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Die Ausbildung im Überblick

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Ausbildungsbeschreibung von Diplom-Fotodesigner/Diplom Fotodesignerin (FH) vom 29.05.2007

Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte

Ausbildungssituation/-bedingungen

Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Ausbildungsvergütung

Ausbildungskosten Ausbildungsdauer Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau

Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich

Berufliche Vorbildung - rechtlich Geschlecht

Auswahlverfahren

Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen

Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen

Arbeitsverhalten Fähigkeiten

Kenntnisse und Fertigkeiten Gesetze/Regelungen

Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Neu

Die Ausbildung im Überblick

Der berufsqualifizierende Abschluss Diplom-Designer/in (FH) - Foto setzt ein Studium an einer Fachhochschule voraus. Fotodesign wird auch an Universitäten und Kunsthochschulen angeboten - zum Beispiel als Studienfach im Rahmen von Kunst- oder Design-Studiengängen, vereinzelt auch als eigenständiger Studiengang.

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Ausbildungsinhalte

Der 1. Studienabschnitt erstreckt sich beispielsweise auf:

• Allgemeine künstlerisch-gestalterische Grundlagen, zum Beispiel: Grundlagen der visuellen Wahrnehmung, Farbenlehre, Formenlehre Ideenfindung, Recherche und Auswertung, Konzeption, Realisation und Präsentation

• Gestaltungsgrundlagen Fotografie und Medien: Ästhetische Theorie und Praxis der Fotografie und angrenzender Medien und deren Einbindung in historische und aktuelle Zusammenhänge von Kunst und Design Einführung in eine selbstständige foto- und medienbezogene Entwurfspraxis durch Projektstudien

• Elektronische Bildverarbeitung

• Fotoreportage und Fotoessay

• Fotobasierte Gestaltung im Bereich von Print- und elektronischen Medien: analoge und digitale Fotografie

• Gestaltung unter Einbeziehung von Text und Ton, zum Beispiel Fotomontage, Fotolayout, Typofoto, Multimedia

• Ästhetik, Designgeschichte, Kreativitätstheorie, Rhetorik

• Geschichte und Theorie der Bildmedien (Fotografie, Film, Neue Medien)

• Kultur- und Medienmanagement, Medienwirtschaft, Medienrecht

Fachgebiete des 2. Studienabschnitt sind beispielsweise:

• Im Bereich Gestaltung: Bildjournalismus, Foto- und Videodesign, Fotografie und Bildmedien, Film und Video, Werbefotografie mit den Richtungen Interieur-, Architektur-, Mode- und Porträtfotografie, Pressefotografie, Kunst- und Museumsfotografie

• Im Bereich Theorie: Kulturtheorie und Management, Mediengeschichte, -theorie und -management

• Im Bereich Technik: experimentelle Bildmedientechniken und Bildmedieninformatik, experimentelle Drucktechniken

Ein breites Angebot an Wahlpflichtfächern lässt den Studierenden meist großen Spielraum bei der inhaltlichen Gestaltung ihrer Ausbildung.

Zum Angebot gehören auch Fächer wie Malerei, Zeichnung und Illustration, Schreiben und Textgestaltung, Plastik und Objekt, Ausstellungsbau und Messedesign. Im künstlerisch-gestalterischen Praxisprojekt wird in enger Zusammenarbeit mit einem Unternehmen außerhalb der

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Fachhochschule ein Produkt des Fotodesigns entwickelt. Das Projekt soll die Studierenden an ihre spätere berufliche Tätigkeit heranführen. Die im bisherigen Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten werden angewendet und die bei der praktischen Tätigkeit gemachten

Erfahrungen ausgewertet. Über das Projekt wird ein Bericht in Form einer Ausstellung, Mappe oder Medienpräsentation erstellt.

Rechtsgrundlagen: Studienordnungen der Fachhochschulen für den Diplomstudiengang Kommunikationsdesign in Verbindung mit den entsprechenden Diplomprüfungsordnungen auf Grundlage der Fachhochschul- bzw. Hochschulgesetze der Länder Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen.

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Arbeitsumgebung in der Ausbildung

Fachhochschulstudenten und -studentinnen nehmen an den für ihren Studiengang ausgewiesenen und an selbst ausgewählten

Lehrveranstaltungen in den Hörsälen und Seminarräumen der Hochschule teil und studieren in den Fachbereichsräumen der Hochschule, in Bibliotheken und zu Hause. Während der Ausbildung im Praxissemester bzw. während der hochschulexternen Praktika und Projekte arbeiten sie zum Beispiel in einem Designbüro, in einer Foto- oder einer Werbeagentur mit.

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Ausbildungsstätten

• Fachhochschulen (zum Seitenanfang)

Ausbildungs-/Lernorte

• Hörsäle, Seminarräume

• Übungsräume (z.B. Computerräume, Fotolabor, Werkstätten) (zum Seitenanfang)

Ausbildungssituation/-bedingungen

Während des Fachhochschulstudiums besucht man Lehrveranstaltungen wie Vorlesungen, Seminare und Übungen, lernt und studiert allein und in Arbeitsgruppen, nimmt an Exkursionen und hochschulinternen Praktika teil und arbeitet bei Projekten mit. Das Pensum wird im Einzelstudium und in zum Teil selbstorganisierten Kleingruppen erarbeitet. Im Vergleich zur Schulzeit werden dabei höhere Anforderungen an die

selbstständige Arbeitsorganisation gestellt. Das Studium des Fotodesign besteht oft aus einem breiten Angebot an Wahlpflichtfächern, die sich die Studierenden selbst zusammenstellen müssen. Die meisten Fachhochschulen bieten Muster-Studienpläne zur Orientierung für die Studienplanung an. Studienbegleitende Prüfungen nach dem Besuch einer Lehrveranstaltung sind üblich und ermöglichen, in jedem Semester den Studienfortschritt zu überprüfen. Im Hauptstudium ist die Arbeit in extern orientierten Designprojekten ein verbindlicher Bestandteil der Lernpraxis. Während der praktischen Studiensemester setzt man das erworbene Wissen in einem Betrieb oder in einer anderen Einrichtung der Berufspraxis um und nimmt an den begleitetenden Lehrveranstaltungen teil, die die Fachhochschule durchführt. Ausbildungsziele und

Organisation sind in der Praktikumsordnung der Fachhochschule näher ausgeführt. Die Fachhochschule bzw. ihr Praktikantenamt hilft auch bei der Suche nach Praktikumsplätzen. Ein Ausbildungsvertrag mit dem Praktikumsbetrieb regelt die Rechte und Pflichten der Beteiligten.

