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Wem gehört der Bodensee?

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Academic year: 2022

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(1)Research Collection. Newspaper Article. Wem gehört der Bodensee? Author(s): Bruderer, Herbert Publication Date: 1988-06-25 Permanent Link: https://doi.org/10.3929/ethz-b-000172374. Rights / License: In Copyright - Non-Commercial Use Permitted. This page was generated automatically upon download from the ETH Zurich Research Collection. For more information please consult the Terms of use.. ETH Library.

(2) VPPIPPPIIIIVPVPIW'P^M. Slcuc^jirdjcr^cilunö. ZEITFRAGEN der Kondominiumstheorie richten, wird von der Bundesregierung nicht geteilt. Da über die Grenzverhältnisse auf dem Bodensee keine vertraglichen Vereinbarungen bestehen, ist nach Auffassung der Bundesregierung weder von eiRealteilung nem Kondominium noch von einer auszugehen. Eine positive Beschreibung des möglich, wenn sich Rechtszustandes wäre erst die beteiligten Staaten darüber einvernehmlich verständigen würden. Baden-Württemberg Auch wenn Bayern und abgeben, ist es ein offiziell keine Stellungnahme Bayern offenes Geheimnis, dass der Freistaatdagegen Württemberg Kondominium, Badendas Stimmenthaltung die Realteilung vorzieht. Die Bundesregierung lässt sich polider deutschen unbequem, spielt tisch erklären. Ihre Stellung ist Zünglein an der Waage. sie doch das. Wem gehört der Bodensee? (Rorschach) Von Herbert Bruderer. Berufung auf EG-Vorschriften Die deutsche Bundesregierung will die Bodenseeschiffahrt unter Diese Absicht hat den über dreihundert auf den 1. Januar 1989 der Mehrwertsteuer unterstellen. übrigen Schweizer Grenzseen ungelöste Frage d e Jahre alten Streit um die anders als bei n des Grenzverlaufs im Bodensee neu aufleben lassen. Während Österreich die KondominiumsRealteilung. Die Bundesrepublik Deutschland hat iheorie vertritt, befürwortet die Schweiz die Rechtsstandpunkte festgelegt. Imfolgenden werden die Grenzfrage sich auf keinen der beiden Auswirkungen und ihre auf die Schiffahrt erörtert.. -. -. Hoheitsgebiet? Gemeinsames oder geteiltes Vertragswerk über die In der Botschaft zum Bodensee- und Rheinschiffahrt vom 17. Okto«Gleichzeitig ber 1973 schreibt der Bundesrat: waren sich die (Vertrags)Staaten auch der Schwierigkeiten bewusst, die sich bei einer Revision (der Internationalen Schiffahrts- und Hafenordnung ISHO) stellen, insbesondere weil eine solche nicht vorgenommen werden kann, ohne die umstrittene Frage der Hoheitsverhältnisse auf dem Bodensee zu berühren.» Er fährt fort: «Der langwierige Verlauf der Verhandlungen bestätigte, dass die ungelöste Grenzfrage das Haupthindernis für die von allen Seiten gewünschte Revision der ISHO darstellte.» Die 1966 aufgenommenen Verhandlungen wurden wegen der Hoheitsfrage 1968 für längere Zeit unterbrochen. Das Vertragswerk von 1973 kam nur zustande, weil das Problem der Staatsgrenzen ausgeklammert wurde. In den derzeitigen Verhandlungen zwischen Deutschland, österreich und der Schweiz über die Besteuerung der Bodenseeschiffahrt wird die Grenzfrage von neuem aufgeworfen. Im Völkerrecht gibt es im wesentlichen zwei Rechtsauffassungen über die Hoheitsverhältnisse an Grenzseen, nämlich