Ansprechpartner: Dennis Gronau Stand: 14.08.2020
Hygienekonzept TuS
Katzenelnbogen/Klingelbach
während Beschränkungen durch COVID-19
Regeln Trainingsbetrieb
Max. 30 Personen (inkl. Trainer)
Körperkontakt nur auf dem Spielfeld
Außerhalb des Spielfelds Mindestabstand einhalten
Duschen im Duschraum für max. 4 Personen gleichzeitig
erlaubt
Beim Betreten und Verlassen möglichst Hände desinfizieren
Dokumentation der Trainingsteilnehmer
2
1 Kabine (HEIM): 7 Personen 2 Kabinen (GAST): 5 + 3 Personen 1 Kabine Schiedsrichter: 1 Person Die Toilette im Kabinentrakt ist einzeln zu
betreten
Regeln Spielbetrieb
Die Heimmannschaft sollte spätestens 75 Minuten vor Anpfiff auf dem Gelände sein (Im Jugendbereich wird es keine
Zeitvorgaben geben)
Die Gastmannschaftsollte frühestens 60 Minuten vor Anpfiff auf dem Gelände sein (Im Jugendbereich wird es keine
Zeitvorgaben geben)
1 Kabine (HEIM): 7 Personen 2 Kabinen (GAST): 5 + 3 Personen 1 Kabine Schiedsrichter: 1 Person Die Toilette im Kabinentrakt ist einzeln zu
betreten
Duschen im Duschraum für max. 4 Personen gleichzeitig
gestattet
Beim Betreten und Verlassen möglichst Hände desinfizieren
Mannschaftsbesprechungen finden grundsätzlich im Außenbereich
unter Einhaltung des Abstands statt
Regeln Spielbetrieb
Alle SpielerInnen, TrainerInnen und BetreuerInnen müssen auf
dem Spielberichtsbogen eingetragen werden
Spielbericht muss Zuhause digital erstellt, freigegeben und ausgedruckt
werden
Außerhalb des Spielfelds Mindestabstand einhalten
Körperkontakt nur auf dem Spielfeld
In der Halbzeitpause bleiben beide Mannschaften grundsätzlich im Freien
Getränke für die SpielerInnen und Schiedsrichter werden von den
Personen selbst mitgebracht
4
Regeln Zuschauer
Beim Betreten des Sportplatzes muss der Zuschauer den ausgefüllten
Datenerhebungsbogen abgeben oder sich registrieren
Pro Spiel sind maximal 140 Zuschauer auf dem umzäunten
Sportplatz erlaubt
Die Anzahl an Personen, die den Mindestabstand von 1,5m im Zuschauerbereich unterbrechen dürfen, richtet
sich nach § 2 Abs. 2 der 10. CoBeLVO. Danach gilt das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 wonach Zusammenkünfte
von bis zu 10 Personen oder eine Zusammenkunft der Angehörigen zweier Hausstände auch ohne Einhaltung des
Mindestabstands von 1,5m zulässig sind Beim Betreten bis zum Erreichen des Stehplatzes und beim Verlassen
dessen, wird das Tragen einer Maske empfohlen.
Zuschauer müssen im Zuschauerbereich bleiben.
Separate Ein- und Ausgänge sind zu beachten (Spielfeld und Kabinen nicht
betreten)
Beim Betreten und Verlassen möglichst Hände desinfizieren
An den Verkaufsflächen Abstand (1,5 m) zu anderen Zuschauern halten.
Im Warte- und Abholbereich gilt die Mund- Nasen-Schutzpflicht. 5
Regeln Vereinsheim (sofern geöffnet)
Beim Verweilen im Vereinsheim muss der Gast den ausgefüllten
Datenerhebungsbogen abgeben oder sich registrieren. Dies gilt nicht, wenn man die Verpflegung an der Theke abholt.
Es gibt aktuell keine Aufenthaltsmöglichkeiten im
Vereinsheim Beim Betreten und Verlassen möglichst Hände desinfizieren
Im gesamten Vereinsheim besteht für die Gäste "Maskenpflicht", es sei denn, man befindet sich am Tisch
6