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Archiv "Andrea Fischer beruft Ethik-Beirat: Dem Menschenmöglichen Grenzen setzen" (26.11.1999)

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Das Bundesministerium für Ge- sundheit (BMG) hat einen Ethik-Bei- rat berufen, dem Experten aus Me- dizin, Rechtswissenschaften, Theolo- gie, Philosophie, Gesellschaftswissen- schaften und Psychologie angehören.

Das Gremium hat sich Mitte Novem- ber in Berlin konstituiert. Bundesge- sundheitsministerin Andrea Fischer nahm dies zum Anlaß, die Fragestel- lungen zu umreißen, mit denen sich der Beirat befassen soll. Angesichts der rasanten Fortschritte in der Medi- zin und der Biotechnologien hatte be- reits ihr Vorgänger, Horst Seehofer, Ende 1995 ein solches Gremium beru- fen. Dessen „Berufungsperiode“ war abgelaufen.

Wo ist der Gesetzgeber gefordert?

Zum einen die ethische Debatte um die Möglichkeiten der modernen Medizin der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, zum anderen die Politik zu beraten, so definierte die Ministe- rin die Aufgaben des Ethik-Beirates.

„Wir müssen, wenn es nach unserer Verfassung oder aufgrund ethischer Erwägungen erforderlich ist, den Mut haben, auch absolute Grenzen zu set- zen, wo wir das Mögliche nicht tun oder sogar verbieten“, sagte Fischer.

Dabei gelte es auch zu entscheiden, ob internationale Empfehlungen oder Richtlinien des ärztlichen Standes- rechts ausreichten oder ob es in eini- gen Bereichen weitergehender ge- setzlicher Regelungen bedürfe.

Fischer legte dem Ethik-Beirat zwei Themenkomplexe besonders ans Herz: prädiktive genetische Tests und Fortpflanzungsmedizin. Die Entwick- lungen in der DNA-Chip-Technologie und die damit einhergehende Auto- matisierung der Gendiagnostik er- möglichten es, immer kostengünstiger immer mehr genetische Eigenschaften

schneller und einfacher zu diagnosti- zieren. Hier stelle sich aber unter an- derem die Frage, wie man mit positi- ven Testergebnissen umgehe, wenn ei- ne genetisch bedingte Erkrankung nicht wirksam behandelt werden kön- ne. Ethische Probleme ergäben sich zudem bei der Entscheidung darüber, ob positive Testergebnisse beispiels- weise Verwandten, mithin möglicher- weise ebenfalls krankheitsgefährdeten Menschen, mitgeteilt werden müssen.

Konkreten Handlungsbedarf sieht Fischer bei der Fortpflanzungs- medizin, deren Verfahren offenbar von der Gesellschaft zunehmend ak- zeptiert werden. In Deutschland wer- den dem BMG zufolge jährlich rund 6 000 Kinder nach einer künstlichen Befruchtung geboren. Schätzungswei- se zwei Millionen Ehepaare seien un- gewollt kinderlos. Vor diesem Hinter- grund hat die 72. Gesundheitsmini- sterkonferenz der Länder das Bun- desministerium für Gesundheit im Ju- ni gebeten, den Entwurf eines Fort- pflanzungsmedizingesetzes vorzule- gen. Als Grundlage dafür bereitet das Ministerium nun ein Symposium vor, das im Mai nächsten Jahres verschie- dene Aspekte der Fortpflanzungsme- dizin beleuchten soll, darunter: Status und Schutz des Embryos, Präimplan- tationsdiagnostik, Verwendung em- bryonaler Stammzellen, Klonierung und Kultivierung menschlicher em- bryonaler Stammzell-Linien, Eizell- und Samenspende sowie Fragen des Status von Elternschaft und Abstam- mung.

Der Ethik-Beirat soll danach ein Votum zu den einzelnen Themen ab- geben. Fischer: „Auch wenn Metho- den als technisch anwendungsreif an- gesehen werden, heißt dies nicht, daß diese Verfahren ethisch ausdiskutiert und in ihren Folgen tatsächlich abseh- bar wären.“ Daher liegt es ihr auch am Herzen, daß der Ethik-Beirat die nöti- ge fachliche Bandbreite hat. HK A-3020

P O L I T I K AKTUELL

(20) Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 47, 26. November 1999 Sonderentgelte vor allem in der Kar-

diologie und Gefäßchirurgie. Von der Gesamtzahl aller Fälle, die über Fall- pauschalen abgerechnet werden, ent- fielen 38 Prozent auf die Gynäkolo- gie/Geburtshilfe und 28 Prozent auf die Allgemeinchirurgie.

c Seit 1995 wurde die Verweil- dauer in den Kliniken um 6,4 Prozent verringert. Der Auslastungsgrad ging dagegen nur leicht zurück, und zwar von 80,9 auf 80,1 Prozent. Bisher ist nicht ermittelbar, ob und inwieweit das Entgeltsystem Änderungen der Verlegungspraxis der Krankenhäuser untereinander bewirkt hat.

c Deutlich zugenommen haben die Fälle der vor- und nachstationären Behandlung sowie des klinikambu- lanten Operierens. Jeweils rund 55 Prozent aller Kliniken führten 1997 Fälle mit vor- und nachstationärer Be- handlung an. Der Anteil beträgt 2,3 Prozent für vorstationäre und 2,9 Pro- zent für nachstationäre Fälle. Mit 45 Prozent ist die Beteiligungsquote beim ambulanten Operieren nicht all- zu hoch.

c 70 Prozent der Krankenhäuser, die in die Befragung einbezogen wur- den, betreiben eine Mengensteue- rung, zumeist sowohl im Budgetbe- reich als auch bei Abteilungen mit Fallpauschalen und Sonderentgelten.

Etwa 60 Prozent haben mindestens einen Ausnahmetatbestand wegen Überschreitung der Veränderungsra- te der Grundlohnsumme (je Mitglied) geltend gemacht. Die Mehrzahl der Krankenhäuser gab mehrere Ausnah- metatbestände an. Fast 40 Prozent al- ler Häuser konnten ihre Forderungen ganz oder teilweise gegenüber den Kostenträgern realisieren. Abwei- chende Prozentsätze für Mehrerlöse bei Fallpauschalen und Sonderentgel- ten mit einem Sachmittelanteil von mehr als 50 Prozent wurden in keinem Bundesland vereinbart.

In der Studie wird angeregt, vor allem die Entgeltformen bei Herz- operationen und bei Behandlungen von Bewegungsorganen zu überprü- fen. Darauf drängen vor allem die Krankenkassen, die Absenkungen der Punktwerte fordern. Das glei- che gilt für die Begrenzung bei einer Erhöhung der Punktwerte auf die Veränderung der Grundlohn- summe. Dr. Harald Clade

Andrea Fischer beruft Ethik-Beirat

Dem Menschenmöglichen

Grenzen setzen

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