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Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung

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Academic year: 2022

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(1)

Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung

Anlage zum Berufsausbildungsvertrag

Ausbildungsplan

Der zeitliche und sachlich gegliederte Ausbildungsplan ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages

Fachkraft für

Veranstaltungstechnik

Ausbildungsbetrieb:

Auszubildende(r):

Ausbildungszeit von: bis:

Die zeitliche und sachliche Gliederung der zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten laut Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsverordnung ist auf den folgenden Seiten nieder- gelegt.

Der zeitliche Anteil des gesetzlichen bzw. tariflichen Urlaubsanspruches, des Berufsschul- unterrichtes und der Zwischen- und Abschlussprüfung des/der Auszubildende(n) ist in den einzelnen zeitlichen Richtwerten enthalten.

Änderungen des Zeitumfanges und des Zeitablaufs aus betrieblich oder schulisch bedingten Gründen oder aus Gründen in der Person des/der Auszubildende(n) bleiben vorbehalten

(2)

Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse

und Fähigkeiten

Zeitliche Richtwerte in

Wochen im vermittelt

1. bis 18.

Monat

19. bis 36.

Monat

A u f - u n d A b b a u e n v o n A n l a g e n u n d A u f b a u t e n

Bereitstellen und Transportieren

a) Arbeitsaufträge annehmen und Arbeitsschritte für den eigenen Arbeitsbereich festlegen b) Bedarf an Transport- und Lagerleistungen er-

mitteln, Transportmittel und Verpackungen auswählen

c) Geräte, Anlagenteile, Bauelemente, Werkzeu- ge und sonstige Arbeitsmittel nach Vorgaben termingerecht annehmen, kommissionieren und bereitstellen

d) Geräte, Anlagenteile, Bauelemente, Werkzeu- ge und sonstige Arbeitsmittel verpacken, sichern und transportieren sowie gegen Wit- terungseinflüsse und Diebstahl schützen e) Begleitunterlagen zusammen- und bereit-

stellen

6

Prüfen, Montieren, Anpassen und Demontieren a) Beleuchtungs-, Beschallungs- und Medienplä-

ne sowie Pläne, Zeichnungen und Skizzen für temporäre Aufbauten, Bühnen und Szenen- flächen umsetzen

b) Montagevorgaben beachten, insbesondere zu Lastaufnahme und Standsicherheit

c) Verankerungen und Befestigungen vorberei- ten

d) Werkstoffe und Materialien bewerten und aus- wählen

e) Längen messen und anzeichnen f) Bauteile anpassen und verbinden

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(3)

Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse

und Fähigkeiten

Zeitliche Richtwerte in

Wochen im vermittelt

1. bis 18.

Monat

19. bis 36.

Monat

g) Arbeitsmittel auswählen und einsetzen, insbe- sondere Leitern, Arbeitsgerüste und Werkzeu- ge

h) Geräte und Anlagenteile der Beleuchtungs-, Beschallungs-, Medien- und Präsentations- technik aufstellen, montieren, befestigen und sichern

i) Bauelemente für Tragekonstruktionen aufstel- len und sichern, insbesondere Gerüste und Traversen sowie Bühnen-, Tribünen-, Szenen- und Messeaufbauten

j) ortsveränderliche maschinentechnische Ein- richtungen montieren, befestigen, sichern und testen, insbesondere Stative und Hebezeuge k) Leitungen verlegen und gegen Beschädigung

schützen

l) Anlagen und Aufbauten demontieren

m) Geräte, Anlagenteile, Bauelemente und sons- tige Arbeitsmittel übergeben, dabei Verluste, Schäden und Mängel dokumentieren

Lagern, Prüfen und Instandhalten

a) Geräte, Anlagenteile, Bauelemente, Werkzeu- ge und sonstige Arbeitsmittel annehmen so- wie auf Schäden und Vollständigkeit prüfen b) Funktionskontrolle durchführen, Fehler und

Mängel feststellen

c) Geräte, Anlagenteile, Bauelemente, Werkzeu- ge und sonstige Arbeitsmittel warten

d) Messungen an elektrischen Geräten durchfüh- ren, insbesondere Schutzleiter- und Isola- tionswiderstand sowie Schutzleiter- und Be- rührungsstrom feststellen und beurteilen e) Fehler in Geräten, Anlagenteilen, Bauelemen-

ten eingrenzen, durch Austausch fehlerhafter Einheiten beheben und Maßnahmen zur In- standsetzung veranlassen

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(4)

Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse

und Fähigkeiten

Zeitliche Richtwerte in

Wochen im vermittelt

1. bis 18.

