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Studientitel: Hauptarten der Bodennutzung und landwirtschaftlich genutzte Fläche in Deutschland 1883 bis 2001.

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Studientitel:

Hauptarten der Bodennutzung und landwirtschaftlich genutzte Fläche in Deutschland 1883 bis 2001.

Autor:

Statistisches Reichsamt; Statistisches Bundesamt

Beschreibung:

Die vorliegende Studie fasst ausgewählte Ergebnisse der Hauptarten der Bodennutzung und der landwirtschaftlichen Bodennutzung zusammen. Die gesamte Wirtschaftsfläche wird u.a.

grob gegliedert in „Landwirtschaftlich genutzte Fläche“, „Waldflächen, Forsten und Holzungen“, „Unkultivierte Moorflächen, Öd- und Unland“, „Gebäude- und Freiflächen“,

„Industrieflächen“, „Verkehrsflächen (Straßen, Eisenbahnen, Luftverkehr)“, „Wasserfläche“, Park- und Grünanlagen, Ziergärten, Friedhöfe“ und „Sport-, Flug-, und Militärübungsplätze“.

Die landwirtschaftlich genutzte Fläche wird nach den Hauptkulturarten „Ackerland“,

„Gartenland“, „Obstanlagen“, „Baumschulen“, „Dauergrünland“, „Rebland“, „Korbweiden-, Pappelanlagen, Weihnachtsbaumkulturen“ gegliedert. Die Bodennutzung für den Ackerbau unterscheidet den Anbau von Hauptfeldfrüchten: Getreide, Hülsenfrüchte, Hackfrüchte, Gemüse, Handelsgewächse und Futterpflanzen.

Die landwirtschaftlichen Betriebszählungen begannen im Jahre 1882. Die Erhebungen der Jahre 1882 und 1895 beschränkten sich vornehmlich auf den Nachweis von Flächen, Besitzverhältnissen, Hauptkulturarten und Viehbeständen. Die landwirtschaftliche Nutzung wurde einheitlich erstmals 1878 – zunächst in großen Zeitabständen – im Rahmen einer allgemeinen Bodennutzungserhebung festgestellt. Später wurden dann jährlich im Rahmen der Anbauflächenerhebungen die Nutzungs- und Kulturarten der landwirtschaftlichen Nutzfläche und ab 1930 jährlich die gesamte Bodennutzung ermittelt. Die Erntestatistik (Feststellung der Hektarerträge) wurde gleichzeitig eingeführt.

Bei den Bodennutzungserhebungen wurde bis 1937 das Belegenheitsverfahren (Nachweis der Kultur- und Fruchtarten nach der Belegenheit in den einzelnen Gemeinden) angewandt und ab 1938 zum Betriebsprinzip übergegangen (Nachweis der Fläche des Gesamtbetriebes ohne Rücksicht darauf, in welcher Gemeinde die Flächen liegen).

In der Bundesrepublik Deutschland zählen zu den landwirtschaftlichen Erzeugungsstatistiken diejenigen Erhebungen, mit deren Hilfe entweder unmittelbar die landwirtschaftliche

Produktion an pflanzlichen oder tierischen Erzeugnissen festgestellt oder mittelbar errechnet werden kann. Eine der wesentlichen Erhebungen auf dem Sektor der Land- und

Forstwirtschaft ist die jährliche Bodennutzungserhebung mit ihren verschiedenen

Einzelerhebungen. In der Bodennutzungshaupterhebung, die den Anbau auf dem Ackerland erfasst, werden die zur Errechnung Ernten benötigten landwirtschaftlich genutzten Flächen nach Kultur- und Fruchtarten ermittelt. Die Bodennutzungshaupterhebung erfolgte bis 1956 total. Nach dem „Gesetz über Bodennutzung- und Ernteerhebung“ vom 23. Juni 1964 sind Total- und Repräsentativerhebungen für bestimmte Jahre vorgeschrieben worden. Die

Bodennutzungshaupterhebung wird jedes dritte Jahr – beginnend 1965 – total, in den übrigen Jahren repräsentativ durchgeführt.

Die jährliche Bodennutzungsvorerhebung diente bis einschließlich 1978 dazu, die gesamte Wirtschaftsfläche nach Nutzungsarten auch nichtlandwirtschaftlicher Art zu untergliedern.