die KondominiumstheoMeinung, rie und die Realteilungstheorie. Die das Seegebiet sei staatenlos, findet keine Anhänger. Der See ist gemäss der ersten Auffassung. -. -. ungeteilt. mit Ausnahme eines Uferstreifens Allen Anrainerstaaten stehen die gleichen Herrschaftsrechte zu. Der See ist eine Gemeinherrschaft auf gemeinsamem Staatsgebiet, ein sogenanntes Kondominium. Der dem Ufer vorgelagerte Wasserstreifen, dessen Ausdehnung fest-. zulegen ist, untersteht der ausschliesslichen Hoheit des jeweiligen Anliegerstaats. Dieser ist demnach allein für seine Hafenanlagen, Strandbäder, und -auffüllungen zuständig.. Uferbauten. Das Kondominium setzt einstimmige Beschlüsse der beteiligten Staaten voraus, weil sonst deren Souveränität verletzt würde. Die Haldentheorie ist eine Sonderform der Kondominiumstheorie. Die Halde gilt als Staatsgebiet des Anrainers, der Rest als Kondominium aller Uferstaaten. Ein reines Kondominium (ohne einzelstaatliche Uferstreifen) steht nicht zur Dis-. kussion. Der zweiten Auffassung gemäss ist der ganze See unter die Uferstaaten in zwei oder mehrere Einzelherrschaften aufzuteilen. Die Teilung erfolgt nach der Mittellinie (Längslinie) oder einer Querlinie. Die Mittellinie gilt bis zu ihren Schnittpunkten mit der Verlängerung der Festlandgrenze. Für die Aufspaltung der Seefläche hat sich rd e Ausdruck «Realteilung» (tatsächliche Teilung) eingebürgert. Realteilung meint im engeren Sinn Teilung nach der Mittellinie, im weiteren Sinn Teilung schlechthin. Sie lehnt sich an das Flussrecht an, nach dem Fliessgewässer halbiert oder in der Mitte des Talweges (der tiefsten, auch bei Niederwasser befahrbaren Rinne] aufgeteilt werden.. Klare Rechtslage bei Genfersee und Tessiner Seen. Mit Ausnahme des Bodensees (Obersees sind alle Schweizer Grenzseen real geteilt. Im Genfersee verläuft die Grenze in der Seemitte zwischen den Querlinien bei St-Gingolph um Hermance. Seit je war die Seemitte als Grenz unbestritten. Die Grenze im Genfersee ist durcl ein Abkommen von 1953 festgelegt. Der Langenseee ist bei Brissago quergeteilt wobei die Grenze ein Stück weit der Mittellinie folgt. Beim Luganersee wurde die Grenze be Gandria quer über den See gezogen, wahrem von Porto Ceresio bis Ponte Tresa die Seemitte die Staatsgebiete trennt. Ein Staatsvertrag von 1941 bestimmt den Verlauf rd e italienisch schweizerischen Grenze. Nach dem Staatsvertrag zwischen de Schweiz und dem Grossherzogtum Baden voi 1854 verläuft die Staatsgrenze im Untersee un( im Rhein in der Mitte. Ahnlich regelt eine Über einkunft zwischen Baden und rd e Schweiz vo 1878 die Grenze im Konstanzer Trichter (Kon Stanzer Bucht). Auch hier wurde nach langjäh rigem Streit die Mittellinie als Grenze verein bart. Anders als beim Untersee und beim Se<; rhein (der vier Kilometer langen Verbindun zwischen Ober- und Untersee) fehlt beim Obe, see mit Ausnahme des Konstanzer Trichter eine vertragliche Regelung über den Grenzver lauf.. -. -. Kurzer Uferanteil als Hemmschuh Ist rd e Uferanteil eines Staates klein, so L die ihm bei einer Teilung zugeordnete Seefläch zwangsläufig gering. Das trifft beim Bodense für österreich und Bayern zu. Ihre Uferlini macht 9,9% bzw. 6,8% des gesamten Seeumfang aus oder rund 16% bzw. 11% des Obersee-Um. Samstag/Sonntag, 23-/26, Juni 1988. Nr.. 146. 