- 2 -

Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass aktuell eine Machbarkeitsstudie zum Radschnellver- bindung Hanau-Aschaffenburg erarbeitet wird. Dabei wird im Streckenabschnitt zwischen Großauheim und Großkrotzenburg die Führung der Radschnellverbindung entlang der L3309 bzw. unter Inanspruchnahme einer Fahrspur geprüft. Im Verkehrsgutachten ist diese Strecken- führung zu berücksichtigen und zu bewerten.

Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans ergibt sich die Chance den Mainuferweg zwi- schen Hanau und Großkrotzenburg zu verbessern und die Zugänglichkeit des Mains im Bereich des ehemaligen Kraftwerks für die Allgemeinheit zu öffnen. Wir bitten Sie, die Darstellungen des Regionalen Flächennutzungsplans auf die Verbesserung der Durchgängigkeit hin zu über- prüfen, ggf. könnte die Führung des Regionalparkkorridors die in diesem Streckenabschnitt pa- rallel zur Landesstraße L3309 geführt wird, näher an den Main heranrücken.

Die Lärmemissionen aus dem Plangebiet sollten, zur Entlastung der angespannten Lärmsitua- tion an den Immissionsorten im Stadtgebiet Hanau, auf die in der DIN 18 005 genannten Schallleistungspegel für ein Gewerbegebiet minimiert werden.

Das Klimagutachten sollte die Auswirkungen des Plan-Vorhabens auf das Klima, zum Beispiel Veränderung der Treibhausgasemissionen, Veränderung der thermischen Bedingungen, Verän- derungen der Windsituation usw. enthalten. Es sollte die Anfälligkeit und die Risikovorsorge des Plan-Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels, zum Beispiel Hochwasser, Starkrege- nereignisse usw. darlegen sowie die vorgesehenen Anpassungsmaßnahmen an den Klimawan- del, zum Beispiel Vermeidung von Aufheizung, Förderung Luftaustausch

Im SEVESO-Gutachten sollte nach KAS 18 berechnet und bewertet werden, ob die zukünftig (zum Beispiel Wasserstoff) und derzeit vorhandene Gesamtmenge (zum Beispiel Ammoniak) an gefährlichen Stoffen dazu führt, dass sich der bestehende Achtungsabstand verändert oder ein neuer Achtungsabstand / angemessener Abstand entsteht.

Mit freundliche Grüßen

Kaminsky

Oberbürgermeister

(5)

CLAUS KAMINSKY

OBERBÜRGERMEISTER

A

Regionalverband FrankfurtRheinMain per Mail an:

beteiligung@region-frankfurt.de

STADT HANAU

Telefon:

Fax:

e-mail:

Zimmer:

Datum:

(06181) 295-250 (06181) 295-291

ob.clauskaminsky@hanau.de 118

02.02.2021

1. Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 für die Gemeinde Großkrotzenburg

Gebiet: "Gewerbegebiet an der Limesbrücke/Staudinger"

Hier: Behördenbeteiligung gern. § 4 Abs. 1 BauGB

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Übersendung der Planunterlagen.

Das Kraftwerk Staudinger hat mit seinen Schloten und Kühltürmen seit Jahrzehnten das Bild der Region geprägt. Der weitgehende Rückbau der Anlagen ist eine große Chance zu weitreichenden Verbesserungen in den Bereichen Klimaschutz, Immissionsbelastungen und insbesondere für das Landschaftsbild direkt am Main. Besonders die anliegenden Kommunen - in Hanau dabei in erster Linie der Stadtteil Großauheim - waren durch die Nähe des Kraftwerkes großen Belastungen ausgesetzt und werden es auch in Zukunft weiter bleiben. Während diese Belastungen in der Vergangenheit noch durch die Sicherstellung der Energieversorgung für die ganze Region zu begründen waren, sind diese Belastungen bezogen auf die geplante Nutzung nicht mehr zumutbar.

Deshalb sollte bereits auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung das Ziel der Darstellungen die Verbesserung des aktuellen Zustands sein. Dazu gehört, dass bei der Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung die Obergrenzen der BauNVO für den Gebietstyp Gewerbegebiet auf das gesamte Gebiet umgelegt, eingehalten werden.