Die Hauptnutzungs- und Kulturarten im Rahmen der Bodennutzungsvorerhebung wurden in werden jährlich total erfasst. Das im August 1978 in Kraft getretene neue Gesetz über Bodennutzungs- und Ernteerhebungen führte zum Wegfall der Bodennutzungsvorerhebung und bestimmte untere Abgrenzungen bei der Bodennutzungshaupterhebung.

(2)

Ab 1979 ist die Feststellung der Bodennutzung unterteilt in eine für die Errechnung der Ernten bestimmte Erhebung der landwirtschaftlich genutzten Flächen

(Bodennutzungshaupterhebung) und eine allgemeine Flächenerhebung. Im Gegensatz zu früher (bis einschl. 1978) erfasst die Bodennutzungshaupterhebung nur noch die Flächen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Die Flächenerhebung dagegen bezieht sich auf sämtliche Flächen. Sie basiert auf einer Auswertung des Liegenschaftskatasters, ihre Untergliederung erfolgt nach Kategorien des Katasterwesens. Mit der Einführung der Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung im Jahr 1979 ist die frühere

Bodennutzungsvorerhebung weggefallen. Die Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung dient der Bestandsaufnahme der zum Stichtag vorliegenden Verhältnisse der Bodennutzung in der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber der in erster Linie an agrarstatistischen Fragestellungen orientierten und seit 1950 durchgeführten

Bodennutzungsvorerhebung stellt die Flächenerhebung eine Verbesserung der Datenqualität dar. Damit war aber auch ein gewisser Bruch in den statistischen Reihen verbunden, so dass die Bodennutzungsergebnisse ab 1979 nur noch mit Einschränkungen mit den Ergebnissen der Jahre vor 1978 vergleichbar sind. Die Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung wird ab 1981 alle vier Jahre wiederholt. Seit 1993 liegen vergleichbare Daten zur Bodennutzung für Deutschland vor.

Sachliche Gliederung der Datentabellen in HISTAT:

1. Wirtschaftsfläche nach Hauptnutzungsarten, Deutsches Reich (1883-1939);

2. Wirtschaftsfläche nach Hauptnutzungsarten, Deutsches Reich, Früheres Bundesgebiet (1883-1989);

3a. Gesamtfläche nach Nutzungsarten, Früheres Bundesgebiet (1938-1978);

3b. Gesamtfläche nach Nutzungsarten, Früheres Bundesgebiet, Deutschland (1979-2001);

4. Landwirtschaftlich genutzte Fläche, Ackerland, Hauptfruchtgruppen, Früheres Bundesgebiet, Deutschland (1950-2001).

Veröffentlichung:

Siehe die unter ‚Quelle’ in den Datentabellen aufgeführten Primärquellen (Veröffentlichungen des Statistischen Reichsamtes bzw. des Statistischen Bundesamtes zur Land- und

Forstwirtschaft, Fischerei).

Untersuchungsgebiet(e):

Deutsches Reich; Bundesrepublik Deutschland; Deutschland.

1873 bis 1937: Deutsches Reich, in den jeweiligen Grenzen;

1938/39: Gebietsstand 31.12.1937.

Ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Früheres Bundesgebiet nach dem Gebietsstand bis zum 3.10.1990;

- 1938 bis 1958: Ohne Saarland und Berlin (West); ab 1959: Einschl. Saarland und Berlin (West).

- 1938, 1939, 1949: Bundesgebiet ohne Saarland und Berlin (West); ab 1950: Bundesgebiet einschließlich Saarland und Berlin (West).

Ab 1991: Deutschland insgesamt (nach dem Gebietsstand seit dem 3.10.1990).

Quellen (-typen):

Veröffentlichte Daten der amtlichen Statistik: Statistisches Reichsamt, Berlin; Statistisches Bundesamt Wiesbaden.

(3)

ZA-Studiennummer:

8309

Datum der Archivierung:

Juni 2008

Datum der Bearbeitung:

Juni 2008

Bearbeiter im ZA:

Alexander Todorov/Jürgen Sensch

Fundort (=Quellenverzeichnis):

Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1972: Bevölkerung und Wirtschaft 1872 – 1972.

