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Bericht der Sachkommission Siedlung und Landschaft (SSL) zum Politikplan des Gemeinderats 2020 bis 2023 für die Produktgruppe 7 «Siedlung und Landschaft»

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Academic year: 2022

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Sachkommission Siedlung und Landschaft (SSL)

Reg. Nr. 1.3.2.3 Axioma: 307 Nr. 18-22.044.04

Bericht der Sachkommission Siedlung und Landschaft (SSL) zum Politikplan des Gemeinderats 2020 bis 2023 für die Produktgruppe 7

«Siedlung und Landschaft»

Bericht an den Einwohnerrat

________________________________________________________________________

1. Vorbemerkungen

Die Sachkommission Siedlung und Landschaft hat den Politikplan 2020 bis 2023 zum Poli- tikbereich 7 (Siedlung und Landschaft) an ihrer Sitzung vom 25. November 2019 behandelt.

An dieser Sitzung haben Gemeinderätin Christine Kaufmann, Gemeinderat Felix Wehrli so- wie Ivo Berweger, Abteilungsleiter Bau, Mobilität und Umwelt teilgenommen und die Fragen der Kommissionsmitglieder beantwortet.

Viele Fragen konnten schon im Rahmen des neuen Leistungsauftrages geklärt werden, insbesondere auch Fragen zur Kostenübersicht und dem Globalkredit (s. Bericht vom 12.10.19 / Axioma 606 / Nr. 18-22.036.02).

2. Wesentliche Punkte der Detailberatung

S. 42, Siedlung und Landschaft, 1. Siedlungsentwicklung Entwicklungsplanung Stettenfeld:

Im Rahmen der Zonenplanrevision wurde für das rund 17,6 ha umfassende Stettenfeld die erste Nutzungsplanstufe definiert. In der ersten Nutzungsplanstufe wurde vom Einwohnerrat ebenfalls das weitere Vorgehen definiert: Als Grundlage für die zweite Stufe der Nutzungsplanung ist über den ganzen Planungsperimeter ein Gesamtkonzept für ein attraktives und familienfreundliches Quartier, gestützt auf nachhaltige Grundsätze, zu erarbeiten. Das Gesamtkonzept soll dabei Aussagen zu den Themen Bauen/Gebäude, Mobilität/Ressourcen/Energie, Nutzungen, Umgebung/Freiraum/Freizeit sowie soziale Nachhaltigkeit enthalten. Zudem ist das Gesamtkonzept über die Landesgrenzen hinweg zu koordinieren. Entsprechend diesen Rahmenbedingungen und auf Basis des Gesamtkonzepts setzt der Einwohnerrat als Abschluss eines zweiten Nutzungsplanverfahrens die detaillierten Nutzungspläne fest, welche insbesondere die Lage der Baufelder, Dimensionierung der Bauten und Anlagen, energetische Vorgaben, Freiraumnutzungen, Erschliessung und deren Etappierung sowie die Berücksichtigung sozialer Nachhaltigkeit beinhaltet (vgl. Spezielle Bauvorschriften Nr. 224 Nutzungsplanung Stettenfeld).

Um das Gesamtkonzept als Grundlage für die nötigen Nutzungspläne erstellen zu können, ist ein Planungsverfahren nötig, welches die unterschiedlichen Ansprüche an das Stettenfeld in sich vereint. Das Verfahren muss zudem so gewählt werden, dass sich die Grundeigentümer einbringen und im Prozess die Rahmenbedingungen für die zukünftige Entwicklung festgelegt werden können.

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Seite 2 Nach Abschluss des Klärungs- und Partizipationsprozesses wird das weitere Vorgehen festgelegt. Ausgehend vom räumlichen Konzept werden die Vorgaben für das folgende Wettbewerbsverfahren festgelegt. Das Wettbewerbsverfahren dient dazu, verschiedene Lösungen für das Gesamtkonzept zu erhalten, aus denen die beste Variante gewählt werden kann. Bei der Grösse des Gebiets und der Tragweite der Planung lohnt es sich, in Varianten zu denken. Für die Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens ist nach dem Klärungs- und Partizipationsprozess ein Kredit beim Einwohnerrat zu beantragen.

Als Synthese aus dem Klärungs- und Partizipationsprozess sowie dem Wettbewerbsverfahren wird ein Masterplan erstellt. Darin sind die Lage der Baufelder, die Dimensionierung der Bauten und Anlagen, die energetischen Vorgaben, die Freiraumnutzungen, die Erschliessung und deren Etappierung sowie die Berücksichtigung der sozialen Nachhaltigkeit festgehalten. Der Masterplan ist die Grundlage für den Zonen- und Erschliessungsplan, allfällige Bebauungspläne und das Landumlegungsverfahren.

S. 42, Siedlung und Landschaft, 3. Umwelt und Naturschutz Hochwasserschutz:

Es liegen noch keine Detailprojektierungen vor. Es wird ein Gesamtprojekt Masterplan Hochwasserschutz Riehen über die drei Bäche Bettinger-, Immen- und Aubach sowie den Hungerbach (Steingrubenweg) erarbeitet. Zurzeit werden die möglichen Massnahmen auf Stufe Vorprojekt ausgearbeitet. Die Federführung liegt dabei beim Kanton. Ob die einzelnen Bäche anschliessend gestaffelt weiterbearbeitet werden, ist offen. Die Dimensionierung der Massnahmen beim Aubach in Riehen hängt auch davon, welche Massnahmen Inzlingen umsetzt.

S. 43, Siedlung und Landschaft, 5. Wald

Im Riehener Wald sind ungefähr 40 % des stehenden Holzvolumens Buchen (wichtigste Baumart), davon fallen ca. 10 % aus. Das entspricht ungefähr 13 m3 pro Hektare. Im Bereich Wald sind Sonderaufwände wegen abgestorbenen Bäumen v. a. im Bereich von Spazierwegen oder publikumswirksamen Einrichtungen zu erwarten. In diesem Bereich werden zusätzliche finanzielle Mittel nötig sein.

3. Antrag der Kommission

Die Sachkommission Siedlung und Landschaft beantragt dem Einwohnerrat einstimmig, den Politikplan 2020 bis 2023 über die Produktgruppe 7 «Siedlung und Landschaft» zur Kenntnis zu nehmen.

Riehen, 5. Dezember 2019

Sachkommission Siedlung und Landschaft

Heinz Oehen, Präsident

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