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Archiv "Förderung der zuwendungsintensiven Medizin" (02.04.1986)

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Academic year: 2022

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Die Erneuerung der kassenärzt- lichen Gebührenordnung wird ein wichtiger Beitrag der gemeinsa- men Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen zur anstehen- den Strukturreform in der gesetzli- chen Krankenversicherung sein.

Dabei lassen sie sich von den Zie- len leiten, das gesamte Leistungs- verzeichnis zu straffen und seine Handhabung für den Kassenarzt zu vereinfachen. Weiter sollen me- dizinisch nicht vertretbaren Men- genentwicklungen über die Ge- bührenordnung entgegengewirkt sowie Ungleichgewichte im Ertrag von Gebührenordnungsziffern ko- stenneutral korrigiert und insge- samt die zuwendungsintensiven Leistungen gefördert werden.

Gerade die Förderung der zuwen- dungsintensiven Medizin im Sinne der Erweiterung und besseren Be- wertung der ärztlichen Grundlei- stungen, wie Beratungen und Un- tersuchungen, — ein gesundheits- politisches Vorhaben, dem ein breiter gesellschaftlicher Konsens zugrunde liegt — hat zur Voraus- setzung, die Errechnung der kas- senärztlichen Gesamtvergütung losgelöst vom Bewertungsmaß- stab vorzunehmen. Für den ge- planten zweijährigen Zeitraum der Überarbeitung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes sollen des- halb die Ausgaben der Kranken- kassen für ambulante ärztliche Be- handlung als Pauschale entrichtet werden. Die Weiterentwicklung der Pauschale erfolgt im Verhält- nis 1:1 zum Grundlohnanstieg.

Dies ist für uns Kassenärzte ein er- neutes großes Zugeständnis in Richtung der auch von uns für wünschenswert, ja notwendig er- achteten Stabilisierung der Bei- tragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Damit geht nicht nur die Mengenentwicklung pro Fall, sondern auch das gesam-

te Morbiditätsrisiko zu unseren Lasten. Dies kann kein Dauer-, al- lenfalls ein vorübergehender Zu- stand sein. Die akute Grippewelle in unserem Lande zeigt, welche Probleme entstehen können. Ein kräftezehrender Einsatz des Arz- tes rund um die Uhr wird mit deut- lich sinkendem Honorar pro Lei- stung bestraft. Dies kann auch nicht im Interesse unserer Ver- tragspartner liegen. Darüber müs- sen wir mit ihnen sprechen.

Des weiteren trägt die global am Grundlohnzuwachs ausgerichtete Weiterentwicklung der kassen- ärztlichen Gesamtvergütung we- der dem medizinischen Fortschritt noch der demographischen Ent- wicklung und damit der Patienten- struktur noch dem sich ändernden Krankheitsspektrum Rechnung.

Und schließlich ist es uns unmög- lich, das Risiko der ständig über- proportional steigenden Kassen- arztzahl zu tragen. Trotz Verlänge- rung der kassenärztlichen Vorbe- reitungszeit von 6 auf 18 Monate haben sich im letzten Jahr 6 Pro- zent neue Kassenärzte niederge- lassen. Nur weil die Zahl der aus- scheidenden Kassenärzte noch einmal angestiegen ist, betrug der Nettozugang lediglich 2,4 Prozent.

Und dennoch lag (entsprechend der Übersicht in einem vom Bun- desarbeitsminister versandten Ta- bellensatz) die Umsatzsteigerung je Kassenarztpraxis bei lediglich 0,5 Prozent. Bei rund 53 Prozent durchschnittlichem Kostenanteil und einer Inflationsrate von 2 Pro- zent sind also die Einkommen der Kassenärzte im Schnitt nicht nur real, sondern effektiv gesunken.

Die hohen Arztzahlzugänge berei- ten uns aber nicht nur aus wirt- schaftlicher sondern auch aus qualitativer Sicht Sorge. Ich möch- te an dieser Stelle zuerst dem Bun-

desarbeitsminister noch einmal Dank sagen für seine Initiative, durch eine neue Bedarfsplanung Entlastungsmöglichkeiten für kostentreibende Ü berverso r- g u ng ssi tu at i on e n durch eine be- darfsgerechtere Verteilung bei gleichzeitiger Stärkung der haus- ärztlichen Versorgung zu schaf- fen. Allerdings möchte ich beto- nen, daß bekanntgewordene Vor- schläge zur Weiterentwicklung des Referentenentwurfs, die von anderen Bundesressorts ange- führte verfassungsrechtliche Be- denken entkräften sollen, von uns nicht mitgetragen werden können.

Dies gilt um so mehr, als der Ge- danke einer besonderen Qualifika- tion für den zukünftigen Kassen- arzt in dem Referentenentwurf nicht aufgegriffen ist.

Die besondere Qualifikation für den Kassenarzt ergibt sich für mich aus der Anforderung, einer angemessenen und wirtschaft- lichen Versorgung gerecht zu wer- den. Dazu gehören gerade auch im Rahmen der hausärztlichen Versorgung die Berücksichtigung des sozialen Umfeldes des Patien- ten, die Besonderheiten in der Be- handlung und Führung chronisch kranker älterer und psychisch ge- störter Patienten, aber auch die Verantwortung für die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebotes bei der Veranlassung weiterer Lei- stungen, wie Arzneimittelverord- nungen oder Arbeitsunfähigkeits- begutachtungen.

Ich bin absolut sicher, daß wir mit einem breiten Konsens der Öffent- lichkeit rechnen können, wenn wir im Sinne einer leistungsfähigen und zugleich wirtschaftlichen me- dizinischen Versorgung der so- zialversicherten Patienten eine be- sondere Qualifikation für die Zu- lassung zur Kassenarztpraxis for- dern. Dies wird in der vorliegen- den Vereinbarung zur grundlegen- den Reform des Einheitlichen Be- wertungsmaßstabes durch die Vertragspartner ausdrücklich be- tont, wenn sie fordern: zur Erhal- tung einer qualitativ hochwertigen kassenärztlichen Versorgung wer- den sie sich für die gesetzliche Re- gelung einer besonderen Qualifi- kation aller Kassenärzte einsetzen.

Förderung der

zuwendungsintensiven Medizin

Aus dem Statement von Prof. Dr. Siegfried Häußler bei der Konzertierten Aktion am 17. März 1986

Ausgabe A 83. Jahrgang Heft 14 vom 2. April 1986 (19) 935

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