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Archiv "Eine empirische Studie: Welche Patienten gehen zu Heilpraktikern und weshalb?" (12.03.1986)

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DEUTSCHESÄRZTEBLATT

Die immer wieder aufflackernde öffentliche Diskussion über Zweck und Nutzen von Heilpraktikern in unserem Gesund- heitswesen fand in den letzten Jahren auch im DEUTSCHEN ÄRZTEBLATT ihren Niederschlag (Hefte 44 und 50/1983; Heft 35/1984). Dadurch wird die Problematik auf einem allgemei- nen ärztlichen Forum behandelt und bleibt nicht nur speziel- len Fachzeitschriften mit kleinem Leserkreis vorbehalten; eine Entwicklung, die der großen faktischen Bedeutung alternati- ver Therapiemethoden in der Bevölkerung angemessen ist.

E

s muß verwundern, daß die un- bestreitbaren Entwicklungs- prozesse der naturwissen- schaftlich orientierten Medizin Au- ßenseitermethoden nie vollständig verdrängen konnten (1 und 2)*). Im Gegenteil: ln den letzten Jahren scheint die alternative Krankheits- behandlung in ihrer Beliebtheit noch gestiegen zu sein. Diese weit verbreitete Einstellung der Bevöl- kerung gegenüber Heilpraktikern, den institutionalisierten Vertretern alternativer Behandlungsmetho- den, mag die zögerliche Haltung der Politiker zu einer Novaliierung oder gar Aufhebung des Heilprak- tikergesetzes von 1939 erklären.

Auch läßt sich eine "Nachfrage"

vermuten, welcher die akademi- sche Medizin bislang nicht ent- sprechen konnte. Daher sind Ärzte gut beraten, wenn sie sich nicht nur wertend mit einem irrational erscheinenden Phänomen ausein- andersetzen, sondern es in seiner verwirrenden Komplexität zu er- fassen suchen. Diesem Zweck soll die vorliegende empirische Studie dienen. Sie verfolgt im deutschen Sprachraum einen grundsätzlich neuartigen Ansatz insofern, als Befürworterund Gegner der Heil- praktikerbehandlung systema- tisch hinsichtlich psychologischer Kriterien verglichen wurden. Mehrere Untersuchungen (3 und 4) konnten zeigen, daß neben an- deren Gründen auch die Unzufrie- denheit mit ärztlichen Behand- lungsweisen, welche als zu tech- nisch empfunden werden und die menschliche Sorge, wie es den

·) Die in Klammern stehenden Zittern bezie- hen sich auf das Literaturverzeichnis des Sonderdrucks.

Eine empirische Studie

Welche Patienten gehen zu

Heilpraktikern und weshalb?

Karl-Ernst Bühler, lsa Sammet, Walter Hewer

Befragten schien, vermissen las- sen, diese zu Heilpraktikern füh- ren. Andererseits gibt es aber auch eine große Gruppe von Pa- tienten, die sich allein auf die aka- demische Medizin verlassen und alternative Methoden ablehnen.

Eine differenzierte Betrachtung dieser beiden Extremgruppen könnte wertvolle Hinweise darauf geben, welche ergänzenden Maß- nahmen Ärzte bei ihrer Behand- lung vornehmen müssen, um auch den Bedürfnissen der Heilprakti- ker-Klienten gerecht zu werden. ln dem Maße, wie dies gelingt, wird auch die Problematik alternativer Therapien oder alternativer Thera- peuten an Bedeutung verlieren, zumal das Heilpraktikergesetz sei- nem Sinne nach eindeutig dem Schutz der Bevölkerung dient und dieser Funktion in der Praxis weit- gehend gerecht wurde.

THEMEN DER ZEIT

Untersuchungsgruppen

Im Juni 1983 wurden anonym mit- tels Fragebögen 168 Patienten be- fragt, die sich zu einer stationären Behandlung in einem Allgemeinen Krankenhaus in Hamburg-Harburg aufhielten und die gegenüber Heil- praktikern und deren Behand- lungsweisen unterschiedlich ein- gestellt waren. Die Unterschiede konnten mit den folgenden drei Fragen festgestellt werden:

~ Haben Sie schon einmal einen Heilpraktiker aufgesucht?

~ Werden Sie vermutlich in Zu- kunft einen Heilpraktiker aufsu- chen?

~ Ist Ihre Einstellung gegenüber Heilpraktikern positiv oder nega- tiv?

Die Zuordnung in die vier Gruppen (je Gruppe N=42) ergab sich aus den Antworten.