25. ie Bodensee-Schiffsbetriebe der Deutschen bundesbahn, die Österreichischen Bundesbahen, die Schweizerischen Bundesbahnen und die Schiffahrtsgesellschaft Untersee Schweizerische nd Rhein zusammengeschlossen. In ihrer Ent-. chliessung vom März 1988 heben sie u. a. heror: «Bevor über eine Besteuerung von Umsätgesprochen werden en auf dem Bodensee ann, müssen die Fragen der Grenzziehung auf em Bodensee zwischen den Anrainerstaaten deutschland, österreich und Schweiz geregelt. 'erden.» Der VVSU befürchtet durch die einseitige Anführung der Mehrwertsteuer eine Wettbewerbsverzerrung, eine Gefährdung der Betriebsgemeinschaft der «Weissen Flotte» und grosse einseitige Jmtriebe bei rd e Verrechnung. Die lesteuerung sei widerrechtlich. Der Internatiopolitische Bodensee-Verkehrsverein, dem nale Im Übereinkommen über die Schiffahrt auf Jehörden und Verkehrsämter am und um den dem Bodensee (Obersee einschliesslich des See angehören, hat sich im März 1988 der EntÜberlinger Sees) vom l.Juni 1973 und in den chliessung des VVSU angeschlossen. beiden Zusatzverträgen über die Schiffahrt auf Vermeiden einer Ungleichbehandlung dem Untersee und dem Rhein zwischen Konstanz und Schaffhausen sowie dem Alten Rhein Rechtslage kann die Auf Grund der heutigen (bis Rheineck/Gaissau) stehen einheitliche Jundesrepublik die Personenbeförderung mit Vordergrund. Die Schiffahrtsvorschriften im Teil des Unterdeutschen auf dem der zwar misst Schweiz Schiffen der Grenzfrage Arealstatistik Laut wird bereits im ersten Artikel ausnicht aber auf chweizer Anteil am Obersee 181,67 kmJ. Diese drücklich ausgeklammert: «Andere Hoheitsver- sees und des Rheins besteuern, Grenzfrage unist die hier Denn Obersee. dem Bodensee, der insbesondere hältnisse auf dem Steuerbefugnis setzt Gebietsherrschaft -elöst. Staatsgrenzen, werden durch dieses Verlauf von gibt es also keine Frage, ob voraus. Ohne Gebietshoheit Die berührt.» nicht Übereinkommen Realteilung Oberfläche des Bodensees bei Mittelwasserstand des Sees erlaubt Eine der Obersee ein «internationales Gewässer» Steuerhoheit. Staatsgrenze. Einsei476 km* Obersee (Kondominium) darstellt oder ob er auf die eine Besteuerung bis zur tige Steuermassnahmen sind demnach, unter 63 km' Untersee Uferstaaten aufgeteilt sei, bleibt in diesem ZuGleichbehandlung der Schif539 km! dem Vorbehalt der Bodensee sammenhang also offen. möglich. Ausländische e, auf dem Untersee Übereinkommens und inländische Passagierschiffe sind gleicherZur Durchführung des Uferanteile bei Mittelwasserstand eingeVollzugsbereiche besteuern, andernfalls wird die eine der Obersee in drei wird 9,9% zu massen oder 26 km österreich Vollzugsbebevorzugt bzw. beteilt. Jeder Vertragsstaat ist in dem 63,9% andere Gesellschaft 168 km oder Deutschland vorgelagert ist. oder nachteiligt. reich zuständig, der seinem Ufer 26,2% 69 km oder Schweiz Überlinger See ist ausschliesslich DeutschIm Gesamtumfang 100 oder 263 km land, in den Ausschliesslichkeitszonen der jeIn einem Kondominium kann die Steuerherrweilige Anrainer zu Massnahmen berechtigt. schaft entweder durch Gemeinschaftsorgane davon: Bayern 18 km, Baden- Württemberg 150 VollzugsbeUmfang des Obersees 173 km, des Untersees räumliche Aufteilung in km. Unter Ausschliesslichkeitszone