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174 Merkblatt KfW-Studienkredit

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Academic year: 2022

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KfW-Studienkredit

Studium und Beruf

Produk tnumm er

174

Kredit

Finanzierung von Lebenshaltungskosten während eines Studiums und Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage.

Förderziel

Der KfW-Studienkredit unterstützt Sie während des Studiums mit mindestens 100 und höchstens 650 Euro im Monat - ohne Kreditsicherheiten und unabhängig vom Einkommen/Vermögen.

Wer kann Anträge stellen?

Volljährige Studierende an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in

Deutschland, die zum 01.04. oder 01.10. vor Finanzierungsbeginn maximal 44 Jahre alt sind und zu einer der nachfolgenden Gruppen zählen:

 Deutsche Staatsangehörige mit inländischer Meldeadresse sowie deren Familienangehörige, ungeachtet deren Staatsbürgerschaft, die sich mit dem deutschen Staatsangehörigen im

Bundesgebiet aufhalten und dort gemeldet sind. Familienangehörige sind Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, eigene Kinder und Kinder des Ehepartners/eingetragenen Lebenspartners, die maximal 20 Jahre alt sind oder die Unterhaltsansprüche haben.

 EU-Staatsangehörige, die sich rechtmäßig seit mindestens drei Jahren ständig im Bundesgebiet aufhalten und dort gemeldet sind sowie deren Familienangehörige, die sich mit dem EU- Staatsangehörigen im Bundesgebiet aufhalten und dort gemeldet sind, ungeachtet ihrer Staatsbürgerschaft und der Dauer ihres bisherigen Aufenthalts im Bundesgebiet.

 So genannte Bildungsinländer mit inländischer Meldeadresse, die ihre deutsche

Hochschulzugangsberechtigung durch einen Schulabschluss in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben.

HINWEIS:

Für Studierende, die die Altersgrenze überschritten haben, aber bereits Semester in dem aktuell zu fördernden Studiengang absolviert haben, werden die zu Finanzierungsbeginn bereits absolvierten Semester dem Höchstalter entsprechend zugerechnet.

Was wird gefördert?

 Grundständige Studiengänge wie Bachelor, Diplom, Magister oder Staatsexamen in Form eines Erst- und Zweitstudiums.

 Postgraduale Studiengänge wie Zusatz-, Ergänzungs-, Aufbau- oder Masterstudium und Promotion.

Alle Studiengänge können sowohl dauerhaft als auch für einzelne Studienabschnitte in Teilzeit, zum Beispiel berufsbegleitend, belegt werden.

Darüber hinaus sind Auslandssemester, bei Fortbestehen der Immatrikulation an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland, förderfähig.

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KfW-Studienkredit

Die Finanzierung verschiedener Studiengänge ist möglich. Beispielsweise können Sie nach dem Abschluss Ihres grundständigen Studiums den KfW-Studienkredit für weitere grundständige und postgraduale Studiengänge sowie Promotion in Anspruch nehmen.

Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie auf unserer Internetseite www.kfw.de/studienkredit.

Nicht förderfähig sind Studiengänge an Berufsakademien und vollständig im Ausland absolvierte Studiengänge.

Ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich?

Die Kombination des KfW-Studienkredits mit anderen Förderprogrammen ist möglich, zum Beispiel mit dem Bildungskredit oder BAföG für Studierende.

Finanzierungsdauer

Die Darlehenslaufzeit des KfW-Studienkredits untergliedert sich in 3 Phasen, der Auszahlungs-, Karenz- und Tilgungsphase:

 Die Dauer der Auszahlungsphase bei Beantragung der Finanzierung eines grundständigen Erst-/Zweitstudiums ist vom Finanzierungsbeginn und Ihrem Alter zum 01.04. oder 01.10. vor Finanzierungsbeginn abhängig. Wenn Sie höchstens:

 24 Jahre alt sind, erhalten Sie eine Zusage über bis zu 14 Fördersemester.

 34 Jahre alt sind, erhalten Sie eine Zusage über bis zu 10 Fördersemester.

 44 Jahre alt sind, erhalten Sie eine Zusage über bis zu 6 Fördersemester.

Bitte beachten Sie, dass die Erstbeantragung im KfW-Studienkredit für Studierende bis 24 Jahre trotzdem maximal bis zum 10. Fachsemester möglich ist.

