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Informationen zur Besonderen Prüfung (10. Jahrgangsstufe)

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Academic year: 2022

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Informationen zur Besonderen Prüfung (10. Jahrgangsstufe)

Kurzinformation zum Überblick

Wer die Erlaubnis zum Vorrücken in die Jgst. 11 des Gymnasiums knapp verfehlt hat (6 in einem oder 5 in zwei Vorrückungsfächern), kann sich durch eine Prüfung in Deutsch, Mathematik und der ersten oder zweiten Fremdsprache (auf dem Niveau der ersten Fremdsprache) im September der Besonderen Prüfung unterziehen. Das

Anmeldeformular erhalten die in Frage kommenden Schüler mit dem Jahreszeugnis. Die Prüfung wird nach den Lehrplänen des Gymnasiums am Gymnasium durchgeführt. Mit der Besonderen Prüfung wird der mittlere Schulabschluss erworben. Nur wenn der

Notendurchschnitt, der bei der Besonderen Prüfung erzielten Noten in den

Prüfungsfächern 3,33 oder besser ist, kann der Schüler an die Fachoberschule übertreten.

Schulrechtliche Situation

Die Erlaubnis zum Vorrücken in die Jgst. 11 des Gymnasiums schließt einen mittleren Schulabschluss ein [Art. 25 (2) EUG]. Eine bestandene Besondere Prüfung ermöglicht hingegen nicht den Eintritt in die Oberstufe des Gymnasiums. Die Besondere Prüfung kann nur im unmittelbaren Anschluss an die 10. Jahrgangsstufe des Gymnasiums abgelegt (§98 GSO) und nach Absatz (7) bei Nichterfolg im Anschluss des Schulbesuchs der 10.

Jahrgangstufe einmal wiederholt werden. Das einmal erworbene Recht zur Teilnahme an der Besonderen Prüfung bleibt erhalten, wenn bei Wiederholung der Jahrgangsstufe 10 nicht die erforderlichen Leistungen (maximal Note 6 in einem oder Note 5 in zwei

Vorrückungsfächern) vorliegen. Sie ist bestanden bei mindestens dreimal 4 oder höchstens einmal 5 und dafür mindestens einmal die Note 3. Der Antrag muss spätestens eine Woche nach Aushändigung des Jahreszeugnisses am besuchten Gymnasium gestellt werden.

Ein Übertritt an die Fachoberschule nach bestandener Besonderer Prüfung (BPr.) ist nur möglich, wenn der Durchschnitt der bei der BPr. erzielten Noten in den drei Prüfungsfächern 3,33 oder besser ist. War die geprüfte Fremdsprache nicht Englisch, wird der Nachweis über eine Feststellungsprüfung im Fach Englisch erbracht.

Verlaufserfahrungen

Die Besondere Prüfung wurde 2002 von 54% (Durchschnitt von 1992 bis 1995: 50%) der Prüfungsteilnehmer bestanden. 12,8% der Schüler, die das Klassenziel der 10.

Jahrgangsstufe nicht erreicht haben, nahmen an der Prüfung teil.

Schulpädagogische Hinweise

Die Aufgaben der Besonderen Prüfung umfassen den Jahresstoff der 10. Jahrgangsstufe des Gymnasiums und sind der Abschlussprüfung der Realschule entsprechend, zeitlich erheblich umfangreicher als die üblichen Schulaufgaben. Daher werden sie nicht selten

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unterschätzt. Die Prüfungsvorbereitung in den Ferien sollte sich an den früheren Aufgaben der Besonderen Prüfung und an den Lerndefiziten in den 3 Prüfungsfächern orientieren.

Da die Schwierigkeit der Besonderen Prüfung (z.B. beim Aufgabenumfang) oft unterschätzt wird, sollte vorsorglich auch eine Aufnahme in eine 10. Klasse der Realschule erwogen werden.

Im Monat August bekommen die Teilnehmer im Rahmen eines E-Learning-Programms Hilfestellungen zur Prüfungsvorbereitung.

Informationen hierzu sind (nach Registrierung) auf der Webplattform unter der Adresse:

https://bayern.bayernmoodle.de eingestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Eberl

Beratungslehrerin am

Rainer-Maria-Rilke Gymnasium

Referenzen

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