• Keine Ergebnisse gefunden

……………………………………………………………………………………………………………………………………. Zl. KA-00396/2014 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 1

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "……………………………………………………………………………………………………………………………………. Zl. KA-00396/2014 Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses 1"

Copied!
21
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

……….

Zl. KA-00396/2014

BERICHT ÜBER DIE

PRÜFUNG VON TEILBEREICHEN DER GEBARUNG 2012 DES VEREINES „ALPENZOO INNSBRUCK-TIROL“

Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung von Teilbereichen der Gebarung 2012 des Vereines „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“eingehend behandelt und erstattet mit Datum vom 08.05.2014 dem Gemeinderat folgenden Bericht:

Der Bericht der Kontrollabteilung vom 23.04.2014, Zl. KA-00396/2014, ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat oder in der Mag. Abteilung I, Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat einzu- sehen, verwiesen.

1 Prüfauftrag/-umfang

Prüfkompetenz Die Kontrollabteilung hat aufgrund ihrer Prüfkompetenz gemäß § 74 Abs. 2 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 eine Einschau in Teilbereiche der Gebarung des Vereines „Alpenzoo Inns- bruck-Tirol“ (im Folgenden auch kurz Alpenzoo genannt) vorgenom- men.

Prüfgegenstand Geprüft wurde stichprobenartig der gelegte Jahresabschluss 2012. In manchen Bereichen sind zu Vergleichszwecken auch die Jahre zuvor bzw. aus Gründen der Aktualität und Zeitnähe auch fallweise das Ge- schäftsjahr 2013 mit einbezogen worden.

Anhörungsverfahren Das gemäß § 53 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) festgelegte Anhörungsverfahren ist durchgeführt worden.

2 Rechtliche Grundlagen

Vereinszweck Der „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ ist als Verein im Sinne des Vereinsge- setzes 2002 organisiert. Er hat den Zweck, den Alpenzoo zu betreiben und dabei die Europäische Tierwelt wissenschaftlich zu erforschen. Die Vereinstätigkeit erfolgt im Interesse der Öffentlichkeit und ist nicht auf Gewinn gerichtet.

Statutenänderung Die Vereinsstatuten sind zuletzt mit Beschluss der Generalversamm- lung vom 11.07.2005 geändert worden. In diesem Rahmen wurden im Wesentlichen zwecks Erhaltung des Status der Gemeinnützigkeit die zur Erreichung des Vereinszweckes erforderlichen Mittel detaillierter aufgelistet. Die Statutenänderung ist der Vereinsbehörde gemeldet und von dieser nicht untersagt worden.

Mittelaufbringung Die zur Erreichung des Vereinszweckes erforderlichen Mittel werden durch ideelle sowie durch materielle Mittel aufgebracht.

Die materiellen Mittel beinhalten u.a. auch den Pachtbetrieb der Fisch- zucht. In diesem Zusammenhang hat die Kontrollabteilung bemerkt, dass der mit der Landeslandwirtschaftskammer abgeschlossene Pacht- vertrag bezüglich der Fischzucht in Thaur mit Jahresende 2009 ausge-

(2)

……….

laufen ist und die Einnahmen aus dem Pachtbetrieb damit nicht mehr gegeben sind. Insofern wären die Statuten in diesem Punkt zu bereini- gen.

Mitgliedsbeitrag Dem Verein gehörten zum Prüfungszeitpunkt 12 Mitglieder und 4 Ehrenmitglieder an. Seit dem Jahr 2008 beträgt der von der General- versammlung festgelegte Mitgliedsbeitrag € 5.000,00. Der bei der letz- ten Prüfung bezüglich einer im Jahr 2005 verliehenen Ehrenmitglied- schaft monierte formelle Beschluss der Generalversammlung ist am 12.07.2010 nachgeholt worden.

Vereinsorgane Als Vereinsorgane sind die Generalversammlung, das Präsidium, die Rechnungsprüfer und das Schiedsgericht installiert. Diese sind den ihnen nach den Statuten auferlegten Pflichten im geprüften Zeitraum nachgekommen.

3 Finanz- und erfolgswirtschaftliche Kennzahlen

Kennzahlen Im Hinblick auf die Entwicklungen im Zeitverlauf hat die Kontrollabtei- lung für den Zuschussgeber Stadt Innsbruck informative Kennzahlen ermittelt. Zur Auswertung der Vereinsdaten wurden Kennzahlen heran- gezogen, deren Zweck es ist, die einfache und gut verständliche Dar- stellung wesentlicher Zusammenhänge, die aus den Ausgangsdaten nur schwer ersichtlich sind, zu ermöglichen.

Deckungsgrad- kennzahlen

Im Zusammenhang mit der längerfristigen Liquiditätslage hat die Kon- trollabteilung angemerkt, dass zum Bilanzstichtag der Jahre 2012, 2011 und 2010 nur ein sehr geringer Anteil des Anlagevermögens durch Eigenkapital gedeckt war (Anlagendeckungsgrad I). Die Ergeb- nisse des Anlagendeckungsgrades II zeigten, dass nicht nur das Anla- gevermögen, sondern zum Teil auch das Umlaufvermögen durch lang- fristiges Kapital finanziert worden ist.

Liquidität Die Liquidität war als ausreichend zu erachten, da der Quotient (liquide Mittel/kurzfristiges Fremdkapital) in allen geprüften Jahren (2010 bis 2012) den Wert 1 überstiegen hat.

Umsatzrentabilität Eine sinkende Umsatzrentabilität ließ einen wirtschaftlichen Abwärts- trend im Bereich der operativen Tätigkeiten bzw. des Kerngeschäftes des Vereines erkennen.

Gesamtkapital- rentabilität

Die Gesamtkapitalrentabilität belief sich in den Jahren 2012 und 2011 aufgrund der in diesem Zeitraum erwirtschafteten Jahresfehlbeträge (nach Berücksichtigung des ao. Ergebnisses) auf -1,91% bzw. -1,24%.

Das Jahr 2010 wies ein positives Ergebnis (+3,05%) aus.

Wenngleich der Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ nicht nach „Ge- winnmaximierung“ ausgerichtet ist, sondern im Interesse der Öffent- lichkeit und somit im Sinne des Gemeinwohles tätig ist, hat die Kon- trollabteilung empfohlen, künftig wieder eine (zumindest) positive Ge- samtkapitalrentabilität anzustreben.

(3)

……….

4 Jahresrechnung

Betriebsergebnis Der Verein ermittelt jährlich ein Betriebsergebnis im Sinne der einkom- mensteuerrechtlichen Vorschriften, die dazu erforderlichen buchhalteri- schen Aufzeichnungen werden automationsunterstützt erstellt.

Rechnungslegungs- vorschriften

Der Alpenzoo ist als mittelgroßer Verein im Sinne des VerG 2002 zu klassifizieren. Hinsichtlich der Beschaffenheit des Rechnungswesens bedeutet dies, dass das Leitungsorgan des Vereines am Ende eines Rechnungsjahres innerhalb von 5 Monaten einen Jahresabschluss gemäß den Bestimmungen des UGB aufzustellen hat.

Die Jahresrechnung 2012, bestehend aus Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung, ist – wie auch in den Vorjahren – von einem Wirt- schaftstreuhänder erstellt worden.

4.1 Vermögenslage

Bilanzsumme Die Bilanzsumme erhöhte sich zum 31.12.2012 gegenüber dem ent- sprechenden Vorjahresstichtag von rd. € 2.555,2 Tsd. um ca. € 72,4 Tsd. auf rd. € 2.627,6 Tsd.

Die Veränderung war auf den Aufbau der Forderungen aus Lieferun- gen und Leistungen, der Vorräte und der sonstigen Forderungen und Vermögensgegenstände von insgesamt rd. € 145,6 Tsd. zurückzufüh- ren. Zudem erhöhten sich die flüssigen Mittel um € 31,5 Tsd. auf

€ 328,9 Tsd. Darüber hinaus sind die Finanzanlagen zum 31.12.2012 um einen Betrag von € 1,3 Tsd. aufgewertet worden. Gegenläufig wirk- te der Verkauf der Wohnung in Götzens sowie die Abwertung des Sachanlagevermögens in Höhe von gesamt rd. € 101,1 Tsd.

Vermögensstruktur Die Vermögensstruktur des Alpenzoos war durch eine hohe Anlagenin- tensität (2012: 71,9 %) geprägt. Im Jahr 2011 hat die Anlagenintensität rd. 77,9 % betragen. Sie ist v.a. auf den in den Jahren 2010 und 2011 begonnenen Ausbau der Stützmauer („Terrasse neu“ inkl. Tierarztordi- nation und Quarantäne, etc.) bzw. Neubau des Aquariums und Aqua- Terrariums zurückzuführen. Zudem wurde in den angeführten Jahren der Eingangsbereich (Kassa und Zooshop) einer Neugestaltung zuge- führt.