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Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer

Zum Studium gehört es, während der Vorlesungszeit regelmäßig an den Hochschullehrveranstaltungen teilzunehmen und sich zusätzlich wissenschaftliche Inhalte selbstständig zu erarbeiten - im Selbststudium während des Semesters und in den Semesterferien.

Hochschulveranstaltungen finden auch in den Abendstunden statt. Studierende sollten mit Lehrveranstaltungen im Umfang von ca. 20 bis 30 Semesterwochenstunden (SWS) rechnen. Etwa die gleiche Zeit ist dafür anzusetzen, die Veranstaltungen vor- und nachzubereiten. Generell werden in Diplom-, Magister- und Lehramtsstudiengängen zunehmend Leistungspunktsysteme eingeführt. Im European Credit Transfer System (ECTS) ist ein Semester auf 30 Leistungspunkte (Credit Points) ausgelegt. Jeder Credit Point entspricht einem geschätzten Arbeitsaufwand für das Präsenz- und Selbststudium von 30 Stunden. Pro Semester sollten Studierende also von mindestens 900 Arbeitsstunden ausgehen. Im Hauptstudium arbeiten die Studierenden z.B. der Praxisphasen bis zu 35-40 Stunden wöchentlich an Projekten außerhalb der Hochschule mit.

Während vor der Zwischenprüfung bzw. dem Vordiplom und den Magister- bzw. Diplomprüfungen mit einem erhöhten Zeitaufwand zu rechnen ist, wird der Leistungsstand in modularisierten Studiengängen kontinuierlich kontrolliert. Da es immer wichtiger wird, während der

vorlesungsfreien Zeit Praktika zu absolvieren, Auslandserfahrungen einzubringen oder Zusatzqualifikationen zu erlangen, kommen die Zeitaufwände hierfür noch zu den oben erwähnten Arbeitsstunden hinzu.

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Ausbildungsvergütung

Oft wird für die Tätigkeit in den Praxissemestern eine Vergütung gezahlt. Allgemein geltende Regelungen hierfür gibt es nicht.

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Ausbildungskosten Studienkosten

Studiengebühren Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 26. Januar 2005 die bundesgesetzliche Garantie eines gebührenfreien Erststudiums für verfassungswidrig. Neben den privaten können nun auch öffentliche Hochschulen Studiengebühren verlangen. Je nach Bundesland muss man mit bis zu 500 Euro im Semester rechnen. Einen Überblick über die jeweiligen Studienbeiträge in den 16 Bundesländern bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung: Studiengebührenregelungen der Bundesländer

In einzelnen Bundesländern fallen Kosten für "Langzeit-Studenten", für ein Zweitstudium oder nach Verbrauch eines festgesetzten

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Studienguthabens an. Einschreibungsgebühren und Semesterbeiträge (z.B. für die Arbeit des Studentenwerks und für die verfasste

Studentenschaft) sind immer zu entrichten, ihre Höhe ist von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich. Nichtstaatliche Hochschulen können immer Studiengebühren erheben. Lebenshaltungskosten und Versicherungen Neben den Ausgaben, die unmittelbar mit dem Studium zusammenhängen, sind vor allem die Lebenshaltungskosten aufzubringen. Ihre Höhe ist unter anderem davon abhängig, ob ein eigener Haushalt geführt wird und in welcher Stadt sich die Hochschule befindet. Der finanzielle Aufwand für Lernmittel und Studienbedarf variiert je nach gewähltem Studienfach beträchtlich. Kommt eine Familienversicherung nicht infrage, weil Studierende über 25 Jahre alt sind oder zu viel verdienen, müssen auch Beiträge für eine studentische Krankenversicherung aufgebracht werden. Einen Überblick über die durchschnittlichen Ausgaben von Studierenden gibt die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks: Die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks

Studienförderung

Die finanziellen Belastungen durch ein Studium können erheblich sein. Damit ein Studium nicht an der sozialen und wirtschaftlichen Situation eines Studierwilligen scheitert, können Studierende finanziell gefördert werden. BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) Diese Ausbildungsförderung wird je zur Hälfte als zinsloses Darlehen und als Zuschuss gewährt. Auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung kann man sich einen Überblick über das Ausbildungsförderungsgesetz verschaffen, Regelungen, Beispiele und Gesetzestexte nachlesen, die nötigen Informationen über die Antragstellung und das zuständige Amt für Ausbildungsförderung ermitteln. Mit dem BAföG-Rechner kann man seinen individuellen Förderanspruch errechnen: Das neue BAföG

Bildungskredit Ergänzend zum BAföG können Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen durch einen zeitlich befristeten, zinsgünstigen Kredit unterstützt werden. Das Einkommen und Vermögen der Studierenden und ihrer Eltern spielt dabei keine Rolle.

Informationen finden Sie im Internet: Bildungskredit

Stipendien Es gibt Stiftungen und Förderwerke, die Studierende unterstützen. Manche sind hochschul-, fachrichtungs- oder auch

konfessionsgebunden, andere richten sich ausschließlich an bestimmte Zielgruppen. Informationen finden Sie im Internet: Stipendiendatenbank Studienkredite Die Bundesländer, die allgemeine Studiengebühren einführen, haben ihre Landesbanken dazu verpflichtet,

Studiengebührenkredite anzubieten. Die entsprechenden Konditionen variieren, meist jedoch muss die Rückzahlung des Darlehens etwa ein oder zwei Jahre nach Studienende beginnen - unabhängig vom Einkommen. Einen Überblick über Studienkreditangebote bietet die Stiftung Warentest: Studienkredite

Informationen Informationen und Unterlagen zum Thema Studienkosten und Finanzierungsmöglichkeiten bekommen Sie an allen Hochschulorten bei den lokalen Studentenwerken und bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung. Im Internet bietet das Deutsche Studentenwerk vielfältige Informationen an: Deutsches Studentenwerk

