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Archiv "Schaler Aufguß einer Hetzkampagne" (05.06.1980)

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Academic year: 2022

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Aufsätze • Notizen NACHRICHTEN

Freie Berufe:

Konkurrenzdruck wächst

Die Bundesregierung hat — in Übereinstimmung mit der Recht- sprechung des Bundesverfas- sungsgerichts — wiederholt die Auffassung vertreten, daß Be- schränkungen des Berufszugang und der Berufsausübung allein aus Gründen des Konkurrenz- schutzes einen Eingriff in das Recht der freien Berufswahl und -ausübung nicht rechtfertigen können. Diese Kriterien gelten auch im Hinblick auf die steigende Zahl von Berufsangehörigen in einzelnen Berufen und der Studie- renden in den entsprechenden Fachrichtungen. Wegen der allge- meinen wirtschaftlichen wie be- rufsspezifischen Bedeutung der Frage nach den Beschäftigungs- chancen von Hochschulabsolven- ten in Freien Berufen hat das Bun- desministerium für Wirtschaft zu diesem Themenkomplex einen Forschungsauftrag an das Institut für Bildungsplanung und Bil- dungsökonomie der Universität Bielefeld (Direktor: Professor Dr.

Armin Hegelheimer) vergeben, dessen Ergebnisse anläßlich des Kongresses des Bundesverbandes der Freien Berufe in Bonn bekannt wurden. Die Expertise stellt the- senartig fest:

Zwei alternative Modellrechnun- gen prognostizieren, daß sich die Zahl der Selbständigen in Freien Berufen mit Hochschulabschluß von 1970 bis 1990 verdoppeln bis vervierfachen wird. Dabei ist zu berücksichtigen, daß von dieser prognostizierten Entwicklung be- reits zehn Jahre abgelaufen sind und damit ein Teil der vorherge- sagten Zunahme schon eingetre- ten sein dürfte.

Angesichts der bis 1990 wohl wei- terhin steigenden Zahl von erfolg- reichen Hochschulabsolventen und einer sich von 1970 bis 1990 eventuell verdoppelnden Quote der Hochschulabsolventen an der Zahl der Erwerbstätigen, dürfte sich auch in den Freien Berufen die Zahl

der Hochschulabsolventen erheb- lich erhöhen, darunter wahrschein- lich insbesondere auch die Zahl der Selbständigen mit Hochschulab- schluß. Ob diese Entwicklung aller- dings bis zu einer Vervierfachung der Zahl der Selbständigen mit Hochschulabschluß führen wird, läßt sich heute kaum voraus- sagen.

In Übereinstimmung mit dem Be- richt der Bundesregierung ver- weist das Gutachten darauf, daß Artikel 12 Grundgesetz (GG) ge- setzliche Berufsregelungen zur Steuerung einer Überfüllung nicht zuläßt. Die im Gutachten statt des- sen empfohlenen Maßnahmen und Anreize (z. B. Differenzierung der Leistungsprofile und Speziali- sierung; verstärkte Vergabe öf- fentlicher Aufträge an Freie Beru- fe; Ausweichen von Hochschulab- solventen in Wartepositionen als Angestellte usw.) erscheinen ver- nünftig, wenn sie auch den Wett- bewerbsdruck nicht wesentlich vermindern werden, sondern im Gegenteil, etwa durch die vorge- schlagene Anerkennung der Di- plome in der EG, sogar zusätzliche Konkurrenz herbeigeführt werden kann. DÄ

Schaler Aufguß einer Hetzkampagne

Neuerlichen Hetzartikeln in eini- gen Presseorganen trat die Kas- senärztliche Vereinigung Bayerns am 19. Mai mit einem Brief an alle bayerischen Kassen- und Ver- tragsärzte entgegen; die Stellung- nahme dürfte weit über Bayern hinaus interessieren:

„Einige hinlänglich bekannte Presseerzeugnisse haben sich of- fensichtlich zusammengetan, um die Hetzkampagne gegen Profes- sor Dr. Sewering in der ihnen eige- nen Weise erneut zu eröffnen. Das billige Motiv dafür legt eine Pres- semeldung offen: Professor Sewe- ring wolle 1981 Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung werden. Es ist geradezu lä-

cherlich, welche Ängste gewisse Drahtzieher verfolgen. Professor Sewering sieht seine Aufgabe al- lein in der Wahrung der Belange der bayerischen Ärzte.

Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns hat zu den Falschmeldun- gen bereits am 22. Februar 1980 in einer Presseerklärung festgestellt, daß es unwahrist, „Sewering habe 80 000 DM an die RVO-Kassen be- zahlt, es sei von den Prüfungsin- stanzen gegen ihn eine Honorar- kürzung von 150 000 DM be- schlossen gewesen, die später auf 80 000 DM reduziert wurde. . .".

Trotz unserer öffentlichen Fest- stellung wurden jene Behauptun- gen in verschiedenen Variationen wiederholt. Es erübrigt sich, zu dieser Brunnenvergiftung noch einmal Stellung zu nehmen.

Die neueste Infamie ist jedoch die scheinheilige Vermutung: „Im Zweifel hat also die KV alles oder einen Teil bezahlt. Das aber würde bedeuten, daß die Gesamtheit al- ler bayerischen Kassenärzte für Honorarkürzungen in der Abrech- nung ihres Vorsitzenden hat auf- kommen müssen."

Dazu stellen die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns, die Bezirks- stelle Oberbayern der KVB und der Revisor der KVB fest:

„Aus den Mitteln der Kassenärztli- chen Vereinigung Bayerns wurden im Zusammenhang mit der seiner- zeitigen Honorarauseinanderset- zung der Gemeinschaftspraxis Professor Dr. Sewering weder di- rekt noch indirekt Zahlungen an die Krankenkassen geleistet."

Zu den anderslautenden „Publika- tionen" stellte Dr. med. Friedrich Kolb, der stellvertretende Vorsit- zende des KVB-Vorstandes, ab- schließend fest, daß Unwahrhei- ten auch durch ständige Wieder- holungen nicht wahr werden, und er zitierte den französischen Staatspräsidenten Valery Giscard d' Estaing: „Niederträchtige Dinge muß man im eigenen Gift umkom- men lassen." EB

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 23 vom 5. Juni 1980 1535

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