Stuttgart/Mainz: Kohlhammer, S. 160f.

Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), versch. Jg. 1957 bis 2002: Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland, 1957 bis 2001. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer bzw.

Stuttgart: Metzler-Poeschel.

Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), versch. Jg.: Lange Reihen zur

Wirtschaftsentwicklung 1973, 1980, 1982, 1984, 1988, 1996, 1998. Stuttgart/Mainz:

Kohlhammer bzw. Stuttgart: Metzler-Poeschel.

Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1955 bis 1972: Agrarstatistische

Arbeitsunterlagen. Wirtschaftsjahr 1955/56 bis Wirtschaftsjahr 1971/72. Wiesbaden.

Eigendruck.

Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1973 bis 1976: Fachserie B, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei. Reihe 6, Ausgewählte Zahlen für die Agrarwirtschaft.

Wirtschaftsjahr 1972/73 bis 1975. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.

Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1977 bis 1990: Fachserie 3, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei. Reihe 1, Ausgewählte Zahlen für die Agrarwirtschaft 1976 bis 1989. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.

Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1991 bis 2002: Fachserie 3, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei. Reihe 1, Ausgewählte Zahlen für die Agrarwirtschaft 1990 bis 2001. Stuttgart: Metzler-Poeschel.

Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1962 bis 1976: Fachserie B, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei. Reihe 1, Bodennutzung und Ernte. 1, Bodennutzung 1962 bis 1976. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.

Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1979: Fachserie 3, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei. Reihe 3, Pflanzliche Erzeugung. 1, Bodennutzung 1978. Stuttgart/Mainz:

Kohlhammer.

Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1980 bis 1986: Fachserie 3, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei. Reihe 3, Bodennutzung und pflanzliche Erzeugung. 1,

Bodennutzung. 2, Landwirtschaftlich genutzte Flächen 1979 bis 1985. Stuttgart: Metzler- Poeschel.

(4)

Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1979: Fachserie 3, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei. Reihe 3.1, Bodennutzung 1978. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer.

Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1981 bis 1990: Fachserie 3, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei. Reihe 3.1.1, Bodennutzung 1980 bis 1989 – Gliederung der Gesamtflächen. Stuttgart/Mainz: Kohlhammer bzw. Stuttgart: Metzler-Poeschel.

Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1990 bis 2002: Fachserie 3, Land- und

Forstwirtschaft, Fischerei. Reihe 5.1, Bodenfläche nach Art der tatsächlichen Nutzung 1989 bis 2001. Stuttgart: Metzler-Poeschel.

(Dieser Bericht informiert im vierteljährlichen Abstand bis zur Kreisebene über die tatsächliche Nutzung der Bodenfläche. Datengrundlage sind die Liegenschaftskataster).

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Anmerkungen:

„Die Anfänge einer laufenden Statistik der landwirtschaftlichen Produktion gehen auf

Vorschläge der Kommission zur weiteren Ausbildung der Statistik des Zollvereins zurück, die sich auf die Bodennutzung, die Ernteerträge und die Viehhaltung bezogen. In den „Motiven“

(Statistik des Deutschen Reiches, Band I, S. 116) heißt es u.a.: „Erzeugung, Absatz und Konsumtion der landwirtschaftlichen Produkte gehören zu den notwendigen Gegenständen der volkswirtschaftlichen Erkenntnis … Wenn deshalb die Landwirtschaft nach der Kraft und Leistungsfähigkeit, die sie für Staat und Gemeinwohl entwickelt, mit vollem Recht

vorsorgliche Förderung ihrer Interessen und Verkehrsbedürfnisse fordert, welche allein auf richtiger, beweisfähiger Erkenntnis der tatsächlichen Zustände fußen kann, so diese

Erkenntnis nur durch eine bei den anderen Gewerben weniger notwendige, sehr mannigfache Durchdringung der Verhältnisse zu erreichen“.

Art und Umfang der Bodennutzung (des gesamten land- und forstwirtschaftlichen Grund und Bodens) sind erstmals 1878 und dann 1883, 1893, 1900 und 1913 festgestellt worden. Der ab 1893 vorgesehene 10-jährige Turnus wurde nicht genau eingehalten, da wegen der

Handelsvertragsverhandlungen die Zählung auf das Jahr 1900 vorverlegt wurde. Erst 1913 wurde wieder im vorgesehenen Turnus gezählt. Inzwischen hatte aber die Landwirtschaftliche Betriebzählung von 1907 weitere Informationen über die Bodennutzung gebracht.