Aufgrund des LKW-Durchfahrtsverbotes in Großkrotzenburg ist zu erwarten, dass der komplette LKW-Verkehr aus dem zukünftigen Bebauungsplan „Gewerbegebiet an der Limesbrücke" über die L 3309 im Stadtgebiet Hanau abgewickelt werden muss.

Rathaus Am Markt 14-18 63450 Hanau www.hanau.de

(6)

- 2 -

Auch der zukünftige PKW-Verkehr aus diesem Gewerbegebiet wird vermutlich zum Großteil das Verkehrswegenetz der Stadt Hanau belasten. Im Verkehrsgutachten ist darzustellen:

Aktuelles prognostizierte Verkehrsaufkommen (LKW, PKW) Aktuelle prognostizierte Verkehrsverteilung auf der L3309 Aktuelle Leistungsfähigkeitsberechnungen für die Knotenpunkte

Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass aktuell eine Machbarkeitsstudie zum Radschnellverbindung Hanau-Aschaffenburg erarbeitet wird. Dabei wird im Streckenabschnitt zwischen Großauheim und Großkrotzenburg die Führung der Radschnellverbindung entlang der L3309 geprüft. Im Verkehrsgutachten ist diese Streckenführung zu berücksichtigen und zu bewerten.

Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans ergibt sich die Chance den Mainuferweg zwischen Hanau und Großkrotzenburg zu verbessern und die Zugänglichkeit des Mains im Bereich des ehemaligen Kraftwerks für die Allgemeinheit zu öffnen. Wir bitten Sie, die Darstellungen des Regionalen Flächennutzungsplans auf die Verbesserung der Durchgängigkeit hin zu überprüfen, ggf. könnte die Führung des Regionalparkkorridors die in diesem Streckenabschnitt parallel zur Landesstraße L3309 geführt wird, näher an den Main heranrücken.

Die Lärmemissionen aus dem Plangebiet sollten, zur Entlastung der angespannten Lärmsituation an den Immissionsorten im Stadtgebiet Hanau, auf die in der DIN 18.005 genannten Schallleistungspegel für ein Gewerbegebiet minimiert werden.

Das Klimagutachten sollte die Auswirkungen des Plan-Vorhabens auf das Klima, zum Beispiel Veränderung der Treibhausgasemissionen, Veränderung der thermischen Bedingungen, Veränderungen der Windsituation usw. enthalten. Es sollte die Anfälligkeit und die Risikovorsorge des Plan-Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels, zum Beispiel Hochwasser, Starkregenereignisse usw. darlegen sowie die vorgesehenen Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel, zum Beispiel Vermeidung von Aufheizung, Förderung Luftaustausch.

Im SEVESO-Gutachten sollte nach KAS 18 berechnet und bewertet werden, ob die zukünftig (zum Beispiel Wasserstoff) und derzeit vorhandene Gesamtmenge (zum Beispiel Ammoniak) an gefährlichen Stoffen dazu führt, dass sich der bestehende Achtungsabstand verändert oder ein neuer Achtungsabstand / angemessener Abstand entsteht.

Mit freundliche freundliche Grüßen

Claus Kaminsky

(7)

21003-00

Stellungnahme der Gemeinde Großkrotzenburg

zur frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur

Änderung des

Regionalen Flächennutzungsplans Frankfurt/Rhein-Main 2010 (RegFNP)

für den Bereich des Bebauungsplans

„Gewerbegebiet an der Limesbrücke"

in der Gemeinde Großkrotzenburg

Bearbeitung:

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Planungsgruppe

Langenselbold, den 03.02.2021

Planungsgruppe Thomas Egel

(8)

Stellungnahme zum frühz. Verfahren und Antrag auf Änderung des RegFNP 2010 für das Gewerbegebiet an der Limesbrücke" der Gemeinde Großkrotzenburq

Inhaltsverzeichnis

1. Rücknahme von Planänderungsflächen am Nordrand (Grünfläche) 1 2. Aufnahme von weiteren Flächen in das Änderungsverfahren 2 2.1 Aufnahme von Planänderungsflächen am Südrand

(Versorgungsflächen-geplant) 2

2.2 Aufnahme von Planänderungsflächen am Südrand

(Versorgungsflächen-geplant) 5

2.3 Aufnahme von Planänderungsflächen am Südrand (Regionaler

Grünzug und Vorranggebiet für die Landwirtschaft) 6 2.4 Darstellung Regionaler Flächennutzungsplan-Bestand 2 Abbildungsverzeichnis

