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"Bandbreitenregelung" abgelehnt - Verheiratetenzuschlag bleibt erhalten

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Besoldung

"Bandbreitenregelung" abgelehnt - Verheiratetenzuschlag bleibt erhalten

Von Hans-Joachim Adams

Der Bundesrat entschied sich auf seiner Sitzung Anfang März 2001 gegen das Vorhaben der Bundesregierung, die Einstufung von Beamten im Eingangsamt und im ersten

Beförderungsamt im gehobenen und höheren Dienst bei jedem einzelnen Dienstherrn über drei verschiedene Besoldungsgruppen (Bandbreite) zuzulassen. Darüber hinaus lehnte das Plenum es ab, den Verheiratetenzuschlag für diejenigen Beamten zu streichen, die nach Inkrafttreten des Besoldungsstrukturgesetzes heiraten.

Als am 9. März 2001 der Bundesrat zu seiner Sitzung zusammentrat, lag es schon in der Luft. Die von der Bundesregierung erhoffte Zustimmung der Länderkammer zu der im Entwurf eines "Gesetzes zur Modernisierung der Besoldungsstruktur" geplanten Streichung des Verheiratetenanteils im

Familienzuschlag war zweifelhaft geworden. Hatten doch der Innen- und der Finanzausschuss dem Plenum bereits empfohlen, den Verheiratetenzuschlag bestehen zu lassen.

Zur Begründung wurden soziale und familienpolische Gründe ins Feld geführt. Zum einen würden durch den Wegfall des Verheiratetenzuschlags untere Besoldungsgruppen besonders betroffen, zum anderen würden Beamte im Vergleich zu Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst auch benachteiligt, da betroffene Angestellte den Ehegattenanteil im Ortszuschlag auch weiterhin gezahlt bekämen.

Darüber hinaus schloss sich der Bundesrat den verfassungsrechtlichen Bedenken an, die GdP und DGB beim 94er-Beteiligungsgespräch im Hinblick auf das Alimentationsprinzip vorgebracht hatten.

Für Überraschung sorgte der kurz vor Sitzungsbeginn eingebrachte gemeinsame Änderungsantrag der Länder Schleswig-Holstein, Brandenburg und Sachsen-Anhalt in Bezug auf die vorgeschlagene Bandbreitenregelung. Sowohl der Innen- als auch der Finanzausschuss hatten zwar

Änderungswünsche zu der Regierungsvorlage, im Prinzip stimmten sie jedoch der Flexibilisierung des Besoldungsrechts zu. Dementsprechend hatten sie dem Plenum auch Annahme der

Bandbreitenregelung in geänderter Fassung vorgeschlagen. Bei der Abstimmung im Bundesrat setzte sich jedoch der Streichungsantrag der genannten Länder durch. Nicht nur wurde die Gefahr gesehen, dass die Einheitlichkeit der Besoldung im Bundesgebiet und sogar innerhalb der einzelnen Länder nicht mehr gewährleistet ist und aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen die

Einstellungs- und Beförderungspraktiken der Dienstherrn sich auseinanderentwickeln, sondern es wurden auch die verfassungsrechtlichen Bedenken geteilt, die die GdP gemeinsam mit den DGB- Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes bereits beim 94er-Beteiligungsgespräch über den Gesetzentwurf gegen die Bandbreitenregelung erhoben hatte. Zugestimmt wurde dem Votum des Finanzausschusses, bundesrechtliche Stellenobergrenzen weiterhin beizubehalten; gleichwohl wurde eine Öffnungsklausel beschlossen, wonach die Bundesregierung und die Länderregierungen

ermächtigt werden, durch Rechtsverordnung für die Zahl der Beförderungsämter ganz oder teilweise abweichende Obergrenzen von der allgemeinen, durch Bundesrecht festgelegten

Obergrenzenregelung festzusetzen.

Wird einem Beamten eine herausgehobene Funktion befristet übertragen, soll die dafür gewährte Wahrnehmungszulage nach Meinung des Bundesrates in ihrer Höhe auf den Unterschiedsbetrag zur übernächsten Besoldungsgruppe - und nicht wie von der Bundesregierung vorgeschlagen auf die drittfolgende Besoldungsgruppe - beschränkt werden.

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Abschließend wandte der Bundesrat sich gegen die Streichung der Bestimmung im Beamtenrechtsrahmengesetz, wonach bei den laufbahnrechtlichen Bestimmungen über Bildungsgänge und Prüfungen Bund und Länder zusammenwirken müssen.

Erfolg der GdP: Die gewerkschaftlichen Anstrengungen für ein Negativvotum haben gefruchtet. Die GdP erwartet nun, dass die Bundesregierung sich in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Besoldungsstrukturgesetzentwurf der Haltung des Bundesrates anschließt.

Gemeinsam mit den DGB-Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes wird die GdP sich jedenfalls weiter dafür einsetzen, dass auch die Beratungen im Deutschen Bundestag zu keinem

Mehrheitsergebnis für die Einführung der Bandbreitenregelung und für den Wegfall des Verheiratetenzuschlags führen.

(aus DEUTSCHE POLIZEI 4/2001)

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