Gruppe 1: "Überzeugte Nicht-Heil- praktikerpatienten" (Personen, die alle Fragen negativ beantwor- teten);

Gruppe 2: "Überzeugte Heilprakti- kerpatienten" (Personen, die alle Fragen positiv beantworteten); Gruppe 3: "Potentielle Heilprakti- kerpatienten (Personen, die bisher noch nie einen Heilpraktiker auf- gesucht haben, aber es in Zukunft tun wollen und positiv eingestellt sind);

Gruppe 4: "Ehemalige Heilprakti- kerpatienten" (Personen, die frü- her ein- oder mehrmals Heilprakti- ker konsultiert haben, in Zukunft dies nicht mehr tun und gegen- über Heilpraktikern negativ einge- stellt sind).

Gruppen 2 und 3 werden im weite-

ren "Befürworter'' von Heilprakti-

kern genannt, Gruppen 1 und 4

"Gegner".

Die Gruppenzusammenstellung erfolgte nach dem Quotenverfah- ren unter Berücksichtigung von variablen, die repräsentativ für die Heilpraktikerpatienten sind und Ausgabe A 83. Jahrgang Heft 11 vom 12. März 1986 (27) 677

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Heilpraktiker

deren quantitative Ausprägung re- lativ übereinstimmend angegeben wurden (3 und 4) insbesondere hinsichtlich Alter, Geschlecht und Schulbildung. Die Einschränkung bei der Stichprobe ergibt sich aus der Fragestellung mit Blick auf Heilpraktikerpatienten. Deshalb können die Ergebnisse nur be- dingt auf die Gesamtbevölkerung übertragen werden.

Eine weitere Einschränkung der Aussagefähigkeit beruht darauf, daß nur stationär behandelte Pa- tienten befragt wurden. Da nicht erwartet werden kann, daß „Befür- worter" und „Gegner" sich zum Beispiel in unterschiedlichen Al- tersgruppen und sozialen Schich- ten in gleicher Weise verteilen, wurden die vier Untersuchungs- gruppen parallelisiert hinsichtlich Alter, Geschlecht, Bildung und ak- tuellem Gesundheitszustand.

Ergebnisse und Diskussion Nach unseren Ergebnissen unter- scheiden sich die „Befürworter"

von den „Gegnern" deutlich in der Einschätzung von Ärzten bezie- hungsweise Heilpraktikern. So wählen die „Befürworter" bei der Einschätzung von Ärzten überwie- gend diejenigen Merkmale, die auf Unglaubwürdigkeit hinweisen, während sie dazu neigen, Heil- praktiker als glaubwürdiger anzu- sehen, als dies bei den „Gegnern"

der Fall ist. Ferner schilderten sich die „Befürworter" von Heilprakti- kern als ängstlicher im Hinblick auf Erkrankungen und ärztliche Eingriffe. Somit scheint die Be- liebtheit alternativer Therapeuten vor allem in Zusammenhang zu stehen mit einem Vertrauensver- lust in die Möglichkeiten sowie in die Person des Arztes und mit fehl- ender Glaubwürdigkeit, das Arzt/

Patienten-Verhältnis betreffend.

Es ergaben sich jedoch keine Un- terschiede bezüglich der Angst vor Unterlegenheit oder der Angst vor psychischer Verletzung und psychischer Kränkung. Heilprakti-

kerbefürworter und -gegner sind in ihren Vorstellungen von einem idealen Therapeuten miteinander vergleichbar, ebenso in ihren Auf- fassungen über Ursachen von Ge- sundheit und Krankheit. Aller- dings halten Heilpraktikergegner eher Verhaltensweisen, die allge- mein als gesundheitsförderlich gelten, für nützlich zur Gesund- heitserhaltung. Dies spricht für ein ausgeprägteres Gesundheitsbe- wußtsein, das sich jedoch nicht nachweislich auch auf praktische Folgerungen auswirkt (Gesund- heitsverhalten). Dennoch ist der Schluß erlaubt, daß die Konsulta- tion eines Heilpraktikers nicht als Ausdruck für eine gesündere Le- bensweise gelten kann. Dies steht im Widerspruch zu den Angaben von „Befürwortern", die homöo- pathische Arzneien mit wenig Ne- benwirkungen bevorzugen. DerWi- derspruch läßt sich mit der These überbrücken, wonach Heilprakti- kerbefürworter die Verantwortung für ihre Gesundheit eher an einen

„gesundheitsbewußten Experten"

delegieren, der „ohne schädliche Nebenwirkungen" behandelt.