Die Kommission hat von Anfang an jährliche Ermittlungen des Ernteertrags vorgesehen, wobei die erforderlichen Daten über die Anbauflächen aus den Bodennutzungserhebungen fortgeschätzt werden sollten. Die erste gleichmäßige Ermittlung der Ernteerträge fand 1878 statt, für das die Anbauflächen bekannt waren. In der Folgezeit gingen die Bemühungen dahin, die Schätzungen über die Anbauerhebungen zu ersetzen, was jedoch erst allmählich und in Etappen gelang (1892, seit 1899 jährlich, 1904 verbessert). Die

Saatenstandsberichterstattung und vorläufige Ernteschätzungen wurden 1893 eingeführt und später verbessert …Der erste Weltkrieg brachte zeitbedingt eine Reihe von

Vorratserhebungen, vor allem für Getreide und Mehl, Kartoffeln, Heu und Stroh“

(Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1972: Bevölkerung und Wirtschaft 1872 – 1972.

Stuttgart/Mainz: Kohlhammer, S. 21f).

Bei den Bodennutzungserhebungen wurde bis 1937 das Belegenheitsverfahren (Nachweis der Kultur- und Fruchtarten nach der Belegenheit in einzelnen Gemeinden) angewandt und ab 1938 zum Betriebsprinzip (Nachweis der Fläche des Gesamtbetriebes ohne Rücksicht darauf, in welcher Gemeinde die Flächen liegen) übergegangen. Die Wirtschaftsfläche und ihre Gliederung nach Hauptnutzungs-, Kultur- und Fruchtarten wurde in der Nachkriegszeit in den Jahren 1949, 1952, 1954 bis 1957, 1960, 1965 und 1968 repräsentativ nachgeprüft und

jährlich bis 1967 aufgrund der festgestellten Auskunftsfehler durch Zu- und Abschläge berichtigt. Ab 1968 konnte aufgrund der geringen Auskunftsfehler auf eine Berichtigung verzichtet werden. Die Bodennutzungserhebung erfolgte 1956 total. Seit 1957 werden die Anbauflächen des Ackerlandes in mehrjährigen Abständen total und in den Zwischenjahren repräsentativ ermittelt. Die übrigen Flächen werden ebenfalls in größeren Abständen total, in den Zwischenjahren durch Fortschreibung ermittelt.

In dem Zeitraum 1964 bis 1978 wurden die Erhebungen über die Bodennutzung nach dem

„Gesetz über Bodennutzungs- und Ernteerhebung“ vom 23. Juni 1964, einer ergänzenden Verordnung über die Bodennutzungsvorerhebung vom 11.6.1969 und durch das „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Bodennutzungs- und Ernteerhebung“ vom 23. Dezember 1970, durchgeführt. Durch dieses Gesetz sind Total- und Repräsentativerhebungen für bestimmte Jahre vorgeschrieben worden. Danach werden die Hauptnutzungs- und Kulturarten im Rahmen der Bodennutzungsvorerhebung jährlich total erfasst. Die

Bodennutzungshaupterhebung, die den Anbau auf dem Ackerland erfasst, wird jedes dritte Jahr – beginnend 1965 – total, in den übrigen Jahren repräsentativ durchgeführt.

(6)

Mit dem 2. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Bodennutzungs- und Ernterhebung vom 11. August 1978 (BGB1. I S. 1369) wurde die rechtliche Voraussetzung geschaffen, eine Flächenerhebung als selbständigen im Rahmen der Bodennutzungserhebung durchzuführen.

Mit der Einführung der Flächenstatistik ist die frühere Bodennutzungsvorerhebung weggefallen. Nach dem neuen Bodennutzungsgesetz waren die Bodenflächen nach ihrer tatsächlichen Nutzungsart erstmals 1979 erhoben worden. Die nächste Erhebung folgte 1981 und in der Folge im vierjährigen Abstand. In der Erhebung der Bodenflächen werden die Gesamtflächen nach Nutzungsarten auch nichtlandwirtschaftlicher Art entsprechend den Kategorien des Katasterwesens untergliedert.

