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ErbSt 34A Anlage Steuerentlastung für Unternehmensvermögen zur Schenkungsteuererklärung - 02/2012 (ST) 1

Finanzamt

Anlage Steuerentlastung für Unternehmens- vermögen (§§ 13a, 13b ErbStG)

zur Schenkungsteuererklärung

Aktenzeichen

FA

11

Steuernummer UFA

72

Zeitraum Vorgang

1

Zeile

1

Erwerber

Name, Vorname

99 45

2

Begünstigtes Vermögen

3 Begünstigtes land- und forstwirtschaftliches Vermögen Wert

4

Lage, Finanzamt und Steuernummer Wert LuF

10

5 Begünstigtes Betriebsvermögen Wert

6

Firma, Finanzamt und Steuernummer Wert BV

12

7 Bei einer Personengesellschaft bitte Beteiligung des Zuwenders (Schenkers) an der Personengesellschaft in Prozent angeben

Anteil in Prozent

8

Begünstigte Anteile an Kapitalgesellschaften

Gesellschaft, Finanzamt und Steuernummer Beteiligung in Prozent

des Nennkapitals Wert Wert Ant.

9

14

10

Verwaltungsvermögen

Wert

11

Summe der gemeinen Werte der Einzelwirtschaftsgüter des Verwaltungsvermögens (§ 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 5 ErbStG)

Zusammensetzung und Berechnung bitte auf gesondertem Blatt erläutern.

12

In der vorstehenden Summe enthaltene Werte der Einzelwirtschaftsgüter, die dem Betrieb weniger als zwei Jahre zuzurechnen sind, § 13b Abs. 2 Satz 3 ErbStG

Zusammensetzung und Berechnung bitte auf gesondertem Blatt erläutern.

13

Anteil des Verwaltungsvermögens am begünstigten Vermögen:

Summe aus Zeile 11 x 100 Wert des begünstigten Vermögens aus Zeile 4, 6 oder 9

(bei Anteilen Wert für 100 % des Nennkapitals) 14

Optionsverschonung

15

Optieren Sie zu einer vollständigen Steuerbefreiung (§ 13a Abs. 8 ErbStG)? Dieses Wahlrecht ist unwiderruflich und kann nur einheitlich für das gesamte begünstigte Vermögen ausgeübt werden.

Optionsverschonung

ja - Eine schriftliche Erklärung nach § 13a Abs. 8 ErbStG ist beigefügt. 53 ja = 1

16

Ausgangslohnsumme

Wert

17 Anzahl der Beschäftigten des Betriebs bzw. der Gesellschaft Ausgangslohnsumme

18 Ausgangslohnsumme des Betriebs bzw. der Gesellschaft 54

19

Sonstige Angaben

20 Wurde ein Abzugsbetrag nach § 13a Abs. 2 ErbStG bei einer früheren

Zuwendung des Zuwenders (Schenkers) in Anspruch genommen? nein 21

ja Zeitpunkt

Ausschluss Abzugs- betrag § 13a Abs. 2

52 ja = 1

22 beim Finanzamt Steuernummer

23 Ist das begünstigte Vermögen seit dem Erwerb ganz oder teilweise veräußert oder aufgegeben worden?

24

nein 25

ja Bitte auf gesondertem Blatt auch Art und Wert erläutern.

Zeitpunkt

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