Monat

19. bis 36.

Monat

f) Prüfprotokolle erstellen

g) Geräte, Anlagenteile, Bauelemente, Werkzeu- ge und sonstige Arbeitsmittel lagern und ver- walten

B e r e i t s t e l l e n d e r E n e r g i e v e r s o r g u n g

Planen der Energieversorgung

a) Energiebedarf unter Berücksichtigung der Leistungsfaktoren für Veranstaltungen und Produktionen ermitteln

b) Stromkreise festlegen, Verteilungseinrichtun- gen und Leitungen unter Berücksichtigung von Leitungslänge und Leitungsquerschnitt auswählen

c) Spannungsfall ermitteln und beurteilen d) elektrische Geräte und Betriebsmittel unter

Berücksichtigung der

Umgebungsbedingungen und der Zusatzfest- legungen für Räume besonderer Art auswäh- len

e) Schutzmaßnahmen gegen elektrische Gefähr- dungen treffen

f) Dokumentationen, insbesondere Installations- und Stromlaufpläne, erstellen

g) Anschlussbestimmungen einhalten

7

Auf- und Abbauen nichtstationärer elektrischer Anlagen

a) Stromversorgung hinsichtlich der anzuschlie- ßenden Geräte sicherheitstechnisch gemäß der Regeln der Technik beurteilen

b) Geräte und Anlagenteile anschließen

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(5)

Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse

und Fähigkeiten

Zeitliche Richtwerte in

Wochen im vermittelt

1. bis 18.

Monat

19. bis 36.

Monat

c) elektrische Installationen für Dekorations- und Ausstattungsteile sowie Bühnenbauten mit steckerfertigen Betriebsmitteln errichten d) Potentialausgleich ausführen

e) Anlagen außer Betrieb nehmen und demon- tieren

Prüfen nichtstationärer elektrischer Anlagen a) Sichtprüfung von Betriebsmitteln und Geräten

elektrischer Anlagen durchführen, insbeson- dere Feststellen und Beurteilen von Beschä- digungen sowie der Einhaltung von Sicher- heitsanforderungen

b) besondere Bedingungen des Aufstellungs- ortes sowie Schutz gegen elektrischen Schlag unter normalen Bedingungen feststellen und beurteilen

c) geeignete Prüf- und Messgeräte auswählen d) Sichtprüfung und Erprobung elektrischer An-

lagen durchführen

e) Spannung messen und Drehfeld prüfen f) Durchgängigkeit der Schutzleiter und des Po-

tentialausgleichs prüfen

g) Isolationswiderstand messen und beurteilen h) Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen unter

Fehlerbedingungen prüfen

i) Maßnahmen zur Beseitigung von Fehlern ein- leiten

j) Prüfungen und Messungen dokumentieren

8

Betreiben elektrischer Anlagen

a) elektrische Anlagen in Betrieb nehmen, bedie- nen und außer Betrieb nehmen

b) festgelegte Prüfungen und Erprobungen durchführen

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(6)

Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse

und Fähigkeiten

Zeitliche Richtwerte in

Wochen im vermittelt

1. bis 18.

Monat

19. bis 36.

