EDV IN DER PRAXIS
1. Privatliquidation Für Krankenhausärzte Für niedergelassene Ärzte 2. Praxisabrechnung Für niedergelassene Ärzte mit Quartalsabrechnung mit Prüftestat (BKV) 3. Zusatzprogramme:
Textverarbeitung und Etikettendruck
Fachspezifische Statistiken Fachspezifische Zusatz- programme
4. Angliederungsfähige Individualprogramme durch unsere Software- abteilung möglich.
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kommen von der Firma Tonacord, die sich moderner Tontechnik verschrieben hat. Es handelt sich dabei um sechs hand- liche Koffer, die staubdicht verschließbar sind. Zunächst den Video-Pflege-Koffer TM-175, dann den Audio-Pflege-Koffer TM-122, den CD-Pflege-Koffer TM-513 so- wie den 8-mm-CAMCORDER-Koffer TM-153; weiter den Comp.-Pf lege-Koffer 3,5" 8080 und den Comp.-Pflege-Koffer 5,25" 8090. Alle diese Koffer kosten 49,—
DM, nur der 8-mm-CAMCORDER-Koffer kostet 59,— DM (unverbindliche Preisem- pfehlung). Für diese Koffer, derem Äuße- ren die Arbeit eines Designers anzusehen ist, gibt es einen Fachhändlernachweis durch:
Tonacord Tontechnik Sauerstr. 13 2330 Eckernförde-Süd
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kenntnisse wissen
Computer im Beruf
Anteil der Erwerbstätigen, die etwas davon verstehen, nimmt zu.
Software für Krankenhäuser...
Programmpakete für Krankenhäuser und Pflege- heime erstellte die Darmstäd- ter Arbeitsgemeinschaft AKS Software GmbH. Die SW-Sy- steme sind darauf ausgelegt, die Patientenverwaltung im stationären und ambulanten Bereich zu unterstützen.
Weitere Einsatzgebiete sind Abrechnung, Materialwirt- schaft, Finanzbuchhaltung und Kosten-Leistungsrech- nung. Ferner bietet die AKS, ein Kooperationspartner der IBM, Programmanpassung, -erweiterung und -pflege als Softwareleistung an.
Uni Graz entwickelt
„elektronischen Gesundheitspaß"
Am Medizinisch-chemi- schen Institut der Universität Graz wurde in Zusammenar- beit mit dem Labor für Bio- analytik ein System entwik- kelt, das sämtliche medizini- schen Kenndaten eines Pa- tienten zusammenfaßt
Dieser elektronische
„Gesundheitspaß" basiert auf der Chip-Karte CP8 von Bull und soll die wichtigsten medizinischen Daten bei Be- darf schnell über einen Perso- nalcomputer abrufbar ma- chen. Die mit einem Mikro- prozessor und 8 KB-Speicher ausgestattete Chip-Karte ent- hält fünf Datenbereiche:
1. Stammdaten: Dazu zählen jene Daten, die auf der grünen Versicherungs- karte erscheinen, plus Adres- se, Beruf und Körpergröße.
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2. Notfalldaten: Darunter versteht man besonders not- wendige, weil lebenswichtige Gesundheitsdaten, wie Blut- gruppe, Allergien, Impfun- gen, Dialyse sowie die näch- sten Angehörigen bei einem Unfall.
3. „Medizinischer Le- benslauf" von der Geburt bis zur Gegenwart. Er umfaßt in Stichworten alle Krank- heiten, Unfälle, Operatio- nen, chronische Leiden und Behandlungen.
4. Die Befunderhebung speichert Zeit und Ort, wo Untersuchungen durchge- führt werden oder wurden, wo Befunde des jeweiligen Patienten liegen. Die Einzel- befunde sind dabei nicht auf der Chip-Karte gespeichert.
5. Als zukunftweisend im Hinblick auf den Übergang zur Prävention sehen die Sy- stem-Entwickler die Speiche- rung von „Vorsorgedaten":
Gewicht, Blutdruck, Blut- zucker, -fette, Alkohol, Er- nährung und Gesamtzustand.
Die Daten werden vom Arzt nach jeder Untersuchung neu eingetragen. Hier können auch Vorsorgeprogramme und Therapieanweisungen für den Patienten integriert werden.
Die Datenbereiche sind nach Angaben der Hersteller bis auf die Stammdaten mit einem Code geschützt und nur dem Karteninhaber be- ziehungsweise dem Arzt über Personalcomputer oder Bild- schirmtext zugänglich. Ähn- lich wie bei der „Bankomat- Karte" wird bei mehrmali- gem Eintippen eines unrichti- gen Codes die Information blockiert.
Ein „Brückenmedium"
Bei den Herstellern hält man die Karte für ein „Brük- kenmedium". Mit ihr sei der Sprung von der ärztlichen Tä- tigkeit in die Technik gelun- gen. Das Labor für Bioanaly- tik stellt für seine Patienten
bereits solche Chip-Karten aus, welche in Verbindung mit dem Bull-Micral-Rechner und einer Großrechenanlage verwendet werden. Eine flä- chendeckende Einführung dieses Systems wird langfri- stig erhebliche Zeitverkür- zungen beim Erstellen des medizinischen Lebenslaufs und beim Auffinden der Da- ten der jeweiligen Person bringen.