Neben der höheren Glaubwürdig- keit der Heilpraktiker sehen „Be- fürworter" grundlegende Unter- schiede zu den Ärzten in der Medi- kation (Medikamente mit Neben- wirkungen gegenüber homöopa- thischen, „unschädlichen" Arznei- en), aber auch in der Qualität der Betreuung durch den Therapeu- ten. Der Heilpraktiker nimmt sich mehr Zeit, untersucht gründlicher und kümmert sich intensiver um die Probleme der Patienten. Diese Gründe sind für Heilpraktikergeg- ner nicht ausschlaggebend. Für die Heilpraktikergegner ist die un- terschiedliche Ausbildung von Arzt und Heilpraktiker entschei- dend. Hauptsächlich mit diesem Argument begründeten diese Pa- tienten ihre Absicht, in Zukunft keinen Heilpraktiker zu konsultie- ren. Sie begründen ihre Ableh- nung damit, daß sie auf Grund des fundierten Fachwissens und auch der längeren Ausbildung des Arz- tes größeres Vertrauen in die aka- demische Medizin haben. Die „Be-

fürworter" hingegen wollen auch in Zukunft die Hilfe des Heilprakti- kers suchen, da mit diesem ein menschlich zufriedenstellenderer Kontakt zustande komme als beim Arzt (hier vor allem bei Gruppe 2:

„überzeugte Heilpraktikerpatien- ten"), und/oder weil dieser „un- schädliche Therapieverfahren"

anwendet (vor allem bei Gruppe 3:

„potentielle Heilpraktikerpatien- ten"). Offensichtlich unterschei- den sich „Befürworter" und „Geg- ner" hinsichtlich der relevanten Einschätzungsdimensionen. — Als ein weiteres wichtiges Ergebnis sei genannt, daß die Patienten der Gruppe 2 („überzeugte Heilprakti- kerpatienten") signifikant häufiger an chronischen Beschwerden lei- den und angaben, daß Ärzte ihnen bei ihrer Erkrankung nicht in der erwarteten Weise helfen konnten.

Diese fehlende Hilfe wird haupt- sächlich zurückgeführt auf Per- sönlichkeitseigenschaften und auf ungünstiges Verhalten der Ärzte, weniger jedoch auf mögliche ob- jektive Grenzen der ärztlichen Be-

handlung.

Aus den vorliegenden Ergebnis- sen lassen sich Aussagen dazu herleiten, wie Ärzte sich spezifisch um die Anliegen der Heilpraktiker- klienten annehmen sollten. Diese Bemühungen müssen sich vor al- lem auf die Verbesserung der Glaubwürdigkeit der Ärzte und der ärztlichen Behandlung richten, selbst wenn letztere, wie bei vielen chronischen Erkrankungen, nur beschränkte Hilfe anbieten kann.

Ebensowenig können die Thera- piemethoden der Heilpraktiker hier spezifische Erfolge aufwei- sen, jedoch kompensieren letztere diese Unzulänglichkeiten durch eine zufriedenstellende mensch- liche Begegnung und Beziehung.

Daher sollte es noch deutlicher ein Anliegen der Ärzte werden, das Vertrauen in die Methoden der akademischen Medizin zu erhö- hen, aber auch die menschliche Beziehung zu den Patienten wei- ter zu verbessern. Vor allem chro- nisch Kranke, bei denen — wie bei den meisten „Problempatienten"

— die medizinische Technik ihre 678 (28) Heft 11 vom 12. März 1986 83. Jahrgang Ausgabe A

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Heilpraktiker

Grenzen erfährt, müssen davon überzeugt werden, dennoch gut ärztlich versorgt zu sein. Dies dürf- te vor allem dann gelingen, wenn die Patienten die Grenzen des me- dizinisch Möglichen erkennen und ihre Erwartung einschränken, daß

— optimales Können des Arztes vorausgesetzt—alle Erkrankungen heilbar seien.

Den Omnipotenzerwartungen der Patienten, aber auch den mögli- cherweise überzogenen eigenen Ansprüchen entgegenzutreten, sollte die Aufgabe des verantwor- tungsbewußten Arztes sein. Dieser Vorschlag beschränkt sich nicht auf die technisch-apperativen Me- thoden, sondern er gilt nicht min- der auch für die medikamentöse Therapie. In diesem Zusammen- hang sei auf die patientenzentrier- te Selbsterfahrung in Balint-Grup- pen hingewiesen, die dem Arzt helfen kann, auch seinen „schwie- rigen" Patienten besser gerecht zu werden. Administrative und ge- setzliche Maßnahmen könnten sich dann als überflüssig erwei- sen, denn das Bedürfnis der Pa- tienten nach allseitiger Behand- lung würde durch die Ärzte selbst gedeckt. In diesem Sinne sind die Widersprüche der akademischen Medizin gegenüber ihren „alterna- tiven" Varianten sensible Grad- messer für eine optimale Therapie.

