W —
heit zu beachten, in der der Meifter aus der wuchtigen Vierteilung der Untergefchoffe zur leichteren Fünf- teilung des Giebeld übergeht. Meifterhaft ift endlich durch die verfchiedene Krönung der an fich gleich- wertigen Giebelachfen der Eindruck der trodenen Regelrichtigfeit vermieden und durd; Heraushebung Des Mittelteiled die Größenwirfung ded Ganzen gefteigert worden.
Abb. 45. Rathaus zu Münfter. Nad) Fäuflicher Photographie.
Hinter diefer Saalanlage, die den uns fchon befannten Beifpielen in der Anordnung völlig ent- fpricht, fehließt fich ein weiterer Bauteil an, der im Erdgefchoß die Ratsftube, im Obergefchoß einen zweiten, jpäter al8 Rüftfammer benusten Saal enthält. Er entjtammt in feinem jegigen Beftande aller:
dings dem 16. Jahrhundert, foll aber auf den Grundmauern eines älteren, für die Ratsfigungen dienen-