(I) Bodennutzungserhebung

Eine wichtige Erhebung ist die jährliche Bodennutzungserhebung mit ihren verschiedenen Einzelerhebungen. Hier nimmt die Erhebung der Bodenflächen (Bodennutzungserhebung) eine Sonderstellung ein. Mit ihrer Hilfe werden zum einen die pflanzlichen

Erzeugungsgrundlagen (Anbauflächen der einzelnen Kultur- und Fruchtarten) ermittelt, zum anderen dient sie dazu, die Gesamtfläche nach Nutzungsarten auch nichtlandwirtschaftlicher zu untergliedern. Ergänzt wird die Bodennutzungsstatistik durch Einzelerhebungen

bestimmter Sonderkulturen (der Anbau von Gemüse und Erdbeeren sowie die

Pflanzenbestände in Baumschulen. In der Bodennutzungshaupterhebung werden jährlich die zur Errechnung der Ernten benötigten landwirtschaftlich genutzten Flächen nach Kultur- und Fruchtarten ermittelt.

Die Bodennutzungserhebungen sind nach dem zweiten Weltkrieg wieder jährlich im alten Umfang eingeführt. Sie war eine vorwiegend landwirtschaftlichen Zwecken dienende

Statistik. Entsprechend dieser primären Aufgabe wurden in dieser Statistik die Merkmale für die landwirtschaftliche Nutzung tief gegliedert. Die Nutzungsarten im Siedlungsbereich wurden hingegen nur grob differenziert. Vor allem aber basierte diese Statistik nicht auf dem Belegenheitsprinzip, sondern dem Betriebsprinzip mit den damit verbundenen regionalen Verzerrungen. Die Bodennutzungsvorerhebung erlaubte somit zwar, die Entwicklung der Siedlungsfläche in groben Umrissen für das Bundesgebiet insgesamt zu verfolgen, zur Beobachtung einzelner Nutzungen auf Gemeindeebene war sie jedoch nicht geeignet.

Die Bodennutzungserhebungen wurden im Jahr 1964 gesetzlich verankert („Gesetz über Bodennutzungs- und Ernteerhebung“). Es blieb bis 1978 bei einer Vorerhebung, mit der die volle Erfassung der Betriebsflächen nach Hauptnutzungsarten gesichert wurde. Die

Hauptnutzungs- und Kulturarten wurden dabei im Rahmen der Bodennutzungsvorerhebung jährlich total erfasst. Die Bodenutzungshaupterhebung, die den Anbau auf dem Ackerland erfasst, wurden jedes dritte Jahr – beginnend 1965 – total, in den übrigen Jahren repräsentativ durchgeführt.

Die Bodennutzungserhebung fand 1978 wie in jedem Jahr total statt, die

Bodennutzungshaupterhebung hingegen turnusgemäß als Stichprobenerhebung mit einem Auswahlsatz von rd. 10% der Auskunftspflichtigen. Die Ergebnisse der

Bodennutzungserhebungen 1978 waren die letzten, die in der bisherigen unveränderten Darstellungsweise veröffentlicht wurden. Das im August 1978 in Kraft getretene neue Gesetz über Bodennutzungs- und Ernteerhebungen sieht u.a. den Wegfall der

Bodennutzungsvorerhebung und bestimmte untere Abgrenzungen bei der

Bodennutzungshaupterhebung vor. Die Flächenerhebung besteht aus der Erhebung der Bodenflächen nach Art der tatsächlichen Nutzung sowie aus der Erhebung der Bodenflächen nach der in einem Flächennutzungsplan dargestellten Art der (geplanten) Nutzung. Mit der Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung erfolgt eine Bestandsaufnahme der zum Stichtag vorliegenden Verhältnisse der Bodennutzung in der Bundesrepublik Deutschland.

Die Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung wurde im früheren Bundesgebiet

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1979 eingeführt und danach ab 1981 alle vier Jahre wiederholt. In den neuen Ländern und Berlin-Ost erfolgte sie erstmals 1993. Damit liegen seit 1993 vergleichbare Daten zur

Bodennutzung für das vereinte Deutschland vor. Stichtag der Erhebung ist der 31. Dezember des jeweiligen Vorjahres. Sie basiert auf einer Auswertung des Liegenschaftskatasters.