wird ein bei Mit- oder durch ausgeübt werden. Bedingung für eine ge90 km telwasserstand drei Kilometer breiter, dem Ufer reiche vorgelagerter Wasserstreifen verstanden. In der meinsame Steuererhebung ist jedoch das Ein(engen) Bregenzer Bucht misst er nur zwei Kilo- verständnis aller Anliegerstaaten. Wird der Obersee als Kondominium betrachtet, so ist echtlich unverbindliche Angabe entspricht meter. Umsatzbesteuerung rechtlich uneine einseitige twa 34% der Seeoberfläche. Der österreichische Schiffahrtsbesteuerung zulässig. Sie käme bestenfalls im «innerdeutungefähr Contra und 11%, Pro der deutdürfte Flächenanteil Verkehr in Frage, österreich hat Bedenschen» betragen. che 55% Die Bundesrepublik Deutschland will auf ken gegen neue Vollzugsbereiche für Steuerden I.Januar 1989 die Mehrwertsteuer für die zwecke, weil sie faktisch die Anerkennung der Standpunkt Schweizer und Personenbeförderung österreicher mit Schiffen einführen. Sie Realteilung bedeuten könnten. österreich vertritt etwa seit dem Zweiten beruft sich dabei auf die 6. Richtlinie des Rates Der Begriff der Schiffahrtsfreiheit ist umstritWeltkrieg die Haldentheorie. Als Halde wird da- der Europäischen Gemeinschaften (EG) vom Harmonisierung der Rechts- ten. Deutschland versteht darunter nur die Ver>;ei der ufernahe Seestreifen verstanden, dessen 17. Mai 1977 zur Mitgliedstaaten über die Um kehrsfreiheit, Tür österreich und die Schweiz ist d r e vorschriften Meter Wassertiefe bei mittlerem Wasserstand 25 die Steuerfreiheit eingeschlossen. Bis zum Übernicht Obersteigt. Die bei 25 Metern angesetzte satzsteuern. allerdings s|nd Verhandlungen einkommen von 1973 bedeutete Tiefenlinie lehnt sich offensichtlich an die FiSeit November 1983 Schiffahrtsfreiheit nur Bewegungsfreiheit, sonst chereigrenze an. Dazu erklärt das Amt der Vor- zwischen Deutschland, Österreich und de Abgabenfreiheit ISHO der in die Landesregierung hätte man arlberger in einern Schreiben Schweiz im Gang, ohne dass bisher die letzt« nicht ausdrücklich regeln müssen. vom 20. Mai 1988: «Hinsichtlich dieses uferna- Runde fand im Mai 1988 in Bonn statt ein; Halde) Einigung (der Besteuerung österreiösterreichi Die kommt nach erzielt werden konnte. hen Bereiches auf dem UnterAuch wenn die chischer Auffassung dem betreffenden Staat die schen und die Schweizer Vertreter wollen am see als gesetzmässig anerkannt wird, wäre sie uneingeschränkte Gebietshoheit zu. Diese be- derzeitigen Zustand nichts ändern, d. h. di wenig sinnvoll. Da wirtschaftlich und politisch ZugehörigSchweize Steuerfreiheit nicht antasten. Die ruht ebenso wie die ausschliessliche Überlinger Sees zur Bundesrepublik Verhandlungsgruppe steht unter der Leitunj keit des Deutschland auf gewohnheitsrechtlicher Aner- von Minister Rudolf Stettler (EDA) und umfass Heutige Rechtslage kennung. Der Hohe See, als der ausserhalb der Fachleute der Direktion für Völkerrecht (EDA] Halde gelegene Teil des Bodensees, ist seit dem der Eidgenössischen Steuerverwaltung (EFD UfirRechtslage slaalfen) endgültigen Ausscheiden der Schweiz aus dem und der betroffenen Schiffahrtsunternehmen Setieil Realteilung (rechtlich) D/CH Untersee Reichsverband (1648) nicht geteilt worden und Die Steuerfrage soll voraussichtlich am nach anliegenKonstanzer daher gemeinsames