Tipps und Infos zu "Leben und Wohnen - Studierende brauchen auch Geld" finden Sie in "Studien- & Berufswahl", hrsg. von der Bund-Länder- Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) sowie der Bundesagentur für Arbeit. Im Internet: Studien- und Berufswahl (zum Seitenanfang)

Ausbildungsdauer

Die Regelstudienzeit beträgt 8 Semester (gemäß Rahmenprüfungsordnung der KMK), bei integrierten Praktika je nach Landesrecht auch 9 Semester. Absolventen und Absolventinnen des Prüfungsjahres 2003 benötigten in Diplomstudiengängen der Gestaltung, zu denen das Foto- Design gehört, tatsächlich durchschnittlich 10,1 Semester. Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.2, Bildung und Kultur - Prüfungen an Hochschulen 2003

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Verlängerungen

Überschreiten der Regelstudienzeit

Das Überschreiten von Regelstudienzeiten ist grundsätzlich möglich. Allerdings legen die Hochschulprüfungsordnungen Fristen für die Ablegung von Prüfungen fest, die die Studiendauer faktisch begrenzen. So müssen in bestimmten Bundesländern Langzeitstudierende, die die vorgegebenen Prüfungsfristen bzw. die Regelstudienzeit erheblich überschreiten, mit der Zwangsexmatrikulation rechnen. In anderen Bundesländern verfügen Studierende beispielsweise über Studienguthaben oder Studienkonten. Ist das Guthaben aufgebraucht bzw. das Konto leer, werden Gebühren unterschiedlicher Höhe fällig.

Besondere Verlängerungsgründe/Beurlaubung

Auslandssemester, Elternzeit oder Zeiten von Mutterschutz, längerer Krankheit oder des Wehr- und Ersatzdienstes können auf Antrag von der Anrechnung auf die Regelstudienzeit ausgenommen werden.

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Ausbildungsform

Dieser Studiengang an einer Fachhochschule wird durch hochschuleigene Diplomstudien- bzw. Diplomprüfungsordnungen geregelt. Letztere basieren auf den Hochschulgesetzen der Länder sowie auf dem Hochschulrahmengesetz (HRG). Generell bestehen derzeit, bedingt durch den laufenden Hochschulreformprozess, unterschiedliche Organisationsstrukturen und Gliederungen nebeneinander. Manche Diplom-, Magister- oder Staatsexamensstudiengänge wurden modularisiert, andere sind weiterhin in die Abschnitte Grund- und Hauptstudium gegliedert.

Unabhängig davon ist am Ende des Studiums eine Abschlussarbeit anzufertigen. Für die Studienrichtung oder den Schwerpunkt Fotografie muss man sich spätestens zu Beginn des Hauptstudiums entscheiden. Auf Fotodesign spezialisiert man sich durch Wahlpflichtfächer - wie breit und tief das entsprechende Angebot ist, unterscheidet sich von Hochschule zu Hochschule. Zum Hauptstudium gehören ein Praxissemester oder mehrmonatige Fachpraktika bzw. Projektarbeit außerhalb der Fachhochschule. Daneben sehen die Studienordnungen schon zusätzliche Berufspraktika während der ersten Semester vor. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen.

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Ausbildungsaufbau

Studienplan-Beispiel für den Fachhochschulstudiengang Fotodesign

Lehrveranstaltungen in Semesterwochenstunden im 1. Studienabschnitt:

Lehrgebiet/Semester 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4 . Sem.

1. Künstlerisch-gestalterischer Bereich

- - - -

Grundlagen künstlerischer Gestaltung

Visuelle Grundlagen, Typografie, Schrift, Layout, Farblehre

4 4 - -

Grundlagen fotografischer Gestaltung

- - - -

Architekturfotografie - 4 - -

Bildjournalismus - - 4 -

Portraitfotografie 4 - - -

Modefotografie - - 4 -

Werbefotografie 4 - - -

Landschaftsfotografie 4 - - -

Experimentelle Fotografie - - 4 -

Grundlagen neue Medien

Video- und Filmdesign/ interaktives Mediendesign

- - 2 -

2. Wissenschaftlich-theoretischer Bereich

- - - -

Design- und Kommunikationstheorie - - 2 -

Design- und Kunstgeschichte 2 2 - -

Foto- und Filmgeschichte - 2 - -

Gestaltungslehre 1 - - -

Fachtechnologie-Theorie 2 2 2 -

Betriebswirtschaftslehre 2 2 - -

3. Technisch-fachpraktischer Bereich

- - - -

Fototechnik analog/digital 6 8 6 2

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Film- und Videotechnik - - 2 -

5. Allgemeinwissenschaftliche Wahlpflichtfächer

- 2 2 -

Summe 29 26 28 2

Das 4. Semester ist als Praxissemester ausgelegt. Lehrveranstaltungen in Semesterwochenstunden im 2. Studienabschnitt:

Lehrgebiet/Semester 5. Sem. 6. Sem. 7. Sem. 8. Sem.

Wissenschaftlich-theoretischer Bereich

- - - -

Design- und Kommunikationstheorie 2 - - -

Fotodesign-Organisation - 2 - -

Bildanalyse - 1 1 -

Marketing - - 2 2

Rechtskunde 2 - - -

Psychologie, Soziologie, Philosophie - - 1 1

Technisch-fachpraktischer Bereich

- - - -

Fototechnik analog/digital 4 2 2 1

Film- und Videotechnik 2 2 - -

Fotodesign, Konzeption und Entwurf

10 10 10 -

Allgemeinwissenschaftliche Wahlpflichtfächer

- - 2 -

Summe 20 17 18 4

Grundlage: Studienordnungen der einzelnen Hochschulen Die Studienpläne werden auf der Basis hochschuleigener Studienordnungen erstellt und unterscheiden sich daher von Fachhochschule zu Fachhochschule.

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Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss:

Die Diplomprüfung bildet den berufsqualifizierenden Abschluss des Studiums. Struktur und Inhalt der Prüfung sind in hochschuleigenen Prüfungsordnungen für den Design-Studiengang geregelt - auf Basis der von der Kultusminister- und der Hochschulrektorenkonferenz beschlossenen Muster-Rahmenordnung für Diplomprüfungen an Fachhochschulen bzw. der Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunkten und die Modularisierung von Studiengängen und auf Grundlage der Hochschulgesetze der Länder. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen.