Bei Beantragung der Finanzierung eines postgradualen Studiums oder einer Promotion erhalten Studierende, die zum 01.04. oder 01.10. vor Finanzierungsbeginn höchstens 44 Jahre alt sind, eine Zusage über bis zu 6 Semester.

 Die anschließende Karenzphase von 18 bis 23 Monaten ist eine tilgungsfreie Zeit, in der Sie, sofern Sie keinen Zinsaufschub gewählt haben, lediglich die Zinsen auf den ausgezahlten Darlehensbetrag zahlen. Auf Ihren Wunsch kann die Karenzphase auf bis zu 6 Monate verkürzt werden.

 In der darauffolgenden Tilgungsphase zahlen Sie Ihr Darlehen in monatlichen Raten, den sogenannten Annuitäten bestehend aus Zins und Tilgung, innerhalb von maximal 25 Jahren beziehungsweise bis zum 67. Lebensjahr zurück. Dabei gilt eine Mindestrate von 20 Euro.

Finanzierungshöhe

 Die monatlichen Auszahlungsbeträge liegen entsprechend Ihrem Wunsch zwischen 100 und 650 Euro. Sie können den monatlichen Auszahlungsbetrag für den Folgemonat jederzeit bis zum 15. des aktuellen Monats ändern, frühestens jedoch zum ersten Auszahlungsmonat des auf die Zusage folgenden Fördersemesters.

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KfW-Studienkredit

 Der maximale Finanzierungsumfang beträgt bei der Finanzierung von bis zu

 14 Semestern: 54.600 Euro (14 Semester x 6 Monate x 650 Euro).

 10 Semestern: 39.000 Euro (10 Semester x 6 Monate x 650 Euro).

 6 Semestern: 23.400 Euro (6 Semester x 6 Monate x 650 Euro).

 Bereits vollständig zurückgezahlte KfW-Studienkredite werden auf den maximalen Finanzierungsumfang nicht angerechnet.

Zinssatz

 Die Verzinsung ist grundsätzlich variabel. Sie basiert auf einem bestimmten Referenzzinssatz, dem 6-Monats-EURIBOR, zuzüglich eines vertraglich fest vereinbarten Aufschlags. Jeweils zu den Roll- Over-Terminen 01.04. und 01.10. werden die Zinsen für das kommende Halbjahr an die Entwicklung des Referenzzinssatzes angepasst.

 Ab Beginn der Tilgungsphase haben Sie jeweils zum 01.04. und 01.10. die Möglichkeit, einen Festzins für die Restlaufzeit des Darlehens zu vereinbaren - längstens jedoch für 10 Jahre.

Während der Laufzeit einer solchen Festzinsvereinbarung werden für die Fortsetzung einer akademischen Ausbildung weitere Auszahlungen nicht zur Verfügung gestellt. Details zur Festzinsoption finden Sie im Internet unter www.kfw.de/studienkredit.

Die jeweils geltenden Soll- und Effektivzinssätze gemäß Preisangabenverordnung finden Sie unter dem Stichwort Zinskonditionen in der Konditionenübersicht für die KfW-Förderprogramme auf www.kfw.de.

AUSNAHME (als Überbrückungshilfe in pandemiebedingter Notlage): Während des Zeitraums vom 01.05.2020 bis 30.09.2022 werden die Zinsen für alle Darlehen, die sich in der Auszahlungsphase befinden, vom Bundesministerium für Bildung und Forschung übernommen. Der (befristete) Zinssatz in Höhe von 0,0% gilt auch für alle Neuanträge. Ab dem 01.10.2022 werden alle Darlehen wieder mit dem vertraglich vereinbarten Darlehenszinssatz verzinst. Der Zinssatz in Höhe von 0,0% gilt nur so lange, wie sich das Darlehen in der Auszahlungsphase befindet.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Der KfW-Studienkredit kann entweder persönlich vor Ort oder online über einen Vertriebspartner beantragt werden.