4.1.1 Anlagevermögen

Anlagevermögen Das Anlagevermögen des Alpenzoos wurde in der Bilanz zum 31.12.2012 mit einem Buchwert von rd. € 1,9 Mio. ausgewiesen und hat sich gegenüber dem Vorjahr um rd. € 99,8 Tsd. verringert.

Sachanlagevermögen Im Zusammenhang mit der Bewertung des Sachanlagevermögens stellte die Kontrollabteilung fest, dass die Erweiterungsbauten, Gehe- geneubauten, Anschaffungen und Generalreparaturen ordnungsgemäß aktiviert und verteilt auf die Nutzungsdauer abgeschrieben worden sind. Sofern für Neu- und Ausbaumaßnahmen zweckgewidmete Sub- ventionen zur Verfügung gestellt worden sind, wurden diese Mittel di- rekt von den betreffenden Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in Abzug gebracht.

(4)

……….

Da die Nettomethode u.a. zu einer verkürzten Darstellung des Vermö- gens und damit verbunden zu einer Verzerrung der Aufwandsstruktur führt, hat die Kontrollabteilung angeregt, Überlegungen dahin gehend anzustellen, künftig Zuwendungen passivseitig in einen Sonderposten erfolgsneutral einzustellen und über die Nutzungsdauer verteilt aufzu- lösen (Bruttomethode). Dadurch würde u.a. eine offen gelegte Verein- nahmung der Zuschüsse über die Nutzungsdauer der Investitionsob- jekte erreicht werden.

Dazu teilte der Alpenzoo in seiner Stellungnahme mit, dass die Ent- scheidung betreffend die Anwendung der Netto- oder der Bruttometho- de dem Geschäftsführer obliegt.

Auswertung Anlageverzeichnis

Die Altersstruktur der „Technischen Maschinen“ sowie der „Betriebs- und Geschäftsausstattung“ ist aus dem Anlagenabnutzungsgrad er- kennbar und ließ auf doch eher veraltete Anlagen und einen künftigen Investitionsbedarf schließen.

Finanzanlagen Die in der Bilanz zum 31.12.2012 und 31.12.2011 unter den Finanzan- lagen ausgewiesenen Buchwerte von rd. € 62,2 Tsd. bzw. rd. € 60,9 Tsd. setzen sich aus den Werten der nachstehenden Veranlagungen zum Jahresultimo zusammen.

Veranlagungsform 2012 2011

Rentenfonds 24.757,38 24.594,93

Mündel-Fonds 9.886,10 9.713,55

Fixzins-Pfandbrief 5.015,00 4.980,00

Schuldverschreibung EFSF 10.776,00 10.302,00

Schuldverschreibung Landeshypothekenbank 11.781,00 11.363,00

SUMME 62.215,48 60.953,48

Wertpapierdeckung Die Wertpapiere wurden seit dem Jahr 2004 laufend zur Ansparung bzw. Absicherung jener aus dem alten Abfertigungsrecht resultieren- den Abfertigungsverpflichtungen angeschafft. Dieses Erfordernis wurde jedoch mit Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 06.10.2006 als verfassungswidrig aufgehoben. Die Wiedereinführung der Wertpa- pierdeckung ist gem. BBG 2007 nur mehr für Pensionsrückstellungen gültig.

Da in den Jahresabschlüssen des Vereines (2012 und 2011) die Fi- nanzanlagen immer noch als „Wertpapiere für die Abfertigungsvorsor- ge“ bezeichnet worden sind, hat die Kontrollabteilung angeregt, den Terminus „Abfertigungsvorsorge“ durch die Bezeichnung „Pensions- vorsorge“ zu ersetzen.

Die Entsprechung der Empfehlung wurde im Rahmen des Anhörungs- verfahrens zugesagt.

Bewertung

Finanzanlagevermögen

Infolge der positiven Kursentwicklung mehrerer Veranlagungsprodukte hat das Finanzvermögen im Jahr 2012 eine (kumulierte) Aufwertung in Höhe von € 638,33 erfahren.

(5)

……….

Verglichen mit dem Bewertungsniveau des Vorjahres (Buchwert 2011:

€ 60.953,48) hat sich somit aus betraglicher Sicht ein Zuschreibungs- bedarf im Ausmaß von € 1.262,00 ergeben. Dieser Zuschreibungsbe- trag ist in der Gewinn- und Verlustrechnung 2012 des Alpenzoos er- fasst und unter der Ertragsposition „Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufver- mögens“ verbucht worden. Zugleich sind die Wertpapiere des Finanz- anlagevermögens zum Bilanzstichtag 2012 mit einer (bewerteten) Hö- he von € 62.215,48 bilanziert worden.

Mit Ausnahme des Investments in den Mündel-Fonds sind sämtliche Wertpapiere über ihren historischen Anschaffungskosten bewertet und der kumulierte Betrag von € 638,33 in der Bilanz unter dem Posten

„Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens“ ausgewiesen wor- den. Die Kontrollabteilung hat daher empfohlen, in Entsprechung der gesetzlichen Bewertungsvorschriften künftig das Finanzanlagevermö- gen nach dem gemilderten Niederstwertprinzip zu bewerten.

Dazu erklärte der Alpenzoo, dass es sich hierbei um einen Buchungs- fehler handelt, der in der Bilanz 2013 richtig gestellt werden wird.

Rentenfonds Das Fondsmanagement des Rentenfonds investiert ausschließlich in mündelsichere festverzinsliche Anleihen. Die aus dieser Veranlagung bisher erzielten Nettoerträge (unter Berücksichtigung der KESt) belie- fen sich auf insgesamt € 3.980,08.

Stellte man die historischen Anschaffungskosten (inkl. Kaufnebenkos- ten) in Relation zum im Zeitpunkt der Prüfung aktuellen Kurswert (vom 04.02.2014), so errechnete sich eine Kurswertsteigerung von 0,80 %.

Mündel-Fonds Der Mündel-Fonds investiert ebenso wie der Rentenfonds ausschließ- lich in auf Euro lautende, mündelsichere Anleihen österreichischer Emittenten. Bisher wurden drei Ausschüttungen von gesamt € 548,10 vorgenommen.

Die Relation der Bruttoanschaffungskosten zum aktuellen Kurswert der Wertpapiere (vom 31.01.2014) ergab einen negativen Kurseffekt von 3,45 %.

Fixzins-Pfandbrief Der von einem öffentlich-rechtlichen Kreditinstitut emittierte Pfandbrief war mit einer Laufzeit von 17.08.2010 bis inkl. 16.11.2013 versehen.

Der Alpenzoo hat am 27.12.2010 einen Betrag von € 5,0 Tsd. in diese Anleihe investiert. Die Emissionsrendite war bis zum Laufzeitende mit 1,65 % p.a. fixiert. Die Nettoerträge aus der Verzinsung haben sich für den Zeitraum 2011 bis 2013 auf insgesamt € 185,61 oder

€ 61,87 p.a. belaufen. Die Tilgung dieser Schuld erfolgte zum Nenn- wert und wurde am 19.11.2013 dem Wertpapierkonto des Vereines gutgeschrieben.

Wertpapierkonto Zum Bilanzstichtag 31.12.2013 wies das gegenständliche Wertpapier- konto ein Guthaben von € 8.200,30 aus.

In Anbetracht des doch nennenswerten Guthabenstandes hat die Kon- trollabteilung empfohlen, den weiteren Einsatz der bereits lukrierten und auf dem Wertpapierkonto deponierten Ausschüttungsbeträge so-

(6)

……….

wie des Rückzahlungsbetrages abzuklären, wobei sowohl eine Ver- wendung für den laufenden Betrieb, als auch eine Reinvestition in die Pensionsvorsorge denkmöglich erscheint.

In seiner Stellungnahme gab der Alpenzoo bekannt, dass eine Rein- vestition in die Pensionsvorsorge angedacht, eine Durchführung erst nach Genehmigung durch das Präsidium erfolgen werde.

Schuldverschreibung EFSF

Darüber hinaus hat der Alpenzoo am 31.08.2011 einen Betrag von

€ 10,0 Tsd. in eine mittelfristige Schuldverschreibung der European Financial Stability Facility (EFSF – Europäische Finanzstabilisierungs- fazilität) veranlagt. Hierbei handelt es sich um ein KESt-pflichtiges Wertpapier, dessen Laufzeit bis 18.07.2016 festgelegt worden ist. Der zum Geschäftsabschluss aktuelle Zinssatz war mit einer Höhe von 2,75 % fixiert. Aus diesem Titel sind dem Alpenzoo für das Jahr 2012 und 2013 Zinsen von insgesamt € 406,77 gutgeschrieben worden.

