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Normen gemäß Explosionsschutzprodukteverordnung – 11. ProdSV –

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Normen gemäß Explosionsschutzprodukteverordnung – 11. ProdSV –

Verzeichnis 1: Harmonisierter Bereich – Teil 111)

Auf der Grundlage des Artikels 10 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 hat die Euro- päische Kommission die Titel und Bezugsnummern der harmonisierten Normen2) i.S. der Richtlinie 2014/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen im ABl. EU Nr. C 371 vom 12. Oktober 2018 veröffentlicht. Die Bekanntmachung kann auch direkt unter folgendem Link eingesehen werden:

https://eur-lex.europa.eu/legal-con-

tent/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52018XC1012(02)&from=DE

Ergänzend wurden Durchführungsbeschlüsse mit Fundstellen harmonisierter Normen und Fundstellen harmonisierter Normen, die aus dem Amtsblatt der Europäischen Union ent- fernt werden, veröffentlicht.

Die Fundstellen sind unter dem folgenden Link einsehbar:

2)

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2019/1202 vom 12. Juli 2019 (ABl. EU Nr. L 189 vom 15. Juli 2019, S. 71 ff.)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019D1202&from=DE

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2019/260 vom 25. Februar 2020 (ABl. EU Nr. L 54 vom 26. Februar 2020, S. 31 ff.)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020D0260&from=DE

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2021/1403 vom 25. August 2021 (ABl. EU Nr. L 302 vom 26. August 2021, S. 17 ff.)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021D1403&from=DE Die Normen lösen die Konformitätsvermutung3) aus.

1) Dieses Verzeichnis ersetzt den Abschnitt 1 des Verzeichnisses 1, Teil 11: Normen gemäß Explosionsschutzverordnung – 11. ProdSV – Stand 15. Juni 2018 (ABl. EU Nr. C 209).

2) Bezugsquellen umgesetzter harmonisierter Normen: Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin, bzw. VDE Verlag GmbH, Bismarckstraße 33, 10625 Berlin.

3) Konformitätsvermutung: Der Hersteller kann davon ausgehen, dass bei korrekter Anwendung dieser Normen die grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit der entsprechenden EU- Richtlinie erfüllt sind.

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