Einreichung über einen KfW-Vertriebspartner persönlich vor Ort

Unter www.kfw.de/studienkredit steht Ihnen das Antragsformular zur Verfügung. Anhand der eingegebenen Daten wird automatisch ein Vertragsangebot erstellt, das Sie ausdrucken können.

Mit dem ausgedruckten Vertragsangebot sowie gegebenenfalls weiteren Formularen gehen Sie zu einem an der Abwicklung des Programms mitwirkenden Vertriebspartner Ihrer Wahl. Vertriebspartner können akkreditierte Kreditinstitute und Studentenwerke sein. Eine Übersicht finden Sie im Internet unter www.kfw.de/studienkredit-vertriebspartner. Diese beraten im Hinblick auf den persönlichen

Finanzierungsbedarf sowie die Kreditkonditionen und prüfen, ob die formalen Antragsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Unterzeichnung des Vertragsangebots darf erst im Beisein eines Mitarbeiters des Vertriebspartners vorgenommen werden!

Der Vertriebspartner sendet das Vertragsangebot sowohl in elektronischer Form als auch die ausgedruckten und unterzeichneten Exemplare auf dem Postweg an die KfW.

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KfW-Studienkredit

Online-Antragstellung über einen KfW-Vertriebspartner

Unter www.kfw.de/studienkredit beginnen Sie mit der Antragstellung. Über den Menüpunkt „zum Online- Antrag

gelangen Sie auf eine Informationsseite, auf welcher Ihnen die Voraussetzungen für eine digitale und papierlose Antragstellung aufgezeigt werden. Wenn Sie diese erfüllen, wählen Sie einen KfW- Vertriebspartner aus der Liste aus. Sie werden dann automatisch auf die Internetseite des KfW- Vertriebspartners geleitet.

Dort erfassen Sie direkt online Ihre Antragsdaten und laden die erforderlichen Nachweise digital hoch.

Anschließend wird Ihr persönliches Vertragsangebot direkt online erstellt und Sie können es sich herunterladen.

Erfüllen Sie die formalen Antragsvoraussetzungen und möchten Sie den KfW-Studienkredit beantragen, können Sie Ihr Vertragsangebot direkt digital unterzeichnen. Anschließend werden die elektronischen Vertragsunterlagen vom Vertriebspartner sicher verschlüsselt an die KfW übertragen.

Hinweis:

Studierende, die ihren Antrag online stellen, müssen ihr Vertragsangebot nicht gesondert bei einem Vertriebspartner vor Ort einreichen.

Kreditentscheidung durch die KfW

Ist Ihr Antrag bei der KfW eingegangen (entweder online oder postalisch), erfolgt die Kreditprüfung durch die KfW. Nach positiver Entscheidung erhalten Sie von uns postalisch eine Annahmebestätigung (Zusage). Die Kreditentscheidung wird ausschließlich von der KfW getroffen. Die Führung des

Darlehenskontos bei der KfW erfolgt ausschließlich über das Online-Kreditportal unter www.kfw.de/online- banking.

Ein Rechtsanspruch auf den KfW-Studienkredit besteht nicht.

Hinweis:

Die Inanspruchnahme öffentlich geförderter Mittel kann abhängig von Ihrer individuellen steuerrechtlichen Situation steuerliche Folgen haben. Bitte beachten Sie, dass die KfW zu der steuerrechtlichen Behandlung der durch KfW-Kredite oder -Zuschüsse geförderten Maßnahmen keine einzelfallbezogenen Auskünfte erteilt. Verbindliche Auskünfte über die steuerrechtliche Behandlung der durch KfW-Kredite, KfW- Zuschüsse oder andere öffentliche Mittel geförderten Maßnahmen dürfen nur von der zuständigen Finanzbehörde erteilt werden. Alternativ dazu können Sie sich individuell von fachkundigen Personen wie Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein steuerlich beraten lassen.