Schuldverschreibung Landeshypothekenbank

Des Weiteren hat der Alpenzoo im Jahr 2011 eine festverzinsliche (mit- telfristige) Schuldverschreibung einer österreichischen Landeshypothe- kenbank erworben, deren Laufzeit zum 21.06.2017 endet. Der Fixzins- satz dieser Anleihe beträgt 3,085 %. Für die ersten drei Jahre (2011 bis 2013) hat der Verein Nettoerträge von jährlich € 254,51 erhalten, sohin insgesamt einen Betrag von € 763,53 vereinnahmt.

Gemischter Fonds Außerdem hat der Alpenzoo im Zeitraum von 2005 bis zum Jahr 2011 Anteile an einem Gemischten Fonds gehalten. Bei dieser Form der Veranlagung wurde in erster Linie durch Investitionen in Aktien und Anleihen, welche auf Euro oder Fremdwährung gelautet haben, ein langfristiges Kapitalwachstum und laufende Erträge unter Inkaufnahme höherer Risiken angestrebt.

Insgesamt hielt der Alpenzoo an diesem Fonds 337 Anteile und wurden deren Anschaffungskosten mit insgesamt € 24.550,50 ausgewiesen.

Die Summe der im betreffenden Zeitraum lukrierten Nettoerträge belief sich auf € 2.432,29.

Mit Datum 02.09.2011 wurde die gegenständliche Veranlagung aufge- löst und ergab sich dabei – vor Berücksichtigung der KESt – ein Ver- kaufserlös in Höhe von € 21.335,47. Im Vergleich zu den Anschaf- fungskosten bedeutete das einen negativen Kurseffekt von 13,1 %, welcher durch die Ausschüttungserträge im Ausmaß von 9,9 % nicht gänzlich ausgeglichen werden konnte. In Summe lag der Veranla- gungsverlust dieser Wertpapiere bei € 782,74. Rückblickend betrachtet erfolgte der Verkauf dieses Investments zu einem für den Verein un- günstigen Zeitpunkt. Der Verkaufserlös wurde wiederum veranlagt und in die beiden vorgenannten Schuldverschreibungen (EFSF und Lan- deshypothekenbank) investiert.

4.1.2 Umlaufvermögen

Kassenbestand Die Richtigkeit des zum 31.12.2012 mit einem Betrag in der Höhe von

€ 6.914,74 bilanzierten Kassenbestandes wurde durch die entspre- chenden Kassenaufnahmeprotokolle zum Jahresultimo nachgewiesen.

(7)

……….

Die Ordnungsmäßigkeit der Kassengebarung hat die Kontrollabteilung im Zuge von unvermuteten Revisionen überprüft.

Dabei wurde bei der im Sekretariat geführten Handkassa ein Fehlbe- trag in Höhe von € 28,53 festgestellt, während die Portokassa einen Überling in Höhe von € 9,95 aufwies. Bei der ebenfalls überprüften Hauptkassa stimmte der Ist-Stand mit dem Soll-Stand überein.

Belegprüfung Eine ergänzende stichprobenhafte Abstimmung der Kassenbelege mit den Kassenbucheintragungen sowie eine Prüfung der Belegsammlung führte zu mehreren Feststellungen und Empfehlungen, die der Buch- halterin des Vereines im Zuge der Prüfung zur Kenntnis gebracht wor- den sind.

Versicherungsschutz Die Kasseninhalte sind im Rahmen einer Gewerbe-Bündelversicherung (Soll & Haben Versicherung) gegen Einbruch versichert, darüber hin- aus bestand auch eine Kassenbotenberaubungsversicherung.

Im Zuge der Einschau in das Kassenwesen hat die Kontrollabteilung festgestellt, dass entgegen dem in der Versicherungspolizze angeführ- ten Kassenbehältnis „Burgwächter Juwel, Sicherheitsgrad III c“ (mittle- rer Sicherheitsgrad) zur Aufbewahrung der Hauptkassa ein Standtresor der Marke „Egger Brillant“ in Verwendung steht. Wenn auch die Si- cherheitsklasse dieses Tresors dem in der Polizze angeführten Erfor- dernis (Sicherheitsklasse III c) entspricht, wurde eine Änderung der Versicherungspolizze dahingehend angeregt, dass eine detaillierte Be- zeichnung der Tresortype nicht mehr vorgesehen wird.

Weiters wurde festgestellt, dass die Hand- und Portokassa nicht im Tresor, sondern in einer absperrbaren Metallkassette in den Büromö- beln (Schreibtisch) der Sekretariatsräumlichkeiten in der Weiherburg verwahrt wird.

Diesbezüglich hat die Kontrollabteilung darauf hingewiesen, dass Geldwerte unter einfachem Verschluss derzeit versicherungsmäßig nicht gedeckt sind. Es wurde deshalb empfohlen, für eine versiche- rungsmäßig gedeckte Aufbewahrung der Geldwerte Sorge zu tragen.

Wie der Alpenzoo dazu in seiner Stellungnahme mitteilte, wurde mit dem Versicherungsbetreuer bereits Kontakt aufgenommen.

Bankguthaben Die Bankguthaben des Alpenzoos wurden zum Bilanzstichtag 31.12.2012 mit € 321.999,69 im Rechnungsabschluss beziffert und resultierten aus den Guthabenständen des Giro- und Wertpapierkontos sowie aus dem auf einem Sparbuch veranlagten Resterlös aus dem Verkauf der Liegenschaft Schwetz.

Der Nachweis der Richtigkeit der zum 31.12.2012 bilanzierten Bank- guthaben wurde durch die Vorlage der entsprechenden Kontoauszüge sowie einer Kopie des Sparbuches erbracht. Eine ergänzende Prüfung der Guthaben durch eine Abstimmung der Kontostände zum Zeitpunkt der Prüfung mit den in der Buchhaltung ausgewiesenen Salden hat keine Beanstandung ergeben.

(8)

……….

Zeichnungs- berechtigung

Die Zeichnungsberechtigung für das Girokonto präsentierte sich zum Prüfungszeitpunkt nicht auf dem aktuellen Stand. Aus diesem Grund empfahl die Kontrollabteilung, den stattgefundenen personellen Verän- derungen im Präsidium auch in Bezug auf die Zeichnungs- und Verfü- gungsberechtigung Rechnung zu tragen.

4.2 Finanzlage

Finanzlage Das Eigenkapital hat sich im Jahr 2012 gegenüber dem Vorjahr um den Jahresfehlbetrag 2012 von rd. € 72,7 Tsd. reduziert. Dadurch hat sich auch der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital im Vergleich zum Vorjahr um 2,90 Prozentpunkte auf 2,14 % verringert.

Das Verhältnis Fremdkapital (€ 2.571,4 Tsd.) zum Gesamtkapital (€ 2.627,6 Tsd.) des Jahres 2012 betrug 97,86 % und hat sich das Fremdkapital gegenüber dem Jahr 2011 um rd. € 145,1 Tsd. erhöht.

Somit hat auch der Verschuldungsgrad, welcher die Abhängigkeit des Vereines von Fremdkapitalgebern zeigt, im Jahr 2012 im Vergleich zum Vorjahr zugenommen und wie in den Vorjahren den in der Praxis her- vorgebrachten Zielwert „kleiner 200 %“ nicht erreicht.

4.2.1 Eigenkapital

Eigenkapital Das Eigenkapital des Vereines war in der Bilanz zum 31.12.2012 in einer Höhe von € 56.206,75 ausgewiesen und hat sich durch die Ab- wicklung des Jahresfehlbetrages 2012 gegenüber dem Vorjahr um

€ 72.670,81 verringert.

4.2.2 URG-Kennzahlen

URG-Kennzahlen In diesem Zusammenhang hat die Kontrollabteilung angemerkt, dass gem. § 273 UGB ein Abschlussprüfer unverzüglich zu berichten hätte, wenn bei der Prüfung des Jahresabschlusses das Vorliegen der Vo- raussetzungen für die Vermutung eines Reorganisationsbedarfes (§ 22 Abs. 1 Z 1 URG) festgestellt wird. Eine gesetzliche Vermutung eines Reorganisationsbedarfes tritt dann ein, wenn eine Eigenmittelquote von weniger als 8 % und eine fiktive Schuldentilgungsdauer von mehr als 15 Jahren gegeben ist.