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Erforderliche Nachweise:

Voraussetzung für den Erwerb des Hochschulgrades Diplom-Designer/in (FH) ist eine erfolgreich abgelegte Diplomprüfung. Als Zugangsvoraussetzungen zur Diplomprüfung müssen dem Prüfungsamt der Fachhochschule folgende Nachweise vorgelegt werden:

• Zeugnis über die bestandene Diplom-Vorprüfung

• Erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen (Leistungsnachweise/Scheine)

• Nachweis, dass Praxissemester bzw. Projektarbeiten außerhalb der Fachhochschule in vorgeschriebenem Umfang abgeleistet wurden

Die Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule schreibt vor, welche Leistungsnachweise zu erbringen sind. Bei modularisierten oder international akkreditierten Studiengängen erfolgt die Bewertung der Studienleistungen zunehmend durch Leistungspunkte/Credit Points.

Erforderliche Prüfungen:

Diplom-Vorprüfung Das Grundstudium schließt mit einer Zwischenprüfung - der Diplom-Vorprüfung - ab. Sie besteht aus Fachprüfungen zu den allgemeinen Grundlagen des Design und zu den gestalterischen und technischen Grundlagen der Fotografie. Die Fachprüfungen werden meist nicht zusammen zum Ende des Grundstudiums, sondern studienbegleitend abgelegt - jeweils zum Ende des Semesters, in dem die das Fach abschließende Lehrveranstaltung stattfand. Diplomprüfung Die Diplomprüfung besteht aus mehreren Fachprüfungen zu den

Studienfächern des Hauptstudiums sowie aus der Diplomarbeit mit Kolloquium. Die meisten Fachprüfungen werden studienbegleitend abgelegt - in Form von schriftlichen Hausarbeiten, mündlichen Prüfungen oder Klausuren. Geprüft werden beispielsweise:

• Während des Hauptstudiums vier Wahlpflichtfächer und eine Fachprüfung zum Praxisprojekt

• Zum Abschluss des Studiums ein studienrichtungsbezogenes Fach wie Bildjournalismus, Foto- und Videodesign oder Fotografie und Bildmedien

Durch die Diplomprüfung soll festgestellt werden, ob die Kandidaten und Kandidatinnen die für eine selbstständige Tätigkeit im Beruf

notwendigen gründlichen Fachkenntnisse erworben haben und fähig sind, auf der Grundlage künstlerisch-gestalterischer und wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden selbstständig zu arbeiten. Die Diplomarbeit soll zeigen, dass man in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine praxisorientierte Aufgabe des Foto-Design selbstständig nach künstlerisch-gestalterischen und wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Für die Bearbeitung der Diplomarbeit stehen mindestens drei Monate zur Verfügung. Im Kolloquium präsentiert man die Ergebnisse seiner Diplomarbeit: Die fächerübergreifende mündliche Prüfung geht vom Themenkreis dieser Arbeit aus und dauert beispielsweise maximal 45 Minuten. Die mündlichen Prüfungen sollen je Kandidat/in und Fach mindestens 15 Minuten dauern. Schriftliche Prüfungen dauern mindestens 90 Minuten. Fachprüfungen die aus der Präsentation und Besprechung selbst erstellter Projektarbeiten bestehen, dauern 30 Minuten. Die jeweiligen Hochschulprüfungsordnungen legen Art, Umfang und Inhalt der Prüfungsfächer fest.

Prüfungswiederholung:

Die Prüfungswiederholung wird ebenfalls in der jeweiligen Hochschulprüfungsordnung geregelt. Nach der Rahmenordnung der Kultusminister- und der Hochschulrektorenkonferenz können nicht bestandene Fachprüfungen höchstens zweimal wiederholt werden, die Diplomarbeit nur einmal.

Prüfende Stelle:

Die Diplomprüfung ist eine hochschulinterne Prüfung. Sie wird vom Prüfungsausschuss des Fachbereichs für Gestaltung bzw. Design der Fachhochschule abgenommen.

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Abschlussbezeichnung

Nach erfolgreich absolviertem Studium verleiht die Fachhochschule einen der folgenden Diplomgrade:

• Diplom-Designer (Dipl.-Des. (FH))/Diplom-Designerin (Fachhochschule) (Dipl.-Des. (FH))

• Diplom-Designer (Dipl.-Des. (FH) (Fotodesign))/Diplom-Designerin (FH) (Fotodesign) (Dipl.-Des. (FH) (Fotodesign))

Den Anhang zum Abschlusszeugnis bildet das in der Regel in englischer Sprache abgefasste Diploma Supplement. Es enthält unter anderem Informationen über Art und Qualifikationsniveau des Abschlusses, den Status der Hochschule , die den Abschluss verleiht, sowie detaillierte Informationen über das Studienprogramm, in dem der Abschluss erworben wurde (Zulassungsvoraussetzungen, Studienanforderungen, Studienverlauf u.a.). Hinweis: Diplomabschlüsse von Fachhochschulen sind Bachelorabschlüssen grundsätzlich gleichgestellt und verleihen dieselben Berechtigungen.

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Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung

Studiengänge an Fachhochschulen sind nicht bundesweit zulassungsbeschränkt. Die Hochschulen vergeben ihre Studienplätze selbst und legen dabei eigene Auswahlkriterien fest. An manchen Fachhochschulen muss vor Studienbeginn ein mehrmonatiges Vorpraktikum abgeleistet worden sein. Künstlerische Begabung ist für ein Design-Studium unerlässlich. Generell ist für ein Fachhochschulstudium die

Fachhochschulreife , die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife vorgeschrieben. Bei überragender künstlerischer Begabung kann

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man aber auch ohne ein Hochschulreifezeugnis zugelassen werden. Zum Studium zugelassen werden kann ansonsten, wer über die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung und eine EU-Staatsbürgerschaft verfügt oder eine andere Staatsangehörigkeit und mindestens die deutsche Fachhochschulreife besitzt. Studieninteressierte aus anderen Ländern ohne deutsche Fachhochschulreife müssen sich für alle Fächer immer bei der jeweiligen Hochschule bewerben. Für die Immatrikulation benötigen sie einen Zulassungsbescheid. Außerdem wird geprüft, ob ihre Vorbildung in Deutschland zur Aufnahme eines Studiums berechtigt oder ob sie eine Feststellungsprüfung ablegen müssen. Die Ausnahmen bei überragender künstlerischer Begabung gelten auch für Ausländer/innen. Studienbewerber/innen aus nicht-deutschsprachigen Ländern müssen die erforderlichen Deutschkenntnisse nachweisen oder an der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) teilnehmen bzw. den Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) ablegen. Informationen zur Vorbereitung auf ein Studium in Deutschland erteilt der Deutsche Akademische Austausch Dienst: Deutscher Akademischer Austausch Dienst e.V. (DAAD) Für besonders qualifizierte Berufstätige gibt es Sonderwege, die ein Studium auch ohne formale Hochschulzugangsberechtigung ermöglichen.