Monat

c) Störungen feststellen und Maßnahmen zur Beseitigung der Ursachen einleiten

V e r n e t z e n , E i n r i c h t e n u n d I n b e t r i e b n e h m e n v o n A n l a g e n

a) Steuerungs- und IT-Netzwerke sowie Kom- munikations- und Rufanlagen errichten und testen

b) Scheinwerfer, Lichtstellpulte und Zusatzgeräte auswählen, verbinden und konfigurieren c) Beleuchtungsanlagen testen und lichttechni-

sche Größen messen

d) Beschallungsanlagen auswählen und testen, dabei akustische Emissions- und Grenzwerte beachten

e) Mikrofone, Mischpulte, Signalbearbeitungs- geräte und Zuspieler auswählen, verbinden, konfigurieren und testen

f) Medien- und Präsentationstechnik auswählen, verbinden und konfigurieren, insbesondere Projektionsgeräte, Signalwandler und Medien- server

g) Gesamtfunktion prüfen, Störungen feststellen und Maßnahmen zur Störungsbeseitigung einleiten

16

K o n z i p i e r e n v e r a n s t a l t u n g s t e c h n i s c h e r S y s t e m e u n d A b l ä u f e

Mitwirken bei der Erstellung veranstaltungs- technischer Konzepte

a) Anforderungen für die technische und szeni- sche Umsetzung auswerten, insbesondere Gestaltungs- und Regievorgaben

7

(7)

Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse

und Fähigkeiten

Zeitliche Richtwerte in

Wochen im vermittelt

1. bis 18.

Monat

19. bis 36.

Monat

b) technische Realisierungsmöglichkeiten von Anforderungen auf Machbarkeit prüfen und mit den Beteiligten entwickeln

c) Realisierungskonzepte aus technischer und gestalterischer Sicht entwickeln und mit Auf- traggebern abstimmen

d) veranstaltungstechnische Konzepte beurtei- len, insbesondere unter rechtlichen, organi- satorischen, wirtschaftlichen und gestalteri- schen Aspekten

Beurteilen der Voraussetzungen des Veranstal- tungsortes

a) Voraussetzungen von Veranstaltungs- und Produktionsstätten für die technische Durch- führung überprüfen

b) technische und gestalterische Rahmenbedin- gungen für die Platzierung der Anlagen und Aufbauten am Veranstaltungsort feststellen c) technische und gestalterische Umsetzung mit

den Beteiligten abstimmen

d) Genehmigungen und Auflagen der Genehmi- gungsbehörden beachten

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Planen und Organisieren veranstaltungstechni- scher Abläufe

a) Veranstaltungsablauf mit den Beteiligten ab- stimmen

b) technische Ablaufpläne nach Gestaltungs- und Regievorgaben erstellen, insbesondere Personal- und Technikeinsatz planen und abstimmen

c) Havariekonzepte planen und abstimmen

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Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse

und Fähigkeiten

Zeitliche Richtwerte in

Wochen im vermittelt

1. bis 18.

Monat

19. bis 36.

Monat

Planen von Anlagen und Aufbauten

a) Beschallungssysteme unter Berücksichtigung zu beschallender Flächen und Räume planen, insbesondere Lautsprechertypen festlegen, Lautsprecher und Lautsprechersysteme posi- tionieren sowie diese einschließlich Verstärker dimensionieren

b) tontechnische Betriebsmittel unter Beachtung der räumlichen und gestalterischen Vorgaben festlegen

c) Beleuchtungssysteme unter Berücksichtigung räumlicher Voraussetzungen am Veranstal- tungsort und der Lichtstimmungen planen, ins- besondere Beleuchtungspositionen ermitteln sowie Scheinwerfer, Zubehör und Dimmer festlegen

d) medientechnische Systeme unter Berücksich- tigung des Veranstaltungsortes, der Zu- und Ausspieler sowie der Bild- und Datenformate planen

e) Projektoren und Projektionsflächen unter Be- rücksichtigung der räumlichen Gegebenheiten und der Lichtverhältnisse positionieren und dimensionieren

f) Bühnen-, Szenen- und Messeaufbauten unter Berücksichtigung gestalterischer Vorgaben sowie von Tragfähigkeit und Standsicherheit und unter Beachtung der Brandschutzvorga- ben am Veranstaltungsort planen

g) Traversensysteme unter Berücksichtigung der räumlichen Voraussetzungen am Veranstal- tungsort, der geforderten Tragfähigkeit und der vorhandenen Abhängepunkte planen h) maschinentechnische Betriebsmittel unter Be-

rücksichtigung von Standsicherheit und Trag- fähigkeit am Veranstaltungsort planen

i) technische Unterlagen für die Veranstaltungs- systeme erstellen

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(9)

Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse

und Fähigkeiten

Zeitliche Richtwerte in

Wochen im vermittelt

1. bis 18.

