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Fragen und Antworten zu Pflanzenschutzmittel Frage: Auf welchen Lebensmitteln finde ich Rückstände von Pflanzenschutzmitteln?

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

Kommunikation

053.1/2015/00008 \ COO.2101.102.1.961649 \ 206.02.02.05

31. Oktober 2019

Fragen und Antworten zu Pflanzenschutzmittel

Frage: Auf welchen Lebensmitteln finde ich Rückstände von Pflanzenschutzmitteln?

Grundsätzlich können in allen Lebensmitteln Rückstände von Pflanzenschutzmitteln gefunden werden. Mehrheitlich werden Rückstände in Lebensmitteln pflanzlicher Herkunft gefunden. Bei konventioneller Produktion werden vermehrt Rückstände gefunden als in biologisch hergestellter Ware.

Frage: Wie gefährlich sind die Rückstände von Pflanzenschutzmitteln?

Rückstandshöchstgehalte in Lebensmitteln werden so festgelegt, dass bei deren Einhaltung und nach heutigem Wissen für Konsumentinnen und Konsumenten kein Gesundheitsrisiko besteht. Um die Aufnahme möglichst gering zu halten, werden Rückstandshöchstgehalte gemäss der guten Pflanzenschutzpraxis (nur so viel wie nötig, um Schädlinge oder Unkräuter zu bekämpfen) sehr oft deutlich tiefer angesetzt, als es der Gesundheitsschutz verlangen würde.

Frage: Wie ist das Vorgehen generell bei der Zulassung von Pestiziden?

Bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln sind verschiedene Beurteilungen vorgegeben.

Dabei ist das BLV für die Festlegung von sicheren Rückstandshöchstgehalten in

Lebensmitteln bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zuständig. Hierfür stützt sich das BLV auf eine umfassende Datenbasis, welche vom Gesuchsteller eingereicht werden muss. Dabei ist international vorgegeben, welche Informationen zu liefern und welche Studien einzureichen sind.

Frage: Warum führt das BLV nicht eigene Studien durch, anstatt sich auf Daten des Gesuchstellers zu stützen?

Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung des Gesuchstellers, entsprechende Studien durchzuführen. Die dafür benötigten personellen und finanziellen Mittel stehen dem Bund aktuell nicht zur Verfügung. Bei einer Beurteilung werden auch andere anerkannte Gutachten, insbesondere die Risikobeurteilungen der Europäischen

Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA, berücksichtigt. Um sicherzustellen, dass die

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Risikobewertung auf dem neusten Stand des Wissens ist, beteiligen sich jedoch Experten des BLVs an der Verbesserung der international anerkannten Protokolle durch die

Mitwirkung auf internationaler Ebene (in der EU, in der EFSA und weltweit im Rahmen der WHO).

Frage: Immer wieder stuft der Bund gefährliche Pflanzenschutzmittel

anfänglich als unbedenklich ein. Später gelten sie als gefährlich. Stimmt der Zulassungsprozess nicht?

Die Anpassung oder der Widerruf einer Zulassung sind der Beweis, dass die Überprüfung dieser Stoffe funktioniert. Denn damit zeigt sich, dass auch alte Wirkstoffe nach neusten wissenschaftlichen Grundlage und Bewertungskriterien beurteilt werden.

Frage: Wäre es aus Sicht der menschlichen Gesundheit nicht von Vorteil, auf Pflanzenschutzmittel natürlichen Ursprungs zu setzen statt auf synthetische Mittel?

Pflanzenschutzmittel sind per Definition biologisch aktiv, um Schadorganismen zu bekämpfen. Unabhängig davon, ob sie natürlichen oder synthetischen Ursprungs sind, können sie ein Risiko für Mensch und Umwelt darstellen und müssen daher ein

Zulassungsverfahren durchlaufen.

Frage: Was sind Metaboliten von Pflanzenschutzmitteln?

Gelangen Pflanzenschutzmittel in die Umwelt werden diese umgewandelt und es können Abbauprodukte – sogenannten Metaboliten – entstehen.

Frage: Wie erfahre ich, ob in meinem Trinkwasser Pflanzenschutzmittel oder Abbauprodukte vorhanden sind?

Die Überwachung erfolgt in den Kantonen. Wenn Trinkwasser nicht mehr der geforderten Qualität entspricht, werden die Konsumentinnen und Konsumenten über den Kanton, die Gemeinde oder den Trinkwasserversorger informiert.

Frage: Warum beurteilt die das BLV einige Pflanzenschutzmittel oder deren Abbauprodukte anders als die EU?

Da die Schweiz nicht Teil des europäischen Beurteilungssystems ist, muss das BLV eine eigene Risikobeurteilung erstellen. Basierend auf den Datengrundlagen, die der

Bewilligungsinhaber zur Verfügung stellen muss, wird die Sicherheit des Wirkstoffs und der Metaboliten beurteilt. Da Entscheidungen aus der EU nicht automatisch übernommen werden und die Beurteilung in der Schweiz gegenüber dem EU-Programm zeitlich

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verschoben durchgeführt wird, können sich sowohl die zur Verfügung stehenden Daten wie auch die angewendeten Beurteilungsmethoden zwischen dem BLV und der europäischen Behörde unterscheiden.

Frage: Wäre es nicht sinnvoller, die Beurteilung der EU einfach zu übernehmen?

Das sinnvollste wäre, vollständig in den EU-Prozess integriert zu sein, mitzuarbeiten bei der europäischen Beurteilung und diese dann auch in der Schweiz anzuwenden. Aktuell ist dies aber noch nicht möglich, da die nationale Pflanzenschutzmittel-Verordnung eine Schweizer Beurteilung verlangt. Zudem kann die Schweiz nicht bei der EU mitarbeiten, da dafür zuerst ein Abkommen abgeschlossen werden muss.

Frage: Wie kann ich als Konsumentin oder Konsument Lebensmittel ohne Pflanzenschutzmittelrückstände kaufen?

Die Rückstandsgehalte der Pflanzenschutzmittel auf Lebensmittel ist sehr tief, so dass eine Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen werden kann. Wer dennoch Lebensmittel ohne Rückstände konsumieren möchte, muss sich beim Bauern oder Lebensmittelhändler diesbezüglich absichern. Eine weitere Möglichkeit ist die Selbstversorgung.

Auch im Biolandbau werden Pflanzenschutzmittel verwendet. Jedoch sind chemisch- synthetische Mittel nicht zugelassen.

Frage: Warum müssen die Rückstände von Pflanzenschutzmitteln bei Lebensmitteln nicht deklariert werden?

Es müssen nur Zutaten, welche sich aufs Endprodukt auswirken, deklariert werden. Mittel, welche während der Produktion, Be- oder Verarbeitung eingesetzt werden und keinen Nutzen im Endprodukt haben, müssen nicht angegeben werden. Die Pflanzenschutzmittel werden während der Produktion eingesetzt und erzielen zu diesem Zeitpunkt ihre Wirkung.

Daher müssen sie nicht deklariert werden.

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