Abb. 1 Luftbild 1

Abb. 2 Ausschnitt RegFNP 2010 - Bestand 3

Abb. 3 Luftbild 4

Abb. 4 Luftbild 5

Abb. 5 Luftbild 6

Anlagen

Anlage 1: Städtebaulicher Gestaltungsplan Konversion Staudinger Anlage 2: Projektübersicht Erweiterungsflächen

(9)

Antrag auf Änderung des RegFNP 2010 für das

„Gewerbegebiet an der Limesbrücke" der Gemeinde Großkrotzenburq 1

1. Rücknahme von Planänderungsflächen am Nordrand

Im Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt-Regionalplanung zur Be- bauungsplanaufstellung vom 19.01.2021 wird darauf hingewiesen, dass eine Darstellung als Grünfläche nicht mit den derzeitigen regionalplanerischen Ziel- setzungen einhergeht. Daher wird die Gemeinde den Geltungsbereich am Nor- drand um ca. 10 ha reduzieren.

Wir bitten um parallele Aufnahme in die RegFNP-Änderung.

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Abb. 1 Luftbild

Cl Projektgebiet-Grünfläche

Planungsgruppe Thomas Egel

(10)

Antrag auf Änderung des ReqFNP 2010 für das

Gewerbegebiet an der Limesbrücke" der Gemeinde Großkrotzenburg

2. Aufnahme von weiteren Flächen in das Änderungsverfah- ren

Die Konversion des Kraftwerkstandortes Staudinger erfordert die Neuorganisa- tion der Fernwärmeversorgung durch die Gemeindewerke. Es ist dabei Ziel eine nach höchsten Umweltstandards vorgesehen Lösung bereitzustellen. U.A. müs- sen hierzu Flächen für eine Solarthermieanlage beplant werden. Die Fa. Uniper ist bereit diese Flächen innerhalb und außerhalb des Standortes Staudinger zur Verfügung zu stellen.

Weiterhin erfordert die Konversion des Kraftwerkstandortes Staudinger die Be- reitstellung einer ausreichenden Stromversorgung für die energieintensiven Fol- genutzungen. Dazu muss die Fa. TenneT das bestehende Umspannwerk erwei- tern. Das Erfordernis wurde kurzfristig Anfang Januar 2021 konkretisiert.

Die Inanspruchnahme eines Regionalen Grünzugs und eines Vorranggebietes für die Landwirtschaft kann durch die Rücknahme des geplanten Gewerbegebie- tes westlich des Ortsrandes von Großkrotzenburg kompensiert werden.

Eine Projektübersicht liegt als Anlage bei.

2.1 Darstellung Regionaler Flächennutzungsplan-Bestand

Im RegFNP 2010 ist fast das Plangebiet des Standortes Staudinger und seiner südlich angrenzenden Flächen als

„Fläche für Versorgungsanlage/Bestand"

mit der Zweckbestimmung:

„Einrichtung der Elektrizitätsversorgung-Kraftwerk/Bestand"

dargestellt.

Nur am Nordrand, auf der Freifläche, findet sich folgende Darstellung:

„Regionaler Grünzug" und „Grünfläche-Parkanlage"

Am Südrand des Standortes Staudinger sind auch umfangreich Fläche als Versorgungsanlage/Bestand dargestellt. Es handelt sich hier um 2 Umspann- werke der F. Tennet und eine rekultivierte Granulatdeponie.

Zwischen den Umspannwerken 1 und II befindet sich eine Grünfläche-Sport- anlage (Tennisanlage mit Stellplätzen) der Fa. Uniper kleinflächig noch Acker- flächen (Vorranggebiet für die Landwirtschaft) und die Darstellung als Regi- onaler Grünzug.

Planungsgruppe Thomas Egel

(11)

Antrag auf Änderung des RegFNP 2010 für das

„Gewerbegebiet an der Limesbrücke" der Gemeinde Großkrotzenburg 3

Zwischen dem Umspannwerk (380 KV-Anlage) Tennet II und der Ortslage von Großkrotzenburg wurde ein Gewerbegebiet-geplant dargestellt.