Nachdem eine verpflichtende Prüfung des Rechnungsabschlusses durch einen Abschlussprüfer gesetzlich nur für große Vereine vorgese- hen ist und der Alpenzoo als mittelgroßer Verein eine freiwillige Prü- fung nicht beschlossen hat, wurden die lt. URG geforderten Berech- nungen von der Kontrollabteilung vorgenommen. Diese ergaben für das Jahr 2012 eine Eigenmittelquote von 2,1 % (Vorjahr 5,0 %). Die fiktive Schuldentilgungsdauer lag für das Jahr 2012 bei 7,5 Jahren, im Vergleich zu 17,4 Jahren 2011.

Prognose Im Hinblick auf den Verlauf der Entwicklung der URG-Kennzahlen in den letzten Jahren sowie das zu erwartende Jahresergebnis für 2013 wies die Kontrollabteilung darauf hin, dass der Frage eines allfälligen Reorganisationsbedarfes ein besonderes Augenmerk zuzuwenden sein wird.

(9)

……….

Fehlende

Optimierungspotentiale

Optimierungspotentiale erschienen aus der der Sicht der Kontrollabtei- lung kaum realisierbar. Rund zwei Drittel der Gesamtaufwendungen des Alpenzoos entfallen allein auf die Personalkosten, mit zum Prü- fungszeitpunkt 28 Vollbeschäftigten bewegte sich der Zoo hier aller- dings am unteren Limit.

Auch bei den Sachaufwendungen dürften kaum nennenswerte Einspa- rungen zu bewerkstelligen sein, zumal die vorhandene Infrastruktur, die Gehege und Anlagen einen dem Alter entsprechend steigenden In- standhaltungsaufwand erfordern.

Zuwächsen auf der Einnahmenseite sind ebenfalls Grenzen gesetzt, weil die Witterungsabhängigkeit immer zu Schwankungen bei der Be- sucherzahl führen wird und sich erschwerend dazu der Alpenzoo in zunehmendem Maß mit zugkräftigen Sommerattraktionen der Berg- bahnen konfrontiert sieht.

Inwieweit in diesem Bereich gezielte Marketingmaßnahmen Verbesse- rungen bewirken könnten, lässt sich aus der Sicht der Kontrollabteilung jedoch nur schwer beurteilen.

Überlegungen zur Geldmittelausstattung

Die beiden Gebietskörperschaften Stadt und Land haben bisher über allgemeine und zweckgebundene Subventionen einen wesentlichen Teil der Geldmittelausstattung des Vereines übernommen. Der Alpen- zoo verfügt diesbezüglich jedoch über keine schriftlichen Verpflich- tungserklärungen. Aufgrund der gegebenen Sachlage und im Bewußt- sein, dass der Alpenzoo weder touristisch noch als Bildungs- und Kul- tureinrichtung für die Bevölkerung wegzudenken ist, hielt die Kon- trollabteilung eine grundlegende Diskussion über die derzeit praktizier- te Finanzierung des Alpenzoos für unumgänglich.

4.2.3 Rückstellungen

Bilanzansatz Rückstellungen

Im Rechnungsabschluss 2012 waren die Rückstellungen in einer Höhe von insgesamt € 1.461,3 Tsd. ausgewiesen, wovon auf Abfertigungs- verpflichtungen € 408,6 Tsd., auf Pensionsverpflichtungen € 989,2 Tsd.

und auf sonstige Rückstellungen € 63,5 Tsd. entfielen.

Abfertigungs- rückstellung

Als Vorsorge für die Abfertigungsverpflichtungen gegenüber Bedienste- ten, die noch dem alten Abfertigungsrecht unterliegen, hat der Verein eine Abfertigungsrückstellung gebildet und diese 2012 mit einem Be- trag in der Höhe von € 408,6 Tsd. bilanziert. Der rückgestellte Betrag entsprach rd. 67,5 % der Abfertigungsansprüche zum Bilanzstichtag 31.12.2012.

Zur Absicherung allfälliger aus dem alten Abfertigungsrecht erwach- sender Abfertigungszahlungen hat der Verein über Vorschlag des da- maligen Wirtschaftsprüfers beginnend ab 2004 i.d.R. jährlich € 10,0 Tsd. in den Ankauf von Wertpapieren investiert. Dazu bemerkte die Kontrollabteilung, dass das frühere steuerrechtliche Erfordernis der Wertpapierdeckung für Abfertigungs-(Pensions)rückstellungen vom VfGH aufgehoben und mit Jahresende 2006 ausgelaufen ist.

(10)

……….

Pensionsrückstellung Für die ehemalige, seit 1994 im Ruhestand befindliche stellvertretende Leiterin des Zoos hat der Verein aufgrund einer dienstvertraglichen Regelung Pensionszahlungen zu leisten. Der Dienstvertrag des amtie- renden Geschäftsführers sieht ebenfalls eine Pensionszusage vor.

Für diese vertraglich geregelten Versorgungszusagen wurde ebenfalls in Form der Dotierung einer Pensionsrückstellung bilanziell Vorsorge getroffen.

Dafür sind jeweils auf versicherungsmathematischen Berechnungen basierende Pensionsrückstellungsgutachten eingeholt worden. Das zum Jahresende 2012 in der Bilanz ausgewiesene Deckungskapital betrug € 989,2 Tsd. Die Kontrollabteilung wies in diesem Zusammen- hang darauf hin, dass auch die Firmenpension für die frühere stellver- tretende Zooleiterin rückstellungsmäßig erfasst werden müsste.

Das im Rahmen des BBG 2007 neuerlich eingeführte steuerrechtliche Gebot der Wertpapierdeckung für Pensionsrückstellungen ist erstmals wieder zum 31.12.2008 schlagend geworden. Demzufolge hätten 50 % des am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungsbetrages bzw. € 377.958,50 zum 31.12.2012 im Betriebsvermögen vorhanden sein müssen. Tatsächlich waren im Finanzvermögen 2012 des Alpenzoos Wertpapiere mit einem Kurswert von € 62.215,48 bilanziert. Der Nachweis der im Depot einer Bank befindlichen Wertpapiere wurde durch den entsprechenden De- potauszug erbracht.

4.2.4 Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten Die Gesamtverbindlichkeiten des Vereines wurden im Jahr 2012 ge- genüber dem Vorjahr um insgesamt € 84.012,41 reduziert. Die betrag- lich höchste Rückführung erfolgte bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, welche um einen Betrag von € 234.787,69 verringert worden sind.

Auszug aus der Bilanz 2012 2011 2010

Verbindlichkeiten gegenüber

Kreditinstituten 828.908,50 1.063.696,19 1.117.538,30 Verbindlichkeiten aus

Lieferungen / Leistungen 194.397,11 78.248,05 164.491,11 sonstige Verbindlichkeiten 78.250,95 43.624,73 41.310,22

SUMME 1.101.556,56 1.185.568,97 1.323.339,63

Bei der größten Schuldposition des Alpenzoos im Jahr 2012 von rd.

€ 828,9 Tsd. handelte es sich um eine Verbindlichkeit gegenüber einem Kreditinstitut und wurde von der Kontrollabteilung einer detaillier- ten Prüfung unterzogen.

Dispositionskredit Im Jahr 2009 hat die Generalversammlung des Vereines „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ eine „Grundsatzentscheidung“ dahin gehend getroffen,

(11)

……….

ab dem Jahr 2010 die Sanierung der Stützmauer (beim Eingang ge- genüber der Weiherburg) im Sinne eines Neubaus durchzuführen. Im Zuge dieser Baumaßnahme wurde die Terrasse einer Neugestaltung zugeführt, im ersten Stockwerk ein Ausstellungs- und Veranstaltungs- raum sowie im Parterre eine vom Betrieb (Wirtschaftshof) abgetrennte Auffangstation für verletzte oder aufgefundene Wildtiere (Quarantäne) errichtet.

Darüber hinaus hatte dieses Bauprojekt auch die Schaffung von Räum- lichkeiten für eine Tierarztordination zum Inhalt. Zusätzlich war auf- grund behördlicher Auflagen die Notwendigkeit gegeben, die WC-An- lagen auf die gleiche Ebene vor dem Cafe „Dohlennest“ zu verlagern.

Mit dem Bau eines Liftes wurde letztlich auch die erforderliche behin- dertengerechte Erschließung der Anlagen sichergestellt.

Fremdfinanzierung Die geplanten Baukosten für das gegenständliche Vorhaben mit der Bezeichnung „Terrasse neu“ beliefen sich auf € 1.850,0 Tsd. Nach Ab- zug der von der Stadt Innsbruck und dem Land Tirol diesbezüglich im Jahr 2010 gewährten Sondersubventionen für Investitionen (je € 185,0 Tsd.) war für das gegenständliche Bauprojekt noch ein Darlehen über

€ 1.480,0 Tsd. zu beanspruchen.

Daraufhin wurde am 11.03.2010 ein Girokonto mit einer auf diesem Konto eingeräumten, betraglich begrenzten Überziehungsmöglichkeit in eben genannter Höhe für Zwecke des unbaren Zahlungsverkehrs eröffnet.

