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Albert-Einstein-Schule KOOPERATIVE GESAMTSCHULE Laatzen

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Academic year: 2022

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Albert-Einstein-Schule

KOOPERATIVE GESAMTSCHULE Laatzen

Albert-Einstein-SchulewWülferoder Straße 46w30880 Laatzen

Wülferoder Straße 46 30880 Laatzen Oberstufen-Sekretariat: 0511 - 98 29 3-47 Fax: 0511 - 98 29 3-32 E-Mail: verwaltung@kgslaatzen.eu Internet: www.aes-laatzen.de E-Mail E-Phasen-Koordinatorin: nasdala@kgslaatzen.eu

A c h t u n g ! ! !

Bitte füllen Sie die Anmeldeunterlagen sorgfältig aus. Nur vollständig ausge- füllte Anmeldeunterlagen können berücksichtigt werden!

Allgemeine Hinweise:

1. Spätere Prüfungsfächer müssen in der Einführungsphase mindestens ein Schul- halbjahr lang belegt worden sein.

2. Eine neu angewählte zweite Fremdsprache (in der Regel Spanisch) muss bis zum Abitur fortgeführt werden.

3. Wenn die zweite Fremdsprache abgewählt wird, müssen im Ausgleich Ästhetik vertiefend und Informatik als vierte Naturwissenschaft belegt werden.

4. Sporttheorie muss belegt werden, falls der sportliche Schwerpunkt evtl. in der Qualifikationsphase angewählt werden sollte.

5. Die Anwahl der Sportkurse erfolgt über einen separaten Wahlbogen.

Ansprechpartnerin ist Frau Kollmeyer (kollmeyer@kgslaatzen.eu)

6. Die Seiten 7 (Waffenerlass) sowie 8 - 10 (Schulordnung) verbleiben in Ihrem Besitz.

7. Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise auf den einzelnen Seiten.

8. Unter folgendem Link finden Sie die aktuelle Informationspräsentation:

https://youtu.be/QVRC4MMzkbw

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Albert-Einstein-Schule

KOOPERATIVE GESAMTSCHULE Laatzen

A n m e l d u n g

Einführungsphase (E-Phase)

zum Schuljahr

Vorzulegende Unterlagen:

Aktuelle Zeugniskopie (auch Schüler*innen der AES!)

Nur externe Realschüler*innen: Der Nachweis über den Erhalt des Erweiterten Sekundarabschlusses I muss nach Erhalt umgehend nachgereicht werden!

Erklärungen:

Mit der Abgabe der ausgefüllten Anmeldung wird erklärt,

dass die Aufnahme in die Einführungsphase ausschließlich an der Albert-Ein- stein-Schule beantragt wird.

dass die gymnasiale Oberstufe noch nicht bereits an einer anderen Schule be- sucht worden ist.

Schüler * Schülerin :

Name, Vorname: geb. am:

m w d

geb. in : Konfession:

Staatsangehörigkeit:

Straße: PLZ, Ort:

Telefon-Nr.: Telefon-Nr.

für Notfälle:

E-Mail:

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Schullaufbahnempfehlung nach Klasse 4:

Zuletzt besuchte Schule:

Name, Anschrift Einschulung in die Grundschule:

Datum; Name, Anschrift der Schule Wiederholungen

(auch freiwillige, einschl. Rückstufungen) ja nein Klasse:

Mit folgendem Schüler * folgender Schülerin würde ich gerne im nächsten Schuljahr

Hinweis: In der Regel kann lediglich ein Wunsch erfüllt werden!

Name: Vorname:

Hauptschule Realschule Gymnasium

eine Klasse besuchen (Kurse sind davon unabhängig):

1. Wunsch:

2. Wunsch:

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Erklärung zur Sorgeberechtigung

Nachname der Mutter, Vorname Nachname des Vaters, Vorname

Anschrift Anschrift

Wir sind gemeinsam sorgeberechtigt für unser Kind.

Ich bin alleine sorgeberechtigt für mein Kind.

(Hinweis: Bitte Sorgeberechtigung durch Vorlage einer Geburtsurkunde, Scheidungsurteil o. Ä. nachweisen!)

Hiermit bevollmächtige ich Frau/Herrn

die Interessen meines Kindes in allen schulischen Angelegenheiten gegenüber der Schule zu vertreten.

Bei getrennt lebenden/geschiedenen Eltern:

Das Kind lebt

bei der Mutter bei dem Vater bei

(bitte ankreuzen bzw. ausfüllen)

Laatzen,

(Unterschrift der/des oben genannten Sorgeberechtigten)

Hinweis: Es werden die Unterschriften beider Sorgeberechtigten benötigt!

Name:

Vorname:

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Wahlpflichtbereich „Fremdsprachen“

a) Die 1. Pflichtfremdsprache, die ich der E-Phase fortsetzen muss, soll sein

(im Regelfall Englisch) b) Meine zweite Fremdsprache soll eben-

falls eine aus der Sek I fortgesetzte

Sprache sein, nämlich oder

Meine zweite Fremdsprache soll Spanisch/ Französisch/

Latein als in der E-Phase von mir neu begonnene Fremdsprache sein.

(Hinweis: Diese neue Sprache muss bis zum Abitur

durchgängig belegt werden. Eine spätere Abwahl ist nicht möglich!)