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Schulische Vorbildung - rechtlich

Zulassungsvoraussetzung für ein Fachhochschulstudium des Foto-Designs ist die Fachhochschulreife , die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (Kultusministerium oder Oberschulamt) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. Die Hochschule kann auch ganz auf ein Reifezeugnis verzichten, wenn der Bewerber oder die Bewerberin ganz außergewöhnlich künstlerisch begabt ist und die Allgemeinbildung für ein Studium ausreicht. Für besonders qualifizierte Berufstätige ohne Hochschulreifezeugnis gibt es darüber hinaus in allen Bundesländern Sonderbestimmungen, die auch diesem Personenkreis den Zugang zum Hochschulstudium ermöglichen. Dieser so genannte Dritte Bildungsweg ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt - als Sonderprüfung für besonders befähigte Berufstätige, als Einstufungsprüfung oder als Probestudium. Informationen zu Hochschulzugangsmöglichkeiten für besonders qualifizierte Berufstätige finden Sie unter: Synoptische Darstellung der in den Ländern bestehenden Möglichkeiten des

Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen

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Berufliche Vorbildung - rechtlich

Wer an Fachhochschulen Design studieren möchte, muss in der Regel vorher Praxiserfahrungen gesammelt haben - in grafischen oder fotografischen Betrieben oder Agenturen. Das Vorpraktikum, das an vielen, aber nicht an allen Fachhochschulen Zulassungsvoraussetzung ist, muss je nach Hochschule mindestens 6 Wochen oder auch 3 Monate lang dauern. Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine praktische Tätigkeit kann vom Vorpraktikum befreien. Auch wer bereits für den Erwerb der Fachhochschulreife ein Praktikum im Bereich der Gestaltung abgeleistet hat, braucht normalerweise keine zusätzliche Praxisvorbildung. Ob eine berufsbezogene Vorbildung als Vorpraktikum anerkannt wird, entscheidet der Prüfungsausschuss des Fachbereichs Gestaltung bzw. Design.

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Geschlecht

Für den Studiengang Graphikdesign/Kommunikationsgestaltung interessieren sich mehr Frauen als Männer. Im Wintersemester 2003/2004 lag der Anteil der männlichen Studierenden bei rund 39 Prozent. Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.1, Bildung und Kultur - Studierende an Hochschulen Wintersemester 2003/2004

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Auswahlverfahren

Bundesweite Auswahlverfahren

Es gibt kein bundesweit einheitlich geregeltes Auswahlverfahren für Studiengänge des Fotodesigns.

Hochschuleigene Auswahlverfahren

Hochschulen , bei denen die Bewerberzahl das Studienplatzangebot übersteigt, führen örtliche Auswahlverfahren durch. Die Kriterien, nach denen die künftigen Studenten ausgewählt werden, unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und von Hochschule zu Hochschule.

Ein wichtiges Auswahlkriterium ist der schulische Leistungsstand. Auch Wartezeiten spielen eine Rolle. Die Auswahlkriterien sind in der jeweiligen Hochschulsatzung geregelt. Bei Studieninteressenten des Fotodesigns wird normalerweise zunächst eine Vorauswahl zur Feststellung der künstlerischen und gestalterischen Begabung getroffen. Es wird z.B. überprüft, ob sie das erforderliche Grundverständnis für abstrakte, logische und systemorientierte Fragestellungen aufbringen. Hierzu wird die Vorlage einer Mappe mit selbstgefertigten künstlerisch- gestalterischen Arbeitsproben, hier besonders mit Fotoarbeiten, verlangt. Auf die Vorauswahl auf Grundlage der Mappe folgt oft noch eine Eignungsprüfung. Sie kann sich mit verschiedenen schriftlichen und praktisch-gestalterischen Klausurarbeiten und einem Fachgespräch über mehrere Tage hinziehen. Informationen über die unterschiedlichen Auswahlregeln finden Sie unter: Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen ZVS

Eine Information der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen ZVS (zum Seitenanfang)

Weitere Ausbildungsvoraussetzungen

Meist kann das Studium nur im Wintersemester begonnen werden. An einigen Fachhochschulen ist der Studienbeginn sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester möglich. Im Einzelfall ist der Studienbeginn nur im Sommersemester möglich.

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Perspektiven nach der Ausbildung

Diplom-Designern - Foto und Diplom-Designerinnen - Foto bietet sich nach dem Fachhochschulstudium ein relativ breites Spektrum an Tätigkeitsfeldern. Die bereits im Studium aufgezeigten Schwerpunkte finden sich auch in ihren beruflichen Ansatzmöglichkeiten wieder - sei es im Bereich Werbung, Public Relations und Öffentlichkeitsarbeit, in der fotografischen Industrie, im Fotojournalismus, in der wissenschaftlichen oder künstlerischen Fotografie oder im Rahmen einer Lehrtätigkeit für den Bereich Design. Viele Kenntnisse und Fertigkeiten, die zu

spezialisierten Tätigkeiten oder in führenden Positionen benötigt werden, lassen sich nur im Rahmen von Weiterbildungen erwerben. Diplom-

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Designer - Foto und Diplom-Designerinnen - Foto, die ihre fachlichen Kompetenzen darüber hinaus erweitern möchten, können ein Aufbau-, Ergänzungs- oder Zusatzstudium absolvieren. Generell können für Diplom-Designer - Foto und Diplom-Designerinnen - Foto Weiterbildungen zum Beispiel über Grafik (freie und angewandte Grafik, Grafikdesign), Gestaltungs- und Layouttechnik, Desktop Publishing (DTP),