Welche Unterlagen sind bei Antragstellung erforderlich?

Für die Antragstellung, entweder online oder zur Vorlage beim Vertriebspartner vor Ort, benötigen Sie folgende Unterlagen:

 Vertragsangebot Teil A, B und C

 gültige Studienbescheinigung für den beantragten Finanzierungsbeginn: erstes Studienfach, Fachsemester und angestrebter Abschluss müssen ersichtlich sein

 amtliches Ausweisdokument, aus dem sich die inländische Meldeanschrift ergibt, zum Beispiel Personalausweis, auch Reisepass/sonstiges amtliches Ausweisdokument in Verbindung mit der gültigen Meldebestätigung (nicht älter als 6 Monate).

 bei ausländischen Studierenden zusätzlich das vollständig ausgefüllte Formular "Formblatt für nichtdeutsche Antragsteller".

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KfW-Studienkredit

 Nachweis über eine bestehende eigene Kontoverbindung, zum Beispiel durch Vorlage einer Maestro-Card oder eines Kontoauszugs (Girokonto bei einem Geldinstitut, für das die Verordnung (EU) Nummer 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.März 2012 („SEPA- Verordnung“) gilt)

 im fortgeschrittenen Erst- oder Zweitstudium zusätzlich das vollständig ausgefüllte Formular

"Leistungsnachweis"

HINWEIS: Das Förderangebot ist zwar unabhängig von Einkommen und Vermögen, jedoch kann gleichwohl ausnahmsweise wegen bankaufsichtsrechtlicher Regelungen vor der Kreditentscheidung die Einreichung zusätzlicher Unterlagen bei der KfW zwecks Offenlegung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse erforderlich werden. Die KfW wird Sie informieren, wenn zusätzliche Unterlagen benötigt werden.

Welche Unterlagen sind im Studienverlauf vorzulegen?

 Für jedes weitere Semester müssen Sie spätestens am 15.04. beziehungsweise 15.10. für das kommende beziehungsweise angelaufene Semester bei einem Vertriebspartner vorlegen:

 die gültige Studienbescheinigung und

 das im Online-Kreditportal bei der Eingabe der Studienbescheinigungsdaten erzeugte Nachweisprotokoll

 Bei der Finanzierung eines Erst- oder Zweitstudiums müssen Sie zudem spätestens am Ende des 6.

Fördersemesters einmalig einen Leistungsnachweis bei der KfW einreichen. Das Formblatt für den Leistungsnachweis sowie weitere Details finden Sie im Internet unter www.kfw.de/studienkredit.

 Bei Finanzierungszusagen über 14 Fördersemester erfolgt die monatliche Auszahlung in der Regel zunächst bis zum 10. Fördersemester. Für eine Verlängerung auf 14 Semester legen Sie bitte im 10.

Fördersemester eine Bestätigung Ihrer Hochschule vor, dass Sie Ihr Studium voraussichtlich in 4 weiteren Semestern erfolgreich abschließen werden. Diese Bestätigung ist entbehrlich, wenn Sie nach Abschluss des finanzierten grundständigen Studiums ein weiteres Studium absolvieren und den Abschluss des grundständigen Studiums der KfW bereits nachgewiesen haben.

Detaillierte Informationen zu allen notwendigen Unterlagen erhalten Sie auf unserer Internetseite www.kfw.de/studienkredit.

Was ist für die Auszahlung zu beachten?

 Die Auszahlung des gewählten Finanzierungsbetrages erfolgt monatlich im Voraus auf das von Ihnen im Antrag angegebene Girokonto.