Garantieerklärung Zur Einräumung günstiger Darlehenskonditionen hat die Stadt Inns- bruck eine Garantieerklärung für die Hälfte der Ausleihung, somit bis zu einem Betrag von € 740,0 Tsd. (zzgl. aller sich ergebender Zinsen), abgegeben. Das Land Tirol hat dem Kreditinstitut lediglich zugesichert, seinen Finanzierungsanteil von € 740,0 Tsd. vorbehaltlich der Geneh- migung der Mittel in den jeweiligen Voranschlägen des Landes Tirol in den nächsten vier Jahren (2011 bis 2014) an den Alpenzoo zu leisten.

Rückzahlung Der Investitionskredit sollte in vier Jahren (2011 bis 2014) mit den jähr- lich von der Stadt Innsbruck und vom Land Tirol gewährten Son- dersubventionen von je € 185,0 Tsd. getilgt werden. Die anfallenden Kreditzinsen und Spesen waren vierteljährlich zu begleichen und ver- einbarungsgemäß vom Verein der Freunde des Alpenzoos zu über- nehmen.

Verifizierung Zinsabschlüsse

Im Zuge der Verifizierung der von der Bank durchgeführten vierteljähr- lichen Zinsabschlüsse stellte die Kontrollabteilung fest, dass die im Zusammenhang mit der Garantieerklärung dem GR der Stadt Inns- bruck zur Beschlussfassung vorgelegten Zinskonditionen (3-Monats- Euribor zzgl. eines Zinsaufschlages von 0,7 % p.a. ohne Rundung) bereits beim ersten Zinsabschluss (II. Quartal 2010) nicht zur Anwen- dung gelangt sind.

Ferner hat die Prüfung ergeben, dass sich die Höhe der Zinsen im Zeit- raum von März 2010 bis Mai 2012 monatlich geändert hat. Des Weite- ren sind vom Kreditinstitut zum 01.07. und 01.10.2012 sowie zum 01.01., 01.04. und letztmalig zum 01.07.2013 Zinsanpassungen an die

(12)

……….

aktuellen Marktverhältnisse vorgenommen worden. Schriftliche Auf- zeichnungen über die Gründe der vom kreditgebenden Institut betrie- benen Zinsanpassungen waren keine aktenkundig, weshalb auch ein Nachvollzug betreffend die rechnerische Richtigkeit der Zinszahlungen zum jeweiligen Quartalsabschluss nicht durchführbar war.

In Bezug auf die Konditionierung gab der Alpenzoo in seiner Stellung- nahme bekannt, dass nach Rücksprache mit dem Sachbearbeiter des Bankinstitutes die Finanzierung in Form eines Überziehungsrahmens zu identen Konditionen wie bei einem Abstattungskredit erfolgt wäre.

Jedoch konnten die zu Beginn der Laufzeit ausverhandelten Konditio- nen in weiterer Folge nicht aufrecht bleiben, weil sich einerseits das Rating des Alpenzoos verschlechterte und anderseits die gestiegenen Refinanzierungskosten der Banken insgesamt eine Beibehaltung der ursprünglichen Konditionen nicht erlaubt hätte.

Umwandlung in einen Abstattungskredit

Ursprünglich war angedacht, den Überziehungsrahmen nach dem da- mals vorhersehbaren Wegfall der ehemals zu entrichtenden Kreditver- tragsgebühr (0,8 %) in einen Abstattungs- oder Kontokorrentkredit um- zuwandeln. Obwohl mit 01.01.2011 die Kreditvertragsgebühr schließ- lich abgeschafft worden ist, kam es zu keiner Neugestaltung des Kre- ditverhältnisses.

Ergänzend dazu wurde im Anhörungsverfahren angemerkt, dass die Finanzierung über ein Konto mit Überziehungsrahmen dem Alpenzoo Kreditvertragsgebühren in Höhe von € 11.840,00 erspart habe.

Restschuld Dispositionskredit

Die größte Lastschrift, mit der das Girokonto belastet worden ist, belief sich auf € 1.246,5 Tsd. und wurde zum Stichtag 31.03.2011 ausgewie- sen. Im Wirtschaftsjahr 2014 ist die aus dem Vorjahr verbliebene Rest- schuld von € 378,4 Tsd. am 04.02. um die letzte Ratenzahlung der Stadt Innsbruck in Höhe von € 185,0 Tsd. verringert worden. Zum ge- nannten Stichtag hat sich die offene Kreditschuld des Alpenzoos auf

€ 193,5 Tsd. belaufen.

Fristverlängerung Dispositionskredit

Der Dispositionskredit wurde bis zum Prüfungszeitpunkt Feber 2014 insgesamt acht Mal verlängert, wofür dem Alpenzoo eine Verlänge- rungsprovision von insgesamt rd. € 4,4 Tsd. in Rechnung gestellt bzw.

das Konto mit diesem Betrag belastet worden ist.

Die Kontrollabteilung zeigte sich über die Höhe des Provisionsaufwan- des sowie über die Anzahl der Fristverlängerungen verwundert, da von Beginn an festgestanden war, dass dieser Dispositionskredit für eine Laufzeit von fünf Jahren beansprucht werden musste.

Zinsvorteil Wäre der Dispositionskredit nach Wegfall der Kreditvertragsgebühr im Jahr 2011 mit der ursprünglich vorgesehenen Konditionierung (3-Monats-Euribor zzgl. eines Aufschlages von 0,7 %) in einen Abstat- tungs- oder Kontokorrentkredit umgewandelt worden, so hätte der Al- penzoo einen doch merklichen Zinsvorteil lukrieren können.

Nach Rücksprache mit dem Sachbearbeiter des betreffenden Kreditin- stitutes berichtete der Alpenzoo dazu, dass eine Umwandlung in einen Abstattungskredit zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen – aus

(13)

……….

bereits erwähnten Gründen (Rating, Refinanzierungskosten) – nicht möglich gewesen wäre.

Empfehlung Im Falle einer erneut vorgesehenen Inanspruchnahme eines Kredites oder eines Überziehungsrahmens, hat die Kontrollabteilung empfohlen, insbesondere bei vorgesehener regelmäßiger Tilgung, künftig klare vertragliche Regelungen (inkl. festgelegter Konditionierung) mittels ei- nes Kontokorrent- oder aber eines Abstattungskredites bindend festzu- halten.

4.3 Ertragslage

Ertragslage Laut Gewinn- und Verlustrechnung sind im Geschäftsjahr 2012 Ge- samtaufwendungen in Höhe von rd. € 2.610,9 Tsd. getätigt worden, was im Vergleich zum Jahr 2011 eine Zunahme um € 532,8 Tsd. oder rd. 25,6 % bedeutet. Unter Außerachtlassung des Personalaufwandes belief sich der Sachaufwand 2012 auf € 1.008,8 Tsd., dieser erhöhte sich gegenüber dem Jahr 2011 um rd. € 318,7 Tsd. oder rd. 46,2 %.

Die eben angesprochene Erhöhung ist im Wesentlichen auf die ange- fallenen Aufwendungen im Zusammenhang mit den vom Alpenzoo als Veranstalter abgewickelten Fachtagungen zurückzuführen.

Gleichzeitig konnte im Jahr 2012 die Ertragseite (Umsatzerlöse, Erlöse aus Nebengeschäften, Subventionen, Zuschüsse sowie sonstige Erlö- se) von insgesamt rd. € 2.164,4 Tsd. (Jahr 2011) um rd. € 373,9 Tsd.

auf rd. 2.538,3 Tsd. gesteigert werden. Dies entsprach einer Erhöhung der Einnahmen um 17,3 % gegenüber dem Vorjahr.

4.3.1 Öffentliche und private Subventionen und Beiträge

Subventionen Den Hauptteil der leistungsunabhängigen Erlöse bildeten mit € 1.235,4 Tsd. die von den öffentlichen Körperschaften hingegebenen Subven- tionen, welche auch die finanzielle Basis für den wirtschaftlichen Be- stand des Alpenzoos darstellen. Als größte Subventionsgeber fungier- ten die Stadt Innsbruck und das Land Tirol.

Die Stadt Innsbruck leistete im Jahr 2012 zur Finanzierung des laufen- den Betriebes einen Beitrag in der Höhe von € 180,0 Tsd., darüber hinaus wurden dem Alpenzoo auf der Basis eines seinerzeitigen Be- schlusses des Innsbrucker Stadtsenates (vom 31.01.2007) die von der Stadtgemeinde aus der Bewirtschaftung der Parkstraße im Bereich der

„Sophienruhe“ erzielten Nettoeinnahmen im Betrag von € 49,9 Tsd. im Subventionsweg zur Verfügung gestellt. Das Land Tirol hat zur Finan- zierung des laufenden Betriebes mit einem Betrag in der Höhe von

€ 220,0 Tsd. beigetragen.

