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Interpellation Claudia Schultheiss betreffend WC-Wagen der Gemeinde

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Sitzung des Einwohnerrats vom 26. März 2014

www.riehen.ch

Reg. Nr. 1.3.1.11 Nr. 10-14.797.02

Interpellation Claudia Schultheiss betreffend WC-Wagen der Gemeinde

Der Gemeinderat beantwortet die Interpellation wie folgt:

Der Gemeinderat ist der Auffassung, dass es früher zweckmässig war, einen gemein- deeigenen WC-Wagen für Anlässe zur Verfügung zu stellen, da noch keine Anbieter (wie toitoi u.a.) zur Verfügung standen. Heute gibt es jedoch viele Anbieter auf dem öffentlichen Markt, welche ein grosses Sortiment mit entsprechendem Lager anbieten und es so ermöglichen, unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden.

Auch andere Städte und Gemeinden gehen diesen Weg. Die Stadt Basel hat bei- spielsweise mehrere WC-Wagen der Firma Vemus GmbH für die Europameisterschaft 2008 angeschafft und hat diese seither für Veranstaltungen vermietet. 2013 sind sie wieder verkauft und keine neuen angeschafft worden. Die Gründe für den Verkauf waren einerseits die wenigen Anlässe, an denen die WC-Wagen genutzt wurden und andererseits die relativ grossen Aufwendungen des Tiefbauamts, welche bei Weitem nicht alle in Rechnung gestellt werden konnten.

Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:

1. Trifft es zu, dass ursprünglich geplant war, einen neuen WC-Wagen anzuschaf- fen, dieser Kauf vom Gemeinderat aber so zu sagen in letzter Minute gestoppt wurde?

Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, eine Renovation des WC-Wagens oder die Anschaffung eines neuen Wagens zu prüfen. Im Juni 2013 hat der Gemein- derat aufgrund der Abklärungen entschieden, auf das Angebot eines gemeindeeige- nen WC-Wagens zu verzichten und den sanierungsbedürftigen alten WC-Wagen zu verkaufen.

2. Welche Überlegungen haben den Gemeinderat dazu geführt, in Zukunft auf einen eigenen WC-Wagen zu verzichten?

Aufgrund einer Kosten-/Nutzenanalyse hat sich der Gemeinderat dazu entschlossen, auf einen gemeindeeigenen WC-Wagen zu verzichten. Der WC-Wagen wurde in den letzten Jahren an weniger als 5 Anlässen pro Jahr benötigt. Zudem reichte an einzel- nen Anlässen ein WC-Wagen nicht aus und es mussten zusätzliche eingemietet wer- den.

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Seite 2 3. Was kostet ein neuer WC-Wagen bzw. eine gut erhaltene Occasion (eine solche hätte es anscheinend beim Kanton BS zu kaufen gegeben)? Wie viel kostet der jährliche Unterhalt?

Eine Nachfrage für einen gleichwertigen WC-Wagen ergab Offertbeträge von 36‘693 bis 41‘000 Franken (inkl. MwSt.). Occasion-WC-Wagen, wie jene der Stadt Basel, sind günstiger erhältlich, die Lebensdauer ist aber auch entsprechend geringer.

Bei den jährlichen Unterhaltskosten müssen verschiedene Aspekte berücksichtigt werden: der mechanische Unterhalt, das Zu- und Abführen des WC-Wagens bei ei- nem Anlass, die anschliessende Reinigung, die Abschreibungen sowie die Zinsen. Der WC-Wagen müsste an mindestens 10 Anlässen pro Jahr zu ca. 1‘000 Franken pro Wochenende vermietet werden, um sämtliche Kosten zu decken.

4. Davon ausgehend, dass der Wagen an rund sechs gemeindeeigenen Anlässen pro Jahr zum Einsatz kommt und die Miete von WC-Containern rund 900.- pro Wochenende kostet, dauert es wie lange bis der Kauf die Gemeinde günstiger zu stehen kommt als die wiederholte Miete?

Bei 6 Anlässen pro Jahr und rund 900 Franken pro Wochenende werden im Laufe der Abschreibungsdauer des WC-Wagens nicht genügend Gelder eingenommen, um die Kosten zu decken. Zum Vergleich: In der Privatwirtschaft geht man von ca. 20 Wo- chenenden pro Jahr aus, damit sich ein WC-Wagen dieser Grösse rechnet.

5. Falls kein neuer WC-Wagen angeschafft wird, sondern in Zukunft alle Festorgani- satoren an professionelle Anbieter gelangen müssen, stellt dies für einige Vereine ein finanzielles Problem dar. Wenn von einem ohnehin bescheidenen Festbudget noch einmal fast 1000.- für die WC-Miete weggehen, ist es irgendwann nicht mehr interessant, etwas auf die Beine zu stellen. Wäre die Gemeinde bereit, diese Ver- eine mit einem Beitrag an die WC-Miete zu unterstützen?

Die Gemeinde unterstützt Vereine, die Anlässe organisieren, in vielen Fällen mit Dienstleistungen und auch mit finanziellen Beiträgen. Die Unterstützung berücksichtigt Grösse, Bedeutung und auch das Budget des Anlasses. Die finanzielle Unterstützung bezieht sich in der Regel nicht auf einen einzelnen Budgetposten, sondern auf das Gesamtbudget des Anlasses. Der Gemeinderat wird dies auch künftig so handhaben und sieht damit die zweckmässige Unterstützung der Vereine gesichert.

Riehen, 25. März 2014

Gemeinderat Riehen

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