• Keine Ergebnisse gefunden

Anzeige von Masterstudiengänge Kriminologie und Internationale Kriminologie an der Universität Hamburg

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Anzeige von Masterstudiengänge Kriminologie und Internationale Kriminologie an der Universität Hamburg"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

SO Z I O L O G I E,4 0 .JG. ,HE F T 2 ,2 0 1 1 , S .1 7 8 – 1 7 9

Masterstudiengänge Kriminologie und Internationale Kriminologie an der Universität Hamburg

Sebastian Scheerer

Im Wintersemester 2011/12 beginnt der fünfte Durchgang des Weiterbil- denden Masterstudiengangs Kriminologie. Berufstätige aus kriminologisch einschlägigen Arbeitsfeldern können in einem sozialwissenschaftlich ausge- richteten Studium berufsbegleitend den Titel Master of Arts (M.A.) erlan- gen. Ebenfalls im kommenden Semester beginnt der siebte Durchgang des viersemestrigen Masterstudiengangs Internationale Kriminologie mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.).

Weiterbildender Masterstudiengang Kriminologie (M.A.)

Durch die kompakte Studienorganisation und Lehre im sog. Blended- Learning-Verfahren (Kombination aus Präsenzlehre und E-Learning) lassen sich Berufstätigkeit und Studium gut vereinen. Das Studium beginnt mit einer Einführungswoche und wird in aufeinanderfolgenden Modulen durch- geführt. Die Module bestehen aus jeweils einem Wochenende Präsenzlehre in Hamburg und einer sich daran anschließenden 4 bis 5-wöchigen Online- phase.

(2)

LE H R E N U N D LE R N E N 179 Zulassungsvoraussetzungen/Auswahlkriterien:

Berufstätige mit Hochschulabschluss (Diplom, Magister, Staatsexamen o.

ä.) sowie anschließender mindestens einjähriger Berufserfahrung in einem kriminologisch einschlägigen Berufsfeld (Polizei, Justiz, Sozialarbeit etc.).

Dauer und Gebühren:

Das Studium erstreckt sich über drei Semester inkl. einem für die Erstel- lung der Masterarbeit. Die Gebühren für das gesamte Studium betragen 2.860 € – zzgl. Semestergebühren. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 1. Juli 2011. Die Bewerbungsunterlagen finden Sie unter: https://www.wiso.uni- hamburg.de/institute/kriminologie/lehre/

Masterstudiengang Internationale Kriminologie (M.A.)

Zulassungsvoraussetzungen/Auswahlkriterien:

Ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Soziologie, Psychologie, Päda- gogik, Humanmedizin, Rechtswissenschaft oder verwandten Fächern. Zu den Auswahlkriterien gehören neben der Note des ersten Studienabschlus- ses eine wissenschaftliche Beschäftigung mit kriminologisch einschlägigen Themen sowie internationale Erfahrung (Auslandssemester, Auslandsprak- tika).

Bewerbungsfrist läuft vom 1. Juni bis 15. Juli 2011. Die Bewerbungs- unterlagen finden Sie unter: https://www.wiso.uni-hamburg.de/ma-inter- nationale-kriminologie

Weitere Informationen zu beiden Studiengängen erhalten Sie über das Institut für Kriminologische Sozialforschung

Allende-Platz 1 20146 Hamburg Tel.: 040/42838-3329

E-Mail: astksek@uni-hamburg.de

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Klare und einheitliche Struktur der Seiten (auch wenn ich die Farben eher langweilig finde). Die Übungen und vor allem die Repetition vom Zaugg Skript fand

ƒ Die Projektgruppe dokumentiert ihren Lernprozess über eine Versionsverwal- tung der Zwischenergebnisse mit einem Informatiksystem, z. einer Group- ware. ƒ Für alle

Der Einsatz einer Lernplattform mit zusätzlichen Kommunikations- und Koopera - tionsfunktionen zur Bereitstellung der Lehrmaterialien, die den Studierenden zur Zeit noch über

Wenn etwa mit Hilfe eines Wikis Ansätze der Poimenik – die Lehre von der Seelsor- ge, einer Teildisziplin der Praktischen Theologie – der letzten 200 Jahre in einer Über-

Vorlesungen / Übungen in der Durchführungsform Live Stream (virtuelle Präsenz). − Vorlesungen

Die (neue) Rückfallstatistik ... Der Periodische Sicherheitsbericht als übergreifende Kriminalitätsanalyse ... Kriminalität ausgewählter Bevölkerungsgruppen ... Zur

§ 20 Viktimologie in der Praxis von Polizei und Justiz...573 Sechster Teil. „Neue“ Kriminalitätsformen

KAPITEL Kriminalisierung und andere Formen sozialer Kontrolle § 19 Praxis strafrechtlicher Sozialkontrolle ...300.. Kriminalisierung als