Weiters haben beide Gebietskörperschaften 2012 je € 185,0 Tsd. als zweckgebundene Sondersubventionen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben „Terrasse neu“ zu Verfügung gestellt.

Daneben wurde der Umbau des Kassenbereiches seitens der Stadt im Jahr 2012 mit € 87,5 Tsd. und seitens des Landes Tirol mit € 205,0 Tsd. bezuschusst. Die zweckgewidmeten Gelder wurden im Sinne des

(14)

……….

EStG im Rechenwerk jedoch nicht unter den Erträgen abgebildet, son- dern haben die Herstellungskosten des entsprechenden Anlagegutes gekürzt.

Sonstige Spenden und Sponsorbeiträge

Als maßgebliche Spendengeber scheinen regelmäßig auch der Tou- rismusverband sowie der Verein der Freunde des Alpenzoos auf, wel- che den Alpenzoo im Jahr 2012 mit € 113,0 Tsd. bzw. € 100,0 Tsd.

unterstützt haben. Daneben konnten 2012 rd. € 57,1 Tsd. an Privat- spenden (einschließlich übernommener Tierpatenschaften) lukriert werden.

An Sponsorbeiträgen wurden dem Alpenzoo 2012 gesamt € 294,9 Tsd.

zur Verfügung gestellt, welche hauptsächlich auf Einmalzahlungen di- verser Sponsoren in Verbindung mit dem neu eröffneten Aquarium und Aqua-Terrarium zurückzuführen waren.

4.3.2 Umsatzerlöse

Eintrittskartenerlöse Der Hauptteil der Umsatzerlöse wird aus dem Verkauf von Eintritts- und Jahreskarten erzielt. Die Erlöse daraus betrugen 2011 € 1.109,8 Tsd.

und sanken im Jahr 2012 aufgrund zurückgegangener Besucherzahlen auf € 1.091,5 Tsd.

Nachdem die Eintrittspreise seit 2009 unverändert geblieben sind, hat die Generalversammlung am 10.07.2012 beschlossen, die Eintrittsprei- se ab 01.01.2013 anzuheben. Im Jahr 2011 verzeichnete der Alpenzoo 215.706 zahlende Besucher, diese Zahl verringerte sich 2012 auf 206.992. Dieses Minus konnte mit der Erhöhung der Eintrittspreise na- hezu kompensiert werden.

Einschließlich der nicht durch Einzelkarten erfassten Besucher (bspw.

Jahreskartenbesitzer, Förderer, Freikarten etc.) ergab sich für das Jahr 2011 eine hochgerechnete Besucherzahl von 258.800 und für das Jahr 2012 eine solche von 248.390.

Fahrpreisanteil Hungerburgbahn

Im Rahmen des Verkaufes von kombinierten Fahr- und Eintrittskarten bei der Talstation der Hungerburgbahn stellt die Nordpark Errichtungs- und Betriebs GmbH als Betreiber der Hungerburgbahn dem Alpenzoo für die Beförderung der Besucher einen Fahrpreisanteil in Rechnung.

Im Jahr 2012 haben von der Gesamtanzahl der zahlenden Besucher rd. ein Fünftel (24,0 %) dieses Angebot in Anspruch genommen, wofür dem Alpenzoo € 223,1 Tsd. verrechnet worden sind. In Relation zu den Eintrittspreisen war damit für den Verein – je nach Ticketpreis – eine Erlösreduktion zwischen rd. 32,6 % (Erwachsene und Kinder) und rd.

33,8 % (Senioren, Studenten) verbunden.

Garagierungsanteil Benützer des „Kombitickets Alpenzoo“, die zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr die Congress-/City-Garage benützen, erhalten gegen Vorla- ge des Parkscheines ein Ausfahrtsticket im Wert von derzeit € 4,20 (inkl. USt). Dieses wird von der Hungerburgbahn an den Tiefgaragen- betreiber rückerstattet. Dafür werden dem Alpenzoo anteilige Kosten verrechnet (2012 insgesamt € 10,2 Tsd.). Umgelegt auf jede über die Hungerburgbahn verkaufte Eintrittskarte musste der Alpenzoo somit zusätzlich rd. 20 Cent an Parkkosten übernehmen.

(15)

……….

Mieteinnahmen Garconniere

Die im Wege einer Schenkung ins Eigentum des Alpenzoos gelangte Garconniere hat der Verein seit 2008 an eine Mitarbeiterin vermietet.

Das ursprünglich auf drei Jahre befristete Mietverhältnis ist in der Zwi- schenzeit um drei Jahre verlängert worden. In Bezug auf den auf Basis des VPI (2005) wertgesicherten Hauptmietzins hat die Kontrollabteilung festgestellt, dass der vereinbarte Schwellenwert im September 2013 überschritten worden ist, die Indexerhöhung zum Prüfungszeitpunkt (Dezember 2013) jedoch noch nicht geltend gemacht worden war. Die Kontrollabteilung empfahl, die vertraglich vorgesehene Wertanpassung vorzunehmen.

Im Anhörungsverfahren berichtete der Alpenzoo, dass der Mietzins wertangepasst neu berechnet und der Mieterin rückwirkend in Rech- nung gestellt worden sei.

Kaution Zur Sicherstellung der Bezahlung allfälliger Rückstände an Miete sowie Betriebs- und Heizkosten ist vertraglich die Hinterlegung einer Kaution in Höhe von € 1.000,00 vorgesehen. Sie sollte in bar erlegt und vom Vermieter zinsbringend auf einem Sparbuch als Kautionssparbuch an- gelegt werden.

Bezüglich der Existenz des in Rede stehenden Sparbuches konnte allerdings nur ein Schreiben der mit der seinerzeitigen Mietvertragser- stellung beauftragt gewesenen Rechtsvertretung an den Geschäftsfüh- rer des Alpenzoos vorgelegt werden, aus dem die Aufforderung zur Kautionserlegung durch die Mieterin hervorgeht.

Ob die Kaution schlussendlich tatsächlich geleistet worden ist, war den Vertragsparteien nicht mehr erinnerlich. Die betroffene Dienstnehmerin ist zwar noch im Besitz eines Kontoauszuges, mit dem die Behebung des Kautionsbetrages von ihrem Bankkonto dokumentiert wird, kann jedoch keinen entsprechenden Einzahlungsbeleg vorweisen. Die Kon- trollabteilung empfahl, die gegenständliche Angelegenheit einer für beide Seiten zufriedenstellenden Lösung zuzuführen.

Mieterlöse Tierarztpraxis

Im Rahmen des Bauprojektes „Terrasse neu“ wurde in den Räumlich- keiten des anstelle der bisherigen Stützmauer in den Hang hinein ge- bauten Gebäudes auch eine Veterinärpraxis untergebracht, welche beginnend mit 01.03.2012 an einen Tierarzt vermietet worden sind.

Anlehnend an den Immobilien-Preisspiegel des Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der Wirtschaftskammer Öster- reichs wurde ein monatlicher Nettomietzins von € 1.100,00 sowie ein monatliches Betriebskostenakonto in Höhe von € 120,00 netto verein- bart. Mit gleichem Wirksamkeitsbeginn ist im Gegenzug mit dem Mieter der tierärztlichen Praxis ein Betreuungs- und Kooperationsvertrag be- treffend die tierärztliche Betreuung des Tierbestandes im Alpenzoo und den im Zoo abgegebenen Fundtieren sowie für die Beratung und Be- treuung des Alpenzoos in allen veterinärmedizinischen Belangen ab- geschlossen worden. Hierfür wurde ein Pauschalhonorar von

€ 1.100,00 netto vereinbart, wobei dieser Betrag einen Zeitaufwand von maximal 30 Stunden pro Monat abgelten soll. Darüber hinausge- hende Leistungen werden nach der von der österreichischen Tierärzte- kammer erstellten Honorarordnung vergütet.

(16)

……….

4.3.3 Personalaufwand

Personalkennzahlen Die Personalkosten beanspruchten 2012 rd. zwei Drittel der Gesamt- aufwendungen und bildeten mit € 1,602 Mio. die größte Ausgabenpost des Vereines. Die Intensität ergab 2012 einen Wert von 61,4 %, im Vergleich zu 66,8 % im Jahr 2011. Parallel dazu zeigte eine grobe Nachrechnung, dass die Personalkosten die aus den leistungsabhän- gigen Bereichen erwirtschafteten Erlöse (Erträge ohne Berücksichti- gung der Subventionen und Zuschüsse sowie Privatspenden ein- schließlich Tierpatenschaften und Mitgliedsbeiträgen) 2011 mit 68,7 % belasteten, im Jahr 2012 hat sich der Deckungsgrad auf 63,3 % ver- bessert. Die Pro-Kopf-Gesamtleistung betrug 2011 € 69.639,00 und konnte 2012 auf € 83.170,00 gesteigert werden.