Monat

19. bis 36.

Monat

E i n r i c h t e n v o n S z e n e r i e n

a) Bild-, Ton- und Datenmaterial sichten, prüfen und bereitstellen, medienrechtliche Vorschrif- ten beachten

b) Szenen ausleuchten, Lichtstellpulte konfigu- rieren und einrichten, Beleuchtungsproben durchführen

c) Mikrofone positionieren und einrichten, Ton- mischpulte konfigurieren und einrichten sowie Soundcheck durchführen

d) Medienein- und -ausspielungen konfigurieren und einrichten

e) dekorative und grafische Elemente hinsichtlich ihrer kommunikativen und gestalterischen Wir- kungen einsetzen

f) Szenen und Umbauten proben

g) Benutzer und Mitwirkende in technische Sys- teme einweisen

h) technische Systeme an Benutzer oder Auf- traggeber übergeben sowie Übergabeproto- kolle anfertigen

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B e d i e n e n t e c h n i s c h e r S y s t e m e b e i P r o b e n u n d V e r a n s t a l t u n g e n

a) Ablaufpläne umsetzen, insbesondere Licht- stellpulte und Tonmischpulte sowie bühnen- und szenentechnische Einrichtungen bedie- nen, Projektionen und Zuspielungen einsetzen b) Durchlauf- und Generalproben durchführen,

zeitliche Abläufe kontrollieren und Anpassun- gen vornehmen

c) Veranstaltungen und Vorführungen durchführen

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Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse

und Fähigkeiten

Zeitliche Richtwerte in

Wochen im vermittelt

1. bis 18.

Monat

19. bis 36.

Monat

d) technische Störungen und Abweichungen er- kennen, Lösungen entwickeln und in Abstim- mung mit den Beteiligten umsetzen

e) Veranstaltungsablauf dokumentieren

D u r c h f ü h r e n v o n P r o j e k t e n i m e i g e n e n A r b e i t s b e r e i c h

Planen der Projekte

a) Projektaufträge annehmen und Unterlagen auswerten

b) Projektabläufe unter Beachtung von techni- schen und organisatorischen Schnittstellen planen und abstimmen, Planungsvarianten berücksichtigen

c) bei der Planung von Aufgabenverteilung und Personaleinsatz nach betrieblichen Vorgaben mitwirken, gesetzliche Vorgaben und vertrag- liche Bestimmungen beachten

d) Kosten nach betrieblichen Vorgaben ermitteln, dabei zeitlichen, materiellen und finanziellen

Aufwand berücksichtigen 12

Koordinieren der Projektabläufe

a) Arbeitsabläufe mit Projektbeteiligten abstim- men

b) Material disponieren, Materialbereitstellung und -transport organisieren

c) Arbeitsabläufe koordinieren, Aufgabendurch- führung und Einhaltung von Terminen über- wachen

d) Mitarbeitende unterweisen, anleiten und be- aufsichtigen, insbesondere bei gefährlichen Vorgängen sowie Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

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Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse

und Fähigkeiten

Zeitliche Richtwerte in

Wochen im vermittelt

1. bis 18.

Monat

19. bis 36.

Monat

Umsetzen der Projektabläufe a) Projektablaufpläne umsetzen

b) Arbeitsergebnisse überprüfen sowie Mängel korrigieren

c) bei Störungen im Projektablauf Projektbeteilig- te informieren, Lösungsvarianten entwickeln und abstimmen

d) Benutzer einweisen

e) Mitwirkende über Gefährdungen und sicher- heitsgerechtes Verhalten unterweisen f) Ein- und Unterweisungen dokumentieren Abschließen und Bewerten der Projektdurch- führung

a) Auftragsablauf und Abrechnungsdaten doku- mentieren

b) Arbeitsergebnisse und -durchführung reflek- tieren und bewerten

c) Verbesserungsvorschläge erarbeiten und kommunizieren

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Abschnitt B: integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse

und Fähigkeiten

Zeitliche Richtwerte in

Wochen im vermittelt

1. bis 18.

