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Schutzkonzept für Aussenanlässe in der Alterssiedlung Drei Brunnen

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COVID-19

Schutzkonzept für Aussenanlässe in der Alterssiedlung Drei Brunnen

vom 28. April 2021

Vorbemerkungen

Basis für das vorliegende Schutzkonzept für Aussenanlässe in der Alterssiedlung Drei Brunnen ist das übergeordnete Schutzkonzept der Gemeindeverwaltung Riehen unter CO- VID-19 vom 19. April 2021 sowie das Schutzkonzept und Rahmenbedingungen zur Be- triebsführung der Quartiertreffpunkte in Basel-Stadt vom 19. Oktober 2020, sowie die Mas- snahmen des Bundes gültig ab 19. April 2021 insbesondere die für geöffneten Restaurati- onsbetriebe.

Das vorliegende Schutzkonzept gilt ab 28. April 2021 und beschreibt den Schutz der Besu- cherinnen und Besucher sowie der Mitarbeitenden und der Freiwilligen, welche bei Anläs- sen draussen vor Ort sind. Ziel der Schutzmassnahmen bleibt es, die Anzahl Neuerkran- kungen auf tiefem Niveau zu halten und schwere COVID-19-Erkrankungen zu verhindern.

Zudem gilt es, besonders gefährdete Personen bestmöglich zu schützen, sowohl Mitarbei- tende und im Betrieb Tätige wie auch Besucherinnen und Besucher.

1. Händehygiene

Massnahmen

Beim Zutritt zum Anlass steht Desinfektionsmittel zur Verfügung. Ankommende und Anwesende werden mittels Plakat darauf aufmerksam gemacht, sich die Hände zu desinfizieren.

Die Mitarbeitenden und freiwillig Helfenden reinigen oder desinfizieren sich während ihres Ein- satzes regelmässig die Hände.

2. Distanz halten und Maskenflicht

Massnahmen

Ankommen und Weggehen erfolgt von verschiedenen Seiten. Dabei sind die geltenden Ab- standsempfehlungen einzuhalten.

Die maximale Personenzahl im Aussenbereich der Alterssiedlung Drei Brunnen beträgt gemäss den Massnahmen des Bundes für private Treffen und Feste max. 15 Personen. Die Maximalbe- legung wird kommuniziert und ist beschildert.

Die Maskenpflicht gilt für alle Personen ausser für Kinder unter 12 Jahren und Personen, die aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Hygienemasken tragen und ein ent- sprechendes ärztliches Attest vorlegen können.

Für private Treffen und Feste empfiehlt der Bund, dass sich nur wenige Haushalte gleichzeitig treffen. Dieser Empfehlung kann in der Alterssiedlung Drei Brunnen nicht nachgekommen wer- den. Daher werden die nachfolgenden Massnahmen angewandt.

- Pro Tisch sind maximal vier Personen erlaubt; dies gilt nicht für Eltern mit Kindern.

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- Es sind keine externen Gäste zugelassen.

- Es gilt eine Sitzpflicht und die Maske darf nur während der Konsumation abgelegt werden.

- Die Sitzplätze müssen den einzelnen Teilnehmenden zugeordnet sein.

- Zwischen den Tischen muss ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten oder eine Abschrankung angebracht werden.

3. Reinigung

Massnahmen

Bedarfsgerechte, regelmässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch, insbesondere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden.

Die Abfallkörbe werden regelmässig geleert.

4. Verpflegung

Massnahmen

Es werden kalte Getränke zum Verkauf und zur Konsumation angeboten.

Teilnehmende von Anlässen dürfen Getränke und Esswaren für die eigene Konsumation mitneh- men.

Die Konsumation muss sitzend erfolgen gemäss den Vorgaben unter Ziffer 2.

Es sind keine externen Gäste zugelassen.

5. Weitere Schutzmassnahmen

Massnahmen

Kranke Personen werden aufgefordert, den Anlass zu verlassen

Von sämtlichen Teilnehmenden werden die Kontaktdaten erhoben. Die Kontaktliste, welche Da- tum, Zeit, Name, Vorname, Telefonnummer/Mailadresse der Teilnehmenden enthält, muss auf Anfrage der zuständigen kantonalen Stelle unverzüglich in elektronischer Form weitergeleitet werden können. Die Kontaktliste mit den Kontaktdaten muss 14 Tage aufbewahrt und danach vernichtet werden. Die erhobenen Kontaktdaten dürfen zu keinen anderen Zwecken bearbeitet und verwendet werden.

Anlässe sind nur unter Einhaltung der Vorgaben des BAG zum Zeitpunkt des Anlasses durch- führbar.

Ein verschliessbarer Abfallkübel steht zur Verfügung.

6. Anlagen

Dokumente

 Präsenzliste für Besucherinnen und Besucher.

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7. Umsetzung

Umsetzung der Vorgaben im Management, um die Schutzmassnahmen effizient umzuset- zen und anzupassen.

Massnahmen

Die Siedlungsassistenz ist verantwortlich, dass vor und nach einem Anlass das Schutzkonzept umgesetzt wird. Die Verantwortlichen von Anlässen sind für die Umsetzung und Einhaltung der Schutzvorkehrungen während den Anlässen verantwortlich.

Das Schutzkonzept ist bei Bedarf unter Rücksprache mit der Abteilungsleitung und in Absprache mit dem Gemeindeführungsstab anzupassen.

8. Abschluss

Gültigkeit

Das vorliegende Schutzkonzept gilt:

- Für Anlässe, die sich an die Mietenden der Alterssiedlung Drei Brunnen richten. Die Siedlungsassistenz ist involviert.

- Ab 28. April 2021 bis auf Widerruf und ersetzt alle bisherigen anderslautenden Bestim- mungen.

Ausgenommen sind private Anlässe der Mietenden. Hier wird an die Eigenverantwortung ap- pelliert. Das Schutzkonzept wird den Mietenden zur Verfügung gestellt.

Riehen, 28. April 2021

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