Personalstruktur Als Grundlage für die Personalwirtschaft wird die Anzahl der benötigten Dienstposten jährlich in einem Stellenplan festgelegt. Für 2012 waren insgesamt 30 Planstellen vorgesehen. Tatsächlich waren im November 2013 insgesamt 31 Arbeitnehmer (einschließlich zweier Lehrlinge so- wie der halbtägig und Teilzeitbediensteten) beim Verein tätig. Umgelegt auf das zeitliche Ausmaß ihrer Beschäftigung entsprach dies 28 Voll- beschäftigten.

Dienstrechtliche Stellung

Die dienstrechtliche Stellung der Bediensteten des Alpenzoos ist kollektivvertraglich nicht geregelt. Ihre Entlohnung orientiert sich auf- grund entsprechender Präsidiumsbeschlüsse (vom 11.12.1970 und 17.01.1973) am Besoldungssystem für Vertragsbedienstete der Stadt Innsbruck. Gehaltsvalorisierungen sind bezüglich Art und Umfang an die für diesen Personenkreis bestehende Regelung angelehnt. Demzu- folge sind die Bezüge der Mitarbeiter zum 01.02.2012 um 2,56 % zzgl.

€ 11,10 pro Monat angehoben worden. Die den Lehrlingen gewährten Lehrlingsentschädigungen sind seinerzeit vom Salzburger Zoo über- nommen worden. Ihre Anpassung erfolgt nach den gleichen Modalitä- ten, wie für die übrigen Bediensteten des Alpenzoos.

Darüber hinaus wurden mit Beschluss des Präsidiums vom 06.12.1984 weitere Grundsätze für die Regelung der Dienstverhältnisse der Ver- einsmitarbeiter beschlossen.

Jubiläumsgeld Die Kontrollabteilung hat im Zuge ihrer Prüfung festgestellt, dass den Bediensteten des Zoos bei Erreichen einer 25-jährigen Betriebszuge- hörigkeit ein Jubiläumsgeld in Höhe der für die Bediensteten der Stadt Innsbruck geltenden Regelung zuerkannt wird.

Da die Gewährung von Jubiläumsgeldern nicht im Rahmen der vorlie- genden Organbeschlüsse geregelt ist, empfahl die Kontrollabteilung, die gegenständliche Angelegenheit im Präsidium zu thematisieren und beschlussmäßig festlegen zu lassen.

Einstufung bei Neueintritten

Aufgefallen ist weiters, dass die Entlohnung neu aufgenommener Mit- arbeiter nach dem alten (dienstklassenorientierten) Besoldungsschema der Stadt erfolgt. Die Kontrollabteilung hat darauf hingewiesen, dass dieses Besoldungssystem nur noch für vor dem 01.08.2000 in den städt. Dienst eingetretene Mitarbeiter Gültigkeit hat. Für alle nach die- sem Zeitpunkt Neueingetretenen gelten nämlich andere Bezugsansät- ze. Diese sind zwar höher, allerdings war damit ein Wegfall der bisheri- gen Beförderungen verbunden.

(17)

……….

Für den Fall, dass die vom Alpenzoo gehandhabte Einstufungspraxis den Intentionen des Vereines weiterhin entsprechen sollte, empfahl die Kontrollabteilung, einen entsprechenden Grundsatzbeschluss im Prä- sidium herbeizuführen.

Behinderten- beschäftigung

Sofern die Beschäftigungspflicht begünstigter Behinderter nicht erfüllt wird, schreibt das Bundessozialamt alljährlich für das jeweils abgelau- fene Kalenderjahr mittels Bescheid eine Ausgleichstaxe vor.

Da im Alpenzoo im Kalenderjahr 2011 kein begünstigter Behinderter beschäftigt war, musste 2012 eine Ausgleichstaxe in der Höhe von

€ 2.712,00 entrichtet werden. Nachdem auch im Kalenderjahr 2012 kein begünstigter Behinderter beschäftigt war, schlägt sich die Aus- gleichstaxe für das Kalenderjahr 2012 im Geschäftsjahr 2013 mit

€ 2.784,00 zu Buche.

Urlaubskartei Die Urlaubsansprüche der Bediensteten richten sich grundsätzlich nach dem Urlaubsgesetz 1976. Als Urlaubsjahr gilt anstelle des Ar- beitsjahres das Kalenderjahr, worüber gemäß § 2 Abs. 4 UrlG eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen worden ist. Anlässlich der Durch- sicht der Urlaubskartei wurde festgestellt, dass im Jahr 2013 zwei Mit- arbeiter Urlaubstage über ihren Urlaubsanspruch hinaus konsumiert haben, wobei sich der Minusstand bei einem Mitarbeiter im Dezember 2013 auf 25 ½ Urlaubstage belief.

Die Kontrollabteilung empfahl, grundsätzlich keine Vorgriffe auf spätere Urlaubsansprüche zu genehmigen, sofern nicht ao. oder zwingende Gründe dafür sprechen.

Des Weiteren hatten sich bei mehreren Mitarbeitern in größerem Um- fang Urlaubsrückstände angesammelt, welche zum Prüfungszeitpunkt zwischen zwei und vier Wochen lagen. In diesem Zusammenhang brachte die Kontrollabteilung die Bestimmungen des UrlG in Erinne- rung, wonach der Urlaub möglichst bis zum Ende jenes Urlaubsjahres, in welchem der Anspruch entstanden ist, verbraucht werden soll.

Da auch aus unternehmensrechtlicher Sicht die nicht verbrauchten Urlaube im Sinne des UGB monetär in Form einer Rückstellung bi- lanzmäßig erfasst werden müssen, wurde empfohlen, für einen Abbau der Resturlaubsguthaben besorgt zu sein.

Im Rahmen der Stellungnahme begründete der Alpenzoo die Urlaubs- rückstände einiger Mitarbeiter mit erheblichen Eigenleistungen im Aus- bau und zahlreichen Veranstaltungen im Jubiläumsjahr 2012, sicherte aber zu, dass diese sukzessive abgebaut werden würden.

Weihnachtszulage Den Mitarbeitern des Alpenzoos und deren Angehörigen wird entspre- chend der Regelung bei der Stadtgemeinde Innsbruck alljährlich eine Weihnachtszulage (Lebenshaltungskostenausgleichszulage) zugestan- den. Grundlage hierfür sind die jeweils für Landesbedienstete gelten- den Bestimmungen.

Bei der Durchsicht der Lohnkonten wurde festgestellt, dass die jeweils mit Verordnung der Tiroler Landesregierung (vom 15.11.2011 und 13.11.2012) erfolgten betraglichen Änderungen (Erhöhungen) nicht

(18)

……….

umgesetzt worden sind. Als Reaktion darauf hat der Alpenzoo eine Berichtigung des Weihnachtsgeldes betreffend das Jahr 2013 vorge- nommen.

Die Kontrollabteilung empfahl, allfällige Erhöhungen künftig beim Amt für Personalwesen bzw. dem städt. Besoldungsreferat zu hinterfragen.

Kinderzulage Sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, erhalten die Bediensteten des Alpenzoos auch die Kinderzulage. Der Direktor des Zoos erfüllte bis einschließlich Juli 2012 die diesbezüglichen An- spruchsvoraussetzungen. Außerdem stand ihm ein Alleinverdienerab- setzbetrag zu.

Obwohl ab dem Zeitpunkt des Wegfalles der Kinderzulage auch die Voraussetzungen für die Anwendung des Alleinverdienerabsetzbetra- ges nicht mehr gegeben waren, wurde die Berechnung der Lohnsteuer zum Prüfungszeitpunkt immer noch unter Berücksichtigung des Allein- verdienerabsetzbetrages vorgenommen. Die Kontrollabteilung empfahl, diesen Fehler zu bereinigen.

Im Anhörungsverfahren wies der Alpenzoo darauf hin, dass dieser Um- stand im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung für die Jahre 2012 und 2013 berücksichtigt werden würde und ab 2014 die Lohnsteuer neu berechnet wird.

Kassenverlust- entschädigung

Den mit der Führung von Kassen im Alpenzoo betrauten Mitarbeiterin- nen wird nach Maßgabe der für städt. Bedienstete geltenden Richtli- nien eine Kassenverlustentschädigung gewährt. Für die Höhe der Kas- senverlustentschädigung ist u.a. auch die Höhe des jährlichen Bar- geldumsatzes maßgeblich. Dieser jährliche Mindestumsatz beträgt seit 01.01.2005 € 49.824,00.