Staatsgebiet der sten Dreiertreffen der Finanzminister Stich Realteilung (rechtlich) Stoltenberg und Lacina im September erneu D/CH Trichter den Staaten. In der Ausübung der Gebietshoheit Realteilung (faktisch) Überlinger See D soweit nicht zur Sprache kommen. ist jeder rd e Anliegerstaaten ungeklärt übriger Obersee D/CH/A ohnehin vertragliche Regelungen bestehen Wie die 6. Richtlinie vorschreibt, sind all verpflichtet, die gleichen Rechte der anderen Verkehrsleistungen mehrwert innerstaatlichen steuerpflichtig. Nach den Vorstellungen de Bodenseestaaten zu wahren.» grenzüberschreiBundesministeriums der Finanzen sollen di österreich die (zwangsläufig) Unmissverständlich ist der Artikel 2 der Vor- deutschen, österreichischen und Schweize arlberger Landesverfassung von 1984: «Zum tende Personenbeförderung auf dem Bodensee Landesgebiet gehören auch der dem Vorarlber- Schiffe auf dem «deutschen» Hoheitsgebiet de von seiner Umsatzsteuer befreit und die ger Ufer vorgelagerte Teil der Halde sowie der Umsatzsteuer unterstellt werden. Schweiz nicht die Absicht hat, auf ihrem StaatsEinleitung gebiet die Personenbeförderung zu besteuern, Bodensees; Artikel 2 dem Hohen Gebiet und des der im des Wie aus See Hohe einseitig. Warum soll Ausübung von Hoheitsrechten des des Übereinkommens über die Schiffahrt au bliebe die Steuererhebung Sees ist die Landes durch ebensolche Rechte der anderen dem Bodensee von 1973 hervorgeht, wurde di ferner auf dem Bodensee eine Mehrwertsteuer eingeführt werden, auf den übrigen aber und nicht beschränkt.» Uferstaaten Internationale SchiffahrtsHafenordnun gilt ja d e Bodensee vom 22. September 186 n drei Grenzseen? Gemeinschaftsrecht Laut einer mündlichen Mitteilung des Bun- für (ISHO) aufgehoben. Es überrascht deshalb ebenfalls für den Genfer-, den Langen- und den Angelegenheiten auswärtige desministeriums für Stellungnahmen Luganersee. bishaben Italien und II Kreisdirektion der Frankreich wenn in in Wien vom 19. Mai 1988 sind es u. a. Gründe (Zürich) der SBB (Juni 1986 und Oktober 1987 her auf dessen Anwendung verzichtet. der «Zweckmässigkeit», die für ein KondomiWie ÖBB der in Generaldirektion der sowie Steuerkrieg wickelt sich auch nium sprechen. Diese Form sichere österreich (März 1988) auf die in der ISHO vereinbart Ein ähnlicher ein politisches und wirtschaftliches Mitsprache- Abgaben- und Gebührenfreiheit verwiese auf dem Rhein unterhalb von Baselab: Deutschland, nicht aber Frankreich, erhebt eine Mehrrecht. Es wird allerdings eingeräumt, dass klare wird. Grenzen für neutrale Staaten vorteilhaft sein rd e Fahrgastschiffahrt. Schiffen, Änderung der ISHO hatten die G. wertsteuer auf bezahlen, Bei der droht Beschlagnahme. können. Österreich möchte sich wohl auch den die sie nicht Zugang zur (nicht mehr aktuellen) Hochrhein- setzgeber zwar kaum die Absicht, die über hun Zurzeit laufen mehrere Gerichtsverfahren. Die dertjährige Steuerfreiheit aufzugeben. Ma schiffahrt offenhalten. Reedereien stützen sich auf die Mannheimer hatte es aber versäumt, diese alte Bestimmun Akte vom 17. Oktober 1868, wonach die RheinDie Schweiz spricht sich klar für die Realteiim Übereinkom schiffahrt abgabenfrei ist. Nach Artikel 3 dieses lung aus: «Die Schweiz steht seit jeher eindeutig zu erneuern. Ohne diese