Gegenüber der in erster Linie an agrarstatistischen Fragestellungen orientierten und seit 1950 durchgeführten Bodennutzungsvorerhebung stellt die Flächenerhebung eine Verbesserung bezüglich der Datenqualität und -differenziertheit dar. Im Gegensatz zur Vorläuferstatistik (Bodennutzungsvorerhebung), die auf einer Betriebsbefragung basierte und der Nachweis der Bodenflächen am Ort des Betriebssitzes erfolgte (Betriebsprinzip), werden bei der

Flächenerhebung alle Flächennutzungen der Gemeinden zugerechnet, in der sie gelegen sind (Belegenheitsprinzip).

Erhebungsmerkmale sind die Bodenflächen nach Art der tatsächlichen Nutzung. Für die statistische Auswertung im Rahmen der Flächenerhebung werden die zu jedem Flurstück im Liegenschaftskataster gespeicherten Informationen über die Flurstücksfläche sowie über die Art der „vorherrschenden“ Nutzung abgefragt. Basis einer bundesweit verbindlichen

Bodennutzungsartenklassifikation bildet das „Verzeichnis der flächenbezogenen Nutzungsarten im Liegenschaftskataster und ihrer Begriffsbestimmungen“ (AdV -

Nutzungsartenverzeichnis), das von der Agrargemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland herausgegeben wurde. Dieses

Nutzungsartenverzeichnis unterscheidet ca. 200 Bodennutzungsarten. Zusätzlich zu den AdV - Nutzungsartenverzeichnis wird mit der Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung die Summenposition „Siedlungs- und Verkehrsfläche“ als besonders interessierende

Flächenkategorie ausgewiesen. Sie umfasst die Summe der Nutzungsarten Gebäude- und Freifläche, Betriebsfläche, Erholungsfläche, Verkehrsfläche sowie Friedhof.

Mit der Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung trat auch ein Bruch in vielen statistischen Reihen auf, die Bodennutzungsergebnisse von 1978 waren die damit letzten, die in den Einzelreihen insgesamt mit den Vorjahren vergleichbar waren.

Seit 1979 werden durch die Bodennutzungshaupterhebung im Interesse einer einheitlichen Abgrenzung in der Europäischen Gemeinschaft die Flächen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe erst ab 1 ha Betriebsfläche, unterhalb dieser Grenze nur Flächen von Betrieben mit bestimmten Mindesterzeugungseinheiten sowie sonstige Flächen mit Verkaufsanbau, erfasst.

Die bis einschl. 1978 durchgeführte Zuschätzung der übrigen Flächen durch die Gemeinden entfiel.

Begriffsbestimmungen der bei der Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung ausgewiesenen Nutzungsartengruppen sind in dem beigefügten PDF – Dokument tabellarisch zusammengefasst.

(II) Anmerkungen zu den einzelnen Tabellen

Tabelle 2, Wirtschaftsfläche nach Hauptnutzungsarten, Deutsches Reich, Früheres Bundesgebiet (1883-1989):

„- Wirtschaftsfläche = Gesamtfläche aller im Gebiet ansässigen land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe, soweit diese nicht von auswärtigen Betrieben bewirtschaftet wird, zuzüglich der Flächen, die außerhalb der Betriebe liegen. Ohne die meisten

Küstengewässer und ohne den Bodensee.

- Landwirtschaftlich genutzte Fläche = Acker- und Gartenland, Obstanlagen, Baumschulen, wiesen, Weiden, Rebland, Korbweiden, Pappelanlagen, Weihnachtsbaumkulturen, soweit sie genutzt werden (bis 1970 wurde die landwirtschaftliche Nutzfläche, d.h. einschl. der der nicht mehr genutzten landwirtschaftlichen Flächen nachgewiesen).

- Ackerland = Flächen der landwirtschaftlichen Feldfrüchte einschl. Hopfen, Ackerwiesen, und Ackerweiden sowie von Gemüse, Erdbeeren, Blumen und sonstigen Gartengewächse im

(8)

feldmäßigen Anbau und im Erwerbsgartenbau, auch unter Glas. Auch Ackerflächen mit Obstbäumen, bei denen das Obst nur die Nebennutzung, Ackerfrüchte aber die Hauptnutzung darstellen.