 Änderungen des monatlichen Auszahlungsbetrages sind jederzeit, frühestens jedoch zum ersten Auszahlungsmonat des auf die Zusage folgenden Fördersemesters, möglich. Diese

Änderungsmitteilungen sind der KfW spätestens bis zum 15. des Vormonats direkt über das Online- Kreditportal unter Nutzung des über PIN/TAN gesicherten Kontozugangs zu übermitteln. Die PIN wird Ihnen erstmalig nach Bewilligung des KfW-Studienkredits zur Verfügung gestellt. Die Registrierung für das TAN-Verfahren erfolgt im Online-Kreditportal.

 Die Förderung kann auf Ihren Wunsch in der Auszahlungsphase bis zu jedem 15. eines Monats für den Ersten des Folgemonats beendet werden. Sie endet spätestens mit dem Ablauf der

Förderungshöchstdauer.

Wie erfolgt die Tilgung des Darlehens?

 Rechtzeitig vor Tilgungsbeginn stellt Ihnen die KfW einen Tilgungsplan, der unter der Annahme eines gleichbleibenden Zinsniveaus eine reguläre Tilgungsdauer von 10 Jahren vorsieht, in Ihren

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KfW-Studienkredit

Postkorb im Online-Kreditportal ein. Sie haben die Möglichkeit, diesen zu akzeptieren oder durch Wahl einer anderen monatlichen Rate eine abweichende Tilgungsdauer zu generieren.

 Während der letzten Roll-Over-Periode der Karenzphase zum Beginn der Tilgungsphase

beziehungsweise während der Tilgungsphase zum nächsten 01.04. beziehungsweise 01.10. (Roll- Over-Termine) haben Sie zudem die Möglichkeit über das Online-Kreditportal einen Festzins zu beantragen. Die monatliche Rate bestimmen Sie hierbei selbst. HINWEIS: Der Tilgungsplan der Festzinsvereinbarung ist für die Phase der Zinsfestschreibung verbindlich, das heißt die monatliche Rate kann nicht geändert werden.

 Außerplanmäßige Rückzahlungen können Sie in Teilbeträgen über mindestens 100 Euro in jeder Darlehensphase vornehmen. Diese sind jeweils bis zum 15. des Monats für den darauffolgenden Kalendermonat über das Online-Kreditportal anzukündigen. Eine Vollrückzahlung des Darlehens ist maximal zu einem Termin vor dem nächsten Roll-Over-Termin (01.04. beziehungsweise 01.10. des Kalenderjahres) möglich. Dies gilt auch im Falle einer Festzinsvereinbarung.

 Wünsche auf Änderung der Ratenhöhe sind jeweils bis zum 15. des Monats für den übernächsten Kalendermonat (maximal die folgenden sechs Monate) über das Online-Kreditportal zu beauftragen.

Zur fortlaufenden Information über die Darlehensentwicklung stellt Ihnen die KfW regelmäßig Kontoauszüge in Ihrem Postkorb im Online-Kreditportal zum Abruf bereit.

 In begründeten Fällen ist auch eine Stundung der Rückzahlung möglich. Dafür müssen Sie Ihre Einkommensverhältnisse und Ihre Vermögenslage offenlegen. Es fallen die vertraglichen Stundungszinsen an. Die Antragstellung erfolgt dazu ausschließlich über das Online-Kreditportal, inklusive Möglichkeit des Uploads der erforderlichen Unterlagen/Nachweise.

 Die KfW verändert die von Ihnen festgelegten monatlichen Raten grundsätzlich nicht.

Zinsänderungen werden über die Restlaufzeit des Darlehens berücksichtigt. Das bedeutet, steigende Zinsen verlängern die Restlaufzeit und fallende Zinsen verkürzen die Restlaufzeit.

AUSNAHME: Wenn die maximale Tilgungsdauer von 25 Jahren überschritten wird oder die Rückzahlung bis zum 67. Lebensjahr nicht mehr gewährleistet ist, erhöht die KfW entsprechend die monatlichen Raten, um diese Vorgaben einzuhalten.

 Die KfW zieht die fälligen Beträge per Lastschrifteinzug zum Ersten eines Monats ein.

Referenzen

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