Elektronische Bildverarbeitung (EBV), CAD-Grafik, Computergrafik, Grafische Datenverarbeitung, Multimedia im technischen Bereich bzw. eine Fortbildung im Bereich Multimedia, beispielsweise zum/zur Multimedia-Designer/in oder ein Aufbaustudium in Fotografie, Neue Bildmedien, Szenographie oder Grafik-Design von Interesse sein. Für die unterschiedlichen Spezialisierungen der Diplom-Designer - Foto und Diplom- Designerinnen - Foto kommen jeweils spezifische Weiterbildungsmöglichkeiten in Frage. Um den Anforderungen der jeweils gestellten Aufgaben gerecht zu werden, ist es notwendig, immer über ein aktuelles Fachwissen zu verfügen sowie Neuerungen zu kennen und

anzuwenden. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse im Fachgebiet bzw. in benachbarten Disziplinen oder die technische Weiterentwicklung im Bereich Multimedia, Fotografie und Fototechnik erfordern eine laufende Anpassung und Vertiefung des Wissensstandes. Unter bestimmten Voraussetzungen ist bei Nachweis besonderer Qualifikationen für Fachhochschulabsolventen und -absolventinnen die Promotion

(unterschiedliche Regelungen in den Ländern bzw. an den Hochschulen ) möglich.

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Ausbildungsalternativen

Sollte sich Ihr Berufsziel Diplom-Designer/in (FH) - Foto nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Diplom- Designer/in (FH) - Foto gibt es Alternativen in den Bereichen:

• Kommunikationsdesign, Mediengestaltung, Grafikdesign

• Industrial Design, Modedesign, Textildesign, Schmuckgestaltung

• Bühnenbildnerei, Kostümbildnerei

Die Gemeinsamkeiten der diesen Bereichen zugeordneten Berufe mit Ihrem Wunschberuf bestehen vor allem in künstlerisch-gestaltender Tätigkeit im visuellen Bereich.

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Ausbildungsalternativen (Liste)

Die nachfolgend aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Diplom-Designer/in - Foto auf.

• Bereich Kommunikationsdesign, Mediengestaltung, Grafikdesign Eine Verwandtschaft mit Fotodesign ist insbesondere in Bezug auf ähnliche Ausbildungs- und Tätigkeitsinhalte wie Designen/Gestalten bzw. Bearbeiten von Medienprodukten, Anwenden von Computergrafiktechniken zur Bild- oder Tonkorrektur, teilweise auch durch Anwenden digitaler Techniken gegeben. Alternativberufe:

• Dipl.-Designer/in/ Dipl.-Gestalter/in (FH/Uni) - Medien in BERUFENET

• Dipl.-Designer/in (FH/Uni) - Grafik in BERUFENET

• Dipl.-Mediendesigner/in (BA) in BERUFENET

• Mediendesigner/in (BA) - Webdesign in BERUFENET

• Bereich Industrial Design, Modedesign, Textildesign, Schmuckgestaltung In diesem Bereich sind der Entwurf und das Gestalten bzw.

Bearbeiten von Produkten, das Anwenden von Computergrafiktechniken zur Bild- oder Farbkorrektur gemeinsame Ausbildungs- und Tätigkeitsinhalte. Außerdem sind Erwerb und Anwendung von Kenntnissen der optischen Gestaltungsmöglichkeiten vergleichbar.

Alternativberufe:

• Dipl.-Designer/in (FH/Uni) - Industrie-/Industrial-Design in BERUFENET

• Dipl.-Designer/in (FH) - Schmuck, Edelstein in BERUFENET

• Dipl.-Designer/in (FH/Uni) - Mode in BERUFENET

• Dipl.-Designer/in (FH/Uni) - Textil in BERUFENET

• Bereich Bühnenbildnerei, Kostümbildnerei Eine Verwandtschaft mit dem Beruf Diplom-Designer/in - Foto ist insbesondere in Bezug auf das Interesse an künstlerisch-gestaltender Tätigkeit im visuellen Bereich sowie Ideenreichtum und Gespür für optisch

ansprechende Gestaltung gegeben. Alternativberufe:

• Bühnenbildner/in in BERUFENET

• Kostümbildner/in in BERUFENET

• Szenenbildner/in in BERUFENET (zum Seitenanfang)

Interessen

Förderlich:

• Vorliebe für künstlerisch-gestaltende Tätigkeit (Fotografie als Medium, in dem die objektive Wirklichkeit mit der subjektiven Wahrnehmung eng verbunden ist; Möglichkeit, durch die Aufnahme neue Sichtweisen auf das Objekt entstehen zu lassen)

• Interesse an den Medien Film, Funk und Fernsehen und dem zugehörigen Umfeld (Gestaltung von Bildinformationen durch Fotografie, Videotechnik, Film oder andere elektronischen Aufzeichnungsverfahren)

• Interesse an Werbung, an der mediengerechten Aufbereitung und Präsentation von Verkaufsprodukten (Aufnahme von Werbefotografien z.B. von Konsumgütern, aber auch Inszenierungen der Objekte durch die Präsentation im Rahmen des entsprechenden Lifestyles)

• Interesse an Technik, an der Funktionsweise von Geräten, Maschinen und Anlagen (z.B. Interesse an der Kamera- oder Beleuchtungstechnik)

• Interesse an Datenverarbeitung (Überarbeitung bis hin zu völliger Neugestaltung der Aufnahmen durch digitale Bildbearbeitung)

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• Interesse an Designentwicklungen und -trends (z.B. in Bezug auf die jeweilige Verwendung von Techniken, Kompositionen, Farben und Formen)

• Neigung zum kaufmännischen, am wirtschaftlichen Erfolg orientierten Denken (Anpassung der Objektgestaltung an die Bedürfnisse bzw. Geschmackstrends der jeweilig angestrebten Zielgruppe, z.T. unter Berücksichtigung von Marktanalysen)

• Interesse an Kunst und Kunstgeschichte (Inspirationen für neue Gestaltungsideen aus der bildenden Kunst schöpfen)

• Innovationsfreude (Vorliebe für konzeptionelles Arbeiten, für das Entwickeln von Ideen, Entwürfen und Plänen) (Entwicklung von Designideen, die über das bisherige Spektrum hinausgehen)

Nachteilig:

• Abneigung gegen das Durcharbeiten von Fachliteratur (Aneignung der Studieninhalte durch die Lektüre von Fachbüchern bzw.