Spanisch Französisch*

Latein*

c) Spanisch / Französisch soll meine dritte Fremdsprache sein – als von mir in der E-Phase neu begonnene Fremdsprache.

(Hinweis: Die Belegung der dritten Fremdsprache schließt sowohl die Anwahl einer vierten Naturwissenschaft als auch die Anwahl eines zweiten Ästhetikfaches aus!)

d) Ich wähle die zweite Fremdsprache ab und belege statt- dessen als Wahlpflichtfächer die vierte Naturwissenschaft Informatik und zusätzlich einen Halbjahreskurs Kunst oder Musik.

Spanisch Französisch*

Latein*

Ersatz der zweiten Fremdsprache durch Wahlpflichtfächer

(Hinweis: Die zweite Fremdsprache kann nur abgewählt werden, wenn diese in der Sekundarstufe I durchgängig fünf Jahre belegt wurde!)

* Französisch- und Latein-Anfänger-Kurse können nur bei Anwahl von mind. 15 Schülerinnen und Schüler gewährleistet werden.

Bitte die nächste Seite beachten!

Name: Vorname:

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Zur Kontrolle:

Ich habe also in der Einführungsphase Unterricht in 2 Fremdsprachen

3 Fremdsprachen

einer Fremdsprache und dem Vertiefungsfach Ästhetik sowie der vierten Naturwissenschaft Informatik.

Kreuzen Sie in der folgenden Tabelle die bisher belegten Sprachen an:

z.B. Englisch wurde ab der 5. Klasse besucht

Englisch X X X X X X

Klasse 5 Klasse 6 Klasse 7 Klasse 8 Klasse 9 Klasse 10 Englisch Französisch Latein Spanisch

Name: Vorname:

(7)

Name: Vorname:

Wahlpflichtbereich „Ästhetik“

Ich werde das folgende Fach in Ästhetik für das gesamte Schuljahr wählen:

Kunst Musik Darstellendes Spiel

Aufgrund der Abwahl meiner zweiten Fremdsprache belege ich verpflichtend einen Halbjahres- kurs Kunst oder Musik zusätzlich als Wahlpflichtfach. Wenn ich Kunst oder Musik im Wahlpflicht- bereich als Fach gewählt habe, belege ich das jeweils andere Fach zusätzlich epochal. Wenn Dar- stellendes Spiel gewählt wurde, wähle ich als zusätzliches epochales Fach:

Kunst Musik

_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

Wahlpflichtbereich „Religion/WuN“

Im Bereich „Religion/Werte und Normen“ möchte ich an folgendem Unterricht teilnehmen:

ev. Religion kath. Religion Werte und Normen

_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

Wahlpflichtbereich „Naturwissenschaften“

Ich werde die folgenden drei Fächer verpflichtend belegen (die vierte Naturwissenschaft kann zusätz- lich belegt werden):

Physik Biologie Chemie

Informatik („Programmieren“) neu fortgeführt Hinweise: Informatik muss als vierte Naturwissenschaft belegt werden, wenn die zweite Fremdsprache abgewählt wurde.

Informatik kann nur belegt werden, wenn zuhause ein PC/ Laptop (Mindestanforde-

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Die Schulordnung und der Waffenerlass sind für Ihre Unterlagen bestimmt!

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Albert-Einstein-Schule

KOOPERATIVE GESAMTSCHULE Laatzen

Waffenerlass

Es ist verboten, Waffen und andere gefährliche Gegenstände mitzubringen!!!

Erlass „Verbot des Mitbringens von Waffen usw. in Schulen“ vom 01.07.1977 (VBL. S. 180;

ber. S. 290)

In der Schule wollen wir friedlich zusammenleben und gemeinsam lernen. Daher besteht kein Grund, irgendwelche Waffen oder andere gefährliche Gegenstände mitzubringen. Wenn man kein Messer mitbringt, gerät man auch nicht in Gefahr, es vielleicht bei einem Streit gegen einen Mit- schüler einzusetzen. Deshalb hat der Gesetzgeber für alle Schulen sinngemäß folgende Regeln auf- gestellt:

Es ist grundsätzlich und ohne jede Ausnahme verboten, Waffen oder andere gefährliche Gegenstände mit in die Schule zu bringen oder bei Schulveranstaltungen (z.B. Wanderungen) mitzunehmen.

Damit es keinerlei Missverständnisse gibt: Zu diesen gefährlichen Gegenständen gehören:

• Alle laut Bundeswaffengesetz verbotenen Waffen;

• Schusswaffen jeglicher Art (auch Schreckschusswaffen, Soft-Air-Pistolen, Signalpistolen, Gaspistolen und Sprayflaschen mit gefährlichem Inhalt);

• Munition und Feuerwerkskörper; alle brennbaren Stoffe (Haarspray!!) sowie Streichhölzer und natürlich Feuerzeuge.

• Messer jeglicher Art (Springmesser, Fallmesser, Butterfly-Messer, Taschenmesser, Hobby- messer);

• überhaupt alles, was ihr für den Unterricht nicht benötigt, was aber für andere gefährlich sein kann (Angelhaken, Hammer, Schraubenzieher, Laserpointer usw.);

Wer gegen den Waffenerlass verstößt, wird mit entsprechenden Ordnungs- bzw. Dis-

ziplinarmaßnahmen bestraft.

Referenzen

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