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Abb. 2 Ausschnitt RegFNP 2010 - Bestand

CD Plangebiet-Bestand Gemarkungsgrenze

— -- Planungsgruppe Thomas Egel

(12)

Antrag auf Änderung des ReqFNP 2010 für das

„Gewerbegebiet an der Limesbrücke" der Gemeinde Großkrotzenburq 4

2.2 Aufnahme von Planänderungsflächen am Südrand (Versorgungsflächen-geplant)

Die im RegFNP dargestellten Flächen zwischen den beiden Umspannwerken sind bisher abschnittsweise als:

- Regionaler Grünzug

- Vorranggebiet Landwirtschaft - Grünfläche-Sportanlage dargestellt

und sollen als

- Versorgungsflächen dargestellt werden.

Für die Inanspruchnahme eines Regionalen Grünzuges werde Ersatzflächen in Ziffer 2.3 bereitgestellt.

Wir bitten um Aufnahme in die RegFNP-Änderung.

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Abb. 3 Luftbild

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Änderungsbereich-

Grünfläche SportanlageNorranggebiet Landwirtschaft/Regionaler Grünzug in Versorgungsfläche-geplant

Planungsgruppe Thomas Egel

(13)

Antrag auf Änderung des RegFNP 20.10 für das

„Gewerbegebiet an der Limesbrücke" der Gemeinde Großkrotzenburq 5

2.3 Aufnahme von Planänderungsflächen am Südrand (Versorgungsflächen-geplant)

Die im RegFNP dargestellten Flächen östlich des Umspannwerkes TenneT II sind bisher als

- Gewerbegebiet-geplant

und sollen in der westlichen Hälfte Hälfte als - Versorgungsfläche

dargestellt werden.

Wir bitten um Aufnahme in die RegFNP-Änderung.

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Abb. 4 Luftbild

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Änderungsbereich Gewerbliche Baufläche-geplant in Versorgungsfläche-geplant

Planungsgruppe Thomas Egel

(14)

Antrag auf Änderung des RegFNP 2010 für das

„Gewerbegebiet an der Limesbrücke" der Gemeinde Großkrotzenburq 6

2.4 Aufnahme von Planänderungsflächen am Südrand

(Regionaler Grünzug und Vorranggebiet für die Landwirtschaft) Die im RegFNP dargestellten Flächen östlich des Umspannwerkes TenneT 11 und westlich des Ortsrandes sind bisher als

- Gewerbegebiet-geplant und sollen in der östlichen Hälfte als

Regionaler Grünzug"

Vorranggebiet Landwirtschaft

Ökologisch bedeutsame Flächennutzung mit Flächen für Maßnah- men zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

dargestellt werden.

Wir bitten um Aufnahme in die RegFNP-Änderung.

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Abb. 5 Luftbild

CD Änderungsbereich Gewerbliche Baufläche-geplant in

Vorranggebiet Landwirtschaft/Regionaler Grünzug/Biotopfläche

Planungsgruppe Thomas Egel

(15)

Antrag auf Änderung des ReqFNP 2010 für das

..Gewerbegebiet an der Limesbrücke" der Gemeinde Großkrotzenburg 7

Aufgestellt im Auftrag des

Gemeindevorstands der Gemeinde Großkrotzenburg durch:

THOMAS

Planungsgruppe Carl-Friedrich-Benz-Str. 1 63505 Langenselbold Phone: 0 61 84 / 93 43 77 Fax: 0 61 84 / 93 43 78 Funk: 0172 /67 55 802

Planungsgruppe-EGEL(et-online.

www Planunqsdruppe-EGEL de

Langenselbold, den 03.02.2021

Gemeindevorstand der Gemeinde Großkrotzenburg Großkrotzenburg, den 03.02.2021

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Bürgermeister

Planungsgruppe Thomas Egel

(16)

Antrag auf Änderung des ReqFNP 2010 für das

_Gewerbegebiet an der Limesbrücke" der Gemeinde Großkrotzenburq 8

Anlage 1

Städtebaulicher Gestaltungsplan Konversion Staudinger

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Anpflanzung begießet

- Planungsgruppe Thomas Egel

(17)

Antrag auf Änderung des ReqFNP 2010 für das

..Gewerbegebiet an der Limesbrücke" der Gemeinde Großkrotzenburg 9

Anlage 2

Projektübersicht Erweiterungsflächen

Planungsgruppe Thomas Egel

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