-zeitschriften)

• Abneigung gegen das Anfertigen von schriftlichen Ausarbeitungen (Anfertigen von Seminararbeiten)

• Abneigung gegen mündlichen Vortrag (Vortragen von Referaten)

• Abneigung gegen Ein- und Unterordnung in einem Team (Teamarbeit bei der Aufnahme, beispielsweise mit Beleuchtungstechnikern im Praktikum)

• Abneigung gegen Tätigkeit mit Genauigkeitsanspruch (z.B. im Bereich der Wissenschaftsfotografie, wo die Objektivität im Vordergrund steht)

• Starkes Bedürfnis nach Realisierung eigener interpretatorischer Auffassungen ("künstlerische Freiheit") (zielgruppenorientierte Gestaltung, häufig mit künstlerischem Anspruch, doch selten mit absoluter Freiheit)

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Arbeitsverhalten Notwendig:

• Ausreichende geistige Spannkraft und Beharrlichkeit (Fachhochschulstudium) (z.B. Erschließen von Vorlesungs- oder Seminarinhalten durch kontinuierliches Nachbereiten)

• Planvolle, systematische Arbeitsweise (zielgerichtete Entwicklung von fotografischen Konzepten; Nutzung der jeweils optimalen Hilfsmittel)

• Befähigung zu selbstständigem Arbeiten, aber auch Befähigung zu Gruppenarbeit (kreatives Umsetzen von Ideen im Rahmen der technischen Möglichkeiten z.T. im Team)

• Kontakt-, Kooperations- und Durchsetzungsfähigkeit (flexible Anpassung des eigenen Verhaltens an Personen;

Kompromissbereitschaft oder ggf. Durchsetzungsfähigkeit bei divergierenden gestalterischen Vorstellungen)

• Umstellfähigkeit (Fähigkeit, sich auf wechselnde Situationen, Marktbedürfnisse oder Zeitströmungen einzustellen)

• Einfühlungsvermögen (Erkennen von Kundenwünschen im Praktikum)

• Befähigung zur Selbstkritik (Beurteilen der eigenen Arbeitsergebnisse mit der notwendigen inneren Distanz) (kritisches Auseinandersetzen mit den eigenen Arbeitsergebnissen)

• Selbstsicherheit (Mut zum Beurteilen und Entscheiden) (z.B. Realisierung von außergewöhnlichen Designideen)

• Reaktionsvermögen (Auslösen der Kamera im richtigen Augenblick)

• Körperliche Einsatzbereitschaft (z.B. auf Leitern, Gerüste und Mauern steigen, um aus dem richtigen Blickwinkel Aufnahmen zu schießen)

Förderlich:

• Aufgeschlossenheit für Neues, sich vom Hergebrachten lösen können (Innovationsfreude; Entwicklung neuer Ideen)

Nachteilig:

Keine Angaben

Ausschließend:

Keine Angaben (zum Seitenanfang)

Fähigkeiten Notwendig:

Von den folgenden Fähigkeiten ist für das Studium und die Berufsausübung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft.

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• Durchschnittliches allgemeines intellektuelles Leistungsvermögen (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife)

• Gute Wahrnehmungs- und Bearbeitungsgeschwindigkeit (auf Papier, am Bildschirm) (z.B. im Praktikum: Assistenz bei der Auftragsbearbeitung) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife)

• Gute visuelle Fähigkeiten (räumliches Vorstellungsvermögen, Formensinn, visuelles Gedächtnis, visueller Einfallsreichtum) (z.B. bei der Ausleuchtung von Objekten, der Wahl des Aufnahmewinkels oder der Komposition des Bildes; Merken der für Aufnahmen geeigneter Orte für zukünftige Shootings) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife)

• Ästhetisches Urteilsvermögen im visuellen Bereich (Unterscheidungsvermögen für Stilnuancen) (z.B. zielgruppenorientierte Gestaltung unter Berücksichtigung der jeweiligen stilistischen Ausrichtung)

• Leichte, ruhige und sichere Hand (z.B. beim Führen der Video- und Filmaufnahmegeräte)

• Koordination von Wahrnehmung und motorischer (Mehrextremitäten-) Reaktion in komplexen, sich rasch verändernden Situationen (z.B. bei Reportagefotografie im richtigen Augenblick den Kameraauslöser betätigen)

• Durchschnittliche sprachliche Fähigkeiten (Sprach- und Textverständnis, mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen,

Sprachgedächtnis, sprachlicher Einfallsreichtum) (z.B. bei der Besprechung von Entwürfen, Präsentation von Arbeitsergebnissen oder der Diskussion über andere Designleistungen und deren Bewertung in Seminaren) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife)

• Beobachtungsgabe (intensive und bewusste Wahrnehmung für die kreative Anregung aus unterschiedlichen Lebensbereichen)

Förderlich:

• Kaufmännische Befähigung (Kalkulationsberechnungen für die Aufnahmekosten durchführen) (zum Seitenanfang)

Kenntnisse und Fertigkeiten

Gute Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium des Fotodesigns bilden vertiefte Kenntnisse in den nachfolgend genannten Schulfächern:

Schulfach: Begründung:

Kunst:

Sind die Noten in diesem Fach gut? Dann steht dem Studium nichts im Wege. Denn künstlerische bzw.

zeichnerische Begabung und ästhetisches Empfinden werden dafür genauso vorausgesetzt wie

Grundkenntnisse über Kompositionen, Farben, Formen und unterschiedliche künstlerische und fotografische Techniken.

Psychologie/Wirtschaftslehre :

Grundlagenwissen ist sinnvoll: Das Erkennen von Kundenbedürfnissen, aber auch Einblick in die Marktforschung und in Marktmechanismen spielen im Fotodesign eine große Rolle.

Chemie: Chemisches Basiswissen ist hilfreich für die Fotoentwicklung und bei experimentellen Drucktechniken.