Voraussetzung dafür bleibt jedoch

— ganz im Sinne des Heilpraktiker- gesetzes — die Unschädlichkeit dieser Art von Gradmesser. Zum Schutz vor möglichen Schäden durch alternative Behandlungs- weisen — dies vor allem als Folge von Kompetenzüberschreitungen und damit unterlassener medizini- scher Behandlung — sind weniger der Gesetzgeber als vielmehr die Aufsichtsbehörde aufgerufen.

Anschrift für die Verfasser:

Privatdozent

Dr. med. Karl-Ernst Bühler Diplompsychologe

Institut für Psychotherapie und Medizinische Psychologie der Universität Würzburg Klinikstraße 3, 8700 Würzburg

Die Ausübung der Heilkunde erfordert, wie in jedem Beruf, gewisse Grundkenntnisse, die systematisch erworben wer- den müssen. Diese Erkenntnis führte schon 1240 zur Medizi- nalordnung Kaiser Friedrichs II., in dereinegeregelteAusbil- dung und Prüfung des Arztes festgelegt wurde (1*)). Dane- ben gab es bis ins 14. Jahrhun- dert den handwerklichen Be- ruf des Chirurgen, der eine 2- bis 4jährige Lehrzeit hatte.

Auch die Wundärzte, Bader und ähnliche Heilberufe hat- teneine geregelte Ausbildu ng, wie aus verschiedenen histori- schen Beschreibungen her- vorgeht (2, 3). Die fahrenden Heilkünstler wurden von der Obrigkeit nicht gerne gesehen und bedurften in den meisten

D

urch das Heilpraktikergesetz (HPG) vom 17. Februar 1939 sollte die Kurierfreiheit aufge- hoben werden, indem Neuzulas- sung von Heilpraktikern nicht mehr vorgesehen war. Es war nicht beabsichtigt, einen Berufs- stand von Heilbehandlern zu legi- timieren (5). Die Einschränkung im HPG, daß nur noch in besonders begründeten Ausnahmefällen eine Erlaubnis zu erteilen sei, ist durch ein Urteil des BVerwG. vom 24. Ja- nuar 1957 aufgehoben worden (6, 26). Diese Entscheidung wurde mit Art. 12 Abs. (1) des Grundge- setzes begründet: „Alle Deut- schen haben das Recht, Beruf, Ar- beitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsaus- übung kann durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes geregelt werden." Aus dem ursprünglich vorgesehenen Eliminationsgesetz ist somit ein Zulassungsgesetz ge- worden (7).

*) Die in Klammern stehenden Zahlen bezie- hen sich auf das Literaturverzeichnis des Sonderdrucks.

Sicherheit des Patienten ist nicht

vorgeschrieben

Wolfgang Schütz

Ländern einer besonderen Li- zenz. Im 16. Jahrhundert wur- de das Umherziehen durch die meisten Medizinalordnungen stark eingeschränkt (1). 1869 wurde in Preußen die Kurier- freiheit eingeführt, die dann später auf das ganze Reichs- gebiet ausgedehnt wurde (4).

Das BVerwG. ist davon ausgegan- gen, daß es einen Beruf des Heil- praktikers gibt. Durch das HPG sollte es aber diesen Beruf nicht mehr geben. Es kann keiner einen Beruf wählen, den es nicht (mehr) gibt, denn das HPG ließ ja nur noch eine Übergangslösung zu.

Dieses Urteil hat somit das mate- rielle Recht verändert.

Dem Laien ist meist nicht bekannt, daß es für den Heilpraktiker kei- nen geregelten Ausbildungsweg gibt. Nach der Durchführungsver- ordnung zum HPG sind die wich- tigsten Voraussetzungen für eine Erlaubnis:

Der Antragsteller muß über 25 Jah- re alt sein; eine abgeschlossene Volksschulbildung nachweisen;

Kenntnisse und Fähigkeiten nach- weisen, die „keine Gefahr für die Volksgesundheit bedeuten".

Hierzu hat das Hessische OVerwG.

entschieden, daß einem Antrag- steller die Zulassung versagt wer-

Das Heilpraktikergesetz ist ein Unikum

Ausgabe A 83. Jahrgang Heft 11 vom 12. März 1986 (31) 679

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