M 029/2010 POM
Motion
BDP (Widmer, Wanzwil, Leuenberger, Trubschachen)
Weitere Unterschriften: 1 Eingereicht am: 03.03.2010
Keine Einbürgerungen durch Einzelpersonen
Der Regierungsrat wird aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen für den Einbürgerungsentscheid dahingehend zu ändern, dass Einbürgerungsentscheide
• durch den Gemeinderat gefällt werden müssen und
• die Delegation der Entscheidung an einzelne Gemeinderatsmitglieder oder an andere Organe ausgeschlossen wird.
Begründung
Gemäss der heutigen Gesetzgebung ist der Gemeinderat als Kollegium für den Beschluss über Einbürgerungen zuständig. Mit Entscheid vom 24.02.2010 hat das Verwaltungsgericht des Kantons Bern jedoch die Regelung der Einwohnergemeinde Köniz gestützt, wonach die Entscheidbefugnis des Gemeinderates an ein einzelnes Gemeinderatsmitglied delegiert werden kann. Diese Auslegung entspricht nicht dem Willen des Gesetzgebers. In Anbe- tracht dieser Sachlage verlangt die BDP-Fraktion mit einer Motion, die gesetzlichen Grundlagen seien so zu ändern, dass eine Delegation an einzelne Personen oder andere Organe nicht erlaubt ist. Selbstverständlich ist es den Gemeinden weiterhin freigestellt, zur Vorbereitung der Einbürgerungen separate Organe vorzusehen.
Das Volk hat der Delegation der Einbürgerungsentscheide an den Gemeinderat und dem Verbot der Einbürgerungen an der Urne und an der Gemeindeversammlung im Jahre 2005 zugestimmt. Diese Entscheidung wurde gefällt, um willkürliche Entscheide zu vermeiden.
Mit der vom Verwaltungsgericht gestützten Möglichkeit, Einbürgerungsentscheide an einzelne Gemeinderatsmitglieder zu delegieren, wird der Wille des Gesetzgebers unterlaufen. Einerseits ist dem willkürlichen Entscheid wieder Tür und Tor geöffnet, anderseits stellt ein einzelnes Gemeinderatsmitglied im Vergleich zum Gesamtgremium nur eine geringe demokratische Legitimation dar.
Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 18.03.2010