Die Kontrollabteilung hat bei ihrer Prüfung nun festgestellt, dass der erforderliche Mindestumsatz im Zusammenhang mit der Führung der Hand- und Portokassa nicht erreicht wird, weshalb die der damit be- fassten Sachbearbeiterin gewährte Entschädigung nicht gerechtfertigt ist. Die Kontrollabteilung empfahl, die Auszahlung einer Kassenverlus- tentschädigung für die Führung der Hand- und Portokassa einzustellen.

Laut Stellungnahme des Alpenzoos ist die Auszahlung der Kassenver- lustentschädigung bereits eingestellt worden.

Höhe der Kassen- verlustentschädigung

Den drei turnusweise in der Hauptkassa eingesetzten Mitarbeiterinnen wird entsprechend den städt. Richtlinien eine Kassenverlustentschädi- gung der Risikoklasse III gewährt, deren Höhe aktuell bei € 34,00 mo- natlich liegt. Dem gegenüber belief sich die vom Zoo gewährte Vergü- tung auf € 32,50 monatlich. Die Kontrollabteilung empfahl, die Höhe der Kassenverlustentschädigung jener der Stadt Innsbruck anzupas- sen.

Der Alpenzoo hat dazu mitgeteilt, dass die Kassenverlustentschädi- gung in der Zwischenzeit angepasst worden sei.

(19)

……….

Weiters wurde festgestellt, dass die Kassenverlustentschädigung zwei Kassierinnen in einer unterschiedlichen Höhe gewährt wird, obwohl beide das gleiche Beschäftigungsausmaß vorweisen. Die Kontrollabtei- lung hat eine entsprechende Berichtigung empfohlen.

Diesbezüglich hat der Alpenzoo bekannt gegeben, dass eine Berichti- gung erfolgt sei.

Firmenpension Auf der Basis einer dienstvertraglichen Regelung hat die ehemalige stellvertretende Leiterin des Alpenzoos Anspruch auf ein monatliches Ruhegeld (Firmenpension), welches den Verein im Jahr 2012 nach Abzug der von der gesetzlichen Pensionsversicherungsanstalt aus der gesetzlichen Pensionsversicherung geleisteten Rückersätze mit rd.

€ 17,3 Tsd. belastete.

Die Bemessung sowie die jährliche Valorisierung des Ruhebezuges richtet sich analog der für städt. Pensionsparteien geltenden Regelung.

Demnach waren die Ruhebezüge der städt. Pensionisten ab 01.02.2012 bis zu einem Grenzbetrag von 100 % des Bezugsansatzes eines Beamten der allgemeinen Verwaltung der Dienstklasse V/2 um 3,05 % anzuheben, für den diesen Grenzbetrag übersteigenden Teil war nur die halbe Valorisierung vorgesehen.

Tatsächlich hat der Verein das Ruhegeld jedoch zur Gänze mit 3,05 % valorisiert, weshalb die Kontrollabteilung empfahl, das Ruhegeld im Rahmen der Anpassung 2014 zu berichtigen.

5 Kostendeckung/Zuschussbedarf pro Besucher

Besucherzahl Maßgebliches Kriterium für den Gebarungserfolg ist die Besucherzahl, insbesondere jene der zahlenden Besucher.

Diese ist allerdings wesentlich von den Witterungsverhältnissen ab- hängig, darüber hinaus ist eine zunehmende Konkurrenz im immer größer werdenden Angebot zugkräftiger Freizeitattraktivitäten festzu- stellen.

Nachdem bereits im Jahr 2012 rückläufige Besucherzahlen (von 215.706 auf 206.992) in Kauf genommen werden mussten, setzte sich dieser Trend auch im Jahr 2013 fort. Zum Prüfungszeitpunkt lagen die diesbezüglichen Prognosen bei einem Minus von rd. 3,5 % gegenüber 2012.

Zuschussbedarf Zur Erreichung der Kostendeckung hätte eine Eintrittskarte im Jahr 2012, ohne Differenzierung in Erwachsene und Kinder € 12,61 (2011:

€ 9,63) kosten müssen. Da an Einnahmen aus dem Eintrittskartenver- kauf nur ein Betrag von durchschnittlich € 5,27 (2011: € 5,14) erzielt worden ist, ergab sich 2012 ein Zuschussbedarf für jeden zahlenden Besucher in der Höhe von € 7,34 (2011: € 4,49).

Unter Umlegung der dem Verein von der Stadtgemeinde Innsbruck und dem Land Tirol zur Bestreitung des laufenden Betriebes gewährten Subventionen ergibt sich zum oben errechneten Zuschussbedarf ein Beitrag in Höhe von € 1,98 pro Besucher (2011: € 1,90).

(20)

……….

Bei Berücksichtigung der vom Verein im Jahr 2012 getätigten Aufwen- dungen für diverse Gebühren und Steuern in Höhe von € 119,1 Tsd.

(2011: € 138,8 Tsd.), die an die öffentliche Hand wieder zurückgeflos- sen sind, reduziert sich diese Förderung auf € 1,41 pro Besucher (2011: € 1,26).

6 Operativer Cash Flow

Operativer Cash Flow Im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit des Vereines hat die Kontrollabtei- lung auch das Operative Ergebnis der Jahre 2010 bis 2012 ermittelt.

Die Berechnung erfolgte ausgehend vom jeweiligen Jahresüber- schuss/-fehlbetrag, wobei dieser um zahlungsunwirksame Aufwendun- gen und Erträge (im Wesentlichen Abschreibungen und die Dotation bzw. Auflösung von langfristigen Rückstellungen) bereinigt worden ist.

2012 2011 2010

Operatives Ergebnis 291.975,75 252.001,61 253.170,80

Die positiven operativen Cash-Flows deuteten darauf hin, dass in den angeführten Wirtschaftsjahren die laufenden Ausgaben durch die Ein- nahmen (unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Son- dersubventionen) gedeckt werden konnten.

Finanzielle Lage Die erzielten Einnahmen reichten jedoch nicht aus, um den buchhalte- risch durch Abschreibungen verursachten Wertverlust des Anlagever- mögens abdecken zu können bzw. um für dessen Anschaffung Reser- ven zu bilden und für künftig zu erwartende Rechnungen, für die Rück- stellungen gebildet worden sind, Vorsorge zu treffen.

Der Alpenzoo war finanziell (noch) nicht in der Lage, für zukünftige In- vestitionen vorzusorgen und wird daher weiterhin auf monetäre Zu- wendungen (der Stadt Innsbruck, des Landes Tirol, des Tourismusver- bandes Innsbruck und seine Feriendörfer, des Vereines der Freunde des Alpenzoos u.a.m.) angewiesen sein.

Beschluss des Kontrollausschusses vom 08.05.2014:

Beiliegender Bericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 22.05.2014 zur Kennt- nis gebracht.

(21)

Betreff: Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung von Teilbereichen der Gebarung 2012 des Vereines

„Alpenzoo Innsbruck-Tirol“

Beschluss des Kontrollausschusses vom 08.05.2014:

Beiliegender Bericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 22.05.2014 zur Kenntnis gebracht.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Aus der Durchführung eines durch den Stadtsenat Innsbruck am 04.07.2007 beschlossenen Entwurfswettbewerbs zur Gestaltung der Radfahrer- und Fußgängerbrücke über die

Die Kontrollabteilung empfahl im Sinne der geltenden Dienst- bekleidungsvorschrift eine generelle Regelung des Kapitels „Dienstbe- kleidung“ für die bei der MÜG

Was die Verpflichtungserklärung des Ver- eines anbelangt, wurde in den Vereinbarungen schriftlich festgelegt, dass sich der Verein im Gegenzug zur Übernahme der

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens hat die geprüfte Dienststelle mitgeteilt, dass die ausgesprochene Empfehlung in Zusammenarbeit mit dem Amt für Personalwesen bei

In diesem Fall sind nicht nur die Pflege und Erziehung (welche an Pflegeeltern oder Betreuungseinrichtungen de- legiert werden kann), sondern auch die

Sollte sich dabei herausstellen, dass die Stadt Innsbruck in den Bereichen Wohnhaussanierung sowie Mietzins- und Annuitätenbeihilfe Tätigkeiten verrichtet, welche dem Land

Des Weite- ren konnte die Kontrollabteilung den Protokollen entnehmen, dass zum damaligen Zeitpunkt für die Tanzschule zum einen eine Berücksichti- gung von Räumlichkeiten

Eine ähnliche Feststellung hat auch der (Bundes-)Rechnungshof in der Vergangenheit in der Weise getroffen, als er seinerzeit darauf verwiesen hatte, dass ohne