Geschichte:

Fundiertes Schulwissen über die (Kultur-)Geschichte ist nützlich: Denn die Geschichte der Bildmedien ist immer verknüpft mit allgemeinen geschichtlichen Vorgängen. Zudem greifen fotografische Projekte gern auf

verschiedene historische Stilrichtungen oder historische Sujets zurück.

Deutsch:

Es zahlt sich immer aus, wenn man sich einwandfrei ausdrücken kann und die Orthografie korrekt beherrscht. Im Deutschunterricht lernt man zudem, klar vorzutragen. Das dient auch speziell dem Designstudium, denn hier müssen die Studierenden Konzepte, Fotoreportagen oder Fotoessays erstellen.

Englisch: Die Fachliteratur ist zum Teil in Englisch geschrieben. Die Studierenden sollten sie rasch lesen und verstehen können. Sie müssen auch in der Lage sein, einfache Texte auf Englisch zu verfassen.

Weitere Fremdsprachen: Auch Französisch, Italienisch und Spanisch sind teilweise Studieninhalte.

Informationstechnische Grundausbildung:

Studieren ohne PC? Undenkbar. Man muss mit Word und Excel und gängigen Grafikprogrammen sowie mit den Internetanwendungen umgehen können. Anwenderkenntnisse sind auch für das Erstellen von Facharbeiten nötig. Darüber hinaus hat sich Datenverarbeitung am Computer - z.B. digitale Bildbearbeitung - zu einem Kerngebiet der Fototechnik entwickelt.

Die Angaben beruhen auf Befragungen von Fachbereichsvertretern an Hochschulen . Quellen: BW Bildung und Wissen Verlag und Software GmbH sowie Genius, die Studienberatung der Professoren (http://www.genius-studienberatung.de)

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(11)

Gesetze/Regelungen

Regelungen auf Bundesebene

Hochschulrahmengesetz (HRG) vom 26.01.1976 (BGBl. l S. 185), in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. 01.1999 (BGBl. I S. 18), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.04.2007 (BGBl. I S. 506)

Fundstelle: 1976 (BGBl. l S. 185), 1999 (BGBl. I S. 18), 2000 (BGBl. I S. 1638), 2001 (BGBl. S. 2785), 2002 (BGBl. I S. 693, 1467, 3138), 2004 (BGBl. I S. 2298, 3835), 2006 (BGBl. I S. 2748), 2007 (BGBl. I S. 506) Internet

Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz- WissZeitVG) vom 12.04.2007 (BGBl. I S. 506)

Fundstelle: 2007 (BGBl. I S. 506) Internet

Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 06.06.1983 (BGBl. I S. 645, 1680), geändert durch Gesetz zur Familienförderung vom 22.12.1999 (BGBl. I S. 2552), zuletzt geändert durch zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 9 des Gesetzes vom 22.09.2005 (BGBl. I S. 2809) Fundstelle: 1983 (BGBl. I S. 645, 1680), 1999 (BGBl. I S. 2552), 2000 (BGBl. I S. 1983), 2001 (BGBl. I S. 390, 3986), 2002 (BGBl. I S.

1946), 2003 (BGBl. I S. 2848, 2954, 3022), 2004 (BGBl. I S. 1950, 3127), 2005 (BGBl. I S. 2809) Internet

Muster-Rahmenordnung für Diplomprüfungsordnungen - Fachhochschulen - beschlossen von der Konferenz der Rektoren und Präsidenten der Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland am 16/17.02.1998 (in der Fassung vom 04.07.2000) und von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland am 18.09.1998 (in der Fassung vom 13.10.2000)

Fundstelle: 1998 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 77kB)

Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.09.2000 i.d.F. vom 22.10.2004)

Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 16kB)

Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse (Im Zusammenwirken von Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und Bundesministerium für Bildung und Forschung erarbeitet und von der

Kultusministerkonferenz am 21.04.2005 beschlossen) Fundstelle: 2005 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 43kB)

Regelungen auf Landesebene

• Hochschulgesetze, Fachhochschulgesetze

• Rahmenprüfungsordnungen für Fachhochschulen

• Qualifikations- oder Hochschulzugangsverordnungen, Verordnungen über die Prüfungen zur Feststellung der künstlerischen Begabung

Regelungen auf Fachhochschulebene

• Studienordnungen für das Diplomstudium Design

• Richtlinien für die Durchführung und die inhaltliche Gestaltung des praktischen Studiensemesters

• Diplomprüfungsordnungen für Designer-Studiengänge

Die Bestimmungen des Hochschulrahmengesetzes werden in landeseigenen Fachhochschulgesetzen oder allgemeinen Hochschulgesetzen umgesetzt. Auf Basis des Landes-Hochschulgesetzes und der Rahmenordnungen der Kultusminister- und Hochschulrektorenkonferenz erstellt jede Fachhochschule für jeden von ihr angebotenen Studiengang eine eigene Studienordnung und eine Prüfungsordnung. Die allgemeinen Bestimmungen der Hochschulgesetze der Länder werden in landeseigenen Verordnungen, zum Beispiel über den Hochschulzugang, konkret ausgeführt.

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Rückblick - Entwicklung der Ausbildung

Fotodesign wurde an Fachhochschulen zunächst nur als Studienrichtung oder -fach im Rahmen von Grafikdesign, Visueller Kommunikation, Medien- oder Kommunikationsdesign angeboten. Als Bereicherung für die moderne Designerausbildung wurde 2003 ein eigenständiger Fachhochschulstudiengang Fotodesign eingerichtet.

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Neu

Neues Befristungsrecht für Arbeitsverträge in der Wissenschaft

Junge Wissenschaftler/innen haben nun Rechtssicherheit, dass sie auch nach ihrer Qualifizierungsphase von 12 Jahren (Medizin: 15 Jahre) auf Drittmittelstellen weiterbeschäftigt werden können: Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz sieht explizit die Befristung wegen

Drittmittelfinanzierung vor. Durch eine familienpolitische Komponente - bei Betreuung von Kindern verlängert sich die zulässige Befristungsdauer um zwei Jahre je Kind - wird die Situation von Nachwuchswissenschaftlern und -wissenschafterinnen mit Kindern berücksichtigt. Das Gesetz ist am 18. April 2007 in Kraft getreten. 24.05.2007

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Referenzen

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