Außerdem kann man mit dieser Technologie eine ge- wisse Redundanz bei Diagno- se-Erstellungen ausschalten.
Untersuchungen müssen nicht mehrmals durchgeführt werden, sondern sind über das Speichermedium Ge- sundheitskarte „patienten- begleitend" abrufbar.
Eine solche flächendek- kende Versorgung setzt aller- dings voraus, daß jeder Arzt über einen IBM-kompatiblen Personalcomputer verfügt und daß die Chip-Karte um- fassend eingeführt wird.
Anschrift des Verfassers:
Josef Ellenrieder
Fischergasse 6, 7900 Ulm
Quellen IAB G11
Unter den Erwerbstätigen wird der Anteil derer mit EDV- Kenntnissen immer größer:
Während 1984 noch 20 Prozent der Berufstätigen über Grund- kenntnisse in der EDV verfüg- ten, werden es 1990 voraus- sichtlich 50 Prozent sein. Auch das Fach- und Spezialwissen nimmt spürbar zu, wie das In- stitut für Arbeitsmarkt- und Be- rufsforschung (IAB), Nürnberg, und die Gesellschaft für Infor- matik (GfI) mitteilen imu
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. . . und für die Arztpraxis
Wenn der Computer die tägliche Routinearbeit der Praxisverwaltung über- nimmt, bleibt mehr Zeit für die Patienten. Wir geben ei- nen Überblick über die Arzt- programme für den Personal- computer.
Durch die in den kom- menden Jahren weiter stei- genden Arztzahlen wird das Einkommen der niedergelas- senen Ärzte reduziert. So bleibt es auch den Ärzten künftig nicht erspart, sich nach Rationalisierungsmög- lichkeiten zu erkunden.
Programm-Prüfung durch KBV-Experten
Für den Personalcompu- ter gibt es inzwischen eine Reihe von Programmen für die Arztpraxis. Allerdings dürfen nur Programme, die von der EDV-Beratungsstel- le der Kassenärztlichen Bun- desvereinigung (KBV) in Köln abgenommen wurden, für die Abrechnung mit den Krankenkassen eingesetzt werden. Die Prüfung der Software bezieht sich dabei lediglich auf die Richtigkeit der Abrechnung bei Beach- tung der geltenden Richtli- nien. Die Qualität und die praktische Handhabung eines Programmsystems werden dabei nicht geprüft.
Der Computer kann nicht die Arbeit des Arztes über- nehmen — genausowenig wie er die medizinisch qualifizier- te Arzthelferin ersetzt. Was zählt, ist auch in der Arztpra- xis die Befreiung von Routi- neaufgaben und die Möglich- keit, schnellen Zugriff auf wichtige Patientendaten und allgemeine Informationen zu haben.
Ein Ergebnis beim Ein- satz von Praxis-Computern sollte der Ersatz der Kartei- karte durch gespeicherte Da- ten sein. In einigen Jahren könnte dies die Abschaffung der Quartalsabrechnung auf Krankenscheinformularen
zur Folge haben: Die Disket- te eignet sich weitaus besser als Datenträger, da die Ab- rechnung bei den Kassen ebenfalls vom Computer er- ledigt wird. Ein weiteres er- strebenswertes Ziel ist die Nutzung des Computers im speziell medizinischen Be- reich, etwa bei der Überwa- chung von Diagnose und Therapie. Darüber hinaus bietet der Computer dem nie- dergelassenen Arzt die Mög- lichkeit, die Informationen medizinischer Datenbanken zu nutzen.
Hier einige Kriterien, die ein Computersystem in der Praxis aufweisen sollte:
—mindestens zwei Bild- schirmarbeitsplätze;
—Massenspeicher nicht unter 40 MByte;
—Bandlaufwerk zur Da- tensicherung;
—Diskettenlaufwerk für den Diskettenaustausch mit der Kassenärztlichen Verei- nigung (KV);
—Anschlußmöglichkeit weiterer Bildschirmplätze.
Einplatzsysteme sind oft selbst bei solchen Praxen überfordert, die nur rund 1000 Patienten pro Quartal und zwei Arzthelferinnen ha- ben.
Die Software sollte fol- gende Funktionen erfüllen:
—unkomplizierte Eingabe von Patientendaten;
—flexible Abrechnung auch innerhalb eines Quar- tals oder an Teilbereichen orientiert;
—Privatliquidation mit eingebautem Mahnwesen für säumige Zahler;
—Beschriftung sämtlicher in der Praxis vorkommender Formulare wie Überwei- sungsscheine und Rezepte;
—integrierte, einfache Textverarbeitung mit Einga- bemöglichkeit von Fremdda- ten (Labordaten, Röntgenbe- funde) und Nutzung vorge- fertigter Textbausteine für Arztbriefe und andere Stan- dardschreiben.
Josef Ellenrieder, Ulm
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Dt. Ärztebl. 84, Heft 46, 12. November 1987 (99) A-3161