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Zwischenbericht des Gemeinderats zur Motion der Sachkommis- sion Siedlung und Landschaft (SSL) betreffend Überprüfung der Lärm-Vorbelastungsstreifen

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www.riehen.ch

Reg. Nr. 1.3.1.12 Nr. 14-18.527.02

Zwischenbericht des Gemeinderats zur Motion der Sachkommis- sion Siedlung und Landschaft (SSL) betreffend Überprüfung der Lärm-Vorbelastungsstreifen

(überwiesen am 27. November 2014)

1. Motion

An seiner Sitzung vom 27. November 2014 hat der Einwohnerrat die nachfolgende Motion der Sachkommission Siedlung und Landschaft (SSL) betreffend Überprüfung der Lärm- Vorbelastungsstreifen überwiesen:

Wortlaut:

„Im Zuge der Vorberatung der Vorlage betreffend die Zonenplanrevision hatte die zu- ständige Sachkommission Siedlung und Landschaft (SSL) auch einzelne Fragen betref- fend den Lärmempfindlichkeitsstufenplan (LESP) zu behandeln. Im Zusammenhang mit einer Einsprache betreffend das Geviert Rauracherstrasse/Kohlistieg/Hörnliallee hat sich ergeben, dass eine Aufhebung des Lärm-Vorbelastungsstreifens in diesem Ab- schnitt wohl zweckmässig wäre. Die Sachkommission hat aber darauf verzichtet, im konkreten Fall eine Änderung zu beantragen, da eine Gesamtüberprüfung sämtlicher Lärm-Vorbelastungsstreifen im Rahmen der Zonenplanrevision nicht vorgenommen werden konnte.

Die SSL hat deshalb mehrheitlich beschlossen, das Thema weiterzuverfolgen und den Gemeinderat verbindlich aufzufordern, das notwendige Verfahren zur Überprüfung der Lärm-Vorbelastungsstreifen einzuleiten und dem Einwohnerrat eine entsprechende Vor- lage zu unterbreiten.

Dabei sind insbesondere folgende Fragen klären zu lassen und allfällige Varianten auf- zuzeigen:

• Ist es gerechtfertigt, in der Rauracherstrasse (Abschnitt Kohlistieg bis Hörnliallee) den Lärm-Vorbelastungsstreifen III aufzuheben und neu der Lärmempfindlichkeitsstufe II zuzuweisen?

• Gibt es auch andere Lärm-Vorbelastungsstreifen in Riehen, die aufgehoben werden können?

• Welche Konsequenzen hat die Aufhebung eines Lärm-Vorbelastungsstreifens für die Strassenbesitzer, welche für die Grundeigentümer?

sig. Christian Heim, Präsident der SSL

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Seite 2 2. Bericht des Gemeinderats Ausgangslage

Seit dem Jahr 2009 besteht in der Rauracherstrasse zwischen Kohlistieg bis Hörnliallee eine Tempo-30-Zone. Der Hauptverkehr wird via Hörnliallee / Kohlistieg geleitet. Die Bau- und Wohngenossenschaft Höflirain hat daher gemeinsam mit der Genossenschaft Rieba den Antrag gestellt, den Lärm-Vorbelastungsstreifen entlang der Rauracherstrasse in diesem Strassenabschnitt aufzuheben und somit von der Empfindlichkeitsstufe (ES) III zur ES II abzustufen.

Die mit der vorliegenden Motion verlangte Überprüfung der Lärm-Vorbelastungsstreifen im gesamten Gemeindegebiet wurde am 27. November 2014 an die Abteilung Bau, Mobilität und Umwelt und den Fachbereich Recht zur Bearbeitung überwiesen.

Zur Überprüfung von weiteren Vorbelastungsstreifen musste die Abteilung Lärmschutz des Amts für Umwelt und Energie (AUE) im November 2015 beigezogen werden. Die Rückmel- dung des AUE traf erst im Mai 2016 ein, weshalb die Arbeit an diesem Geschäft durch die Abteilung Bau, Mobilität und Umwelt erst mit einiger Verzögerung wieder aufgenommen werden konnte.

Gemäss Einschätzung der Abteilung Lärmschutz des AUE ist der Vorbelastungsstreifen im erwähnten Strassenabschnitt der Rauracherstrasse nicht mehr gerechtfertigt und kann des- halb eine Abstufung der aktuellen Empfindlichkeitsstufe wie gewünscht erfolgen. Die Umset- zung erfolgt mit einer Teilrevision des Lärmempfindlichkeitsstufenplans und erfordert ein Planungsverfahren nach §§ 108 - 115 Bau- und Planungsgesetz (BPG). Die Aufhebung wei- terer Vorbelastungsstreifen ist nach derzeitigem Stand des kantonalen Lärmkatasters nicht notwendig bzw. möglich.

Da die Grenzwerte im besagten Strassenabschnitt auch mit einer Aufhebung des Vorbelas- tungsstreifens eingehalten sind, ergeben sich für den Strasseneigentümer keine Konse- quenzen. Für die Grundeigentümer ergibt sich ein besserer Schutz vor künftigen Lärm- belastungen.

Da die Zonenplanrevision durch den Regierungsrat noch nicht genehmigt ist, verzögert sich nun auch die Weiterbearbeitung der Motion der SSL, da die Anpassung des Lärmempfind- lichkeitsstufenplans nicht vor der Genehmigung der Zonenplanrevision erfolgen sollte. Aus diesem Grund kann dem Einwohnerrat der angepasste Lärmempfindlichkeitsstufenplan nicht innert Frist vorgelegt werden.

Weiteres Vorgehen

Derzeit wird das Planungsverfahren inkl. der notwendigen Planunterlagen vorbereitet. So- bald die Genehmigung der Zonenplanrevision durch den Regierungsrat erfolgt ist, kann die öffentliche Planauflage des angepassten Lärmempfindlichkeitsstufenplans für den Bereich Rauracherstrasse zwischen Kohlistieg bis Hörnliallee durchgeführt werden. Dies sollte vo- raussichtlich im Januar 2017 möglich sein.

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Seite 3 3. Antrag

Der Gemeinderat beantragt, die Motion stehen zu lassen.

Riehen, 29. November 2016

Gemeinderat Riehen

Der Präsident: Der Generalsekretär:

Hansjörg Wilde Urs Denzler

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