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des GVP vom bis zum keine Eingänge in der Zuteilungsschleuder

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Amtsgericht Halle (Saale)

3204 I E 2

4. Änderungsbeschluss

zum richterlichen Geschäftsverteilungsplan 2020

1. Zum Zweck des Bestandsabbaus der Strafabteilung 303 (RiAG Sarunski) übernimmt Ri´in AG Westerhoff vom 01.05.2020 bis zum 10.07.2020 die Abteilung 397

(Ermittlungssachen RiAG Sarunski). Ri´in AG Westerhoff tritt für diesen Zeitraum im Vertretungskreis an die Stelle von RiAG Sarunski.

2. Die Strafabteilung 360 (Ri´in AG Westerhoff) erhält in Abänderung von Ziffer A. II.

3.3.3. des GVP vom 01.05.2020 bis zum 10.07.2020 keine Eingänge in der Zuteilungsschleuder.

Die in Ziffer A. II. 3.3.8. des GVP getroffenen „Altverfahrenregelung“ gilt in diesem Zeitraum für die Abteilung 360 nur für noch anhängige Verfahren und nicht für die im laufenden oder letzten vollen Kalenderjahr anhängig gewesenen Verfahren.

3. Die Strafabteilung 320 (Ri´in AG Aschmann) erhält in Abänderung von Ziffer A. II.

3.3.3. des GVP vom 01.05.2020 bis zum 10.07.2020 wegen der vorübergehenden Schließung der Jugendarrestanstalt 8 Eingänge in der Zuteilungsschleuder.

Halle, den 29.04.2020

Weber v. Bennigsen-Mackiewicz Brünninghaus

Budtke Gerth Reichardt Westerhoff

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