Lücke langwie 1973 hätte rd e gegenwärtige von men entlang darf auf dem Rhein und seiStandpunkt, die Seefläche sei auf dem rige Streit möglicherweise erspart werden kön Übereinkommens Abgabe, welche sich lenen Nebenflüssen «eine den Mittellinien auf die Uferstaaten aufgeteilt.» glich auf die Tatsache der Beschiffung grün(Botschaft des Bundesrates über die Bodensee- nen. Bodenseekonferenz, det, oder deren Ladunder 1973.) Schiffen in den von weder Internationale Die Und weiter heisst es in schiffahrt von Regierungen von Vorarlberg, Bayern, Ba- gen noch von den Flössen erhoben werden». einem Brief rd e Direktion für Völkerrecht (ED A) die den-Württemberg, Schaffhausen, Thurgau und Nach deutscher Auslegung werden jedoch nicht vom 28. April 1988: «Das Kondominium ist Ausnahmeerscheinung, St. Gallen vertreten sind, ersucht mit ihrem im die Schiffsunternehmen, sondern die Dienstleieine völkerrechtliche gefassten Beschluss das Bun- stungen besteuert. die in jedem Fall auf einem besonderen Rechts- November 1987 Bonn, «sich für titel beruht. Ein solcher besteht für den Boden- desministerium der Finanzen in Lösung der Grenzfrage wünschenswert Teilung der Umsatzsteuerfreiheit der Weiterbestand nach der Mittellinie den see nicht.» Die oder nach einer Querlinie gilt ja auch für die Personenschiffahrt auf dem Bodensee einzusetDie Frage des Grenzverlaufs im Obersee ist Bundesaussenminister an Brief einem In zen». KondomiEin Grenzseen. Schweizer weniger ein Rechts- als ein politisches Problem. anderen werden vor allem wirtschaftliche nium lässt sich zudem kaum mit der Schweizer Genschergeltend zahlreichen Staatsverträge über den OberDie Besteuerung gemacht. Neutralitätspolitik vereinbaren. verDie Gründe aus klammern die Grenzfrage ausdrücklich mindere die Attraktivität des Erholungsraumes see stillschweigend offen. Bis jetzt ist lassen sie oder Stimmenthaltung FremdenEinbussen im zu Bodensee und führe Lösung dieser Streitfrage immer ausgeder man Entschliessung fasste der verkehr. Eine ähnliche der deutschen Bundesregierung wichen, im Bewusstsein, dass eine Einigung Vorarlberger Landtag im Mai 1988. langwierig oder gar unmöglich ist und man auch Die Bundesrepublik Deutschland hat sich wevereinigten Schiff- ohne klare Regelung leben kann. Nach Völkerder Verband der Auch der zum einen noch zum anderen Rechtsstandeine noch die andere punkt bekannt. Das bestätigt auch die Umfrage: fahrtsunternehmen für den Bodensee und Rhein recht lässt sich weder die Umsatzbesteuerung rd e Bo- Lösung einem der drei Vertragsstaaten aufzwin«Die Rechtsauffassung, dass sich die zwischen- (VVSU) lehnt die gen. sind VVSU ab. Im Rheinschiffahrt staatlichen Verhältnisse auf dem Bodensee nach I densee- und. ngs. Das Schweizer Ufer am Langensee ist war ebenfalls kurz, liegt aber auf beiden Seiten es Seearms. Es ist wohl hauptsächlich auf den kurzen iterreichischen und bayrischen Seeanstoss zuückzuführen, dass es nicht gelang, den Obersee Langenufzuteilen. Während sich am Genfer-, nd Luganersee sowie am Untersee nur zwei aaten einigen müssen, sind am Obersee überbeteiligt. Früher waren es gar ies drei Partner ünf eigenständige Länder: Baden, Württemerg, Bayern, österreich und die Schweiz.. -. -. -. -.

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