- Dauergrünland = Grünflächen, die dauernd – d.h. ohne Unterbrechung durch andere Kulturen – zur Futter- oder Streugewinnung bestimmt sind. Auch Grünlandfläche mit Obstbäumen, bei denen das Obst nur die Nebennutzung, das Gras oder Heu aber die Hauptnutzung darstellt“.

(Statistisches Bundesamt Wiesbaden (Hrsg.), 1972: Bevölkerung und Wirtschaft 1872 – 1972.

Stuttgart/Mainz: Kohlhammer, S. 150).

Tabelle 3a, Gesamtfläche nach Nutzungsarten, Früheres Bundesgebiet (1960-1978):

- Die „Wirtschaftfläche“ umfasst die Gesamtfläche der Bundesrepublik Deutschland ohne die meisten Küstengewässer und ohne den Bodensee sowie ohne die von ausländischen Betrieben bewirtschafteten Inlandsflächen aber einschließlich der von inländischen Betrieben

bewirtschafteten Auslandsflächen.

- Die „Landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF)“ umfasst folgende Nutzungsarten: Ackerland, Gartenland (Haus- und Nutzgärten), Obstanlagen, Baumschulen, Dauergrünland (Wiesen, Mähweiden, Weiden mit Almen - ohne Hutungen -, Hutungen, Streuwiesen), Rebland (in Ertrag stehende Rebflächen, nicht in Ertrag stehende Rebflächen), Korbweiden,

Pappelanlagen, Weihnachtsbaumkulturen außerhalb des Waldes. Ohne nicht genutzte Äcker, wiesen, Weiden, Obstanlagen, Rebland und ohne reine Ziergärten, Park- und Rasenflächen.

Der bis 1970 in der amtlichen Statistik verwendete Begriff „Landwirtschaftliche Nutzfläche (LN)“ umfasste auch die nicht mehr genutzten landwirtschaftlichen Flächen, die privaten Ziergärten, Parkanlagen und Rasenflächen, dagegen nicht die Pappelanlagen und

Weihnachtsbaumkulturen.

- Die „Übrigen Fläche“ umfasst: nicht mehr genutzte landwirtschaftliche Fläche (Fläche die aus sozialen, wirtschaftlichen oder anderen Gründen brachliegen (Sozialbrache), Öd- und Unland, unkultivierte Moorflächen, Wald, Gewässer, Gebäude- und Hofflächen, Straßen, Wege, Eisenbahnen, Park- und Grünanlagen, Ziergärten, Friedhöfe, Sport-, Flug- und Militärübungsplätze.

Die Ergebnisse der Bodennutzungserhebungen 1978 waren die letzten, die in der bisherigen unveränderten Darstellungsweise veröffentlicht wurden.

Zu ausgewählten Definitionen siehe auch das beigefügte PDF – Dokument.

Tabelle 3b, Gesamtfläche nach Nutzungsarten, Früheres Bundesgebiet, Deutschland (1979- 2001):

Das im August 1978 in Kraft getretene neue Gesetz über Bodennutzungs- und

Ernteerhebungen sieht u.a. den Wegfall der Bodennutzungsvorerhebung und bestimmte untere Abgrenzungen bei der Bodennutzungshaupterhebung vor. Damit trat auch ein Bruch in vielen statistischen Reihen auf, die Bodennutzungsergebnisse von 1978 waren die letzten, die mit den Vorjahren insgesamt vergleichbar waren.

Basis einer bundesweit verbindlichen Bodennutzungsartenklassifikation bildet das

„Verzeichnis der flächenbezogenen Nutzungsarten im Liegenschaftskataster und ihrer Begriffsbestimmungen“ (AdV - Nutzungsartenverzeichnis), das von der Agrargemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland herausgegeben wurde. Dieses Nutzungsartenverzeichnis unterscheidet folgende acht Nutzungsrtengruppen:

- Gebäude- und Freifläche, - Betriebsfläche,

- Erholungsfläche,

(9)

- Verkehrsfläche, - Landwirtschaftsfläche, - Waldfläche,

- Wasserfläche,

- Flächen anderer Nutzung.