Monat

19. bis 36.

Monat

B e r u f s b i l d u n g , A r b e i t s - u n d T a r i f r e c h t

a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbe- sondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären

b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen

c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen

d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nen- nen

e) wesentliche Bestimmungen der für den Aus- bildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nen- nen

während der gesamten Ausbildung

A u f b a u u n d O r g a n i s a t i o n d e s A u s b i l d u n g s b e t r i e b e s

a) Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetrie- bes erläutern

b) Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Ver- waltung erklären

c) Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisa- tionen, Berufsvertretungen und Gewerkschaf- ten nennen

d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben

während der gesamten Ausbildung

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Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse

und Fähigkeiten

Zeitliche Richtwerte in

Wochen im vermittelt

1. bis 18.

Monat

19. bis 36.

Monat

S i c h e r h e i t u n d G e s u n d h e i t s s c h u t z b e i d e r A r b e i t

a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen

b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallver- hütungsvorschriften anwenden

c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten

d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschut- zes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbe- kämpfung ergreifen

während der gesamten Ausbildung

U m w e l t s c h u t z

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelas- tungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitra- gen, insbesondere

a) mögliche Umweltbelastungen durch den Aus- bildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Um- weltschutz an Beispielen erklären

b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelun- gen des Umweltschutzes anwenden

c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und um- weltschonenden Energie- und Materialver- wendung nutzen

d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zufüh- ren

während der gesamten Ausbildung

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Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse

und Fähigkeiten

Zeitliche Richtwerte in

Wochen im vermittelt

1. bis 18.

Monat

19. bis 36.

Monat

S i c h e r h e i t b e i V e r a n s t a l t u n g e n u n d P r o d u k t i o n e n

a) Rechtsvorschriften beachten, insbesondere landesrechtliche Bestimmungen zu Versamm- lungsstätten und fliegenden Bauten

b) Bestimmungen und Sicherheitsregeln aus Un- fallverhütungsvorschriften beachten, insbe- sondere für Veranstaltungs- und Produktions- stätten sowie für das Arbeiten mit elektrischen Betriebsmitteln

c) technische Normen und Regelwerke beachten d) Funktionsfähigkeit von sicherheitstechnischen

Einrichtungen überprüfen, insbesondere Sicherheitsbeleuchtungen und Brandschutz- einrichtungen, und bei Betriebsstörungen festgelegte Maßnahmen ergreifen

e) bei Gefährdungsbeurteilungen mitwirken so- wie Vorschläge zur Verbesserung der Sicher- heit von Veranstaltungen und Produktionen erarbeiten

f) an der Realisierung von Sicherheitsmaßnah- men mitwirken, insbesondere gegen Unfälle und Brände

g) persönliche Schutzausrüstungen tätigkeits- bezogen benutzen

h) Voraussetzungen für den Einsatz von Pyro- technik, Nebel und anderen szenischen Effek- ten beachten

während der gesamten Ausbildung

K o m m u n i k a t i o n u n d K o o p e r a t i o n

a) Gespräche situationsgerecht und zielorientiert führen sowie Ergebnisse dokumentieren b) deutsche und englische Fachbegriffe anwen-

den

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(15)

Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse

und Fähigkeiten

Zeitliche Richtwerte in

Wochen im vermittelt

1. bis 18.

Monat

19. bis 36.

Monat

c) Wertschätzung, Respekt und Vertrauen als Grundlage kundenorientierten Verhaltens und erfolgreicher Zusammenarbeit berücksichti- gen, kulturelle Identitäten berücksichtigen d) Möglichkeiten zum Konfliktumgang im Interes-

se eines sachbezogenen Ergebnisses anwen- den

e) im Ausbildungsbetrieb übliche englischspra- chige Informationen auswerten

f) Informationen einholen und Auskünfte ertei- len, auch in Englisch

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