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Planauflage: Korrekturen an der Zonenplanrevision

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Medienmitteilung

Planauflage: Korrekturen an der Zonenplanrevision

Der Einwohnerrat hat am 27. November 2014 die Zonenplanrevision beschlossen.

Da er in wenigen Punkten wesentlich von der bereits im Juni 2013 öffentlich auf- gelegten Zonenplanrevisionsvorlage abweicht, ist für diese Änderungen eine er- neute öffentliche Planauflage nötig. Die Pläne und Berichte sind vom 14. März 2015 bis 14. April 2015 in der Gemeindeverwaltung einsehbar.

Der Einwohnerrat hat an den Sitzungen vom 29. und 30. Oktober sowie in 2. Lesung am 27. November 2014 die Zonenplanrevision behandelt. Weil der Einwohnerrat bei seinen Beschlüssen in wenigen Punkten wesentlich von der gemeinderätlichen Vorlage abweicht, welche im Juni 2013 bereits öffentlich aufgelegt war, ist die öffentliche Plan- auflage für einzelne Planänderungen nötig. Damit wird das rechtliche Gehör der Be- troffenen gewährleistet.

Die öffentliche Planauflage findet vom 14. März bis zum 14. April 2015 statt. Die Pläne und Berichte können in der Gemeindeverwaltung Riehen sowie im Internet unter

www.riehen.ch

(Projekte und Planauflagen) eingesehen werden.

Die wesentlichen Inhalte der Planauflage sind im Folgenden kurz begründet. Umfas- send ist die vom Einwohnerrat beschlossene Zonenplanrevision im Planungsbericht (Stand 5. Dezember 2014) unter

www.riehen.ch/zonenplanrevision

dargelegt.

Nutzungsplanung Stettenfeld

Das rund 17.6 Hektaren umfassende Stettenfeld ist seit Jahrzehnten grösstenteils der Wohnzone 2a zugewiesen, aber noch nicht baureif. Der Einwohnerrat hat nun die erste Stufe des zweistufigen Nutzungsplanverfahrens beschlossen. In seinem Beschluss hat der Einwohnerrat den Anteil der öffentlichen Grünfläche von 25% auf 35% erhöht. Der Anteil an Freizeit- und Sportanlagen wurde auf 10% erhöht, 55% verbleiben in der Bauzone. Ebenfalls wurde die durchschnittliche Ausnutzungsziffer auf maximal 0.9 de- finiert.

Spezielle Nutzungsvorschriften im Autal

Im Autal hat der Einwohnerrat im Zonenplan eine Erweiterung des Perimeters der spe- ziellen Nutzungsvorschriften beschlossen. Inzwischen wurde der Plan zu den speziel- len Nutzungsvorschriften entsprechend ergänzt. Die betroffenen Parzellen werden neu der Grünzone zugewiesen und auf die Zuweisung zum Landschaftsschutz wird verzich- tet.

Erweiterung Landschaftsschutz

Für die Landwirtschaftszonen „In den Wenkenmatten“, im „Moostal“ sowie „Bachte- len/Auf Hutzlen“ hat der Einwohnerrat beschlossen, dass diese auch dem Landschafts- schutz zugewiesen werden. Dem Schutz der Landschaft wurde für diese Gebiete ein hohes Gewicht gegeben. In der Landschaftsschutzzone sind keine Bauten und Anlagen zulässig.

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Die öffentliche Planauflage kann parallel zum laufenden Referendum gegen den Be- schluss der Zonenordnung durchgeführt werden. Die Volksabstimmung findet am 14. Juni 2015 statt. Vor Überweisung einer entsprechenden Einwohnerratsvorlage wird aber das Resultat der Referendumsabstimmung abgewartet. Sollte das Referendum er- folgreich sein, wäre eine Anpassung der Zonenordnung notwendig, welche dann zu- sammen mit der Behandlung der Einsprachen dem Einwohnerrat im 3. Quartal 2015 vorgelegt werden könnte.

Riehen, 10. März 2015

Weitere Auskünfte erteilen:

Daniel Albietz, Gemeinderat, Tel. 061 606 30 00 Sebastian Olloz, Ortsplaner, Tel. 061 646 82 59

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