(Erläuterungen zur Begriffsbestimmung der Nutzungsartengruppen siehe das beigefügte PDF - Dokument).

Zusätzlich zu den im AdV – Nutzungsartenverzeichnis nachgewiesenen Bodennutzungsarten wird mit der Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung die Summenposition „ Siedlungs- und Verkehrsfläche“ als besonders interessierende Flächenkategorie ermittelt. Sie umfasst die summe der Nutzungsarten Gebäude- und Freifläche, Betriebsfläche,

Erholungsfläche, Verkehrsfläche sowie Friedhof. Dabei handelt es sich um heterogene Nutzungsarten, die durch eine überwiegend siedlungswirtschaftliche Nutzung bzw. durch unmittelbar siedlungswirtschaftlichen Zwecken dienende Ergänzungsfunktionen

gekennzeichnet sind.

Die Gesamtfläche umfasst die Fläche des Bundesgebietes bis zur sogenannten Küstenlinie – das ist die Grenze zwischen Meer und Festland bei einem mittleren Wasserstand –

einschließlich der Binnengewässer aber ohne den Bodensee.

Tabelle 4, Landwirtschaftlich genutzte Fläche, Ackerland, Hauptfruchtgruppen, Früheres Bundesgebiet, Deutschland (1950-2001):

Ackerland: Flächen der landwirtschaftlichen Feldfrüchte einschließlich Hopfen, Grasanbau (zum Abmähen oder Abweiden) sowie Gemüse, Erdbeeren, Blumen, und sonstige

Gartengewächse im feldmäßigen Anbau und im Erwerbsgartenbau, auch unter Glas. Auch Ackerflächen mit Obstbäumen, bei denen das Obst nur der Nebennutzung, Ackerfrüchte aber die Hauptnutzung darstellt sowie Schwarzbrache und vorübergehend stillgelegte

Ackerflächen.

Nicht zum Ackerland rechnen die Ackerflächen mit Obstbäumen, bei denen das Obst die Hauptnutzung darstellt sowie Ackerflächen, die aus sozialen, wirtschaftlichen oder anderen Gründen brachliegen.

Der Anbau auf dem Ackerland umfasst als Hauptfeldfrüchte:

- Getreide (Brotgetreide, Futter- und Industriegetreide, Körnermais);

- Hülsenfrüchte (Speiseerbsen und Speisebohnen, Ackerbohnen, Futtererbsen, Wicken, Süßlupinen, Hülsenfruchtgemenge, und Mischfrucht u.a. sowie Hirse und Buchweizen);

- Gemüse (Gemüse ohne Samenbau, Spargel, Erdbeeren, Blumen und Zierpflanzen ohne Samenbau, alle anderen Gartengewächse);

- Hackfrüchte (Kartoffeln, Zuckerrüben, Futterrüben, alle anderen Hackfrüchte wie Futtermöhren, Futterkohl u.ä.),

- Handelsgewächse (Ölfrüchte, wie Raps, Althopfen, Junghopfen, Tabak, Rüben und Gräser zur Samengewinnung, alle anderen Handelsgewächse wie Körnersonnenblumen, Mohn-, Heil- und Gewürzpflanzen, Flachs, Hanf, Körnersenf u.ä.);

- Futterpflanzen (Klee, Kleegras, Luzerne, Ackerwiesen, Ackerweiden, Grünmais, Silomais, alle anderen Futterpflanzen wie Serradella, Esparsette, und Süßlupinen).

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Verzeichnis der Tabellen in HISTAT:

1. Wirtschaftsfläche nach Hauptnutzungsarten, Deutsches Reich (1883-1939)

2. Wirtschaftsfläche nach Hauptnutzungsarten, Deutsches Reich, Früheres Bundesgebiet (1883-1989)

3a. Gesamtfläche nach Nutzungsarten, Früheres Bundesgebiet (1938-1978)

3b. Gesamtfläche nach Nutzungsarten, Früheres Bundesgebiet, Deutschland (1979-2001) 4. Landwirtschaftlich genutzte Fläche, Ackerland, Hauptfruchtgruppen, Früheres

Bundesgebiet, Deutschland (1950-2001)

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