# 213773
I 246/2004 POM 16. Februar 2005 46C
Interpellation
0698 Aellen, Tavannes (PSA)
Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 16.09.2004
Verzögerte Überweisung der Staatsbeiträge im Asylbereich
Der für den Amtsbezirk Moutier zuständige Asyldienst hat die Staatsbeiträge für die ersten drei Monate dieses Jahres erst am 27. August 2004 erhalten, obwohl die Abrechnung innerhalb der üblichen Fristen abgeschickt wurde. Diese Praxis führt bei der genannten Dienststelle zu Mehrkosten von CHF 20 000.--, weil sie die Bankzinsen bezahlen muss.
Die Regierung wird somit um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Wie erklärt sich die Verzögerung bei der Auszahlung der Staatsbeiträge?
2. Ist es normal, dass der Asyldienst des Amtsbezirks die finanziellen Auswirkungen dieser Verzögerungen tragen muss?
3. Welche Massnahmen werden getroffen, um solche Unannehmlichkeiten in Zukunft zu vermeiden?
Antwort des Regierungsrates:
Gestützt auf Artikel 5 der Asylverordnung 2 vom 11. August 1999 über Finanzierungsfragen (SR 142.312) muss die Polizei- und Militärdirektion (POM) die Gemeindeabrechnungen für Asylsuchende 90 Tage nach Quartalsabschluss dem Bundesamt für Migration (BFM) senden. Innert 60 Tagen muss das BFM diese prüfen und das Geld der POM überweisen, welche dieses unverzüglich via Finanzdirektion (FIN) den Gemeinden rückerstattet. Die Vollzugsweisungen gelten für das Verhältnis BFM-Kanton und wurden bereits vor einigen Jahren auch für das Verhältnis Kanton-Gemeinden übernommen. Erfahrungsgemäss beträgt die durchschnittliche Dauer vom Eingang der Gemeindeabrechnungen bei der POM bis zur Rückerstattung an die Gemeinden dreieinhalb Monate.
Zu Frage 1:
Im konkreten Fall löste die POM die Rückerstattung an die Gemeinden am 26. Juli 2004 aus. Am 17. August 2004 intervenierte die POM bei der FIN aufgrund von Reklamationen der Gemeinden, dass das Geld nicht eingetroffen sei. Die POM informierte die Gemeinden umgehend, dass die FIN mit Hochdruck an der Problembehebung arbeite.
Die Abklärungen der FIN ergaben, dass die Rückerstattung an die Gemeinden zwar am 26.
Juli 2004 ausgelöst worden waren, wegen des bereits vier Tage vorher am 22. Juli 2004 erfolgten Buchungsschlusses jedoch nicht auf das vorgesehene Datum hin hatten ausbezahlt werden können. Der Zahlungspool wurde deshalb umgehend, d.h. am 18.
August 2004, ein zweites Mal verbucht. Die Datenbänder, die für die Weiterverarbeitung auf
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dem Postweg verschickt werden, gelangten aufgrund einer postalischen Panne nicht bei der zuständigen Verarbeitungsstelle bei der Post ein. Nachforschungen der Bedag ergaben, dass das Datenband offensichtlich unterwegs in einem Postzentrum verloren gegangen war. Die Bedag erstellte in der Folge umgehend ein Doppel des Bandes, welches per Express versandt wurde. Diese Zustellungspanne hat zu einer Verzögerung der Auszahlung von rund fünf Banktagen geführt.
Zu Frage 2:
Ja, denn die Verzögerung bewegt sich innerhalb der definierten Auszahlungsfristen, da am 25. August 2004 die Rückerstattung erfolgreich ausgelöst werden konnte.
Zu Frage 3:
Mit FIS 2000 besteht für die buchenden Organisationseinheiten neu die Möglichkeit, jeden Prozessschritt und den Status der Belege lückenlos abzurufen und zu verfolgen. Die POM kann deshalb neu Auszahlungen auch nach der Freigabe im Finanzsystem verfolgen und allfällige Pannen frühzeitig feststellen.
Im konkreten Fall trat erstmals ein Fehler auf dem postalischen Speditionsweg auf. Im Sinne einer Sofortmassnahme werden deshalb seit August 2004 die Datenbänder der Post per Express und per Einschreiben übergeben. Seither funktioniert die Zusammenarbeit mit der Post klaglos. Voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2005 wird zudem die elektronische Übermittlung eingeführt, womit der postalische Versand der Datenbänder wegfallen wird.
Diese Vorkehrungen zeigen auf, dass die zuständigen kantonalen Stellen umgehend auf diese einmalige Panne in der Zahlungsübermittlung reagiert und die entsprechenden Massnahmen zur Qualitätssicherung ergriffen haben, um zukünftig die korrekte Abwicklung der Zahlungen zu gewährleisten.
An den Grossen Rat